Ausgangsrechnungen: Es geht auch ohne Steuernummer - mit Umsatzsteuer-IdDieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

(02.04.2008) (aktualisiert) Wer sich scheut, seine persönliche Steuernummer auf Ausgangsrechnungen und andere Geschäftsdokumente zu setzen, darf sie durch die betriebliche Umsatzsteuer-Identnummer (Umsatzsteuer-Id) ersetzen.

Durch das berüchtigte Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ist jedes Unternehmen und jeder Selbstständige verpflichtet worden, seine "finanzamtsbezogene Steuernummer" auf Ausgangsrechnungen anzugeben. Pferdefuß der Ursprungsvorschrift: Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern (sowie deren Ehegatten!) werden unter dieser Steuernummer zugleich die persönlichen Steuerangelegenheiten geführt. Im Alltag dient die Nummernfolge daher zum Beispiel als eine Art "PIN" für telefonische Auskünfte.

Gegenüber den datenschutzrechtlichen Bedenken haben sich die Finanzbehörden jahrelang taub gestellt. Besonders ärgerlich daran: Die bedenkliche Veröffentlichungspflicht der Steuernummer war von vornherein entbehrlich. Denn mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-Id)gibt es seit eh und je ein steuerliches Merkmal, das umsatzsteuerpflichtige Unternehmen eindeutig identifiziert. Sie hat das Format DE+9Ziffern, also zum Beispiel DE471100815. Inzwischen hat die alternative Steuerkennung aber Eingang in den einschlägigen Umsatzsteuer-Paragrafen 14 gefunden:

Umsatzsteuer-Id geht auch: Die Steuernummer-Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes Umsatzsteuer-Id geht auch: Die Steuernummer-Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes
(Bild vergrößern)

Die Umsatzsteuer-Id war zwar ursprünglich für den innereuropäischen Warenverkehr gedacht - sie wird aber automatisch jedem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler zugeordnet. Man muss sie sich nur mitteilen lassen. Gebühren fallen dabei nicht an. Zuständig für die Vergabe ist das Bundeszentralamtes für Steuern: Ein Anruf unter Angabe Ihrer Steuernummer und Betriebs-Anschrift genügt und schon wird Ihnen die Kennung mitgeteilt. Auch via Internet können Sie den Antrag inzwischen stellen.

Die Steuernummern-Wahlfreiheit hat aber auch eine Kehrseite: Das völlige Fehlen einer Steuer-Kennziffer wird mit dem Verbot des Vorsteuerabzugs beim Empfänger geahndet. Nur auf Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro braucht keine Steuernummer aufgedruckt zu werden. Über sämtliche Bestandteile einer finanzamtstaugliche Rechnung informiert unser Grundlagenbeitrag "Pflichtangaben auf Rechnungen".

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Durchschnittliche Bewertung: Dieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Anzahl der Bewertungen: 5

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 13.03.2010 10:03:29 schrieb <Anonym>:
Hallo Hary,
die Belege behalten Sie bei sich im Büro. Die Nachweise müssen Sie nur bei einer eventuellen Betriebsprüfung vorgelegen. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt in der Regel 10 Jahre. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag:
"Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente"
http://www.akademie.de/direkt?pid=38711
Viel Erfolg und alles Gute für Ihr Geschäft
Robert Chromow

Am 12.03.2010 18:27:44 schrieb <Anonym>:
Guten Abend,
Müssen bei der Umsatzsteuererklärung für die abziehbaren Vorsteuerbeträge die Belege (Rechnungen) beigefügt (oder nur für eine Prüfung aufbewahrt)werden?
Besten Dank
Hary (Neu-Gewerbetreibender)

Am 02.03.2010 13:58:52 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen!

Freundliche Grüße

Am 17.02.2010 11:42:36 schrieb RChromow:
Hallo,
da Sie als Kleinunternehmer/in auf Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, die vom Empfänger als Vorsteuer geltend gemacht werden könnte, ist das Fehlen einer Steuernummer auf der Rechnung aus meiner Sicht nicht zu bemängeln. Die Vorschrift stammt ja aus dem Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Voraussetzung für die Anerkennung einer Rechnung als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung ist die Angabe einer Steuernummer nicht. Das Einkommensteuergesetz enthält m. W. keine solche Vorschrift.
Übrigens: Wenn Sie sich mögliche Auseinandersetzungen mit Kunden über diese Frage ersparen wollen, können Sie auch als Kleinunternehmer/in eine UStID beantragen (wie das geht, erfahren Se im Beitrag "Auch Kleinunternehmer bekommen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer"
http://www.akademie.de/direkt?pid=54404)
Das könnte bei Rechnungsadressaten aber ebenfalls wieder zu Zweifeln an Ihrem Kleinunternehmerstatus führen, weil vielerorts die Ansicht vorherrscht, dass nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die UStID bekommen können.
Sie sehen: Weniger ist oft mehr. :-)
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 17.02.2010 11:00:08 schrieb <Anonym>:
Hallo,

muss ich auch als Kleinunternehmer die Steuernummer (da UstID nicht vorhanden) auf Rechnungen ab 150 € angeben?? Da es sich hierbei ja auch um die normale Steuernummer handelt, über die man die Einkommenssteuererklärung macht, deswegen?! In der Vergangenheit habe ich öfter von Missbrauch mit der persönlichen Steuernummer gelesen und bin deswegen diesbezüglich etwas beunruhigt.

