AfA: Was die "degressive Abschreibung" Ihnen bringt und wie Sie von der linearen zu degressiven Abschreibung wechseln

Seite drucken
Diese Seite bookmarken: Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu Google hinzufügen

Diesen Artikel als
PDF herunterladen
(nur für Mitglieder von akademie.de).

Von Robert Chromow

Was heißt abschreiben? | Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | Lineare Abschreibung

(15.01.2010) (aktualisiert) Durch die Wiedereinführung der "degressiven Abschreibung" für die Jahre 2009 und 2010 können die Anschaffungskosten bestimmter Investitionen schneller von der Steuer abgesetzt werden. Wir erklären den Unterschied zur linearen Abschreibung und zeigen, wann welche Methode bei der "Absetzung für Abnutzung" (AfA) günstiger ist.

Nachdem die degressive Abschreibung im Jahr 2008 ganz abgeschafft, in den Jahren 2006 und 2007 auf 30 Prozent und in den Jahren davor auf maximal 20 Prozent pro Jahr begrenzt war, hat der Gesetzgeber sie vorläufig für die Jahre 2009 und 2010 wieder reaktiviert: Die "Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen" darf zurzeit maximal 25 Prozent betragen - höchstens jedoch das Zweieinhalbfache der linearen Absetzung für Abnutzung (AfA).

2009 und 2010 wieder erlaubt: die degressive Abschreibung 2009 und 2010 wieder erlaubt: die degressive Abschreibung
(Bild vergrößern)

Abschreibungen für Einsteiger

Doch der Reihe nach: Worum geht es überhaupt? Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen kaufen, die dauerhaft betrieblich genutzt werden sollen, dann dürfen Sie deren Anschaffungskosten - bis auf den Umsatzsteueranteil - nicht gleich im ersten Jahr in voller Höhe von der Steuer absetzen: Vielmehr schreibt das Einkommensteuergesetz "die gleichmäßige Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung" vor. Dieser Vorgang heißt offiziell "Absetzung für Abnutzung" (AfA), die landläufige Bezeichnung ist "Abschreibung". Bei der Wahl der Abschreibungsmethode sind Sie frei. Sie können bei jedem Wirtschaftsgut neu entscheiden, welche Art der Abschreibung Sie nutzen wollen.

Tipp: Lektüretipp: Grundlagen des Abschreibungsrechts

Unser Einführungsbeitrag "Praktisches Steuer-Wissen: Abschreibung, AfA und Wertgrenzen" beschäftigt sich mit den allgemeinen Grundlagen des Abschreibungsrechts. Informationen zum ominösen Sammelposten und der ab 2010 geltenden GWG-Grauzone bei Anschaffungen bis zu 1.000 Euro liefert der aktuelle Artikel "GWG-Durcheinander: Gepanschter Wein in alten Schläuchen".

Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Die klassische Abschreibung beginnt ab dem Jahr 2010 wahlweise bei einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von mehr als 410 Euro bzw. 1.000 Euro netto. Ganz gleich, ob Sie sich dabei für die lineare oder degressive Abschreibung entscheiden: Basis für die rechnerische Aufteilung der Anschaffungskosten auf mehrere Jahre ist in jedem Fall die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts".

Damit Betriebe und Finanzämter nicht jedes Mal neu über diesen Zeitraum streiten müssen, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium in regelmäßigen Abständen (zuletzt 2003) aktualisierte "AfA-Tabellen" für allgemein verwendbare Anlagegüter (Word-Datei im ZIP-Archiv, 25 Seiten, 42 KB). Darüber hinaus gibt es für einige Wirtschaftszweige branchenspezifische AfA-Tabellen.

Tipp: Außergewöhnliche Nutzungsdauer

Sofern die Verweildauer eines bestimmten Wirtschaftsgutes in Ihrem Betrieb nachweislich kürzer ist, können Sie auch eine kürzere Abschreibungsdauer ansetzen: Sie müssen diese Entscheidung dem Finanzamt aber plausibel machen können.

Lineare Abschreibung

Das "normale" Abschreibungsverfahren ist die rechnerische Gleichverteilung des Wertverlustes auf die einzelnen Jahre: Beispielsweise kann bei einem Pkw mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren pro Jahr ein Sechstel (oder rund 16,7 Prozent) der Anschaffungskosten umgelegt werden. Zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sinkt der verbliebene buchhalterische Restwert um diesen Betrag - am Ende des sechsten Jahres liegt der Buchwert bei Null (oder dem symbolischen "Erinnerungswert" von einem Euro):

Icon
Mitglieder akademie.deAls Mitglied von akademie.de lesen Sie den ganzen Beitrag. [Zum Login]

Sie sind noch nicht Mitglied bei akademie.de? Testen Sie einfach 14 Tage gratis unser Angebot! Nach der Anmeldung erhalten Sie sofort Zugriff auf 99% aller Beiträge.

Ihre Mitgliedschaft können Sie 14 Tage lang stornieren - eine E-Mail mit "Storno" im Betreff genügt schon. Ausführliche Informationen zum Mitgliederabo und den Vorteilen finden Sie auf unseren Seiten "Mitglied werden" und den "AGB".

Die Anmeldung benötigt nur drei Minuten:

Anrede
     



Wenn ich in den 14 Tage Probezeit nicht storniere, entscheide ich mich für das Abo: