Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss, selbstständiger Zuverdienst und andere Angebote der Arbeitsagentur 
Von Robert Chromow
Stand: März 2010
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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:
Am 04.07.2008 12:22:18 schrieb RChromow:
Hallo robinhilde,
vielen Dank für Ihre nette Rückmeldung: Ich freue mich sehr, dass Sie den Kurs informativ und hilfreich finden. Zu Ihren Fragen:
1. Ich bin kein ALG-III-Experte - Urlaubsansprüche müssen m. W. aber grundsätzlich innerhalb des Beschäftigungszeitraums geltend gemacht werden.
2. Sofern das Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der nächsten drei Monate endet, müssen Sie sich "innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes " arbeitslos melden. Das ist in §37b SGB III festgelegt.
3. Wenn Sie sich sofort im Anschluss an Ihre Beschäftigung selbstständig machen wollen, sollten Sie von vornherein mit offenen Karten spielen. Grundätzlich ist eine Gründung bereits während der Sperrzeit möglich. Sprechen Sie abr vorher mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur. Wichtig: Nach Ablauf der Sperrzeit haben Sie trotz Eigenkündigung grundsätzlich Anspruch auf den ungekürzten Gründungszuschuss!
4. In Bezug auf die Krankenversicherung sieht die Sache normalerweise so aus:
a) Wenn Sie sich nicht gleich selbständig machen, ist in den ersten vier Wochen nach Ende der Beschäftigung die bisherige gesetzlichen Krankenkasse für Sie zuständig ("beitragsfreie Nachversicherungspflicht"). Anschließend übernimmt die Arbeitsagentur die KV-Beiträge bis zum Ende der Sperrzeit.
b) Sobald Sie sich selbständig machen, sind Sie selbst für Ihre Krankenversicherung zuständig - entweder Sie versichern sich privat oder bleiben freiwillig (zahlendes!) Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hoffentlich hilft Ihnen das schin ein wenig weiter.
Alles Gute und herzliche Grüße
Robert Chromow
Am 04.07.2008 11:26:21 schrieb robinhilde:
hallo herr chromow,
also zuerst muß ich ihnen ein dickes lob aussprechen,ihr kurs ist absolut genial und informativ,da ich aber über die freiwillige arbeitslosigkeit zum gründer werden will hab ich noch ein paar fragen:
1.wie ist das mit der 4wöchigen kündigungsfrist,wenn ich noch zeitkonto guthaben (fag),und resturlaubstage habe,also zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen,und dann den fag abbauen (während der kündigungsfrist),oder muß ich die kündigung dahin rechnen wo diese zeitguthaben aufgebraucht wären?
2.muß ich mich gleich arbeitslos melden,oder erst nach der kündigungsfrist?und muß ich das arbeitsamt über das fag zeitguthaben informieren?
3.wenn ich später in den genuß des gründungszuschußes kommen will,was soll ich dann für angaben über den grund meiner kündigung machen,soll ich gleich von anfang an sagen daß ich mich selbstständig machen will,und gründungszuschuß beantragen werde?
4.wie ist das mit den sozialversicherungsbeiträgen während der evtl.3 monatigen sperrzeit,weden die vom amt automatisch weitergezahlt?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!!
mit sonnigen grüßen...
Am 06.04.2008 13:05:33 schrieb mbinder2:
Herzlichen Dank, Herr Chromow!
Auch schön, Sie immer noch hier beratend zu wissen :-).
Mit besten Grüßen,
Mabi
Am 06.04.2008 07:26:10 schrieb RChromow:
Hallo Mabi,
schön, mal wieder von Ihnen zu hören! :-)
Zu Ihren Fragen: Nein, Coaches sind nicht von Hause aus rentenversicherungspflichtig, da haben Sie völlig Recht. Die Liste der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen finden Sie in §2 SGB VI:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__2.html
Darüber hinaus ist der sozialversicherungsrechtliche Status in jedem Einzelfall davon abhängig, ob es sich in der Gesamtschau des Einzelfalls tatsächlich um eine/n Selbstständig/n oder eine/n abhängig Beschäftigte/n handelt. Dazu lesen Sie am besten noch einmal das Kapitel "Scheinselbstständigkeit" http://www.akademie.de/direkt?pid=35204 in unserem Gründungskurs. Dort finden Sie unter anderem die wichtigsten Selbstständigkeites-Kriterien.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 05.04.2008 11:59:32 schrieb mbinder2:
Hallo Herr Chromow
(oder an jene, die hier noch Fragen beantworten - da ich keinen besseren Platz gefunden habe, um sie anzubringen)
meine Frage betrifft meine allfällige Rentenversicherungspflicht nach Auslaufen des ExGZ.
Ich habe der DRV mitgeteilt, dass ich neben Forschung auch Beratung mache - nun möchte sie mich als 'Coach' einstufen und Beiträge einziehen.
Ist Coaching immer rentenversicherungspflichtig?
M.W. nämlich nicht - wovon macht die DRV ihre Einordnung dann abhängig?
Ist den 'Beratung' (was ja meist recht nah an Coaching liegt - immer auch rentrentenversicherungspflichtig?
M.W. nämlich nicht - wovon macht die DRV ihre Einordnung dann abhängig?
Wie sieht es mit selbständig organisierten und durchgeführten Stadtführungen - meinem weiteren Standbein - aus?
Das könnte, wenn man unbedingt wollte ja auch noch als Lehrtätigkeit einordnen - aber wie ist es denn dazu üblich?
Für eine - natürlich -unverbindliche Einschätzung von IHrer Seite wäre ich sehr froh.
Auch wenn Sie mir einen Hinweis haben, wo ich mich ansonsten noch unabhängig dazu beraten lassen könnte, wäre ich Ihnen dankbar.
Mit besten Grüßen,
Mabi
Am 01.09.2006 16:32:33 schrieb mbinder2:
...mit Interesse die Hinweislinks zu BA-intern "in Angriff genommen" [...ähnlich dürfte sich eine Katze auf Mausepirsch fühlen ;-)].
Meine Zwischenbillanz: mit welch' merkwürdigem Staatswesen wir doch zugange sind, das solche "Agenturen" aus Paragraphengestrüpp gebiert...- Aber Dankeschön an ROC!
Mabi
Am 04.12.2004 14:35:49 schrieb jheyerm1:
gut aufbereitet
Am 11.10.2004 14:29:49 schrieb akubald:
superklasse! nun kann ich das alles verstehen!
Am 16.09.2004 18:39:22 schrieb snilkes:
vielen, vielen dank für eure unterstützung.
hat mir wissen vermittelt wie sonst niemand.
gruss stephan nilkes
Am 15.09.2004 15:04:42 schrieb asuchan1:
Sehr umfangreich, informativ und gut
aufbereitet. Eine wirklich wertvolle
Informationsquelle für Existenzgründer.
Am 01.09.2004 11:37:48 schrieb dkruse:
danke... ;o)
Am 01.09.2004 11:37:48 schrieb ebernha1:
Ich war selber projektbezogener, freiberuflicher Existenzgründungsberater für die BA.
Kompliment für diesen Kurs! Hier "darf" mehr gesagt werden als wir es damals durften...
Note 1a! Ich wünsche allen Gründern viel Erfolg!
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