Vielen Dank

Am 17.02.2010 10:44:09 schrieb <Anonym>:
Hallo,

muss ich auch als Kleinunternehmer die Steuernummer (da UstID nicht vorhanden) auf Rechnungen ab 150 € angeben?? Da es sich hierbei ja auch um die normale Steuernummer handelt, über die man die Einkommenssteuererklärung macht, deswegen?! In der Vergangenheit habe ich öfter von Missbrauch mit der persönlichen Steuernummer gelesen und bin deswegen diesbezüglich etwas beunruhigt.

Vielen Dank

Am 26.11.2009 20:33:06 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Vielen Dank, Herr Chromow, für Ihre Ausführungen!

Beste Grüße,
Donata Kinzelbach

www.Kinzelbach-verlag.de

Am 24.11.2009 19:55:29 schrieb <Anonym>:
Hallo Frau Kinzelbach,
ich weiß nicht, welche "UID" Sie haben - aber wenn es sich um die vom "Bundeszentralamt für Steuern"
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/index.html
vergebene "Umsatzsteuerindetifikationsnummer" im Format "DE123456789" handelt, werden Sie keine "inner-europäischere" bekommen. Wie kommt Ihr Geschäftspartner darauf, dass mit Ihrer UID etwas nicht stimmt? Falls die elektronische Überprüfung der ID in seinem Land zu einer Fehlermeldung geführt hat, sollten Sie sich deren Inhalt nennen lassen und direkt beim Bundeszentralamt für Steuern nach der möglichen Ursache fragen.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 24.11.2009 17:49:33 schrieb <Anonym>:
Hallo,

wie bekomme ich eine innereuropäische UID? Besitze eine UID, aber mein Geschäftspartner moniert, dass sei keine inner-europäische. Hatte bislang noch nie Probleme.
Danke für Antwort!
Donata Kinzelbach

Am 24.11.2009 01:27:58 schrieb <Anonym>:
Hallo Gerd,
am besten fragen Sie beim Finanzamt an, welche Kennzeichnung Sie bis zur Vergabe der Steuernummer verwenden dürfen. Falls Ihre UG bereits Post vom Finanzamt bekommen hat, können Sie zum Beispiel das dort verwendete Aktenzeichen verwenden. Diese Notlösung hielt in der Vergangenheit bereits gerichtlichen Überprüfungen stand.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 23.11.2009 22:43:02 schrieb <Anonym>:
Ich habe eine UG mit beschränkter Haftung gegründet, sie isst auch bereits eingetragen. Allerdings warte ich immer noch auf die Zuteilung einer Steuernummer durch das Finanzamt, müsste aber dringend Rechnungen verschicken. Was kann ich tun?

Danke für Ihre Antwort schon heute.

Gruß

Gerd

Am 01.08.2009 14:34:26 schrieb RChromow:
Hallo,
im Beitrag heißt es zu Ihrer Frage:
------------ Zitat ----------------
Nur auf Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro braucht keine Steuernummer aufgedruckt zu werden.
----------Zitat-Ende --------------
Diese Sonderregelung ist in § 33 UStDV zu finden: http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html
Für alle Rechnungen mit einem (Brutto!)Betrag von 150,01 Euro aufwärts gelten die kompletten Pflichtbestandteile des § 14 UStG:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 31.07.2009 20:46:12 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Hallo!
Ab welchem Betrag muss die Steuernummer angegeben werden?

Am 01.07.2009 17:46:32 schrieb RChromow:
Hallo Folgosa,
was Sie bislang haben, ist eine / Ihre persönliche bzw. betriebliche Steuernummer. Bei der gewünschten Nummer im Format DE+9Ziffern handelt es sich demgegenüber um die sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStId-Nr.). Die bekommen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern
http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid
Weitere Informaitonen finden Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=54404
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 01.07.2009 17:10:18 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich brauche eine Steuernummer mit ser Struktur DE+9Ziffern aber ich kenne nut meine Nummer mit der Struktur zz/0zz/0zzzz, insgesammt 10 Ziffern einschl. die zwei 0.
Gibt es eine ander Nummer oder fällt eine 0 weg?
Mit freundliche Grüßen
Folgosa

Am 04.02.2009 10:44:26 schrieb <Anonym>:
Hallo,
wenn Ihre Kunden Privatleute sind, sind Sie nicht verpflichtet, Rechnungen zu schreiben. Nur auf Rechnungen müssen Sie Steuernummer und Umsatzsteuer ausweisen. Pflichtangaben auf Buchungsbestätigungen sind im Umsatz- oder Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 31.01.2009 18:13:44 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Ich schicke meinen Kunden Buchungsbestätigungen und keine Rechnungen. Allerdings enthält die Buchungsbestätigung die Aufforderung, eine Anzahlung zu leisten.

Muss ich meine Steuernummer auf den Buchungsbestätigungen angeben?

Muss ich die Umsatzsteuer ausweisen?

Addieren Sie 4 und 2 und tragen Sie das Ergebnis hier ein: