Wie denkt die Schufa über Sie? Schufa-Selbstauskunft einholen und Schufa-Score ermitteln!Dieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

(19.11.2009) (aktualisiert) Die Schufa stellt ihren Geschäftspartnern mittlerweile annähernd eine halbe Milliarde Bonitäts-Informationen zur Verfügung - über fast jeden erwachsenen Bürger sind Daten gespeichert. Da kann es "schon mal zu einem Fehler kommen", wie die Schufa selbst einräumt. Dabei kann eine ungünstige Schufa-Auskunft oder ein schlechter Schufa-Score zu bösen Überraschungen führen. Wissen Sie, was die Schufa über Sie weiß? Kennen Sie Ihr aktuelles Schufa-"Scoring"? Wenn nicht, holen Sie am besten eine Schufa-Selbstauskunft ein: Das ist Ihr gutes Recht. Wir zeigen, wie's geht.

Die "Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) wertet nach eigenen Angaben mittlerweile die Bonitätsdaten von mehr als drei Vierteln der Bevölkerung aus. Partner der Schufa sind Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Bausparkassen, Versicherungen, Einzel- und Versandhändler, Telefongesellschaften, Energieversorger oder auch Vermieter. Sie sind für die Schufa zugleich Informationslieferanten und -abnehmer.

Die Auskunftei sieht sich dabei als Mittler zwischen Kreditgebern und -nehmern, der eine schnelle Geschäftsabwicklung im Interesse aller Beteiligten ermöglicht.

Schufa-Selbstbild: Der "Kreditermöglicher" Schufa-Selbstbild: Der "Kreditermöglicher"
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Was weiß die Schufa?

Gespeichert werden sowohl positive als auch negative Merkmale, die der Schufa durch ihre rund 4.500 Vertragspartner gemeldet oder aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte entnommen werden. Erfasst sind insbesondere die folgenden Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum- und Ort, aktuelle und ehemalige Anschriften,

  • Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten,

  • Kredit- oder Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit sowie eventuell vorzeitiger Erledigung,

  • fällige unbezahlte Forderungen,

  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere Eidesstattlichen Versicherungen (EV), Haftbefehl zur Erzwingung der EV, Eröffnung privater Insolvenzverfahren, Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse sowie

  • Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten.

Angaben über Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben, Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse hingegen dürfen von der Schufa nicht gesammelt werden.

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