Umsatzsteuer auf im Ausland erbrachte Dienstleistungen - das "VAT Package" und die Änderungen ab 1.1.2010 Dieses Infopaket wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.

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Von Steuerberater Martin Winkler
Stand: Dezember 2009

Sie sind Dienstleister und erbringen auch Dienstleistungen für Auftraggeber im europäischen Ausland? Dann haben Sie sich bestimmt schon mit folgenden Fragen zum Thema Umsatzsteuer auseinandergesetzt:

  • Muss ich bei Umsätzen in Österreich, Frankreich oder Italien in der Rechnung Umsatzsteuer erheben und ausweisen?

  • Wie funktioniert das mit dem Vorsteuerabzug, wenn ich meine Dienste im Ausland leiste? Wie bekomme ich die bezahlte "Mehrwertsteuer" wieder zurück?

  • Was hat es mit der Umkehr der Steuerlast auf sich? Ist in meinem Fall mein Kunde im Ausland als "Empfänger der Leistung" für die Umsatzsteuer zuständig? Was bedeutet das in der Praxis für mich?

  • Was bringt das "VAT-Package", die Reform der Umsatzsteuer-Regelung für grenzüberschreitende Dienstleistungen, die zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt, an Änderungen mit sich?

  • Was schreibe ich in die zusammenfassende Meldung, die dann Pflicht wird? Was muss ich da wem melden und wie oft?

Auf diese und andere praktische Fragen zur Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen erhalten Sie in diesem Beitrag eine präzise, praxistaugliche Antwort. Das geht allerdings nicht, ohne das Prinzip "Umsatzsteuer" allgemeiner zu erklären: Deshalb finden Sie hier auch eine schnelle, verständliche Einführung in die innere Logik des Umsatzsteuersystems.

Die Ungereimtheiten und die Kompliziertheit des Umsatzsteuerrechts können wir zwar nicht auf Null reduzieren - das ist noch niemandem gelungen. Aber in diesem Leitfaden finden Sie schon mal viele Antworten auf Standardfragen betroffener Dienstleister zu Geschäften mit Kunden im Ausland. Die "Black Box Umsatzsteuer" wird zu einem verständlichen Grundmuster und Sie sind nicht mehr allein auf die Auskunftsbereitschaft Ihres Steuerberaters oder aufgeschnapptes Halbwissen angewiesen.

Rechnungen ins EU-Ausland, Zusammenfassende Meldung

Dieser Beitrag befasst sich mit den Komplikationen der Umsatzsteuerpflicht bei Auslandsaufträgen. Wenn Sie dagegen ganz praktisch wissen wollen, welche Vorschriften Sie beim Schreiben der Rechnung für Auslands-Aufträge beachten müssen, dann hilft Ihnen dieser Leitfaden weiter:

"Was Dienstleister bei Rechnungen in EU-Länder beachten müssen"

Praktische Hinweise zum Ausfüllen und Übermitteln der vorgeschriebenen "Zusammenfassenden Meldung" liefert

"Zusammenfassende Meldung von Auslandsumsätzen: Erweiterte Auskunftspflicht für Exporteure und Dienstleister"

Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Umsatzsteuer auf Dienstleistungen im Ausland" (51 Seiten) zur Verfügung.

Dieser Beitrag umfasst 5 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Steuerberater Martin Winkler, BerlinSteuerberater Martin Winkler aus Berlin ist Umsatzsteuer-Experte und hat sich unter anderem auf die Beratung von Unternehmen spezialisiert, die europaweit aktiv sind. Weitere Schwerpunkte von ihm sind die Beratung von Existenzgründern und die Unterstützung von Unternehmen, die sich umstrukturieren.

Leseprobe

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