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Die Zahl der nebenberuflich Selbstständigen wächst - und das mit gutem Grund. Unser Ratgeber-Kurs hilft Ihnen beim Start, wenn auch Sie "Nebenerwerbs-Unternehmer" werden wollen:
Sie erfahren, wie Sie als nebenberuflich Selbstständiger Ärger mit Arbeitgeber, Vermieter, Finanzamt und anderen Behörden vermeiden und wie es mit der Sozialversicherung aussieht.
Wir geben Ihnen praxistaugliche Tipps rund ums Geld: dem Aufbau Ihrer Buchführung, zu Steuern, Mahnwesen und für Ihre Kalkulation.
Außerdem unterstützen wir Sie in Ihrem Alltag als nebenberuflich Selbstständige mit Know-how, Tipps und Tricks von der Grundausstattung über Kunden-Akquise bis zum "einsamen" Arbeiten im Heimbüro.
Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Nebenberuflich selbstständig" (168 Seiten) zur Verfügung.
Dieser Beitrag umfasst 9 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis
Über den Autor
Robert Chromow ist Betriebswirt und Politologe. Seit fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Autor und Berater im eigenen Projektbüro
. Eine seiner
Lieblingsbeschäftigungen ist die Produktion betriebswirtschaftlicher
Aha-Erlebnisse: "Kleines Krämer-1x1" für (neue) Selbstständige,
sozusagen. (mehr).
Inhaltsverzeichnis
- Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen? Die Zahl der nebenberuflich Selbstständigen wächst spürbar. Und dafür gibt es gute Gründe: Wir skizzieren, welche Vorteile ein nebenberufliche Selbstständigkeit haben kann.
- Genehmigungen und Anträge
- Viele Angestellte sind sich nicht sicher, ob sie überhaupt nebenberuflich selbstständig werden "dürfen". Dabei ist die Rechtslage in den meisten Fällen recht eindeutig: Ja, Sie dürfen! Für die ersten Gehversuche als nebenberuflich Selbstständige oder gelegentliche Testballons brauchen Sie noch nicht einmal einen behördlichen Segen.
- Solange Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen und die Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf nicht unter der Nebentätigkeit leidet, darf er Ihre Unternehmungslust grundsätzlich nicht bremsen. Das gilt meist sogar dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind.
- Die nebenberufliche Selbstständigkeit spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Im Prinzip gelten die gleichen Spielregeln wie bei Vollerwerbs-Gründungen. Ob und unter welchen Bedingungen sich Finanz-, Gewerbe- und andere Ämter für Sie interessieren, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
- Auch Arbeitslose dürfen nebenberuflich selbstständig sein. Manche Arbeitsagenturen ermutigen Erwerbslose sogar dazu, sich bereits während der Arbeitslosigkeit als Unternehmer zu betätigen. Man sollte jedoch darauf achten, einen späteren "Förderschaden" auszuschließen.
- Solange Nebenberuf tatsächlich Nebenberuf ist, müssen Sie auf Ihre selbstständigen Nebeneinkünfte keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichten. Die bezahlen Sie ja in Ihrem Hauptberuf. Eine zusätzliche private Kranken- oder Rentenversicherung müssen Sie ebenfalls nicht abschließen. Mit der heiklen Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf befasst sich das folgende Kapitel. Außerdem geht es um das Thema Scheinselbstständigkeit.
- Was viele gering verdienende Selbstständige nicht wissen: Unter bestimmten Umständen bleiben sie beitragsfrei über den Ehemann, die Ehefrau oder andere Familienangehörige versichert. Wir sagen Ihnen, ob die attraktive "Familienversicherung für Selbstständige" für Sie in Frage kommt.
- Viele nebenberuflich Selbstständige arbeiten von zu Hause aus. Separate Geschäftsräume brauchen sie nicht. Genau genommen kann es sich dabei jedoch um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handeln. Spätestens wenn Sie Ihr "Firmen"-Schild am Hauseingang oder Briefkasten festmachen, sollten Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen.
- Die Grundausstattung
Den Gewerbeschein haben Sie in der Tasche und die Anmeldung beim Finanzamt ebenfalls erledigt? Was Sie sonst noch brauchen, erläutert der folgende Abschnitt.- Zunächst sollten Sie sich ein paar Gedanken über Ihre Geschäftsbezeichnung machen und sich ordentliche Geschäftspapiere zulegen - dann können Sie schon loslegen.
