Honorar-Kalkulation für Dienstleistungen: realistische Stundensätze berechnen!Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

Die Angestellten-Perspektive | Die Selbstständigen-Perspektive | Vom Nutzen der "Erbsenzählerei" | Excel-Honorarrechner | Auf dem Boden der Realität | Fazit

(23.04.2009) (aktualisiert) Ohne realistisch kalkulierte Honorare laufen Selbstständige Gefahr, am Jahresende böse Überraschungen zu erleben. Wir erläutern den bemerkenswerten Unterschied zwischen dem Gehalt von Angestellten und Honoraren von Selbstständigen und helfen bei der Marktpreisanalyse. Außerdem stellen wir Ihnen ein Excel-Kalkulationsblatt zur Verfügung ).

Der irreführende Angestellten-Blickwinkel verführt selbstständige Dienstleister anfänglich oft dazu, unrealistisch niedrige Angebotspreise zu machen. Erst wenn dann - oft mit großer zeitlicher Verzögerung - die ersten Umsatz- und Einkommensteuerbescheide auf dem Tisch liegen, reibt sich mancher erstaunt die Augen. Oft können Jungunternehmer dann nämlich froh sein, wenn sie unterm Strich wenigstens noch mit schwarzen Zahlen und einem blauen Auge davonkommen.

Die Angestellten-Perspektive

Der durchschnittliche Brutto-Monatsverdienst eines männlichen Angestellten im produzierenden Gewerbe Westdeutschlands betrug im Jahr 2008 rund 4.200 Euro. Weil davon auf dem Girokonto eines Ledigen nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben gerade einmal 2.300 Euro landen, ergibt sich bei einer durchschnittlichen 38-Stunden-Woche ein Verdienst von gerade einmal rund 15 Euro pro Arbeitsstunde.

Kein Wunder also, dass man sich da über die Rechnung des Handwerkers ärgert, der 40 Euro pro Stunde veranschlagt. Vom "unverschämten" Berater-Honorar über 100 Euro und mehr ganz zu schweigen?

Die Selbstständigen-Perspektive

Die entsprechende Berechnung aus Sicht eines Selbstständigen liefert ein anderes Bild: Will der nämlich angesichts der bei abhängig Beschäftigten üblichen 13 Monatsgehälter übers Jahr gesehen zu den gleichen Einnahmen wie sein angestellter Kollege kommen, muss er zum Jahresgehalt von (13 x 4.200 Euro =) 54.600 Euro zunächst den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung von rund 20 Prozent (hier: 10.920 Euro) hinzurechnen. Schließlich müssen Freiberufler oder Unternehmer diesen Betrag selbst erwirtschaften. Zwischensumme: rund 65.500 Euro.

Weitere betriebliche Zuwendungen wie vermögenswirksame Leistungen, Verpflegungs- und Fahrtkostenzuschüsse oder gar Betriebsrenten sind darin wohlgemerkt ebenso wenig berücksichtigt wie krankheitsbedingte Fehlzeiten.

Gecoachter Online-Workshop "Mehr Gewinn für Selbstständige: So verdienen Sie, was Ihre Leistung wert ist!"

Verdienen Sie das Geld, das Ihre Leistung wert ist? In diesem Online-Workshop zeigt Ihnen Constanze Hacke, wie Sie mit einer differenzierten Preisliste, der richtigen Art von Aufträgen, einer gesunden Einstellung zu Ihren Leistungen, Verhandlungsgeschick und wasserdichten Rechnungen das Geld bekommen, das Sie verdienen.

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Umgelegt auf die Zahl der Arbeitstage heißt das: Ausgehend von 365 Kalendertagen abzüglich Wochenenden (104 Tage), Feiertagen (8 Tage) und dem üblichen Tarifurlaub des Angestellten (30 Tage), bleiben 223 "produktive" Tage. Vorausgesetzt, er ist nie krank, dann ergebes sich tägliche Brutto-Einnahmen von 65.500 : 223 = 294 Euro.

Wer diesen Betrag auf einen achtstündigen Normal-Arbeitstag verteilt, landet bereits bei einem Stundensatz von 36,75 Euro - vernachlässigt aber auch dann noch zwei weitere wichtige Faktoren:

  1. Nicht jede Stunde eines Selbstständigen ist eine produktive, "fakturierbare" Stunde, also eine, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden kann. Selbst wenn die Auftragslage im Allgemeinen gut ist und längere saisonbedingte Flaute-Zeiten im Laufe des Jahres nicht auftreten, ist ein Auslastungsgrad von 75 Prozent gewiss nicht als zu ungünstig zu betrachten. Im Gegenteil: Für die meisten Selbstständigen dürfte das schon eine Traumquote sein. Außerdem müssen neue Aufträge an Land gezogen, Angebote oder Rechnungen geschrieben und die Bücher geführt werden. Das hebt den zu erwirtschaftenden Stundensatz schon auf 49 Euro.

  2. Außer der eigenen Arbeitskraft setzen Selbstständige weitere Mittel ein: So gilt es, die Kosten für Räume, Büroausstattung, Computer, Verbrauchsmaterial, Geschäftswagen, eventuelle Aushilfen, betriebliche Versicherungen, Telekommunikation, Weiterbildung, Reisen und so weiter zu erwirtschaften. Wie hoch die Kosten im Einzelfall sind, ist natürlich abhängig von der jeweiligen Dienstleistung und der dafür erforderlichen Ausstattung. Selbst wenn sie zurückhaltend mit 15 Prozent kalkuliert werden, liegt der Stundensatz bereits bei über 56 Euro!

  3. Verschärfend hinzu kommt, dass Selbstständige, die sich an Endverbraucher richten, zu allem Überfluss auch noch die Umsatzsteuer einbeziehen müssen: Schließlich können sich diese Kunden ihre "Vorsteuern" ja nicht vom Finanzamt zurückholen. Auf diese Weise ergibt sich unterm Strich ein Stundensatz von über 66 Euro.

Zusammengefasst: Um auch "nur" auf das Gehalt eines durchschnittlich qualifizierten deutschen Angestellten zu kommen, muss ein selbstständiger Dienstleister zurückhaltend kalkuliert 66 Euro in Rechnung stellen! Dabei ist von einem Unternehmer-Gewinn, mit dem zum Beispiel das höhere Risiko abgegolten wird, ebenso wenig die Rede wie von der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals.

Vom Nutzen der "Erbsenzählerei"

Vergleicht man die Ergebnisse dieser Betrachtungen mit den Preis-Konditionen auf den meisten Märkten, dann treibt das vielen Freiberuflern und anderen Selbstständigen die Tränen in die Augen: Denn was hilft es, die "eigentlich" nötigen Stundensätze zu kennen, wenn man sie nicht an die Kundschaft "durchreichen" kann?

Sehr viel:

  1. Wer seine betrieblichen Kosten und den tatsächlichen Zeitaufwand übers Jahr betrachtet kennt und sie den Ist-Erträgen gegenüberstellt, weiß den Wert der eigenen Leistungen oft erst richtig zu schätzen.

  2. Wer die richtigen Bezugsgrößen kennt, tritt potenziellen Kunden selbstbewusster gegenüber als der "billige Jakob wider Willen", der sich durch seine falsche "Angestellten-Optik" dauernd über den Tisch ziehen lässt.

  3. Wer als Profi-Anbieter gegenüber kalkulationserfahrenen Geschäftskunden auftritt, wird mit realistischen Preisangeboten vielfach eher überzeugen als mit Studenten-Tarifen. Schließlich ist der Preis nicht das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe. Dagegen spricht auch nicht, am Ende von Verhandlungen notfalls preisliche Zugeständnisse zu machen.

Außerdem: Wer seine Buchhaltung nicht nur notgedrungen macht, um den Auflagen des Finanzamts zu gehorchen, sondern sie auch konsequent zu kalkulatorischen Zwecken nutzt, dem geht der langweilige Verwaltungskram viel leichter von der Hand. Hinzu kommt, dass man die Wirtschaftlichkeit auch auf der Einnahmeseite verbessern kann: Schließlich entpuppen sich viele laufende Ausgaben erst in der rückblickenden Zusammenstellung als hässliche Kostentreiber.

Tipp: Zeitaufwand notieren

Anders als die meisten materiellen Aufwendungen finden sich in der Buchhaltung normalerweise keine Aufzeichnungen über den zeitlichen Aufwand des Unternehmers. Da der jedoch für eine realistische Einschätzung des Werts der eigenen Dienstleistung unverzichtbar ist, sollten Sie in regelmäßigen Abständen einen typischen Monat lang, besser über ein Jahr, Ihre investierte Arbeitszeit festhalten. Dafür genügt ja schon eine kurze tägliche Notiz. Die so ermittelten Durchschnittswerte stellen einen weiteren wertvollen Anhaltspunkt für Ihre "Soll-Preis-Überlegungen" dar.

Excel-Honorarrechner

Damit Sie sich einen schnellen Eindruck davon verschaffen können, wie hoch Ihre Stunden- oder Tageshonorare durchschnittlich sein müssen, damit Sie als Selbstständiger mit Ihrem Einkommen auskommen, stellen wir Ihnen das folgende Excel-Rechenblatt zum Download bereit (XLS-Datei, 36 KB):

Einfaches Excel-Kalkulationsblatt Einfaches Excel-Kalkulationsblatt
(Bild vergrößern)

Mit dessen Hilfe kalkulieren Sie im Handumdrehen realistische Honorar-Sätze. Sie brauchen dafür die folgenden Informationen:

  • Angestrebtes Netto-Jahreseinkommen (12 x laufende monatliche Kosten plus sämtliche übers Jahr verteilte Ausgaben für Urlaub, Auto, Versicherungen, Reparaturen, Anschaffungen etc.) plus

  • Aufwendungen für die Sozialversicherung (insbesondere private Kranken- und Rentenversicherung).

Um Ihr Gewinn-Ziel ermitteln zu können, müssen Sie zu der sich ergebenden Summe noch Ihre persönliche Steuerbelastung (Einkommensteuer und Solidaritätsbeitrag) hinzurechnen. Vom Unterschied zwischen dem zu versteuernden Gewinn und dem tatsächlich zu versteuernden Einkommen (nach Abzug von Sonderausgaben etc.) können Sie dabei zunächst absehen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, welchen Gewinn vor Steuern Sie in etwa erzielen müssen, um (Netto-)Einkommen zwischen 20.000 und 50.000 Euro zu erzielen.

Einkommen

Gewinn

Gewinn

nach Steuern vor Steuern (ledig) vor Steuern (verheiratet)

20.000

24.000

21.000

25.000

32.000

28.000

30.000

40.000

34.500

35.000

47.000

41.000

40.000

56.000

48.000

45.000

65.000

56.000

50.000

73.000

62.000

Falls Sie Ihre persönliche Steuerbelastung etwas differenzierter ermitteln wollen, können Sie den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie rückwärts rechnen, also: Welchen Gewinn muss ich erzielen, damit nach Abzug von Einkommensteuer und Solidaritäts-Zuschlag noch das erforderliche Netto-Einkommen sowie die Sozialversicherungsbeiträge übrig bleiben.

Tipp: Gewinn auf Gehaltsbasis ermitteln

Es geht auch etwas einfacher: Wenn Sie zunächst "nur" Ihr bisheriges Angestelltengehalt verdienen wollen, können Sie als Gewinn-Ziel auch Ihr Jahres-Bruttogehalt nehmen und (mindestens!) mit 1,25 (besser: 1,5) multiplizieren.

Hintergrund: Als Selbstständiger müssen Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung selbst erwirtschaften und zudem Vorsorge für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit treffen. Außerdem tragen Sie allein das wirtschaftliche Risiko und bringen privates Kapital in Ihren Betrieb ein. Zum Beispiel Anschaffung oder Übernahme von Büroausstattung, Computern, Geschäftswagen, für das Sie anderenfalls Zinsen bei der Bank bekämen.

Wie auch immer Sie Ihr Gewinn-Ziel ermittelt haben: Um zu Ihren Honorarsätzen zu kommen, tragen Sie zudem noch Ihre betrieblichen Aufwendungen in die Excel-Datei ein und ermitteln schließlich die produktiven jährlichen Arbeitsstunden.

Tipp: Lebenshaltungskosten ermitteln

Der Beitrag "Lebenshaltungskosten ermitteln: So ermitteln Sie Ihren privaten Finanzbedarf" hilft Ihnen, Ihre privaten Kosten exakt festzustellen. Dort finden Sie auch ein Excel-Rechenblatt, das Ihnen bei der genauen Aufstellung hilft.

