Buchführung und Steuern

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  1. Steuern und Buchführung

    Zugegeben: Buchhaltung ist kein Vergnügen - aber eine Geheimwissenschaft ist die für Freiberufler und Kleinunternehmer geltende "vereinfachte Buchführung" nun auch wieder nicht. Die Grundzüge des Steuerrechts ebenfalls nicht: Zumal viele nebenberufliche Selbstständige gar keine Unternehmenssteuern zahlen müssen.

  2. Eine für fast alle(s): die Einkommensteuer

    Ganz gleich, ob Angestellte, haupt- und nebenberufliche Selbstständige, Landwirte, Vermieter oder Börsenspekulanten: Für alle Einkunftsarten gilt das Einkommensteuergesetz. Kombinationen unterschiedlicher Einkommen im gleichen Jahr sind selbstverständlich möglich und erlaubt.

  3. Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)

    Das Prinzip der Gewinnermittlung ist im Prinzip ganz einfach: "Einnahmen minus Ausgaben = Einnahmenüberschuss (= Gewinn)". Welche Vorschriften für Sie als nebenberuflich Selbstständiger bei der Gewinnermittlung gelten, welche Unterlagen Sie einreichen und welche Formvorschriften Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Kapitel.

  4. Unternehmenssteuer I: Umsatzsteuer

    Die Umsatz- und / oder Gewerbesteuerpflicht beginnt in Größenordnungen, die viele Nebenberufler gar nicht erreichen. In diesem Kapitel erfahren Sie, ob und wenn ja welche Unternehmensteuern auf Sie zukommen und welche Konsequenzen das für Sie hat.

  5. Unternehmenssteuern II: Gewerbesteuer & more

    Die Gewerbesteuer trifft nur einen sehr kleinen Teil nebenberuflich Selbstständiger: Besteuert werden ausschließlich Gewerbebetriebe ab einem Jahresgewinn von rund 25.000 Euro. Einkünfte von Landwirten, Freiberuflern und ähnlichen Selbstständigen sind nicht gewerbesteuerpflichtig.