Bürgschaft durch Ehepartner und Kinder für den Unternehmenskredit - Zulässig oder klar sittenwidrig? Dieses Infopaket wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Seite drucken
Diese Seite bookmarken: Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu Google hinzufügen
Von RA Oliver Langner
Stand: November 2006

Banken und Kreditinstitute machen die Vergabe eines Darlehens an Unternehmer häufig davon abhängig, dass die Ehefrau und die Kinder eine Bürgschaft übernehmen, also für die Rückzahlung des Darlehens einstehen. Dabei ist häufig schon bei der Bürgschaftsvereinbarung vollkommen offensichtlich, dass die Ehefrau und/oder die Kinder bei einem Ausfall des Ehemannes finanziell zur Rückzahlung des Darlehens gar nicht in der Lage sind. Eine ganze Reihe von Gerichten hat deshalb derartige Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit als nichtig erkannt.

Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären in diesem kleinen Ratgeber zum Bürgschaftsrecht,

  • was eine Bürgschaft überhaupt ist,

  • welche Arten der Bürgschaft es gibt und

  • welche Anforderungen an eine wirksame Bürgschaftsvereinbarung gestellt werden.

Daneben erörtern wir - für alle Fälle - welche Merkmale sittenwidrige Bürgschaftsvereinbarungen aufweisen.

Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Bürgschaft durch Ehepartner und Kinder für den Unternehmenskredit" (18 Seiten) zur Verfügung.

Dieser Beitrag umfasst 4 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Oliver Langner Oliver Langner ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei "Rechtlicher Beistand" in Düsseldorf tätig. Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. Zuvor war Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u.a. in Moskau und Hanoi tätig.

Oliver Langner berät v.a. kleine und mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung ihrer AGB sowie bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und Markenrechtsverletzungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.

Leseprobe

Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:

Alle anderen Kapitel können Sie einsehen, wenn Sie Mitglied von akademie.de werden: Jetzt akademie.de kostenlos 14 Tage als Probemitglied testen! - Sie haben dann Zugriff auf die restlichen Kapitel dieses Beitrags sowie 99% aller Beiträge bei akademie.de!

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Bürgschaft?Diese Seite ist als Leseprobe zugänglich.

    Was ist im rechtlichen Sinne überhaupt eine Bürgschaft?
  2. Arten von Bürgschaften
    Möchten Sie eine Bürgschaft regeln, stehen verschiedene Bürgschaftsarten zur Verfügung.
  3. Wann ist eine Bürgschaft wirksam? Diese Seite ist nur für Mitglieder.

    Welche Anforderungen muss eine Bürgschaft erfüllen, wenn Sie "wasserdicht" sein soll?
  4. Fazit: Bürgschaften durch Ehepartner und Kinder sittenwidrig? Diese Seite ist nur für Mitglieder.

    Fazit und Übersicht geltender Gerichtsurteile zum Bürgschaftsrecht.

Kommentieren, bewerten, Fragen an den Autor: "Bürgschaft durch Ehepartner und Kinder für den Unternehmenskredit"

Durchschnittliche Bewertung: Dieses Infopaket wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Anzahl der Bewertungen: 2

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 02.12.2006 14:27:07 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Interessanter Beitrag ! Ist aber teilweise etwas juramäßig und verklausuliert geschrieben. Dennoch guter Überblick, Danke

Eine Bewertung können Sie auf der Seite "Infopaket bewerten" vornehmen.