Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben: 410-Euro-Abschreibungsgrenze oder Abschreiben als Sammelposten?Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Robert Chromow

GWG-Sofortabschreibung | Sammelposten

(11.01.2010) (aktualisiert) Die seit 1. Januar 2010 geltenden neuen Abschreibungsvorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) stellen im Großen und Ganzen die Rechtslage wieder her, die bis Ende 2007 galt: Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 410 Euro dürfen demnach wieder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Darüber hinaus greift die klassische Abschreibung über die Nutzungsdauer. Wer will, darf aber auch an den im Jahr 2008 neu eingeführten Sammelposten festhalten. Wir lichten den Abschreibungs-Dschungel.

Wieder da: Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro

Ab 2010 dürfen Selbstständige und Unternehmer anstelle des umstrittenen GWG-Sammelpostens wieder die GWG-Sofortabschreibung bis zu 410 Euro in Anspruch nehmen - so wie das im Prinzip bis zum Jahr 2007 möglich war. Das ist dem einmal mehr geänderten Paragrafen 6 Abs. 2 EStG zu entnehmen.

Für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro muss demnach künftig ein GWG-Verzeichnis angelegt werden, aus dem folgende Angaben zu ersehen sind:

  • Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie

  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Das GWG-Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben ohne Weiteres aus der Buchführung ersichtlich sind (z. B. in Form eines Kontoblattes).

Bitte beachten Sie: Daran, dass GWG "zu einer selbstständigen Nutzung fähig" sein müssen, hat sich nichts geändert. Ein neuer Drucker etwa gilt als Teil einer Computeranlage, weil er für sich genommen herzlich wenig bringt.

Fortbestand der Sammelposten-Grauzone

Die klassische lineare oder degressive Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beginnt künftig also normalerweise wieder bei Anschaffungskosten ab 410 Euro aufwärts. Wer will, darf aber auch an der Sammelposten-Regelung festhalten, wie sie in den Jahren 2008 und 2009 vorgeschrieben war.

Das kann im Einzelfall durchaus vorteilhaft sein: So werden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 1.000 Euro, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als fünf Jahre ist, als Teil eines Sammelpostens schneller abgeschrieben als bei der klassischen Abschreibung. Besonders spürbar ist das zum Beispiel bei Büro- und anderen Einrichtungsgegenständen, die standardmäßig erst nach 13 Jahren komplett abgeschrieben sind.

Wenn Sie sich für die Sammelposten-Regelung entscheiden, gelten die folgenden Wertgrenzen:

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Anzahl der Bewertungen: 19

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 20.02.2010 16:35:04 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Super Beitrag, dass hat mir sehr geholfen bei meiner Präsentation !!!!!

Am 21.01.2010 17:25:11 schrieb <Anonym>:
Wie so oft: Das kommt darauf an. :-)
In diesem Fall hängt die richtige Antwort davon ab, welcher Kontenrahmen zum Einsatz kommt und für welche Art der GWG-Abschreibung sich der Betrieb entscheidet.
Ganz allgemein lässt sich lediglich sagen: Eine direkte Aufwandsbuchung (z. B. auf dem Konto "Büromaterial") ist nur bei GWG im Wert bis zu 150 Euro zulässig. Sämtliche Wirtschaftgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten höher als 150 Euro (netto) sind, müssen im Rahmen der doppelten kaufmännischen Buchführung (nicht bei der vereinfachen Einnahmenüberschussrechnung) zunächst auf den passenden GWG-Vermögenskonten gebucht und dann am Jahresende über die AfA-Aufwandskonten abgeschrieben werden.
Mit allen weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Buchführungslehrkraft: Die freut sich bestimmt über Ihr Interesse. :-)
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 21.01.2010 16:14:39 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
ICh habe eine Frage es gibt ja verschiede Güter und zwar Büromaterial und GWG auf welchen KOnten werden diese gebucht.

In der schule bringen sie mich total durch einander.


Danke für die Antwort im Vorraus

Am 03.12.2007 11:24:28 schrieb <Anonym>:
Danke für das freundliche Feedback! Zu Ihrer Frage: Bei Software handelt es sich um ein "immaterielles Wirtschaftsgut", das meines Wissens normalerweise über drei Jahre (Standard-Software, z. B. Office- oder Buchführungsprogramme), bei umfangreichen Spezial-Installationen (z. B. SAP-Systeme) sogar über 5 Jahre - abgeschrieben werden muss. Einzelheiten erfragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 01.12.2007 23:55:46 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Danke für diesen guten Artikel!
Eine Frage hätte ich noch zur Abschreibungsproblematik: Wie sieht es eigentlich mit Software aus? Bislang galt die doch als sog. "nicht abnutzbares Wirtschaftsgut" und konnte, egal, wie teuer, sofort abgeschrieben werden. Oder irre ich mich?
Wie ist es ab 2008?
Danke für eine hilfreiche Antwort!
Stefan

