Betriebliche PC's & Handys sind eben doch häufig gebührenbefreit, oder auch: Gegenabmahnung an die Rundfunkanstalten
Von Dietrich von Hase
Rundfunkanstalten zur PC-Gebühr | Zensur von Rechtsmeinungen? Ohne uns! | Fehlende Sachargumente
(12.09.2007) In Punkt I. der GEZ-Abmahnung wurde akademie.de wegen der Veröffentlichung von Infos, Tipps & Beispielen zur gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung abgemahnt. Hier erläutern wir, warum akademie.de die eigene Rechtsposition weiter veröffentlicht und den Rundfunkanstalten per Gegenabmahnung für die Rücknahme eine letzte Frist gesetzt hat.
Seit März 2007 wird auf akademie.de erläutert, dass die GEZ nur dann gesetzliche Rundfunkgebühren für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" (PC-Gebühren) einziehen darf, wenn sich kein einziges herkömmliches Radio oder Fernsehgerät auf dem Grundstück befindet. Weil dort aber fast immer ein normales Radio oder Fernsehgerät vorhanden sei, müsse man in der Praxis kaum befürchten, dass eine PC-Rundfunkgebühr fällig wird. Beispielsweise seien auf einem Gewerbegrundstück mit 65 Betrieben schon durch das Radio im Hausmeisterraum automatisch alle PCs und Handys der Betriebe auf dem Grundstück von Rundfunkgebühren befreit. Nach Gesetz seien dann bei der GEZ auch keine "neuartigen Rundfunkgeräte" anzumelden.
Die Meinung, dass kaum Betriebe von der PC-Gebühr betroffen sind, teilt akademie.de mit ZDF-Intendant Prof. Markus Schächter. Nach Medienhandbuch.de 1 bezeichnete der ZDF-Intendant auf den 20. Medientagen München am 18.10.2006: "...die Auseinandersetzungen um die neue PC-Rundfunkgebühr als 'demagogische Diskussion aus dem Sommerloch'. Betroffen seien nicht etwa, wie von Mittelständler-Verbänden behauptet, bis zu 2,5 Millionen Unternehmen, sondern nur '38.000 ehemalige Schwarzseher'." Das wollte die GEZ aber wohl nicht wahrhaben.
Denn die kostenlosen Praxistipps zur PC-Rundfunkgebührenbefreiung von akademie.de und die den Lesern bereitgestellten Musterbriefe zur Rundfunkgebührenzahlung unter Vorbehalt usw. kamen bei der GEZ offenbar nicht sehr gut an. Im August 2007 mahnte die GEZ akademie.de ab und drohte mit hohen Rechtskosten, wenn akademie.de weiterhin die Auffassung zur PC-Gebührenbefreiung und passende Beispiele veröffentlichen sollte.
Rundfunkanstalten stellen sich bei PC-Gebühren jetzt hinter GEZ-Abmahnung
Zwar distanzierten sich am 06.09.2007 die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten vom Punkt II der GEZ-Abmahnung gegen akademie.de. Hier handelte es sich um das Verbot etlicher gebräuchlicher Begriffe, die nach Ansicht der GEZ "nicht existent" oder "falsch" waren. Diese Distanzierung erfolgte im Schreiben des Südwestrundfunk (SWR) vom 06.09.2007 an Rechtsanwalt Biere, den Rechtsvertreter von akademie.de. Der SWR vertrat dabei die anderen Rundfunkanstalten per Rechtsmandat - die GEZ selbst erklärt sich für "rechtsunfähig". Dass die GEZ per Abmahnung akademie.de die weitere Verwendung von fast 30 meist umgangssprachlich geläufigen Begriffen wie "GEZ-Brief", "GEZ-Gebühr", "PC-Gebühr", "PC-Rundfunkgebühr" usw. untersagte, wollten die Rundfunkanstalten damit wohl als Ausrutscher der GEZ-Rechtsabteilung verstanden wissen. Insofern hätte sich für akademie.de der Rechtsstreit um die Wortverbotsliste als Abmahnpunkt II erledigt.
Dagegen war Abmahnpunkt I offenbar kein Ausrutscher der GEZ-Rechtsabteilung. Hier hatte die GEZ akademie.de die Verbreitung "falscher Behauptungen" zur gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung verboten. Bei Zuwiderhandlung werden akademie.de hohe Rechtskosten angedroht. Der SWR (und damit alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) unterstützen jetzt den Punkt I der GEZ-Abmahnung gegen akademie.de. Denn im SWR-Schreiben vom 06.09.2007 nehmen die Rundfunkanstalten Punkt I der Abmahnung gegen akademie.de ausdrücklich nicht zurück.
Nach Auffassung von akademie.de ist Punkt I der Abmahnung rechtswidrig, weil die Äußerung einer Rechtsmeinung durch das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt ist:
Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
In der Abmahnung von akademie.de erklärt die GEZ die von der GEZ vertretene Rechtsauffassung zur PC-Gebührenbefreiung zur Tatsache (Originaltext siehe unten). Daraufhin verbietet sie die Rechtsmeinung von akademie.de und die veranschaulichenden Praxisbeispiele als "falsche Tatsachenbehauptungen". akademie.de soll die von der GEZ vorbereitete, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich verpflichten, jeweils 5.100 Euro Vertragsstrafe an die GEZ zu zahlen, wenn sie die Behauptungen erneut veröffentlicht.
Warum akademie.de Teil I der GEZ-Abmahnung unten im Volltext veröffentlicht
akademie.de veröffentlicht jetzt das Originaldokument der GEZ-Abmahnung zum Punkt I, der PC-Gebührenbefreiung und den Gesetzestext zu § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag. So kann sich jetzt jeder selbst ein eigenes Bild machen, denn dieser Abmahnfall hat grundsätzliche Bedeutung:
Greift diese Art der Rechtsverfolgung um sich, könnte zukünftig jedes deutsche Finanzamt jeden deutschen Steuerberater abmahnen, der auf seiner Website Rechtsmeinungen und Ratschläge für seine Klienten zur neuesten Steuergesetzgebung veröffentlicht. Wegen falscher Tatsachenbehauptung zur Gesetzeslage in Widerspruch zur Meinung des Finanzamts wäre dann bald auch bei der Rechtsdiskussion um die Kilometerpauschale Friedhofsruhe eingekehrt. Speziell abgemahnt würden wohl diejenigen, die wie akademie.de im GEZ-Fall den Lesern gar Tipps und Musterbriefe anbieten, wie Betroffene etwa rechtswirksam Widerspruch einlegen können.
Nach gleicher Logik dürften dann zukünftig auch Deutschlands Strom- oder Gasanbieter alle Bürger und Verbraucherzentralen abmahnen, die die laufend erhöhten Strom- und Gaspreise für überhöht und dementsprechend nach BGB für rechtswidrig halten und das im Internet kundtun. Auch hier würde man dann die angeblich falschen Tatsachenbehauptungen zu Rechtssachverhalten verbieten und - wie die GEZ - mit hohen Rechtskosten und dem Kadi drohen. Schließlich ist auch die Rechtsauffassung des abmahnenden Energiekonzerns eine Tatsache, weshalb widersprechende Rechtsmeinungen als Verbreitung falscher Tatsachen verboten werden dürften.
Beim Äußerungsverbot der GEZ gegen akademie.de geht es wohl um viele Millionen Euro aus PC-Gebühren.
Vor der Wiedergabe der Originaltexte weiter unten soll hier kurz auf die Rechtssituation und die näheren Umstände eingegangen werden:
Grundgesetz und GEZ-Abmahnung: Die Abmahnung einer der GEZ missliebigen Rechtsmeinung ist rechtswidrig - auch weil dies dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit widerspricht. Rechtsanwalt Sebastian Biere, der akademie.de vertritt, hat den Rundfunkanstalten nun eine letzte Frist bis zum 13.09.2007 eingeräumt, in der sich diese von der GEZ-Abmahnung zur Unterlassung der Erläuterungen zur PC-Gebührenbefreiung bei akademie.de distanzieren können. Andernfalls wird akademie.de negative Feststellungsklage/n gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erheben.
Die GEZ findet in eigener Abmahnung keine sachlichen Argumente für Verbot der Rechtsmeinung von akademie.de
Es geht im Streit zusätzlich um die Sachfrage, ob die Rundfunkanstalten überhaupt sachlich, rechtlich, logisch begründen können, warum die Rechtsmeinung zur PC-Gebührenbefreiung von akademie.de falsch ist. Im unten veröffentlichten Volltext der GEZ-Abmahnung Punkt I, die akademie.de eine falsche Auffassung zur PC-Gebührenbefreiung nach Gesetz unterstellt, finden sich jedenfalls nur Argumentationsfehler und keine stichhaltigen Abmahngründe:
(a) Falsche Darstellung des § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der GEZ-Abmahnung
Die GEZ erklärt im Absatz 4 von Punkt I.: "§ 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (nachfolgend "RGebStv") regelt eine Ausnahme von der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht." Das trifft jedoch nicht zu. Denn § 5 RGebStV regelt in insgesamt zehn Paragrafen nicht nur "eine Ausnahme", sondern viele (!) sehr unterschiedliche (!) Ausnahmebedingungen zur Gebührenbefreiung von Rundfunkgeräten. Die Befreiungen erfolgen in jeweils sehr differenziert gewählten Formulierungen. Man muss also den ganzen § 5 des geltenden 9. Rundfunkgebührenstaatsvertrags lesen, um den Text zur PC-Gebührenbefreiung in Absatz (3), § 5 RGebStV richtig einordnen zu können. Der Volltext des § 5, RGebStV ist weiter unten zu lesen und stellt die Grundlage jeder Rechtsdiskussionen zum Thema PC-Gebührenbefreiung dar.
(b) Die Überschrift im Gesetz "§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte" ist rein aufzählend gemeint
Die einzige im Abmahntext von der GEZ vorgetragene Begründung für die Abmahnung ist, dass man bereits der Überschrift "§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte" entnehmen könne, dass für jede Gebührenbefreiung "zwingende Voraussetzung" sei, dass nur Zweitgeräte befreit werden könnten. Wer den unten im Volltext wiedergegebenen § 5 RGebStV liest, erkennt aber schnell, dass im § 5 bei sehr vielen Gebührenbefreiungen gerade auch die Erstgeräte der Rundfunkteilnehmer befreit werden.
So befreit § 5, Absatz (5) alle Rundfunkgeräte der Rundfunkanstalten, Medienanstalten und privaten Rundfunkbetreibern von Rundfunkgebühren. In § 5, Absatz (6) werden wiederum ausländische Botschaften usw. von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Und gemäß Absatz (7) können sich zum Beispiel Krankenhäuser, gemeinnützige Einrichtungen für Behindertenbetreuung usw. auf Antrag befreien lassen.
Wollen GEZ und Rundfunkanstalten tatsächlich weiter behaupten, dass nach § 5 auch für diplomatische Vertretungen, private Rundfunkbetreiber, Landesmedienanstalten und sogar für die eigene Rundfunkanstalt das Erstgerät immer grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig sei? Wird die GEZ demnächst wegen der behaupteten Erstgerätegebührenpflicht bei allen Befreiungen nach § 5 RGebStV nun GEZ-Gebührenfahnder in die diplomatischen Vertretungen in Deutschland aussenden, um für dort womöglich vorhandene Erstgeräte die offenbar seit Jahrzehnten rückständigen Rundfunkgebühren nachfordern? Würde sie notfalls, wie sonst oft praktiziert, per Brief die Zwangsvollstreckung ankündigen und androhen, dass ohne Gebührenzahlung bald Botschaftskonten gepfändet werden und dem jeweiligen Botschafter die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung drohe, die GEZ aber auch Ratenzahlungen akzeptiere?
In den 10 Absätzen des § 5 geht es eindeutig sowohl um allgemeine Gebührenbefreiungen einschließlich der Erstgeräte, sowie auch um Befreiungen nur für Zweitgeräte und um verschiedenste sonstige Kombinationen diverser Befreiungstatbestände. Es steht außer Frage, dass es sich bei der Überschrift von § 5, RGebStV nur um eine reine Themenaufzählung mit Kommatrennung handelt. Die Überschrift "Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte" ist keineswegs so auszulegen, dass nur Zweitgeräte gebührenbefreite Geräte sein könnten.
(c ) Fehlende Begründung der GEZ für die eigene Rechtsmeinung
Abgesehen von der oben genannten - widerlegten - Begründung der GEZ, dass § 5 RGebStV wegen der gewählten Überschrift "Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte" für alle im § 5 genannten Befreiungsfälle immer eine Erstgerätegebührenpflicht für alle Rundfunkteilnehmer verlange, kann die GEZ in ihrer Abmahnung zur Sache keine Gründe mehr dafür vortragen, warum die Rechtsmeinung von akademie.de zu "neuartigen Rundfunkgeräten" (in GEZ-Neusprech gemäß Abmahung jetzt "NEG" genannt) verboten werden müsse. Die GEZ kann nur noch allgemein feststellen:
"Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut und die Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags keine andere Auslegung zulassen, so dass es nicht möglich ist, zur Rundfunkgebührenpflicht für NEG gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV eine andere Rechtsauffassung zu vertreten."
Das Dumme für die GEZ ist nur, dass akademie.de bei der gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung ganz nahe am Wortlaut des § 5, Absatz 3 bleibt. Nachdem der GEZ das Argument "Wortlaut" wegen der Überschrift zu § 5 weggebrochen ist, verbleibt nur noch ihr Einwurf mit der rechtlichen "Systematik" des Vertrages. Die Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist aber kein höheres Wesen, zu dem sich die GEZ bei der Begründung für das Veröffentlichungsverbot einer ihr missliebigen Rechtsmeinung ausschweigen darf.
Wenn die GEZ-Rechtsabteilung die von ihr vertretene allgemeine PC-Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte Erstgeräte rechtlich nicht zu begründen weiß, sollten GEZ und Rundfunkanstalten die über eine Million potentiell vom Thema betroffenen Betriebe, Freiberufler, Vereine und Kirchengemeinden hier in Ruhe lassen. Die GEZ sollte daher aufhören, Betriebe, Selbstständige usw. weiter dort mit PC-Gebührenforderungen zu behelligen, wo das Gesetz PCs und Handys von PC-Rundfunkgebühren klar befreit.
Abschließend ist kurz darauf einzugehen, warum nach Ansicht von akademie.de die Landesregierungen und Länderparlamente in § 5, Abs. (3) gerade keinen direkten Rundfunkteilnehmerbezug für die Gebührenbefreiung für PCs, Handys usw. herstellten, sondern für alle "neuartigen Rundfunkgeräte" durchaus großzügig und pauschal pro Grundstück von Gebühren befreiten:
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Verfassungsrechtliche Überlegungen: Durch einen Teilnehmerbezug der PC-Rundfunkgebühr hätte man für Betriebe usw. eine Art allgemeine PC-Steuer eingeführt. Schließlich müssen nahezu alle Betriebe zwingend PCs einsetzen - auch wegen der bundesgesetzlich geforderten Online-Abgabe von Steuermeldungen. Sie haben keine Wahl: Sie können nicht auf die Geräte verzichten um so keine Gebühren zu zahlen. Durch den reinen Grundstücksbezug der PC-Gebühr in § 5, Abs. (3) minimierten die Ministerpräsidenten das Risiko, dass ihre Formulierung zur PC-Gebühr spätestens vom Verfassungsgericht wieder einkassiert wird. Für die Gesetzgebung in diesem Bereich allgemeiner Abgaben und Steuern ist schließlich der Bundestag zuständig - nicht die Länder.
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Wirtschaftspolitische Überlegungen und Gebührengerechtigkeit: Politisch mussten sich die Länderregierungen schon seit Ende der 90er Jahre mit dem Widerstand auch der Großunternehmen gegen PC-Rundfunkgebühren für jeden ihrer Arbeits-PCs der Konzerne auseinandersetzen. Und von Spenden der Konzerne werden die Parteien oft großzügig bedacht. Auf Grund des Grundstücksbezuges der PC-Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3. RGebStV muss nach Gesetz beispielsweise der VW-Konzern für keinen einzigen von Tausenden PC's auf dem Werksgelände in Wolfsburg eine Rundfunkgebühr zahlen, wenn sich dort schon ein Radio befindet.
Der reine Grundstücksbezug ohne Teilnehmerbezug bei der PC-Gebührenbefreiung gemäß § 5, Abs. (3) RGebStV gewährleistet aber auch, dass beispielsweise Kleinbetriebe, Gründer oder Freiberufler auf einem gemeinsamen Gewerbegrundstück bei den PC-Gebühren nicht gegenüber einem Großunternehmen benachteiligt würden, wenn dieses allein das gesamte Grundstück in Anspruch nähme. Bis auf seltene Fälle sind damit auch die Kleinbetriebe weitestgehend von PC-Gebühren befreit. So hat der Gesetzgeber hier wirtschaftspolitisch auf Gebührengerechtigkeit geachtet. § 5, Abs. (3) gewährleistet, dass kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler bei den PC-Gebühren gegenüber Großunternehmen nicht benachteiligt werden.
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Nur im § 5, Absatz 3 RGebStV wird der Teilnehmerbezug ausgespart: Dass der Gesetzgeber in Abs. 3 genau nur den Grundstücksbezug meinte und nichts anderes, geht auch daraus hervor, dass er in allen anderen 9 Absätzen des § 5 RGebStV immer genau die jeweiligen Rundfunkteilnehmer benennt, die er befreien will. Im unten wiedergegebenen Gesetzestext wurden dafür die jeweiligen Stichwörter in Fett gesetzt. Die Aussparung jedes Teilnehmerbezugs im Wortlaut des § 5, Absatz 3 wurde nach mehrjähriger Rechtsdiskussion zur PC-Gebührenproblematik durchaus überlegt und präzise vorgenommen. Dabei reicht der reine Wortlaut des Rundfunkgebührenstaatsvertrags § 5, Abs. 3 völlig aus, um den Sinn der sehr betriebsfreundlich angelegten PC-Gebührenbefreiung zu verstehen. Insofern benötigt der Gesetzgeber hier keine Rechtsbelehrungshilfen durch die GEZ, die dem Gesetzgeber hier unterstellt, er habe neben der grundstücksbezogenen Gebührenbefreiung zusätzlich noch eine teilnehmerbezogene Erstgeräte-Gebührenpflicht für PCs einführen wollen. Von dieser ist im Wortlaut des Gesetzes gerade nicht die Rede.
