OHGmbH&Co.KGbR e.K.: Ein erster Überblick über mögliche Rechtsformen für Ihr Unternehmen
Von Robert Chromow
Wahl der Rechtsform | Einzelunternehmen | Gesellschaften
(05.03.2009) (aktualisiert) Die richtige Rechtsform für alle Existenzgründer gibt es nicht, dafür sind Branchen, Finanzierungs- und Haftungsfragen sowie individuelle steuerliche Ausgangslagen zu unterschiedlich. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig einen Überblick über die wichtigsten Unternehmensformen zu verschaffen und ihre wichtigsten Merkmale zu kennen.
Die Wahl der Rechtsform und ihre Auswirkungen
Die Anzahl denkbarer Rechtsformen für neue Unternehmen ist beträchtlich. Mit der "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft" (UG), der sogenannten Mini-GmbH, ist eine weitere hinzugekommen. Die wenigsten Gründungswilligen sind jedoch mit den Unterschieden zwischen den verschiedenen Unternehmens-Formen vertraut, manche Gestaltungs-Alternative ist gar nicht bekannt.
Alles so schön bunt hier, ich kann mich gar nicht entscheiden: die wichtigsten Rechtsformen im Überblick.(
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Während Einzelunternehmer und jeweils (mindestens ein) Personengesellschafter uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Folgen ihres geschäftlichen Tuns haften, können die Teilhaber der Kapitalgesellschaften ihre Haftung grundsätzlich auf ihre Einlagen und ihren Anteil an dem im Verlaufe der Zeit erwirtschaftete Gesellschaftsvermögen beschränken. Durch die Eintragung ins Handelsregister werden GmbH, UG und AG zu eigenständigen Rechtspersönlichkeiten.
Darüber hinaus unterscheiden sich die verschiedenen Möglichkeiten vor allem hinsichtlich ...
der Zahl der beteiligten Gründer (oder reinen Geldgeber) und damit dem Grad der unternehmerischen Unabhängigkeit,
der Kreditwürdigkeit und des öffentlichen Ansehens,
der Verteilung von Gewinnen und Verlusten,
ihrer steuerlichen Wirkungen,
der Gründungskosten und des Verwaltungsaufwands und auch
der Verkaufs- und Nachfolge-Bedingungen.
Neugründungen nach Rechtsformen im Jahr 2008 (Quelle: BMWi-Gründerzeiten / Statistisches Bundesamt)(
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Die Frage, welche dieser Aspekte für Ihr neues Unternehmen besonders wichtig ist, sollten Sie auf jeden zusammen mit einem erfahrenen Gründungsberater, Anwalt oder Steuerberater entscheiden
. Unsere Aufstellung ist dabei als erste Orientierungshilfe gedacht.
Tipp: Das Kreuz mit der 'Firma'
Auch wenn das gern in einen Topf geworfen wird: Mit der "Firma" hat die Frage nach der Rechtsform nur indirekt zu tun: Laut Paragraf 17 HGB
ist die Firma des Kaufmanns nämlich der "Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt." Die gewählte Rechtsform findet sich demnach zwar meist als kennzeichnender Zusatz in der "Firma" wieder (z. B. "akademie.de asp GmbH)", sie ist jedoch keineswegs mit ihr identisch. Übrigens: Nicht alle Unternehmer gehen morgens "in die Firma": Kleingewerbetreibenden fehlt zunächst - nicht zuletzt zu ihrem eigenen Schutz - die Kaufmannseigenschaft - und damit auch die eigene Firma.
Einzelunternehmen
Besonders gut für den Einstieg geeignet und - vor allem im Handwerk bis heute dominierend - ist die Einzelunternehmung: Sie kommt ohne weitere Formalitäten allein durch Aufnahme der Geschäftstätigkeit (üblicherweise nach Erteilen des Gewerbescheins und einer Mitteilung gegenüber dem Finanzamt) zustande. Dafür ist kein Mindestkapital erforderlich.
Als Einzelunternehmer ist der Gründer uneingeschränkt "Herr im Haus". Gewinne fließen ungeteilt in seine Taschen - er muss dafür aber auch bei Verlusten oder Schäden in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen geradestehen.
Deshalb ist das Image des Einzelunternehmers bei Kreditinstituten, Geschäftskunden und Lieferanten aber auch recht gut: Die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Vermögen hinter eine Geschäftsidee zu stellen, schafft Vertrauen. Umgekehrt wirkt das Einzelunternehmen aus Sicht vieler Kunden (vor allem im Vergleich zur GmbH) nicht als "richtige Firma", als vermeintlich weniger professionell.
Wer die Firma seines Einzelunternehmen unbedingt mit einem Handelskürzel schmücken will, kann es freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und firmiert dann als "eingetragener Kaufmann" zum Beispiel unter "Max Mustermann Internet-Service e.K.".
Gesellschaften: Rechtsformen (nicht nur) für Co-Produktionen
Viele geschäftliche Vorhaben lassen sich nur gemeinsam mit Partnern realisieren: Sollen Finanzierung, Arbeitsbelastung und / oder Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt werden, ist die Gründung einer Gesellschaft unvermeidlich. Andererseits: Auch wenn der Begriff "Gesellschaft" das nicht erwarten lässt: Bei den im folgenden vorgestellten Gesellschafts-Unternehmen müssen nicht in jedem Fall mehrere (gleichwertige) Partner mit ins Boot genommen und dadurch Abstriche an der Entscheidungsbefugnis des Unternehmers gemacht werden. Zwei Beispiele:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) lässt sich sehr wohl als Einpersonengesellschaft führen. In der kann der Inhaber als einziger Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer fungieren.
Soll das positive Image der Vollhaftung mit einem wohlklingenden kaufmännischen Rechtsformzusatz kombiniert werden, bietet sich eine Kommanditgesellschaft (KG) an. In die muss lediglich ein (nicht haftender) Geldgeber aufgenommen werden, eine Mindest-Einlagesumme für die Gründung dieser Personengesellschaft ist nicht vorgeschrieben.
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