Unterrichten an der VHS: Das müssen Sie wissen, wenn Sie freiberuflich an der Volkshochschule arbeiten möchtenDieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.

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Von Rainer Spallek

Wer darf? | Kontaktaufnahme und Bewerbung

(25.09.2009) Wer als Dozent, Referent, Seminar- oder Exkursionsleiter an einer der über 950 Volkshochschulen in Deutschland tätig werden möchte, braucht vor allem zwei Eigenschaften: viel Idealismus und unerschütterlichen Optimismus. Denn die Honorare sind mager. Rainer Spallek erklärt alles, was Sie über eine freiberufliche Tätigkeit an einer VHS wissen müssen.

Wer kann als Freiberufler bei Volkshochschulen arbeiten?

Kurz gesagt: Jeder, der tatsächlich etwas zu sagen hat - sei es aufgrund von Erfahrungen, fachlicher Kompetenz oder kreativen Fähigkeiten. Pädagogische Fortbildungen oder Erfahrungen werden positiv bewertet, zugleich aber werden auch Unerfahrenen Chancen eingeräumt. Wesentlich ist eine nachweisbare Fachkompetenz. Ein akademischer Abschluss ist kein Muss - aber sehr wohl ein Plus.

Es gibt die Möglichkeit, neben- oder hauptberuflich an den Volkshochschulen tätig zu werden. Im Falle der Nebenberuflichkeit muss Ihr Arbeitgeber aber zustimmen.

Etwa 90 Prozent aller Dozenten, Referenten und Seminarleiter sind Freiberufler. Ihre Aufträge erhalten sie von den jeweiligen Fachbereichsleitern, den sog. Hauptberuflichen Pädagogischen Mitarbeitern (HPM). Diese sind auch Ihr erster Ansprechpartner. Ein HPM arbeitet - je nach Größe seines Fachbereichs - mit ca. 20 bis 40 Freiberuflern zusammen. Abhängig vom jeweiligen Fachbereich sind die hauptberuflichen Mitarbeiter zumeist Akademiker.

Bei den Honorarkräften bietet sich in Sachen Bildungshintergrund ein differenzierteres Bild: Während in den Geistes- und Sozialwissenschaften überwiegend Akademiker lehren, dominieren im Kulturbereich Dozenten ohne Hochschulabschluss. Hier reicht das Angebotsspektrum vom 17-jährigen Hip-Hop-Trainer über den 78-jährigen Oberst a. D. bis hin zu Künstlern, die von ihrer Kunst allein nicht leben können.

Frauen sind an Volkshochschulen stärker vertreten als Männer; vor allem unter den freiberuflichen Lehrern, den Dozenten, sind viele Frauen - bis zu 90 Prozent. Weibliche Honorarkräfte arbeiten häufig nebenberuflich - Männer hingegen lassen sich eher hauptberuflich auf das Freiberufler-Dasein ein.

Was Persönlichkeitsmerkmale betrifft, treffen an einer VHS die unterschiedlichsten Charaktertypen aufeinander: Sesshafte Alphatiere mit Revierinstinkt begegnen nomadisierenden, amtsallergischen Lebenskünstlern.

Kontaktaufnahme und Bewerbung

  • Bewerbung generell: Ob am Telefon, in der E-Mail oder persönlich: Wenn Sie sich an der VHS bewerben, sollten Sie nicht protzig, aber auch nicht zu bescheiden auftreten.

    • Wichtig ist auch, dass Sie über Empathie verfügen und "eine kommunikativ-offene Grundhaltung" erkennen lassen. Erwünscht ist ebenfalls ein Schuss Originalität.

    • Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Ihrer Bewerbung über die jeweilige Volkshochschule bzw. deren Programm informieren.

    • Eine eigene Homepage ist in jedem Fall von Vorteil. Ein Fachbereichsleiter kann sich so rasch einen ersten Eindruck von Ihnen verschaffen.

  • Kontaktaufnahme: Ihr Ansprechpartner ist der jeweilige Fachbereichsleiter. Den Erstkontakt sollten Sie per E-Mail oder telefonisch herstellen. Die Kontaktadressen des jeweiligen Fachbereichsleiters sind über die Web-Seiten der Volkshochschulen leicht zu ermitteln. Besteht seitens der VHS Interesse, wird man Sie bitten, Ihr detailliertes Angebot einzusenden. Persönlich erscheinen sollten Sie nur nach Verabredung per E-Mail oder Telefon.

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Durchschnittliche Bewertung: Dieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Anzahl der Bewertungen: 3

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 09.11.2009 12:39:36 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Zwei Anmerkungen:

1. Nicht alle Dozenten an der vhs sind Freiberufler. Die Tätigkeit könnte auch gewerblich sein. Hier bitte die einschlägigen Infos zur Abgrenzung von Freien Berufen (§18 EStG) und gewerblichen Tätigkeiten beachten. (Freiberufler ist nicht gleich freier Mitarbeiter!)

2. Die Honorare der vhs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. D.h. vom Honorar muss man noch die USt abziehen und an das FA abführen, wenn man nicht die Kleinunternehmeregelung hat.