Insgesamt wollte der Gesetzgeber bei der PC-Gebühr offenbar nur einen symbolischen Gebührenanspruch für neuartige Rundfunkgeräte einführen. Finanziell sollte sich die PC-Gebühr für Betriebe etc. praktisch kaum auswirken. Die Ministerpräsidenten wussten schon früh, dass angesichts der Verbreitung des Universalcomputers das bisherige, auf Bereithalten von Radio und Fernsehgeräten rechtlich bezogene Rundfunkgebührenmodell wegen der entstehenden grundsätzlichen Rechtsprobleme ein Auslaufmodell darstellt. Jedenfalls suchen die Länder derzeit nach einer neuen Lösung, mit der möglicherweise auch die GEZ weitgehend zum Auslaufmodell wird.
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Anhand der nachstehenden Originaltexte der Abmahnung und des Gesetzestextes § 5 RGebStV kann sich nun jeder seine eigene Meinung zur GEZ-Abmahnung der Rechtsmeinung und Tipps zur PC-Gebührenbefreiung bilden:
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*** Volltext der GEZ-Abmahnung Punkt I wegen Verbots der Darstellung der PC-Rundfunkgebührenbefreiung durch akademie.de ***
"GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Bayerischer Rundfunk, München · Deutschlandradio, Köln · Hessischer Rundfunk. Frankfurt · Mitteldeutscher Rundfunk, Leipzig · Norddeutscher Rundfunk, Hamburg · Radio Bremen, Bremen · Rundfunk Berlin-Brandenburg, Potsdam/Berlin · Saarländischer Rundfunk, Saarbrücken · Südwestrundfunk, Stuttgart · Westdeutscher Rundfunk Köln, Köln · Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz
Gebühreneinzugszentrale · Postfach 11 03 63 · 50403 Köln
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akademie.de asp GmbH & Co., Betriebs- und Service KG, 10999 Berlin
Irreführende Darstellung der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht und der Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf der Internetseite "www.akademie.de"
Sehr geehrte.......,
die Internetseite "www.akademie.de" enthält sowohl irreführende als auch falsche Darstellungen der Rundfunkgebührenpflicht [...] Wir weisen darauf hin, dass der Gebühreneinzugszentrale (nachfolgend "GEZ") aufgrund der fehlerhaften Informationen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Ansprüche gegenüber der Akademie.de asp GmbH & Co. Betriebs- und Service KG zustehen. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, fordern wir Sie daher zunächst auf, die folgenden falschen bzw. irreführenden Darstellungen zukünftig zu unterlassen:
I. Falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Eine Vielzahl der auf der Website "www.akademie.de" abrufbaren Fälle, Musterschreiben und Erläuterungen zu den Musterschreiben und zur Rundfunkgebührenpflicht befasst sich mit der seit dem 01.01.2007 geltenden Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (nachfolgend "NEG").
Sie behaupten, dass die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht für NEG dann nicht bestehe, wenn das NEG (bspw. der PC) teilweise oder vollständig beruflich, geschäftlich oder vereinsbezogen genutzt werde und wenn auf dem Grundstück, auf dem sich das NEG befinde, "bereits anderweitig für ein Rundfunkgerät GEZ-Gebühren bezahlt werden."
Diese Behauptung ist auf ein grundsätzlich falsches Verständnis von Gesetzestext und -Systematik zurückzuführen. Sie ist falsch und daher zu unterlassen.
§ 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (nachfolgend "RGebStv") regelt eine Ausnahme von der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht. Wie bereits der Überschrift "Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte" entnommen werden kann, ist zwingende Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestands, dass es sich um ein Zweitgerät handelt. Dies bedeutet, dass der betroffene Rundfunkteilnehmer bereits ein Erstgerät angemeldet haben muss (= gesetzliche Definition von Zweitgerät, vgl. Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 5 RGebStV, Rdn. 12). Es steht daher unzweifelhaft fest, dass gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV für NEG im nicht ausschließlich privaten Bereich nur dann die gesetzliche Gebührenpflicht entfällt, wenn es sich beim NEG um ein Zweitgerät handelt.
Der jeweilige Rundfunkteilnehmer muss also bereits selbst auf ein und demselben Grundstück ein Erstgerät zum Empfang bereithalten. Nicht ausreichend ist daher, dass irgendein anderer Rundfunkteilnehmer ein Rundfunkgerät auf ein und demselben Grundstück angemeldet hat.
Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut und die Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags keine andere Auslegung zulassen, so dass es nicht möglich ist, zur Rundfunkgebührenpflicht für NEG gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV eine andere Rechtsauffassung zu vertreten.
Wir fordern Sie daher auf, die vorgenannte Behauptung sowie sämtliche Darstellungen der "allgemein verbreiteten Auffassung", der "amtlichen Auffassung der Rundfunkanstalten und der GEZ" und/oder "der hier vertretenen Rechtsauffassung" zu unterlassen und die der "hier vertretenen Rechtsauffassung" entsprechenden angeblichen Beispielsfälle für eine Gebührenfreiheit des NEG (bspw.: das angemeldete Radio des Hausmeisters auf dem Grundstück eines Gewerbehofs mit 65 Gewerbeeinheiten führt zur Gebührenfreiheit aller auf diesem Grundstück befindlichen NEG) von der Website "www.akademie.de" zu nehmen und in Zukunft zu unterlassen.
II. Irreführende und falsche Begriffsverwendung
[...] (Sie) verwenden [...] auf Ihrer Internetseite eine Vielzahl irreführender und falscher Begriffe.
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch: | Richtig: |
GEZ-Gebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren |
(usw.) ... | (usw.) ... |
PC-Rundfunkgebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
PC-Gebühr | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
Fangprämie | Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
(usw.) | (usw.) |
(usw., usw.) [...]
Wir geben Ihnen vor Einleitung rechtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses und fordern Sie daher auf, die als Anlage A beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wir weisen daraufhin, dass nur durch die Abgabe dieser Erklärung, für deren Eingang wir uns den 23.08.2007, 12 Uhr vorgemerkt haben, die Wiederholungsgefahr für die uns zustehenden Unterlassungsansprüche und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte ausgeräumt werden können.
Für den Fall, dass keine die Wiederholungsgefahr vollständig ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum vorgenannten Termin bei uns eingegangen ist, werden wir die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an unseren Rechtsanwalt weitergeben und unsere Ansprüche gerichtlich geltend machen, wodurch erhebliche Kosten entstehen werden.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
.....................................................
(Abteilungsleiter Personal und Recht der GEZ)"

Auszug aus der von der GEZ der Abmahnung beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung:
"Anlage A
(Unterlassungserklärung)
Die akademie.de asp GmbH & Co. Betriebs- & Service KG [...] 10999 Berlin, vertreten durch die akademie.de asp GmbH [...] verpflichten sich,
bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 (in Worten: Euro fünftausendeinhundert) unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs sowie der Vorschrift des § 343 BGB,
1. unverzüglich die Behauptung, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte bestehe nicht, wenn das neuartige Rundfunkempfangsgerät (bspw. der PC) teilweise oder vollständig beruflich, geschäftlich oder vereinsbezogen genutzt werde und wenn auf dem Grundstück, auf dem sich das neuartige Rundfunkempfangsgerät befinde, bereits für irgendein anderes Rundfunkempfangsgerät (bspw. ein Rundfunkempfangsgerät eines anderen Rundfunkteilnehmers) Rundfunkgebühren entrichtet werden [...]
zu unterlassen.
Ort, Datum
..................................................
(Unterschrift Vertreter akademie.de)"

*** Der Volltext des § 5 im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ***
Beim nachstehenden Wortlaut des § 5, RgebStV, haben wir in Fettschrift in allen zehn Absätzen die Begriffe markiert, mit denen dort jeweilige Lokalitäten und befreite Rundfunkteilnehmergruppen identifiziert werden. Es fällt auf, dass allein im Absatz (3) kein einziges Wort über irgendwelche Rundfunkteilnehmer als Zielgruppe fällt. Der Gesetzgeber hat offensichtlich eindeutig nur auf das Grundstück abgestellt und stellt damit nur grundstücksrechtliche Bezüge für die PC-Gebührenbefreiung her:

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist;
2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges zum Empfang bereitgehalten werden.
Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.
(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge zu den in Satz 1 genannten Zwecken kommt es nicht an. Die Rundfunkgebühr ist zu zahlen für
1. Zweitgeräte in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes bei Betrieben mit bis zu 50 Gästezimmern in Höhe von jeweils 50 vom Hundert, bei Betrieben mit mehr als 50 Gästezimmern in Höhe von jeweils 75 vom Hundert,
2. Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwohnungen bei Betrieben mit bis zu 50 Ferienwohnungen ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 50 vom Hundert, bei Betrieben mit mehr als 50 Ferienwohnungen ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 75 vom Hundert.
3. Rundfunkgeräte in nicht gewerblich vermieteten Ferienwohnungen auf ein und demselben Grundstück mit der privaten Wohnung des Rundfunkteilnehmers oder auf damit zusammenhängenden Grundstücken ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 50 vom Hundert.
