GEZ und Rundfunkgebühren

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Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 28.12.2009: keine PC-Gebühr

(18.02.2010) Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Dezember 2009 (M 6b K 09.768) geht es um einen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Rundfunkgebühren für einen internetfähigen PC. mehr...

Juristische Argumente gegen die PC-Gebühr, Teil 2: PC-Gebühr diskriminiert Selbstständige und gewerbliche Arbeitnehmer

(05.11.2009) Das zweite unserer "fertig formulierten" juristischen Argumentationen gegen die PC-Gebühr bezieht sich darauf, dass durch diese gewerbliche Arbeitnehmer und Selbstständige gegenüber anderen Berufsgruppen ungerechtfertigt diskriminiert werden. mehr...

Vorformulierte, juristische Argumente gegen die PC-Gebühr, Teil 1: PC-Gebühr ist wegen "Konzernprivileg" verfassungswidrig

(05.11.2009) Wollen Sie gegen die PC-Gebühr der GEZ den Rechtsweg beschreiten? akademie.de veröffentlicht "Musterargumentationen", die Ihnen dabei helfen können mehr...

Verwaltungsgerichtshof Hessen - AZ 10 A 2535-08.Z vom 22.09.2009 - Urteil PC-Gebühren & GEZ Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(02.10.2009) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dem Hessischen Rundfunk die Revision der Entscheidung gegen die PC-Gebühr beim Bundesverwaltungsgericht verwehrt. Der HR könnte nun nur noch beim Bundesverfassungsgericht klagen. mehr...

VG Frankfurt am Main - Az 11 K 623/08.F vom 27. Januar 2009 - Urteil PC-Gebühren & GEZ

(27.08.2009) Auch das VG Frankfurt am Main beurteilt den Gebührenbescheid der GEZ für einen internetfähigen PC als rechtswidrig. Zudem verletze er den Kläger in seinen Rechten. Dieser nutzt das Internet und internetfähige Computer seit Mitte der 90er Jahre, größtenteils zum Zwecke der Meinungsbildung, jedenfalls nicht, um damit Radio zu hören. Den Beweis des Gegenteils blieb auch hier die GEZ schuldig. Alleine aus dem Besitz eines "multifunktionalen Gerätes", wie z. B. eines internetfähigen PCs, könne, so die Urteilsbegründung des Gerichts, nicht geschlossen werden, dass damit tatsächlich Radiosendungen empfangen werden. Denn internetfähige PCs werden in Deutschland typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte, sondern hauptsächlich für andere Zwecke genutzt. Das Gericht sieht es zudem als durchaus möglich an, dass jemand bewusst auf herkömmliche Empfangsgeräte verzichtet und die Angebote des Rundfunkempfangs tatsächlich nicht nutzt. mehr...

VG Stuttgart - Az 3 K 4393/08 vom 29. April 2009 - Urteil PC-Gebühren & GEZ Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(25.08.2009) Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt auch hier, dass der Gebührenbescheid der GEZ, in dem Gebühren für einen internetfähigen PC verlangt wurden, rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. Der Kläger ist demnach nicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren für seinen nebenberuflich genutzten internetfähigen PC verpflichtet, weil er diesen nicht zum Rundfunkempfang bereit hält. Dafür gäbe es auch keine konkreten Anhaltspunkte. Die GEZ könne dieses weder nachweisen noch würde es der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, dass PCs tatsächlich für den Empfang von Internetradio genutzt werden - ganz im Gegenteil. Gerade im geschäftlichen Bereich würden PCs typischerweise zur Datenverarbeitung und Telekommunikation genutzt und nicht zum Radiohören. Aus dem bloßen Besitz derartiger multifunktionaler Geräte könne nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden; würden Eigentümer und Besitzer nur aufgrund des Besitzes solcher Geräte mit einer Rundfunkgebühr belastet werden, stelle dies eine unzulässige Besitzabgabe dar. Es wird zudem erneut die Rechtsauffassung von akademie.de bestätigt, wonach für sog. "neuartige Rundfunksempfangsgeräte" keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn die Geräte sich auf einem Grundstück befinden, auf dem bereits andere Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten werden. mehr...

VG München - Az M 6b K 08.1214 vom 17. Dezember 2008 - Urteil PC-Gebühren & GEZ

(17.08.2009) Das Verwaltungsgericht München urteilt, dass der Gebührenbescheid der GEZ, in dem Gebühren für internetfähige PCs verlangt wurden, rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Fraglich sei, ob es sich bei den internetfähigen PCs überhaupt um Rundfunkgeräte handle. Jedenfalls würden diese nicht zum Empfang bereit gehalten und seien daher auch nicht gebührenpflichtig. Dabei beruft sich das VG München auf das Urteil des VG Koblenz vom 15. Juli 2008. Eine Rundfunkgebührenpflicht bestünde lediglich, wenn die Mitarbeiter der GmbH auch tatsächlich die PCs zum Rundfunkempfang nutzen würden, was die GEZ nachweisen müsse. Zudem bestätigt auch dieses Gericht erneut die Rechtsauffassung von akademie.de, wonach die PCs ohnehin als sog. Zweitgeräte nach § 5 Abs. 3 RGebStV gebührenbefreit sind, weil sich auf demselben Grundstück Rundfunkempfangsgeräte befinden, die bei der GEZ angemeldet sind. mehr...

VG Schleswig-Holstein - Az 14 A 243/08 vom 02.07.2009 - Urteil PC-Gebühren & GEZ

(14.08.2009) Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 2. Juli 2009 zur PC-Gebühr: Beruflich genutzte PCs werden typischerweise nicht für den Rundfunkempfang angeschafft. Nur im nachzuweisenden Einzelfall des Rundfunkempfangs kann Gebührenpflicht entstehen. Das Urteil des Bayr. VGH wird hier wegen Tatsachenverdrehung gerügt. Ein PC, der nicht einmal zum Rundfunkempfang geeignet ist, kann kein Rundfunkempfangsgerät sein. Das Gericht bestätigt die Rechtsauffassung von akademie.de, dass gemäß RGebStV auch dann die Rundfunkgebührenpflicht entfällt, wenn sich auf demselben Grundstück bereits andere herkömmliche Rundfunkgeräte befinden, die von anderen Personen empfangsbereit gehalten werden. mehr...

Urteile zur PC-Gebührenpflicht - Entscheidungssammlung zu GEZ-Rundfunkgebühren

(13.08.2009) Die GEZ-Entscheidungssammlung auf akademie.de erfasst möglichst viele der bisher ergangenen Urteile zu den GEZ-Gebühren für PC's, möglichst mit Verlinkung auf den Volltext des Urteils. Sie soll allen von der PC-Gebühr Betroffenen und ihren Anwälten bei der rechtlichen Auseinandersetzung helfen. Und für jede eingesandte Entscheidung gibt's ein T-Shirt! mehr...

Musterbrief: GEZ-Gebühren für PCs nur unter Vorbehalt zahlen Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(12.08.2009) Mit dem Musterbrief von akademie.de sichern Sie sich ab, dass die GEZ bereits gezahlte PC- und Handy-Gebühren später an Sie zurückzuzahlen hat, nachdem die Gerichte zum Thema PC-Rundfunkgebühren abschließend positiv für die PC-Nutzer entschieden haben. Die ersten Urteile zeigen: Die Chancen stehen gut - speziell im gewerblichen Bereich. Per Musterbrief erklären Sie der GEZ, dass Sie nur noch unter Vorbehalt zahlen. Ohne diese Vorbehaltserklärung bekommen Sie jedenfalls später nichts zurück - auch wenn die PC-Gebühr rechtswidrig war. mehr...

VG Braunschweig 4 A 109/07 vom 21.10.2008: Keine GEZ-Gebühren für PC

(11.08.2009) Am 21.10.2008 verkündete das Verwaltungsgericht Braunschweig unter Aktenzeichen 4 A 109/07 sein Urteil: Für den PC des Vereins MSG-Peine-Ilsede sind an den Norddeutschen Rundfunk keine GEZ-Gebühren zu entrichten. mehr...

Urteil Verwaltungsgericht Berlin VG 27 A 245.08 vom 17.12.2008: keine GEZ-Gebühr für PC

(04.03.2009) Das hier im Volltext wiedergegebene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17.12.2008 zur PC-Gebühr gibt dem Kläger, dem Hotelverband Deutschland (IHA) recht, der gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) geklagt hatte. Das Gericht bestätigte, dass für die PC in der Verbandszentrale gleich aus zwei Gründen keine GEZ-Gebühren zu zahlen sind: Erstens hatte der Arbeitgeber die Mitarbeiter dienstlich angewiesen, die PC nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Zweitens sind nach Feststellung des VG Berlin (das damit die auf akademie.de vertretene Rechtsmeinung bestätigt) auch deshalb keine Gebühren zu zahlen, weil auf demselben Grundstück - von einer anderen Person - ein anderes Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird. mehr...

Urteil zu PC-Gebühren & GEZ: Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 19.11.2008 - AZ 5 K 243/08.WI(V) Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(26.11.2008) Für einen PC in beruflicher Nutzung sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn der Nutzer seinen PC nicht als Rundfunkgerät nutzt. Das ist der Tenor eines Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. mehr...

GEZ-Briefe und PC-Anmeldung: Warum Sie den PC in den meisten Fällen nicht melden müssen Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(18.11.2008) Jedes Jahr verschickt die GEZ über 10 Millionen Serienbriefe an Gewerbetreibende, Betriebe, Vereine, Kirchengemeinden und vor allem natürlich an Privathaushalte. Im Betreff dieser Briefe heißt es meist: "Rundfunkgeräte: Anmelden ist Pflicht!" Diese Anmeldung für Ihren PC's ist meist überflüssig - egal ob er betrieblich, beruflich oder privat genutzt wird. Wobei Sie sich auf drei Urteile der Verwaltungsgerichte stützen können. mehr...

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15.07.2008, Aktenzeichen: 1 K496/08.KO Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(13.11.2008) Das Verwaltungsgericht Koblenz untersagte der GEZ am 15.07.08, Rundfunkgebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss zu verlangen. Geklagt hatte ein selbständiger Rechtsanwalt, der einen internetfähigen PC zu Schreib- und Recherchearbeiten verwendet. Das Gericht geht davon aus, dass er kein Rundfunkteilnehmer sei, da allein die abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft begründe. Darüber hinaus muss der PC "zum Empfang" bereitgehalten werden, was in diesem Fall nicht zutreffe. mehr...

Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 24. Juli 2008, 10 K 1261/08

(13.11.2008) Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 24.07.08 die Klage einer selbstständigen Rechtsanwältin, die einen internetfähigen PC sowohl beruflich als auch privat nutzt, gegen die PC-Gebührenpflicht abgewiesen, da der PC als Hörfunkempfangsgerät einsetzbar wäre. mehr...

Verwaltungsgericht Münster 7 K 1473/07: Keine PC-Gebühr für Student mit PC ohne herkömmliche Rundfunkgeräte Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(10.11.2008) Das Verwaltungsgericht Münster fällte ein bemerkenswertes Urteil: Es entschied über die Rundfunkgebührenpflicht für einen privat genutzten PCs als so genanntes neuartiges Rundfunkgerät. mehr...

PC-Gebühr für beruflich genutzten PC rechtens: Urteil Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 08.00348 vom 10.07.2008 Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(10.11.2008) Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach geht es um einen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Rundfunkgebühren für einen internetfähigen PC. mehr...

GEZ-Gebühren für berufliche PC-Nutzung rechtswidrig: Urteil Verwaltungsgericht Braunschweig 4 A 149/07 (15.07.2008) im Volltext Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(10.11.2008) Das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheidet gegen die PC-Gebühr: Hier finden Sie das Urteil (VG Braunschweig AZ 4 A 149/07, 15.07.08) im Volltext und eine Zusammenfassung der Entscheidung. mehr...

akademie.de startet Aktion "GEZ-freie Zone" Dieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.

(20.11.2007) akademie.de hat die Aktion "GEZ-freie Zone" gestartet. Die Aktion "GEZ-freie Zone" soll eine betriebs- und verbraucherfreundliche Rechtsposition zur gesetzlichen Befreiung von der PC-Rundfunkgebühr verbreiten helfen. mehr...

Betriebliche PC's & Handys sind eben doch häufig gebührenbefreit, oder auch: Gegenabmahnung an die Rundfunkanstalten Dieser Tipp wurde mit 4 von 5 Sternen bewertet.

(12.09.2007) Die GEZ mahnte akademie.de ab wegen angeblich falscher Rechtsmeinung zur gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung. Trotzdem wird es bei uns wieder Tipps & Beispiele zu diesem Thema geben! akademie.de setzt den Rundfunkanstalten per Gegenabmahnung letzte Frist. mehr...

Abmahnung: GEZ untersagt "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung" Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

(23.08.2007) Aufgrund einer Abmahnung durch die GEZ sind alle bisher veröffentlichten Tipps und Ratgeber zu den Themen GEZ, Rundkfunkgebühren, Abmeldung, Gebührenpflicht etc. bis auf weiteres gesperrt. mehr...