Musterbrief: GEZ-Gebühren für PCs nur unter Vorbehalt zahlenDieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Dietrich von Hase

(12.08.2009) (aktualisiert) Dem GEZ Jahresbericht 2008 zufolge hatte die GEZ bis 31. Dezember 2008 bereits 187.131 PC- oder Handy-Rundfunkgebührenzahler erfasst, Tendenz steigend. Haben auch Sie schon einen Bescheid erhalten? Mit unserem Musterbrief sichern Sie sich Ihre womöglich zu Unrecht gezahlten Gebühren.

Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2006 lehnen 80 Prozent aller Befragten und 88 Prozent aller Internet-Nutzer die PC-Gebühren ab. Viele zahlen dennoch, um den mit einem Streit mit der GEZ verbundenen Aufwand zu vermeiden.

Aber das muss nicht sein! Unser GEZ-Musterbrief macht es Ihnen leicht: Sie profitieren gewissermaßen als "Trittbrettfahrer" von den laufenden Rechtsstreitigkeiten zur Rechtmäßigkeit der PC-Gebühren, die die GEZ als "Rundfunkempfangsgebühren für neuartige Rundfunkgeräte" oder mit dem Kürzel "NEG" bezeichnet. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass Sie Ihr an die GEZ wegen angeblicher PC-Gebührenpflicht gezahltes Geld später zurück erhalten. Die meisten Gerichtsurteile zur PC-Gebühr haben bisher die Bürger, Geschäftsbetriebe oder Vereine gewonnen, die gegen die PC-Gebühr klagten. Es dürfte allerdings noch Jahre dauern, bis der Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der PC-Gebühr in den verschiedenen realen Fällen und variantenreichen Argumenten in letzter Instanz (Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht) entschieden sein wird.

Im Musterbrief erklären Sie gegenüber der GEZ, dass Sie die GEZ-Gebühren für PC oder Handy ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlen. Damit sichern Sie sich Ihren Anspruch auf spätere Rückerstattung gezahlter PC-Gebühren. Der Musterbrief eignet sich für alle privaten oder nicht privaten Nutzungsformen des PCs oder Handys. Werden die letztinstanzlichen Urteile zugunsten der Gebührenzahler bestätigt, die auch für ihren konkreten Fall gelten, der ja meistens ganz typisch ist, so wird die GEZ auch Ihnen die gezahlten Gebühren zurückerstatten müssen.

Die zehn Minuten Zeitaufwand, die Sie benötigen, um den Musterbrief anzupassen und an die GEZ zu schicken, dürften sich lohnen. Sie müssen im Musterbrief nur Ihre Adresse, Ort, Datum und Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen, den Brief unterschreiben und per Einschreiben/Rückschein abschicken und natürlich eine Kopie und den Beleg verwahren.

Achtung:

Achten Sie darauf, ob Sie von der GEZ oder Rundfunkanstalt - wie üblich - nur Zahlungsaufforderungen, Überweisungsformulare usw. erhalten haben. Nur in diesem Fall können Sie den Musterbrief unten sinnvoll nutzen. Wenn Sie einen echten Gebührenbescheid erhalten haben (mit Rechtsbehelfsbelehrung), müssen Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Bei einem Gebührenbescheid wäre eine Zahlung unter Vorbehalt (nach Zivilrecht, BGB) wirkungslos, da es sich um einen Verwaltungsakt (nach Verwaltungsrecht) handelt.

Einige Leser informierten uns, dass die GEZ die Vorbehaltserklärung nicht anerkennt. Lassen Sie sich von der GEZ nicht verunsichern. Es spielt keine Rolle, ob die GEZ Ihre Vorbehaltserklärung anerkennt oder nicht. Bei Ihrer Vorbehaltserklärung handelt es sich um ein Formerfordernis des Zivilrechts, das Sie einfach einhalten müssen, um später Ihr Geld zurückerhalten zu können. Die GEZ hat hier nichts anzuerkennen und muss es auch nicht. Sehen Sie das Antwortschreiben positiv: Sie erhalten von der GEZ eine Empfangsbestätigung!

MUSTERBRIEF

Ihre Absender-Adresse

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach
50403 Köln

Ort, Datum

Durch Einschreiben/Rückschein - Teilnehmer-Nummer: (hier GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen)

Zahlung meiner Rundfunkgebühren für PCs, Handys etc. ab sofort nur noch unter Vorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der oben bezeichneten Teilnehmer-Nummer zahlen wir an Sie derzeit Rundfunkempfangsgebühren für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" (nachfolgend als "PC-Gebühren" bezeichnet).

Wir erklären hiermit, diese PC-Gebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Wir halten die PC-Gebühren nämlich gerade in unserem konkreten Fall für rechts- und verfassungswidrig. Inzwischen bestätigen die Urteile vieler Verwaltungsgerichte unsere Rechtsauffassung - so unter anderem:

Eine Minderheit der Gerichte hat zwar für die verhandelten Fälle das Bestehen der PC-Gebührenpflicht bejaht. Sämtliche bisherigen Entscheidungen wurden jedoch zur Berufung bzw. zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen, sodass wir unseren Vorbehalt zusätzlich auf den Vortrag der von der PC-Gebühr betroffenen PC-Besitzer in diesen Klagefällen stützen:

Wegen der von vielen Verwaltungsgerichten geteilten Verfassungsbedenken dürfte im Fortgang des Klageverfahrens als letzte Instanz auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen zahlen wir diese Gebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt - das heißt, ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, aber gleichwohl rechtsverbindlich. Bei abschließender Bestätigung der Urteile zur PC-Gebührenpflicht in höherer Instanz sind die von Ihnen zu Unrecht vereinnahmten PC-Gebühren in voller Höhe zzgl. Zinsen an uns zurückzuzahlen.

Wir bitten um eine Bestätigung des Erhalts unseres Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

P.S.: Aufgrund der Tatsache, dass Sie uns keinen Gebührenbescheid, sondern nur Zahlungsaufforderung/en zugesandt haben, ist gemäß Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.1973, AZ VII C 3.71, die Angelegenheit nicht als Verwaltungsakt, sondern zivilrechtlich einzuordnen. Nach BGB ist nach Zahlung unter Vorbehalt der Zahlbetrag rechtlich weiterhin anfechtbar und kann zurückgefordert werden. Sollte dies alles von Ihnen so nicht gemeint gewesen sein, bitten wir um unverzügliche Ausstellung eines Gebührenbescheids einschließlich der notwendigen Rechtsbelehrung, um gegen Ihre Forderung rechtlich durch Widerspruch gegen den Bescheid bzw. Klage beim Verwaltungsgericht nach Verwaltungsrecht vorgehen zu können. Bis dahin müssen wir weiterhin davon ausgehen, dass Sie die gezahlten PC-Gebühren zivilrechtlich behandelt wissen wollen.

