Markenrecht und Markenanmeldung - Wann Sie eine Marke eintragen sollten und wie Sie eine Markenanmeldung vornehmen Dieses Infopaket wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: August 2009

Sie vertreiben eine Ware oder eine Dienstleistung, haben diese aber nicht mit einer "Marke" geschützt. Wenn Sie Pech haben, meldet ein Konkurrent Ihre Marke an und untersagt Ihnen die weitere Benutzung nunmehr "seiner" Marke. Klingt nach einem schlechten Scherz, ist aber leider traurige Realität. Sie sollten also frühzeitig überlegen, wann Sie eine Marke eintragen lassen.

Wie Sie ein Marke eintragen lassen, was eine Markeneintragung kostet und welche Stolperfallen lauern, erläutert Rechtsanwalt Oliver Langner.

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Dieser Beitrag umfasst 10 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Oliver Langner Oliver Langner ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei "Rechtlicher Beistand" in Düsseldorf tätig. Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. Zuvor war Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u.a. in Moskau und Hanoi tätig.

Oliver Langner berät v.a. kleine und mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung ihrer AGB sowie bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und Markenrechtsverletzungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.

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