- Bevor Sie an Gestaltung und Druck von Briefbögen oder Visitenkarten gehen müssen Sie sich darüber klar werden, als was Sie im Geschäftsleben auftreten wollen und dürfen. Mit anderen Worten: In welcher "Rechtsform" wollen Sie als nebenberuflich Selbstständiger auftreten.
- Telefon und E-Mail haben dem guten alten Geschäftsbrief zwar in vielen Bereichen den Rang abgelaufen - ohne Geschäftspapiere kommen trotzdem die wenigsten Selbstständigen aus - selbst wenn es sich "nur" um einen nebenberufliche Selbstständigkeit handelt. Im folgenden Kapitel erfahren Sie, worauf Sie bei Ihren Briefbögen, Visitenkarten und Anzeigen achten sollten.
- Ein so genannter "Kopfbogen" gehört zur Grundausstattung jedes Selbstständigen. Sieht man einmal von der Angabe des Namens und der Anschrift ab, gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über Inhalte und Gestaltung von Briefbögen. Wie Sie Ihren eigenen Vordruck so gestalten, dass er möglichst vielseitig verwendbar ist, erläutert der folgende Praxistipp.
- Wer Visitenkarten als simple Adress-Datenträger betrachtet, unterschätzt ihre Image- und Werbewirkung. Zumal die kleinformatigen Aushängeschilder neuerdings als Bindeglied zwischen dem persönlichen Gespräch und weiterführenden Online-Angeboten dienen können. Wir nennen wichtige Gestaltungsregeln und pfiffige Kniffe im Umgang mit den unterschätzten Mini-Werbeträgern.
- Niemand zwingt Sie, ein Geschäfts-Girokonto zu eröffnen. Selbstständige dürfen ihre betrieblichen Transaktionen sehr wohl über Privatkonten abwickeln. Die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Kontobewegungen ist allerdings sinnvoll: Wir zeigen, was Sie auf dem Weg zum passenden und günstigen Bankkonto beachten sollen.
- Wenn Sie zu Beginn Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit noch nicht genau wissen, welche Geschäftsausstattung und Betriebsmittel Sie benötigen, ist das völlig normal. Greifen Sie deshalb lieber nicht gleich in die Vollen - weder quantitativ noch qualitativ. Großeinkaufs-Vorteile und Repräsentations-Erfordernisse werden gern überschätzt. Das folgende Kapitel macht Mut zur "Low-Budget-Produktion" und nennt bewährte Informations- und Beschaffungsquellen für den Start.
- Arbeit im Heim-Büro
- Figaro hier, Figaro dort: Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch nebenberuflich selbstständig ist, muss vielen Herren gleichzeitig dienen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, brauchen Sie Selbstdisziplin, Organisationstalent und ein gutes Zeitmanagement. Sonst stecken Sie schnell im permanenten Ausnahmezustand. Wer dauerhaft auf Reserve läuft, treibt langfristig Raubbau an Körper und Geist und schadet seinem Privatleben.
- Gehören Sie nicht zu den Computer-Profis? Macht nichts! Verwaltung und Buchhaltung von Minibetrieben sind auch heute noch weitgehend auf Papierbasis möglich. Hauptsache, Sie haben die entscheidenden Informationen und Unterlagen schnell zur Hand. In diesem Kapitel finden Sie Tipps für die Organisation Ihres Heimbüros.
- Die meisten nebenberuflich Selbstständigen arbeiten allein. Das erleichtert manches - erfordert aber auch mehr Motivation, Selbstorganisation und Disziplin als im sonstigen Berufsleben: Denn Kontrolle und Unterstützung von Chefs oder Kollegen fehlen. Wir zeigen, wie sich erfahrene Einzelkämpfer zu helfen wissen.
- Recht, Verträge, Kalkulation
- Zwischen Kaufleuten gelten zum Teil andere Spielregeln als im Privatleben. Nur: Gehören Sie als nebenberuflich Selbstständiger überhaupt zu den "richtigen" Kaufleuten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten sollten Sie kennen? Im nächsten Kapitel erläutern wir die wichtigsten Vertragstypen und wie sie zustande kommen sowie die Anforderungen an Rechnungen und Mahnungen.