Auf dem Boden der Realität

Mehr Klarheit über den Wert der eigenen Leistung hin, größeres Selbstbewusstsein bei der Angebots-Abgabe her: Marktpreise sind Marktpreise. Wer seine Dienstleistungen an den Mann bringen will, tut gut daran sie auch wirklich zu kennen.

Da aber gerade die Konditionen für Business-Kunden nicht im Anzeigenteil des Wochenblatts (und schon gar nicht in dessen Klein-Anzeigenteil) zu finden sind, sollten Sie jede Gelegenheit nutzen, um mit Kollegen, Geschäftspartnern und unter Umständen sogar Kunden darüber zu sprechen. Spätestens, wenn ein potenzieller Kunde Ihr Angebot mit einem "zu teuer" quittiert, sollten Sie nachfragen. Und das nicht nur, weil Sie damit im Gespräch bleiben.

Für die schnelle Orientierung hat aber auch das Internet eine ganze Menge nützlicher Quellen zu bieten - wie diese hier:

  • Basis-Informationen zu Preisgestaltung und Kostenrechnung für Dienstleister, Handwerker und Händler liefern die Gründerzeiten-Ausgaben 25 und 28 des Bundeswirtschaftsministeriums. Lehrbuchwissen enthält auch das Online-Glossar von freetutorial.de zur Kostenrechnung.

  • Eine Konkurrenzanalyse ermöglichen die Marktbeobachtungen vieler Branchen- und Berufsverbände, seriöse Anhaltspunkte bieten außerdem oft die Industrie- und Handelskammern oder Handwerksorganisationen. Eine selten genutzte Quelle stellt darüber hinaus die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzminsteriums dar. Die geben differenziert Auskunft über die Durchschnittsgewinne in zahlreichen Branchen. Allerdings vermisst man dort noch die neuen Branchen der Informations- und Kommunikationstechnik.

  • Dienstleister aus dieser Branche haben die Möglichkeit, Angebotspreise mit dem qualifikationsorientierten Stundensatz-Kalkulator der Freelancer-Projektbörse GULP zu berechnen. Die bietet auch eine regelmäßige Stundensatz-Auswertung.

  • Der Hightext-Verlag veröffentlicht regelmäßig den iBusiness Honorarleitfaden für die Multimedia- und Online-Zunft. "Freie" Produzenten von Texten und Bildern finden Honorar-Anhaltspunkte bei der gewerkschaftlichen Beratung für Selbstständige aus Medienberufen Mediafon.

  • Differenzierte strategische Überlegungen zur Preisfindung für Produkte und Dienstleistungen im Internet hat das Magazin Online-Marketing-Praxis angestellt.

Tipp: So lösen Sie die Erfolgsbremse!

Sie kennen Ihren kalkulatorischen Stundensatz - tun sich aber schwer, ihn gegenüber Ihren Kunden durchzusetzen? In dem Fall empfehlen wir die Lektüre unserer "Argumentationshilfe für Freelancer". Wenn auch die noch nicht für den Durchbruch sucht, stehen Sie womöglich selbst auf der Bremse: In dem Fall leistet der Beitrag "Aufträge finden, Honorare steigern? Selbstzweifel beseitigen!" Erste Hilfe.

Fazit

Wer mehr weiß, verdient zwar noch nicht mehr - schafft aber zumindest gute Voraussetzungen dafür, um sich künftig teurer und überzeugender verkaufen zu können. Manchmal hilft mehr Klarheit über die eigenen Umsatz- und Ertragsmöglichkeiten aber auch dabei, die richtigen Prioritäten zu setzen, bestimmte Aufträge erst gar nicht anzunehmen und lieber in Ruhe nach zahlungskräftiger und -williger Kundschaft zu suchen. Oder sogar wirklich einmal den viel gepriesenen Vorteil des Selbstständigen, nämlich seine höhere Selbstbestimmung zu nutzen und sich ein wenig mehr Freizeit zu gönnen.

Hinzu kommt: Nicht in jedem Fall sind zu niedrige Erlöse das Problem. Oft stellt man bei einer genauen Untersuchung der Arbeitsabläufe auch fest, dass der Verkauf der eigenen hoch qualifizierten und begehrten Arbeitskraft unnötigerweise an zeitliche Grenzen stößt. In solchen erfreulichen Fällen hilft dann die Beschaffung geeigneter Dienstleister oder Mitarbeiter, um sich von Routine-Tätigkeiten zu entlasten und so mehr produktive Zeit für die zahlende Kundschaft zu erübrigen.

Tipp: Ratgeber Freie / Ratgeber Selbstständige

Umfassende Tipps zu Fragen der Angebotskalkulation, aber auch zu vielen anderen praktischen Aspekten des Selbständigen-Daseins, gibt Götz Buchholz im mediafon-Ratgeber Selbstständige.

Tipp: Preiskalkulation für Händler

Wie Sie die Preise für Waren exakt kalkulieren, erfahren Sie im Beitrag Preise kalkulieren: Einführung in die Handelskalkulation.

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Durchschnittliche Bewertung: Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Anzahl der Bewertungen: 48

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 08.01.2010 21:22:34 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Genau auf den Punkt gebrachte Informationen, konnte nicht mehr aufhören zu lesen. Herzlichen Dank!

Am 22.11.2009 21:32:37 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
GENIAL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Am 12.05.2009 12:30:01 schrieb RChromow:
Hallo,
üblich ist die separate Berechnung vor- und nachgelagerter Tätigkeiten im Handwerk m. W. nicht. Der betreffende Aufwand wird normalerweise in der Anfahrtspauschale und den Stundensätzen "versteckt".
Rechtlich spricht grundsätzlich aber überhaupt nichts dagegen, den eigenen Rechercheaufwand in Rechnung zu stellen - vorausgesetzt, Sie haben das mit dem Kunden ausdrücklich so vereinbart und die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt: Denn Wem nützt es, dass nach mehrtägigen Recherchen die passende Dichtung für ein Standard-Fenster gefunden wird, wenn die Reparatur dadurch unter Stich teurer wird als ein neues Fenster!?
Andererseits: Wenn bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses ein spezielles Original-Zubehörteil unverzeichtbar ist, stellt dessen aufwendige Beschaffung zweifellos eine ganz eigenständige Dienstleistung dar ...
Wie auch immer: Entscheidend ist, vor Erledigung der Arbeiten Transparenz über den Auftragsumfang sowie die damit verbundenen Kosten herzustellen und sich vom Kunden das ausdrückliche "O.K." dafür zu holen.
Im Zweifel wenden Sie sich am besten an die örtliche Handwerkskammer (oder ggf. einen kammerkritischen Handwerkerverband).
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 11.05.2009 20:33:32 schrieb <Anonym>:
Hallo,

