Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss, selbstständiger Zuverdienst und andere Angebote der Arbeitsagentur Dieses Infopaket wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow
Stand: März 2010

Herzlich Willkommen im Club!

Haben Sie keinen Arbeitsplatz, aber eine Geschäftsidee? Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder den Gründungszuschuss? Dann sind Sie hier genau richtig: Unser Infopaket "Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit" zeigt Ihnen, wie Sie über Testballons risikolos starten und hinzuverdienen, danach Ihr Gründungsvorhaben systematisch vorantreiben und dabei alle Fördermöglichkeiten nutzen.

Auf 120 Seiten stehen jede Menge Praxistipps, Hintergrundinfos, Musterbriefe, Formulare und Linkempfehlungen bereit. Sie erhalten Expertenrat in Webforen und per E-Mail. Außerdem nutzen Sie Förderungen der Arbeitsagenturen, die viele nicht kennen.

98 Prozent der Leser und Leserinnen unserer Umfrage waren echt begeistert:

- "Überlebensnotwendig ... Allein schon die Idee, das Arbeitsamt bei einem Miniauftrag an meinen Abschreibungen für den nötigen neuen PC zu beteiligen - statt Abzüge zu gestatten - war grandios." (J.M.)

- "Wirklich super, Ihr habt mir sehr geholfen." (T.D.)

- "Insbesondere die Insidertips bezüglich [des] Arbeitsamt[es] und die aktuellen, rechtlichen Änderungen finde ich sagenhaft schnell und ausführlich genug. Die Themenvielfalt ist ebenfalls füllig..." (J.W.)

Weitere Stimmen begeisterter Leser lesen Sie hier.

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Dieser Beitrag umfasst 6 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Robert ChromowRobert Chromow ist Betriebswirt und Politologe. Seit zehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Autor und Berater im eigenen Projektbüro. Eine seiner Lieblingsbeschäftigungen ist die Produktion betriebswirtschaftlicher Aha-Erlebnisse: Ein "Kleines Krämer-1x1" für (neue) Selbstständige, sozusagen. (mehr).

Leseprobe

Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:

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Inhaltsverzeichnis

  1. EinleitungDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.
    Wenn von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit die Rede ist, dann fallen unweigerlich das Stichwort "Gründungszuschuss". Es gibt jedoch weit mehr Möglichkeiten, sich bei der selbstständigen Verwertung der eigenen Arbeitskraft von der Arbeitsagentur unterstützen zu lassen.
    • VorwortDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

      Gestatten Sie statt einer Vorrede ein kurzes Plädoyer.
    • LesermeinungenDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

      Lesermeinungen: "Es gibt aktuell nichts Vergleichbares!"
    • ÜberblickDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

      Auf dieser Seite stellen wir die einzelnen Teile dieses Kurses vor - und damit auch gleich stichwortartig die verschiedenen Schritte und Optionen für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
    • Von Unternehmern und UnterlassernDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

      Der abgestufte Weg in die berufliche Selbstständigkeit lohnt sich. Auch wenn sich das Problem der Massenarbeitslosigkeit mit Existenzgründungs-Zuschüssen gewiss nicht lösen lässt.
  2. Schritte in die Selbstständigkeit
    • Arbeitsagentur und Gründer Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Gründungsabsichten von Arbeitslosen werden mittlerweile von den Arbeitsagenturen in den meisten Fällen positiv aufgenommen. Diese Chance sollten Sie nutzen.
    • Gründerseminare Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Zeit ist Geld. So gesehen sind die meisten Arbeitslosen reich. Wer sich auf die Selbstständigkeit vorbereiten will, sollte mit diesem Pfund wuchern. Möglichkeiten, um sich fachlich und betriebswirtschaftlich zu qualifizieren, bieten beispielsweise die von den Arbeitsagenturen geförderten Gründerseminare.
    • Selbstständiges Nebeneinkommen Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Arbeitslose dürfen Nebeneinkünfte haben - und zwar nicht nur als Aushilfen oder angestellte Teilzeitbeschäftigte: Wer unter der wöchentlichen Arbeitszeithöchstgrenze von 15 Stunden bleibt, darf auch als Selbstständiger hinzuverdienen. Was nach Abzug der Anrechnungsbeträge unterm Strich übrig bleibt, sieht nur auf den ersten Blick wie ein karges "Taschengeld" aus.
    • Arbeitsloser "Unternehmer auf Zeit" Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Wenn Sie erst einmal als "arbeitsloser Unternehmer" aktiv geworden sind, geht es manchmal ganz schnell: Aus dem erfolgreich abgewickelten Kleinauftrag wird kurz darauf das erste richtige Projekt. Wenn sich das beim besten Willen nicht in weniger als 15 Stunden wöchentlich erledigen lässt, sollten Sie den zeitweisen Abschied aus der Arbeitslosigkeit erwägen.
    • "Förderschaden" vermeiden Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, im Anschluss an Ihre ersten Gehversuche als Selbstständiger den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen, müssen Sie aufpassen, dass Ihre vorherigen selbstständigen Aktivitäten nicht als vorgezogene Existenzgründung interpretiert werden.
    • Arbeitslos werden, um zu gründen? Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Auch gründungswillige Angestellte können den Gründungszuschuss bekommen. Voraussetzung ist allerdings der riskante freiwillige Weg in die Arbeitslosigkeit. Zu empfehlen ist der angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage nicht gerade. Wir sagen trotzdem, worauf zu achten ist.
  3. Der GründungzuschussDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.
    • Abschied von der Ich-AGDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

