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(aktualisiert) Die meisten Freiberufler und Kleingewerbetreibenden kommen in den Genuss der vereinfachten Buchführungsvorschriften. Was Sie bei der sogenannten Einnahme-Überschussrechnung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Kurs.
Die Buchhaltung gehört zu den ungeliebtesten Aufgaben von Selbstständigen. Dabei haben die Vorschriften zur Gewinnermittlung von Unternehmen verglichen mit dem Verfahren bei Angestellten durchaus ihre Vorzüge: Während die Einnahmen abhängig Beschäftigter vom Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt gemeldet werden und Steuerminderungen ("Werbungskosten") nur nachträglich und vor allem nur bei Vorlage einzelner Belege möglich sind, genügt bei Selbstständigen und Gewerbebetrieben grundsätzlich die eigenhändige Gewinnermittlung.
Sämtliche Belege über Einnahmen und Ausgaben sowie Kontoauszüge müssen selbstverständlich auch gesammelt werden: Sie bleiben aber im eigenen Büro! Sofern keine routinemäßige oder verdachtsbedingte Betriebsprüfung
stattfindet, erfolgt die Besteuerung von Selbstständigen also grundsätzlich aufgrund eigener summarischer Angaben!
Da zudem die wenigsten Freiberufler und Kleinunternehmer zur kaufmännischen ("doppelten") Buchführung verpflichtet sind, hält sich der Papierkram für die Steuererklärung in recht engen Grenzen: Bei der vereinfachten Buchführung in Form der Einnahme-Überschussrechnung müssen Sie lediglich ein dreiseitiges Formular ausfüllen und eine Übersicht über Ihr Betriebsvermögen beim Finanzamt einreichen.
Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.
Als Leseproben stehen Ihnen die Seiten "Umsatzsteuer" und "OpenOffice EÜR" zur Verfügung.
Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Einnahme-Überschussrechnung: So geht's" (72 Seiten) zur Verfügung.
Dieser Beitrag umfasst 2 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis
Über den Autor
Robert Chromow ist Betriebswirt und Politologe. Seit fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Autor und Berater im eigenen Projektbüro
. Eine seiner
Lieblingsbeschäftigungen ist die Produktion betriebswirtschaftlicher
Aha-Erlebnisse: "Kleines Krämer-1x1" für (neue) Selbstständige,
sozusagen. (mehr).
Leseprobe
Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:
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Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen und Praxis
Im ersten Abschnitt werden die gesetzlichen Grundlagen und die wichtigsten Merkmale und Vorteile der Einnahme-Überschussrechnung erläutert. Sie erhalten Informationen und Tipps zur Organisation Ihrer Belegsammlung, zur sachlichen Gliederung Ihrer Buchführung, zum Anlagenverzeichnis, zu Abschreibungen und zur Umsatzsteuer.- Angehörige freier Berufe sowie Gewerbetreibende mit niedrigen Jahresumsätzen und Gewinnen können sich die doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen und sparen. Lediglich Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. In diesem Kapitel erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Merkmale und Vorteile der Einnahme-Überschussrechung.
- Ordnung muss sein: Mit den folgenden Tipps zur Organisation Ihrer Belegsammlung erleichtern Sie sich die Vorbereitung der Steuererklärung am Jahresende beträchtlich.
- Die Jahr für Jahr überarbeitete "Anlage EÜR" enthält genaue Vorschriften über die äußere Form der Gewinnermittlung von Freiberuflern und nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die sachliche Gliederung der laufenden EÜR-Buchführung.
- Bei der Gewinnermittlung von Kleinunternehmern und Selbstständigen erwartet der Fiskus neben der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein sogenanntes Anlageverzeichnis. Wir erläutern die Bestandteile der amtlichen Inventarliste.
- Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen kaufen, die teurer als 410 Euro (2008 und 2009: 150 Euro) sind, dann dürfen Sie deren Anschaffungskosten nicht gleich im ersten Jahr als Betriebsausgaben geltend machen. Vielmehr muss der Wertverlust auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Im folgenden Überblick erfahren Sie das Wichtigste zu den Abschreibungen, auch "Absetzung für Abnutzung" (AfA) genannt.
- Genau genommen hat die Umsatzsteuer fast nichts mit der Einnahmenüberschussrechnung zu tun - die meisten Selbstständigen und Unternehmer erledigen die Buchführung für die Einkommen- und Umsatzsteuer aber sinnvollerweise gleich in einem Aufwasch: Sofern sie nicht ganz von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Gründer in den beiden ersten Jahren unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. So ärgerlich der zusätzliche bürokratische Aufwand für viele kleine Betriebe ist: Grund zur Steuer-Panik gibt es nicht. Wir erläutern die wichtigsten Vorschriften.
- EÜR Software

Im nächten Abschnitt zum Thema Einnahmenüberschussrechnung geht es um die Buchführung am PC: Dabei müsen Sie nicht unbedingt eine komlizierte FiBu-Software verwenden. Wir stellen Ihnen eine Excel-Lösung sowie zwei Freeware-Alternativen vor.- Mit dem Computer ist die Buchführung ganz einfach? Oft komplizieren überladene "FiBu"-Pakete die Sache nur. Wir stellen eine "handgestrickte" Excel-Lösung und einige Freeware-Alternativen vor.
- Für die Einnahme-Überschussrechnung brauchen Sie nicht unbedingt eine ausgewachsene FiBu-Software: In vielen Fällen reicht ein Tabellenkalkulations-Programm wie Excel. Wir zeigen, was Sie dabei beachten müssen.
- Wer eine einfache Software für seine betriebliche Einnahme-Überschussrechnung sucht, sollte einen Blick auf "OpenOffice.org EÜR" werfen: Mithilfe des Excel-Pendants "Calc" erledigen Freiberufler und Kleinunternehmen im Handumdrehen den größten Teil ihrer Buchführungs-Hausaufgaben.
- Mit leistungsfähigen Computerprogrammen ist die betriebliche Buchführung viel einfacher geworden als früher. Buchhaltungslaien, die lediglich eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung erstellen müssen, sind vom Funktionsumfang kommerzieller Anwendungen jedoch oft überfordert. Bei der EÜR-Freeware "Easy Cash&Tax ist das anders.
- Ganz zum Schluss die Frage: Warum?
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Am 11.01.2010 09:42:41 schrieb _simon:
Vielen Dank, Philipp K.,
Sie haben völlig Recht: Die von Ihnen zitierte Aussage traf in der Tat nicht mehr zu. Bitte entschuldigen Sie die Irritation der Fehler wurde gleich beseitigt. Ganz herzlichen Dank für Ihren Hinweis!"
beste Grüße
S. Hengel
Redaktion akademie.dee
Am 10.01.2010 17:38:36 schrieb pkubina:
Hallo Herr Chromow,
S.6 des Kurses: "Einnahmen und Ausgaben werden mit ihren Bruttowerten erfasst. Selbst wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, ist eine Unterteilung nach Nettowert und Mehrwertsteuer
nicht erforderlich."
In Zeile 10 des EÜR-Formulars gehören aber die Nettoeinnahmen, in Zeile 12 getrennt davon die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge. Habe ich da etwas nicht richtig verstanden?
Gruß,
Philipp K.
Am 22.06.2009 10:59:47 schrieb RChromow:
Hallo Markus K.,
wenn sie mit "dem Programm" OpenOffice EÜR meinen, dann: Nein. "OpenOffice EÜR" ist keine Auftragsverwaltung, sondern eine PC-gestützte Einnahmenüberschussrechung.
Falls Sie eine Fakturierungs-Freeware suchen, könnte der Beitrag ...
"Rechnung/2: Bequeme Auftragsverwaltung zum Nulltarif"
http://www.akademie.de/direkt?pid=36967
für Sie interessant sein.
Vielleicht hilft Ihnen das ja weiter.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 22.06.2009 10:39:37 schrieb <Anonym>:
Hallo, kann man mit dem Programm auch Rechnungen für Kunden ausdrucken?
Gruß Marcus.K.
Am 07.04.2009 13:39:02 schrieb <Anonym>:
Ja, Sie vermuten völlig richtig: OpenOffice EÜR ermittelt die Werte der Tabelle "USt Monat" automatisch und korrekt aus den im betreffenden Zeitraum eingegebenen Belegen. Ich habe das gerade noch einmal anhand von OpenOffice EÜR in der Version 1.11 unter OpenOffice 2.2 getestet.
