Prämiengutschein: Seit 1. Januar 2010 bis zu 500 Euro für Weiterbildung und Internet-Schulungen vom Staat!Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Heike Neidhardt

Was ist der Prämiengutschein? | Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie komme ich an den Prämiengutschein?

(05.01.2010) Mit dem "Prämiengutschein" erhalten Erwerbstätige, Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige und Freiberufler eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung. Und das seit Jahresbeginn 2010 bis zu 500 Euro! Wir erklären, was der Prämiengutschein ist, ob Sie förderberechtigt sind und was Sie tun müssen, um die Unterstützung zu erhalten.

Tipp:

Der maximale Förderbetrag wurde zum 1.1.2010 erhöht. Falls Sie noch Ende 2009 einen Prämiengutschein erhalten haben, gilt weiterhin der alte Gutschein-Wert von maximal 154 Euro. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder Sie nutzen den "alten" Gutschein wie geplant und erhalten sich damit die Chance, 2010 einen weiteren Gutschein mit einem Maximalwert von 500 Euro zu bekommen - für eine andere Weiterbildung.

  2. Oder Sie lassen den Gutschein aus 2009 verfallen und beantragen für Ihre geplante Weiterbildung (sofern Sie sich noch nicht angemeldet haben) einen neuen Gutschein, der einen Wert bis zu 500 Euro hat.

Was ist der Prämiengutschein?

Der Prämiengutschein ist ein Wertscheck, mit dem Sie einen Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen. Der Prämiengutschein ist also bares Geld wert! Sie können ihn einmal im Jahr beantragen und bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (dazu unten mehr).

Wichtig: Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro (bis Ende 2009: 154 Euro). Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen.

Beispiel: Sie möchten ein Seminar besuchen, welches 700 Euro kostet. In diesem Fall übernimmt der Prämiengutschein die Hälfte, also 350 Euro, und Sie selbst zahlen ebenfalls 350 Euro.

Kostet die Weiterbildung dagegen 1.200 Euro, so übernimmt der Prämiengutschein nicht die Hälfte dieses Betrages, sondern nur den Maximalbetrag von 500 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 700 Euro müssen Sie selbst tragen.

Die Aktion "Prämiengutschein" läuft zunächst bis November 2011.

Wer erhält einen Prämiengutschein?

Mit dem Prämiengutschein werden vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert. Konkret: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf derzeit 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen.

Als "erwerbstätig" gelten jedoch nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Inhaber/innen bzw. Teilhaber/innen von Unternehmen, sofern sie selbst im Betrieb mitarbeiten. Somit sind auch Selbstständige und Freiberufler förderungsfähig.

Auch geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben, können die Förderung beantragen. Auch für Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit gilt der Prämiengutschein.

Nicht gefördert werden dagegen Nichterwerbstätige, also bspw. Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner. Auch Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis sind nicht förderfähig.

Ob im Einzelfall die Fördervoraussetzungen vorliegen, wird grundsätzlich jeweils vor Ausstellen des Prämiengutscheins in einem Beratungsgespräch geklärt.

Was wird gefördert?

Nicht für jede Weiterbildung gibt es einen Prämiengutschein. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt, wie bspw. die Online-Workshops von akademie.de! (Bereits bewilligt wurden z.B. Bildungsschecks für die Online-Workshops Mehr Gewinn für Selbstständige: Preise differenziert kalkulieren und erfolgreich verhandeln, Ghostwriting, Crash-Workshop HTML/CSS, Flash, Flash ActionScript, Mehr Verkäufe & Aufträge übers Internet, WordPress, WordPress Themes, Drupal, JavaScript, Joomla!, Joomla! erweitern und Joomla! Templates.)

Ausgenommen von der Förderung sind u. a. innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, Informationsveranstaltungen sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen.

Grundsätzlich gilt: Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung des Interessenten in Frage kommt, prüft die jeweilige Beratungsstelle.

Wie komme ich an den Prämiengutschein?

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt.

Anmerkung: Beratungsstellen

Beratungsstellen finden Sie im gesamten Bundesgebiet, die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info (Menüpunkt Weiterbildungs-Interessierte - Beratungsstellen Übersicht).

Sie können dann mit Hilfe einer Karte bzw. einer Postleitzahlen-Suche auf einfache Weise die für Sie passende Beratungsstelle finden.

Folgende Dokumente sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:

  • ein amtlicher Ausweis mit Foto, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein und

  • Ihr letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens den aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.

  • Falls Sie nicht deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger sind, denken Sie außerdem an den Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.