Seine Taktik: Den Gläubiger mit unsinnigen Schreiben "beschäftigen"

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Zitat "Schuldenkönig"

Antworten Sie niemals direkt. Machen Sie es wie die Politiker. Weichen Sie aus, verschleiern, abstrahieren, verwirren Sie und füllen Sie lange Seiten mit Ihren Stellungnahmen. Warum? - Irgendjemand muss sich mit Ihrem Blabla beschäftigen, Unklarheiten hinterfragen, mögliche Missverständnisse aufklären, Ihnen folglich nochmals schreiben. Sie antworten wieder wie oben, ausweichend, kompliziert, chaotisch. Das ist eben Ihr Schreibstil, sorry... Das gewinnt Zeit und macht Ihrem Gläubiger Arbeit.

Da sich der Schuldenkönig inzwischen als böswillig geoutet hat, sollten Sie auf seine weiteren Spielereien nicht eingehen. Antworten Sie auf chaotische Schreiben kurz und knapp mit einer klaren Aussage: "Ungeachtet Ihrer Einwände erwarten wir Ihre Zahlung bis zum ....". Sie sollten dabei mindestens eine hohe Teilzahlung von ihm fordern, die dem Schuldenkönig zeigt, dass Sie sich mit seinen Einwänden nicht hinhalten lassen. Selbst dann, wenn eine Leistung einmal mit einem Mangel behaftet sein sollte, haben Sie Anspruch auf eine Teilzahlung. Das erzählen Sie dem Schuldenkönig natürlich nicht, sonst wittert er gleich die nächste Chance zur Zahlungsverzögerung.

Wenn Sie diesen Tipp beherzigen, dann wird es auch gar nicht dazu kommen, dass Sie sich über Monate oder gar Jahre hinweg vom Schuldenkönig mit irgendwelchen Einwänden oder langatmigen Schreiben hinhalten lassen, wenn er schreibt:

Zitat "Schuldenkönig"

Ihre Korrespondenz sollte daher immer einen Hinweis auf "Ihren guten Willen" enthalten. Wollen Sie Ihren Gläubiger wirklich zur Weißglut bringen, macht sich nach 38 Monaten Verzögerungstaktik, Hin und Her, Blabla und Chaos etc. auch ein Satz wie "so möchte ich unbedingt hervorheben, dass ich keinesfalls den Eindruck hinterlassen möchte, die Angelegenheit zu verzögern. Ich möchte nichts dringender, als das Missverständnis endlich aufzuklären und so schnell wie möglich zu einem für beide Parteien akzeptablen Abschluss zu bringen." Logisch: Der Gläubiger oder sein Sachbearbeiter muss erst wieder ermitteln, um welches "Missverständnis" Sie sich hier beziehen, da Sie leider versehentlich einen Bezug vergessen haben...