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Künstlersozialabgabe und die Prüfung der KSK-Abgaben: Was auf Sie zukommt und wie Sie reagieren können
Über den Inhalt
*Für Mitglieder frei
Seit 2007 verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in großem Umfang Fragebögen an Betriebe, die Angestellte beschäftigen, um herauszufinden, wer Honorare an Künstler zahlt, die zu einer KSK-Abgabepflicht führen (KSK = Künstlersozialkasse).
Viele Unternehmen sind zum ersten Mal mit der möglichen Pflicht zur KSK-Abgabe konfrontiert. Einige Verbände haben vor lauter Entrüstung gleich die Abschaffung des Künstlersozialversicherungsgesetzes gefordert. Die Wogen schlagen hoch, bei vielen Selbstständigen herrscht Verunsicherung.
Hier finden Sie Fakten zum Thema Künstlersozialabgabe und KSK-Prüfung. Dieser Artikel informiert darüber,
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wie umfangreich die "Prüfwelle" tatsächlich ist und worauf die Forderungen der KSK basieren.
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wer die KSK-Abgabe zahlen muss - und wer nicht.
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wofür die Abgabe bezahlt werden muss und wie hoch sie ist.
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wie Sie den Erhebungsbogen der KSK ausfüllen.
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wie eine Prüfung abläuft und wie Sie sich vorbereiten können.
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wie das Ergebnis einer Prüfung aussehen kann und wie Sie auf hohe Nachforderungen reagieren können.
Außerdem haben wir Tipps zu einer "KSK-optimierten" Buchführung und eine Musterrechnung für Sie, aus der die KSK-pflichtigen Leistungsbestandteile einfach hervorgehen.
Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Künstlersozialabgabe und KSK-Prüfung" (27 Seiten) zur Verfügung.
Dieser Beitrag umfasst 7 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis
Über den Autor
Stefan Kuntz von der Künstlerberatung www.kuenstlerrat.de
ist Unternehmensberater für KünstlerInnen aller Sparten, Theaterwissenschaftler und Seminarleiter für ver.di und andere Organisationen. Als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Freier Theater von 1992 bis 2000 war er Mitglied des Beirates der KSK und des Widerspruchsausschusses Darstellende Kunst. Er ist u.a. Autor des Buches "Survivalkit Freie Theater, Flickzeug und Überlebenspäckchen in der immer Freieren Marktwirtschaft"
, 7. völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Hannover Januar 2008, 456 S.
Hilfe und Beratung zum konkreten Einzelfall bietet Stefan Kuntz unter der Telefonnummer 02202 708870 oder per Mail an info@kuenstlerrat.de
. Auf seiner Website finden Sie weitere Tipps
zur KSK und anderen Themen.
Leseprobe
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Inhaltsverzeichnis
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Am 21.07.2008 11:57:40 schrieb _simon:
hallo,
doch, Lektorat stellt durchaus eine KSK-abgabenpflichtige kreative Tätigkeit dar, im Gegensatz zum bloßen "Korrekturlesen". Vgl. http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/ksk-abgabe-umgehen.html#anpassen
Letztlich dürfte das ähnlich wie bei Übersetzern zu dornigen Einzelfallentscheidungen führen.
beste Grüße
S.Hengel,
akademie.de Redaktion
Am 18.07.2008 12:10:13 schrieb cthrun:![]()
wenn jemand Texte für mich lektoriert, dann muss ich doch keine KSK zahlen oder?
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