- Ganz gleich, ob Sie als Dienstleister oder Händler Geschäfte machen: Wer Gewinn erzielen will, muss sich (Geld-)Ansprüche an seinen Geschäftspartner erwerben. Voraussetzung dafür ist in aller Regel das Zustandekommen eines Vertrages. Was dafür nötig ist und was die Besonderheiten der wichtigsten Vertragstypen sind, erfahren Sie in diesem Kapitel.
- Beim Festlegen von Angebots- und Verkaufspreisen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder Sie orientieren sich an gängigen Marktpreisen oder Sie gehen von Ihren eigenen Kosten und Gewinnerwartungen aus.
- Kunden gefunden, Vertrag geschlossen, Leistung erbracht: Wer auf eigene Rechnung arbeitet, muss früher oder später auch die erste Rechnung schreiben. Über deren richtige Form und Inhalt machen sich viele Selbstständige zu Beginn ihrer Tätigkeit unnötig viele Sorgen: Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wann erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.
- Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren richtigen Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business- und Finanz-Irrtümer: Förmliche Mahnungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich gänzlich überflüssig. Wir erläutern die Rechtslage und geben Empfehlungen für ein zeitgemäßes Mahnverfahren.
- Marketing: Kunden finden
- Wer nicht wirbt, stirbt: Auch wenn Sie "nur" nebenberuflich selbstständig sind, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und den Kern Ihres Angebots und seinen Nutzen für Ihre Kunden-"Zielgruppe" klar bestimmen. Damit erhöhen Sie den Erfolg Ihrer Werbeaktionen beträchtlich. Außerdem finden Sie so vielfach wesentlich wirkungsvollere und billigere Wege zum Kunden als Anzeigen, Mailings oder Telefonaktionen. Das folgende Kapitel hilft Ihnen dabei.
- Keine Klarheit - keine Kunden - kein Geschäftserfolg: Bevor Sie auf Neukundenfang gehen, müssen Sie nicht nur wissen was Sie oder Ihre Produkte können, sondern auch eine Vorstellung davon haben, welcher Nutzen bei Ihren Kunden dadurch entsteht. Dann werden Sie Ihre Auftragnehmer bestimmt finden und von Ihrem Angebot überzeugen können.
- Es gibt sehr unterschiedliche Wege, um mit möglichen Kunden und Auftraggebern ins Gespräch zu kommen. Viele davon werden erstaunlicherweise ziemlich selten genutzt. In diesem Kapitel stellen wir den "Außendienst in eigener Sache" genauer vor.
- Auch schriftlich können und sollten Sie mit Bestandskunden und möglichen Auftraggebern "ins Gespräch" kommen und bleiben: In diesem Kapitel befassen wir uns mit Papier aller Art: zum Beispiel mit Geschäftsdokumenten, Werbebriefen, Flyern und einfachen Image-Broschüren. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie den begrenzten Raum für Kleinanzeigen auf einfache Weise vervielfachen.
- Homepage, E-Mails, Newsletter, Weblog, Networking, Bannerwerbung: Das Internet stellt zahlreiche viel versprechende Werbe- und Kontaktkanäle bereit. Wir zeigen, welche davon für nebenberuflich Selbstständige sinnvoll sind und helfen Ihnen dabei, die "Internet-Werbetrommel" zu rühren.
- Buchführung und Steuern
- Zugegeben: Buchhaltung ist kein Vergnügen - aber eine Geheimwissenschaft ist die für Freiberufler und Kleinunternehmer geltende "vereinfachte Buchführung" nun auch wieder nicht. Die Grundzüge des Steuerrechts ebenfalls nicht: Zumal viele nebenberufliche Selbstständige gar keine Unternehmenssteuern zahlen müssen.
- Ganz gleich, ob Angestellte, haupt- und nebenberufliche Selbstständige, Landwirte, Vermieter oder Börsenspekulanten: Für alle Einkunftsarten gilt das Einkommensteuergesetz. Kombinationen unterschiedlicher Einkommen im gleichen Jahr sind selbstverständlich möglich und erlaubt.
- Das Prinzip der Gewinnermittlung ist im Prinzip ganz einfach: "Einnahmen minus Ausgaben = Einnahmenüberschuss (= Gewinn)". Welche Vorschriften für Sie als nebenberuflich Selbstständiger bei der Gewinnermittlung gelten, welche Unterlagen Sie einreichen und welche Formvorschriften Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Kapitel.
