Faktor-Vorteil für Verheiratete? Das neue Faktor-Verfahren in der Steuerklasse IV für Eheleute - und was es wirklich bringtDieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

Der Fiskus freut sich | Der entzauberte Faktor

(23.10.2009) Ab 2010 gibt es für Verheirate eine zusätzliche Lohnsteuerklasse: Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums führt das neue Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast im "Innenverhältnis der Ehegatten". Bei genauerem Hinsehen kann davon jedoch keine Rede sein: Gegenüber der klassischen Steuerklasse IV fallen die laufenden Lohnsteuerzahlungen lediglich etwas niedriger aus. Unterm Strich günstiger bleibt für die meisten Doppelverdiener weiterhin die Steuerklassen-Kombination III/V. Wir entzaubern den fabelhaften Faktor.

Verheiratete Arbeitnehmer können ab 2010 anstelle der klassischen Lohnsteuerklassen-Kombinationen III/V oder IV/IV auf ihren Lohnsteuerkarten auch die "Lohnsteuerklasse IV mit Faktor" eintragen lassen. Das ist in § 39f EStG festgelegt, der bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 eingeführt wurde.

Der Fiskus freut sich

Glaubt man dem Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (PDF, 40 KB) zum Faktorverfahren, dann bringt der neue Steuer-Faktor zwei entscheidende Vorteile:

  • "Die jedem Ehegatten zustehenden steuerentlastenden Abzüge (insbesondere der Grundfreibetrag) werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

  • Die Lohnsteuerverteilung entspricht der familienrechtlichen Verteilung der Steuerlast im Innenverhältnis der Ehegatten."

Finanzamt: "Faktor? Find' ich gut." Finanzamt: "Faktor? Find' ich gut."
(Bild vergrößern)

Wer jedoch die anschließenden Rechenbeispiele und die ihnen zugrundeliegenden Rechenanweisungen des § 39f Abs. 1 EStG nachvollzieht, findet für diesen Befund überhaupt keinen Beweis: Denn das Faktorverfahren verändert keineswegs die Gewichtung der Lohnsteuerverteilung zwischen den Ehepartnern, sondern beeinflusst vielmehr das Verhältnis zwischen der Lohnsteuersumme und der voraussichtlichen Einkommensteuerbelastung.

Tipp: Lohnsteuer? Einkommensteuer?

Zur Erinnerung: Die Lohnsteuer ist keine separate Steuerart, sondern lediglich ein Art Abschlagzahlung der Arbeitnehmer auf ihre jährliche Einkommensteuer. Die Einkommensteuer-Belastung ist letztlich völlig unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Die Steuerklasse entscheidet lediglich darüber, wie hoch die monatlichen Lohnsteuerzahlungen (= Einkommensteuervorauszahlungen") sind - und wie sie bei Doppelverdienern auf die Ehepartner verteilt werden.

Sie verstehen nur Bahnhof, wenn Sie Lohnsteuer, Einkommensteuer, Steuerklassen und Freibeträge hören? Wollen aber nicht, dass das so bleibt? Dann empfehlen wir einen Blick in unseren bewährten Grundlagenkurs "Steuererklärung für Einsteiger".

Der entzauberte Faktor

Der Rechenweg des Faktorverfahrens liest sich im O-Ton komplizierter, als er ist. Übersetzt lautet er in etwa wie folgt:

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Durchschnittliche Bewertung: Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Anzahl der Bewertungen: 6

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 27.11.2009 07:36:49 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Perfekt dargestellt - kurz, prägnant und absolut verständlich! Besten Dank!!!

Am 16.11.2009 16:28:09 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
perfekt erklärt! vielen dank!