kurz Frage als Neuling: Wenn ich eine Handwerkerarbeit ausführe, z. B. Fenster einstellen und Fensterdichtungen wechsle und ich für eine spezielle Dichtung, etwa für eine Schiebe- Hebetür, einige Zeit nach einer passenden Dichtung suchen und recherieren muss, kann ich dann diese Recherchearbeit als Arbeitsstunden mit einrechnen und dem Kunden in Rechnung stellen?

Viele Dank für eine Antwort

Am 04.05.2009 17:41:25 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
sehr geehrter herr chromow,
danke für die erläuterung, damit ist es mir klarer. ich habe ihr rechenbeispiel auch einmal mit der "vereinfachten" methode durchkalkuliert; der sich ergebende höhere stundensatz lässt sich (bei multiplikation mit faktor 1,25) mit dem in dieser pauschalberechnung berücksichtigten unternehmerlohn erklären, der ja bei der ersten berechnung noch nicht einkalkuliert war. beim faktor 1,5 macht die differenz allerdings EUR 12,38 aus (bei berücksichtigung desselben betriebskostenblocks wie bei berechnungsvariante 1). das halte ich dann doch für sehr hoch.
wie dem auch sei: gute anhaltspunkte und tipps. danke.
gruß
JW

Am 03.05.2009 14:57:13 schrieb <Anonym>:
Hallo, JW,
Sie haben recht, das ist etwas missverständlich formuliert. Grund: Die Brutto-/Netto-Unterscheidung bezieht sich bei abhängig Beschäftigten sowohl auf den Steuerabzug als auch auf die Sozialversicherungen.
Mit der vereinfachten Gewinnermittlung auf Gehaltsbasis ist folgendes gemeint: Indem Sie Ihr bisheriges Bruttogehalt als Angestellte/r um den Faktor 1,25 bis 1,5 erhöhen, berücksichtigen Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die anderen künftig von Ihnen selbst zu tragenden Versicherungen (z. B. die Unfallversicherung) und genehmigen sich einen zumindest geringfügigen "Unternehmerlohn" (Verzinsung des eingesetzten Kapitals und Risikoabgeltung). Da es sich ja schon um einen steuerlichen Bruttobetrag handelt, brauchen Sie die Einkommensteuer anschließend natürlich nicht noch einmal zu berücksichtigen: Das 1,25 bis 1,5-fache Bruttogehalt stellt also das "Gewinn-Ziel" im Sinne des Excel-Rechners dar.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 03.05.2009 12:39:04 schrieb <Anonym>:
hallo,
ich verstehe die folgende anleitung nicht: "Tipp: Gewinn auf Gehaltsbasis ermitteln
Es geht auch etwas einfacher: Wenn Sie zunächst "nur" Ihr bisheriges Angestelltengehalt verdienen wollen, können Sie als Gewinn-Ziel auch Ihr Jahres-Bruttogehalt nehmen und (mindestens!) mit 1,25 (besser: 1,5) multiplizieren.

in den excel-rechner soll man doch grundsätzlich das benötigte nettogehalt eintragen. wieso ist bei der vereinfachten rechnungsweise vom jahres-BRUTTO-gehalt, multipliziert mit 1,25-1,5 die rede?! die erhöhten kosten werden doch durch die faktor-multiplikation einkalkuliert, oder nicht?

danke für eine kurze aufklärung.

gruß

JW

Am 14.04.2009 10:49:37 schrieb RChromow:
Moinmoin,
in Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit: Mindestlöhne gibt es nur in sehr wenigen Branchen und auch nur für abhängig Beschäftigte. Selbständige und Gewerbetreibende können sich gegen unzumutbare Konditionen nur zur Wehr setzen, indem sie sich zahlungsfähigere Kunden suchen und / oder ihr Angebot so modifizieren, dass die bisherigen Auftraggeber angemessene Honorare / Preise zahlen.
Ob der Einsatz von 1-Euro-Jobbern in Ihrem Fall zu Wettbewerbsverzerrungen führt, könnten Sie ggf. mithilfe der örtlichen IHK überpüfen lassen. Allzu viel Hoffnung sollten Sie sich aber nicht machen: Die Kammern sind in der Regel an der Ausgestaltung des 2. Arbeitsmarktes beteiligt.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 12.04.2009 12:01:19 schrieb <Anonym>:
moin, ich bin abhängig von öffentlich/rechtlichen auftraggebern im bereich der musseen, archive etc. - mir wurden zuletzt 15.- in einem archiv auf honorarvertragsbasis angeboten. diese institutionen beschäftigen sehr gern Studenten und in manchen Archiven sehe ich ausgebildete Historiker als 1 Euro Jobber. aufgrund dieser wettbewerbsverzerrenden Sitaution, werde ich wohl meine Gewerbe abmelden müssen, da ich meine stundensatzkosten so nicht abdecken kann..
Frage: habe ich überhaupt eine möglichkeit mich dagegen zu wehren und mit welchen mitteln?

