Gewinn- und Einnahme-Korrekturen

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Mögliche Gewinn-Korrekturen | Einnahme-Korrekturen | Vom Gewinn zum "normalisierten" Betriebsergebnis | Ausblick

Die Bereinigung von Sonderentwicklungen ist oft auf der Gewinn-, aber unter Umständen auch auf der Einnahmeseite nötig.

Mögliche Gewinn-Korrekturen

Neben den unterschiedlichen Komponenten des Unternehmerlohns (Gehalts-, Zins- und Risikozuschlag) lässt sich die Ausgabenseite zusätzlich korrigieren durch

  • kalkulatorische Miete für die betriebliche Nutzung eigener Gebäude oder Räume (ansonsten wäre ja Miete fällig).

  • kalkulatorische Abschreibungen über die steuerlich zulässige Höhe hinaus (etwa für die schnellere wirtschaftliche Abnutzung oder höhere Wiederbeschaffungspreise von Maschinen und Anlagen).

  • kalkulatorische Personalkosten für die unentgeltliche Mitarbeit von Familienangehörigen oder Praktikanten (ansonsten fielen ja Personalaufwendungen an).

Um zu realistischen und vergleichbaren Aussagen über die Entwicklung des Unternehmenserfolgs zu kommen, muss der zu versteuernde Gewinn darüber hinaus um alle Rücklagen-Änderungen korrigiert werden.

Beispiel: Erfolgsverzerrungen korrigieren

Angenommen, Sie haben im Jahr 2003 einen Jahresüberschuss von 50.000 Euro erwirtschaftet und im Folgejahr einen von 25.000 Euro: Kann man von einem 50-prozentigen "Gewinneinbruch" sprechen, wenn im Jahr 2004 zugleich eine Ansparabschreibung in Höhe von 30.000 Euro gebildet worden ist?

Und ganz abgesehen davon, ob diese Rücklage später tatsächlich in eine Investition mündet: Handelt es sich um eine echte "Gewinnexplosion", wenn die Rücklage im Jahr 2006 wieder aufgelöst wird? Eben nicht!

Lesetipp: Falls Ihnen die Begriffe "Ansparabschreibung" oder "Ansparrücklage" (noch) nichts sagen, empfehlen wir einen Blick auf unseren Beitrag "Steueroptimierung per Ansparabschreibung". Den vielseitig verwendbaren "Gewinn-Parkplatz" sollten vor allem Existenzgründer kennen: Ohne große bürokratische Hürden können sie die Höhe des zu versteuernden Gewinns problemlos beeinflussen. Strafzinsen drohen nicht.

Achtung: Bye, bye, Ansparabschreibung! (Update)

(11.09.2007) Bitte beachten Sie: Ansparabschreibungen in der beschriebenen Form sind nur bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2006 zulässig. Mit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform im August 2007 ist der so genannte Investitionsabzugsbetrag an die Stelle der beliebten Ansparabschreibung getreten. Die Neuregelung gilt bereits für das laufende Jahr. Einzelheiten entnehmen Sie unserem aktuellen Beitrag "Unternehmensteuerreform: Zwiespältiger Abschied von der Ansparabschreibung".

Einnahme-Korrekturen

Die Bereinigung von Sonderentwicklungen ist unter Umständen aber auch auf der Einnahmeseite nötig. Stellen Sie sich vor, Sie bemerken beim Blick in den Kfz-Brief Ihres verbeulten Betriebs-Golfs zufällig, dass als Vorbesitzer ein gewisser "Ratzinger, Josef" eingetragen ist. Sie nutzen den Papst-Hype und verkaufen das Schmuckstück via Ebay für knapp 190.000 Euro: Dürfen Sie den im Jahr 2005 plötzlich und unerwartet auf rund 200.000 Euro gestiegenen Gewinn zur Grundlage Ihrer weiteren Planungen machen?

Und: So erfreulich der Geldsegen sein mag: War 2005 im Vergleich zu den oben genannten Vorjahrszahlen nüchtern betrachtet für Ihren Betrieb wirklich ein erfolgreiches Jahr? Ohne den Verkauf Ihres "Papamobils" hätten Sie ja gerade mal ein Plus von 10.000 Euro gemacht. Dürfen Sie den unerwarteten Geldregen - so oder so - zum Maß aller Dinge machen? Wohl kaum.

