16 % oder 19 % Umsatzsteuer: Worauf Sie zum Jahreswechsel achten müssenDieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

(13.12.2006) Ab 1. Januar 2007 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Entscheidend bei der Frage, welcher Steuersatz im Einzelfall gilt, ist der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Grund genug, zum Jahresende eine möglichst eindeutige Zäsur zu machen. Wir erläutern, worauf Sie als Empfänger und Aussteller von Rechnungen achten müssen.

Neben höheren Einkaufspreisen für Verbraucher und Gewinneinbußen für Unternehmer bringt die Umstellung aber auch reichlich Zweifelsfälle und Stolpersteine für Selbstständige mit sich - die fungieren ja in Sachen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer nun mal als unfreiwillige Steuereintreiber des Staates fungieren.

Und der möchte ab 2007 nicht nur höhere Steuern kassieren, sondern hat auch ganz genaue Vorstellungen, wie die beiden Geschäftsjahre voneinander abzugrenzen sind. Grundsätzlich gilt der neue Umsatzsteuersatz von 19 Prozent für alle Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2006 erbracht werden.

Tipp: Mehrwertsteuer und Mehrwertsteuererhöhung: So rechnen Sie richtig

Die Umstellung des "allgemeinen Umsatzsteuersatzes" von 16 Prozent auf 19 Prozent bedeutet keine Erhöhung um drei Prozent, sondern um fast zwanzig Prozent. Warum das so ist und was das für Ihre Preis- uns Gewinn-Kalkulation bedeutet, rechnen wir im Ratgeber "Die Folgen der Mehrwertsteuer-Erhöhung: So rechnen Sie richtig!" vor.

Immer attraktiver wird übrigens der "ermäßigte Steuersatz". Denn daran hat sich nichts geändert: Er liegt auch künftig bei 7 Prozent. Welche Dienstleistungen unter den niedrigeren Steuersatz fallen, klärt unser Grundlagenbeitrag "7 oder 16 Prozent Umsatzsteuer?".

Eine allgemeine Einführung in den Umgang mit der Umsatzsteuer für Selbstständige bietet unser Kurs "Business-Basics: Umsatzsteuer".

Standard-Abgrenzungen

Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung kommt es normalerweise nicht an. Grundsätzlich gilt:

  • Werden im Dezember Rechnungen über Geschäftsvorfälle des Jahres 2006 geschrieben, sind darauf 16 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

  • Werden im Dezember Rechnungen über Geschäftsvorfälle des Jahres 2007 geschrieben, sind darauf 19 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

  • Werden ab Januar Rechnungen über Geschäftsvorfälle des Jahres 2006 geschrieben, sind darauf 16 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

  • Werden ab Januar Rechnungen über Geschäftsvorfälle des Jahres 2007 geschrieben, sind darauf 19 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Die Überlegung, Leistungen des Folgejahres noch im Dezember in Rechnung zu stellen, ist zum Scheitern verurteilt. Wenn das bei einer eventuellen Betriebsprüfung auffällt, muss die Umsatzsteuerdifferenz vom Aussteller nachträglich bezahlt werden. Ganz abgesehen von dem damit verbundenen, oft unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand: Ob es in dem Fall noch gelingt, die Steuerdifferenz mit Erfolg vom Kunden nachzufordern, ist höchst zweifelhaft.

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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 16.01.2007 10:35:39 schrieb RChromow:
Da Sie ja einen Vertrag haben, können Sie dort einfach nachschauen, was darin zum Thema "Umsatzsteuer-" bzw. "Mehrwertsteuersatz" steht. Selbst wenn Sie keinen ausdrücklich Bezug auf den ab Januar 2007 geltenden Umsatzsteuersatz von 19 % genommen wird, werden Sie dort vermutlich eine Formulierung finden wie "zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 16 Prozent". Falls Sie das Fahrzeug im November 2006 als Privatperson finanziert haben und im Vertrag keine flexible Umsatzsteuerangabe oder sonstiger "Änderungsvorbehalt" geltend gemacht wird (z. B. die Einscränkung "anfänglicher effektiver Jahreszins") könnten Sie mit Verweis auf § 6 der Preisangabenverordnung
http://bundesrecht.juris.de/pangv/__6.html
unter Umständen die Leasingraten auf die ursprüngliche Höhe drücken. Da es sich bei Ihrem Geschäftspartner jedoch um eine Bank handelt, sollten Sie sich aber keine allzu großen Hoffnungen machen...
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Am 16.01.2007 09:35:11 schrieb <Anonym>:
ich habe im november 2006 mein auto über eine bank finanzieren lassen. jetzt stelle ich fest, das die ratenzahlung sich einfach erhöht hat. schätze mal das sie einfach 3% mwst raufgeschlagen haben. dürfen die das? ich habe doch einen vertrag. danke für ihre hilfe