Bitte beachten Sie, dass es die Version 1.11 inzwischen in zwei verschiedenen Varianten gibt: Einmal für OpenOffice vor Version 3 und einmal für OpenOffice ab Version 3:
http://www.uwe-mock.de/downloads-mainmenu-45.html
Sind Sie sicher, dass Sie die richtige OpenOfficeEÜR-Version verwenden? Falls ja und das Problem weiterhin auftritt, wenden Sie sich am besten direkt an den Anbieter Uwe Mock:
http://www.uwe-mock.de/kontakt-mainmenu-34.html
Eine Bitte: Lassen Sie uns wissen, woran es gelegen hat?
Danke und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 07.04.2009 11:11:48 schrieb <Anonym>:
Hallo!
OpenOffice EÜR wäre vielleicht eine tolle Freeware, aber entweder bediene ich sie falsch, oder sie funktioniert nicht richtig - jeeenfalls wäre ein kleiner Tip zur Bedienung dieser Tabelle "USt Monat:" ganz hilfreich. Ich gehe davon aus, dass in dieser Tabelle die Werte aus den bereits eingegebenen Belegen übernommen und zusammengerechnet werden, damit ich meine UstVA damit machen kann. Leider steht überall dort, wo ich die Zahlen gern ablesen könnte, nur "#WERT!". Ich weiß nicht, was mir das sagen soll. Muß ich irgendwas tun, um die Rechnung anzustoßen? Oder soll ich die Zahlen hier selber eintragen? Vielen Dank für einen kleinen Tip!
Am 04.02.2009 17:09:15 schrieb <Anonym>:
PS
ein Nachtrag. Mein Posting vom 04.02.2009 17:06:40 ist nicht anonym
Rainer Schöpf, schoepf.r@web.de
Am 04.02.2009 17:06:40 schrieb <Anonym>:![]()
Absolut praxisorientierter Kurs, hilf mir sofort einzusteigen und die nützlichen Tips um zu setzen.
Tolle Tips für kostenlose Hilfetools und Software. Sogar die Bedienungsanleitung der kostenlos erhältlichen Software ist als Videoclip mit dabei.
Für mich 1 mit Stern.
Am 06.02.2008 15:52:13 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank für Ihre einmal mehr umgehende und nette Antwort.
So in etwa wie von Ihnen vorgeschlagen werde ich es handhaben.
Ihnen auch alles Gute!
mabi
Am 05.02.2008 09:25:42 schrieb <Anonym>:
Hallo mabi,
schön, mal wieder etwas von Ihnen zu hören. Und: Danke für das nette Feedback!
Zu Ihrer Frage: Im Allgemeinen werden die "Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen"
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__147.html so interpretiert, dass Kontoauszüge in der von der Bank gedruckten Papierform vorliegen müssen.
In der Praxis dürften bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen aber auch elektronische Auszüge genügen. Ein selbst erstellter Papierausdruck genügt allerdings nicht: Sie müssen auch die elektronische Version in unveränderter Form abspeichern und bis zu einer eventuellen Betriebsprüfung aufbewahren. Nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Banken behalten sich die Finanzämter eine Einzelfallprüfung zur steuerrechtlichen Anerkennung elektronischer Kontoauszüge vor.
Also: Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, nehmen Sie notfalls die sich "summierenden Extrakosten" auf sich. Nach meiner ganz unmaßgeblichen Meinung reichen aber auch die eigenhändigen Ausdrucke.
Apropos Extrakosten: Ihre Bank darf nicht ohne Weiteres auf elektronische Auszüge umstellen und einfach die Kosten für Papierausdrucke auf Sie abwälzen! Am besten prüfen Sie zunächst einmal, ob die gebührenpflichtige Umstellung überhaupt zulässig ist!
Viel Erfolg und herzliche Grüße
Robert Chromow
Am 04.02.2008 21:29:32 schrieb mbinder2:![]()
Hallo Herr Chromow,
nach wie vor meine Anerkennung für diesen inzwischen etwas ältern, aber immer noch sehr informativen Überblick über die EÜR!
