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Mehr zur Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: "Kranke
Mitarbeiter - wer zahlt?
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Von Erwin Denzler
Unbezahlte Freistellung und Krankengeld | bezahlte Freistellung | Haushaltshilfe
(31.10.2007) Die Meinung, man könne sich auch "krankschreiben" lassen, wenn ein Kind erkrankt ist, ist zwar weit verbreitet. Nur: Das stimmt nicht ganz. Wir nennen die Bedingungen für den Anspruch auf Krankengeld zur Pflege kranker Kinder und sagen, wann Anspruch auf den vollen Nettolohn vom Arbeitgeber besteht.
Nach § 45 SGB V
hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von
der Krankenkasse, wenn:
das Kind jünger als 12 Jahre ist
keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und
kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Der Anspruch besteht je Kind für maximal zehn Arbeitstage im Jahr, je Elternteil für maximal 25 Arbeitstage bei mindestens drei Kindern.
Für alleinerziehende Eltern gilt jeweils die doppelte Zeitdauer.
Die Höhe des Krankengeldes zu errechnen ist nicht ganz unkompliziert. Grundsätzlich liegt es bei 70 Prozent des Bruttolohns. Allerdings darf das Krankengeld nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns betragen. Außerdem müssen davon Beiträge an die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Rentenbeiträge abgeführt werden, die die Krankenkasse direkt einbehält. Krankenkassenbeiträge entfallen für die Dauer der Zahlung.
Im Schnitt beträgt das Krankengeld etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens. Selbst ausrechnen können Sie die Höhe des Krankengeldes mit dem Krankengeld-Rechner
, den die TK im Internet anbietet.
Wer zum Beispiel 2.000 Euro brutto verdient und Steuerklasse drei hat, hat bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 13,5 Prozent ein Nettoeinkommen von etwa 1.550 Euro. Das Krankengeld beträgt dann nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung 40,50 Euro je Tag oder 1.215 Euro im Monat. Wenn das Kind eine Woche krank ist, liegt der Nettoverlust bei ca. 80 Euro. (Der Arbeitgeber erspart sich dagegen, falls die Krankenkasse zahlen muß, Personalkosten in Höhe von rund 570 Euro für diese Woche.)
Ob Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber besteht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn er dazu keine Regelung enthält, gilt § 616 BGB
: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf
die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine
verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in
seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der
Dienstleistung verhindert wird."
Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern.
Aber § 616 BGB ist, anders als der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers, "abdingbar", seine Wirksamkeit kann also vertraglich ausgeschlossen werden. Dafür genügt im Arbeitsvertrag eine Klausel wie etwa "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht." Die Formulierung "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fernbleiben muss." beschränkt den Ausschluss nur auf den Fall der Betreuung kranker Kinder.
Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Klausel, dass er bei Krankheit der Kinder für bis zu zwei Wochen netto etwa 20-25 Prozent weniger Einkommen hat, weil das Krankengeld niedriger liegt als der normale Nettolohn, für den Arbeitgeber entfallen die Kosten insgesamt.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Zustimmung zum
vertraglichen Ausschluss von "Kinderkrankengeld" erleichtern, wenn er gleichzeitig einen Zuschuss zum Krankengeld zusichert. Dieser Zuschuss
ist gem. § 23c SGB IV
kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und vermindert deshalb auch
nicht die Leistungen der Krankenkasse, sofern er zusammen mit dem
Krankengeld das Nettogehalt nicht übersteigt.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn das Kind selbst krank ist. Falls die Mutter krank ist und der Vater zur Betreuung des Kindes der Arbeit fernbleiben will (oder umgekehrt), kann aber Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
bestehen.
Bedingung ist, dass der das Kind sonst betreuende Elternteil im Krankenhaus oder auf Kur ist; manche Krankenkassen bieten diese Leistung auch in anderen Krankheitsfällen an.
"Haushaltshilfe" bedeutet, dass die Kasse die Kosten für eine professionelle Hilfe übernimmt, zum Beispiel für eine Familienpflegerin von einem Wohlfahrtsverband. Wenn der Vater oder ein anderer Angehöriger die Betreuung selbst übernehmen will, kann die Krankenkasse den Verdienstausfall ganz oder teilweise ersetzen. In diesem Fall sollte man vorher nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Anders als bei einer Erkrankung des Kindes ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, unbezahlten Urlaub zu genehmigen.
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Am 14.03.2010 23:48:33 schrieb ErwinDenzler:
Hallo Diana,
da Sie schreiben "weil meine Mutter (65 Jahre alt)im Haus mit wohnt" ein Hinweis: "Haus" ist nicht das gleiche wie "Haushalt". Wenn es aber derselbe Haushalt ist, wird die 65jährige Oma in den meisten Fällen in der Lage sein, ihr 4jähriges krankes Enkelkind zu versorgen. Andernfalls müßte man eben begründen warum nicht.
