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"Für alle "GEZ-Fans" ein MUSS: Wer die Aktion "GEZ-freie Zone" unterstützen will, erwirbt im eBay-Shop "aktion-gez-freie-zone
" Aufkleber oder T-Shirts mit aufgedrucktem Aktionsmotto "GEZ-freie Zone".

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Von Dietrich von Hase
Ebay-Shop | keine GEZ-Gebühr | Meinungswandel bei der GEZ? | Stellungnahme der Bundesregierung
(20.11.2007) akademie.de hat heute die Aktion "GEZ-freie Zone" gestartet. Die Aktion "GEZ-freie Zone" soll eine betriebs- und verbraucherfreundliche Rechtsposition zur gesetzlichen Befreiung von der PC-Rundfunkgebühr verbreiten helfen.
Alle Betriebe, Freiberufler, Vereine, Kirchengemeinden - sowie Privatpersonen, die Handy und PC nicht nur privat nutzen - haben guten Grund zu überprüfen, ob ihre PCs und Handys nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag von GEZ-Gebühren befreit sind.
"Für alle "GEZ-Fans" ein MUSS: Wer die Aktion "GEZ-freie Zone" unterstützen will, erwirbt im eBay-Shop "aktion-gez-freie-zone
" Aufkleber oder T-Shirts mit aufgedrucktem Aktionsmotto "GEZ-freie Zone".

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Mit den T-Shirts "GEZ-freie Zone" wird nun auch die Gegenposition zu den T-Shirts mit Aufdruck "Ich zahle gern" der GEZ "tragbar". Die T-Shirts gibt es in den Farben schwarz, dunkelblau und in allen gängigen Größen im Ebay-Shop aktion-gez-freie-zone
. Mit den kleinen oder großen Aufklebern kann man Eingangstüren, Autos, Notebooks oder andere selbst festgestellte "GEZ-freie Zonen" öffentlich kennzeichnen. Die Aufkleber sind auf Karton gefertigt und können auch als frankierte Postkarte weiterverschickt werden.
Überschüsse aus dem Verkauf der T-Shirts und Aufkleber der Aktion "GEZ-freie Zone" sollen helfen, die Klärung offener Rechtsfragen zu GEZ und Rundfunkgebühren zu finanzieren (z. B. die Anwaltskosten) sowie die weitere Veröffentlichung von Tipps, Tutorials oder Fachbeiträgen unter CC-Lizenz (Creative Commons) auf akademie.de unterstützen.
Nach Rechtsauffassung von akademie.de fallen bei fast allen Betrieben, Freiberuflern, Vereinen und Kirchengemeinden für PC's und Handys keine GEZ-Gebühren an: Laut Gesetzestext sind PCs und Handys als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" nämlich von der Gebühr befreit, wenn sich auf dem jeweiligen Grundstück bereits ein herkömmliches Radio oder TV-Gerät befindet.
So hat die akademie.de GmbH & Co. KG noch nie Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlt. Nach Auffassung von akademie.de entfällt am Firmenstandort - einem Gewerbehof in Berlin-Kreuzberg mit über 60 weiteren Gewerbemietern - für alle Betriebe die PC-Rundfunkgebühr, weil sich bereits ein normales Radio auf dem Grundstück befindet (vergl. § 5, Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese der GEZ unliebsame Rechtsmeinung weiter veröffentlicht. Vergeblich verlangte die GEZ von akademie.de die Verpflichtung, bei jeder erneuten Veröffentlichung des Beispiels - oder auch nur der Verwendung von Wörtern wie "PC-Gebühr" oder "PC-Rundfunkgebühr" - an die GEZ eine Vertragsstrafe von 5.800 Euro zu zahlen. Inzwischen bleibt von der GEZ unbeanstandet, wenn akademie.de beispielsweise im Beitrag "GEZ-Gebührenzahlung unter Vorbehalt" Lesern einen Musterbrief an die GEZ Zur Hand gibt, in dem steht:
"... Entsprechend zahlt akademie.de für die eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren. Und die GEZ fordert ja auch von akademie.de keine PC-Gebühren, da sich bereits in der Hausmeisterwohnung auf dem Gewerbehof ein Radio befindet ..."
akademie.de begrüßt es, dass die GEZ von der akademie.de GmbH & Co. KG keine Gebühren für PCs oder Handys einfordert. Vermutlich hat die GEZ inzwischen die ursprüngliche Rechtsmeinung zur PC-Gebührenbefreiung aufgegeben und die Meinung von akademie.de übernommen.
Die Rechtsauffassung von akademie.de wurde inzwischen auch durch die Stellungnahme der Bundesregierung vom 8. Oktober 2007 zu einer kleinen Anfrage im Bundestag (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6653
) bestätigt. Die Bundesregierung erklärt dort wörtlich:
"... Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte entsteht weder eine Anmeldungs- noch eine Zahlungspflicht, wenn diese Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden ..."
Vielleicht hat diese Stellungnahme zu einem Meinungsumschwung bei der GEZ beigetragen.
Rechtsanwalt Sebastian Biere
, Anwalt von akademie.de, meint zur Rechtslage:
"Der gesetzliche Wortlaut zur Gebührenbefreiung für neuartige Rundfunkempfangsgeräte ist eindeutig. Bisher haben die Rundfunkanstalten nicht begründet, warum der Grundstücksbegriff im Rundfunkgebührenstaatsvertrag anders aufzufassen ist, als in der gesamten anderen Rechtsordnung. Und wenn die Rundfunkanstalten auf eine rechtliche Argumentation verzichten, legt das nahe, dass sie von ihrer bisherigen Auslegung selbst nicht so ganz überzeugt sind."
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Am 22.03.2009 23:58:15 schrieb <Anonym>:![]()
Wir alle in ganz Deutschland müssen sparen - nur nicht die Rundfunkanstalten. Die weiten ständig Ihr Programm aus, gönnen sich üppige Altersversorgungen etc. Kein Mensch braucht die 15 Krimis pro Woche, die affigen Quizsendungen und zig "Volks"musiksendungen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Sie lassen sich einfach die Gebühren regelmäßig erhöhen und die Leute doppelt zahlen. Das ist das letzte!
Am 03.02.2009 15:22:49 schrieb <Anonym>:
Ich wollte bei all dem Hype um Entscheidungen, welche gegen eine GEZ-Pflicht von NEG-Geräten sprechen, darauf hinweisen, dass
es leider auch Gerichte gibt, die das anders sehen.
So hat das VG Ansbach (AN 5 K 08.00348) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass GEZ für NEG-Geräte zu zahlen ist. Die Rechtslage ist also leider bei weitem nicht so einduetig, wie hier teilweise dargestellt. Ich wäre also im Zuständigkeitsbereich des VG Ansbach etwas vorsichtiger, mit der Verweigung der Zahlungen.
Am 22.01.2009 16:14:47 schrieb <Anonym>:![]()
Habe heute Post von der für mich zuständigen Stadtkasse mit einer Vollstreckungsankündigung(weg. nicht gezahlter GEZ-Gebühren)bekommen!!Es wurde auch schon eine Vollstreckungsbeamtin beauftragt!!Mir wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt um den offen Betrag zu zahlen um so eine Vollstreckung(Pfändung) abzuwenden!!
Wie soll ich mich verhalten??
Am 14.01.2009 18:02:14 schrieb <Anonym>:![]()
Super Aktion!...Denke es bleibt noch lange Aktuell...
Am 08.01.2009 05:21:06 schrieb <Anonym>:
Wer noch GEZ noch zahlt ist selber schuld.Abmelden -fertig.
Wie lange müssen wir uns von dieser Organisation unterjochen.
Nur Mut,die Menschen haben auch DDR Diktatur zur Fall gebracht,warum nicht GEZ.
Am 17.12.2008 11:43:14 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo, ich gehöre auch zu den Freiberuflern mit Arbeitszimmer zu Hause.