Erläuterungen zum Musterschreiben und zum allgemeinen Vorgehen

  • Keine Anmelde- und Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte PCs: Nach Rechtsauffassung von akademie.de sind Ihr PC oder Handy meist gemäß § 5, Abs. 3 RGebStV sowieso gebührenbefreit. Unsere Auffassung wurde inzwischen u.a. durch das Verwaltungsgericht Berlin 27 A 245.08 vom 17.12.2008 bestätigt. Dies bedeutet gemäß § 3, Abs. 1 RGebStV, dass Sie Ihren PC oder Ihr Handy bei der GEZ nicht anmelden und die Fragebogen der GEZ nicht ausfüllen müssen. Mehr dazu hier. Das Musterschreiben oben empfiehlt sich für alle, die bereits PC-Rundfunkgebühren bezahlt, ohne einen Gebührenbescheid erhalten zu haben und sich nicht anwaltlich oder gerichtlich mit der GEZ herumärgern, sondern die weitere Urteilsfindung bis zum Bundesverwaltungsgericht usw. abwarten wollen.

  • Brief unbedingt per Einschreiben/Rückschein an die GEZ schicken! Sie sollten Ihr Anschreiben an die GEZ unbedingt per Einschreiben/Rückschein versenden. Schließlich könnten Jahre vergehen, bis über den Instanzenweg der Gerichte festgestellt wird, ob es überhaupt bzw. in welchen Fällen es rechtmäßig war, PC-Rundfunkgebühren zu erheben. Sie müssen also gegebenenfalls in ein paar Jahren beweisen können, dass Sie der GEZ damals Ihren Brief geschickt hatten und Sie Ihre Zahlungen für PC-Gebühren unter Vorbehalt leisten. Am einfachsten beweisen Sie das mit der Kopie des Briefs, an die Ihr Originalbeleg für Einschreiben/Rückschein geheftet ist. Außerdem sollten Sie notfalls später auch die GEZ-Gebührenzahlungen belegen können.

  • Zahlung unter Vorgehalt - ist das rechtlich sauber?Wir wurden gefragt, ob der Ratschlag, der GEZ per Musterbrief zu erklären, die GEZ-Gebühren nur noch unter Vorbehalt zu zahlen, nicht falsch sei. Eine Zahlung unter Vorbehalt sei im Verwaltungsrecht doch nicht vorgesehen. Da Streitfälle mit der GEZ der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzuordnen seien, entstünden aus Zahlungen unter Vorbehalt demnach keine Rückerstattungsansprüche. Tatsächlich gilt dies nur für die wenigen Fälle, in denen die GEZ vorher einen Gebührenbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung usw.) erlassen hat. Hier muss tatsächlich gegen den Bescheid binnen Monatsfrist fristgerecht Widerspruch eingelegt, bzw. Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Allerdings vermeidet die GEZ solche Bescheide, die meist nur dazu eingesetzt werden, angemahnte Beträge über den örtlichen Gerichtsvollzieher per Zwangsvollstreckung einzutreiben. Nach Verwaltungsrecht erfordert dies nämlich einen erfolgreich zugestellten Gebührenbescheid, auf den nicht fristgerecht mit Gebührenzahlung, bzw. Widerspruch, ggf. Verwaltungsklage reagiert wurde. Zahlt der Betroffene (meist aufgrund des Zahlungsdrucks der GEZ, ggf. der Androhung der Vollstreckung) nach Zahlungsaufforderung durch die Behörde ohne Gebührenbescheid unter Vorbehalt, gilt Zivilrecht (BGB). Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wären ansonsten Bundesrecht sowie Grundgesetz verletzt. Das bedeutet, dass vom Bürger explizit und auch mit Grundangabe nur unter Vorbehalt an die GEZ geleistete Zahlungen nach Zivilrecht (BGB) zu bewerten sind, und damit später wieder zurück gefordert werden können. Über GEZ-Zahlungsaufforderungen ohne deutlichen Bescheidscharakter (Betitelung mit Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, etc.) kann gemäß BVerwG kein unanfechtbarer Verwaltungsakt entstehen.

    Sollten Sie für eigene GEZ-Fragen hierzu noch weitere Nachweise wünschen, kann Ihnen folgender O-Ton der GEZ-Rechtsabteilung zum Thema Gebührenbescheid weiterhelfen. So erläutert die GEZ in der Abmahnung vom 09.08.2007 der akademie.de, wie die GEZ selbst das Thema Bescheid sieht:

    "Gebührenbescheide können und werden von der GEZ nur an Rundfunkteilnehmer verschickt. Die Rundfunkteilnehmereigenschaft setzt voraus, dass der Betroffene bereits mindestens ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet hat. Eine Person, die keine Rundfunkempfangsgeräte angemeldet hat, kann mithin überhaupt keinen Gebührenbescheid bekommen. Darüber hinaus handelt es sich beim Gebührenbescheid um ein Mittel zur Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren. Der Gebührenbescheid wird daher nur gegenüber säumigen Rundfunkteilnehmern und nur dann eingesetzt, wenn bereits sämtliche anderen Möglichkeiten (bspw.: Zahlungserinnerungen) erfolglos ausgeschöpft wurden und dem betroffenen Rundfunkteilnehmer die Vollstreckung droht."

    Die GEZ sieht selbst Ihre an die PC-Besitzer verschickten Anmeldebestätigungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen mit beigefügtem Überweisungsträger, usw. demnach selbst nicht als Bescheid an. Liegt aber kein Gebührenbescheid für die Zahlungsforderung vor, existiert auch kein Verwaltungsakt. Die Zahlung der Forderung unter Vorbehalt ist demnach unter Zivilrecht zu behandeln, es ist noch kein Bescheid, sondern eben nur eine normale Zahlungsforderung. Und diese unterliegt nicht dem Verwaltungsverfahrensgesetz, sondern verjährt nach BGB wie eine normale Forderung des Zivilrechts. Wie das Bundesverwaltungsgericht am 12.01.1973 unter VII C 3.71 klarstellte (der Oberbundesanwalt stimmte ausdrücklich zu):

    "... Weil die Rechnung ... kein Verwaltungsakt ist, steht nicht unanfechtbar fest, daß der Kläger der Beklagten den hier streitigen Betrag schuldete. ... Allerdings hat der Senat im Urteil vom 10. April 1964 - BVerwG VII C 68.61 - (DÖV 1964, 712) ausgesprochen, daß die Anforderung einer Gebühr nach dem Erbringen der öffentlichen Leistung nur durch den Erlaß eines Verwaltungsaktes geschehen könne."

