Fotorecht im Alltag - Wann Sie was wo wie fotografieren dürfen (und was besser nicht)
Von Jacqueline Esen
Fotorecht | Fotografierverbote
(13.10.2006) Mit Digitalkameras und Fotohandys kann man praktisch jederzeit an (fast) jedem Ort fotografieren. Auf der Photokina wurde eine Kamera vorgestellt, mit der man sogar durch die getönten Scheiben eines Fahrzeugs hindurch fotografieren kann. Aber auch wenn die technischen Grenzen fallen - die juristischen bleiben oder werden schärfer. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Amateur oder Semiprofi beim Fotografieren achten müssen, damit Ihre Bilder Ihnen keinen juristischen Ärger einhandeln.
Fotorecht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - auch beim Knipsen
Fotografieren war immer schon ein beliebtes Hobby. Dabei macht sich kaum jemand Gedanken darüber, welche juristischen Grenzen es für fotografische Abbildungen geben könnte. Bestenfalls in Museen oder Kirchen wird dem Amateur durch grimmig dreinblickende Wächter gelegentlich klar gemacht, dass die Kamera gefälligst in der Tasche zu bleiben hat. Gründe für Einschränkungen gibt es genug: Blitzlicht kann empfindliche Materialien schädigen, Fotografieren stört die Andacht in Kirchen und die religiösen Gefühle mancher Menschen. Es gibt auch wirtschaftliche Gründe: Oft besteht ein Interesse daran, wertvolle Kunstgegenstände nicht jedermann frei zugänglich zu machen, sondern deren Besichtigen von der Zahlung einer Gebühr abhängig zu machen. Neben all diesen Gesichtspunkte gibt es aber in manchen Fällen auch einfach gesetzlich festgeschriebene Einschränkungen der Fotografier-Freiheit.
Wenn man von Fotorecht spricht, werden eigentlich verschiedene Rechtsgebiete berührt:
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das Urheberrecht des Fotografen an seiner Bild-Schöpfung,
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und - in Zusammehang damit - mögliche Verwertungsrechte für Bildmaterial,
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das Recht am eigenen Bild, eine Sonderform des Persönlichkeitsrechtes, und schließlich
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gewerbliche Schutzrechte wie das Markenrecht.
Grundsätzlich hat jede Person, die ein Foto aufnimmt, das Urheberrecht am Bild. Dieses Urheberrecht wird jedoch durch das Persönlichkeitsrecht und etwaige bestehende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeschränkt. Auch das Markenrecht spielt in einigen Fällen eine Rolle. Das bedeutet für die fotografische Praxis: nicht jedes Foto darf einfach so weiter gegeben oder gar veröffentlicht werden. Manche Fotos dürfen Sie noch nicht einmal anfertigen.
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Museen, Firmen, Kirchen, Gastronomie etc.: Fotografierverbote und -beschränkungen beachten
Sobald Sie eine öffentliche Straße verlassen und ein fremdes Grundstück oder Gebäude betreten, bestimmt allein der Hausherr, ob, was und wie lange Sie fotografieren dürfen. Auf Militärgebiet herrscht absolutes Fotografierverbot. Ähnlich streng geht es oft auf dem Betriebsgelände von Firmen zu. Auch in Kirchen, Konzertsälen und bei Events in geschlossenen Räumen gelten häufig Fotografierverbote oder zumindest gewisse Einschränkungen. Die Ausrede, man hätte das nicht gewusst, hilft im Zweifelsfall nicht weiter. Während man in Museen oder Konzerten häufig mit einer Verwarnung davon kommt, greift man an anderen Orten zu drastischen Maßnahmen.
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