      Im Gründungszuschuss finden sich sowohl Elemente der ehemaligen "Ich-AG"-Förderung wieder als auch des klassischen "Überbrückungsgeldes". Der Rechtsanspruch auf den Zuschuss bleibt erhalten, dafür werden die Vergabebedingungen verschärft. Für manche Antragsteller bringt das aktuelle Förderprogramm aber auch Vorteile.
    • VoraussetzungenDiese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

      Der Antrag auf Bewilligung des Gründungszuschusses ist keine Geheimwissenschaft. In diesem Kapitel fassen wir die Antragsvoraussetzungen und die Vergabebedingungen zusammen und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in den Genuss der Gründungsförderung kommen.
    • Antragstellung Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Den Antrag erhalten Sie eigentlich direkt von der Arbeitsagentur - wir haben jedoch ein "Ansichtsexemplar" für Sie, samt Hinweisen zum Ausfüllen.
    • Tragfähigkeitsprüfung Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die positive Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
    • Geschäftsplan Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Damit sich die fachkundige Stelle einen Eindruck von Ihrem Vorhaben machen kann, müssen Sie einen schriftlichen Geschäftsplan erstellen. Keine Sorge: Das Zusammenstellen eines solchen Mini-"Businessplans" klingt anspruchsvoller und abschreckender als es ist. Am besten betrachten Sie es von der positiven Seite: Gedanken über Kosten, Kunden, Umsatz- und Gewinnerwartung sowie Finanzierungsquellen müssen Sie für Ihre eigenen Zwecke ohnehin machen. Wir zeigen, worauf es ankommt und was sich hinter dem kaufmännischen Fachchinesisch verbirgt.
    • Kranken- und Pflegeversicherung Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Seit 2009 müssen auch alle Selbstständigen krankenversichert sein. Ob eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir nennen Alternativen und Entscheidungskriterien.
    • Altersvorsorge Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Die gute Nachricht: Der Gründungszuschuss ist nicht rentenversicherungspflichtig. Trotzdem: Selbst wenn bis zu Ihrem Ruhestand noch Jahrzehnte ins Land gehen, muss dieser Teil der sozialen Absicherung unbedingt mit in die Kalkulation Ihres "Unternehmerlohns" und damit letztlich in Ihre Preis oder Honorare einfließen. Ob Sie ausgerechnet während der Anlaufphase finanzielle Mittel in eine Renten- bzw. Kapitallebensversicherung einzahlen oder für andere Formen der Vermögensbildung verwenden, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    • Nebenjobs Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Dürfen Empfänger des Gründungszuschusses Nebenjobs haben? Oder gefährden sie damit ihre Gründungsförderung? Drohen womöglich Rückzahlungen? Wir nennen die wichtigsten Rahmenbedingungen und geben Entwarnung.
    • Rückkehr in die Arbeitslosigkeit Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Im letzten Teil des Kapitels zum neuen Gründungszuschuss geht es um die Rückkehr in die Arbeitslosigkeit, falls Ihr Gründungsvorhaben scheitern sollte. Wichtig: Falls Sie die attraktive Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen wollen, müssen Sie sich innerhalb eines Monats nach Ihrer Gründung dafür entscheiden!
  4. Start in den Unternehmer-Alltag
    Nachdem Sie sich nun ausführlich mit Testballons, Vorbereitungen, Förderanträgen, Geschäftsplänen, Sozialversicherungsfragen und Rückzugspositionen beschäftigt haben, wird es Zeit, den Start in den Unternehmeralltag endlich auch praktisch in Angriff zu nehmen: Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit Melde- und Buchführungspflichten, gibt Entwarnung beim gefürchteten Thema Scheinselbstständigkeit und empfiehlt, sich in der Anlaufphase zum Nulltarif von Experten unterstützen zu lassen.
    • Gründungsformalia Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      "Unternehmer" werden ist wirklich nicht schwer: In den meisten Fällen genügt eine Mitteilung an das Gewerbe- oder Finanzamt. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Schritte erläutert.
    • Scheinselbstständigkeit Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Jahrelang hat der pauschale Scheinselbstständigkeits-Verdacht Existenzgründer und ihre Auftraggeber gleichermaßen in Atem gehalten. Die gezielte Jagd auf Kleinstunternehmer gehört zum Glück der Vergangenheit an. Trotzdem sollten Sie die entscheidenden Merkmale "richtiger" Selbstständigkeit kennen und für sich nutzen.
    • Buchführungs-Pflichten Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Komplizierte Buchführungsanforderungen und Aufzeichnungspflichten tragen mit dazu bei, dass viele Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit nicht wagen. Bei Licht betrachtet ist jedoch zumindest die "vereinfachte Buchführung" für Freiberufler und Kleinbetriebe kein Buch mit sieben Siegeln.
    • Gründercoaching Diese Seite ist nur für Mitglieder.

      Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann sich mit Unterstützung der Arbeitsagentur "coachen" lassen. Wir erklären, wer wann wie viel Beratungs- und Coachingförderung erhalten kann und was darunter zu verstehen ist.
  5. Weiterführende Literatur und Internetquellen Diese Seite ist nur für Mitglieder.

    An Literatur und Internet-Angeboten für Gründer mangelt es nicht. Im Gegenteil: Allerorten finden sich Persönlichkeitstests, Tipps zur Businessplan-Erstellung oder betriebswirtschaftliche Basisinformationen. Das Problem ist eher, die richtige Auswahl zu treffen. Wir nennen die wichtigsten Internet-Quellen und geeignete Gründerliteratur.
  6. Aktuelle Tipps

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Durchschnittliche Bewertung: Dieses Infopaket wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Anzahl der Bewertungen: 67

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 04.07.2008 12:22:18 schrieb RChromow:
Hallo robinhilde,
vielen Dank für Ihre nette Rückmeldung: Ich freue mich sehr, dass Sie den Kurs informativ und hilfreich finden. Zu Ihren Fragen:
1. Ich bin kein ALG-III-Experte - Urlaubsansprüche müssen m. W. aber grundsätzlich innerhalb des Beschäftigungszeitraums geltend gemacht werden.
2. Sofern das Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der nächsten drei Monate endet, müssen Sie sich "innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes " arbeitslos melden. Das ist in §37b SGB III festgelegt.
3. Wenn Sie sich sofort im Anschluss an Ihre Beschäftigung selbstständig machen wollen, sollten Sie von vornherein mit offenen Karten spielen. Grundätzlich ist eine Gründung bereits während der Sperrzeit möglich. Sprechen Sie abr vorher mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur. Wichtig: Nach Ablauf der Sperrzeit haben Sie trotz Eigenkündigung grundsätzlich Anspruch auf den ungekürzten Gründungszuschuss!
4. In Bezug auf die Krankenversicherung sieht die Sache normalerweise so aus:
a) Wenn Sie sich nicht gleich selbständig machen, ist in den ersten vier Wochen nach Ende der Beschäftigung die bisherige gesetzlichen Krankenkasse für Sie zuständig ("beitragsfreie Nachversicherungspflicht"). Anschließend übernimmt die Arbeitsagentur die KV-Beiträge bis zum Ende der Sperrzeit.
b) Sobald Sie sich selbständig machen, sind Sie selbst für Ihre Krankenversicherung zuständig - entweder Sie versichern sich privat oder bleiben freiwillig (zahlendes!) Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hoffentlich hilft Ihnen das schin ein wenig weiter.
Alles Gute und herzliche Grüße
Robert Chromow

Am 04.07.2008 11:26:21 schrieb robinhilde:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo herr chromow,

also zuerst muß ich ihnen ein dickes lob aussprechen,ihr kurs ist absolut genial und informativ,da ich aber über die freiwillige arbeitslosigkeit zum gründer werden will hab ich noch ein paar fragen:
1.wie ist das mit der 4wöchigen kündigungsfrist,wenn ich noch zeitkonto guthaben (fag),und resturlaubstage habe,also zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen,und dann den fag abbauen (während der kündigungsfrist),oder muß ich die kündigung dahin rechnen wo diese zeitguthaben aufgebraucht wären?
2.muß ich mich gleich arbeitslos melden,oder erst nach der kündigungsfrist?und muß ich das arbeitsamt über das fag zeitguthaben informieren?
3.wenn ich später in den genuß des gründungszuschußes kommen will,was soll ich dann für angaben über den grund meiner kündigung machen,soll ich gleich von anfang an sagen daß ich mich selbstständig machen will,und gründungszuschuß beantragen werde?
4.wie ist das mit den sozialversicherungsbeiträgen während der evtl.3 monatigen sperrzeit,weden die vom amt automatisch weitergezahlt?