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
(4) Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkempfangsgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkempfangsgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken gebührenfrei zum Empfang bereit zu halten. Außerhalb der Geschäftsräume können Rundfunkempfangsgeräte von diesem Unternehmen gebührenfrei nur bis zur Dauer einer Woche zu Vorführzwecken bei Dritten zum Empfang bereitgehalten werden.
(5) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Landesmedienanstalten sowie die nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist von der Rundfunkgebührenpflicht für ihre Dienstgeräte befreit, soweit sie diese im Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben bei der Verbreitung von Rundfunk zum Empfang bereithält.
(6) Rundfunkteilnehmer, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen, sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
(7) Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag für Rundfunkempfangsgeräte gewährt, die in folgenden Betrieben oder Einrichtungen für den jeweils betreuten Personenkreis ohne besonderes Entgelt bereitgehalten werden:
1. In Krankenhäusern, Krankenanstalten, Heilstätten sowie in Erholungsheimen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, in Gutachterstationen, die stationäre Beobachtungen durchführen, in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie in Müttergenesungsheimen;
2. in Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere in Heimen, in Ausbildungsstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen;
3. in Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches);
4. in Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und in Durchwandererheimen.
§ 6 Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend.
(8) Vorausetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Absatz 7 ist, dass die Rundfunkempfangsgeräte von dem jeweiligen Rechtsträger des Betriebes oder der Einrichtung bereitgehalten werden. Die Gebührenbefreiung tritt nur ein, wenn der Rechtsträger gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dient. Das gleiche gilt, wenn bei dem Betrieb oder der Einrichtung eines Rechtsträgers diese Voraussetzungen vorliegen. Bei Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen genügt es, wenn diese Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit sind.
(9) Die Rundfunkanstalt kann verlangen, dass in den Fällen des Absatzes 8 Satz 2 die Befreiung von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes oder bei Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen in den Fällen des Absatzes 8 Satz 4 die Befreiung von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes nachgewiesen wird.
(10) Weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die in öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen, staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen, soweit sie auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, von dem jeweiligen Rechtsträger der Schule zu Unterrichtszwecken zum Empfang bereitgehalten werden, sind von der Rundfunkgebühr befreit. Abweichende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Vorhandene URLs:
(1): http://www.medienhandbuch.de/prchannel/details.php?callback=index&id=9469
(2): http://www.akademie.de/dateien/tipps/46707_Gegenabmahnung-akademiede.pdf
(3): http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/deed.de
(4): http://www.akademie.de/info-bereich/cc-creative-commons-lizenz-infos/index.html
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Am 09.07.2009 13:45:00 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
bei den 250 Handies mit integriertem Radioempfänger (UKW, etc.) handelt es sich glasklar um eigenständige Rundfunkempfangsgeräte wie etwa auch Autoradios in betrieblich genutzten Kfz.
Das strittige Thema "PC-Gebühr" betrifft nur Handies ohne Radio sowie Computer, die an Datennetzwerke angeschlossen werden können.
Es gibt meines Wissens keinerlei Pauschale für GEZ-Beiträge im Sinne von Mengenrabatten - auch das Gesetz gibt so etwas
nicht her. Insofern lässt sich da wohl kaum handeln.
Leider ich Ihnen keine bessere Antwort auf Ihre Frage geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich von Hase
Am 09.07.2009 13:44:07 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gerade Ihren Artikel bezüglich GEZ "Betriebliche PC's & Handys sind eben doch häufig gebührenbefreit" gelesen. Ich hoffe Sie können mir bei meiner Aktuellen Situation einen Rat/Tipp geben:
Ich arbeite in einem Unternehmen in dem ca. 250 Beschäftigte ein Diensthandy mit Radioempfänger besitzen. Unser Unternehmen bezahlt bereits GEZ gebühren für Radio und TV, müssen wir nun noch jedes Mobilfunkgerät bei der GEZ als gebührenpflichtig melden?? oder gibt es eine möglichkeit sich pauschal anzumelden oder ganz aus der Sache rauszukommen??
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Am 11.05.2009 17:51:31 schrieb <Anonym>:
Soeben stand ein Gerichtsvollzieher vor meiner Haustür und wollte die aussenstehenden Rundfunkgebühren für meinen Geschäfts PC eintreiben. Die GEZ behauptet ich hätte ein Radio angemeldet, ich habe vor längerem und aus lauter Angst meinen Firmen PC als neuartiges Empfangsgerät angemeldet und nun diese Verdrehung. Der GEZ Mensch welcher in Stasi-Manier an der Haustür wissen wollte, welche Geräte ich besitze, bekam damals die Auskunft: Firmen PC. Nachdem das neue Urteil vom Verwaltungsgericht Koblenz erlassen wurde habe ich danach jede Rechnung ignoriert. Obwohl die GEZ weiß welches Gesetz erlassen wurde, fordert Sie nun jeden Monat des Aussenstandes ein. Womöglich kriegen die noch Recht weil die aus meinem PC ein normales Radio gemacht haben. Wir befinden uns in jeder Hinsicht in einem Überwachungsstaat in dem grosse Institutionen mit uns machen können was Sie wollen. Die Telekommunikationsfirmen brechen jeden Tag geltendes Recht (Werbeanrufe fallen unter das UWG) und werden trotzdem nicht kolletiv abgemahnt bzw. bestraft. Es gilt einfach das Faustrecht des Größeren. Mein Tipp an die Verbraucher - einfach nicht einknicken - auch wenn die Drohgebärden martialisch erscheinen.
Klaus58
Am 06.05.2009 15:18:53 schrieb <Anonym>:
Gibt es denn kein demokratisches Mittel um sich gegen diese Praktiken der Willkür der ÖR Anstalten und deren Gebühreneintreiberei zur Wehr zu setzen? Kann man nicht ein Volksbegehren oder etwas ähnliches ins Leben rufen? Es kann doch nicht sein, dass man genötigt wird für Leistungen, die man ablehnt, nicht nutzt etc. zur Kasse "gebeten" wird. Die Brieftasche der Bürger ist doch kein Selbstbedienungsladen!
Ich finde es unerhört, dass eine GEZ die ihre Existenzberechtigung und ihr Recht auf Gebührenerhebung der sogenannten "Sicherung des Rechtes auf freier Meinungsäußerung" verdankt, mit Abmahnungen gegen wirklich freier und unzensierter Meinungsäußerungen vorgeht. Die sollten sich was schämen!
Am 02.07.2008 15:52:12 schrieb <Anonym>:
Wer bitte kann denn von sich behaupten, dass er einen Film von der von den frei empfangbaren Privatsendern ausgestrahlt wird und durch mindestens drei Werbeblöcke unterbrochen wird, noch genießen kann...?? Und Pay-Tv..?? wer soll das bezahlen können außer der gehobene Mittelstand und die die eh mehr Geld als Verstand haben. (oder sie haben mehr Geld weil sie mehr Verstand haben)Ich schau mir persönlich weder das eine (privates fernsehen) noch das andere (ÖR) an. Wie wär's denn mal mit einem Fernsehboykott der zum Ausfall von Werbeeinnahmen führt... Aber das kriegen die Deutschen nicht hin..die schafeen es ja auch nicht mal einen Monat lang mal an eine freie Tankstelle zu fahren anstatt zu ihrer Marke.. So verändert man nicht die Welt..
Am 28.05.2008 09:52:46 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Thema $5 (3) und die daraus resultierende Gebührenfreiheit kleiner Unternehmen, die sich ein Grundstück teilen.
Wir haben kürzlich (mal wieder) die Aufforderung zur Anmeldung erhalten.
Ich war schon zu dem Schluss gekommen, dass wir zahlen müssten, habe aber dann das Service-Telefon der GEZ angerufen. Meine Frage war, ob sie ein anderes Formular hätten, das die Situation berücksichtigt, das wir zwar Rundfunkteilnehmer und damit auskunftspflichtig sind aber dennoch nichts anzumelden hätten. Die Dame hat dann direkt in die Daten geschaut und gesehen, dass unser Vermieter bereits einen Fernseher auf diesem Grundstück angemeldet hat. Sie hat uns dann daraufhin sofort entsprechend markiert, wir sollten das Schreiben einfach wegwerfen, die Angelegenheit sei erledigt.
Das nenne ich eine angemessene Reaktion der GEZ, mit der ich gar nicht gerechnet hatte, und es bestätigt Ihre Rechtsauffassung zur Gebührenbefreiung auf demselben Grundstück, unabhängig vom Rundfunkteilnehmer.
Gratuliere!
Vielleicht möchten Sie das als Information streuen?
Am 09.05.2008 11:50:37 schrieb <Anonym>:
Falls sich eine Partei ernsthaft mit dem Thema GEZ Abschaffung beschäftigen würde, die fünf Stimmen aus unserer Familie wären Ihnen sicher!
Schmarotzer ist wohl das richtige Wort für diesen Verein
Am 26.11.2007 21:23:52 schrieb <Anonym>:
Gott sei's gedankt !!!
Ich hatte schon befürchtet, die akademie.de würde doch noch einknicken ...
