Word: Rechnungsvordruck mit Rechenautomatik
Von Robert Chromow
Rechnen mit Word | Individuelle Anpassungen | Zellbezüge herstellen | Fazit
(07.05.2008) (aktualisiert) Sage niemand, mit Word könne man nicht rechnen: Einfache Kalkulationen sind mithilfe der Microsoft-Textverarbeitung durchaus möglich. Wir zeigen, wie eine finanzamtssichere Ausgangsrechnung aussieht und liefern den dazu gehörigen halb automatischen Word-Vordruck gleich mit.
Gemäß Paragraf 14 Umsatzsteuergesetz
gehört auf jede Rechnung
der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Ausstellers und des Empfängers,
die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers,
das Ausstellungsdatum,
eine Rechnungsnummer (genauer: eine "fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird")
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Leistung,
der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag sowie
im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung.
Folgen unvollständiger Rechnungen
Bei Rechnungen, auf denen eine der genannten Angaben fehlt, droht dem Empfänger der Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung. Der Absender sieht sich "nur" mit den zeitaufwendigen und peinlichen Korrekturwünschen seiner Kunden konfrontiert. Andere Sanktionen drohen nicht. Rechnungen an private Endkunden sind daher in Bezug auf die Pflichtangaben weniger kritisch.
Eine genaue Auflistung samt Erläuterung aller Pflichtangaben finden Sie im Beitrag Pflichtangaben auf Rechnungen: Welche Rechnungsangaben gehören auf eine korrekte, vollständige Rechnung?.
Rechnen mit Word
Wir stellen Ihnen die in obigem Screenshot dargestellte Muster-Rechnung zum Download bereit. Auf wiederholten Wunsch unserer Mitglieder haben wir diese Word-Vorlage mit einer Rechen-Automatik versehen: Die Kalkulationskünste sind in der Textverarbeitung begrenzt, aber: Einfache Berechnungen lassen sich problemlos durchführen - vorausgesetzt, man durchschaut die im Vergleich zu Tabellenkalkulationsprogrammen beschränkte Verweistechnik bei Zellbezügen. Der Reihe nach:
In unserem Muster-Dokument werden die folgenden vier Zell-Inhalte berechnet:
"Gesamtpreis" (=Anzahl in der Spalte "Einheit" multipliziert mit dem "Einzelpreis"). Vorteil von Word: Rechenvorgänge klappen selbst dann, wenn in einer Zelle neben Zahlen noch Text auftaucht! Enthält eine Zelle mehrere Zahlen, addiert das Programm sie automatisch vor der Weiterverarbeitung.
"Rechnungsbetrag (netto)" (= Summe der Gesamtpreise einzelner Positionen)
"19 Prozent MWSt." (= Netto-Betrag x 0,19)
"Rechnungsbetrag (brutto)" (=Netto-Betrag + Mehrwertsteuer)
Achtung: Berechnung erfolgt erst auf Mausklick!
Eine automatische Aktualisierung nach Zelleingaben kennt Word nicht: Sobald Sie die Anzahl Ihrer Leistungs-Einheiten und die Einzelpreise eingegeben haben, müssen Sie die Ergebnisspalte markieren und deren Inhalt über die Taste "F9" manuell auf den neuesten Stand bringen. Alternativ können Sie auch die jeweilige Zahl in der Ergebnisspalte (nicht das Feld!) markieren und per Rechts-Klick über die Funktion "Felder aktualisieren" neu berechnen lassen.
Individuelle Anpassungen
Falls Sie sich für den Formel-Inhalt der berechneten Zellen interessieren oder ihn an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen (zum Beispiel einen anderen Mehrwertsteuersatz vorgeben) wollen, können Sie die Anzeige der Feldfunktionen über den Kontextmenü-Befehl "Feldfunktionen ein/aus" (rechter Mausklick auf die gewünschte Zelle) aktivieren und den Formelinhalt bearbeiten.