- Die Umsatz- und / oder Gewerbesteuerpflicht beginnt in Größenordnungen, die viele Nebenberufler gar nicht erreichen. In diesem Kapitel erfahren Sie, ob und wenn ja welche Unternehmensteuern auf Sie zukommen und welche Konsequenzen das für Sie hat.
- Die Gewerbesteuer trifft nur einen sehr kleinen Teil nebenberuflich Selbstständiger: Besteuert werden ausschließlich Gewerbebetriebe ab einem Jahresgewinn von rund 25.000 Euro. Einkünfte von Landwirten, Freiberuflern und ähnlichen Selbstständigen sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
- Menschen, die ein nebenberufliches Standbein suchen, befinden sich seit eh und je im Visier von Heilsversprechern, Abzockern und kriminellen Betrügern. Wer beim Eintritt in die Geschäftswelt seinen gesunden Menschenverstand nicht an der Garderobe abgibt, erkennt die meisten Fallen jedoch auf Anhieb. Lassen Sie sich mit vagen Erfolgs- und Gewinnversprechen bloß nicht für dumm verkaufen!
- Nebenberufliche Selbstständigkeit bietet große Chancen für Unternehmungslustige und Multitalente und ist ein ideales Übungsfeld für Wechselwillige. Geschäftliches Know-how sammeln sie am besten in freier Wildbahn. Worauf warten Sie noch: Legen Sie los!
Kommentieren, bewerten, Fragen an den Autor: "Nebenberuflich selbstständig"
Am 12.02.2010 14:44:46 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
eine Steuerberatung ist an dieser Stelle leider nicht möglich - nur so viel:
Die Verwendung der "privaten" Steuernummer ist solchen Fällen üblich und zulässig. (Für die meisten Freiberufler und Einzelunternehmen ist die ohnehin identisch mit der betrieblichen Steuernummer.)
Wenn wegen eines Umzugs keine aktuelle finanzamtsbezogene Steuernummer vorliegt, können Sie Ihre bisherige nehmen oder notfalls das Aktenzeichen aus dem Schriftverkehr des (neuen) Finanzamts angeben. Am besten rufen Sie dort an und fragen, welche Steuernummer Sie verwenden sollen.
Viel Erfolg und schöne Grüße
Robert Chromow
Am 12.02.2010 14:14:51 schrieb <Anonym>:![]()
Welche Steuernummer muss ich auf Rechnungen angeben, wenn ich - wie im Tipp "Gehversuche und Testballons" beschrieben - auf eine Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt verzichte?
Meine private?
Erschwerend kommt hinzu, dass ich von meinem aktuell zuständigen Finanzamt noch keine Steuernummer habe (wegen Umzugs).
Am 12.02.2010 09:25:31 schrieb <Anonym>:
Hallo Janine,
theoretisch ist das denkbar - dann müsste es sich aber um ganz und gar unterschiedliche Tätigkeiten handeln - sagen wir um eine hauptberufliche Kindergärtnerin, die nebenberuflich als Webdesignerin arbeitet und dabei unter anderem die Website des Kindergartens gestaltet.
Wenn hingegen dieselbe Kindergärtnerin abends die Räume des Kindergartens reinigt, darf sie das nicht einfach im Nebenberuf "auf Rechnung" erledigen. Arbeitgeber, die solche Konstruktionen vorschlagen, versuchen auf diese Weise, ihre Lohnnebenkosten zu senken. Das ist aber ein gefährliches Spiel, weil bei den Prüfdienste der Sozialversicherungsträger die Alarmglocken schrillen, wenn in ein und demselben Betrieb Arbeitnehmer zugleich als Auftragneher in Erscheinung treten. Obwohl sich für Arbeitnehmer/Auftragnehmer bei solchen Konstruktionen unterm Strich ein etwas höheres Nettoeinkommen ergibt, machen sie bei genauerem Hinsehen selten ein gutes Geschäft: Erstens müssen (was oft übersehen wird) die "selbstständigen" Nebeneinkünfte noch versteuert werden. Zweitens wird bei späterer Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld auf Grundlage des geringeren Bruttogehalts berechnet. Und drittens entgehen ihnen die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung.