Tatbestand ist übrigens bezügl. Abmeldungen bei der GEZ: Jene verlangen "Detail-Auskünfte", aber keine "Abmelde-Begründungen", wie sie gesetzl. lediglich vorgegeben sind. Nach mehreren Schreiben unter massiven Drohungen, an die breite Öffentlichkeit zu gehen und einen kostenpflichtigen RA einzuschalten, hat die ach so "rechthaberische" GEZ klein beigegeben - und damit schriftlich bezeugt, dass sie gar keine solche Rechte (wie zuvor schriftlich immer notorisch behauptet) besitzt. Durch diesen eindeutig vorzeigbaren Schwarz-Auf-Weiß-Schriftverkehr kann ich ohne Angst vor der GEZ hier öffentlich behaupten, dass die GEZ mit eineutig nachweisbaren LÜGEN-MITTELN arbeitet !!! Also im deutschen Klartext: die GEZ ist eine Lügen- und Droh-Anstalt, um bis an die Grenzen (und eindeutig nachweisbar sogar darüber hinaus !!!) von Recht und Gesetz gehend, Geld wie eine Muskelprotz-Inkasso-Gestalt für die ach so "demokratischen" ÖR-Anstalten einzutreiben.
Da ich freier Journalist bin, würde ich mich sogar freuen, wenn die GEZ wegen dieser meiner Behauptungen gegen mich vorgehen würde ... gleich eine ganze Latte großer Zeitungen würden sich über den schriftlich nachweisbaren Wortwechsel mit der GEZ freuen ...
Am 24.10.2007 11:37:26 schrieb <Anonym>:
Wenn ich hier die Kommentare so sehe, ist wohl mal etwas Staatskunde nötig: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den verfassungsmäßigen Auftrag uns unabhängig zu informieren. Das können sie jedoch nur, wenn sie vom Staat unabhängig finanziert werden. Private Rundfunkanstalten können diesen Auftrag nicht erfüllen, denn sie müssen sich über Werbung finanzieren und wenn sich politische Sendungen nicht durch Werbung finanzieren lassen, dann werden sie eben abgesetzt.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichern also unsere Demokratie und schützen uns vor der Diktatur. Oft genug mussten korrupte Politiker ihren Hut nehmen, weil die öffentlich-rechtlichen über ihre Machenschaften berichteten. Das sollte uns allen ein paar Euro wert sein.
Über die GEZ und deren Methoden kann man durchaus geteilter Meinung sein. Wer jedoch ARD und ZDF abschaffen will, der schafft die Pressefreiheit ab und damit die Freiheit der sogenannten mündigen Bürger. Wer auf seine Freiheit verzichten will, der kann ja gerne nach China auswandern. Ich bin für meine persönliche Freiheit und für die Freiheit der freien Meinungsäußerung. Und diese Freiheit ist mir auch die 17 Euro irgendwas wert, die ich jeden Monat an die GEZ bezahle.
Das bedeutet nicht, dass ich die GEZ als Institution richtig finde, denn es gehört genauso zur Pressefreiheit, dass die Methoden der GEZ aufgedeckt und an den Pranger gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass akademie.de weiterhin diese Rechtsmeinung vertritt und die Pressefreiheit verteidigt.
Freiheit kostet Geld. Pressefreiheit kostet Rundfunkgebühren!
Am 10.10.2007 16:10:04 schrieb <Anonym>:
Die Begründung der Abmahnung ist juristisch absolut falsch. Ein Gericht würde eine Unterlassungsklage wohl als offensichtlich unbegründet abweisen und eine einstweilige Verfügung als unzulässig ablehnen. Die juristische Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist von BGH und BVerfG bereits bis in die allerfeinsten Verästelungen definiert.
Allerdings könnte ein Kollege Rechtsanwalt auf die Idee kommen, Euch einen Verstoß gegen § 1 des Rechtsberatungsgesetzes zu unterstellen. Ob ndas zu Euren Gunsten ausginge, wage ich zu bezweifeln. Prüfen!
Am 10.10.2007 10:04:19 schrieb <Anonym>:
@GEZine Baumhäuel:
Nicht nur das an Ihrem neuartige Rundfunkempfangsgerät der Caps-Lock leuchtet, nein Ihr perfider Lobgesang auf die Tugenden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist einfach nur lächerlich. Wer braucht den überhaupt einen Thomas G. der an einem Samstag im Monat mehr Gebühren verschleudert als ein Familienvater in seinem Leben verdienen kann. Als mündige Bürger sollten wir selber entscheiden können ob wir Hansi Obermeier & Co., den Balztanz der "sibirischen Schnee-Eule", Royal-TS-TV oder den kirchlichen Abgesang auf die westliche Welt sehen wollen und auch noch dafür bezahlen sollen. Solange die ÖR nicht nachweislich pflicht-/kostenbewusst und zweckentsprechend mit den Gebühren umgehen, solange halte ich diese Abgabe für rechtswidrig.
@akademie.de: Weiter so!! Viel Erfolg!!
Aus fester Überzeugung, ein mündiger Bürger.
Am 09.10.2007 23:02:08 schrieb <Anonym>:
Ein Dinosaurier bekommt keine Nahrung:
Würde man eine Volkszählung bezüglich der Daseinsberechtigung der GEZ durchführen und dazu die ARD befragen, könnten eine Menge an Fragen enstadenfrühergesehenkönntesein entstehen. Scheisse, durch die Einstweiliege , bitte keine Kacke verbreiten, nee, keine Unwahrheiten und schon keine Kritik an anti terourismusurlaub streichen. Und die ARD bei einer Aktienorientierten blabla Platzieren, ... ja. Es Geht doch. oder, eine KLEINE ZWISCHENFRAGE...
Am 09.10.2007 22:29:54 schrieb <Anonym>:
Immer ist die Sprache von "GEZ", doch hinter der GEZ-Profiteure - Profieren immer die Ersten, zweitens die Zweiten und drittens die... etc., bitte einschalten.
Am 07.10.2007 11:15:57 schrieb <Anonym>:
Ich war mal 1990 in der (damals tatsächlich noch!) DDR bei einer Gastfamilie, die haben erzählt, sie hätten immer die Jalousien herunterlassen müssen, wenn sie Westfernsehen geschaut haben, weil Leute von der Stasi sie bespitzelt haben, ob sie genau dies tun.
Tja, als "Schwarzseher" muss man ja wirklich ähnliches befürchten... (Mein Gott, was für ein Unwort... "Schwarzseher" :O Das klingt ja fast wie "Republikflüchtiger")
Und nun sowas... Abmahnung, weil der GEZ freie Meinungsäußerung nicht passt...
Also, ich denke (und hoffe) einfach mal, dass die GEZ als Auslaufmodell von der Verbreitung der "neuartigen Rundfunkgeräte" einfach überrollt wird und (hoffentlich) sehr bald ihren Dienst einstellt. Die Leute werden schon einen Weg finden, an ihre gewünschten mehr oder weniger unabhängigen Nachrichteninformationen zu gelangen.
Ich persönlich könnte gut auf ARD und ZDF verzichten. Ich könnte auch gut auf tagesschau.de und heute.de und ard.de u.s.w. verzichten. Da ist mir eine Seite mit einem Werbepopup schon fast lieber. Zumindest lieber, als die Sta** ....äähh... GEZ.
P.S.: An die GEZ: Krieg ich jetzt auch ne Unterlassungsklage? :D Wahrscheinlich krieg ich sogar ne Strafanzeige :D :D
Am 26.09.2007 22:35:58 schrieb <Anonym>:
GEZ?! Tja, andere dürfen sowas nicht schreiben, aber die GEZ selbst darf sich dann also GEZ nennen???? Muss man das verstehen? Ich versteh es nicht! Ich zahle zwar meine "normale" GEZ-Gebühr, aber für den PC bekommen die nichts... immerhin könnte ich diesen Text ja auch in einem InternetCafe schreiben. An dieser Stellen viele Grüße an meine GEZ-Fahnder *g*
Übrigens: Wo kann ich Kindergeld beantragen? Habe zwar noch keine, aber kann ja noch werden! Sowas müsste man auch mal einklagen können! Ich wünsche dem Team von AKADEMIE.de weiterhin viel Erfolg und ich hoffe, dass ihr auch in Zukunft mit diesem Thema weitermachen dürft.
Übrigens: Ich finde die Idee, auch die Öffentlich-Rechtlichen zu Pay-TV-Sendern zu machen - pay per view - also das ist wirklich gut! Ich bin gerne bereit für Sendungen zu bezahlen, die mich auch interessieren, ABER NICHT FÜR Heino, Hansi Hinterseer & Co., Gerade bei den "Dritten" Programmen läuft nur "Schrott" - was soll das??
naja, irgendwie muss man sich doch wehren können und dürfen?!
Habe die Ehre...
Am 20.09.2007 06:05:02 schrieb <Anonym>:
Ich habe eine kleine Firma mit einem Büro in meinem Privathaus.
Privat habe ich Radio- und Fernseher angemeldet. - keine Frage.
Da ich aber in meinem Büro weder Radio noch Fernseher und in meinem
Firmen-KFZ auch kein Radio habe, sehe ich es gar nicht ein, warum
ich für meinen nicht auschließlich privat genutzten Rechner zusätzlich
bezahlen soll. Ich habe für so Scherze, wie Internet-Fernsehen überhaupt
keine Zeit.
Ich hatte jetzt bereits ein unerfreuliches Telefonat mit einer Dame
der GEZ, die den Gesetzestext natürlich nicht kennt. Eben habe ich denen
noch ein Fax geschickt. Mal sehen, was dabei rumkommt....