Am 14.11.2007 20:40:29 schrieb <Anonym>:
Noch was, Siegfried,
nun weiß ich auch, _wann_ wir Post bekommen :-)
------------ Zitat ----------------
Voraussichtlich im ersten Quartal 2008.
-----------Zitatende --------------
(Quelle: BMF-Pressestelle)
Schöne Grüße
Robert Chromow

Am 14.11.2007 15:09:26 schrieb <Anonym>:
Hallo Siegfried,
wir dürfen uns mal wieder auf Post vom Finanzministerium freuen. Was drin stehen wird, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums teilte heute auf Anfrage mit:
------------ Zitat ----------------
die angesprochene Frage ist noch nicht abschließend geklärt und wird im Rahmen eines geplanten BMF-Schreibens zur neuen Regelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter erörtert werden.
-----------Zitatende --------------
Business as usual: Schaunmermal... :-)
Schöne Grüße
Robert Chromow

Am 13.11.2007 18:19:33 schrieb <Anonym>:
Hallo Herr Chromow
besten Dank für Ihre Antwort (zur Frage nachträgliche Anschaffung eines nicht selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts, die zur Wert-Zuschreibung eines Sammelpostens führt, wodurch das betreffende Wirtschaftsgut nachträglich die Sammelpostengrenze überschreitet).
Mal sehen was sich die Experten einfallen lassen. Nur in einen Sammelposten darf es ja eigentlich gerade nicht, denn zumindest dieser Wortlaut von §6 IIa ist ja eindeutig:"für abnutzbare bewegliche Wirtschaftgüter die einer selbständigen Nutzung fähig sind. . ."
Bin gespannt wie es weitergeht
Siegfried

Am 13.11.2007 11:29:49 schrieb <Anonym>:
Guten Tag und vielen Dank für Ihre spannende Nachfrage: Mit Ihrer Frage (nachträgliche Anschaffung eines nicht selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts, die zur Wert-Zuschreibung eines Sammelpostens führt, wodurch das betreffende Wirtschaftsgut nachträglich die Sammelpostengrenze überschreitet) befinden Sie sich in bester Gesellschaft: Selbst Experten von Oberfinanzdirektionen stehen vor einem Rätsel. :-) Eindeutige Verwaltungsanweisungen gibt es noch nicht. Mein Tipp: Um die eigenwillige Fiktion des Sammelpostens nicht zu gefährden, wird es möglicherweise darauf hinauslaufen, dass Sie das Peripheriegerät in den Sammelposten des Folgejahres aufnehmen dürfen. Alle anderen Lösungen (nachträgliche Entnahme aus dem Sammelposten und Abschreibung auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) erscheinen unverhältnismäßig aufwendig. Das würde ja theoretisch dazu führen, dass andauernd korrigierte Steuerbescheide erstellt werden müssten...
Wir bleiben am Ball und berichten bei nächster Gelegenheit über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit.
Schöne Grüße
Robert Chromow

Am 12.11.2007 14:05:51 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Mir ist nur noch nicht klar, was mit den nachträglichen Anschaffungskosten passiert: der berühmete PC mit 900€ angeschafft, im Sammelposten abgeschrieben, erhält nach 1 Jahren eine Scanner zum Preis von 200 oder gar 400 € ?
In einen erneuten Sammelposten kann der Scanner ja nicht, da nicht selbstständig nutzbar - kostet der scanner gar 400€ müsste der PC vielleicht wieder aus dem Sammelposten raus, weil er jetzt insgesamt über der Grenze liegt ???

Am 30.10.2007 14:46:54 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Gute und übersichtliche Darstellung

Am 27.10.2007 15:04:33 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Prima, als Selbständiger im Bereich Mobilesoftwaredevelopement muss ich für eine ausreichende QA konstant neue Geräte kaufen (min. 20-30 pro Jahr) die mich jetzt ein halbes Jahrzehnt durch die Steuererklärungen begleiten.

Hat man regelmässige Investitionen zu tätigen balanciert es sich ja nach dem 4. Jahr aus - aber bis dahin ist es doch ein deutlicher Nachteil - ausserdem wird den Verantwortlichen bis dahin sicher schon wieder eine neue Änderung eingefallen sein ;-(

Am 24.10.2007 13:50:53 schrieb <Anonym>:
Sammelabschreibung: Sammelklage!!

