Die Betriebshaftpflichtversicherung: Auch für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler ein Muss!Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Ann Yacobi

Wer braucht sie? | Versicherte Personen | Versicherte Schäden

(07.08.2007) Stellen Sie sich vor, Sie fügen Ihrem Kunden unabsichtlich Schaden zu. Selbst als vorsichtiger Mensch mit jahrelanger Erfahrung sind Sie nicht davor gefeit: Das kann der Soßenfleck auf dem Anzug eines Geschäftspartners sein, aber auch ein Unfall, bei dem Menschen verletzt werden. Mit gut formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann man die eigene Situation zwar verbessern, die umfassende Haftung aber dennoch nie wirksam ausschließen. Anderen kann durch Ihr Unternehmen großer Schaden entstehen - und dafür müssen Sie aufkommen. Unternehmer haften auch für ihre Mitarbeiter.

Aus diesem Grund ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen und für nahezu jeden Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler ein Muss. Per Gesetz sind Personen und Unternehmen nämlich verpflichtet, einen schuldhaft - das heißt vorsätzlich oder fahrlässig - zugefügten Schaden wieder gutzumachen - und zwar in unbegrenzter Höhe! Wer nicht versichert ist, riskiert seine wirtschaftliche Existenz.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die durch Personal, Betriebsmittel aber auch Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ob Gewerbetreibende, Unternehmer, Freiberufler oder Handwerker - die Risiken sind je nach Branche und Tätigkeit sehr unterschiedlich. Die Versicherer bieten deshalb keine allgemeine Betriebshaftpflichtpolice an, sondern individuelle Verträge mit genau abgestimmtem Versicherungsumfang.

Wer braucht sie?

Richtig versichert zu sein ist eine Kunst: so viel wie nötig aber so wenig wie möglich. Wie viel nötig ist, hängt von Ihrer individuellen Tätigkeit ab und welche Gefahren damit verbunden sind. Überlegen Sie, welche möglichen Schadensfolgen Sie selbst tragen könnten, und welche Ihren finanziellen Ruin bedeuten würden.

Folgende Fragen helfen, die eigene Risikolage einzuschätzen:

  • Können Sie durch Ihre Tätigkeit Personen oder Sachen schädigen?

  • Haben Sie Geschäfts- oder Büroräume?

  • Kommen Kunden in Ihre Räume oder sind Sie bei Ihren Kunden tätig?

  • Gehen Sie mit Waren um, die Schäden verursachen können (z. B. Lebensmittel, Chemikalien)?

  • Stellen Sie etwas her oder bearbeiten Sie etwas?

Wenn Sie auch nur eine Frage mit Ja beantwortet haben, gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sie unbedingt dazu. Selbst Freiberufler, die in der eigenen Wohnung arbeiten und keine Kunden empfangen, sollten nicht darauf verzichten.

Personen, die versichert sind

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst das gesamte Unternehmen.

Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer (Unternehmer)

  • alle Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (dazu gehören auch persönlich haftende Teilhaber und Gesellschafter!)

  • das Unternehmen als juristische Person

Schäden, die versichert sind

Wenn der Weihnachtsbaum in Ihrer Praxis Feuer fängt und die benachbarte Wohnung in Brand setzt oder ein Kunde sich in Ihrem Büro an einem Kabel verletzt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. Sie versichert Schäden, die Ihr Unternehmen verursacht:

  • Personenschäden

  • Sachschäden

  • Vermögensschäden, wenn sie aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen

Beispiel:

Als Masseur haben Sie einen Patienten bei einer speziellen Anwendung verletzt. Er kann drei Wochen lang nicht arbeiten. Die Versicherung kommt für die Behandlung Ihres Patienten auf (Personenschaden), aber auch für seinen Verdienstausfall (Vermögensschaden). Dagegen ist die Betriebshaftpflicht nicht zuständig, wenn Sie als Grafiker eine Lieferfrist versäumen und die Broschüre Ihres Kunden nicht rechtzeitig zum Messeauftritt fertig wird. Der entstandene Vermögensschaden folgt nicht aus einem Personen- oder Sachschaden.

In der Betriebshaftpflichtversicherung gilt: Nur die Risiken, die im Versicherungsantrag oder im Versicherungsschein ausdrücklich aufgezählt oder in einer Betriebsbeschreibung erfasst werden, sind versichert. Wenn sich die Gefahrenlage ändert, müssen neue Risiken in den Vertrag einbezogen werden.

Fordert jemand Schadenersatz von Ihnen, prüft und zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen vor Gericht ab. Bei einem Rechtsstreit führt immer der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten dafür - unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.