Webcam-Interview mit Oliver Langner: Markenrecht und Markenrechtsverletzungen bei Adwords und Metatags
Von Rüdiger Post
(09.11.2006) Fremde Markennamen sind für Shopbetreiber und ebay-Händler riskant: Ihre Verwendung bei der Werbung für den eigenen Shop, das eigene ebay-Angebot oder eine eigene Web-Site aber auch Ihr Einsatz als Adwords kann schnell heikel werden und eine Abmahnung nach sich ziehen. Oliver Langner, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, hat uns das in einem Webcam-Interview genauer erklärt.
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Über den Autor
Oliver Langner ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei "Rechtlicher Beistand"
in Düsseldorf tätig. Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. Zuvor war Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u.a. in Moskau und Hanoi tätig.
Oliver Langner berät v.a. kleine und mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung ihrer AGB sowie bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und Markenrechtsverletzungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.
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Interviewer und Produzent des Videos
Rüdiger Post berät Unternehmen, Institutionen und Bildungseinrichtungen bei der Produktion von Screencasts und produziert Screencasts im Auftrag. Daneben gibt er sein Know-how in Sachen Screencasting, Videoanleitungen und Bildschirmpräsentationen in Workshops und individuellen Trainings weiter - beispielsweise im Online-Workshop "Screencasts und Videoanleitungen erstellen mit Camtasia". Seine Website finden Sie unter Screencast-Service.de
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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:
Am 27.02.2007 23:16:28 schrieb <Anonym>:
Der „Schokoladenfall“ ist für den Juristen nur auf den ersten Blick interessant, dann aus meiner Sicht liegt eindeutig keine Markenrechtsverletzung vor. Einen absoluten Markenrechtsschutz gibt es nur für die identische Zeichenfolge. Ansonsten kann es einen Markenrechtsschutz nur bei einer Verwechslungsgefahr bei der Benutzung einer abweichenden Zeichenfolge mit einer eingetragenen Marke geben. Das alleinige Wort „Schokolade“ ist aber nicht geeignet, eine Verwechslungsgefahr selbst mit der Eintragung des Wortes „Schokolade“ in Kombination mit einem der namenhaftesten Schokoladenhersteller zu begründen. Das Wort „Schokolade“ an sich ist mangels Unterscheidbarkeit nicht eintragungsfähig. Eine weitere Überlegung führt das Vorbringen des Abmahnenden im „Schokoladenfall“ ad absurdum. Wenn allein die Benutzung des umfassenden Wortes „Schokolade“ als Adword bei google eine Markenrechtsverletzung darstellt und der Abmahnenden dieses Wort offensichtlich selbst benutzt, dann würde er auf seiner Argumentationsschiene selbst Markenrechtsverletzungen begehen. Schließlich hat fast jeder Schokoladenhersteller das Wort „Schokolade“ in Kombination mit seinem Namen als Marke eintragen lassen. Er verstößt daher selbst gegen die Vielzahl von Eintragungen anderer Schokoladenhersteller, die das Wort „Schokolade“ in irgendeiner Kombination haben eintragen lassen.
Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Oliver Langner
Am 23.02.2007 15:36:35 schrieb <Anonym>:
Gueten Tag!
Es ist schon schade das man kleinere Unternehmen die sich versuchen eine Existenz aufzubauen "plattmacht.
Im Moment geht wieder eine Abmahnwelle durchs Land, die die Google AdWords Kampagnen betreffen. Sobald man ein keyword gebucht hat um seine Anzeige neben diesem keyword schalten zu lassen, kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn man das Wort nicht einklammert. Mehr dazu gibt es auf der Webseite
http://www.theobroma-cacao.de/forum/bezugsquellen-geschaefte/abmahnungen-most-schokolade-260.html
Man sei vorgewarnt! Bucht man z.B. das Wort Saft und nicht [Saft], kann die Anzeige neben den Suchergebnissen neben einem namhaften Safthersteller erscheinen, da Google das Wort weitreichend schaltet (also alles was mit Saft oder Getränken zu tun haben könnte). Man könnte dieses zum Anlass nehmen eine Abmahnung wg. Markenrechtsverletzungen zu verschicken.
Die Rechtssprechung ist in dieser Sache noch nicht eindeutig. Selbst auch wenn man diesen Markennamen gebucht hat.
Mich hat es getroffen. Und ich werde den Fall vom Gericht klären lassen. Wie meine Mitstreiter auch.
Grüße Dirk
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