  • Die derzeitige PC-Gebühr von 5,52 Euro ist nur die "Einstiegsgebühr": Beachten Sie, dass die aktuelle Monatsgebühr von 5,52 Euro nur die "Einstiegsgebühr" in Höhe der Radiogebühr darstellt. Die PC-Gebühr wurde im Herbst 2006 nur deshalb von 17,03 Euro monatlich (Fernsehgebühr) auf 5,52 Euro herabgesetzt, weil das öffentlich-rechtliche Fernsehen im Internet nicht viel Fernsehen und Fernsehqualität anbieten konnte. Das soll erklärtermaßen geändert werden, sobald ein besserer Versorgungsstandard erreicht wird. Die PC-Gebühr soll zukünftig mehr als das Dreifache der heutigen kosten. Das sind dann jährlich für den Arbeits-PC im Betrieb über 200 Euro. Somit könnte der bis auf Porto plus Einschreibegebühr kostenlose Musterbrief von akademie.de Ihnen helfen, später potenziell hunderte Euro von an die GEZ gezahlten PC-Gebühren zurückzuerhalten.

  • Rechtliche Erläuterung des Vorbehalts im Musterbrief. Beachten Sie im Musterschreiben bitte im vorletzten Absatz den Satz 2: "Die Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung." Übersetzt bedeutet dieser Satz: Einerseits erklären Sie, dass Sie Ihre Gebührenzahlungen an die GEZ als rechtsverbindlich ansehen. Deshalb müssen GEZ und Rundfunkanstalten Sie in Ruhe lassen, denn sie erhalten ja erstmal von Ihnen die PC-Gebühren. Andererseits sagen Sie, dass Sie sich rechtlich nicht zur Gebührenzahlung verpflichtet fühlen, wobei die PC-Gebühr von vielen Gerichten in typischen Fällen für nicht rechtmäßig gehalten wird. So behalten Sie Ihre Chance, die gezahlten PC-Gebühren später einmal von der GEZ zurückfordern zu können, wenn die höchsten Gerichte die PC-Gebühren als rechtswidrig einstufen.

    Der Text im Musterschreiben unter "P.S." soll dem "Bäumchen wechsle dich"-Spiel der GEZ zwischen Handlungen mit Zivilrechts- bzw. Verwaltungsrechtscharakter entgegenwirken. Die GEZ soll sich eindeutig erklären, auf welcher Gesetzesgrundlage sie denn Zahlungen einfordert, dem Zivilrecht oder dem Verwaltungsrecht. Damit gibt es für die GEZ im eventuellen späteren Streitfall keine Ausrede mehr, alles sei doch eigentlich ganz anders gemeint gewesen.

Achtung: Zahlung unter Vorbehalt unterbricht nicht die Verjährungsfristen!

Forderungen verjähren nach BGB im Normalfall drei Jahre nach dem Jahr, in dem die Forderung entstand. Wenn Sie Ihre Zahlungen an die GEZ für PC-Gebühren unter Vorbehalt gestellt haben, unterbricht dies nicht die Verjährung. Rückforderungen für 2007 unter Vorbehalt gezahlte GEZ-Gebühren würden demnach ab dem 31.12.2010 verjähren. In 2011 verblieben nur noch Rückerstattungsansprüche für die ab 2008 gezahlten Gebühren usw. Um die Verjährungsfrist zu unterbrechen, müssen Sie vor Ende der Verjährung für die Gebühren des jeweiligen Jahres beim örtlichen Verwaltungsgericht Feststellungsklage auf Nichtbestehen der Rundfunkempfangsgebührenpflicht für PC oder Handy einreichen.

  • Der Text im Musterschreiben unter "P. S." soll dem "Bäumchen wechsle dich"-Spiel der GEZ zwischen Handlungen mit Zivilrechts- bzw. Verwaltungsrechtscharakter entgegenwirken. Die GEZ soll sich eindeutig erklären, auf welcher Gesetzesgrundlage sie denn Zahlungen einfordert, dem Zivilrecht oder dem Verwaltungsrecht. Damit gibt es für die GEZ im eventuellen späteren Streitfall keine Ausrede mehr, alles sei doch eigentlich ganz anders gemeint gewesen.

Leserzuschriften machen das Problem klar: Der Musterbrief zur Zahlung unter Vorbehalt wurde von akademie.de entwickelt, weil immer mehr Leser und Leserinnen bei akademie.de nachfragten, was zu tun sei, wenn die GEZ jetzt von ihnen für PCs oder Handys Rundfunkgebühren verlangt. Aus einer Leserzuschrift an akademie.de:

"Die GEZ hat mich gerade verpflichtet, für meinen PC Rundfunkgebühren zu zahlen. Ich wohne in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung und arbeite in einem dieser Räume freiberuflich und ganztags als Lohnsteuerberater und Buchhalter. Ich habe meinen Fernseher und ein Radio im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner. Lasse ich die Tür auf, was IMMER der Fall ist, höre ich aus dem Wohnzimmer Musik.

Mein Rechner verfügt über keinen Lautsprecher. Hier muss ich sagen, dass ich bei meiner Arbeit sowieso keine Musik höre, auch nicht vom Internet her Filme sehe. Hier muss ich Geld verdienen und mich konzentrieren, zumal ich alleinstehend bin. Mein Rechner ist natürlich nicht privat, sondern geschäftlich. Aber jetzt zahle ich Rundfunkgebühren fürs Wohnzimmer in voller Höhe und auch noch für mein Arbeitszimmer. Ist das so korrekt? Muss ich mir das gefallen lassen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier einen Tipp geben könnten."


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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 09.12.2009 09:08:57 schrieb <Anonym>:
Hallo,

meine Nachbarin ist alleinstehende Harz 4 Empfängerin mit einem 1 Euro Job und kommt auf monatlich 730 Euro. Sie muss keine GEZ Gebühren bezahlen und hat eine GEZ Befreiung.

Ich als Rentner komme mit Wohngeld nur auf 720 Euro monatlich und ich bekommen keine GEZ Befreiung.

Die Mietkosten sind bei uns auch GLEICH!

Wo bleibt da die Gerechtigkeit bei der Gebührenberechnung???

Am 09.12.2009 09:02:31 schrieb <Anonym>:
Hallo,

meine Nachbarin ist alleinstehende Harz 4 Empfängerin mit einem 1 Euro Job und kommt auf monatlich 730 Euro. Sie muss keine GEZ Gebühren bezahlen und hat eine GEZ Befreiung.

Ich als Rentner komme mit Wohngeld nur auf 720 Euro monatlich und ich bekommen keine GEZ Befreiung.

Die Mietkosten sind bei uns auch GLEICH!

Wo bleibt da die Gerechtigkeit bei der Gebührenberechnung???

Am 05.12.2009 12:12:31 schrieb <Anonym>:
Ich verstehe die ganze Aufregung mit den GEZ-Gebühren nicht. Tatsache ist, daß die GEZ rechtswidrig ist. Melden Sie sich einfach ab (Musterbrief und weitere Infos über: www.bund-fuer-das-recht.de)Dann kommen noch 2-3 Briefe. Und jetzt ist es ganz wichtig, daß Sie diese UNGEÖFFNET sofort zurückschicken. Dann ist Ruhe. Diese Methode hat Erfolg und ist ganz einfach.

Am 12.11.2009 09:12:14 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrtes Team, Sie haben mir mit dem Artikel über die Rechtslage der GEZ Gebühren von gewerblich genutzten PCs auf einem Grundstück,wo schon GEZ Gebühren bezahlt werden, sehr geholfen. Die GEZ nahm ihren Bescheid über PC GEZ Gebühren, welcher auch rückwirkend gestellt wurde, Dank Ihrer Hilfe zurück. Sie haben eine tolle Arbeit gemacht und mit Ihren Recherchen mir sehr geholfen. Dank an Alle

Am 28.08.2009 14:15:32 schrieb <Anonym>:
Ich bin dringend auf der Suche nach Hilfe...Hilfe zum thema GEZ Abmeldung!!!
Ich habe mich abgemeldet (mein Grund ist eine Haushaltsauflösung)
und nun einen Brief der GEZ bekommen.

> In dem steht:
> Sie möchten Ihre Rundfunkgeräte wegen Haushaltsauflösung
> abmelden (Das ist ja eigentlich schon falsch, dennich habe
> mich ja abgemeldet..oder nicht??) sie hätten die Erfahrung
> gemacht, das es sich in der regel um einen Umzug handelt.
> Daher haben Sie die Abmeldung nicht durchgeführt und bitten
> mich die neue Adresse mitzuteilen.
>
> Für den Fall, dass ich unter der Neuen Adrersse keine
> Rundfunkgeräte bereithalte, soll ich innerhalb von 6 Wochen
> mitteilen, was mit den Geräten geschehen ist.
> Wenn ich keine Antwort innerhalb der sechs Wochen gebe, gehen
> die davon aus das die bisher angemeldetet Geräte weiterhin
> zum Empfangbereit sehen und mein Teilnehmerkonto wird
> unverändert weitergeführt.
>
>
> Ich habe keine Einzugsermächtigung erteilt und habe bisher
> immer überwiesen.
>
> Ich fühle mich mal krass unter Druck gesetzt und weiß nicht
> was ich nun genau tun kann...ich will auf keinen Fall sagen
> wohin ich ziehe.
> Aber was soll ich zu den geräten sagen und ist die Abmeldung
> nun gültig oder läuft mein Konto weiter und weiter.

Könnt Ihr mir irgendwie helfen?!

Am 04.08.2009 15:37:53 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Rundfunkgebühren hin Rundfunkgebühren her, ich habe schon einige Jahre keinen Ferseher oder Radio mehr weil mich nicht nur ARD und ZDF langweilen sonder auch fast alle anderen Sender. Sie senden entweder nur etwas zur Volksverdummung oder wiederhohlungen aus den 70ern.
Natürlich habe ich einen PC mit Internetanschluss ist ja auch mein gutes Recht und ich verstehe das sogar auch als eine art Pflicht im sinne von weiterbildung auf dem laufenden bleiben und so. Jeder Bürger unseres Landes hat ein Recht darauf. Das Internet ist auch eine gute Plattorm der Komunikation. All dieses nutze ich im Internet das einzige was ich nicht nutze ist ( mal abgesehen das ich überhaubt nicht weis wie das geht ) Fernsehen. Weder öffentlich rechtlich noch privat.
In der heutigen Technisch versierten Zeit dürfte es doch bitte kein Problem darstellen nur zu zahlen was ich auch nutze andere Medienanbieter können es doch auch siehe Primjere(ä?). Da kann man sogar einzelne Filme kaufen das muss doch auch mit Nachrichtensendungen oder Dokus etc möglich sein.
Ich weiß zwar nicht wie man soetwas anstösst aber um diesen Gebührenwahnsin ein ende zu machen sollte vieleicht die GEZ oder von mir aus auch alle Privaten Sender vom Gesetzgeber verpflichtet werden ein solches Tarifsystem oder ähnlich einzuführen.Und jeder hat die möglichkeit sich auszusuchen was er oder sie nutzen will.
Vieleicht klingt das alles ein bischen einfach aber mir ist schon klar das auch soziale grundlagen beachtet werden mussen ( Gebührenfreiheit bei Armut usw.)
Vieleicht gibt es ja in Deutschland einen Juristen oder gleich mehrere die sich diesen Thema mal annehmen und sich Gedanken machen. Es werden Ihnen bestimmt sehr sehr viele Bürger dieses Landes ''gebührenden'' Dank aussprechen.

alles Gute für alle :-)

Am 31.05.2009 09:01:16 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Die GEZ ist Abzocke pur.Selbst Personen, die wegen geringen Einkommens befreit sein müssten, müssen GEZ zahlen, wenn sie den erneuten Befreiungsantrag einen Tag zu spät absenden. Selbst bei dauerhaftem geringen Einkommen wie Grundsicherung im Alter oder Erwerbsunfähigkeit wird die Befreiung oftmals auf wenige Monate begrenzt, damit die Person es vielleicht versäumt, den erneuten Antrag frühzeitig abzusenden, damit die GEZ diese armen Menschen abzocken kann, obwohl sie genau weiß, dass sich das Einkommen nicht ändert. Dies ist Betrügerische Abzocke. Viele wandern aus Deutschland aus, die GEZ liefert einen weiteren Grund, dieses Land zu verlassen.

Am 17.03.2009 23:38:14 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Die GEZ erreicht man auch unter der Ortsnummer: 0221-5061-0, viel Spass beim Telefonieren zum Ortstarif und Flattarif!

Am 09.01.2009 13:02:13 schrieb _simon:
hallo TBB,

für Autorradios in teilgewerblich genutzen Fahrzeigen sind die Gerichtsentscheidungen leider nicht einschlägig, da hat die GEZ eine stärkere Rechtsposition, die sie ja auch weidlich nutzt.

beste Grüße
Simon
Redaktion akademie.de

Am 09.01.2009 11:34:56 schrieb <Anonym>:
Eine Frage habe ich allerdings noch: Sie heben hier in Ihren Erläuterungen insbesondere die Gebührenbefreitheit gewerblich genutzter PCs hervor. Wie steht es mit meinem gewerblich genutzen Privatfahrzeug bzw. Geschäftsfahrzeug, in denen ein Autoradio eingebaut ist aus? Wird sich hier nicht die GEZ darauf berufen, daß diese angemeldet werden müssen? So zahlt doch jeder selbstständige (Einzelunternehmer) GEZ Gebühren und somit auch für den PC in seinem Büro.

MfG.
GB TBB

Am 02.01.2009 02:32:44 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Ich begebe mich für über zwei monate ins ausland.Nach der
"möchteabmeldung" (formblatt der gez)erhalte ich ein anschreiben während meines urlaubs.Mit nachfragen zum verbleib der rundfunkgeräte.Ich antworte nach der rücker, dass ich sie mit meinem auto in den urlaub mitgenommen habe und in meiner wohnung und keinem kfz ein rundfunkgerät zum empfang breithalten wurde.Die gez weigert
sich die "möchteabmeldung" zu kenntnis zu nehmen.

