Krankenversicherung für Selbstständige: Krankenversicherungspflicht, Rückkehr-Recht und ermäßigte Beiträge
Von Erwin Denzler
(03.04.2007) (Update) Ab 1.4.2007 werden viele Selbstständige zur Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt - beziehungsweise verpflichtet: Wer früher schon einmal in der Kasse war, könnte sich automatisch zum Höchstsatz versichert dort wiederfinden. Wer als Selbstständiger ein geringes Einkommen hat, kann unter Umständen von ermäßigten Beitragszahlungen profitieren, ebenso wie von Wahltarifen. Ganz wichtig: Betroffene sollten möglichst bald reagieren. Wer noch nie gesetzlich versichert war, muss spätestens 2009 eine private Krankenversicherung abschließen.
Wir geben detailliert Auskunft über die praktischen Folgen der Gesundheitsreform auf die Krankenversicherung für Selbstständige.
Außerdem haben wir zwei Musterschreiben an die Krankenkasse für Sie.
Aktueller Hinweis: Die Gesundheitsreform ab 2009
Einige der Regelungen der Gesundheitsreform treten erst ab Januar 2009 in Kraft. Dadurch entfällt etwa die automatische Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse bei "Hartz IV"-Bezug, Selbstständige können Krankengeldanspruch nur durch eine Zusatzversicherung oder einen Wahltarif erhalten (oder sie bekommen doch Krankengeld, das steht immer noch nicht fest), und außerdem stehen jetzt die Grenzwerte für die Beitragsermittlung fest. Informationen zu all diesen Punkten finden Sie im Beitrag Krankenversicherung für Selbstständige ab 2009
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Ab April 2007 werden viele Selbstständige zur Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet. Andere sind nach vielen Jahren erstmals wieder berechtigt, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Neu geregelt wird auch das System der Beitragsbemessung für Selbstständige: Selbstständige mit geringem Einkommen können geringere Beitragszahlungen beantragen.
Krankenversicherungspflicht für "bisher nicht Versicherte"
Rund 200.000 Menschen in Deutschland haben keinen Krankenversicherungsschutz, weder gesetzlich noch privat. Eigentlich nur sehr wenige bei 80 Millionen Einwohnern, aber es werden immer mehr: Seit 1995 hat sich die Zahl fast verdoppelt. Viele von ihnen sind "kleine Selbstständige". Bisher können sie zwar in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben, wenn sie vorher mindestens 1 Jahr lang dort versichert waren und innerhalb von 3 Monaten die Weiterversicherung beantragen. Wer aber diese Frist verpasste oder später mit 2 Monatsbeiträgen im Rückstand war, war endgültig ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen konnten ebenfalls nach Beitragsrückständen kündigen, eine Neuaufnahme scheiterte bei vielen Betroffenen an chronischen Krankheiten oder daran, dass die Beiträge, aufgrund des neuen Eintrittsalters zu hoch waren.
Das soll sich nun ändern.
Ab 1. April 2007 gibt es eine neue Versicherungspflicht für "bisher nicht Versicherte". Sie gilt für jeden, der zuletzt gesetzlich krankenversichert war und derzeit keine Absicherung im Krankheitsfall hat.
Wer als Selbstständiger zuletzt privat krankenversichert war oder noch nie eine Krankenversicherung hatte, fällt vorerst nicht darunter. Für diese Zielgruppe folgt eine Pflicht zur privaten Absicherung am 1.1.2009.
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