Wochenquiz: Sind Sie ein geschickter "Geldeintreiber"?Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

Quiz: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten leidet die Zahlungsmoral: Selbst erfolgreiche Unternehmen geraten durch verspätete oder ganz ausbleibende Überweisungen ihrer Kundschaft in Schwierigkeiten. Schaffen Sie es, mit Ihren "Offenen Posten" nicht auf verlorenem Posten zu stehen?

  1. Wer "auf Rechnung" arbeitet, gewährt seinem Auftraggeber faktisch einen Kredit: Auf welchen Wegen erhalten Sie Auskünfte über die "Bonität" eines Geschäftspartners?





  2. Welche Bestandteile dürfen auf einer ordnungsgemäßen "Rechnung" an andere Unternehmer auf keinen Fall fehlen?





  3. Sofern Sie mit Ihrem Kunden keine speziellen Fälligkeits-Vereinbarungen getroffen haben, gilt die gesetzliche Regelung. Wann ist demnach eine Geldforderung fällig?




  4. Apropos Mahnung: Welche Form der Mahnung ist zwischen Geschäftsleuten mindestens erforderlich, bevor Verzugszinsen berechnet und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden dürfen?




  5. Falls nichts anderes vereinbart worden ist: Wie hoch dürfen die Verzugszinsen gegenüber Unternehmern bzw. Privatleuten ("Verbrauchern") derzeit höchstens sein?




  6. Wenn Ihr Schuldner auf Rechnungen, telefonische und schriftliche Zahlungserinnerungen sowie Mahnungen nicht reagiert, kommen Sie unter Umständen über das "gerichtliche Mahnverfahren" zu Ihrem Recht. Was müssen Sie tun, um einen Mahnbescheid zu erwirken?





  7. Eine weniger bekannte Form des Forderungsmanagements ist das so genannte "Factoring". Was versteht man darunter?




Kommentieren, bewerten, Fragen an den Autor: "Wochenquiz Forderungsmanagement"

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