Vielleicht hilft Ihnen das ja schon ein wenig weiter.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 12.02.2010 08:48:30 schrieb <Anonym>:
Kann ich nebenberuflich selbstständig für meinen eigenen Arbeitgeber arbeiten...??? Bin auf 70 std/monatlich festangestellt.Alles darüber hinaus würde ich als Rechnung schreiben.Stehe aber anderen Auftraggebern zur Verfügung!
Lg Janine
Am 01.11.2009 19:51:47 schrieb <Anonym>:![]()
Wer nach diesem Kurs seinen Versuchsballon nicht startet, der tut es nie!!!
Am 06.07.2009 10:07:10 schrieb <Anonym>:
Nein, für Marktforschung in eigener Sache brauchen Sie keinen Gewerbeschein. (Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Messeveranstalter die Vorlage eines Gewerbescheins verlangt.)
Viel Erfolg wünscht
Robert Chromow
Am 06.07.2009 09:09:40 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrter Herr Chromow,
mit großem Interesse habe ich gerade Ihre Seite zum Thema Existenzgründung gelesen.Sehr informativ !! Darf ich Ihnen noch eine Frage stellen ? Muss ich auch ein Gewerbe anmelden, wenn ich auf einer Messe, meine Produkte (nur) vorstellen möchte. Auf dieser Messe darf nichts verkauft werden. Ich möchte dort einfach mal ausprobieren, ob die Produkte überhaupt gefragt sind, bevor ich mich auf die nebenberufliche Selbständigkeit einlasse. Meine Idee: Handel mit energetischen Produkten.
Mit freundlichen Grüßen
Am 09.02.2009 08:26:02 schrieb <Anonym>:
Hallo Markus,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Ja, wenn Sie auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht Handel treiben, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Einzelheiten lesen Sie am besten noch einmal im Kapitel ...
"Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt"
http://www.akademie.de/direkt?pid=31575
... nach. Was die "Meldung" beim Arbeitgeber betrifft: Ob Sie Nebentätigkeiten bei Ihrem Arbeitgeber melden müssen oder gar seine Genehmigung brauchen, hängt grundsätzlich von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Einen obligatorischen Abgleich der Gewerbe- und Finanzamtsdaten mit der "Buchhaltung" Ihres Arbeitgebers gibt es jedenfalls nicht. Wenn Sie übers Internet Handel trieben, ist es aber durchaus möglich, dass Ihr Chef auf Ihre Aktivitäten aufmerksam wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt:
"Meldepflichten I: Muss der Arbeitgeber zustimmen?"
http://www.akademie.de/direkt?pid=31574
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 08.02.2009 22:13:08 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo,
sehr viele nützliche Informationen, danke! Ich würde gerne nebenberuflich bei E-Bay Hardware verkaufen. Soweit ich alles richtig gelesen habe, reicht hierzu nicht nur die Meldung beim Finanzamt, es wird auch ein Gewerbeschein benötigt, ist das korrekt? Zudem würde ich das ganze erstmal nicht meinem Arbeitgeben melden wollen. Besteht die Möglichkeit, dass mein Arbeitgeber es herausfinden kann, bzw. die Buchhaltung benachrigtigt wird oder ähnliches?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Schönen Gruß
Markus
Am 14.01.2009 12:27:00 schrieb RChromow:
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich um eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit in einem zeitlichen Umfang von insgesamt 26 Tagen im Jahr 2008, richtig?
In dem Fall brauchen Sie sich um Ihre Krankenversicherung m. E. keine Sorgen zu machen. Sie müssen Ihre Einnahmen aus der Nebentätigkeit aber - nach Abzug Ihrer Betriebsausgaben - als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung für 2008 angeben. Für die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gibt es ein eigenes Formblatt ("Anlage EÜR"). Solange Ihre Einkünfte unter 17.500 Euro pro Jahr bleiben, dürfen Sie Ihre EÜR aber auch formlos machen. Auf jeden Fall ausfüllen müssen Sie nur die "Anlage GSE".
Weiterführende Informationen finden Sie zum Beispiel hier:
"Steuererklärung für Einsteiger"
http://www.akademie.de/direkt?pid=40510
"Keine Angst vorm EÜR-Formular"
http://www.akademie.de/direkt?pid=12746
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 14.01.2009 12:20:50 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich habe eine Frage zum nebenberuflichen Gewerbe als Rentner. Ich habe einen Gewerbeschein für 20 Euro erstanden und arbeite 2 Tage die Woche, über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten,in meiner ehemaligen Firma.Was muß ich beachten bei der eignen Krankenversicherung TK und der Steuererklärung für 2008?
Am 28.11.2008 19:25:11 schrieb <Anonym>:![]()
Tolle Informationen nach Lauferei und Zeitaufwand bekommt.
Ihr Autopflege-Center-Würselen.
Am 29.07.2008 11:44:06 schrieb <Anonym>:
Herzlichen Dank für das nette Feedback! Zu Ihrer Frage: Solange es sich um eine offenkundig nebenberufliche selbstständige Tätigkeit handelt, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit nicht. Angesichts Ihres Studentenstatus und Ihrer geringfügigen nebenberuflichen Einkünfte wäre ein Statusfeststellungsverfahren vollkommen unverhältnismäßig. Eine Sozialversicherungspflicht ergibt sich aus Ihrer selbstständigen Nebentätigkeit m. E. nicht.
Viel Erfolg und alles Gute
Robert Chromow
Bitte beachten Sie: Dies ist keine Einzelfallberatung. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Am 29.07.2008 11:14:38 schrieb mrhrs1:![]()
Wunderbar! Endlich erhält man langersehnte Informationen, an die man sonst entweder gar nicht oder nur mit vielen Fehlern herankommt.
Eine Frage habe ich:
Ich bin Student und möchte eine freiberufliche Tätigkeit nebenher machen. Mein Gewinn wird wohl nicht sonderlich hoch sein, vermutlich etwa 400 Euro im Monat. Da ich wahrscheinlich nur für einen Auftraggeber arbeiten werde, stellt sich mir die Frage, ob ich mich um Scheinselbstständigkeit kümmern muss, das heißt einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen soll. Was mache ich da am besten?
Am 19.05.2008 23:41:55 schrieb <Anonym>:
Hallo Christian,
leider kann ich anhand der weenigen Informationen keine Ferndiagnose stellen. Selbstverständlich können Sie ein Gewerbe anmelden und dem Kunden eine Rechnung stellen. Um die Steuernummer müssen Sie sich nicht kümmern - das Finanzamt meldet sich aufgrund Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch bei Ihnen.
Wenn die Zusatztätigkeit jedoch, wie Sie schreiben, ebenso gut als Minijob durchgehen könnte, laufen Sie und Ihr Auftraggeber Gefahr, dass Sie anlässlich einer Betriebsprüfung als "Scheinselbstständiger" eingestuft zu werden. Andererseits: Wenn es um einen einzelnen Auftrag über ein paar Hundert Euro geht, hält sich das Risiko in Grenzen...
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre IHK oder einen Gründungsberater.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 19.05.2008 21:05:00 schrieb cthesing:
Hallo!
Ich denke schon das ich mit meinem Vorhaben selbständig bin. Es kann sein das es ein minijob ist, auf jedenfall muss ich eine Rechnung schreiben können, das ist bedingung um für diese firma arbeiten zu können. Aber die Frage ist ob ich überhaupt ein Gewerbe habe. wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.
gruß christian
Am 13.05.2008 14:42:48 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ja, wenn Sie tatsächlich selbstständig (="auf Rechnung") tätig sind, müssen Sie Ihr Vorhaben anmelden. Und sofern es sich um ein "Gewerbe" handelt, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Kapitel
"Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt"
http://www.akademie.de/direkt?pid=31575
Eine ganz andere Frage ist, ob Sie als Koch (?) überhaupt selbstständig arbeiten: Wenn Sie unter der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro pro Monat bleiben, können Sie doch auch einen Minijob ausüben, oder?
So oder so: Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 10.05.2008 13:35:03 schrieb cthesing:![]()
Hallo!
Ich hab nur noch eine Frage; Ich bin Koch, fest angestellt und möchte neben bei für eine andere Firma auf Rechnung arbeiten. Ich werde nicht mehr mehr als 400 € im Monats durchschnitt zusetlich verdienen, dafür fehlt mir die Zeit. Jetzt meine Frage; brauche ich eine Gewerbeschein? Oder muss ich eine Steuernummer beantragen? Gehe ich dann einfach zum Finazamt und mache das da? Eiene Antwort würde mich sehr freuen!