Da ich keinen passenderen Ort für meine folgende Frage gefunden habe,diese also hier.
betr. Finanzamttauglichkeit von Kontoauszügen:
Sind inzwischen auch am eigenen PC erzeugte Ausdrucke der von der Bank oder Kommunikationsdienstleister online zur Verfügung gestellten Kontoauszüge (pdf-Format) finanzamttauglich?
Gab es hierzu irgendwann eine Gesetzesänderung?
(Hintergrund meiner Frage: Meine Bank hat nach meinem Internetanbieter nun ebenfalls definitiv auf Online-Auszüge umgestellt. Ich würde mir gern die sich summierenden Extrakosten für die Zustellung von Kontoauszügen in Papierform sparen.)
Mit vielen Grüßen,
mabi
Am 07.11.2005 15:57:42 schrieb RChromow:
> Ganz prima, ganz toll !
Vielen Dank für das - wenn auch ironische - Feedback... :-)
Ihrer Beurteilung des deutschen Steuerrechts möchte ich wahrhaftig nicht widersprechen. Doch auch der beste Steuerberater ändert nichts daran, dass Selbstständige über ein Mindestmaß an Buchführungswissen verfügen müssen. Und eben dieses Basis-Know-how vermittelt dieser Kurs. Warum Sie daraus ein Plädoyer gegen das Hinzuziehen eines Steuerberaters konstruieren, leuchtet mir nicht ein. Zumal Steuerberater es erfahrungsgemäß zu schätzen wissen, wenn ihre Klienten zumindest in groben Zügen wissen, welche Steuer- und Buchführungspflichten es gibt und gezielte Fragen nach Optimierungsmöglichkeiten stellen können (bzw. die Experten-Vorschläge verstehen).
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam gruenderoffensive.de
http://www.gruenderoffensive.de
Am 07.11.2005 09:15:43 schrieb <Anonym>:![]()
Ganz prima, ganz toll ! Viel Spaß mit dem Finanzamtsprüfer wenn der die letzten 3 bis 10 Jahre prüft und Unsummen von Euch wiederhaben will. Wenn es alles so einfach wäre, warum gibt es dann die Steuerberater ? Die deutschen Steuergesetze sind die schwierigsten auf der Welt, aber der deutsche Durchschnittsbürger ist ja auch gleichzeitig der schlauste. Zu Gerichtsterminen sollte man auch keine Rechtsanwälte mehr beauftragen !
Am 10.09.2005 20:19:04 schrieb ethomas:![]()
gute verständliche übersicht mit weiterführenden erläuterungen,
gut die software- empfehlungen zum kostenlosen herunterladen und positiv - negativ aspekten
Am 28.01.2005 20:30:14 schrieb bgirardi:![]()
Ganz netter Überblick, als "alter Hase" angenehm überrascht.
Auf die positiven Aspekte des "Kleinunternehmertums" hätte man jedoch noch etwas mehr eingehen können, z. b. auf die Mehreinnahmen im Handelsbereich (bedingt durch die Tatsache, daß Endpreise IMMER die Umsatzsteuer enthalten MÜSSEN (Gesetz zum Schutz vor umlauterem Wettbewerb, Preisauszeichnungsverordnung etc.)und diese als Kleinunternehmer nicht abgeführt werden muss, ist die auf den Verkaufspreis entfallene Umsatzsteuer eine genehme Mehreinnahme)
Ansonsten nicht schlecht !
Am 06.12.2004 01:45:30 schrieb mbinder2:![]()
Sehr prima! Nur leider ist meine 1. Wahl (PC-Freiberufler) inzwischen vom Markt verschwunden. Kleines Update wäre sinnvoll.
Am 16.09.2004 18:37:50 schrieb snilkes:![]()
hallo akademie. bin jetzt ein monat dabei, die tips zur einführung und auch jetzt im "wahren geschäftsleben" von euch sind einfach hervorragend.
viele grüsse stephan nilkes
Am 01.09.2004 11:37:48 schrieb volkerhess:![]()
Bietet eine schnelle, enfach verständliche Übersicht über die Thematik und die mit ihr verbundenen Überlegungen, Anforderungen etc.
Ebenffalls gut, dass Empfehlungen zur paraktischen Umsetzung sehr nachvollziehbar sind.
Letztlich toll, dass alternative Arbeitshilfen aufgeführt und vorgestellt werden.
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