Am 10.01.2007 13:41:16 schrieb <Anonym>:
Sofern Sie Privatkunde sind, darf der Lieferant Ihnen die inzwischen erhöhte Mehrwertsteuer meines Erachtens nicht in Rechnung stellen. Immerhin verlangt die Preisangabenverordnung die Angabe eines verbindlichen Brutto-Endverkaufspreises. Und der kann m. E. nicht aufgrund einer - noch dazu nicht von Ihnen zu verantwortenden - Auftragsverzögerung nachträglich erhöht werden. Das ist aber nur eine ganz persönliche Meinungsäußerung: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Am 10.01.2007 12:44:56 schrieb <Anonym>:
Ich habe im November Türen bestellt, die gem. Auftragsbestätigung in der 51. KW geliefert werden sollten. Die Zargen wurden auch geliefert und bezahlt. Die Türen werden nun durch eine Produktionsverzögerung erst in der 2. KW geliefert. Muß ich nun MEHR, als den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ausgewiesenen Kaufpreis zahlen ?

Am 10.01.2007 12:37:18 schrieb <Anonym>:
Ich habe im November Türen bestellt, die gem. Auftragsbestätigung in der 51. KW geliefert werden sollten. Die Zargen wurden auch geliefert und bezahlt. Die Türen werden nun durch eine Produktionsverzögerung erst in der 2. KW geliefert. Muß ich nun MEHR, als den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ausgewiesenen Kaufpreis zahlen ?

Am 10.01.2007 08:28:07 schrieb RChromow:
Guten Tag,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe: Soll der Bruttobetrag durch das "Umschreiben" der Rechnung niedriger ausfallen?

Im Übrigen wiederhole ich die Kernbotschaft der Umsatzsteuerumstellung immer wieder gern:
+++++++++++++ Z I T A T +++++++++++++
Ausschlaggebend für den Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
+++++++++ Z I T A T - E N D E +++++++
Wenn Sie die Waschmaschine im Januar verkauft und geliefert haben, müssen Sie also definitiv den Steuersatz von 19 % anwenden.
Laut Preisangabenverordnung sind Sie als Händler aber zugleich zur Angabe von Bruttopreisen verpflichtet. Falls Sie Ihrer Kundin die Waschmaschine im Dezember undifferenziert für 739 Euro angeboten haben, können Sie im Januar nicht einfach 758 Euro in Rechnung stellen. Abgesehen davon: Sind es die knapp 20 Euro Unterschied wirklich wert, eine Kundin zu verlieren!?
Fragt freundlich grüßend
Robert Chromow
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Am 09.01.2007 18:31:15 schrieb <Anonym>:
habe folgende frage:
eine kundin kam zu mir und wir vereinbarten einen auftrag über eine waschmaschine in höhe von 739 euro. hierüber habe ich am 09.01.07 eine rechnung geschrieben mit 19 % ust. jetzt hat die kundin sich beschwert und will die rechnung mit 16 % umgeschrieben haben.
ist das rechtens? muss ich jetzt die rechnung umschreiben?

Am 08.01.2007 08:32:19 schrieb RChromow:
Hallo Herr / Frau Grötz,
dies ist kein Steuerfachforum - Steuerberater sind wir auch nicht. Grundsätzlich gilt jedoch: Ausschlaggebend für den Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. In Ihrem Fall ist das offenbar der Dezember 2006 - ergo: 16 % USt. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, rufen Sie einfach bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt an...
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Am 07.01.2007 20:46:23 schrieb <Anonym>:
Mit meinem Kunden rechne ich Januar 2007 die im Monat Dezember 2006 verauslagten Reisekosten ab (Kreditkartenabrechnung Januar 2007). Welchen Umsatzsteuersatz verwende ich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
C. Grötz

Am 02.01.2007 09:18:57 schrieb RChromow:
Hallo Frau Ruben,
Sie schreiben:
+++++++++++++ Z I T A T +++++++++++++
das bedeutet dann im Klartext, dass ich dann 19% abführen muss, obwohl ich nur 16% erhalten habe.
+++++++++ Z I T A T - E N D E +++++++
So ist es. Wenn Sie einen unbefristeten Gutschein ausgestellt haben, können Sie von privaten Endkunden aufgrund der Brutto-Preisauszeichnungspflicht meines Erachtens keine Nachzahlung verlangen. Schließlich war die Mehrwertsteuererhöhung ja lange genug angekündigt. Das ist aber nur meine ganz persönliche Einschätzung. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater, Einzelhandelsverband oder die IHK.
Alles Gute und herzliche Grüße
Robert Chromow
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Am 01.01.2007 22:29:49 schrieb <Anonym>:
Hallo Herr Chromow,

das bedeutet dann im Klartext, dass ich dann 19% abführen muss, obwohl ich nur 16% erhalten habe. Oder kann man eine Nachforderung aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung verlangen?