Radio und TV sind privat angemeldet. Soweit auch erstmal ok.
Um weiter doppelte Gebührenbelastungen zu vermeiden habe ich im beruflich genutzten Pkw das Radio ausgebaut.
Nun hat mein TomTom-Navi aber die Möglichkeit RDS-TMS Verkehrssignale zu empfangen, Nutze ich nicht, da auf Landstraßen nie aktuelle Infos.
zum Glück befindet sich das "Empfangsteil" in der extra Antenne von meinem Navi. Also lasse ich die Antenne zu Hause, aber natürlich nicht in meinem Arbeitszimmer, da dann ja wieder extra Gebühren fällig werden.
Das ist alles schon ziemlich Gaga mit den Rundfunkgebühren. Das hat mit der eigentlichen Grundversorgung der Menschen mit überparteilichen Nachrichten irgendwie überhaupt nichts mehr zu tun.
Am 28.11.2008 11:48:57 schrieb <Anonym>:![]()
Wenn es der GEZ oder den öffentlich rechtlichen Programmen um einen fairen Internetauftritt gehen würde, könnten Sie Ihre Angebote im Internet ja verschlüsseln. So das man nur mit seiner Telnehmernummer und Password in den Genuß der öffentlichen Programme kommt.
Hier geht es aber nicht um einen fairen Auftritt in einem Massenmedium Internet) in dem Radio und Fernsehen eigentlich überhaupt keine Daseinsberechtigung haben, dafür gibt es bessere Empfangsgeräte, sondern um reine Gier nach zusätzlichen Gebühren.
Am 28.11.2008 10:44:19 schrieb <Anonym>:![]()
Damit die GEZ noch mehr Geld verschwenden kann, sollten auch für Funkuhren und ferngesteuertes Kinderspielzeug GEZ gebühren bezahlt werden.
Und natürlich auch für die Fernbedienung für das Garagentor.
Aber dann wander ich echt aus.
Hoffentlich macht der letzte das Licht (und auch den Fernseher) aus.
Am 28.11.2008 10:25:21 schrieb <Anonym>:![]()
Erstmal mein Kompliement zu dieser sehr informativen Seite.
Ich habe auf (fast) alle meine Fragen sehr gute Antworten gefinden.
Hier aber eine Masterfrage zum Grübeln.
Ausgangslage: Auto beruflich genutzt. Kein Radio eingebaut. Tom Tom Navigationsgerät mit Saugnapf an der Scheibe. Tom Tom empfängt aber über TMC Signale über Verkehrsstauungen. Ist das nun schon ein Radioempfang oder hoffentlich noch nicht?
Viel Spaß beim Grübeln.
Am 24.11.2008 12:13:24 schrieb <Anonym>:
Gibt es Rundfunk und Fernsehgebühren eigentlich noch in irgendeinem anderen Land auf diesem Planeten???
Armes Deutschland!!!
Die GEZ ist absolut überflüssig! Wer sägt endlich die Stühle dieser selbstherlichen Geldverschwender ab.
Aber ich habe eine große Hoffnung, Das die Menschen bei dieser schwachsinnigen Diskusion um PC-Gebühren endlich wach werden und die ganze GEZ zum Teufel jagen.
Am 23.06.2008 21:15:59 schrieb <Anonym>:![]()
Gibt es schon was neues zum Thema Gerichtsentscheidungen über die Nichtgebührenpflicht von nicht ausschließlich privat genutzten PC?
Ich selbst bin dazu übergegangen, nur noch an meine örtlich zuständige Rundfunkanstalt zu schreiben, da die GEZ nach eigener Auffassung und der der Rundfunkanstalten keine rechtsfähige Institution ist. Hatte damit allerdings bisher kaum Erfolg, da die Schreiben, nicht aber die darin gestellten Fragen, weiterhin ab und zu mal von der GEZ beantwortet werden. Widerspruchsbescheide auf inzwischen 2 Widersprüche habe ich noch nicht ehalten, gibt es da eine Frist, bis wann so ein Bescheid ergehen muss, oder muss ish dafür etwa klagen?