So schalten Sie die Ansicht der Feldfunktionen ein und aus.(
Bild vergrößern)
Editierbar ist die Formel auch direkt über den Befehl "Feld bearbeiten" und die anschließende Schaltfläche "Formeln":

Über diesen Tabellenformel-"Editor" stellen Sie bei Bedarf auch eigene Berechnungen in leeren Zellen an: Zu diesem Zweck stellen Sie den Cursor in die gewünschte Ergebnis-Zelle und rufen den Editor über den Menüpunkt "Tabelle" - "Formel" auf. Und so sehen die Inhalte der berechneten Felder in unserer Word-Musterrechnung aus:
Achtung: Deutschsprachige Feldbezeichnungen
Da Word seit der Version 2000 wieder mit englischsprachigen Feldbezeichnungen arbeitet, rechnet die Summenformel unseres Muster-Dokuments im Feld "Rechnungsbetrag (netto)" mit der Formel "=SUM(ABOVE)". Sollte sich Ihre Word-Version damit schwertun, ändern Sie die Funktion in "=SUM(ÜBER)":

Zellbezüge herstellen
Wichtigster Unterschied zu einer "richtigen" Tabellenkalkulation (wie Excel): In Word lassen sich nur absolute Zellbezüge herstellen. Die Folge: Einfaches Kopieren einer Formel auf darunter oder daneben liegende Zellen mit automatisch angepassten Zellbezügen ist nicht möglich. Die absoluten Verweise müssen einzeln manuell angepasst werden.
Die Zellbezüge der Formeln stellen Sie durch die Buchstaben und Ziffern der (imaginären) Spalten- und Zellköpfe her. Damit der Mehrwertsteuer-Betrag und der Brutto-Gesamtbetrag auch dann ausgerechnet werden können, wenn einzelne Zeilen gelöscht oder zusätzliche hinzugefügt werden, sind die Nettobetrags- und die Umsatzsteuer-Zelle mit einer Textmarke versehen: Auf diese Weise stimmt der Zellbezug unabhängig von der absoluten Zelladresse.
Fazit
Bei einer überschaubaren Anzahl von Rechnungen können die vorgestellten einfachen Hilfsmittel ein spezielles Fakturierungs-Programm entbehrlich machen. Sofern Sie eigenhändig differenziertere Rechnungs-Vordrucke erstellen wollen (z. B. unterschiedliche Mehrwertsteuersätze), sollten Sie allerdings besser auf Excel oder die alternative Tabellenkalkulation "Calc" aus dem kostenlosen Büropaket OpenOffice
ausweichen.
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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:
Am 21.12.2009 14:32:32 schrieb <Anonym>:
Aktualisieren geht auch ganz flott: Mit Strg+A alles markieren und dann mit F9 aktualisieren. Selbes Prinzip, aber schneller. :)
Am 22.01.2009 15:13:37 schrieb RChromow:
Guten Tag,
bitte verzeihen sie mir, dass ich auf Ihre Frage mit einer Gegenfrage antworte: Einmal angenommen, ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer verfügt über eine UStIdNr. - warum sollte etwas dagegen sprechen, wenn er diese als Ersatz für seine persönliche Steuernummer angibt?
Verboten ist das m. W. jedenfalls nicht - warum auch?
Helfen Sie mir auf die Sprünge?
Danke und freundliche Grüße
Robert Chromow
Am 22.01.2009 12:54:19 schrieb <Anonym>:
In Ihrer Musterrechnung unter "Rechnungsvordruck mit Rechenautomatik" ist unter Punkt 2 "die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers" meines Wissens nach, darf ein Kleinunternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf einer Rechnung nicht ausweisen.
Könnten Sie mir diesbezüglich weiterhelfen was nun richtig oder falsch ist?
Am 07.06.2008 13:00:32 schrieb <Anonym>:
Die Vorlage funktioniert sehr gut, allerdings habe ich als Österreicher Probleme mit der Umsatzsteuer (20%):
Jedesmal, wenn ich diese auf 20% in der Formel ändere, werden die Textmarken nicht gefunden, ein "neu definieren" ist erfolglos, entweder wird die Nettosumme in der Gesamtsumme ausgeworfen, oder der Wert beträgt 0;00. Bitte um einen Tipp!
Meine E-Mail: office@fotomotiv.at
Danke
Am 08.05.2008 14:19:52 schrieb <Anonym>:
In den Rechnungsvordruck in Word kann auch eine Exceltabelle einefügt werden. Dann stehen alle gewohnten Funktionen zur Verfügung und automatisch rechnen ist auch drin. Ich hatte schon einmal eine Rechnung ohne Aktualisierung rausgeschickt, da ich vergessen hatte vor dem Ausdruck zu speichern bzw. F9 zu drücken. Dies passiert mir jetzt mit der eingebetteten Exceltabelle nicht mehr.
mfg
V. Reinhardt
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