Geldwerte Vorteile durch Gehaltsumwandlung und steuerfreie Leistungen von Arbeitgebern

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Von Josef Ellenrieder

Gehaltsumwandlung | Umwandlung

(05.02.2010) Durch eine Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei einer Gehaltsumwandlung wird steuerpflichtiger Barlohn durch steuerpflichtigen Sachlohn ersetzt. Steuerfrei sind bestimmte Zuwendungen jedoch nur dann, wenn die Zuwendung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Wir erläutern Möglichkeiten und Vorgehensweise. Ein Vertragsmuster zur Gehaltsumwandlung steht zum Download bereit.

Ein Umwandlungsverbot gilt nur für die Umwandlung von laufendem Barlohn und von einmaligen Bezügen, auf die der Arbeitnehmer einen vertraglichen oder durch Betriebsvereinbarung bzw. -übung abgesicherten Anspruch hat. Ist dagegen noch kein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung (z.B. das Weihnachtsgeld) entstanden, so kann diese Sonderzahlung durchaus in eine steuerfreie Leistung umgewandelt werden.

Gehaltsumwandlung

Durch eine Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Diese sogenannte Gehaltsumwandlung hat deshalb große Bedeutung, weil sie für pauschal mit 20% versteuerte Beiträge zu einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Gruppenunfallversicherung ausdrücklich zugelassen ist. Darüber hinaus besitzt der Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sogar einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung von Barlohn in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung.

Für eine Gehaltsumwandlung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Umwandlung von Barlohn in einen Sachbezug,

  • Umwandlung von Barlohn in später zufließenden Versorgungslohn (Zuflussverlagerung mit der Folge einer nachgelagerten Besteuerung),

  • Umwandlung von steuerpflichtigem Barlohn in eine steuerfreie oder zumindest pauschal besteuerte Lohnform (Gehaltsumwandlung im engeren Sinne).

Tipp:

Für Mitglieder von akademie.de steht ein Vertragsmuster zum Download bereit: Vertragsmuster Gehaltsumwandlung (.doc, 42 kB).

Ausschnitt Mustervertrag Gehaltsumwandlung Ausschnitt Mustervertrag Gehaltsumwandlung
(Bild vergrößern)

Umwandlung von Barlohn in einen Sachbezug

Der BFH hat 1997 die Umwandlung von Barlohn in einen Sachbezug ausdrücklich zugelassen. Die Auswirkung soll an einem Beispiel verdeutlich werden:

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