Viele Grüße
E.D.
Am 14.03.2010 23:31:21 schrieb <Anonym>:
Hallo.
Was heißt, eine Kind Krank Meldung bekommt man nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person da ist????
Heißt das, nur weil meine Mutter ( 65 Jahre alt ) im Haus mit wohnt, darf ich die Kind Krank Tage nicht in Anspruch nehmen??? Oder muß die Betreuung auch gewährleistet sein? Meine Tochter ist 4 Jahre alt. Ich bin allein erziehend....meine Mutter lebt aber mit im Haus.
Danke!
Diana
Am 05.03.2010 15:19:03 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
eine Einzelfallberatung können und dürfen wir nicht leisten.
Ich möchte Ihnen aber raten, diese Frage mit Ihrer KK zu erörtern. Da diese kein Interesse an Kosten hat, die unter Umständen eigentlich der AG tragen muss, wird Sie Ihnen hierzu sicher gern Rat erteilen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns später eine Rückmeldung geben, wie der Fall ausgegangen ist.
Viel Erfolg
wünscht die Redaktion akademie.de
Am 05.03.2010 08:16:13 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich arbeite Teilzeit (2 Tage a 7,5 Std./Woche) und war in dieser Woche an einem Arbeitstag nicht im Büro, weil meine Tochter (9 Jahre) morgens über Übelkeit und Magenschmerzen geklagt hat. Ich war beim Arzt und habe mir dort auch eine Bescheinigung ausstellen lassen, die mein AG erst einmal nicht angenommen hat. Wir sind gesetzl.krankenversichert. Mein AG meint nun, dass ich die 7,5 Std. nacharbeiten müsse, da ich schließlich nur 15 Stunden/Woche arbeiten würde oder mir diesen Arbeitstag über die Krankenkasse bezahlen lassen müsse. Als Teilzeitkraft würde mir kein Krankheitstag für meine Tochter zustehen. Das gelte nur für Vollzeitkräfte. Eine Regelung hierüber gibt es in meinem Arbeitsvertrag bisher nicht. Wie sieht die Gesetzeslage hier aus? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Gruß mellitom
Am 04.03.2010 10:47:46 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
wie sich die juristische Lage im Detail darstellt, wissen wir auch nicht. Im Zweifelsfall aber obsiegt das Gemeinwohl der Schule über die Betreuungspflicht eines einzelnen Kindes.
Maßgeblich hängt das sicherlich auch von der Art der Virusinfektion ab (ein simpler Schnupfen? Röteln? Masern? Oder gar Ebola?).
Der elterliche Rat aus der Redaktion lautet: Kinder mit Viruserkrankungen gehören nicht in die Schule - zum eigenen Schutz, und zum Schutz anderer.
Besten Gruß,
Redaktion akademie.de
Am 03.03.2010 19:49:14 schrieb <Anonym>:
Wenn Kinder vom Arzt wegen einer Viruserkrankung krank geschrieben sind und trotzdem in die Schule gehen, ist das Versicherungstechnisch korrekt? Darf die Schule de Kinder aufnehmen oder dürfen die Lehrer die Kinder wieder nach Hause schicken?
Am 26.01.2010 13:36:07 schrieb <Anonym>:
hallo,
mein kleiner sohnemann mit 19 monaten ist hingeflogen und hatte ein loch im kopf.
da hatte meine frau mich angerufen im geschäft ich soll heim kommen dann bin ich naach hause dann bliebe ich 2tage daheim.
jetzt sagt meine krankekasse ich kriege die 2tage nicht bezahlt!!!!!!!!!!!!!!
Am 13.01.2010 17:41:44 schrieb <Anonym>:
Hallo,
meine Tochter (15) muss am Auge operiert werden. Diese OP wird von der Krankenkasse nur als ambulanter Eingriff bezahlt. Wir fahren für diese OP in eine Spezialklinik, die ca. 250 km von unserem Wohnort entfernt ist. Da wir die Nachuntersuchungen vor Ort machen lassen müssen, werden wir einige Tage auf eigene Kosten im Gästehaus des Krankenhauses bleiben. Habe ich da Anspruch auf Krankengeld bzw. Freistellung, da meine Tochter dort nicht alleine bleiben kann und auch versorgt werden muss ?
Würde mich über eine Antwort freuen
mfg
Sabine
Am 11.01.2010 16:30:14 schrieb <Anonym>:
Wie ist das ich arbeite vormittags von 8 bis 12 Uhr jetzt fällt schon seit zwei tagen die schule aus.Und ich habe keine betreuung für die kinder.Darf ich zu hause bleiben?
