Beratungs- und Coaching-Förderung für Gründer und Unternehmer
Von Robert Chromow
ESF-BA-Programm | KfW-'Gründercoaching Deutschland' | BAFA-Beratungszuschüsse | Weiterführende Informationen
(05.10.2007) (aktualisiert, Erstveröffentlichung 11/04) Neben betrieblichen und personengebundenen Zuschüssen können Existenzgründer und Jungunternehmer Fördermittel für Beratungen und Coachings beanspruchen. Zuletzt hat die KfW-Mittelstandsbank das "Gründercoaching Deutschland" gestartet. Wir nennen die wichtigsten Quellen und Konditionen.
Guter Rat ist teuer - aber oft überlebensnotwendig, vor allem in der Anlaufphase. Ausgerechnet dann sind die dafür erforderlichen Mittel bei Jungunternehmern und Nachwuchs-Freiberuflern jedoch meistens besonders knapp. Eine ganze Reihe öffentlicher Förderprogramme trägt dem Rechnung: Unter bestimmten Umständen werden zwischen 40 und 100 Prozent der Beratungs- oder Coachinghonorare qualifizierter Anbieter übernommen.
Allerdings: Einen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse gibt es nicht. Wichtig: Die Kombination verschiedener Förderungen ist durchweg ausgeschlossen. Bevor Sie also eine der folgenden Unterstützungen beantragen, sollten Sie sich
bei Ihrer lokalen Arbeitsagentur,
der regionalen Industrie- und Handelskammer- bzw. Handwerkskammer oder
der zuständigen Bundesbehörde,
informieren, welche für Sie am günstigsten ist.
ESF-BA-Programm
Für Bezieher des Gründungszuschusses besonders interessant ist die Förderung von Coachings "zur Sicherung der Existenzgründung" im Rahmen des so genannten ESF-BA-Programms. Dabei handelt es sich um eine Kofinanzierung von Europäischem Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Sofern Sie den Gründungszuschuss nach SGB III erhalten, können Sie sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Beratungs-Dienstleistungen von bis zu 2.000 Euro sponsern lassen.
Darüber hinaus kann die Arbeitsagentur die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder von Coaching-Teilnehmern übernehmen (maximal 130 Euro pro Monat und Kind) und sogar Fahrtkosten zum Coach übernehmen.
Tipp: Tipp: AA-Nachhilfe
Es gibt Arbeitsagenturen, die überhaupt keine Coachingmittel vergeben. Manchmal ist das lediglich auf schlichte Unkenntnis der zuständigen Arbeitsberater zurückzuführen. In solchen Fällen legen Sie am besten gleich auf die beiden folgenden Publikationen der Bundesagentur:
Eine Eigenbeteiligung wird beim ESF-BA-Coaching nicht verlangt. Allerdings ist nur das Netto-Honorar förderfähig. Der Umsatzsteueranteil muss auf jeden Fall vom Gecoachten selbst getragen werden. Verbreitet sind Mittel-Bewilligungen in einer Größenordnung von 1.000 bis 2.000 Euro pro Antragsteller. In manchen Fällen sind dabei realitätsferne Stundensatz-Obergrenzen von zum Teil deutlich unter 50 Euro (brutto!) festgelegt.
Tipp: Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume
Notfalls müssen Sie die verfügbaren Mittel in Abstimmung mit Ihrem Coach auf einen passenden Zeitraum verteilen. Die Abrechnung kann direkt über den Berater/Coach erfolgen.
In der Wahl Ihres "Begleiters" sind Sie übrigens grundsätzlich frei: Die von manchen Arbeitsagenturen geführten Beraterlisten können Sie aber durchaus als Orientierungshilfe nutzen. Weiterführende Informationen rund um das Gründercoaching finden Sie im gleichnamigen Kapitel
unseres Infopakets "Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit".
KfW-'Gründercoaching Deutschland'
Seit 1. Oktober 2007 bietet die KfW-Mittelstandsbank
- ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds - das Gründercoaching Deutschland
an. Damit Unternehmer und Freiberufler in der Startphase kompetente Hilfe von Gründungs-Experten in Anspruch nehmen können, erhalten sie auf Antrag Zuschüsse zu den Honoraren qualifizierter Berater.
Unter "Coaching" versteht die KfW dabei Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen "zu allen
wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit". Nicht abgedeckt sind Beratungen, die noch vor der Gründung stattfinden oder sich überwiegend um Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder IT-Fragen drehen.
Mit Ausnahme der Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr können hauptberufliche Gründungs- und "Festigungsvorhaben" aller Art betreut werden. Das gilt auch für Betriebsübernahmen oder Franchise-Vorhaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Unternehmer, die sich bereits in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Die Förderkonditionen sind im Vergleich zu denen des bisherigen KfW-Programms spürbar verbessert worden: Unterstützt werden Vollzeit-Existenzgründer und bestehende Unternehmen, deren Gründung oder Betriebsübernahme bei Antragstellung noch nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Zuschusshöhe richtet sich dabei nach dem Gründungs- bzw. Unternehmensstandort:
In den alten Bundesländern ist die Hälfte der Beratungskosten erstattungsfähig,
im Osten und ausgewählten West-Regionen (wie dem Regierungsbezirk Lüneburg) sogar 75 Prozent (bislang: 65 Prozent).
Die Obergrenze des förderfähigen Beraterhonorars beträgt neuerdings 800 Euro pro Tag. Die bisherige 10-Tages-Obergrenze ist entfallen. Die maximale Bemessungsgrundlage des Coaching-Zuschusses liegt dafür jetzt bei 6.000 Euro. Ein Unternehmen aus den neuen Bundesländern kann also bis zu 4.500 Euro Beratungsförderung von der KfW bekommen. Im Westen gibt es immerhin noch bis zu 3.000 Euro. Der Mehrwertsteuer- und Fahrtkostenanteil des Beraterhonorars ist grundsätzlich nicht zuschussfähig. Nur wenn der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, gehört auch der Mehrwertsteueranteil zur Bemessungsgrundlage der Förderung. Der Coaching-Zeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten.
Beratungs-Beispiele, Merkblätter, Berechnungsbeispiele sowie Tipps und Hinweise zum Coachingvertrag und Abschlussbericht finden Sie auf der Formular-Seite
.
Wie der Name "Gründercoaching Deutschland" vermuten lässt, wird das KfW-Programm jetzt endlich bundesweit angeboten. Anträge auf die Beratungsförderung sind bei einem Regionalpartner der KfW zu stellen. Je nach Bundesland kann das eine landesweite Förderbank sein (wie die niedersächsische NBank) oder auch eine von zig Kammern, Entwicklungs- oder Fördergesellschaften (wie in NRW). Sie finden den für Sie zuständigen KfW-Partner über eine spezielle Regionalpartnersuche
. Sie können aber auch den umgekehrten Weg wählen und sich von Ihrem Berater bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Damit ein Coaching von der KfW gefördert werden kann, ist die positive Coaching-Empfehlung des KfW-Regionalpartners erforderlich. Die erfolgt in der Regel auf Grundlage einer persönlichen Präsentation des Beratungswunsches. Freie Beraterwahl gibt es nicht: Sie müssen sich für einen der knapp 9.000 bei der KfW akkreditierten Coachs entscheiden. Die Suchfunktion der KfW-Beraterbörse
hilft Ihnen, einen für ihr Vorhaben geeigneten Experten aus Ihrer Umgebung auszuwählen.
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Gründercoachings und ist folgendermaßen geregelt: Erst wenn der Gründer
beim KfW-Regionalpartner eingereicht hat, werden die Fördermittel an den Berater ausgezahlt.
