Selbstständig als Dozent - Chancen und Risiken freier Mitarbeit

Seite drucken
Diese Seite bookmarken: Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu Google hinzufügen
Von Josef Ellenrieder
Stand: November 2007

Selbstständige Dozenten werden oft als freie Mitarbeiter, Freelancer, Freiberufler, Honorarlehrer oder freie Lehrkräfte bezeichnet. Sind Sie als Dozent selbstständig, arbeiten Sie v.a. in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen. Als selbstständiger Dozent arbeiten Sie meistens auch für mehrere Auftraggeber.

Wir erklären, was einen freien Mitarbeiter von einem Angestellten unterscheidet, worin die Vor- und Nachteile freier Mitarbeit liegen und wie Sie als Dozent Scheinselbstständigkeit vermeiden.

Tipp: Download

Mitgliedern von akademie.de stehen ein (Muster-) Dozentenvertrag sowie Checklisten zur freien Mitarbeit und zur Scheinselbstständigkeit als Download zur Verfügung. Diese müssen zusätzlich zum PDF geladen werden.

oder wahlweise: alle Unterlagen als zip-Datei (zip, 155 kB)

Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Selbstständig als Dozent" (28 Seiten) zur Verfügung.

Dieser Beitrag umfasst 6 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Josef EllenriederJosef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/ Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung, u.a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

Leseprobe

Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:

Alle anderen Kapitel können Sie einsehen, wenn Sie Mitglied von akademie.de werden: Jetzt akademie.de kostenlos 14 Tage als Probemitglied testen! - Sie haben dann Zugriff auf die restlichen Kapitel dieses Beitrags sowie 99% aller Beiträge bei akademie.de!

Kommentieren, bewerten, Fragen an den Autor: "Selbstständig als Dozent"

Durchschnittliche Bewertung:
Anzahl der Bewertungen: 0

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 22.02.2008 08:58:35 schrieb joelle:
Hallo,

es kommt auf die Art der Beratung an. Solange Sie keinen Unterricht
erteilen, bzw. Aus-/Weiterbildung durchführen, müssen Sie der BFA nichts
mitteilen.

Aber welche Art der Beratung ist dies denn? Was machen Sie genau?

Mit freundlichen Grüßen
Ellenrieder

Am 12.02.2008 22:13:47 schrieb <Anonym>:
ich habe eine frage:
freiberufliche dozentinnen sind BFA versicherungspflichtig
beraterinnen nicht. Oder?
und wenn ich als beraterin selbständig bin - und manchmal auch mit schulklassen direkt arbeite? manchmal auch trainings mache? muss ich der BFA dann die einzelnen verträge vorlegen?

und wenn die frage beantwortet wird, wie/ wo finde ich dann die antwort?

annette

Eine Bewertung können Sie auf der Seite "Infopaket bewerten" vornehmen.