Als letztes noch: Da ich die Gebührenerhebung für rechtlich unbegründet halte, habe ich auf der Grundlage von §7, Abs. 4 RGebStV die Erstattung meiner bisherigen Zahlungen schon gefordert. Aber auch darauf ist bisher keine Antwort gekommen.
Am 02.05.2008 16:05:52 schrieb <Anonym>:
Es ist weiterhin wichtig dieser sogenannten GEZ ganz klar auch im täglichen Dialog die Stirn zu bieten. Bellen reicht nicht aus, wir müssen beißen lernen.
Am 28.04.2008 00:14:44 schrieb <Anonym>:
Ist meine Unterschrift auf dem GEZ - Erfassungsbogen rechtsgültig, wenn ich den Zusatz "unter Vorbehalt" drunterschreibe ?
Am 14.04.2008 15:47:52 schrieb <Anonym>:![]()
Super-Projekt hier! Ich bin Freiberufler, habe Wohnung und Büro im selben Haus und zahle privat brav meine Rundfunkgebühren. Die GEZ möchte Rundfunkgebühren für unsere 2 Autoradios in den Privat-PKWs, die definitiv NICHT gewerblich genutzt werden, abkassieren. Wie kann man sich dagegen wehren?
Am 02.04.2008 10:46:39 schrieb <Anonym>:
Auch bei mir versucht die GEZ zusätzliche Gebühren für ein gewerblich genutzes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" einzutreiben dies obwohl auf dem gleichen Grundstück bereits Rundfunk und Fernsehgebühren bezahlt werden. Ein Widerspruch auf den erfolgten Gebührenbescheid beim Südwestrundfunk Stuttgart wurde gestern mit einem seltsamen Brief quasi abgelehnt. Ich müsse diese Gebühren zusätzlich bezahlen, da für gewerblich genutzte Geräte noch nicht bezahlt würde und der Gesetztgeber per Grundgesetz nur den Privatbürger schützen würde und (noch dreister) die "Freistellung von Zweitgeräten" nur Privatpersonen zustände. Eine Frechheit sondersgleichen, die ich mir nicht gefallen lassen werde. Ich erkläre der GEZ hiermit den Krieg....
Am 22.02.2008 12:33:55 schrieb <Anonym>:
Wie sieht das denn in einem Mehrfamilienhaus aus? Muss dann auch nur einer zahlen, da sich die Wohnungen auf einem Grundstück befinden?
K.
Am 21.02.2008 09:33:25 schrieb <Anonym>:![]()
Hi whats up ihr nicht GEZ zahler?!
Am 02.02.2008 17:54:24 schrieb <Anonym>:
Fernsehgebühren sparen ;-)
Wer bereits Rundfunkgebbühren azhlt - also ein "koventionelles" Radio besitzt, ist von der Gebürh für "neurartige Geräte" befreit - auch wenn diese ermöglichen Fernsehprogramme zu empfangen - sehe ich das richtig?
Gruß
eine noch nicht Fernsehteilnehmerin
Am 24.12.2007 11:51:39 schrieb <Anonym>:
alles was geld kostet hat negative auswirkungen ,egal wie das in diesem speziellen schwierigen fall ,unser diener des volkes bzw volksve4rtretter vereinbahren gebühren egal für welche art es sind fragt man mal das volk ob es eine gebühr braucht ???
um manchen anzusehen können ,wir haben alle nur eine stimme und die sollte jeder sinnvoll einsetzten
mit freundlichen grüßen
Am 21.12.2007 18:36:45 schrieb <Anonym>:
Hallo zusammen,
die GEZ bahautpet: Es besteht eine Gebührenpflicht auch für PCs ohne Internet-Anschluss!!!
Für meinen privaten internetfähigen PC zahle ich seit 1.1.2007 brav die
Gebühren für ein sogenanntes neuartiges Rundfunkgerät. Da ich meinen
Internetanschluss zum 31.12.2007 gekündigt habe und keinen
Zugang mehr zum Internet haben werde, bin ich davon ausgegengan, dass
die Gebührenpflicht für mich endet, zumal ich keine weiteren
Empfangsgeräte besitze.