Damit also über die Jahre realistische Entwicklungs- und Vergleichsaussagen getroffen werden können, müssen Sie demnach auch die Einnahmeseite in allen Positionen berichtigen, die ein "falsches Licht" auf den "Erfolg" im betreffenden Wirtschaftsjahr werfen.

Achtung: Rechnungsabgrenzung

Für Einnahme-Überschussrechner gibt es darüber hinaus noch einen anderen wichtigen Gesichtspunkt: Bei der vereinfachten Buchführung ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Mittelzuflusses oder -abflusses ausschlaggebend (und nicht der Termin der Rechnungsstellung). So erfreulich das in den meisten Fällen ist: Wenn nun ein Kunde für ein bereits im Herbst abgeschlossenes Großprojekt erst im Januar bezahlt, kann das Prinzip der "Ist-Versteuerung" den unter Umständen völlig unzutreffenden Eindruck erwecken, dass das laufende Wirtschaftsjahr keinen Anlass zur Sorge gibt.

Auch wenn der Fiskus die "periodengerechte Erfolgsermittlung" nicht verlangt, tun Sie im Zuge vergleichender Jahresbetrachtungen gut daran, größere Einnahmen und Ausgaben nachträglich den "richtigen" Wirtschaftsjahren zuzuordnen.

Vom Gewinn zum "normalisierten" Betriebsergebnis

Nach dem Schnelldurchgang durch das betriebliche Rechnungswesen, soll nun der rechnerische Weg vom "finanzbuchhalterischen" Gewinn zum realistischen Betriebsergebnis im Überblick dargestellt werden. Ausgangspunkt ist der Einfachheit halber der Einnahmeüberschuss / Gewinn vor Steuern.

Sie rechnen:

  • Gewinn

  • minus Unternehmerlohn,

  • minus Verzinsung des Eigenkapitals,

  • minus prozentualer Wagniszuschlag,

  • minus kalkulatorische Miete,

  • minus kalkulatorische Personalkosten,

  • minus Auflösung von Rücklagen,

  • plus Zuführung zu den Rücklagen,

  • plus / minus kalkulatorische Abschreibungen,

  • plus / minus Rechnungsabgrenzungen Vor- und Folgejahre (sowohl Einnahmen als auch Ausgaben),

  • plus / minus Bereinigung um "betriebsfremde", untypische oder zufällige Einnahmen und Ausgaben.

Sofern Sie Aussagen über das Verhältnis von Betriebsergebnis und Umsatzentwicklung treffen wollen, müssen Sie Ihre Umsätze natürlich gleichfalls um periodenfremde und "verzerrende" Vorgänge bereinigen.

Noch einmal: Diese Liste beansprucht weder Vollständigkeit noch gibt es verbindliche "Vorschriften", wie Sie Ihr Betriebsergebnis zu definieren haben. Wichtig ist jedoch, dass Sie bei der Gegenüberstellung verschiedene Wirtschaftsjahre oder gar Betriebe eine gemeinsame Bezugsgrundlage herstellen, die sinnvolle Vergleiche möglich macht.

Neben der Entwicklung absoluter Zahlen und Erfolgstendenzen ("10 Prozent Umsatzplus", "Betriebsergebnis um 15 Prozent unter dem des Vorjahrs") wird auf dieser Grundlage dann auch die wichtigste Erfolgskennziffer aussagekräftig: die Umsatzrentabilität. Rechenweg: Gewinn bzw. Betriebsergebnis dividiert durch Umsatz mal 100.

Die Formel der Umsatzrentabilität

Bei der Umsatzrentabilität handelt es sich also um das prozentuale Verhältnis von Gewinn bzw. Betriebsergebnis zum Umsatz. Über die (Mindest-)Höhe der Umsatzrentabilität lassen sich keine verallgemeinerbaren Aussagen treffen: Sie ist branchenabhängig. Während sie bei einem Dienstleister ohne weiteres bei über 50 Prozent liegen kann, dürfte so mancher Händler mit einer Umsatzrendite von unter einem Prozent zufrieden sein. Über alle Branchen gesehen lag die Umsatzrentabilität in Deutland in den letzten Jahren bei rund 3 Prozent.

Ausblick

Im drittem Kapitel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Vermögens- und Schuldenentwicklung im Blick behalten.

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