Mein Fax:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits am 13.09.07 per Fax mitgeteilt habe, habe ich einen Rechner, der nicht ausschließlich privat benutzt wird, jedoch Internetzugang hat. Da dieser Rechner sich aber in meinem Privathaus befindet, in dem von mir bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden (XXX XXX XXX), ist dieser Rechner nicht zusätzlich zu bezahlen.
Die Dame, mit der ich gestern telefoniert hatte, sollte sich doch bitte mal den Gesetzestext durchlesen.
§5, Abs.3 RGebStV regelt genau diesen Sachverhalt sehr eindeutig:
§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Ich möchte Sie desweiteren darauf aufmerksam machen, daß ich für meine Firma weder ein TV- noch ein Radiogerät verwende (auch nicht im Firmen-KFZ!).
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxxxx
Am 19.09.2007 11:36:37 schrieb <Anonym>:
an den letzten Kommentarschreiber: Auch wenn Sie Ihr Gerät so umrüsten, daß es nur noch Privatsender empfangen kann, sind Sie deswegen leider immer noch gebührenpflichtig. MFG Thomas Schmidt
Am 18.09.2007 10:49:19 schrieb <Anonym>:
Aufruf an alle Rundfunk- und Fernsehhersteller: Wann kommt denn endlich das erste Gerät heraus, dass nur Privatsender empfangen kann? Ich würde sofort so ein Gerät kaufen.
Aufruf auch an die privaten Fernsehsender bzw. an maxdome: Baut das Gerät doch um damit ich darüber auch und nur die privaten Sender sehen kann. Ich würde die Set-Top-Box dann einfach an einen Monitor anschließen und alle wären glücklich. Das Gesicht des GEZ-Einzugsbeauftragten würde ich dann gerne sehen, wenn ich Ihn im Haus herumführe ... Monatlich könnte ich so die GEZ-Gebühr und auch die Kosten für Kabelfernsehen sparen. Lediglich die 5 € für Internet wären dann fällig. Mein Einsparpotenzial liegt dann bei ca. 20€. 10€ würde ich dafür dann auch an maxdome als Pay-TV gerne abdrücken. Also ihr Privaten ... wenn es Euch ernst ist, dann reagiert. Die Stimmung ist gut für Euch.
Am 18.09.2007 09:23:26 schrieb <Anonym>:
Noch ein kleiner Nachtrag zu meinem Schreiben. Ich würde angemeldet da die Rundfunkgebühr auf den Namen meiner Frau läuft und nicht auf mich.
Am 18.09.2007 09:18:45 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich hab mir hier grade mal die Sache mit der Abmahnung durchgelesen und wundere mich nicht. Ich bin Selbständig und habe unter Angabe des Falls mit dem Hausmeister und den 65 Gewerbebetrieben meinen Computer nicht angemeldet. Ich bezahle schon die vollen Rundfunkgebühren und soll nun noch für meinen "nicht ausschließlich privat genutzen" PC nochmals zahlen. Das schrieb ich so der GEZ und dafür wurde ich dann angemeldet. Nun habe ich die erste Zahlungserinnerung im Briefkasten und weiß nicht was ich damit tun soll. Rechtsschutz greift ja für Gewerbetreibende nicht und was sind schon 5€ außer dass mich das maßlos ärgert.
Liebe Betreibe von akademie.de ... weiter so ... ich werde auf jeden Fall Eure Seite weiter besuchen. Wäre auch super wenn Ihr den Kampf mit der "Grundstücksregelung" gewinnen würdet. Damit könnten viele Selbständige und auch Firmen Geld sparen - was große Konzerne ohnehin schon tun?
Am 18.09.2007 07:39:41 schrieb <Anonym>:
Einen interessanten Gedanken fand ich neulich im Internet:
"Ich werde sofort Kindergeld beantragen. Ich habe zwar keine Kinder, aber ich halte ja die Gerätschaften bereit."
In diesem Sinne - weiter so.
Am 17.09.2007 20:31:41 schrieb <Anonym>:
sehr geehrte herr/frau G. BAUMHÄUEL
erstmal, nen bischen anstandsuntericht, halten sie sich an die netetikette, die es verbeidet fortlaufend groß zuschreiben. schreiben sie klein oder normale sätze. sollte ihre caps lock taste hängen, kaufen sie sich mal eine neue tastatur.
von welchem planeten kommen sie?
Zitat:"...DENN JE EINEN THOMAS GOTTSCHALK HERVORGEBRACHT"
antwort: nein... aber chuck norris (der kann sogar schwarze buntstifte nach farbe sotieren)
Zitat: ".....WERDEN SIE DORT ÜBER ZEITLÄUFE UND POLIITSCHES GESCHEHEN INFORMIERT"
antwort: ja siehe -> http://gez-abschaffen.de/akte05.htm und http://www.prosiebensat1.com/pressezentrum/sat1/2006/06/23/22307/ usw
Zitat:".....FINDET DORT AUCH DIE KIRCHE IHREN PLATZ "
antwort: ja siehe -> http://www.vox.de/eoa/tvplaner/content/detail_r.php?id=120&event=93117
Zitat:" .... REGIONALES GESCHEHEN UND KULTUR"
antwort: nun gut, das regionale kommt ein bischen zu kurz aber kultur, gibt da sehr viel
Zitat:"..... "FASTFOOD"-GEGLOTZE AMERIKANISCHER PRÄGUNG OHNE BEZUG ZU UNSERER LEBENSWIRKLICHKEIT"
antwort: unserer lebenswirklichkeit? was meinen sie damit?
gez-gebühren?,onlineüberwachung(http://www.focus.de/politik/deutschland/online-durchsuchung_aid_131295.html)?,rasterfahndung?,rechtsbeugung?,biometrischedaten?,telefohnüberwachung?,vorratsdatenspeicherung?,hartz4?, usw usw usw
wenn das ihre lebenswirklichkeit ist, naja, ich weiss ja nicht aber meine ist es nicht.
mfg
p.s. ich zahle meine rundfunkgebühren aber trotzdem wollen die mich noch mehr auspressen.
Am 14.09.2007 14:56:01 schrieb <Anonym>:
Hallo an alle Leser und akademie.de,
ich finde Euren Einsatz im Kampf gegen die
GEZ
SEHR GUT (sorry, wollte nicht "sehr gut" und "GEZ" in einer Zeile verwenden)!
Auf Grund der freien Meinungsäußerung, darf ich es so benennen wie ich grad denke und so werde ich auch jetzt schreiben!
Mich wiedert die GEZ mit Ihren MAF** ähnlichen Methoden stark an! Ich bin selbstständig mit einem PC-Service Unternehmen. Ich habe 4 PC Arbeitsplätze für PC Service, an einem Arbeitsplatz ist mein Büro PC für Rechnungen und Treiber Downloads. Ich habe weder Zeit, noch Lust nebenbei Radio zu hören oder Fernsehn zu sehen, habe kein Rundfunkgerät und auch kein Fernseher in meinem Büro. Aber NUR weil ich ein PC besitze mit DSL Zugang, womit ich das alles "KÖNNTE", muss ich GEZ bezahlen.
WIE KRANK IST DAS???
Ich werde genötigt Geld zu bezahlen, damit ich praktisch mein Gewerbe weiter "legal" betreiben kann! Wie soll man solche Methoden bezeichen?
Nicht zu vergessen, Nötigung ist nach §240 STGB strafbar!
Zu der Aussage vom 13.09 von den Herrn Baumhäuel muss ich sagen, ich bin auch gegen das schwarz Fernsehn, wenn man was möchte, muss ich dafür bezahlen. Vollkommen richtig. ABER, warum wird es beim öffentlich Rechtlichen nicht auch so gelöst wie beim privat Fernsehn? Wenn ich die Information von ARD, ZDF und co. sehen möchte, zahle ich dafür, dann können sie die Sender frei schalten. Das geht doch bei privaten Kabelfernsehn auch!? Soll doch die Finazierung des öffentlich Rechtlichen, wie bei den privaten über Werbung laufen!? Wogegen ich aber was habe ist, dass man eine Ware geboten bekommt (besser gesagt: "schon da ist, ohne sie zu wollen"), wofür man zu zahlen hat, ob man sie will oder nicht! (§240 STGB NÖTIGUNG)
Es kann auch nicht sein, das es Menschen gibt die GEZ zahlen müssen, welche keinen Antennen, Kabelanschluss oder Sat - Anlage, kein Radio oder PC besitzen, jedoch einfach nur einen Fernseher haben und einen DVD Player um sich gelegentlich mal einen Film an zu schauen. NUR weil solche Menschen einen Fernseher haben, den sie aber nur für das wiedergeben von Filme benutzen, müssen diese GEZ zahlen.
Das wäre genau so, als würde man Versandkostengebühr an einem Versandhaus zahlen müssen, NUR weil man dessen Katalog beitzt, oder als wenn ich als lediger Mann Kindergeld beantrage für Kinder die ich nicht habe, mit der Begründung: "Das Teil die Kinder zu machen habe ich ja".
Was machen denn ein PC oder Fernseh Museum? Müssen die auch GEZ bezahlen, weil die Geräte dafür vorhanden sind???