Am 24.10.2007 13:49:09 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hilfreicher Beitrag, danke!
Zeigt deutlich was da für neidgetriebene Sozialisten an der Macht sind

Am 17.10.2007 23:58:42 schrieb <Anonym>:
na ja es gibt schon triks womit ich ein wirtschaftsgut aus der 150 euro kiste bekomme und nicht in diesen sammelordner (5 Jahre) eingeordnet werde fragt euren steuerberater und danach euren händler für GWG (150euro güter die mal eine insp. oder rep. brauchen )....

natürlich ist das MAL WIEDER ein erheblicher mehraufwand für kleinigkeiten wie o.g. PDA oder einen accuschrauber der max. 1.5 jahre hält
aber wie wollen wir uns als klein und mittelständige betriebe sonst das überleben sichern wenn die hohen herren wieder mal einen geistesblitz haben ......

ich kann nur bei der ganzen sache mit dem kopf schütteln

Am 14.10.2007 13:35:13 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Die Bürokratie in DE wird immer weiter aufgebläht, wenn man daran erstickt und denkt "mehr geht nicht" wird man immer wieder aufs Neue überrascht. Z.B. Computer, Software, Handys, PDAs auf 5 Jahre abschreiben – die Innovationszyklen werden immer kürzer, die Gerätschaften sind immer schneller veraltet – dieser TATSACHE sollte man Rechnung tragen und gleichzeitig entbürokratisieren. Wird mir mein Mobiltelefon nach 4 Monaten im Schwimmbad gestohlen bin ich noch 5 Jahre später damit beschäftigt und durch die Sammelabschreibung daran erinnert. Dass man solche Abschreibungen im Verlustfall bzw. im Schadensfall nicht auflösen kann halte ich für einen Skandal der übelsten Sorte! Ich bin keine Bank die zinslose Kredite verteilt - gleichzeitig ist das ganze ein Massenkredit für unsere Finanzbehörden, ich zahle noch für ein PDA obwohl dieser nach 3 Jahren durch einen neuen ersetzt wurde. Ich denke das wird die Investitionsfreude deutlich hemmen und das Kaufverhalten nachhaltig verändern. Neue Vertriebsmodelle werden entstehen (Leasing/Mietkauf oder ähnlich wird nun auch für den Einzelkämpfer interessanter.)
Diese Bürokratie in DE schnürt einem langsam den Hals zu, bei jeder Investition muss den Steuerberater konsultieren, die ersten Utensilien werden noch nicht abgeschrieben sein dann gebt es schon wieder neue Regeln.
Eines habe ich bereits sofort abgeschrieben: Diese lügnerische Regierung die so einen Mist verzapft. (Ich sage nicht unfähig, ich halte diese Regierung für durchaus fähig – nur man will genau das tun was man tut.)
Dieses Land braucht dringend folgende Änderungen im Steuerrecht:
1. Minimaler notwendiger Verwaltungsaufwand
2. Transparent und überschaubar, damit das Kerngeschäft im Focus bleiben kann.
3. Vorschriften die der Realität entsprechen. (ich sage nur -> PDA für 230 € dann 5 Jahre abschreiben…)
An die Redaktion:
Ein Interessanter Artikel wäre einmal „Der große Vergleich – Wo die Bürokratie am meisten hemmt“.
Wie geht es den unseren europäischen Nachbarn oder den Firmen in den USA? Eine Gegenüberstellung der Steuerregeln in Bezug auf Transparenz, Fairness, Realitätsbezogenheit und Aufwand. Entscheidungshilfe zum Auswandern ;-) – oder – vielleicht geht es einem gar nicht so schlecht wie man denkt?
An Euch Politiker:
Den großen Firmen nette Zugeständnisse machen, den kleinen ohne Lobby den Hals abschnüren zur Gegenfinanzierung.
Viel Glück bei Euren „nach amtlichen“ Positionen in der Wirtschaft, die Ihr in unserer Bananenrepublik für den o.g. Mist hinterher „zugeschoben“ bekommt. Viel Geld für minimalen Aufwand als Aufsichtsrat – und das am besten gleich mehrfach.







Also gleich 2 Brecher die einen das Jahr 2008 wieder beschert.


Am 08.10.2007 12:11:22 schrieb <Anonym>:
Die Gesetzesänderung ist ein Desaster - insbesondere, wenn man Teil eines US-amerikanischen Konzerns ist. Die GWG-Grenze hätte angehoben werden müßen. Das wäre der richtige Weg gewesen. So gibt es einen immensen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Typisch deutsche Bürokratie. Der Beitrag ist sehr verständlich geschrieben, insbesondere der Teil mit den Sammelabschreibungen.

Am 10.09.2007 07:58:23 schrieb <Anonym>:
Ich bin zwar kein Steuerberater, sehe die Sache aber so: Bei der Aufnahme in das Betriebsvermögen ist nicht die voraussichtliche anteilige private oder geschäftliche Nutzung von Bedeutung, sondern die Höhe der Anschaffungskosten. Insofern muss ein Wirtschaftsgut im Wert von 820 Euro bis einschließlich 2007 über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, ab 2008 über 5 Jahre.
Freundliche Grüße
R. Chromow

Am 08.09.2007 13:18:13 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Wenn ich einen Computer für bis zu 820 Euro netto kaufe und diesen zu 50 % beruflich und zu 50 % privat nutze, liegt die berufliche Nutzung unter 410 Euro netto. Kann ich diese dann als GWG absetzen?
Danke für den Beitrag und die Antworten.

Am 21.08.2007 11:30:02 schrieb RChromow:
Hallo,
die Regelungen des Steuerrechts lassen sich nicht direkt auf Leistunge nach dem Sozialgesetzbuch übertragen: Bei der Abrechnung von selbstständigen (Neben-)Einkünften von Arbeitslosen (meinten Sie die?) orientieren sich die Arbeitsagenturen / ARGEs zwar grundsätzlich am Steuerrecht. In Bezug auf die "Abschreibungen" war die Verwaltungspraxis in der Vergangenheit jedoch sehr unterschiedlich: Manche Ämter ließen - entgegen den Bestimmungen des EStG - Komplettabschreibung bereits im Monat der Anschaffung zu (inklusive eines daraus sich ergebenden Verlustvortrags!), andere lehnten die Anschaffung von Betriebsvermögen auch dann ab, wenn die betriebliche Notwendigkeit offenkkundig war.
Was nun die ab 2008 geltenden Neuregelungen betrifft, lässt sich aus meiner Sicht noch gar keine Aussage über die zu erwartenden Konsequenzen beim ALG I / II machen. Andererseits: In Ihrem Einzelfall (betriebsnotwendiger PC-Neukauf) gelten ja noch die bisherigen Vorschriften. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater / Fallmanager.
Viel Erfolg und Glück dabei und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 20.08.2007 22:55:35 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo,

muss man dann bei Ausgaben über 178,50 Euro (inkl. 19 % MwSt.) bereits bei der ARGE nachfragen, ob man die Investition machen darf oder kann das ein Unternehmer noch selbst entscheiden?

und was passiert, wenn man was für 200 Euro abgeschafft und per EÜR abgesetzt hat, aber die Ausgabe fürs Finanzamt wiederum über 5 Jahre abschreiben muss und entsprechend nur 40 Euro davon auf dem Steuerbescheid als Ausgaben angerechnet werden?

dann muss sich doch die ARGE wiederum am Steuerbescheid orientieren, und muss man dann 160 Euro wieder zurückzahlen?

ähnliche Frage bezogen auf jetzt:
was ist mit Ausgaben von bspw. 500 Euro? kann ich die bei der ARGE (EÜR) voll geltend machen?
was ist im kommenden Jahr, wenn ich eine andere EÜR fürs Finanzamt machen muss und dafür nur 1/3 pro Jahr anerkannt werden (Bsp. Computer), also 166,67 Euro. muss ich dann - wenn die ARGE meinen Steuerbescheid später hat - 333,33 Euro an die ARGE zurückzahlen, auch wenn es vorher anders dort anerkannt wurde, nur weil die sich nach dem Steuerbescheid richten müssen?

ich wage gar nicht, Ausgaben über 487,50 Euro zu machen, weil ich nicht weiß, was dann auf mich zukommt.
ich benötige einen neueren Computer (habe nur einen sehr alten und auch nur privat), und da bleiben mir nicht viele Modelle unter 487,50 Euro. die sind dann gebraucht und nicht so leistungsfähig.
näXtes Jahr wäre das dann mit der neuen Grenze gar nicht mehr möglich.

wie muss also die ARGE tatsächlich den Steuerbescheid berücksichtigen?
vielen Dank im Voraus für die Antwort. das versuche ich schon sehr lange herauszubekommen.

Am 16.08.2007 11:30:00 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guddi!

Am 04.08.2007 09:00:00 schrieb <Anonym>:
Erst bietet man kleinen Leute die Chance sich eine Existens aufzubauen, und dann machen sie sie wieder kaputt. Tolles timiing. Prima kein wunder das jeder 2te abhaut aus einem Saat der sein Volk nicht achtet und nur auf Zahlen schaut.
Schaut eigentlich irgendjemand auch mal genauer hin wie's den Leuten in dieser ganzen Scheisse wirklich geht.

Am 31.07.2007 15:02:18 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Der Beitrag ist sehr verständlich geschrieben.

Am 31.07.2007 13:33:49 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Klasse, alles verstanden. Weiter so.

Am 31.07.2007 11:51:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Toller Beitrag, da ist alles eindeutig beschrieben.

Am 30.07.2007 14:36:54 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Toll, Toll, supertoll!!!