über eine antwort würde ich mich sehr freuen!!

mit sonnigen grüßen...

Am 06.04.2008 13:05:33 schrieb mbinder2:
Herzlichen Dank, Herr Chromow!
Auch schön, Sie immer noch hier beratend zu wissen :-).
Mit besten Grüßen,
Mabi

Am 06.04.2008 07:26:10 schrieb RChromow:
Hallo Mabi,
schön, mal wieder von Ihnen zu hören! :-)
Zu Ihren Fragen: Nein, Coaches sind nicht von Hause aus rentenversicherungspflichtig, da haben Sie völlig Recht. Die Liste der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen finden Sie in §2 SGB VI:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__2.html
Darüber hinaus ist der sozialversicherungsrechtliche Status in jedem Einzelfall davon abhängig, ob es sich in der Gesamtschau des Einzelfalls tatsächlich um eine/n Selbstständig/n oder eine/n abhängig Beschäftigte/n handelt. Dazu lesen Sie am besten noch einmal das Kapitel "Scheinselbstständigkeit" http://www.akademie.de/direkt?pid=35204 in unserem Gründungskurs. Dort finden Sie unter anderem die wichtigsten Selbstständigkeites-Kriterien.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 05.04.2008 11:59:32 schrieb mbinder2:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Hallo Herr Chromow
(oder an jene, die hier noch Fragen beantworten - da ich keinen besseren Platz gefunden habe, um sie anzubringen)

meine Frage betrifft meine allfällige Rentenversicherungspflicht nach Auslaufen des ExGZ.

Ich habe der DRV mitgeteilt, dass ich neben Forschung auch Beratung mache - nun möchte sie mich als 'Coach' einstufen und Beiträge einziehen.

Ist Coaching immer rentenversicherungspflichtig?
M.W. nämlich nicht - wovon macht die DRV ihre Einordnung dann abhängig?

Ist den 'Beratung' (was ja meist recht nah an Coaching liegt - immer auch rentrentenversicherungspflichtig?
M.W. nämlich nicht - wovon macht die DRV ihre Einordnung dann abhängig?

Wie sieht es mit selbständig organisierten und durchgeführten Stadtführungen - meinem weiteren Standbein - aus?
Das könnte, wenn man unbedingt wollte ja auch noch als Lehrtätigkeit einordnen - aber wie ist es denn dazu üblich?

Für eine - natürlich -unverbindliche Einschätzung von IHrer Seite wäre ich sehr froh.

Auch wenn Sie mir einen Hinweis haben, wo ich mich ansonsten noch unabhängig dazu beraten lassen könnte, wäre ich Ihnen dankbar.

Mit besten Grüßen,

Mabi

Am 01.09.2006 16:32:33 schrieb mbinder2:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
...mit Interesse die Hinweislinks zu BA-intern "in Angriff genommen" [...ähnlich dürfte sich eine Katze auf Mausepirsch fühlen ;-)].
Meine Zwischenbillanz: mit welch' merkwürdigem Staatswesen wir doch zugange sind, das solche "Agenturen" aus Paragraphengestrüpp gebiert...- Aber Dankeschön an ROC!
Mabi

Am 04.12.2004 14:35:49 schrieb jheyerm1:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
gut aufbereitet

Am 11.10.2004 14:29:49 schrieb akubald:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
superklasse! nun kann ich das alles verstehen!

Am 16.09.2004 18:39:22 schrieb snilkes:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
vielen, vielen dank für eure unterstützung.
hat mir wissen vermittelt wie sonst niemand.
gruss stephan nilkes

Am 15.09.2004 15:04:42 schrieb asuchan1:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr umfangreich, informativ und gut
aufbereitet. Eine wirklich wertvolle
Informationsquelle für Existenzgründer.

Am 01.09.2004 11:37:48 schrieb dkruse:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
danke... ;o)

Am 01.09.2004 11:37:48 schrieb ebernha1:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich war selber projektbezogener, freiberuflicher Existenzgründungsberater für die BA.
Kompliment für diesen Kurs! Hier "darf" mehr gesagt werden als wir es damals durften...
Note 1a! Ich wünsche allen Gründern viel Erfolg!

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