Am 08.01.2010 12:34:22 schrieb <Anonym>:
zur Frage vom 08.01.10
Guten Tag,
Sie dürfen sich natürlich um Ihre Tochter kümmern - und sich krankschreiben lassen. Ihnen stehen, ebenso wie Ihrer Frau, pro Kind zehn Tage im Jahr zu.
Besten Gruß,
Redaktion akademie.de
Am 08.01.2010 12:30:56 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo, unser Sohn (4) wird eine Woche im Krankenhaus stationär behandelt. Meine Frau bleibt deshalb bei ihm. Unsere kleinere Tochter (7 Monate) kann nicht im Krankenhaus untergebracht werden. Kann ich als Mann mich nun um die Versorgung der kleinen Tochter kümmern und zu Hause bleiben und mich "kinderkrank" melden?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung vorab.
Am 06.01.2010 21:41:44 schrieb <Anonym>:
Hallo mein Mann hat aus erster Ehe einen behinderten Sohn der bei Seiner Mutter lebt(alle 14 Tage bei uns oft auser der Reihe in den Ferien ist er bei uns Ostern kompett Sommer 2-3 Wochen)stehen uns irgendwelche Zuschüsse zu Da ich mich überwiegebd kümmere da mein Mann arbeitet.Da ich ja nur die Stiefmutter bin.Brauche dringend hilfe auch muß ein behindertesgerechtes Auto her der kleine sitzt im Rolli.Danke für eure Hilfe
Am 30.11.2009 11:04:27 schrieb _simon:
Hallo Herr Müller,
Auskunft von Ann Yacobi (Autorin u.a. von "Krankengeld für Selbstständige", http://www.akademie.de/direkt?pid=56065 )
*** Zitat ***
Wer als Selbstständiger gesetzlich versichert ist, muss einen Anspruch auf Krankengeld versichert haben, um für die Pflege eines kranken Kindes Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld zu haben. Zusätzlich müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
* Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert (z. B. über die Familienversicherung)
* Kind ist nicht älter als 12 Jahre (bei behinderten Kindern gilt diese Altersgrenze nicht)
* ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Kindes
* es lebt keine andere Person im Haushalt, die die Pflege des Kindes übernehmen könnte
* der Versicherte hat durch die Krankheit des Kindes einen Einkommensausfall
Das Bundessozialgericht hat den Bezug des Kinderkrankengelds für Selbstständige eingeschränkt: Der Anspruch beginnt erst mit dem Tag, ab dem der Versicherte Anspruch auf Krankengeld hat. Wer den Normaltarif zahlt, hat also erst ab der siebten Krankheitswoche seines Kindes (!!!) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (für 10 Tage!). Wer einen früheren Krankengeldanspruch (über Wahltarif) versichert hat, bekommt das Krankengeld entsprechend früher. Offenbar gibt es aber Krankenkassen, die auch Selbstständigen vom ersten Tag an Kinderpflege-Krankengeld bezahlen (nachfragen!).
Am 29.11.2009 10:35:20 schrieb <Anonym>:
Frage:
Bekomme Ich als selbstständiger auch Kinderkrankengeld wenn Ich zuhause bleibe?
Da die Mutter in der Ausbildung ist und da nicht fehlen kann.
Mfg Müller,Enrico
Am 29.11.2009 10:34:24 schrieb <Anonym>:
Frage:
Bekomme Ich als selbstständiger auch Kinderkrankengeld wenn Ich zuhause bleibe?
Da die Mutter in der Ausbildung ist und da nicht fehlen kann.
Mfg Müller,Enrico
Am 22.11.2009 08:52:22 schrieb <Anonym>:
Bei uns sind zur Zeit 2 von 3 Kindern (3 und 6 Jahre )krank, es ist nur eine Frage der zeit bis auch der das dritte Kind (3 Jahre )sich ansteckt. Da meine Frau und ich teilweise parallel arbeiten, wenn KIGA oder Schule ist ist eine Betreuung zu Hause nicht möglich. Jetzt wo wir die Kinder zu Hause lassen müssen, muß sich einer von uns Krankschreiben lassen.Ein Tausch mit anderen Mitarbeitern ist bei beiden nicht möglich, wir sind alle gestzl. Krankenversichert. Eine externe Betreuungsperson ist so schnell nicht zu bekommen. Kann man sich in diesem Fall "Kinderkrank" schreiben lassen ?
Gruß Manuel
Am 19.11.2009 14:31:37 schrieb <Anonym>:![]()
Nun, herzlichen Dank für die direkte Antwort auf die Dame die gerne einen Mann daheim krankgeschrieben haben möchte obwohl sie ja daheim ist. Sie können sicher nicht anders
als höflich antworten, aber ich empfinde diese Frage als Frechheit und würde dem Mann
dies so genau sagen, wenn ich der Kollege wäre und unter seinem Ausfall unter diesen
Umständen leiden würde. Ich würde ihn direkt fragen "ist Deine Frau nicht in Elternzeit daheim?" Der Fall mit dem Soldaten liegt da meiner Meinung nach eindeutiger und ich würde
das natürlich ganz anders (positiv) sehen.
Am 16.11.2009 10:46:43 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich bin Soldat und mein Dienstort befindet sich ca 650km von meinem Wohnort entfernt. Meine Frau ist jetzt schwangerschaftsbedingt zwei Wochen krank geschrieben (lag auch zwei tage im Krankenhaus) und kann sich zur Zeit nicht um unsere 6 Jahre alte Tochter kümmern, da sie zur Schule muss und ähnliches. Wie lange kann ich mir jetzt betreuungsurlaub nehmen um mich jetzt um meine Tochter zu kümmern bzw wie viel Zeit steht mir überhaupt zu?
MFG Robert
Am 27.10.2009 15:18:47 schrieb brianja:
Hallo, im Artikel steht: "Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
...
keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann..."
Sie können doch das Kind betreuen? Leben Sie nicht im gleichen Haushalt?
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Am 27.10.2009 07:57:37 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich befinde mich im Moment im Erziehungsjahr (Elternzeit), mein Lebensgefährte (Vater der Kinder)ist berufstätig. Jetzt sind unsere beiden Kinder krank (3 Monate und 4 Jahre alt), kann mein Mann sich mit unseren großen Tochter krankschreiben lassen, obwohl ich zu Hause bin?
Am 19.10.2009 22:55:05 schrieb <Anonym>:
Was tut man eigentlich als Alleinerziehende wenn ein Jugendlicher (16) schwer krank ist?
Am 26.09.2009 13:20:37 schrieb <Anonym>:
Hallo!
Wer kann mir Informationen geben. Also mein Mann(Selbständig)und ich(Angestellte) haben uns bisher die Erziehung unsere Sohnes(2 Jahre)geteilt, d.h. er ging von Mo-Do arbeiten und ich Fr-Sa-So.Jetzt liegt mein Mann für längere Zeit im Krankenhaus und ich kann wegen der fehlenden Betreung am Wochenende nicht arbeiten. Großes Problem, wie kann ich meinem Arbeitgeber klar machen, das ich ein Berteuungesproblem habe.Ich kann mich ja schlecht krank melden. Es gibt leider keine Oma die Einspringen kann.
Freue mich über Antworten und Lösung.
Am 15.09.2009 14:13:09 schrieb <Anonym>:
Kleine Ergänzung: da das Kind nicht gesetzlich versichert ist, hat die Mutter gegenüber ihrer Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld. Anspruch auf Freistellung gegen dem Arbeitgeber besteht schon, ob bezahlt oder unbezahlt hängt von den vertraglichen Regelungen ab.
Viele Grüße
Erwin Denzler
Am 15.09.2009 13:15:23 schrieb <Anonym>:
Guten Tag Sandra D.,
rein theoretisch stehen sowohl Ihnen als auch Ihrem Mann jeweils 10 Tage zu.
Um ganz sichergehen zu können, sollten Sie jedoch a) Ihre Krankenkasse und b) die Ihres Mannes kontaktieren.
Besten Gruß
Redaktion akademie.de
Am 15.09.2009 12:04:25 schrieb <Anonym>:
Hallo,
Meine Tochter (2 Jahre alt) ist über Ihre Vater privat versichert und mein Mann(Beamter) hat laut sein AG 10 Tage bezahlte freistellung, wenn das Kind krank ist.
Ich bin Angestellte und gesetzlich versichert. Darf ich 10 Tage unbezahlte freistellung vom AG,wenn meine tochter krank ist kriegen?
vielen dank
Am 15.09.2009 09:24:39 schrieb <Anonym>:![]()
Guten Tag,
gibt es keinen Ausschluss seitens des Arbeitgebers, greift automatisch das BGB. Als Arbeitnehmer haben Sie dann Anrecht auf 10 Tage Freistellung, egal ob Sie nun einen ganzen Tag in Anspruch nehmen oder bspw. nur 3 Stunden. Kurz: Im skizzierten Fall muss der Arbeitgeber zahlen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten dürfen und keine Haftung übernehmen.
Besten Gruß,
Redaktion akademie.de
Am 08.09.2009 20:54:34 schrieb <Anonym>:
Hallo,
mein Sohn hatte einen Schulhofunfall. Da meine Frau in ihrem Betrieb nicht erreichbar war, musste ich meinen Sohn (12 Jahre)zum Krankenhaus begleiten. Mein Arbeitgeber meint nun, ich bekomme die 3 Stunden des Fehlens nicht bezahlt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von §616 (siehe Text oben). Ist mein Arbeitgeber im Recht?
