Krankengeld für Selbstständige: Die Krankengeld-Möglichkeiten für freiwillig gesetzlich KrankenversicherteDieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Seite drucken
Diese Seite bookmarken: Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu Google hinzufügen

Von Ann Yacobi

(12.01.2010) (aktualisiert) Das Krankengeld sichert Sie bei Arbeitsunfähigkeit gegen Verluste Ihres Einkommens ab. Für Selbstständige haben sich durch die Gesundheitsreform und die anschließende Reform der Reform viele Änderungen und noch viel mehr Verwirrung ergeben. Deshalb fassen wir in diesem Beitrag zusammen, welche Möglichkeiten Sie als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger haben, um sich für den Fall abzusichern, dass Sie länger krank werden und deshalb nichts mehr verdienen. Außerdem sagen wir Ihnen, in welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Krankengeld haben.

Wenn Sie selbstständig und freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, müssen Sie seit 1. August 2009 einen neuen Wahltarif Krankengeld abschließen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Die Alternative: Sie bezahlen künftig den Normalbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse, der Ihnen einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag sichert.

Alte Wahltarife Krankengeld sind zum 1. August automatisch ausgelaufen!

Die Bundesregierung hat die jüngste Gesundheitsreform korrigiert: Seit dem 1. August 2009 können sich freiwillig versicherte Selbstständige nun doch wieder mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichern. Die seit Januar 2009 gültigen "alten" Wahltarife liefen mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung damit jedoch automatisch aus.

Ihre Krankengeld-Alternativen

Anspruch auf Krankengeld haben freiwillig versicherte Selbstständige nur, wenn Sie entweder den (höheren) Normalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 Prozent bezahlen oder einen neuen (!) Wahltarif Krankengeld abschließen!

Der Wechsel in den Normalbeitrag ist jederzeit möglich - ebenso wie der Abschluss eines Wahltarifs. Beim Wahltarif gelten allerdings je nach Krankenkasse Karenzzeiten von bis zu sechs Monaten.

Icon
Mitglieder akademie.deAls Mitglied von akademie.de lesen Sie den ganzen Beitrag. [Zum Login]

Sie sind noch nicht Mitglied bei akademie.de? Testen Sie einfach 14 Tage gratis unser Angebot! Nach der Anmeldung erhalten Sie sofort Zugriff auf 99% aller Beiträge.

Ihre Mitgliedschaft können Sie 14 Tage lang stornieren - eine E-Mail mit "Storno" im Betreff genügt schon. Ausführliche Informationen zum Mitgliederabo und den Vorteilen finden Sie auf unseren Seiten "Mitglied werden" und den "AGB".

Die Anmeldung benötigt nur drei Minuten:

Anrede
     



Wenn ich in den 14 Tage Probezeit nicht storniere, entscheide ich mich für das Abo: