Reisekosten von der Steuer absetzen: Nichts vergessen?

Seite drucken
Diese Seite bookmarken: Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu Google hinzufügen

Von Robert Chromow

(22.12.2009) (aktualisiert) Weil die Abrechnung von Reisekosten als mühselig gilt, verschenken Selbstständige oft beträchtliche Steuerabzüge. Wir zeigen, welche Kosten und Vorsteuern Sie bei "Auswärtstätigkeiten" geltend machen können, erläutern die Folgen der Mehrwertsteuersenkung im Hotelgewerbe und empfehlen unseren kostenlosen Online-"Reisekostenrechner".

"Wenn einer eine Reise tut, dann soll er was notieren ..." ... und zwar seine Ausgaben. Schließlich wollen (und müssen) Sie Ihre betrieblich veranlassten Reisekosten ja nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Für bestimmte Kostenarten (z. B. Verpflegung) gibt es zwar Pauschalen - bei den meisten Aufwendungen kommen Sie jedoch nicht darum herum, jeden einzelnen Beleg zu sammeln.

Die früher übliche Unterscheidung zwischen "Geschäftsreise" und "Geschäftsgang" gibt es nicht mehr, eine Mindestdauer oder -entfernung ist also nicht vorgegeben: Jede vorübergehende betrieblich veranlasste Entfernung von der "regelmäßigen Betriebsstätte" stellt eine, wie es neuerdings heißt, Auswärtstätigkeit dar - Hin- und Rückfahrt inbegriffen. Sofern Sie ein "Home Office" betreiben, ist das Ihre Betriebsstätte.

Um eine Auswärtstätigkeit handelt es sich zum Beispiel, wenn Sie ...

  • ... sich mit Geschäftspartnern treffen (Kunden- und Lieferantenbesuche, Planungstreffen mit Kooperationspartnern),

  • ... Waren ausliefern und abholen oder

  • ... an Messen, Ausstellungen, Konferenzen oder Weiterbildungen teilnehmen.

Einkaufs-'Reisen'

Auch die Fahrt vom Büro zum Schreibwarenladen zwecks Einkauf von Kopierpapier ist eine Auswärtstätigkeit. Sofern Sie nicht ohnehin Ihren Geschäftswagen nutzen, dürfen Sie in diesem Fall Fahrtkosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen - Nebenkosten (z. B. Parkgebühren) inbegriffen.

Icon
Mitglieder akademie.deAls Mitglied von akademie.de lesen Sie den ganzen Beitrag. [Zum Login]

Sie sind noch nicht Mitglied bei akademie.de? Testen Sie einfach 14 Tage gratis unser Angebot! Nach der Anmeldung erhalten Sie sofort Zugriff auf 99% aller Beiträge.

Ihre Mitgliedschaft können Sie 14 Tage lang stornieren - eine E-Mail mit "Storno" im Betreff genügt schon. Ausführliche Informationen zum Mitgliederabo und den Vorteilen finden Sie auf unseren Seiten "Mitglied werden" und den "AGB".

Die Anmeldung benötigt nur drei Minuten:

Anrede
     



Wenn ich in den 14 Tage Probezeit nicht storniere, entscheide ich mich für das Abo: