Tipp: Vermögenssschadenhaftpflichtversicherung
Ausführliche Informationen zur Absicherung von "echten" Vermögensschäden finden Sie im Beitrag "Die Vermögensschadenhaftpflicht: Echte Vermögensschäden richtig versichern"
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Von Ann Yacobi
Nicht versicherte Schäden | Versicherungshöhe, Entschädigung und Kosten | Tipps | Weitere Informationen
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt normalerweise nur den gesetzlichen Haftungsumfang ab.
Nicht versichert sind:
Vermögensschäden, wenn sie nicht die Folge von Personen- oder Sachschäden sind (sog. echte Vermögenschäden - dafür muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden.
vorsätzlich verursachte Schäden (grobe Fahrlässigkeit ist aber versichert)
Verletzungen von geistigem Eigentum: Urheber-, Marken- oder Patentrechte
Ansprüche, die über die vertraglich festgelegte Deckungssumme hinausgehen: Was über dem vereinbarten Betrag liegt, muss der Versicherte selbst bezahlen
Schäden, die trotz einer drohenden Gefahr nicht beseitigt wurden
Schäden, die das Unternehmen, der Versicherte oder seine Mitarbeiter selbst erleiden
Schäden, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit liegen (dafür ist eine private Haftpflichtversicherung notwendig!)
Schäden, für die Sie haften, weil Sie mit Ihren Geschäftspartnern eine erweiterte Haftung vertraglich vereinbart haben.
Ausführliche Informationen zur Absicherung von "echten" Vermögensschäden finden Sie im Beitrag "Die Vermögensschadenhaftpflicht: Echte Vermögensschäden richtig versichern"
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Auch durch vertragliche Vereinbarungen mit Ihren Kunden können Sie schadenersatzpflichtig werden: Wenn Sie sich zu einer erweiterten Haftung verpflichten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht, sind eventuelle Schäden durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt! Bieten Sie etwa eine verlängerte Gewährleistung an, müssen Sie für daraus entstehende Schäden selbst aufkommen. Vermeiden Sie unbedingt nachteilhafte Haftungsklauseln in Verträgen, um sich keinem erhöhten Haftungsrisiko auszusetzen!
Folgende Risiken sind oft ausgeschlossen, in manchen Policen dennoch abgedeckt oder als Deckungserweiterung (für eine höhere Prämie) möglich:
Schäden im Ausland, z.B. bei Geschäftsreisen, Messebesuchen, Montagen
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen (Tätigkeitsschäden) - dazu gehören auch Mietsachschäden an Immobilien
Haftung für Subunternehmer und Freiberufler: Viele Policen schließen die persönliche Haftpflicht von Subunternehmern, Freiberuflern oder Urlaubsvertretern ausdrücklich aus - sie müssen selbst vorsorgen. Wenn viele Aufträge auf Subunternehmer entfallen, können sie mitversichert werden.
Umweltschäden - darunter fallen auch Brandschäden
Ansprüche des Versicherten gegen Mitversicherte (Mitarbeiter) oder von Mitversicherten untereinander
Wenn diese Risiken für Sie erheblich sind, wählen Sie einen Vertrag, der sie einschließt. Jedenfalls sollten Mietsachschäden und Umweltschäden in einer guten Police enthalten sein.
Manche Gefahren sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert: Sie bietet einen Basisversicherungsschutz, den Sie je nach Art und Größe Ihres Unternehmens mit weiteren Haftpflichtversicherungen ergänzen müssen.
Vermögensschäden, die nicht aus Sach- oder Personenschäden hervorgehen, werden gesondert in einer Vermögensschadenversicherung oder - für bestimmte Berufsgruppen - in einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Wer mit gefährlichen Gütern umgeht, braucht wahrscheinlich eine Umwelthaftpflichtversicherung. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Betriebe, die dem Risiko von Austausch- oder Rückrufaktionen ausgesetzt sind. Solche Schäden gehen schnell über die normale Betriebshaftpflicht hinaus - die Deckungssumme für Vermögensschäden liegt nämlich oft unter 100.000 Euro.
Der Versicherungsschutz gilt nur bei Ansprüchen auf Schadenersatz! Wenn Sie Verträge mit Kunden und Geschäftspartnern nicht korrekt erfüllen, hat dies mit gesetzlicher Haftpflicht nichts zu tun: Entspricht Ihre Leistung nicht dem Auftrag, müssen Sie auf eigene Kosten korrigieren, umtauschen oder überarbeiten.
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei kleinen Missgeschicken wie dem verschmutzten Kundenanzug, aber auch wenn Menschen verletzt werden. Ein von einem Mitarbeiter verschuldeter Unfall könnte Behandlungskosten und eine lebenslange Rentenzahlung zur Folge haben. In der Betriebshaftpflichtversicherung liegt die Regeldeckungssumme bei 2 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden. Damit verbundene Vermögensschäden sind meist auf 100.000 Euro begrenzt.
