Zur Erinnerung: Im ersten Teil
der Mini-Serie ging es darum, welche Leistungen Steuerberater erbringen und was sie dafür verlangen können. In Teil 3
erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl des passenden Beraters achten sollten.
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Von Robert Chromow
(08.03.2010) (aktualisiert) Wer seine Einkommensteuererklärung als Angestellter eigenhändig erstellt hat, kann das grundsätzlich auch als Selbstständiger tun. Früher oder später wird der Steuer-Dschungel jedoch undurchdringlich: Wir zeigen, was Steuerberater leisten und kosten, wofür man die Steuerprofis wirklich braucht, wo und wie man den passenden findet. Der zweite Teil unserer kleinen Steuerberater-Serie liefert Antworten auf die Frage: "Selbst machen oder auslagern?"
Outsourcen oder Do-it-yourself-Verfahren?
Ob, und wenn ja, in welchem Umfang Sie die Unterstützung eines Steuerberaters benötigen, hängt von vielerlei Faktoren ab, wie z. B.
Ihren eigenen Buchhaltungs- und Steuerkenntnissen,
Umfang und Komplexität Ihrer betrieblichen Aktivitäten,
Anzahl und Wechselwirkungen Ihrer Einkunftsarten oder auch
Familienstand und ggf. Einkunftsarten von Ehepartnern.
Bei der Frage, welche Teile Ihrer Buchführungs- und Steuerpflichten Sie an Dienstleister auslagern, kommt es aber auch auf Ihr eigenes Zeitbudget und Ihren Auslastungsgrad an. So dauert bei Ihnen die "nebenberufliche" Buchhaltung unter Umständen unverhältnismäßig lange und Sie können in dieser Zeit keine eigenen Aufträge erledigen.
Wenn Sie sich in Steuersachen auf Bordmittel verlassen, müssen Sie sich außerdem Zeit für die "laufende" Weiterbildung nehmen: Anderenfalls laufen Sie Gefahr, wichtige Steueränderungen durch Gesetze, Verordnungen und Urteile zu ignorieren und dadurch Steuervorteile zu Ihren Gunsten zu übersehen oder aber Fehler zu produzieren, die Sie bei späteren Betriebsprüfungen teuer zu stehen kommen.
Kombi-Lösung
Bewährt hat sich daher in vielen Fällen eine Kombinationslösung:
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