ALG II und SelbstständigkeitDieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

Steuern und Abgaben nicht vergessen | Erwerbstätigen-Freibeträge | Rechen-Beispiele

Steuern und Abgaben nicht vergessen

Vom ermittelten monatlichen Einnahmenüberschuss dürfen Selbstständige - wie alle anderen erwerbstätigen ALG-II-Empfänger auch - zunächst einen Grundfreibetrag von 100 Euro für sich behalten. Bis zu einem "Brutto-Einkommen" von 400 Euro sind damit die folgenden Ausgaben abgedeckt:

  • private Steuern,

  • Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen oder entsprechende, "angemessene" Beiträge zur privaten sozialen Sicherung,

  • weitere private Versicherungen wie die Haftpflicht- oder Gebäude-Brandversicherung oder auch

  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.

Sollten die tatsächlichen Ausgaben im Einzelfall höher liegen, können die von den Hilfebedürftigen auf Antrag geltend gemacht werden.

Erwerbstätigen-Freibeträge

Zusätzlich zum Grundfreibetrag von 100 Euro dürfen Erwerbstätige ...

  • 20 Prozent ihrer Brutto-Einkünfte zwischen 100 Euro und 800 Euro (maximal also 20 Prozent auf 700 Euro = 140 Euro)

  • plus 10 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 800 und 1.200 Euro (weitere maximal 40 Euro).

... für sich beanspruchen. Sofern der Bedürftige mindestens ein Kind hat, erhöht sich die Obergrenze der Freibetrags-Basis auf 1.500 Euro (maximal 70 Euro).

Die nach allen Abzügen und Freibeträgen verbleibenden Einkünfte stellen anrechenbares Einkommen dar, das vom zunächst ermittelten ALG-II-Bedarf abgezogen wird.

Rechen-Beispiele zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit

Die folgende Tabelle verdeutlicht den Weg vom Umsatz über den Gewinn und die verschiedenen Freibeträge bis hin zum anrechenbaren Einkommen:

 

kinderlos

kinderlos

mit Kind

Einnahmen

550 Euro

1.400 Euro

2.000 Euro

minus notwendige
Betriebsausgaben

200 Euro

400 Euro

600 Euro

= Gewinn/
"Brutto-Einkommen"

350 Euro

1.000 Euro

1.400 Euro

minus Grundfreibetrag

100 Euro

(100 Euro)*

(100 Euro)*

minus private
Einkommensteuer

-

50 Euro

-

minus Sozialversicherung

-

320 Euro

450 Euro

minus
Versicherungspauschale

-

30 Euro

30 Euro

minus Fahrkosten

-

40 Euro

40 Euro

= "Netto-Einkommen"

250 Euro

560 Euro

880 Euro

minus 20-%-Freibetrag
auf Bruttoanteil zwischen
100 Euro und 800 Euro

50 Euro

140 Euro

140 Euro

minus 10-%-Freibetrag
auf Bruttoanteil zwischen
800 Euro und 1.200 Euro

-

20 Euro

-

minus 10-%-Freibetrag
auf Bruttoanteil zwischen
800 Euro und 1.500 Euro

-

-

60 Euro

= anrechenbares
Einkommen

200 Euro

400 Euro

680 Euro

*) tatsächliche Abzüge höher als der Grundfreibetrag

Die dargestellten Überschlagsrechnungen dienen nur der Illustration des Anrechnungsverfahrens bei selbstständigen (Neben-)Einkünften: Zusätzliche Einkommen von Angehörigen der "Bedarfsgemeinschaft" (erwerbsfähigen Familienangehörigen oder Partnern) sind darin ebenso wenig berücksichtigt wie eventuelle Vermögenswerte.

Tipp: Weiterführende Informationen

Recht gut verständliche Basisinformationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie in der kürzlich aktualisierten Bundesagentur-Broschüre "SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende" (PDF, 241 KB). Ihre persönlichen Steuerabzüge ermitteln Sie mithilfe des Einkommensteuerrechners, der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt wird.

Sofern Sie mit dem Gedanken spielen, sich beim Einstieg in die Selbstständigkeit von der Arbeitsagentur unterstützen zu lassen, sollten Sie einen Blick auf das Kapitel "Existenzgründung mit Einstiegsgeld" unseres Info-Pakets "gruenderoffensive.de" werfen. Anspruch auf Ich-AG-Zuschuss oder Überbrückungsgeld haben ALG-II-Bezieher leider nicht.