Gruß
Am 19.08.2009 13:55:41 schrieb <Anonym>:
Hallo! Ich bin gesetzlich versichert, meine Kinder müssen bei meinem Mann (als Höherverdienender) privat mitversichert sein. Er ist Beamter und hat diesbezüglich also keine Wahl. Wie sieht es in unserem Fall mit den Krankheitstagen aus? Haben wir dann gar keinen Anspruch? Ich kann leider nirgends Infos dazu finden und würde mich über eine Antwort von Ihne freuen!
Danke, Sandra D.
Am 12.08.2009 14:35:53 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
zur Anfrage vom 11.8.: Sie sollten hierzu bei Ihrer Krankenkasse Rat erfragen. Dort wird man Ihnen das für Sie "günstigte" Modell ausrechnen.
Besten Gruß,
akademie.de
Am 11.08.2009 14:02:17 schrieb <Anonym>:
Mein Sohn (2 Jahre) wird im Oktober am Herzen operiert und muss dann für 2 Wochen im Krankenhaus liegen. Unsere Tochter (6 Jahre) hat in dieser Zeit Herbstferien und ist bei Oma+Opa. Meine Frage: Können mein Mann und ich zumindest am Tag der OP gleichzeitig diesen Krankheitstag für unseren Sohn nehmen? Oder muss einer Urlaub nehmen? Wie sieht es danach aus, ich arbeite nur Montags, Donnerstags und Freitags, wenn ich die ganze Woche bei meinem Sohn im KH bleibe, werden mir da 5 Krankheitstage abgezogen oder nur die 3, an denen ich normalerweise arbeiten würde?
Am 27.07.2009 09:30:07 schrieb <Anonym>:
Zur Anfrage vom 26.7.:
Unseres Wissens dürfen Sie auch am Wochenende zuhause bleiben. Die Krankschreibung bezieht sich ja nicht allein auf den geregelten "Montag-Freitag-Dienst", sondern auf die Krankheit des Kindes.
Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt dieser Rat allerdings ohne Gewähr.
Besten Gruß,
Redaktion akademie.de
Am 26.07.2009 20:12:10 schrieb <Anonym>:
Eine Mutter im Schichtbetrieb ist auf das Kind krank geschrieben,sie müßte eigentlich am Wochenende arbeiten,der Mann könnte das Kind betreuen,darf die Krankschreibung über das Wochenende gehen und sie somit zu Hause bleiben?
Am 06.03.2009 09:59:29 schrieb <Anonym>:
Ich lebe mit meinem Freund zusammen, der aus erster Ehe (Scheidung vor 5 Jahren und damit lange vor unserer Zeit) eine 5-jährige Tochter hat. Seine Tochter besucht uns jedes 2. Wochenende von freitags bis montags und in den Ferien. Seine Ex-Frau ist seit Anfang des Jahres Chefärztin in einer Klinik und hat nur noch wenig Zeit für die gemeinsame Tochter. Seine Tochter kommt nun das vierte Wochenende hintereinander zu uns und hat teilweise zwischen unseren Besuchen nicht eine Nacht bei der Mutter geschlafen, sondern nur beim Kindermädchen oder Freunden. Das Kind leidet unter diesem Zustand sehr. Da die Mutter aber in Hildesheim lebt (200km entfernt), in Herzberg arbeitet und wir in Hamburg leben und arbeiten, gibt es für uns momentan nur die Lösung, dass das Kind ganz zu uns kommt. Damit Ruhe und Kontinuität in seinen Alltag kommt. Sie könnte dann an den Wochenenden, an denen Mama garantiert frei hat, ihre Mutter besuchen und natürlich Urlaube mit ihr verbringen.
Zurzeit überlegen wir uns aus diesem Grund, wie war dann mit ihr den Alltag gestalten können und wollen. Ein ganz großes Thema ist dabei natürlich: Was ist wenn sie krank ist? Da mein Freund selbstständig ist, kann er unmöglich zu Hause bleiben, wenn sie krank ist. Dann haben wir immense Einnahmeverluste. Das geht nicht. Aber kann ich dann für das Kind krank geschrieben werden? Oder haben wir dann einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für die Dauer ihrer Krankheit? Ich bin Angestellte und gesetzlich versichert, aber ich bin eben nicht die Mutter, sondern nur die Stiefmutter. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?
Am 08.02.2009 08:26:05 schrieb <Anonym>:
Hallo, mein Sohn ist 12 Jahre und 3 Monate alt und mußte letzte Woche wegen einer Gehirnerschütterung unter Beaufsichtigung sein. Laut Krankenkasse habe ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld , da über 12 Jahre.