BAFA-Beratungszuschüsse
Sofern Sie keine Unterstützung durch die Agentur für Arbeit erhalten, können Sie den Bund wenigstens an den Kosten einer Existenzgründungs- oder Aufbauberatung beteiligen. Der mögliche Zuschuss beträgt
bei Gründungsberatungen 50 Prozent, maximal 1.500 Euro,
bei "Existenzaufbauberatungen" (innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung) ebenfalls 50 Prozent, maximal 1.500 Euro und
bei allen anderen Beratungen (zum Beispiel im Umweltschutzbereich) 40 Prozent (max. 1.500 Euro).
In den Genuss der Förderung kommen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler, sofern sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Diese Obergrenzen sind je nach Branche unterschiedlich hoch und liegen zwischen gut einer und sieben Millionen Euro. Bei Umweltschutzberatungen liegt die Umsatzgrenze sogar bei 15 Millionen Euro.
Federführend bei der Mittelvergabe ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA). Auf dessen Internetseiten finden Sie auch die aktuellen Vergabe-Richtlinien
(PDF, 58 KB) sowie die inhaltlichen "Mindestanforderungen an Existenzgründungsberatungen
" (PDF, 43 KB).
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt üblicherweise bei so genannten Branchen-Leitstellen: Die für Sie passende Institution finden Sie im BAFA-"Leitstellenverzeichnis Beratungs- und Schulungsförderung"
(PDF, 51 KB). Beim bundesweit und branchenübergreifend tätigen Bundesverband der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband (BDS-DGV) beispielsweise können Sie Ihren Antrag auf Beratungsförderung mittlerweile sogar online stellen
. Die Bewilligung von BAFA-Mitteln gilt als ausgesprochen umständlich und brükratisch. Am besten sprechen Sie mit einem erfahrenen Berater, ob sich die damit verbundene Mühe in Ihrem Fall lohnt.
Weiterführende Informationen
Einige Bundesländer bieten Existenzgründern und Jungunternehmern ganz besonders umfangreiche Förderprogramme. In deren Rahmen werden dann vielfach auch spezielle Beratungs- und Coaching-Angebote gemacht - wie zum Beispiel die "Beratungsförderung des Landes NRW"
im Rahmen des GO!-Gründungsnetzwerkes
in Nordrhein-Westfalen.
Tipp: (Kostenlose) Berater finden
Falls Sie trotzdem letztlich leer ausgehen oder Sie Ihre Zuschüsse bereits ausgeschöpft haben, denken Sie daran: Nicht jede Beratung muss kostenpflichtig sein. Einige Nulltarif-Alternativen zeigt unser Beitrag "Ist guter Rat teuer?"
auf.
Und falls Sie auf eigene Kosten einen geeigneten professionellen Berater suchen müssen, empfehlen wir Ihnen den Beitrag "Berater finden"
.
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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:
Am 14.07.2009 10:23:48 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank, Herr / Frau Finke,
für Ihren Hinweis und die freundliche Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass der Bezug des Gründungszuschusses nicht für alle im Beitrag angesprochenen Beratungs- und Coachingmaßnahmen Voraussetzung ist. Der Unternehmer aus Ihrem Bekanntenkreis kommt bei Bedarf also durchaus in den Genuss staatlicher Beratungsförderungen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 14.07.2009 01:10:30 schrieb <Anonym>:
Man sollte folgendes beachten, wenn man gleich mehrere Firmen gründet: Der Existenzgründungszuschuss wird an sich nur für eine Gründung gewährleistet, wenn der Arbeitsaufwand für dieses eine Unternehmen unter 50% fällt, bekommt man keinen Gründungszuschuss mehr. (war ein Problem in meinem Bekanntenkreis)
chr. finke
www.projectcrew.de
Am 14.06.2007 16:56:37 schrieb RChromow:
Vielen Dank für Ihren ergänzenden Hinweis, Frau Graßler.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 14.06.2007 16:27:36 schrieb <Anonym>:
Es gibt (zumindest in Bayern) die Möglichkeit über das Existenzcoaching 60 % der Mittel in den ersten drei Jahren erstattet zu bekommen. Beantragt werden kann das Coaching über die IHK, das Institut für freie Berufe und über die HWK.
Beste Grüße,
Alexandra Graßler
www.wissensagentur.net
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