Am 01.12.2008 18:20:14 schrieb <Anonym>:
wofür zahlen wir eigendlich internet gebühren wenn man auch noch GEZ gebühren zahlen soll??wo ist da die logik???da zahlt man ja doppelt!!!ein vorschlag von mir: die GEZ sollte einen eigenen internet anbieter werden damit sie noch mehr abzocken können!!!ich zahle doch nicht für meine internet anschluss auch noch GEZ gebühren!!!da können sie lange warten. die wollen von mir seit 6 monaten geld haben. wobei die rechnung weiter über die normale gebühr liegt wie angegeben ist von der GEZ.die wollen immer hin schon fast 90€haben. so kann man sich auch bereichern!!!!

Am 13.11.2008 08:32:07 schrieb <Anonym>:
Also um das mal auf den Punkt zu bringen!
Lösung dieses Problem ist wer ein Gerät nutz so wie es die GEZ und ÖR vorsieht soll Zahlen.
Es ist möglich mit Decoder oder im WWW mit einlogen dies zu kontrollieren auch bei Handy´s und usw.
Alle Anderen die das nicht tun werden so mit in ruhe gelassen und fertig.
Mehr gibts da eigentlich nicht zu sagen.
Alle Machenschafften um die Gebühren zu kassieren sind vom Gesetz eigentlich verboten,
es ist allso an der Zeit das der Deutsche sich wehrt das ist überfällig und nicht nur zu diesem Thema
zb Krankenkassen zuschlag für Kinderlose Eheparre oder Lebensgemeinschaften, die gerne Kinder hätten
nur keine aus Gesundheitlichen Gründen bekommen können
Diese Liste liese sich ins unendliche erweitern
Wacht endlich auf und zeigt die Zähne ich für meine Teil tue dies mit meinen beschränkten Möglichkeiten.
Viele zusammen das wäre´s


Am 10.11.2008 17:15:53 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Geschäftsinhaberin eines kleine Einzelhandlesgeschäftes. Ich besitze im Geschäft weder Radio noch Fernseher.
Auf einen Anruf von der GEZ hin wurde ich auf die Frage ob ich denn eine Internetfähigen PC besitze von dieser Anruferin so in die "Enge gedrängt" das ich die Frage bejahte. Auf meine Hinweis das ich den PC auschließlich für Geschäftskorrespondenz nutze und nicht mal Lautsprecher angebracht sind meinte sie das hat nichts zu sagen. Seit dem zahle ich GEZ-Rundfunkgebühren.
Meine Wohnung für die ich auch schon GEZ-Gebühren zahle ist nicht in der Nähe des Geschäftes. Da ich in der Zeitung bis jetzt drei Urteile gefunden habe, auh meine Bank hat mich auf ein Urteil aufmerksam gemacht, wonach z.B. in meinem Fall keine Gebühren zu zahlen wären habe ich natürlich an die GEZ geschrieben aber sie beharren weiterhin auf Ihre Gebühren. Was kann ich tun. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Brigitte Reimann

Am 08.10.2008 14:19:16 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Durch Einschreiben/Rückschein
Teilnehmer-Nummer: xxx xxx xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer zahle ich seit Jahren an Sie Rundfunkgebühren. Während meiner monatelangen, beruflich bedingten Abwesenheit forderte die GEZ, ich müsse zusätzlich „gewerblich“ genutzte Geräte anmelden.

Allerdings lässt die Berechnungstabelle (auf der Rückseite Ihres Schreibens) offen, welche Gebühr pro Freiberufler, pro Privatperson, pro KFZ oder ... anfallen soll und leistet damit einer Ordnungswidrigkeit (falsche Anmeldung) Vorschub.

Das Thema Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" ist rechtlich umstritten.

Gemäß Rechtsauffassung von akademie.de sowie gemäß Wortlaut von § 5, Abs. (3) RGebStV sind für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkgeräte" wie PCs usw. auf einem Grundstück keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn sich auf dem Grundstück bereits ein anderes herkömmliches Rundfunkgerät befindet oder für einen anderen PC auf dem gleichen Grundstück bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. So zahlt auch akademie.de für die eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren und begründete dies damit, dass auf dem gleichen Grundstück andere Mieter herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte betreiben. Offenbar teilt auch die GEZ inzwischen die Rechtsauffassung von akademie.de: Die GEZ fordert von akademie.de keinerlei GEZ-Gebühren, obwohl bei akademie.de PC's betrieben werden und dies der GEZ seit 2007 bekannt ist.

Am 15.07.2008 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in seiner Entscheidung mit Az. 4 A 149/07 es für rechtswidrig befunden, wenn die GEZ - bzw. der NDR - eine zusätzliche Rundfunkgebühr für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC verlangt, obwohl bereits für angemeldete Privatgeräte Rundfunkgebühren erhoben und bezahlt werden.
Wegen der erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt und - wenn gegebenenfalls - in welchen Fällen für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren zu zahlen sind, erkläre ich hiermit, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkgebühren nur unter Vorbehalt leisten werde.

Meine Gebührenzahlungen erfolgen somit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass Geräte in mit meinem Fall vergleichbaren Fällen nach § 5 RGebStV gebührenbefreit sind, werden wir die gezahlten GEZ-Gebühren jedoch wieder zurückfordern.

Des weiteren führe ich folgende Beschwerden dagegen, dass
a) Mitarbeiter der GEZ auf die Frage, ob es außer der teuren 180-5-Nummer auch eine normale Telefonnummer gebe, einfach auflegen (konkret am 2008-10-01, namentlich unbekannt)
b) Mitarbeiter der GEZ (konkret Ihre Frau R******* K****** am 2008-10-01 ) nur durch Erfragen des Namens und Androhen einer Beschwerde davon abgebracht werden können, gegen mein ausdrückliches Verbot Geräte auf meinen Namen anzumelden - erst danach erklärte sie sich bereit zu vermerken, dass ich selbst eine etwaige Anmeldung schriftlich vornehmen würde
c) die GEZ in Ihren mehreren Anschreiben und auch im Internet nur davon ausgeht, man müsse unabänderlich bestehende Geräte nur noch anmelden. Die GEZ verhindert dadurch, dass jeder Mensch sich vor einer Anmeldung neu entscheidet, welche Geräte er überhaupt noch privat oder aber beruflich (von der GEZ meist fälschlich „gewerblich“ genannt) nutzen will, welche er dann doch lieber abschafft und welche er in welchen Räumlichkeiten nutzen will. Die GEZ ist groß genug, um einen einfachen Gebührenrechner oder eine eindeutige Tabelle oder Formel ins Internet zu stellen, mit dem der Interessent die Vertragsmodelle durchspielen kann
d) die GEZ keine Mengeneinheiten / Zuordnungseinheiten nennt (pro Gerät, pro Raum, pro Firma, pro Person, ...)
e) die GEZ als eine Öffentlich Rechtliche Anstalt das Attribut „Rechtlich“ in „Entrechtend“ verdreht. Selbst Befürworter der Öffentlich Rechtlichen Anstalten werden dadurch verhöhnt.