Am 30.11.2008 15:17:03 schrieb <Anonym>:
Interessant zu lesen! Wenn jemand schon seit langem in der Branche als Angestellter tätig war und gute Referenzen bzw. Kundenkotakte hat (zu den relativ großen Unternehmen, die grundsätzlich viel bezahlen), der kann tatsächlich die o.g. Preise durchsetzen. Wer allerdings entweder als Absolvent oder als ALG Empfänger (auch mit guten Kenntnissen) das gleiche versucht, wird einfach abgewiesen. Was soll diese Person dann tun? Eine Angestelltenstelle kommt oft (zumindest in bestimmten Regionen nicht in Frage, weil es z.B. momentan zu viele Bewerber auf zu wenige Stellen gibt!). Außerdem werden viele Absolventen (die z.B. Kommunikation oder Marketing studiert haben)zu sehr niederigen Löhnen eingestellt (ca. 10 Euro/Stunde), und davon werden noch 20-30 % abgezogen (am Ende bleiben somit vielleicht 7-8 Euro Netto). Wenn diese Person ein kleines Unternehmen (alleine oder mit 1-3 Partner) gründet, dann zahlt sie keine Sozialabgaben (nur die KV, eventuell eine PKV mit einem hohen Selbstbehalt -> kostet ca. 100-130 monatlich), keine Büromiete und hat überhaupt fast keine Betriebsaufwendungen (vielleicht eine kleine Anfangsinvestition von 1-2 TEUR und monatlich Benzin und Telefonkosten). Wenn dann der Stundensatz ihv 10 Berechnet wird, dann steht diese Person nicht schlechter da, als ohne diese Tätigkeit. Ich finde, dass es doch besser ist, als alg2 zu beziehen oder eine sehr geringqualifizierte Stelle anzunehmen und dort auch relativ wenig zu verdienen.

Am 21.09.2008 10:10:29 schrieb <Anonym>:
Hallo Simon,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben völlig Recht: Der Artikel beschäftigt sich mit der Honorarkalkulation von Selbstständigen. Arbeitgeber müssen differenzierter kalkulieren. Das hätte jedoch den Rahmen dieses Grundlagenbeitrags gesprengt.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 21.09.2008 07:34:52 schrieb <Anonym>:
Hallo,

der Artikel ist insofern gut, dass er mal klarstellt, wie sich ein Studensatz von einen Stundenlohn unterscheidet.

Aber worauf er nicht eingeht und was auch der "Kalkular" nicht berücksichtig, ist dass Mitarbeiter nicht nur Kosten verursachen, sondern auch Umsätze generieren und da wird es dann kompliziert.
Da kommt man dann je nach Branche und Mitarbeiterzahl auf völlig andere Stundensätze die ein gutes Einkommen für den Inhaber sichern.

Grüße
Simon

Am 19.09.2008 00:09:56 schrieb <Anonym>:
Für diejenigen, die in der Werbe-Branche arbeiten, könnte die umfangreiche Übersicht neutraler Honorar-Empfehlungen auf meiner Seite http://www.adthink.de/kosten hilfreich sein, die lt. der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. "... die wahrscheinlich umfangreichste Übersicht im Internet ..." ist.

Am 19.06.2008 09:23:48 schrieb _simon:
Hoppla, Sie haben Recht, der Link war kaputt - ich bitte um Entschuldigung! Jetzt funktioniert er wieder.

beste Grüße
S.Hengel
akademie.de - Redaktion

Am 18.06.2008 14:25:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Interessanter Artikel!
Leider kann ich dei Datei nicht herunterladen - es erscheint eine Fehlermeldung und die Weiterleitung zur Startseite

Am 21.02.2008 09:46:11 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Vielen Dank, eine große Hilfe damit ich nicht immer mein Steuerberater nerven muß!

Am 29.11.2007 10:34:34 schrieb RChromow:
Hallo Herr Reinhardt,
dass die (Einkommen-)Steuer in unserem Honorarrechner den betrieblichen Ausgaben zugeordnet werden, trifft nicht zu.
Davon abgesehen ist es natürlich ausgesprochen sinnvoll, auch die privaten Sozialversicherungsaufwendungen in die erweiterte Betrachtung mit einzubeziehen. Dabei hilft unser folgender Beitrag:
"Lebenshaltungskosten: So ermitteln Sie Ihren privaten Finanzbedarf"
http://www.akademie.de/direkt?pid=36052
Dort finden Sie übrigens auch ein Rechenblatt, in das Sie die privaten Lebenshaltungskosten (darunter selbstverständlich auch die Sozialversicherungsaufwendungen) je nach Fälligkeit wahlweise täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich eintragen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de

Am 29.11.2007 09:20:46 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrter Herr Chromow,

ich wollte Ihnen noch meine ergänzte Exceltabelle senden, aber unter feedback@akademie.de wurde meine Mail immer abgelehnt.


--
mit freundlichem Gruss

Dipl.-Ing. V. Reinhardt
Sachverständiger für
Heizung, Lüftung, Sanitär

Dänholmweg 6
18442 Negast

tel.: 038327/654-12

Am 29.11.2007 09:18:11 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrter Herr Chromow,

ich komme noch einmal auf den Honorarrechner zurück. Das Argument, Krankenkasse usw. gehören nicht in den betrieblichen Bereich ist zwar richtig, Steuern aber auch nicht. Auch ist vielen Angestellten und Beamten, mit denen man ja in dieser Richtung zu tun hat, keineswegs klar, das Gewinn und Bruttolohn bzw. zu versteuerndes Einkommen nicht identisch sind. Schon gar nicht, das kein Krankenkassenanteil als Kosten geltend gemacht werden kann. Ich glaube, viele Freiberufler lernen das auch erst im Laufe einiger Jahre. Ich habe eine kleine Hilfstabelle angefügt, die macht dies klarer und ermittelt übersichtlich das erforderliche oder besser gesagt das gewünschte Nettoeinkommen. Vieleicht können Sie die Hilfstabelle mit in den rechner aufnehmen. Die Steuertabelle habe ich eingefügt, um für mich einen schnelleren Zugriff zu haben. Allerdings habe ich mir auch eine Tabelle angefertigt, die die Gesamtabgaben, Steuern, Soli und Kirchensteuer enthält. Aus meinem Gewinn, diesen ermittele ich in einer Exceltabelle, kann dann gleich das Netto angezeigt werden. Die Einnahmen rechnen sich laufend auf das Jahr hoch, so das ständig ein Überblick über das zu erwartende Ergebnis vorhanden ist. Die Kosten übernehme ich der Einfachheit halber aus dem Vorjahr.