MfG Alexandra Ruben

Am 01.01.2007 21:09:22 schrieb <Anonym>:
Hallo A. Ruben,
zu Ihrer Gutschein-Frage heißt es im o. g. Text:

+++++++++++++ Z I T A T +++++++++++++
Bei Gutscheinen gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2007: Werden Lieferungen und Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Gutschein bezahlt, darf der alte Steuersatz Anwendung finden. Gutscheine, die ab dem 1. März 2007 eingelöst werden, sind mit 19 Prozent Umsatzsteuer abzurechnen - auch wenn sie bereits 2006 ausgestellt worden sind. Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. -erklärungen müssen entsprechend korrigiert werden.
+++++++++ Z I T A T - E N D E +++++++
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Am 01.01.2007 19:21:02 schrieb <Anonym>:
Liebes Redaktionsteam,

wie verhält es sich mit Gutscheinen, die bis zum 31.12.2006 über eine Dienstleistung ausgestellt wurden? Beispielsweise kostet ab 1.1.2007 eine Fußreflexzonenmassage 25,50 Euro. Für den Gutschein wurde aber weniger bezahlt, da die Leistung vor der Mehrwertsteuererhöhung eben nur 25 Euro kostete.

MfG A. Ruben

Am 27.12.2006 23:28:23 schrieb RChromow:
Hallo Frau Lippert,
leider kann ich Ihnen keine andere Auskunft geben als weiter oben im Artikel: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung. Wenn die Druckerei im Januar druckt, muss sie 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Sorry, da beißt die Maus keinen Faden ab...
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Am 27.12.2006 13:58:32 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren, als eingetragender verein haben wir vom zuständugen Ministerium Mitte dezember Fördergelder für neue Flyer erhalten. Trotz aller Eile konnte der Druck in der druckerei nicht mehr in diesem Jahr mit reingenommem werden (Feiertage und auch noch eine Havarie, der Auftrag war aber schon erteilt und wir sind dort auch sehr zufrieden) Nun will die Druckerei aber keine rechnung mehr für 2006 stellen, obwohl der Auftrag in 2006 ausgelöst wurde. (Sie wurden vom Finanzamt "vorgewarnt" die Rechnung erst zulegen, wenn Lieferung erfolgt, also 2007 und berechnen uns dann 19% MWST) Meine Frage: Kann die Rechnung nicht auch ohne Lieferung gelegt werden und dann mit 16%. Was könnte im schlimmsten Fall passieren.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Ines lippert

Am 27.12.2006 13:07:02 schrieb RChromow:
Hallo Herr Schewe,
ja, das ist richtig. Es kommt immer auf den Termin der "Lieferung oder sonstigen Leistung" an. In Bezug auf Ihren Fall heißt es oben im Beitrag:

+++++++++++++ Z I T A T +++++++++++++
Werden im Dezember Rechnungen über Geschäftsvorfälle des Jahres 2007 geschrieben, sind darauf 19 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.
+++++++++ Z I T A T - E N D E +++++++

Freundlich Grüße
Robert Chromow
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Am 27.12.2006 12:17:47 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich muss am 15.Dezember den Beitrag zum meinen Club für das Jahr 2007 im voraus bezahlen. Der Verein berechnet mit 19% Steuer. Ist dies richtig ??

Rolf Schewe

Am 14.12.2006 11:47:04 schrieb <Anonym>:
Hallo Herr / Frau Meyn,
in dem Fall zahlen Sie den ursprünglichen Kaufpreis aus und bekommen die Umsatzsteuer in der ursprünglichen Höhe erstattet: Ausschlaggebend ist der Termin der Lieferung.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Am 13.12.2006 16:15:19 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Danke für die Ausführungen.
Welchen Betrag muß ich auszahlen und wie hoch ist der mir zustehende USt-Erstattungsbetrag, wenn ich eine im Dezember von mir gelieferte Ware im Januar 2007 zurücknehme?
C. Meyn
(Bspw. Lieferung einer Bohrmaschine 100,- + 16,- in 12/06)