Praxistipp zur Umsatzsteuer-Befreiung für Kleinunternehmer: Den Steuervorteil klug nutzen!
Von Robert Chromow
(23.11.2009) Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Bei Geschäften mit Verbrauchern können sie ihre Produkte und Dienstleistungen dadurch spürbar günstiger anbieten als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Ob sie sich damit auf längere Sicht einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt. Wir zeigen, warum das so ist und wie sich der Steuervorteil anders nutzen lässt.
Als Kleinunternehmer haben Sie's gut: Solange Ihr Jahresumsatz ....
... brauchen Sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen und können sich die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sparen. Das senkt nicht nur den Bürokratieaufwand, sondern bringt in vielen Fällen sogar echte Kosten- bzw. Preisvorteile mit sich. Und das, obwohl Sie im Gegenzug bekanntlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, die bezahlte Mehrwertsteuer also wie Endverbraucher nicht erstattet bekommen.
Vergleichsrechnung am konkreten Beispiel
Um die Auswirkung der Umsatzsteuerbelastung zu beleuchten, vernachlässigen wir in folgendem Beispiel sowohl Investitionen und andere Gemeinkosten als auch sonstige betriebliche Unterschiede (z. B. Beschaffungsvorteile größerer Unternehmen).
Betrachtet man nur den Rohgewinn (bzw. den Deckungsbeitrag) des einzelnen Produkts oder der einzelnen Dienstleistung, so stellt sich der Kosten-/Preisvergleich zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Anbietern und ihren unterschiedlichen Kundengruppen wie folgt dar:
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Aus Anbieter-Perspektive nehmen wir für unser Beispiel folgende Werte als Brutto-Einkaufspreis und Brutto-Verkaufspreis:
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Einkauf: 50 Euro + 19 % USt. = 59,50 Euro (Brutto-EK)
Verkauf: 75 Euro + 19 % USt. = 89,25 Euro (Brutto-VK)
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Die Preis-Perspektive aus Kundensicht fällt je nach Umsatzsteuer-Status so aus:
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Der Rohgewinn für einen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer beträgt in unserem Fall
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bei Verbraucher-Geschäften (B2C):
75 Euro ./. 50 Euro = 25 Euro
und bei Business-Geschäften (B2B-Geschäft):
75 Euro ./. 50 Euro = 25 Euro
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Dagegen beträgt der Rohgewinn im Falle eines umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmers
-
bei Verbrauchergeschäften (B2C):
89,25 Euro ./. 59,50 Euro = 29,75 Euro
und
bei Businessgeschäften (B2B-Geschäft):
75 Euro ./. 59,50 Euro = 15,50 Euro
Unser Rechenbeispiel zeigt: Nur im Privatkundengeschäft ergeben sich für Sie als Kleinunternehmer Vorteile. Haben Sie hingegen überwiegend mit Geschäftskunden zu tun, lohnt sich der Kleinunternehmer-Status allenfalls ...
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