Und noch was Herr Baumhäuel, mir ist doch der Gottschalk scheiß egal, wer den raus gebracht hat, und Gottschalk ist es auch mit der Weile egal, wer ihm raus gebracht hat, er ist mehrfacher Millionär! Aber es gibt in Deutschland mehr Mittelstand und Arme, wobei die Tendenz zu den Armen geht, für diese Menschen ist jeder Cent zu viel den sie zahlen müssen, weil sie jeden Cent zum leben brauchen.
Und zu ihrer Frage Herr Baumhäuel, JA ich werde sehr gut auf RTL, PRO7 und Co über politsches Zeitgeschehen informiert, die Kirche ist mir persönlich völlig egal, dafür gibt es ein eigenen Sender (wenn man ihn möchte!)und Regionale Information hole ich mir aus der regionalen Zeitung (wenn ich es möchte!). Und zu ihrer Aussage: "DIE MEHRHEIT DER LEUTE WILL NICHT NUR EIN "FASTFOOD"-GEGLOTZE AMERIKANISCHER PRÄGUNG OHNE BEZUG ZU UNSERER LEBENSWIRKLICHKEIT..." - Dies, Herr Baumhäuel, ist ein RIESEN Irrtum, ich persönlich und auch meine Lebensgefährtin, wissen schon gar nicht mehr, wann das letzte mal ein öffentlich rechtlicher Fernsehsender gesehen wurde. Und so geht es nicht nur mir, sondern auch der größten Mehrheit in Deutschland! Außer vielleicht eine Unterhaltungssendung mit viele Wetten, hat das öffentlich rechtliche doch kaum noch Einschaltquoten. DAS ist die Realtität! Und wissen sie warum? Weil private Fernsehsender sehr viel Unterhaltsammer sind als ein ARD oder ZDF, welche doch nur noch Zuschauer im Altersbereich von 70 bis 100 besitzen!
Diese ganze Geschichte um die GEZ, ist doch alles nur noch ein letztes Aufbäumen vor dem sterben der öffentlich rechtlichen Sendern. Aber weder GEZ, ARD, ZDF und CO., EUCH ALLE will keiner mehr!!!! Und das ist die Meinung eines Menschen, der NICHT bei den öffentlich Rechtlichen, bzw. bei der GEZ arbeitet. Und so wie ich, denkt die absolute Mehrheit in Deutschland, die sowohl von der Politik, als auch von den öffentlich Rechtlichen nicht gehört werden will!
Liebe Mitarbeiter der Internetseite akademie.de kämpft weiter! Es ist der richtige Weg!
Liebe Grüße
A.B.
Am 14.09.2007 12:42:54 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich wuerde gerne (m)einen beitrag zahlen, wenn das geld richtig verwendet wird. Und momentan ist das oeffentlich rechtliche auf den ahuptkanaelen nicht weit vom privaten entfernt - leider.
Am 14.09.2007 11:28:53 schrieb <Anonym>:
Publizieren Sie dieses Thema noch weiter im Internet, damit möglichst vielen "Zahlern der gesetzlichen Rundfunkgegühren" (also GEZ-Zahler) endlich mal die Hutschnure platzt und sich möglichst viele Menschen gegen diese Wilkür zur Wehr setzten. Ich jedenfalls habe Respekt vor Ihrer Arbeit und wünsche weiterhin vollen Erfolg.
Am 14.09.2007 07:20:59 schrieb <Anonym>:
Bitte lasst euch nichts gefallen, und macht weiter so.
Wenn der ÖR schon seinem Auftrag nicht nachkommen will,
dann müssen halt andere dieses tuhn,
für freie Meinungsbildung und unabhängige Information sorgen
Am 13.09.2007 18:16:48 schrieb <Anonym>:
Hallo akademie.de,
ich möchte Ihnen für die ausführliche Darstellung dieses Fehlverhaltens der GEZ danken. Es ist nur einer von sehr vielen Fehltritten, die bei der GEZ offenbar systematisch begangen werden. Beispielsweise habe ich als Radio-Hörer, der aus gutem Grund keinen Fernseher besitzt, regelmäßig die Aufforderung der GEZ bekommen, zu bestätigen, dass ich auch wirklich keinen Fernseher anmelden will! Dabei war dann die _falsche_ Erklärung, dass ich jederzeit gegenüber der GEZ auskunftspflichtig sei. Ein kurzer Blick in den Gesetzestext genügt auch hier, um festzustellen, dass dies keineswegs der Fall ist.
Danach hatte ich weitere Probleme, als ich ins Ausland umgezogen bin: Beim Abmelden des Radios wollte die GEZ wissen, ob es mit ins Ausland umgezogen wird. Es folgte dann die lakonische Bemerkung der GEZ, dass sie mein Gerät nicht abmelden könne, solange diese Information nicht da sei. Als wenn es die GEZ wäre, die ein Radio abmeldet -- das bin immer noch ich!
Also, insgesamt finde ich, dass die GEZ den Bogen stark überspannt hat. Ich bin mittlerweile dafür, sie gänzlich abzuschaffen: Man kann nicht mit kriminellen Methoden versuchen, Recht durchzusetzen.
Einer, der nicht mehr von der GEZ betroffen ist.
Am 13.09.2007 18:08:02 schrieb <Anonym>:
Die Zukunft des Rundfunks liegt im many-to-many Prinzip. Jemand fragte, ob die Privaten einen Th. Gottschalk je hervorbrachten? Je weniger von dieser Sorte, desto besser.
Die G€Z muss sterben oder die flat Gebühr auf max. 5 €uro senken. Diese perverse Bürgerabzocke für ein nicht nachgefragtes, überteuertes Produkt wird der Bürger - so oder so - ein für allemal zu stoppen wissen.
Am 13.09.2007 17:59:44 schrieb <Anonym>:
Ich fand das Zeichen "G€Z" bei akademie.de so aussagekräftig, dass ich es auch benutzen möchte! Wer hat das Urheberrecht? - Ich werde auf meiner Homepage von der CC-Lizenz Gebrauch machen, damit dieser Vorfall nicht in Vergessenheit gerät und auch noch 2009 uns und den Politikern in Erinnerung ist.
Ich hoffe, dass die Rundfunkanstalten - der Name "Anstalt" hat sich bestätigt, denn dort sitzen raff!gierige Personen, die nicht einmal wissen, was ihre Kassierer machen - ihre Gelder von 7.300.000.000 EURO - mehr als die kleinste Krankenkasse von uns Kranken erhält, mehr als das kleinste Bundesland erwirtschaftet,...- für ein besseres Programm verwenden und nicht in eine Imagekampagne investiert, die wie man jetzt sieht, irreparablen Schaden angerichtet hat.
Ich persönlich habe nichts gegen Rundfunkgebühren, aber gegen PC-Gebühren! Eigentlcih müsste man jetzt alle PC-Gebühren - also auch die Provider- und Onlinegebühren - der GEZ schicken, damit diese Zentrale den Begriff "PC-Gebühr" einmal richtig kennenlernen.
Und wenn diese Anstalten 2009 immer mehr Geld für ihre Internetangebote fordern, dann lasst uns alle surfen.
Am 13.09.2007 17:49:32 schrieb <Anonym>:
Also ich kann mich der Meinung von akademie.de nur anschließen. Da ich als reiner Privatnutzer nicht persönlich betroffen bin, musste ich mich noch nicht mit dem Gesetzestext auseinandersetzen, aber wie die GEZ, bzw. der SWR zu ihrer Interpretation kommen, ist mir absolut schleierhaft. Der Gesetztestext lässt in meinen Augen nicht an Deutlichkeit zu wünschen übrig.
Machts gut und weiter so!
Daniel Tonagel
Am 13.09.2007 16:37:37 schrieb <Anonym>:
Die GEZ erfüllt meiner Meinung nach alle Vorraussetzungen für eine kriminelle Vereinigung. Ein defektes Gerät ist nach Meinung der GEZ kein Grund, den Fernseher abzumelden, weil es ohne größeren technischen Aufwand repariert werden kann - interessante Ferndiagnose. Nach einigen Monaten und mehreren Briefen (per Einschreiben, ich halte die Berichte, dass andere Briefe gerne verschwinden für glaubwürdig) wird die Abmeldung akzeptiert - ab dem dann aktuellen Datum...
Die Gebührenpflicht endet nach Meinung der GEZ ausserdem nicht mit dem Tod des Teilnehmers, die verstorbene Großmutter unserer Nachbarn bekam von der GEZ einen nicht gerade freundlichen Brief, dass sie ihre Rundfunkempfangsgeräte anmelden solle.
Ich kann niemanden mehr empfehlen, sich einen Fernseher zu kaufen. Wer einmal in den Händen dieser Gruppierung gelandet ist, kommt so leicht nicht wieder raus. Das aktuelle Fernsehprogramm braucht IMHO auch keine Unterstützung - wenn nicht gerade gekocht wird, läuft zu Zeiten, an denen normale Menschen fernsehen können nur seichte Unterhaltung wie Hansy Vogt/Martha Wäber.
Am 13.09.2007 13:26:20 schrieb <Anonym>:
Also Frau Baumhäuel (oder soll ich sagen Baumheul), es ist wirklich zum Heulen. Es gibt in der ganzen Bundesrepublik nach Google und Teleauskunft keinen Herrn oder Frau Baumhäuel. Auch nicht in Paderborn. Also ist es Ihnen von der Agentur oder GEZ oder wo auch immer nicht ein bisschen peinlich?
