Investitionsabzug: Wie Kleinbetriebe und Selbstständige mit Investitionen Steuern sparen

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Von Josef Ellenrieder

Voraussetzungen | Grenzwert

(11.01.2010) Die Regelungen zu Ansparabschreibungen wurden 2008 umgestaltet und vereinfacht. Ziel: die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsgutes. Erreicht wird damit eine Steuerstundung, wodurch Sie Mittel für spätere Investitionen ansparen können. Wir zeigen, wie es funktioniert.

Voraussetzungen

Der Investitionsabzugsbetrag können Sie nur unter den folgenden Bedingungen erhalten:

  • Sie ermitteln Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 durch Bilanzierung oder nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschuss-Rechnung.

  • Sie planen die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Die Inanspruchnahme von § 7g Abs. 1 EStG wird dadurch erleichtert, dass das begünstigte bewegliche Wirtschaftsgut nicht mehr "neu" sein muss. Nicht gefördert werden unbewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter

  • Ihr Betriebsvermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, darf nicht mehr als 235.000 Euro betragen.

  • Die insgesamt getätigten Investitionsabzugsbeträge dürfen im Jahr des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigen.

  • Ein Investitionsabzugsbetrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes ist nicht möglich. Die Geltendmachung eines Abzugsbetrags setzt Ihre Absicht voraus, das Wirtschaftsgut voraussichtlich in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen (Investitionszeitraum).

  • Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im kompletten darauf folgenden Wirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, d.h. mindestens zu 90%.

Anwendungsbereich der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG Anwendungsbereich der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
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Tipp:

Welche konkreten Auswirkungen diese Neuregelung auf Existenzgründer hat und welche Probleme sich ergeben, lesen Sie im Beitrag "Investitionsabzugsbetrag statt Ansparabschreibung".

Ermittlung des Grenzwerts "Betriebsvermögen"

Maßgebend ist das in der Bilanz ausgewiesene Betriebsvermögen, d.h. es sind alle Werte aus der Bilanz zu übernehmen, um so die Höhe des Betriebsvermögens zu ermitteln. Somit mindern auch

  • Verbindlichkeiten unter nahen Angehörigen und

  • die bisherige Ansparabschreibung (solange sie noch ausgewiesen wird)

zulässigerweise die Höhe des Betriebsvermögens (OFD 7.3.2000, Az. S2183b A-St111).

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