--
mit freundlichem Gruss

Dipl.-Ing. V. Reinhardt
Sachverständiger für
Heizung, Lüftung, Sanitär

Dänholmweg 6
18442 Negast

tel.: 038327/654-12

Am 16.11.2007 11:31:32 schrieb <Anonym>:
Danke

Am 16.11.2007 08:37:28 schrieb RChromow:
Hallo Halli,
das Beispiel handelt von einem Freelancer, der keine festen Mitarbeiter beschäftigt, sondern im Durchschnitt pro Monat 350 Euro für Aushilfen etc. ausgegeben hat. Bitte denken Sie nicht zu kompliziert: Rechnen Sie einfach mit Ihren Zahlen. Wie gesagt: Es handelt sich um eine Jahresbetrachtung.
Viel Erfolg und schöne Grüße
Robert Chromow

Am 15.11.2007 23:03:49 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, aber wie kann das sein, dass die in dem Bsp. bei den Personalkosten nur 4200€ haben??
Wenn ich es ausrechne, komme ich immer auf einen Satz von über 100 € und das kann ja wohl nicht sein?
Wäre jemanden echt dankbar wenn mir einer das hier mal genauer erklären könnte. Brauch ganz dringend Hilfe wie ich den Satz berechnen muss.
Entweder hier oder auf E-Mail. halli112000@yahoo.de
Danke schon mal im voraus.

Am 15.11.2007 09:17:42 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
es handelt sich um eine Jahresbetrachtung. Wenn Sie weiter oben im Beitrag auf das Bild zum Honorarrechner klicken, sehen Sie ein Beispiel.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 15.11.2007 08:51:28 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, muss ich beim benötigtem Netto-Einommen denn von mir gewünschten Gewinn im Jahr oder im Monat eintragen?
Im heruntergeladenen Datenblatt steht bei den betrieblichen Ausgaben ja pro Jahr, muss ich auch hier z. B. die Miete für das gesamte Jahr eintragen oder doch nur für das Monat?

Am 11.10.2007 13:08:47 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Dieser Artikel sollte Pflichtlektüre für alle Selbständigen werden, die meinen, dass 20 € doch schon ein guter Stundensatz sei; aber auch Auftraggeber, die sich über solche Preise freuen, sollten ihn dringend lesen!

Am 10.10.2007 19:00:28 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr gut! Vielen Dank auch für die vielen Links!
D.S.

Am 09.10.2007 11:27:02 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr hilfreich!

Am 05.10.2007 19:27:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Habe die Seite mal besicht, um meine bisherigen (teils noch aus 1997 stammenden) Preise als IT-Berater, Projektmanager, Admin und Entwickler durchzurechnen. Dabei war insbesondere der GULP-Rechner sehr hilfreich (solche Daten kosten sonst richtig Geld).

Interessant ist, das das Excel Tool wie der GULP-Rechner auf die selben Ergebnisse kommt - d.h. die Kalkulation hier ist in meinem Fall wirklich gut. Aktuell verhandele ich neu mit einem mehrjährigen Vertragspartner (der mir als "guter" Geschäftsmann natürlich gern erzählen möchte, ich sei ihm zu teuer als "Angestellter"). O.g. Argumente dazu fand ich für mich konkret hilfreich... Bin doch häufiger Techniker als Geschäftsmann. Aber nur selbstständig habe ich die Freiheiten, mich den projekten anzunehmen, die mich interessieren und weiterentwickeln (wovon auch der Kunde mehr hat, weil ich "rund um die Uhr" sein Projekt im Kopf haben kann). Ich arbeite gern gut und hochqualitativ - das geht aber nur, wenn man auch davon leben kann (ohne große Ansprüche dabei zu stellen) -> das habe ich in nunmehr 11 Jahren lernen dürfen (lerne dabei zuweilen immer noch)...

Mich ärgern auch die versch. Ich-AG Leutz, die mir selbst über mehrere jahre das leben nicht einfach machten. Viele Kunden sind dorthin gewechselt - stehen heute wieder da, wo sie vorher schon waren (nur mit weniger Budget). Mit dem Restbudget möchten viele Kunden dann das retten, was zuvor "billige Jakobs" (nach Preis-/Leistung fand ich die sehr teuer) hingefrickelt haben. "...Warum denn ich nicht einfach so billig sein - dann hätte ich den Auftrag schon vorher bekommen - ich bin doch ein ganz guter Techniker..." Die letzten Auftragnehmer gibt es heute nicht mehr. ich möchte aber noch in 10 Jahren meinen Job tun und tun können - kann daher nicht jedem Hype hinterherrennen.

In Deutschland ist jeder 4 ein IT-Experte - die anderen drei kennen einen...

Häufig wurde auch den Kunden im Kopf herumgefrickelt - d.h. einige der üblichen IT-Märchen aus Comouter-Blöd & Co. erzählt. Meine Arbeit dort erfolgt an der Technik wie am Bewusstsein des Kunden. Wer wirklich nur wenig Geld als Kunde ausgeben kann - dafür fair bleibt - der lässt mir auch die Wahl der Mittel und kommt mir entgegen. Tut er es nicht, kann ich ihm nicht helfen...

Nicht wenige Kunden gingen über die Jahre weg - kamen wieder - gingen erneut - kamen nochmal wieder... Das Hin- und her hat nur mehr Geld gekostet. In der IT aber wissen viele ganz genau Bescheid - "kompetente" Empfehlungen und "Tips" sind offenbar das "Katzengold" auf dem durchschnittlichen IT-Markt.

Kann selbst nur beste Qualität liefern, wenn ich genug Zeit und Mittel dafür bekomme. Möchte von mir keine halben Sachen verkaufen - damit verschenke ich meinen Ruf (den bezahlt mir ja auch keiner). "Unternehmer", die solche Konditionen eingehen - nur um einen Auftrag zu bekommen - töten sich auf dauer /oder auch schneller) selbst.

Ich wünsche allen hier viel Erfolg und gutes Geld für beste Qualität!

Niels.

Am 03.09.2007 13:54:26 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
SEHR GUt

Am 27.07.2007 06:57:38 schrieb <Anonym>:
erst das fressen, dann die moral,..
kurzbeschreibung meiner erfahrungen als selbstaendiger

Am 17.03.2007 14:10:48 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
so jetzt wurde ich raus geschmissen, weil ich es für 15 nicht machen wollte. 40- dafür mach ich es.

Am 09.03.2007 13:03:02 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Sehr guter Artikel. Allerdings sind die Hälfte der Links "tot".