Am 23.01.2008 00:10:42 schrieb rbendix1:![]()
Sehr guter Ratgeber, alle notwendigen und mehr Informationen die man zum Start benötigt.
Am 23.11.2007 01:32:23 schrieb <Anonym>:![]()
Dieser Kurs ist sehr zu empfehlen.
Ich hatte Anfangs viele Fragen und jetzt habe ich alle Antworten die ich wissen muss.
Vielen Dank für diesen hochinformativen Kurs.
Am 25.10.2007 10:36:40 schrieb ErwinDenzler:
Ergänzend zur Reitlehrerin: hier wäre auch zu prüfen, ob sie rentenversicherungspflichtig ist, da selbständige Lehrer zu den wenigen Berufen gehören, für die das im Regelfall zutrifft. Versicherungsfrei ist sie aber, wenn das Arbeitseinkommen (der Gewinn) nicht über 400 Euro im Monat liegt.
Erwin Denzler
Am 10.10.2007 13:00:50 schrieb RChromow:
Vielen Dank für Ihre vertrauensvolle Anfrage,
ob Ihre Nichte versicherungspflichtig ist oder nicht, kann ohne die Kenntnis des Einzelfalls (andere haupt- und / oder nebenberufliche Tätigkeiten, bestehender Versicherungsschutz) nicht beurteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Einzelfallberatung an dieser Stelle nicht möglich ist. Am besten fragen Sie (oder besser: Ihre Nichte) bei der Krankenkasse nach. Falls Sie keine "schlafenden Hunde" wecken wollen, können Sie die Frage ja bei einer fremden Krankenkasse stellen...
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 10.10.2007 12:45:20 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Nichte hat sich ab 01.10.2007 als Reitlehrerin selbständig gemacht. Ist sie versicherungspflichtig oder nicht ?
Für Ihre Beantwortung bedanken wir uns vielmals
mfG
Am 27.08.2007 00:42:15 schrieb <Anonym>:![]()
Klasse Übersicht! Besonders die Hinweise unter "Abzocke" sind für gutgläubige Menschen hilfreich. Es gibt Erfahrungen, die man nicht selbst machen muss.
Am 02.08.2007 21:37:34 schrieb <Anonym>:![]()
Ich bin froh, diese Seite gefunden zu haben.
Gut gemacht, klar und verständlich geschrieben.
Sehr praktisch auch die Links auf die Finanzamt-Formulare etc.
Am 26.07.2007 13:58:44 schrieb <Anonym>:![]()
Großartiges Material... Danke
Am 07.05.2006 19:37:06 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank, Herr Müller,
für das nette Feedback! Was die Veröffentlichung des Kurses als E-Book angeht: Ja, die gibt es - auf der Startseite
http://www.akademie.de/direkt?pid=31348
können Sie die komplette PDF-Version herunterladen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de
Am 07.05.2006 17:25:27 schrieb pmmueller:![]()
Einen solchen Informations-Rundumschlag für nebenberuflich Selbständige kann man ansonsten glaube ich lange suchen.
Warum sich hier auf der Kommentarseite zwei von vier Kommentaren an MLM festbeissen ist mir auch unklar. Das ist man gerade eine Seite von 160!
@Robert Chromow
Ist eigentlich eine Veröffentlichung als Buch oder E-Book angedacht?
Am 24.04.2006 12:56:25 schrieb <Anonym>:![]()
Grundsätzlich sehr informativ und als Schnellinfo optimal geeignet.
Ich persönlich halte nichts von MLM, bin aber der Auffassung, dass alle über einen Kamm scheren, hier falsch ist. Daher nur 4 Sterne!
Am 23.04.2006 00:19:38 schrieb rhannebo:![]()
Schnellinfo für alle, die wissen wollen, wie es geht!
Am 17.02.2006 08:18:11 schrieb divermops:![]()
Sehr gute Informationen und Tips. Die doch sehr negativen Hinweise über MLM dann noch unter 'Abzocke' verbreiten allerdings nur Vorurteile und Unwissen!
Am 12.02.2006 11:36:06 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr informativ für Neueinsteiger, die eigentlich gar nichts wissen
Eine Bewertung können Sie auf der Seite "Infopaket bewerten" vornehmen.


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