So berechnen Sie Verzugszinsen bei überfälligen Rechnungen - mit Excel-VerzugszinsenrechnerDieser Tipp wurde mit 3 von 5 Sternen bewertet.

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Von Michael Klein

Background: Verzugszinsen | Zinsaufschlag | Basiszinssatz | Verzugszeitraum

(14.07.2009) (aktualisiert) Ist der Schuldner in Verzug, können Sie Verzugszinsen verlangen. Aber wie berechnet man die korrekte Höhe?

In diesem Beitrag

  • erklären wir Ihnen zunächst die Rechtsgrundlagen und dann

  • die korrekte Berechnungsweise für Verzugszinsen.

  • Außerdem haben wir ein Excel-Rechenblatt im Angebot, das die fälligen Verzugszinsen für Sie ermittelt - damit Sie nicht selbst rechen müssen. Die Bedienung ist ganz einfach.

  • Daneben erklären wir in einem kleinen Exkurs noch die Excel-Formeln, die dabei zum Einsatz kommen - als Bonus für Excel-Interessierte.

  • Und schließlich nennen wir ein paar grundlegende, geldwerte Tipps zum Mahnen und Forderungsmanagement, die Ihnen helfen, schneller an Ihr Geld zu kommen.

Grundlagen: Verzugszinsen

Zahlt der Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Sie einen Verzugsschaden geltend machen. Darunter fallen unter anderem Verzugszinsen. Bei der Berechnung von Verzugszinsen gibt es gegenüber der "einfachen" Zinsrechnung einige Besonderheiten, besonders hinsichtlich der Höhe der Zinsen und der Ermittlung des Zeitraumes.

Nehmen wir ein typisches Beispiel: Sie haben als selbstständiger Unternehmer Ihre Leistung pünktlich und korrekt erbracht. Der Kunde machte einen zufriedenen Eindruck. Die Rechnung haben Sie längst geschrieben. Eigentlich müssten längst rund 15.000 EUR auf Ihrem Konto sein. Statt dessen befinden Sie sich mit 3.000 EUR in den "Miesen" und müssen dafür Überziehungszinsen bezahlen. Ihre Lieferanten werden ungeduldig und fordern mit Nachdruck ihr Geld. Sie müssen 5.000 EUR überweisen, um nicht selbst in Verzug zu geraten.

Auch wenn es wenig tröstlich sein mag: Sie sind damit kein Einzelfall. Das Geld ist knapp, die Zahlungsmoral vieler Kunden mangelhaft. In vielen Fällen sind mehrere Mahnungen notwendig, damit Sie als Gläubiger zu Ihrem Geld kommen.

Das müssen Sie sich jedoch nicht gefallen lassen. Der Schuldner muss für Ihren Schaden aufkommen. Und auch wenn Sie Ihr Konto nicht überziehen müssen, können Sie ihn zur Kasse bitten, indem Sie Verzugszinsen verlangen.

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind Zinsen, die Sie von Ihrem Schuldner verlangen können, wenn dieser sich in Verzug befindet, unabhängig von einem konkreten Schaden. Sie können die Höhe von Verzugszinsen im Vorfeld vertraglich festlegen. Ansonsten ist die Höhe dieser Strafzinsen vom Gesetzgeber geregelt.

Die Bezahlung für eine erbrachte Leistung oder gelieferte Waren kann nur dann gefordert werden, wenn sie fällig ist.

Zinsaufschlag: Unterschied zwischen Handels- und Verbrauchergeschäften

Verzugszinsen setzen sich aus einem so genannten Basiszinssatz und einem Aufschlag zusammen. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Die Höhe des Aufschlags richtet sich danach, ob der Schuldner ein Privatmann oder ein Geschäftsmann ist. Der Aufschlag wird in § 288 BGB geregelt:

  • Ist der Schuldner Privatmann, handelt es sich um ein so genanntes Verbrauchergeschäft. Hierbei wird ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Basiszinssatz angewandt.

  • Handelt es sich beim Schuldner um einen Geschäftsmann, liegt ein Handelsgeschäft vor und Sie können den Basiszinssatz um acht Prozentpunkte erhöhen.

  • "Aus einem anderen Rechtsgrund", etwa aufgrund einer Klausel im Kaufvertrag, kann der Aufschlag jedoch auch höher ausfallen.

Handelsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören.

Beispiele:

  • Unternehmer A lässt eine Eingangstür für sein Bürogebäude von einer Schlosserei einbauen.

  • Unternehmensberater X kauft ein Firmenfahrzeug bei einem Autohändler.

Um ein Verbrauchergeschäft handelt es sich immer dann, wenn es ein Verbraucher zu rein privaten Zwecken abschließt.

Beispiele:

  • Herr A lässt eine Eingangstür für sein privates Wohnhaus von einer Schlosserei einbauen.

  • Herr X kauft einen PKW, den seine Frau zu privaten Zwecken nutzt.

Die gesetzliche Definition in § 13 BGB lautet wie folgt: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."

Der Basiszinssatz

Zurück zum Basiszinssatz: Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Er ändert sich in der Regel jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres.

Seit dem 01.07.2009 liegt der Basiszinssatz bei 0,12 %. Damit gelten zur Zeit folgende Verzugszinsen:

  • Verbrauchergeschäft: Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte + Basiszinssatz: 5,12 %

  • Handelsgeschäft: Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte + Basiszinssatz: 8,12 %

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz - und auch die Basiszinssätze der Vorjahre - finden Sie im Internet auf den Basiszins-Seiten der Deutschen Bundesbank.

Verzugszeitraum: Die Berechnung der Verzugstage

Die Höhe der Verzugszinsen wird außer vom Zinssatz und der Höhe der fälligen Forderung auch durch den Verzugszeitraum beeinflusst. Die Zinsen werden tageweise berechnet.

Mit anderen Worten: Sie müssen berechnen, wie viele Tage der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug ist. Beginn des Verzugszeitraumes ist in der Regel ein Tag nach dem Fälligkeitsdatum, er endet mit dem Eingang des geschuldeten Betrags.

Anmerkung: Überweisung auf den letzten Drücker?

Noch können sich Schuldner normalerweise darauf verlassen, dass es ausreicht, dass Geld auf den letzten Drücker zu überweisen, dass sie also keine Verzugszinsen bezahlen müssen, wenn Sie vor Ablauf der Fälligkeit überweisen, auch wenn es dann erst nach diesem Termin beim Gläubiger eingeht. Das könnte sich jedoch bald ändern, wie Dr. Ellen Ulbricht ausführt: Der EuGH zur Fälligkeit von Verzugszinsen: Die Überweisung auf den letzten Drücker könnte für Kunden teuer werden".