Bitte senden Sie mir unverzüglich eine auf Freiberufler zutreffende Gebührenaufstellung, aus der auch die Einheiten (pro Gerät, pro Raum, ...) zweifelsfrei hervorgehen, damit ich meine zukünftige Ausstattung planen und dann ggf. anmelden kann.

Bitte senden Sie mir unverzüglich auch eine E-Mail-Adresse, unter der solche Fragen effizienter und ohne 0180-5-Nummer vorab geklärt werden können. Stattdessen nochmals bei Ihren eigenmächtigen Mitarbeitern auf 0180-5-... anzurufen, ist mir nicht zuzumuten.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichem Gruß
***

Danke auch an akademie.de fuer das vorformulierte Schreiben, das ich hier eingearbeitet habe.

Am 07.10.2008 18:41:27 schrieb <Anonym>:
muss mein sohn 21jahre wenn er noch im kinderzimmer wohnt,also neben der wohnstube für die geräte wo ich gez zahle extra bezahlen.

Am 28.09.2008 17:54:13 schrieb <Anonym>:
Also ich zahle nicht und fehrnseher oder Radio hab ich nicht nur einen Pc.. und für einen Pc ohne tv karte zahle ich nicht... im Übrigen diese GEZ Heinis müsst ihr gar nicht rein lassen ihr sagt ihm einfach das sie nichts haben und basta.. wozu zahlen wir steuern... ?? sollen die doch davon was abzweigen dafür das nur werbung in der Glotze kommt...

Am 24.09.2008 20:17:15 schrieb <Anonym>:
Warum zahlen die Herren der "GEZ"nicht freiwillig Alimente an den Staat? Die Vorrichtung zum Kindermachen haben sie ja.Es besteht also die möglichkeit...

Am 20.08.2008 13:52:54 schrieb <Anonym>:
Die Gebühren finde ich grundsätzlich richtig und wichtig.
Es werden nicht nur die Sendungen der Sendeanstalten bezahlt - Aufgabe der Gebührenempfänger ist zudem auch die Überwachung der privaten Sender.

Öffentliche Sender sind eine wichtige Säule für Demokratie und freie Meinungsäußerung. Sie müssen vom Bürger bezahlt werden, um unabhängig zu bleiben.
Private Sender können fast von jedem, der ausreichend Geld hat, gekauft werden (ggf. auch von einem Staat). Darüber lassen sich dann die Menschen manipulieren und es kann Meinungsbildung betrieben werden (vgl. z.B. Printmedien wie Bild-Zeitung). Berichterstattung wird zensiert und an eigene Interessen angepasst. Freie Meinungsäußerung wird nur toleriert, wenn sie der Meinung des Besitzers entspricht (vgl. z.B. Staatsfernsehen und -radio in kommunistisch-diktatorischen Staaten).
Das sollte man Beachten bei allem Missmut über Höhe und Ungerechtigkeit der Gebühren.

Leider muss ich feststellen, dass das Programm der öffentlichen Sender zunehmend schlechter wird. Zudem habe ich häufig den Eindruck, dass das Überwachen der privaten Sender nur unzureichend funktioniert.
Auch die Methoden, wie z.T. &quot;neue Gebührenzahler&quot; ermittelt werden, sind wohl nicht immer ganz ok.
Gebühren für PCs finde ich auch daneben, da ja Internet-Empfang rein gar nichts mit Rundfunk zu tun hat und auch eine Überwachung des Internets hier quasi nicht möglich ist.
Aber eine Abschaffung der öffentlichen Sendeanstalten wäre katastrophal für user Land. Und ohne direkt von den Bürgern bezahlt zu werden kann das Prinzip der öffentlich-rechtlichen Anstalten nun mal nicht funktionieren.


Anton


PS: Auch die privaten Sender werden (indirekt) vom Bürger bezahlt. Zum einen durch weniger Freiheit, zum Anderen durch die Werbung. Denn die Unternehmen, die die beworbenen Produkte verkaufen, verlangen halt mehr, wenn die Werbung was kostet. Und wer denkt, dass man nur bei Aldi &amp; Co kaufen müsse, um keine Werbung mit zu bezahlen - stimmt auch nicht ganz. Die Waren bei Discountern werden auch überwiegend von Konzernen hergestellt, die auch teuere (beworbene) Produkte verkaufen. Und das erhöht auch teilweise die Discountwaren-Preise.

Am 18.08.2008 20:59:29 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Grundsätzlich stellt sich doch einfach die Frage, wie es möglich sein kann, das legalisierte Kriminalität in Deutschland geduldet wird. Die doppelte, teilweise dreifache Abzocke ist, obwohl zur Zeit diskutiert und gerichtlich angefochten, vorerst rechtens. Und es ist völlig egal, wer dieses Geld kassiert. Dass jemand überhaupt gezwungen wird, zu bezahlen, ob er die Öffentlich-Rechtlichen (der Name selbst ist ja schon eine Zumutung...) nutzt oder nicht, ist eine Zumutung.
Bei dem heutigen Stand der Technik sollte es doch möglich sein, den Kunden, die es wünschen, ein Passwort oder sonstige Möglichkeiten gegen Bezahlung zu geben, mit dem diese sich einloggen können. ALLES andere, was im Internet frei zugänglich ist, sollte auch frei bleiben.
Und dasselbe System könnte hervorragend mit Fernsehern funktionieren. Stellung eines Decoders. Musste sich doch vor Jahren die Mehrheit sowieso zulegen. Auch hier wäre es möglich, technisch gesehen, zu kontrollieren, was gesehen wird und was nicht. Also die ÖR gegen Bezahlung und die anderen kostenlos. Premiere gibt es schließlich auch nur gegen Bezahlung, oder täusche ich mich? Warum wird das also nicht einfach umgestellt? Und warum muss jemand, der also z.B. schon für Premiere zahlt nochmal Geld für die drei Furzsender zahlen, die er sowieso nicht sieht? Oder warum muss jemand zahlen, der seinen PC beruflich nutzt und, man höre und staune, keine Zeit hat, nebenher Fernsehen zu schauen oder sich auf die Arbeit konzentrieren muss und auch keine Musik dabei hört, während jedoch ein Arbeitsloser, der ja Zeit genug hat, und witzigerweise auch einen PC, von den Gebühren entbunden wird. Aber das wäre nun ein anderes Thema bezüglich der eigenwilligen Verteilung von Staatsgeldern, über das ich mich an dieser Stelle lieber nicht auslasse.