Meine dementsprechende Kündigung wurde von der GEZ mit einer abenteuerlichen
Begründung zurückgewiesen: Es käme auf die konkrete Ausstattung des
PCs nicht an und es sei nicht entscheidend, dass der PC tatsächlich
an das Internet angeschlossen sei. Diese haarsträubende Argumentation
findet sich auch auf der GEZ-Infoseite:
http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html
Auch hier wird behauptet, es sei nicht entscheidend, dass der PC
tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.
Bedeutet das nun, dass jeder PC, der internetfähig ist, aber kein
Modem und keinen DSL-Anschluss hat, trotzdem der Gebührenpflicht
unterliegt???
Am 15.12.2007 07:43:43 schrieb <Anonym>:
Ich unterstützte voll die Meinung von akademie.de und kaufe deshalb auch bei eBay jetzt ein T-Shirt.
Am 14.12.2007 10:18:35 schrieb <Anonym>:
Ich habe Büro und Wohnung im selben Haus und zahle oben in der Privatwohnung auch brav GEZ-Gebühren. Aus Ihren Artikeln habe ich entnommen, dass wenn bereits auf dem selben Grundstück GEZ gezahlt wird, zusätzliche Gebühren für PCs entfallen. Die GEZ antwortet mir auf meine Schreiben, dies gelte nur im nicht privaten Rahmen. Aus den Paragrafen lese ich das nicht so strikt. Was stimmt denn nun? Muss ich zahlen, wenn ich für meine selbstständige Tätigkeit noch keine Geräte angemeldet habe? Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar. Sie scheinen die einzigen zu sein, die noch den Überblick haben
Am 13.12.2007 18:47:41 schrieb <Anonym>:![]()
Ihre Aktion GEZ-freie Zone finde ich super. Genau die richtige Antwort.
Am 04.12.2007 15:30:19 schrieb <Anonym>:
Ich bin Freiberufler - Bezahle GEZ Gebühr - jetzt wollen die mir auch Gebühren für den PC abknöpfen! Dank akadmie.de werde ich mich natürlich dagegen verwahren!
Danke dafür
Am 27.11.2007 15:43:21 schrieb <Anonym>:
Die Verfassungsbeschwerde gegen die GEZ-Gebühren aus PC's liegt noch in Karlsruhe. Wann die allerdings endgültig entscheiden, wissen (leider) nur die Götter
Am 26.11.2007 10:32:35 schrieb <Anonym>:
Ich warte immer noch auf die Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühren auf internetfähige Rechner! Die damaligen Vereine sind wohl nicht in der Lage. Könnte Sie - akademie.de - nicht eine derartige Verfassungsklage erheben? Ich als Existenzgründer, der kein TV/ Radio hat, möchte sich gerne anschließen, denn selbst 60 EUR0/ Jahr an die GEZ ist zu viel, wenn man das Angebot nicht nutzt.
Und: Ihre Aktion "G€Z frei Zone" finde ich toll!
Werde meine G€Z-kritischen Seiten verlinken!
Am 23.11.2007 20:57:19 schrieb <Anonym>:![]()
Es sollten viel mehr Bürger den Mut haben sich der GEZ entgegenzustellen. Alle Achtung.
Am 22.11.2007 11:53:40 schrieb <Anonym>:![]()
Versuch Gewinn mit allen Mitteln herauszuschlagen - billige strategie!
Am 20.11.2007 21:56:13 schrieb <Anonym>:
Die Gesetzeslage in Deutschland wird immer "bekloppter" und vor allem komplizierter anstatt zu vereinfachen.
Man hat das Gefühl das Beamte/Berater in diesem Beamtenstaat oft nur noch um ihre "Daseinsberechtigung" ringen und nicht dem Volk dienen. Steuerrecht lassen wir mal ganz aussen vor.10
Tschüss Deutschland...
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