Ehegatten-Arbeitsvertrag - So regeln Sie Ihr Ehegattenarbeitsverhältnis rechtssicher

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Von Josef Ellenrieder

(01.01.2010) (aktualisiert) Ehegatten können untereinander durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Arbeitsverhältnis begründen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein umfassendes Weisungsrecht eines Ehegatten besteht. Alles, was Sie zum Ehegattenarbeitsverhältnis wissen müssen - inklusive Mustervertrag

Die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen kann auf verschiedenen Grundlagen basieren. Neben einem familienrechtlichen Vertrag kommt auch eine arbeitsrechtliche Grundlage in Betracht, da es den Ehegatten rechtlich unbenommen ist, einen Arbeitsvertrag zu schließen.

Ein Arbeitsverhältnis zwischen den Ehegatten liegt immer dann vor, wenn der eine Ehepartner in den Betrieb des anderen derart eingebunden ist, dass ein umfassendes Weisungsrecht in Bezug auf Zeit, Ort und Dauer der Arbeitsleistung besteht.

Zwar ist der Arbeitsvertrag ist für seine Wirksamkeit an keine bestimmte Form (wie etwa Schriftform) gebunden. Dennoch empfiehlt es sich, zumindest die wesentlichen Eckdaten des Vertrages schriftlich zu fixieren, um Beweisschwierigkeiten und Streitigkeiten vorzubeugen.

Nach § 2 Abs. 1 NachwG (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen) muss jeder Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegen. Es sei denn der Arbeitnehmer ist nur zur vorübergehenden Aushilfe von einem Monat eingestellt (§ 1 NachwG).

Vertragsmuster zum Download

Das Muster eines Ehegattenarbeitsvertrag steht Mitgliedern von akademie.de zum Download bereit: Muster Ehegattenarbeitsvertrag (.doc, 60 kB).

Ausschnitt Muster Ehegattenarbeitsvertrag Ausschnitt Muster Ehegattenarbeitsvertrag
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