ALG II und Selbstständigkeit
Von Robert Chromow
Steuern und Abgaben nicht vergessen | Erwerbstätigen-Freibeträge | Rechen-Beispiele
Steuern und Abgaben nicht vergessen
Vom ermittelten monatlichen Einnahmenüberschuss dürfen Selbstständige - wie alle anderen erwerbstätigen ALG-II-Empfänger auch - zunächst einen Grundfreibetrag von 100 Euro für sich behalten. Bis zu einem "Brutto-Einkommen" von 400 Euro sind damit die folgenden Ausgaben abgedeckt:
private Steuern,
Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen oder entsprechende, "angemessene" Beiträge zur privaten sozialen Sicherung,
weitere private Versicherungen wie die Haftpflicht- oder Gebäude-Brandversicherung oder auch
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.
Sollten die tatsächlichen Ausgaben im Einzelfall höher liegen, können die von den Hilfebedürftigen auf Antrag geltend gemacht werden.
Erwerbstätigen-Freibeträge
Zusätzlich zum Grundfreibetrag von 100 Euro dürfen Erwerbstätige ...
20 Prozent ihrer Brutto-Einkünfte zwischen 100 Euro und 800 Euro (maximal also 20 Prozent auf 700 Euro = 140 Euro)
plus 10 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 800 und 1.200 Euro (weitere maximal 40 Euro).
... für sich beanspruchen. Sofern der Bedürftige mindestens ein Kind hat, erhöht sich die Obergrenze der Freibetrags-Basis auf 1.500 Euro (maximal 70 Euro).
Die nach allen Abzügen und Freibeträgen verbleibenden Einkünfte stellen anrechenbares Einkommen dar, das vom zunächst ermittelten ALG-II-Bedarf abgezogen wird.
Rechen-Beispiele zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit
Die folgende Tabelle verdeutlicht den Weg vom Umsatz über den Gewinn und die verschiedenen Freibeträge bis hin zum anrechenbaren Einkommen:
| kinderlos | kinderlos | mit Kind |
Einnahmen | 550 Euro | 1.400 Euro | 2.000 Euro |
minus notwendige Betriebsausgaben | 200 Euro | 400 Euro | 600 Euro |
= Gewinn/ "Brutto-Einkommen" | 350 Euro | 1.000 Euro | 1.400 Euro |
minus Grundfreibetrag | 100 Euro | (100 Euro)* | (100 Euro)* |
minus private Einkommensteuer | - | 50 Euro | - |
minus Sozialversicherung | - | 320 Euro | 450 Euro |
minus Versicherungspauschale | - | 30 Euro | 30 Euro |
minus Fahrkosten | - | 40 Euro | 40 Euro |
= "Netto-Einkommen" | 250 Euro | 560 Euro | 880 Euro |
minus 20-%-Freibetrag auf Bruttoanteil zwischen 100 Euro und 800 Euro | 50 Euro | 140 Euro | 140 Euro |
minus 10-%-Freibetrag auf Bruttoanteil zwischen 800 Euro und 1.200 Euro | - | 20 Euro | - |
minus 10-%-Freibetrag auf Bruttoanteil zwischen 800 Euro und 1.500 Euro | - | - | 60 Euro |
= anrechenbares Einkommen | 200 Euro | 400 Euro | 680 Euro |
*) tatsächliche Abzüge höher als der Grundfreibetrag
Die dargestellten Überschlagsrechnungen dienen nur der Illustration des Anrechnungsverfahrens bei selbstständigen (Neben-)Einkünften: Zusätzliche Einkommen von Angehörigen der "Bedarfsgemeinschaft" (erwerbsfähigen Familienangehörigen oder Partnern) sind darin ebenso wenig berücksichtigt wie eventuelle Vermögenswerte.
Tipp: Weiterführende Informationen
Recht gut verständliche Basisinformationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie in der kürzlich aktualisierten Bundesagentur-Broschüre "SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
" (PDF, 241 KB). Ihre persönlichen Steuerabzüge ermitteln Sie mithilfe des Einkommensteuerrechners
, der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt wird.
Sofern Sie mit dem Gedanken spielen, sich beim Einstieg in die Selbstständigkeit von der Arbeitsagentur unterstützen zu lassen, sollten Sie einen Blick auf das Kapitel "Existenzgründung mit Einstiegsgeld" unseres Info-Pakets "gruenderoffensive.de" werfen. Anspruch auf Ich-AG-Zuschuss oder Überbrückungsgeld haben ALG-II-Bezieher leider nicht.
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