Am 09.03.2007 08:16:45 schrieb <Anonym>:
Hallo,
wenn Sie als Selbstständiger im Winter nichts und im Sommer ca. 110 Euro am Tag verdienen (abzüglich 25 Euro für "auswertige Übernachtung" plus sämtliche anderen Kosten), dann stellt das aus meiner Sicht Ausbeutung dar. Wenn es sich um einen Dauerzustand ohne Aussicht auf deutlich verbesserte Einkünfte handelt, würde ich mir an Ihrer Stelle wenn irgend möglich eine halbwegs erträgliche heimatnahe Beschäftigung als Angestellter suchen.
Ich weiß, das klingt leichter gesagt als getan - aber Sie haben mich gefragt:
+++++++++++++ Z I T A T +++++++++++++
Was mache ich fallsch?
+++++++++ Z I T A T - E N D E +++++++
Meiner Meinung nach ist es falsch, als Selbstständiger unter solchen Bedingungen zu arbeiten...
Alles Gute und schöne Grüße
Robert Chromow
--
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Am 08.03.2007 14:21:33 schrieb <Anonym>:
Seit letztem Jahr arbeite ich monatzweise mit Werkverträgen. Bei der Preispokerei weiß ich jedoch nie, was ich verlangen soll. Zusätzliche Kosten, wie Büromiete habe ich nicht, dafür im Schnitt 25 Euro für auswertige Übernachtung. Im Winter habe ich keine Aufträge und melde mich arbeitslos da ich keine Rücklagen bilden kann. Ich habe ungefähr vier Sommermonate in denen ich 13-15 Euro die Stunde verdiene. Was mache ich fallsch?

Am 08.02.2007 15:22:21 schrieb <Anonym>:
Hallo,
wie hoch der Stundensatz bei 500 Arbeitsstunden pro Jahr aussieht, lässt sich nur in jedem Einzelfall anhand der konkreten Kosten und Gewinnerwartungen errechnen. Den erforderlichen Honorarrechner steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
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Am 08.02.2007 13:14:17 schrieb <Anonym>:
Wie würde der der Stundensatz eigentlich bei 500 Stunden im Jahr aussehen?

Am 25.01.2007 16:02:15 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr hilfreich!

Am 10.11.2006 13:56:24 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Wirklich sehr gut geschrieben!

Ich musste auch selbst alles berechnen und mit dem Marktpreissen vergleichen. Die Ergebnisse waren für mich überrachend, aber - wie schon gesagt - man bekommt selbstbewusster bei der Kunde, weil man genau weiss, wo die reale Verhandlungsgrenzen liegen.

Am 09.08.2006 00:50:52 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guter Artikel.

Die Ich - AG – Welle ist endlich vorbei, im Moment jedenfalls. Diese „Mitbewerber“ haben fast alle mit 12,00 - 20,00 Euro pro Stunde kalkuliert, nach einem halben Jahr aufgegeben (für sie ohne Folgen) und Existenzen vernichtet. Leistung oft dementsprechend, hinzu kamen rechtliche Probleme für die Kunden , z.B. wegen frech installierten Raubkopien, fehlendem Impressum und Urheberrechtsverstößen. Das Haftungspotential aller Preisdumper ist meist gleich 0,00.
Nach meiner Erfahrung kommen die Kunden natürlich zurück, um aus dem *zensiert* noch irgend etwas herauszuholen. Fast immer unmöglich. Oftmals waren hinterher noch Frickler am Werk, die gegen gutes Geld alles verschlimmbessert haben. Ärgerlich war, dass meine Kunden straff budgetieren. Der verbliebene Rest an Euro reichte oft nicht aus, um dann meine Leistungen fair zu entlohnen.

In meinem Wirkungsbereich ist Preisdumping in den letzten Monaten auf ein normalen / gut erträglichen Umfang zurückgegangen, aus Richtung „sponsored by Agentur für Arbeit“ eigentlich nicht mehr vorhanden.

Die Stundensätze gehen zurück? Finde ich nicht. Seit September 2005 deutlich weniger Diskussionen um Preise, ich kann seit dem fühlbar mehr verlangen.

Als ich mich selbständig gemacht habe, gab es eine Regel: weniger als 50.000 Euro Eigenkapital und Umsatzerwartung weniger 50.000 Euro im Jahr -> bleibe besser Angestellter. Scheint heute noch zu gelten.

Bin seit 18 Jahren als Projektleiter/ Programmierer und IT – Fachdozent selbständig, nur B2B.

Am 01.08.2006 12:53:20 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Habe gerade bei einer Ausschreibung eine Absage bekommen, weil meine Preise angeblich um 300 Prozent (!) höher lägen als die eines Mitbewerbers. Meine Preise waren jedoch bereits am untersten Limit dessen kalkuliert, was überhaupt machbar, also noch einigermaßen wirtschaftlich ist. Derjenige, der hier den Zuschlag bekommen hat, wird also AUF JEDEN FALL Verluste machen, von der Qualität der Arbeit ganz zu schweigen. Um so schlimmer, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. In einem anderen Fall hat mir jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal durch einen Dumpingpreis versucht, einen Kunden abzujagen. Das hat leider funktioniert – aber bereits nach einem Auftrag kam der reuige Kunde zu mir zurück. Man hat es wirklich immer schwerer, akzeptable Preise durchzusetzen, weil diese dämliche Schnäppchenmentalität mittlerweile alle Kreise und Berufsgruppen erreicht hat. Ihre Infos haben mich jedenfalls wieder mit ein paar Argumenten und Fakten versorgt. Der Kampf kann weiter gehen! Vielen Dank.

Am 14.07.2006 23:59:21 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Der Kalkulationsrechner hat die Richtigkeit meiner eigenen Kalkulation bestättigt.

Am 10.07.2006 09:45:54 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Für potentielle Einsteiger ein wertvoller Leitfaden. Den Rest wird wohl doch der Markt entscheiden.
P. Sorglos

Am 04.05.2006 17:16:03 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Sehr gut! Jedoch schreckt der hohe Stundenpreis ab. Man bekommt ihn wahrscheinlich selten.

Am 04.01.2006 03:07:51 schrieb <Anonym>:
Tja Anonym vom 13.09.05, Sie haben recht! Ohne Rücklage für 'Flautenzeiten' geht es auch bei mir nicht. Gerade Schulungsunternehmen die Freiberufler beschäftigen sind in letzter Zeit DERART UNVERSCHÄMT geworden, dass sie den FB direkt erpressen - entweder du arbeitest für 30 oder ich werde jemand anderen beauftragen!
Vor 6 Monaten hatte ich 30 noch als lächerlich bezeichnet; jetzt flatterte mir wieder ein Angebot ins Haus, Großunternehmen sucht NW-Administrator - Honorar 37,50!!! Haben die sie noch alle?