Diese Summen sind nur ungefähre Vorgaben. Die Deckungsbeträge müssen unbedingt dem individuellen Risiko angepasst werden. "Die Regeldeckungssummen stellen die absolute Untergrenze dar", erklärt Versicherungsberater Jürgen Karpf. "Viele Unternehmen und Selbstständige müssen deutlich höhere Deckungsbeträge vereinbaren, um ihre Existenz nicht zu gefährden." Ein Anhaltspunkt für die Höchstdeckung ist die Frage, wie teuer ein Schaden maximal werden kann.
Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein aufgezählt oder in einer Betriebsbeschreibung erfasst. Der Versicherte muss neue Risiken melden und genau beschreiben. Oft fordert der Versicherer mit der jährlichen Beitragsrechnung dazu auf, neu entstandene Gefahren anzugeben. Bei zusätzlichen Risiken wird er die Prämie erhöhen.
Haftpflichtpolicen laufen meist ein Jahr und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Die Laufzeit kann auf höchstens fünf Jahre verlängert werden.
Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob Sie den Schaden verursacht haben und zahlt direkt an den Geschädigten (nicht an den Versicherten). Bei Sachschäden erstattet er den Zeitwert der beschädigten Dinge, bei Personenschäden die Behandlungskosten und evtl. Schmerzensgeld oder Rentenansprüche.
Die Versicherungsprämie richtet sich bei kleinen Unternehmen nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Bei großen Unternehmen wird nach Jahresumsatz bemessen. Für kleine Unternehmen und Selbstständige ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ab ca. 200 Euro im Jahr zu haben.
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung sollte Schäden absichern, die Sie nicht selbst begleichen können.
Jedes Unternehmen, jeder Selbstständige und jeder Freiberufler braucht eine individuelle Absicherung. Nur professionelle Beratung schützt vor riskanten Haftungslücken.
Fordern Sie - auch bei scheinbar unschlagbaren Angeboten - immer Vergleiche an und unterschreiben Sie Verträge nie sofort nach dem Gespräch mit einem Vertreter. Hilfe finden Sie bei unabhängigen Versicherungsberatern oder bei Versicherungsmaklern.
Umfang und Leistungen der Verträge sind sehr unterschiedlich. Lesen Sie Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen unbedingt gründlich - auch die Bestimmungen zu Widerruf- und Rücktrittsrecht.
Die Prämien unterscheiden sich je nach Versicherer bei gleicher Leistung stark - manchmal um mehrere Hundert Euro pro Jahr. Einige Unternehmen bieten besonders günstige Konditionen für Existenzgründer an. Preisvergleiche lohnen sich also. Aber: Nur wenn auch das Kleingedruckte stimmt, ist die Police ihr Geld wert.
Die Beitragshöhe ist verhandelbar! Spielraum haben Sie vor allem, wenn Sie Selbstbeteiligungen vereinbaren. Dies ist auf jeden Fall sinnvoll: Kleine Missgeschicke selbst zu übernehmen hält die Beiträge niedrig. Die Versicherung ist schließlich für Fälle da, in denen der Bestand Ihres Unternehmens auf dem Spiel steht.
Auch bei der Zahlungsweise können Sie sparen. Wer jährlich zahlt, fährt am günstigsten. Wer die Prämie monatlich oder quartalsweise überweist, muss einen Zuschlag von meist drei bis zehn Prozent zahlen.
Neu hinzugekommene Risiken sind über eine sogenannte Vorsorgeversicherung vorläufig mitversichert, müssen aber abschließend in den Vertrag aufgenommen werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Deckungssummen der Vorsorgeversicherung den vereinbarten Summen der Hauptversicherung entsprechen! Häufig sind geringere Deckungsbeträge vorgesehen.
Achten Sie bei einer Vertragsverlängerung oder einer Erweiterung des Versicherungsschutzes unbedingt darauf, dass der Versicherer nicht einseitig die Vertragsbedingungen ändert.
Gerade bei der Betriebshaftpflichtversicherung gilt: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachfragen.
Der Bundesverband der Versicherungsberater
(BVVB) nennt Ansprechpartner in der Nähe. Versicherungsberater informieren in allen Versicherungsfragen, ohne Verträge zu verkaufen oder zu vermitteln. Sie bieten Beratung, Risikoanalyse, Prüfung vorhandener Versicherungen und Angebotsvergleiche, Verhandlungen über Konditionen und Beiträge für Unternehmen und Privatpersonen. Versicherungsberater arbeiten unabhängig von der Versicherungswirtschaft auf Honorarbasis.
Beim Verband Deutscher Versicherungsmakler
(VDVM) kann man bundesweit nach Versicherungsmaklern suchen. Sie informieren, beraten und vergleichen Konditionen und Prämien. Manche Makler sind auf einzelne Berufszweige spezialisiert. Versicherungsmakler vermitteln Policen. Sie arbeiten auf Provisionsbasis und werden nach Abschluss einer Versicherung vom Versicherungsunternehmen bezahlt.
Auch die Versicherer selbst geben über Agenturen und Außendienst Auskunft.
Über die Autorin
Ann Yacobi
arbeitet als freiberufliche Texterin und Autorin in München. Mittelständische Unternehmen, Agenturen und gemeinnützige Organisationen gehören zu ihren Kunden. Mehr über Ann Yacobi und ihre Arbeit erfahren Sie auf ihrer Webseite www.text-erfahren.de
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