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Bürgschaft durch Ehepartner und Kinder für den Unternehmenskredit - Zulässig oder klar sittenwidrig? 
Über den Inhalt
*Für Mitglieder frei
Banken und Kreditinstitute machen die Vergabe eines Darlehens an Unternehmer häufig davon abhängig, dass die Ehefrau und die Kinder eine Bürgschaft übernehmen, also für die Rückzahlung des Darlehens einstehen. Dabei ist häufig schon bei der Bürgschaftsvereinbarung vollkommen offensichtlich, dass die Ehefrau und/oder die Kinder bei einem Ausfall des Ehemannes finanziell zur Rückzahlung des Darlehens gar nicht in der Lage sind. Eine ganze Reihe von Gerichten hat deshalb derartige Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit als nichtig erkannt.
Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären in diesem kleinen Ratgeber zum Bürgschaftsrecht,
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was eine Bürgschaft überhaupt ist,
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welche Arten der Bürgschaft es gibt und
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welche Anforderungen an eine wirksame Bürgschaftsvereinbarung gestellt werden.
Daneben erörtern wir - für alle Fälle - welche Merkmale sittenwidrige Bürgschaftsvereinbarungen aufweisen.
Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Bürgschaft durch Ehepartner und Kinder für den Unternehmenskredit" (18 Seiten) zur Verfügung.
Dieser Beitrag umfasst 4 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis
Über den Autor
Oliver Langner ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei "Rechtlicher Beistand"
in Düsseldorf tätig. Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. Zuvor war Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u.a. in Moskau und Hanoi tätig.
Oliver Langner berät v.a. kleine und mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung ihrer AGB sowie bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und Markenrechtsverletzungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.
Leseprobe
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist im rechtlichen Sinne überhaupt eine Bürgschaft?
- Arten von Bürgschaften
Möchten Sie eine Bürgschaft regeln, stehen verschiedene Bürgschaftsarten zur Verfügung.- Mitbürgschaft, Zeitbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft: Worin liegt der Unterschied?
- Weitere Bürgschaftsarten sind die Nachbürgschaft, die Höchstbetragsbürgschaft und die Rückbürgschaft. Doch wann kommen diese zum Einsatz?
- Welche Anforderungen muss eine Bürgschaft erfüllen, wenn Sie "wasserdicht" sein soll?
Fazit: Bürgschaften durch Ehepartner und Kinder sittenwidrig?
Fazit und Übersicht geltender Gerichtsurteile zum Bürgschaftsrecht.
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Am 02.12.2006 14:27:07 schrieb <Anonym>:![]()
Interessanter Beitrag ! Ist aber teilweise etwas juramäßig und verklausuliert geschrieben. Dennoch guter Überblick, Danke
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