Umsatzsteuer-Nachschau: Steuerfahndung ohne Anfangsverdacht
Von Robert Chromow
"Nachschau": Harmlose Verpackung - heißer Inhalt | Rechtsstaatlich bedenklich
(18.05.2005) Anders als bei der klassischen Betriebsprüfung dürfen Prüfer bei der so genannten Umsatzsteuer-Nachschau ohne vorherige Anmeldung Geschäftsräume betreten, Unterlagen in Augenschein nehmen und vom Steuerpflichtigen Auskünfte verlangen. Wir warnen vor unheimlichen Paragrafen ebenso wie vor unbegründeter Panik.
So unangenehm reguläre Steuerprüfungen sind: Auf die konventionellen "Außenprüfungen" gemäß den Paragrafen 193 bis 203 der Abgabenordnung
können Sie sich - am besten zusammen mit Ihrem Steuerberater - immerhin in aller Ruhe vorbereiten.
Tipp: Infos zur klassischen Steuerprüfung
Wann Sie mit einer "normalen" Betriebsprüfung rechnen müssen, was dabei auf Sie zukommt und worauf Sie achten sollten, haben wir vor einiger Zeit unter der Überschrift "Wenn der Prüfer zweimal klingelt"
ausführlich erläutert.
"Nachschau": Harmlose Verpackung - heißer Inhalt
Nur wenn konkrete Hinweise auf Steuerstraftaten vorlagen, durfte der Fiskus in der Vergangenheit die Steuerfahndung mit unangemeldeten "Besuchen" und Durchsuchungen beauftragen. Durch das auch sonst folgenreiche Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber den Finanzämtern inzwischen jedoch das zusätzliche Instrument der "Umsatzsteuer-Nachschau" in die Hand gegeben: Zur Sicherstellung einer "gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer" können die Finanzbehörden seit gut zwei Jahren laut Paragraf 27b Umsatzsteuergesetz
...
"... ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können."
Mehr noch: Während einer Nachschau dürfen die Ermittler nach eigenem Ermessen nahtlos zu einer normalen Betriebsprüfung übergehen! Und die darf sich auf alle Steuerarten erstrecken, eine Beschränkung auf die Umsatzsteuer findet nicht statt. Die im Vorlauf einer Außenprüfung normalerweise vorgeschriebene "Prüfungsanordnung", in der Umfang und Zeitpunkt der Untersuchungen festgelegt sind, entfällt ebenfalls.
Rechtsstaatlich bedenklich
Damit sind steuerliche Fahndungsmaßnahmen also ohne konkreten Anfangsverdacht möglich. Für den Deutschen Steuerberaterverband stellt die Umsatzsteuer-Nachschau denn auch eine neue Art der Steuerfahndung ohne Vorliegen rechtsstaatlicher Fahndungsvoraussetzungen dar.
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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:
Am 25.01.2007 08:09:19 schrieb RChromow:
Hallo uschnkne,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Schade, dass der Artikel Ihnen nicht die erwünschte Unterstützung geboten hat. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht und worauf würden Sie beim nächsten Mal achten?
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de
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Am 24.01.2007 19:32:53 schrieb uschnkne:
Ich habe Ratschläge zur Ab- oder Gegenwehr erwartet. Die Ratschläge sind dürftig. Es fehlt auch nicht beim Finanzamt an Personal, wie behauptet wird, die Nachschau kam bei mir 3 Monate nach Gewerbeanmeldung, bei Miniumsatz von 200 EUR monatl.
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