Die Zeit, die ich zu Hause geblieben bin ( Alleinerziehend und 8 Stunden Arbeit täglich )muß ich nacharbeiten oder der Tag wird mir vom Lohn abgezogen.Finanziell können wir uns dies kaum leisten,also arbeite ich nach.Da mein Sohn regelmäßig und häufig krank ist und ich ihn zumindest vor und nach Operationen begleiten möchte ist entweder ein Verschuldung meinerseits bei Freistellung ( falls der Arbeitgeber sich darauf einläßt )oder aber eine permante Verlängerung der Arbeitszeit wegen Ausgleich der Minusstunden...was dazu führt, das mein Sohn nicht bis 15.30 allein zu Hause ist sondern bis 17.30.
ich muß zugeben, daß mich diese Tatsache maßlos überfordert zumal dann die regelmäßigen Arztbesuche in der Zeit ab 17.30 absolviert werden müssen, was teilweise gar nicht machbar ist.
Gibt es hier andere Lösungsmöglichkeiten , die meisten Kolleginnen lassen sich selbst dann krank schreiebn für die Dauer der Krankheit des Kindes das kann aber doch nicht die Lösung sein, oder ?
Am 16.09.2008 10:19:13 schrieb <Anonym>:![]()
Guten Tag,
Ihre Frage ist im Grundsatz vor allem arbeitsrechtlicher Natur. Da wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen, können wir Ihnen nur empfehlen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Redaktion akademie.de
Am 16.09.2008 08:31:19 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo,
ich hätte mal eine andere Frage zu dem Thema.
Derzeit bin ich zwar verheiratet, aber getrenntlebend und somit alleinerziehend. Normalerweise wird meine Tochter (*12/2004) von meinen Eltern ganztags betreut, damit ich vollzeit arbeiten kann. Meine Arbeitsstelle ist 56km von meinem Heimatort entfernt.
Nun kam es vor, dass mein Kind krank war und ich kaum schlafen konnte, sodass ich mich, am nächsten Tag nicht traute den Arbeitsweg anzutreten, da die Gefahr des Sekundenschlafes mir zu groß war. Die "Krankschreibung" war kein Problem, allerdings rechnet mir der Arbeitgeber nun diese Tage als normale Krank bzw. Abwesenheitstage an (dies hat sich negativ auf die Verlängerung meines Arbeitsverhältnisses ausgewirkt!). Meine Schwester meinte, dass der Arbeitgeber, diese Tage nicht negativ gegen einen Verwenden dürfte.
Was stimmt nun? Darf der Arbeitgeber mir die Tage negativ anrechnen oder nicht?
Ich hoffe, dass ich darauf eine Antwort bekomme.
Vielen Dank
S.C.
Am 26.08.2008 21:28:11 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo!!!
Unser Kind ist im Urlaub krank geworden. Wir mussten unser Erholunngsurlaub abbrechen. Ich(Mutter) blieb bei meinem kranken 6-jährigen Sohn als Begleitperson(aus medizinischer Indikation) 6 Tage im Krankenhaus. Mein Sohn wurde in Vollnarkose operiert,an 5 weiteren Tagen Kurznarkosen zur Verbandswechsel und Wundversorgung bekommen. Mein Mann blieb bei unseren anderen Kindern (8 und 11 Jahre) zu Hause.
Worauf habe ich und(oder) mein Mann Anspruch? Unsere Kinderärztin meint:" Im Erholungsurlaub hat man keinen Anspruch auf Krankmeldung bei einem krankem Kind." Verstehe nicht ganz, warum? Ich habe mich gar nicht erholen können...
Hat sie Recht? Vielen Dank Anna
Am 25.08.2008 13:50:08 schrieb <Anonym>:
Hallo,
mein Mann ist Montags und Dienstag für die Betreuung unserer 6 Monate alten Babys verantwortlich, da ich an diesen Tage arbeiten bin. Jetzt ist für einen Dienstag eine OP geplant und ich wir denken das die Kleine an so einem Tag auch ihre Mama braucht. Also will ich mir freinehmen. Habe ich Anspruch auf Freistellung und Bezahlung durch die Krankenkasse (Problem?: "nur wenn keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann")
Gruß Silvia
Am 11.08.2008 14:19:28 schrieb <Anonym>:
Im Beitrag heißt es:
"Aber § 616 BGB ist, anders als der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers, "abdingbar", seine Wirksamkeit kann also vertraglich ausgeschlossen werden. Dafür genügt im Arbeitsvertrag eine Klausel wie etwa "Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht.".
So einfach ist das nicht. Ein Ausschluss von § 616 BGB unterliegt der AGB-Kontolle, d. h., der Ausschluss des Anspruchs durch Vertragsklauseln wird wie das sog. Kleingedruckte auf einer Rechnung behandelt. Dieses Kleingedruckte ist jedoch in vielen Fällen wg. Benachteiligung des schwächeren Vertragsteils (Verbracher, ArbN) unwirksam. Mit anderen Worten: Ein Ausschluss von § 616 BGB durch Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn er standardmäßig vom ArbG in allen Arbeitsverträgen verwendet wird.
Im Übrigen: Wenn § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist und Krankengeld von der GKV beansprucht wird, muss der ArbG für den Restbetrag zwischen Krankengeld und regelmäßigem Arbeitsentgelt einstehen.
Am 16.07.2008 15:10:31 schrieb <Anonym>:
Hallo, bin alleinerziehende Mutter einer 4 jährigen Tochter und arbeite Teilzeit. Da mein (Noch)Mann selbständig ist, ist unsere Tochter privatversichert. Ist es richtig, dass der gesetzliche Freistellungsanspruch bei Krankheit meiner Tochter nicht für mich zutrifft, obwohl ich gesetzlich versichert bin? Oder gibt es hier irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank!
Gruß, Sandra
Am 01.07.2008 20:29:03 schrieb <Anonym>:
Mein Kind ist über 12 Jahre( genau 12 1/2)und war 4 Tage krank. Habe ich Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber. Ich arbeite Vollzeit. B.
Am 26.06.2008 14:08:22 schrieb <Anonym>:
ich arbeite 4 * 4 std. wöchentl. ich war mit meiner tochter 1 tag zu hause da sie die ganze nacht wegen zähnen nicht geschlafen hat. jetzt will der arbeitgeber mir einen tag urlaub abziehen da ich nicht beim kinderarzt war und eine krankmeldung geholt hab. ist das in ordnung?
Am 11.06.2008 01:18:19 schrieb ErwinDenzler:
Da zu diesem Beitrag recht viele individuelle Fragen kommen, ein Hinweis: ich kann und darf hier keine Rechtsberatung erteilen, dafür wäre der Besuch beim Rechtsanwalt nötig. Speziell zu diesem Thema sollte man als Arbeitnehmer aber erst einmal im Betrieb (Personalbüro, Betriebsrat) anfragen, ob spezielle tarifvertragliche Regelungen existieren. Wenn die Krankenkasse als Kostenträger zuständig ist, kann man auch bei dieser nachfragen. Bei Privatversicherten hängt es davon ab, was genau im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
MfG
Erwin Denzler
Am 10.06.2008 07:13:43 schrieb <Anonym>:
Hallo,
meine freundin ist mit unserem Sohn privatversichert und ich bin in der GKV. Wieviele Tage habe ich Anspruch auf Freistellung, wenn unser Kind krank ist und meine Partnerin nicht zu Hause bleiben kann?
Viele Grüße,
Yves
Am 08.06.2008 17:28:40 schrieb <Anonym>:
Wenn ich wegen dem Kind krank geschrieben wurde,
darf ich dann abends mal weg gehen,
wenn dann mein Mann zu Hause ist?
Er arbeitet Tagsüber auch.
Am 01.06.2008 21:08:05 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo, mein Mann und ich sind familienversichert. Nun war ich gerade für 10 Tage mit meinem Sohn (7 Monate alt) im Krankenhaus. Mein Mann musste in dieser Zeit unsere beiden anderen Söhne (5 und 3 Jahre) betreuen. Kann er für diese Zeit Krankengeld beziehen?
Er hat jetzt unbezahlten Urlaub genommen und wird von der Krankenkasse als Haushaltshilfe bezahlt.
Viele Grüsse,Petra
Am 29.04.2008 20:06:24 schrieb <Anonym>:
Hallo an alle die uns Helfen können,
hier meine Frage.
Meine Frau fährt ende Mai mit meiner älteren Tochter Lea Marie (3 Jahre) in die Rehaklinik nach Meerbusch.
Ich Mario muß dann meine jüngeren Tochter Mia Fee (10 Monate) betreuen.
Wie sieht nun die Regelung mit meinem Arbeitgeber aus, der Klinikaufenthalt wird ca. 5 Wochen betragen.
Wie sehen die Krankenkassen diese Situation. Meine Frau ist mit Lea Marie bei der BKK Aktiv und ich mit Mia Fee bei der Knapschaft versichert.
Wo rauf haben Wir anspruch???
Gruß und Danke Fam. Schröer
Am 25.04.2008 11:21:52 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich bin Teilzeit (6 Std.)beschäftigt, arbeitet aber 8 Stunden und war drei Tage mit meiner Tochter krank geschrieben. Jetzt wurden mir 12 Minusstunden im Dienstplan angerechnet. Ist das rechtlich?
