Umsatzsteuer-Erleichterung: Ist-Besteuerung für mehr Betriebe möglich
Von Robert Chromow
Extrawurst für Freiberufler und kleinere Betriebe | Formloser Antrag genügt | Fazit
(14.07.2009) (aktualisiert) Im Rahmen des "Bürgerentlastungsgesetzes" hat der Bundestag den Grenzwert für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer verdoppelt: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 500.000 Euro dürfen ihre Umsatzsteuer ab sofort bundesweit "nach vereinnahmten Entgelten" berechnen. Ein formloser Antrag genügt. Die vorläufig bis Ende 2011 befristete Regelung sorgt in Krisenzeiten für mehr finanziellen Spielraum, senkt die Finanzierungskosten und bringt Zinsvorteile.
Unternehmen müssen die Umsatzsteuer laut Paragraf 16 Umsatzsteuergesetz
grundsätzlich in dem Monat bzw. Quartal ans Finanzamt abführen, in dem die Lieferung oder Leistung erfolgt (= Steuerberechnung "nach vereinbarten Entgelten"). Ob und wann die dazugehörige Rechnung geschrieben wird und vor allem, wann die Kunden die Rechnung endlich bezahlen, kümmert den Fiskus zunächst einmal herzlich wenig.
Kommt es tatsächlich zu Zahlungsausfällen, dürfen die Steuerpflichtigen ihre Vorauszahlungen zwar nachträglich korrigieren. Die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer stellt jedoch insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine erhebliche Belastung dar und sorgt regelmäßig für Liquiditätsengpässe.
Extrawurst für Freiberufler und kleinere Betriebe
Bestimmten Unternehmen und Selbstständigen erlaubt der Gesetzgeber daher in Paragraf 20 Umsatzsteuergesetz
auf Antrag die Steuerberechnung "nach vereinnahmten Entgelten", das heißt auf Grundlage der von Kunden tatsächlich bezahlten Rechnungen. Die sogenannte Ist-Besteuerung sorgt für erheblich mehr Planungssicherheit, erhöht den Liquiditäts-Spielraum spürbar, senkt die Finanzierungskosten und/oder bringt Zinsvorteile mit sich.
Zu den privilegierten Steuerpflichtigen zählen ...
Nachdem die 250.000-Euro-Grenze für Betriebe in den neuen Bundesländern schon vor geraumer Zeit auf 500.000 Euro angehoben worden war, hat der Bundestag die Verdoppelung im Zuge des Bürgerentlastungsgesetzes
(PDF, 344 KB) mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt der Steuererleichterung auf seiner Sitzung am 10. Juli 2009 verabredungsgemäß zu, gilt die Regelung vorläufig bis Ende 2011.
Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul: Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des "Bürgerentlastungsgesetztes Krankenversicherung"(
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Formloser Antrag genügt
Die Ausweitung der Ist-Besteuerung ist beschlossene Sache und gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2009: Wenn Sie bislang unter die Soll-Besteuerung fallen und im Jahr 2008 nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz erzielt haben, genügt nach Angaben von Finanzamts-Mitarbeitern ein formloser Antrag, um ab sofort zur Ist-Besteuerung überzugehen. Bei der Berechnung Ihrer Umsatzsteuervorauszahlungen müssen Sie allerdings sicherstellen, dass Sie keine Umsätze doppelt erfassen oder unter den Tisch fallen lassen. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Buchführungshelfer.
Bitte beachten Sie: Da das Gesetz bislang noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Ihr Finanzamt noch nichts von der Neuregelung weiß.
Anmerkung: BMF-Schreiben zur Neuregelung
(Update 14.7.2009) Nach der Zustimmung des Bundesrates hat das Bundesfinanzministerium umgehend ein Schreiben veröffentlicht
(PDF, 40 KB), in dem die Finanzämter schon vor dem offiziellen Inkrafttreten zur Anwendung der Vorschrift verpflichtet werden.
Zugleich werden in dem Schreiben einige Zweifelsfragen geklärt:
Berechnungsgrundlage ist demnach in jedem Fall der Gesamtumsatz des Jahres 2008. Auf die Umsatzentwicklung im ersten Halbjahr 2009 kommt es nicht an.
Die Genehmigung der Istversteuerung kann nur für Umsätze erteilt werden, die nach dem 30. Juni 2009 erzielt werden.
Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2009 enden, ist nicht möglich.
Umsatzsteuer in der Praxis: Der große Leitfaden
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Wenn Sie weitere Fragen zur Umsatzsteuer-Pflicht und ihren Folgen für den Geschäftsalltag haben, finden Sie in unserem großen Leitfaden zum Thema Rat und Antwort:
"Steuer-Grundlagenwissen: Umsatzsteuer in der Praxis"
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Fazit
Die Ausweitung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer ist eine ausgesprochen sinnvolle und wichtige Maßnahme: Vielen Unternehmern wird ein Stein vom Herzen fallen. Und bei den ohnehin gebeutelten Staatsfinanzen kommt es auf die zeitlich verzögerten Umsatzsteuereinnahmen nun auch nicht mehr an.
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