Am 26.10.2005 08:38:07 schrieb <Anonym>:
gut

Am 13.09.2005 13:56:42 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Dieser Artikel sollte von der Bundesagentur für Arbeit zur Pflichtlektüre für jeden Existenzgründer gemacht werden! Ohne diesen Artikel zu kennen bin ich, auf dieselben Kostenverursacher gestoßen. Zusätzlich spare ich jeden Monat einen Betrag, um eine Rücklage für Flautenzeiten zu bilden. Durch diese Berechnung weiß ich, wieviel ich fordern muß, um zu überleben und wieviel ich ausgeben darf, um nicht über meine Verhältnisse zu leben.

Am 04.07.2005 14:10:54 schrieb nbusche:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
> Hier gibt es ein Mischmach aus
> Endverbrauchern und Unternehmen als
> Kunden. Die erwähnten Endverbraucher
> haben keinen Anspruch auf Anrechnung der
> Vorsteuer.

Sorry, ich habe die Stelle mehrmals gelesen und stets das "nicht" übersehen.
Also gibt es auch keine Vermischung von Kunden im Artikel.

Am 04.07.2005 14:07:15 schrieb nbusche:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ein gut verfasster Artikel, der meine eigene Kalkulation im Wesentlichen bestätigt.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die zugrundeliegenden 4.133 Euro nicht dem durchschnittlichen Gehalt eines Berufseinsteigers entsprechen.

Zweitens irrt der Verfasser, wenn er meint, zu hoch kalkulierte Honorare könnten immer noch Grundlage nachfolgender Preisverhandlungen sein. Solche Verhandlungen gibt es nach meiner Efahrung (gut 7 Jahre) in aller Regel nicht.

Drittens heißt es: "Verschärfend hinzu kommt, dass ein Selbstständiger, der sich an Endverbraucher richtet, zu allem Überfluss auch noch die Umsatzsteuer einbeziehen muss: Schließlich können sich diese Kunden ihre "Vorsteuern" ja nicht vom Finanzamt zurückholen. Das ergibt dann zu guter Letzt einen Stundensatz von rund 64 Euro."

Hier gibt es ein Mischmach aus Endverbrauchern und Unternehmen als Kunden. Die erwähnten Endverbraucher haben keinen Anspruch auf Anrechnung der Vorsteuer.
Honorare werden gegenüber Unternehmen stets netto angegeben, es sei denn, es handelt sich bei dem Kunden um eine Privatperson. Bei diesen ist die Einbeziehung der Mehrwertsteuer Pflicht, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Viertens zählt letzendlich der Stunden- oder Tagessatz gegenüber dem Projektpreis wenig. Der Artikel hilft, wenn es um die Kalkulation und ggf. Begründung von Preisen geht, allerdings fehlt der Zeitfaktor. Diesen zu ermitteln liegt allerdings auch nicht im Ermessen des Autors.

Zu edlub: "Was soll einen Auftraggeber bewegen, anstelle eines Angestellten einen Freiberufler zu beschäftigen?"

Jedenfalls nicht das im Vergleich zum Angestellten niedrigere Honorar.
Es ist nicht einzusehen, warum ein Selbständiger weniger verdienen soll als ein Angstellter.

Am 28.06.2005 10:49:59 schrieb RChromow:
Von
> Zahlensalaten aus anno 2000
kann nicht die Rede sein: Das Zahlenmaterial ist aktuell, es stammt aus dem Jahr 2004.

Auch was die

> Milchmädchen-Rechnung

angeht, kann ich der Argumentation nicht folgen: Denn das hieße ja, ganz auf eine Kalkulation zu verzichten. Die hat per Definition doch gerade die Festsetzung des Verkaufspreises zum Ziel...

Auch unter noch so schwierigen Marktbedingungen muss man bei seiner Kalkulation zunächst einmal von den eigenen Zahlen ausgehen (betriebliche Kosten, privater Lebensunterhalt, Sozialversicherung etc.). Dass die so ermittelten Honorarsätze dann mit den am Markt realisierbaren verglichen werden müssen, ist unbestritten.

Je nachdem, wie weit man einem potenziellen Kunden entgegen kommt, ist dann aber immerhin klar, dass man Stunde für Stunde ein Minus macht. Und nur so lässt sich ein böses Erwachen am Jahresende verhindern...

Dass das Honorar das einzig ausschlaggebende Kriterium bei der Wahl zwischen einem Angestellten und einem externen Dienstleister ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Was ist mit folgenden Argumenten?

* Null Personal-Fixkosten
* keine Arbeitsplatz-Fixkosten (Miete, Maschinen, Büroausstattung, Verbrauchsmaterial)
* Kompetenz und Professionalität
* Engagement und Motivation
* je nach Vertragsgrundlage: Qualitäts- / Erfolgssicherheit

... und genau: Flexibilität.

Grenzenlose Flexibilität in jeder Richtung halte ich allerdings für äußerst bedenklich: Ein "billiger Jakob", der (auf Dauer!) nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein. :-)

Ungeachtet dessen: Unter bestimmten Umständen ist es zweifellos sinnvoll, auch zu sehr ungünstigen Bedingungen zu arbeiten (z. B. um eine Flaute zu überbrücken oder einen "Fuß in die Tür" zu bekommen.) Wer sich der "Geiz-ist-geil"-Mentalität mancher Auftraggeber jedoch mit Haut und Haaren unterwirft, findet sich in kürzester Zeit in einem 1-Euro-Job wieder. So oder so.

Robert Chromow
--
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Am 26.06.2005 10:04:50 schrieb edlub1:Dieser Leser hat mit 1 von 5 Sternen bewertet.
Diese Milchmädchen-Rechnungen und Zahlensalate aus anno 2000 finde ich zumindest für Freiberufler wenig hilfreich. Die Klakulation ist der Wettbewerbssituation anzupassen und nicht dem Wunschdenken. Was soll einen Auftraggeber bewegen, anstelle eines Angestellten einen Freiberufler zu beschäftigen? Doch nur dessen Flexibilität (in alle Richtungen...).

Am 09.06.2005 10:56:34 schrieb bbusch:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr gut!

Am 01.06.2005 18:44:07 schrieb twegst1:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Exzellent!

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