Gruß, Yvonne
Am 24.04.2008 12:30:15 schrieb <Anonym>:
Es gibt ein Formular vom Kinderarzt das heisst "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes"
Am 22.04.2008 16:33:49 schrieb ErwinDenzler:
Zu den beiden letzten Fragen: wenn beide Eltern das Kind gemeinsam erziehen, hat jeder (falls er Arbeitnehmer ist) nur die 10 Tage, sie sind nicht übertragbar auf den anderen Elternteil. Der selbständige Gastwirt hat seinen Einkommensausfall offenbar nicht versichert, also kann er sich nur selbst unbezahlt freigeben. Nur wer als Selbständiger eine gesetzliche KV mit Krankengeld abschließt, hätte den gleichen Anspruch wie ein Arbeitnehmer. Im letzten Fall kann der Vater die 10 Tage nehmen, wenn die Mutter ihre verbraucht hat. Manchmal sollen Krankenkasse auch mal mit einer Übertragung einverstanden sein, aber das wäre Kulanz. Vermutlich kommt das nur in Betracht, wenn beide Eltern bei derselben Kasse sind (warum sollte die AOK freiwillig weiterzahlen, wenn nun die DAK an der Reihe ist?), und der Arbeitgeber der Mutter könnte dann auch die weitere Freistellung ablehnen.
MfG
Erwin Denzler
Am 22.04.2008 13:37:34 schrieb <Anonym>:
Hallo,
mein Sohn ist 3 Jahre und ich hatte in 2008 bereits 8 Tage zur Betreuung in Anspruch genommen. Was ist, wenn die 10 Tage an Betreuung überschritten werden? Habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung ohne Krankengeldanspruch? Wir sind beide berufstätig und haben keine Person zur beaufsichtigung im Umkreis von 50 km.
Gruß Heike
Am 08.04.2008 20:11:06 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich bin Angestellte und mein Mann ist selbstständig und auch privatversichert. Mein Mann hat ein Restaurante und dadurch eine 7-Tage Woche. Ist es in diesem Fall möglich das ich die kompletten 20 Tage Kinder-Krank Tage nehmen kann?
Meinen Mann wäre es nicht möglich unseren Sohn bei krankheit zu betreuen ohne den Laden zu schließen
Am 28.03.2008 00:08:34 schrieb ErwinDenzler:
Hallo Rita,
wie ich in dem Beitrag schrieb: eine ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung. Es stimmt zwar, daß in anderen Fällen (eigene Krankheit bis zu 3 Tage) das nicht so ist, aber das sind eben andere Fälle. Der Arbeitgeber sollte aber fairer Weise darauf hinweisen, wenn man sich wegen der Krankheit des Kindes abmeldet. E-Mail ist da ein recht ungünstiger Weg, Telefon wäre besser, weil man da gleich eine Antwort bekommen kann.
Viele Grüße
Erwin Denzler
Am 27.03.2008 17:14:36 schrieb <Anonym>:
Hallo,
mein Kind war im Januar für 2 Tage krank und ich habe 1 Tag im Büro gefehlt, für den ich mich schriftlich per email beim AG abgemeldet habe.
Jetzt soll mir dafür 1 Tag Urlaub abgezogen werden oder das Gehalt entsprechend gekürzt werden, weil ich keine Krankmeldung vom Arzt habe. Ist das korrekt?
Wenn ich selbst krank bin, muss ich doch auch erst ab dem 3. Tag eine Krankmeldung vom Arzt einreichen?!
Gruß,
Rita
Am 14.03.2008 11:31:37 schrieb ErwinDenzler:
Hallo Maren,
wenn das Kind privat versichert ist, gibt es von der gesetzlichen Kasse kein Geld; vom Arbeitgeber je nach Vertrag.
viele Grüße
Erwin Denzler
Am 14.03.2008 11:10:40 schrieb <Anonym>:
Hallo!
Meine Tochter(3 Jahre) ist krank, und ich bin schon seid ein paar Tagen nicht bei der Arbeit gewesen. Habe von meinem Kinderarzt auch immer eine Bescheinigung bekommen.
Nun meine Frage: Ich bin gesetzlich versichert, und meine Tochter privat über meinen Mann. Macht das für das Krankengeld einen Unterschied?
Freue mich über eine Antwort
Viele Grüße Maren
Am 13.12.2007 01:04:32 schrieb ErwinDenzler:
Hallo,
dafür gibt es ein spezielles Formular, das die Kinderärzte vorrätig haben. Es sieht so aus:
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/blanko/e_blankomuster_21_30.pdf
dort Seite 2 der PDF-Datei.
Viele Grüße,
Erwin Denzler
Am 11.12.2007 20:35:29 schrieb <Anonym>:
Wie hat die Krankmeldung bei einem erkranten Kind auszusehen? Genügt nur eine einfache Bescheinigung von Arzt?
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