Am 13.09.2007 12:26:30 schrieb Dietrich:
Rundfunkgebühren aus Überzeugung zu zahlen ist ja prima. Und ich finde, der öffentliche-rechtliche Rundfunk hat grundsätzlich eine wichtige Funktion in der Demokratie - auch wenn dort dringender Reformbedarf besteht.
Aber wie die GEZ und die Rundfunkanstalten aus Überzeugung Rundfunkgebühren in einer Form abzukassieren, die das Rechtsempfinden vieler Bürger und Betriebe (bei PC-Gebühr) verletzt, ist etwas anderes. Die eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Gebührenstaatsvertrages zur Maximierung des Gebühreneinzugs kann man nicht damit begründen, dass man selbst ja gerne Gebühren zahlt. Wir zahlen ja auch keine Rundfunkgebühren für das normale Telefon, obwohl man damit auch Radio hören kann, wenn beim Angerufenen im Raum ein Radio läuft. Man darf ja auch keine Rundfunkgebühr für Fernbrillen nehmen, obwohl viele mit diesen Brillen-Geräten auch fernsehen, die man vielleicht auch zu "neuartigen Rundfunkgeräten" umdefinieren könnte.
Darf man dann aber für betrieblich genutzte PCs GEZ-Rundfunkgebühren nehmen, obwohl in den Betrieben gearbeitet werden soll und die Arbeitnehmer dort nicht für das Ansehen von Soaps in ARD und ZDF bezahlt werden? Darf die GEZ einfach die gesetzliche PC-Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3 jenseits des Wortlauts des Gesetzes so auslegen, dass Betriebe für alle PC's Erstgeräte Gebühren zu bezahlen haben, wenn sie noch nicht für Radio oder Fernsehen zahlen? Dürfen GEZ und Rundfunkanstalten eine ihr nicht genehme Rechtsmeinung abmahnen und durch Rundfunkgebühren bekämpfen?
Wer meint, dass GEZ und Rundfunkanstalten mehr als die über 7 Milliarden Euro pro Jahr brauchen, kann jederzeit gerne an die GEZ spenden. Dazu müssen keine künstliche Gebührentatbestände konstruiert werden - es reicht doch ein Spendenaufruf!
Am 13.09.2007 12:03:52 schrieb Dietrich:
Hallo,
bei Ihnen klemmt nicht nur die Shift-Taste, sondern es gibt hier wohl auch ein riesiges Missverständnis: Die Texte von akademie.de zum Thema GEZ und Rundfunkgebühren wollen keineswegs die gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren in Frage stellen! Es kann aber wohl doch nicht sein, dass GEZ und Rundfunkanstalten alleine bestimmen dürfen, wer was zu zahlen hat. Die gesetzliche Gebührenpflicht wird im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt, darüber bestimmt nicht die GEZ.
Daher werden wir weiterhin unsere Rechtspositionen zur PC-Gebührenbefreiung und zur Frage, ob PC-Gebühren nicht verfassungswidrig sind verbreiten - zum zweiten Punkt läuft ja bereits schon eine Verfassungsklage.
akademie.de setzt den Leuten keine Flausen in den Kopf, sondern bietet Lesern Musterbriefe und Verhaltenstipps an, die auf einer begründeten Rechtsauffassung beruhen. Wer das Risiko scheut, nimmt sich halt einen Musterbrief von akademie.de, mit dem er seine PC-Gebühren wegen Verfassungswidrigkeit, bzw. PC-Gebührenbefreiungstatbeständen in § 5, Abs. 3 Staatsvertrag nur unter Vorbehalt zahlt.
Niemand kommt es teuer, wenn er gegebenenfalls seine PC-Rundfunkgebühren nur noch unter Vorbehalt zahlt! Dagegen kann die GEZ garnichts machen und das kostet nur einen Brief. Wenn die Gerichte zum Punkt PC-Gebührenbefreiung und PC-Gebühr entschieden haben, kann man sich dann seine an die GEZ gezahlten Gebühren zurück holen. Die anderen, die ohne Vorbehalt die Gebühren zahlen, kriegen später dann nichts zurück.
Die Texte bei akademie.de wurden ja wohl genau deshalb per GEZ-Abmahnstreubombe lahmgelegt, weil sie so wirkungsvoll waren. Nach laufender Aktualisierung wird es auf akademie.de bald noch bessere Tipps und Musterbriefe zu GEZ und Rundfunkgebühren als zuvor geben.
Am 13.09.2007 12:00:18 schrieb <Anonym>:
Ich bin Gebührenbezahle aus Überzeugung und leiste damit gerne meinen Teil für die gesetzlich vorgeschriebene Meinungsvielfalt! Diese kann nur durch das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland erhalten werden. Das ist meine feste Überzeugung. Im Leben gibt es nicht alles umsonst, und wenn man einen Gegenwert bekommt, ist eine Gebühr angemessen und erforderlich.
P.B.,
ein Fan von Marietta Slomka
Am 13.09.2007 11:05:47 schrieb <Anonym>:
@G. Baumhäuel: An Ihrem neuartigen Empfangsgerät klemmt die Shift-Taste.
Am 13.09.2007 09:21:55 schrieb <Anonym>:
HERREN ROSDALE UND HASE, IHRE KAMPAGNE GEGEN DIE RUNDFUNKGEBÜHREN UND FÜR DAS RISIKOLOSE SCHWARZSEHEN UND UNBEZAHLTE TEILNEHMEN AM RUNDFUNK IST GESCHEITERT. DA MAN IHNEN NUN DAS HANDWERK GELEGT HAT, WÄRE ES VERNÜNFTIGER, SIE WÜRDEN DARAUF VERZICHTEN, WEITER UNERLAUBT "RECHTSPOSITIONEN" ZU VERÖFFENTLICHEN. SIND SIE ÜBERHAUPT ANWALT? ES IST UNVERANTWORTLICH, SIE SETZEN DEN LEUTEN FLAUSEN IN DEN KOPF,DIE DIESE DANN TEUER ZU STEHEN KOMMEN, IN PUNCTO GEBÜHRENNACHZAHLUNG VERSTEHT DIE GEZ KEINEN SPASS UND DAS MIT RECHT!
ICH MÖCHTE ALLE KRITIKER AUCH FRAGEN: HAT DAS PRIVATE FERNSEHEN, DEM SIE DEN GANZEN SENDERAUM EINRÄUMEN MÖCHTEN, DENN JE EINEN THOMAS GOTTSCHALK HERVORGEBRACHT? WERDEN SIE DORT ÜBER ZEITLÄUFE UND POLIITSCHES GESCHEHEN INFORMIERT, FINDET DORT AUCH DIE KIRCHE IHREN PLATZ SOWIE REGIONALES GESCHEHEN UND KULTUR? DIE MEHRHEIT DER LEUTE WILL NICHT NUR EIN "FASTFOOD"-GEGLOTZE AMERIKANISCHER PRÄGUNG OHNE BEZUG ZU UNSERER LEBENSWIRKLICHKEIT, UND IST SEHR GERNE BEREIT, DAFÜR EINE GERINGE GEBÜHR ZU BEZAHLEN.
G. BAUMHÄUEL
Am 13.09.2007 07:29:15 schrieb Dietrich:
Hallo mündiger Bürger unten - ich lese wohl nicht recht. Beim Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ging es doch gar nicht um die Themen dieser Seite! Es ging doch wohl um die Frage, ob die Ministerpräsidenten richtig begründeten, warum es recht war, dass sie vorher die von der Gebührenkommission höher vorgeschlagenen Rundfunkgebühren absenkten. Was hat das denn mit der PC-Gebühr zu tun?
Wollen Sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht etwa herauslesen, dass in Deutschland ab jetzt immer nur noch das zu gelten hat, was die GEZ und die Rundfunkanstalten dem deutschen Volk an Gebührenmedizin verordnen? Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung beim Thema Rundfunkanstalten und GEZ-Gebühren keineswegs den Rechtsstaat abgeschafft oder irgendeinen Freibrief für eine zusätzliche Gewalt im Staat erteilt. Ein Auslaufmodell könnte bald eher die GEZ sein, nämlich im Rahmen der aktuellen Neuordnung der Rundfunkgebühren und damit auch eines Gebühreneinzuges.
Am 12.09.2007 22:59:55 schrieb nkittler:
Der "mündige" Vorredner scheint selbst von der GEZ zu sein, denn anders kann man sich seine feurige Meinungsäußerung kaum erklären.
Ich kann nicht für die "Mehrheit der Menschen in diesem Lande" reden, aber über meinen, doch recht großen, Bekanntenkreis. Und da kenne ich nicht einen einzigen GEZ- Befürworter.
Aber es sind wahrscheinlich sowieso alles "Krakehler"....... :-)
Ich kann nur sagen:
Weiter so Akademie und für eine GEZ-freie Zone
ebenfalls ein mündiger Bürger
Am 12.09.2007 22:23:00 schrieb <Anonym>:
Sie können Ihren aussichtslosen Kampf gegen die bewährte und von der Mehrheit der Menschen in diesem Lande - trotz aller Krakehler, die auch die Abschaffung der Finanzämter herbeigrölen würden - nicht gewinnen! Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Rundfunkgebührenordnung wie sie praktiziert wird die verfassungsgemäße und optimale Regelung ist! Es wird langsam Zeit, dass sie das einsehen.
Ein mündiger Bürger
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