Am 04.08.2008 10:14:02 schrieb <Anonym>:
Ich habe gar kein Auto... "Wetten dass" interessiert mich genau so wenig wie Fußball... Warum soll ich dafür zahlen? Ich gebe kein "Geld für Scheiße aus", warum sollte ich das tun? Die öffentlich-rechtlichen haben einen Auftrag, den sollen sie erfüllen und weiter gar nichts. Ich brauche auch keinen Dudelfunk, zig Sender, auf denen das gleich läuft. Und die wenigen guten Sender, wie Multikulti in Berlin, werden dicht gemacht.

Am 01.08.2008 13:19:52 schrieb <Anonym>:
Jetzt mal ehrlich Leute...
Es gibt keinen der nicht mal die öffentlich Rechtlichen benutzt! Wenn dies einer behauptet dann ist das quatsch. Ich bezahle meine Rundfunkgebühren gerne. Man wir bezahlen den Soli Beitrag, dann geht das ja wohl auch. Wer hat kein Radio im Auto? Die meisten guten Sender sind Öffentlich-Rechtlich.
Wetten dass? oder Fußall guckt doch auch jeder oder? das kostet, und ich persönlich hab keinen bock auf Werbung, und zwar alle 10 Min. Außerdem solltet ihr mal eins bedenken: Ihr bezahlt der GEZ garnichts, sondern den Sendern. Die wollen die Kohle doch. Außerdem solltet ihr mal bedenken das ca. 75 % aller Bürger in Deutschland die Gebühren bezahlen. Ihr seid die Minderheit. Ich meine Ihr gebt für so viel scheiße Geld aus, dann könnt ihr das auch für die TV- Anstalten

danke

Am 17.06.2008 23:00:25 schrieb <Anonym>:
Hallo

Ich habe einen schreiben von der GEZ erhalten, obwohl ich schon den Betrag von 17,03€ Bezahle verlangen sie jetzt auch die 5,52€ Gebühr für PC.

Meine frage ist soll die Gebühr Bezahlen oder nicht?

Am 25.05.2008 14:54:21 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Das allereinzige Übel an dem Ganzen was die ÖR durch die "legalisierte" Willkür fabrizieren,
ist mit einem einzigen Satz im Rundfunkstaatsvertrag dokumentiert:

"Das alleinige Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet die Gebührenpflicht".

heisst: Der muss noch nicht mal eingeschaltet sein, und auch nie eingeschaltet werden,
es reicht wenn der da ist, langsam vor sich hin verstaubt, Batterien drin sind bzw. ein Netzstromkabel dransteckt bzw. wenn das ein PC ist, der internetfähig ist und jederzeit eingeschaltet werden KÖNNTE - es aber vielleicht niemals wird!
Selbst wenn man "Empfangsgeräte" also ein Leben lang nie einschaltet, muss man im Moment Gebühren zahlen...

Das ist die eigentlich unerhörte weil unverschämte "Mutmaßung" dieses Vertrages,
die eigentlich jeder vernünftigen - weil damals nicht messbaren, ABER HEUTE INZWISCHEN TECHNISCH EXISTENTEN, MACHBAREN MESS- und FESTLEGBAREN! - Grundlage entbehrt.

Dieser Satz ist ANTIQUIERT - und zwar bis ins vergangene Jahrtausend!

Darin sehe ich persönlich eine Verfassungsverletzung, weil das für heutige Verhältnise einfach zu pauschalisiert ist. Die schlichte Annahme "man "könnte" ist heutzutage nicht ausreichend für eine Rechtssichere Beurteilung aller möglichen juristischen Sachverhalte
(nur im Hinblick auf die GEZ leider nicht wie es scheint).

Nicht die GEZ, nicht die ÖR, sondern genau und allein dieser Satz im Rundfunk-Staatsvertrag
gehört angefochten. Oder es gehört aufgrund von inzwischen heute "üblicher Gebrauchtstechnologie" hinzugefügt, "daß eine Möglichkeit installiert sein MUSS,
welche eine eindeutige Zuordnung von "Nutzung" oder "Nichtnutzung" zulässt, wie etwa ein
Decoder, der über eine gemietete CI-Karte das Programm (wie z.B. digitales Fernsehen in Frankreich oder Österreich oder andere digitale Programme) freischaltet.
Dies würde natürlich zur Folge haben, daß analoge TV- und Rundfunkprogramme sehr schnell
aus dem "Äther" verschwinden (analoge Verschlüsselungen sind zudem immer schnell aushebel-
bar) und somit analoge Geräte schnell unbrauchbar werden und man dann natürlich gezwungen
ist, sich digitale Empfänger zuzulegen, daheim, im Auto, und anderswo.
Man wäre natürlich als Verbraucher dann wahlfrei, sich einen Decoder für die ÖR zuzulegen
oder eben nicht. "Free-to-Air" (DVB-T wie DVB-S)-Receiver blieben von einer Gebühr generell befreit (weil bei diesen keine Methode existiert, digitale Programme zu entschlüsseln,
Die verbotene Selbst-Modifikation der Firmware dieser Geräte durch den Anwender muss durch geeignete Vorkehrungen unterbunden werden können!).
Beim PC sieht es so aus: Es muss ein Lesegerät für CI-Karten existieren - inkl. Abo -
UND die ÖR müssen auch die online ausgestrahlten Programme verschlüsseln.
dig. Radiogeräte (to Air/to Cable/to Sat): müssen einen CI-Leseslot beinhalten.
dig. Radiogeräte (to Internet/WLAN etc.) : zu behandeln wie ein PC (+ CI-Slot eingebaut)
Selbst Handys müssen unterscheidbar sein, etwa durch Wahl der entsprechenden SIM-Karte
(Tarif mit TV/Rundfunknutzung, die dann einen Entschlüsselungsmechanismus aktiviert oder
eben eben solche ohne Decoderaktivierung. Natürlich erfordert dies eine entsprechende
Entwicklung von CI-Technologie in den Handys. GPRS und GSM-Handys sind für TV/Rundfunk
erstmal nicht nutzbar (derzeit höchstens per eingebautem Empfänger der aber nicht den
digitalen Weg nutzt, d.h. analog arbeitet).

Damit wäre man auf der einwandfreien Seite. Wer teilnehmen will muss zahlen (heisst wie bei Premiere heute : eine CI-Karte buchen).
Wer nicht, dann eben nicht.

Am 16.04.2008 13:46:54 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Es ist ungerecht wenn ich für eine Leistung bezahlen muss, die ich gar nicht haben will.
Die öffentlich, rechtlichen Rundfunkanstalten erbringen Leistungen, für die ich bezahlen muss obwohl ich sie nicht nutze. Ich habe auch keine Möglichkeit ein bestimmtes Produkt zu beziehen (entgeltlich). Und ich habe nicht die Möglichkeit durch ausgewählten Bezug zu sparen, oder mehr zu bezahlen. Dennoch bin ich in einer "Marktwirtschaft" rechtlich verpflichtet diese Leistungen mitzufinanzieren.
Das lehne ich ab.

Am 13.04.2008 20:57:55 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo für alle die die die GEZ Sparen möchten es gibt ein Bauteil im Fernseher den man raus machen lassen kann damit ist der Fernseher nicht mehr empfangstüchtig man kann aber DVD`s bzw. Musik vom DVD-Player aus kören und den Fernseher so noch nutzen weil sagen wir mal ganz erlich es läuft doch nur noch MIST in der Kiste ! Fragt euren fernsehtechniker im die Ecke ind nehmt das teil raus dann ist das GEZ Problem weg !

Am 27.03.2008 04:12:31 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo
ich gebe euch einen guten Tipp:
schmeißt eure Fernseh-Geräte und Radios aus dem Fenster oder verschenkt es. Und geht lieber ins Kino. Guckt euch die aktuellsten Filme mit leckerem Nachos und Popcorn und seid glücklich. Für das Geld könnt ihr 4mal ins Kino gehen anstatt die Geld-Geier zu finanzieren........

Am 13.01.2008 14:13:12 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Vielleicht erleben wir ja das wir Menschen für unsere möglichkeit hören und sehen zu können irgendwann gebüren zu zahlen

sehr übertrieben aber wer weiss

Am 13.01.2008 14:08:17 schrieb <Anonym>:
Also meine Frage ist es ob mein beruflich/privat genutzter PC der keine Soundkarte hat und somit nicht multimedia fähig ist auch gebürenflichtig wäre.Oder muss ich für mein Monitor bezahlen weil ich ja einen Film zwar sehen aber nicht hören könnte?

Am 22.12.2007 14:39:43 schrieb <Anonym>:
Ich habe Besuch von einem "GEZ-Beauftragten" bekommen und soll mich anmelden für Fernseher, usw..,
Wie soll mann sich am besten anmelden, und wird die GEZ automatisch weitere Geräte anmelden können, wie z.B ein Pc, da der Haushalt demnächt auch gewerblich genutzt wird??

Am 11.12.2007 22:49:07 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Wie hier schon gesagt wurde finde auch ich die Seite und den Musterbrief sehr hilfreich...allerdings vermisse ich die Antwort auf die hier gestellten Fragen.
Was ist denn nun wenn die GEZ eine Antwort a la: "Zahlungsvorbehalt wird nicht anerkannt" schickt? Ist das nur ein Versuch die Leute zu verwirren? Kann man sowas ignorieren oder wie?
Und was ist wenn kein Radio + Fernseher vorhanden sind und ein PC-Monitor zum Filme schauen verwendet wird bzw. wenn der PC KEINE TV-Karte hat?

Am 30.11.2007 07:59:22 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
moin ich lebe bei meinen eltern und hab jetzt auch ne karte zugeschickt bekommen ! hab aber erklärt dass ich kein fernseher , kein radio im zimmer stehen hab .
nur der PC mit dem mein vater arbeitet darauf Sie zu mir ob der schon angemeldet ist auf mich ? meine frage an euch was ist wenn der PC absofort im wohnzimmer steht muss ich dann auch anmelden oder lieber die 3 fernseher die im haushalt verteilt sind?

Am 24.11.2007 13:02:41 schrieb <Anonym>:
Paying to GEZ is just like for example if you are walking on a road and then suddenly a public bus or tram company asks you to pay for the ticket. You ask "why should I pay when I don't use the bus or tram" and the bus/tram company replies, "You have to pay for the bus/tram ticket and it does not matter if you use the bus/tram or not because if you are walking on the road you have the possibility to travel by the bus/tram, so you are required to pay"
I think the GEZ has lost its mind to accept any arguments and then they will never believe you that you are not interested in watching their channels. Do GEZ think that all people who don't want to watch their channels are liars? Why don't they lock their channels only for the people who want to watch their TV channels? There may be thousands of people in Germany who don't have a TV or radio because they don't want to pay to GEZ thus GEZ has already been violating their fundamental right to get the information and news from the other sources. Now GEZ wants to get money from people who have internet and thinks computers as “neuartige Rundfunkempfangsgeräte”. They forget that apart from using computer to do normal work computer with internet is a two way communication medium to be in touch with the outer world and not like a one way receiver like TV or radio where you can not communicate. Will the next step of GEZ be to include normal telephones into the "neuartige Rundfunkempfangsgeräte?"
It is amazing to see that in a country like Germany these things happen where a common man has no voice against GEZ and forced to pay for the things which they never use.

Am 09.11.2007 23:31:10 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Moin, allerseits!
Auf der Rückseite eines mir zugestellten Schreibens unserer Freunde vom 18.10.2007 wird unter Ziff. 1 definiert:
"Rundfunkgeräte sind Radios, Autoradios, Stereoanlagen, Radiowecker, Kofferradios, PC´s [B]mit[/B] Radios-/TV-Karte, Handy mit Radio-/FS-Empfangsteil, SAT-Reciever, Fernsehgeräte, tragbare Fernsehgeräte, Monitore und Lautsprecher als gesonderte Seh- oder Hörstelle, Videorekorder, DVD-Rekorder mit Rundfunksempfangsteil."
Ich bin da nich so der Technikus ... Ist `ne Radio-/TV-Empfangskarte irgendwas, was mit dem Kabelfernsehanschluß oder einer Antenne Programme empfangen kann? Mir fehlt in o.g. Definition der "ganz normale" PC mit Internetanschluß, womöglich noch mit Soundkarte & Boxen. Sind solch Geräte mittlerweile tatsächlich nich mehr relevant, oder gibt die Definition hier irreführenderweise nicht die vollständige Wahrheit wieder. Womöglich mit dem Ziel unbeweisbare, rückwirkende Forderungen bei einem Besuch durch einen Schergen aufstellen zu können??
MfG!

Am 02.11.2007 14:04:28 schrieb <Anonym>:
Frage:
als Antwort auf den Musterbrief bekam ich von der GEZ die Auskunft, daß der Zahlungsvorbehalt nicht anerkannt werde. Was hat denn das nun wieder zu bedeuten?

Am 24.10.2007 17:16:02 schrieb <Anonym>:
zum Thema GEZ kann ich auch noch einen „netten“ Aspekt hinzufügen:
Ich bin alleinstehend/allein in meiner Wohnung lebend, Freiberufler und habe mein Büro in meinem Haus (OG).
Jetzt bezahle ich dreimal Radio-Gebühr:
1 x (korrekt) für die private Nutzung zusammen mit TV-Gebühr
1 x fürs Autoradio
1 x fürs Radio / Internet-fähiger PC im Büro
Ich frage mich, und dazu habe ich noch keine Lösung gefunden:
Warum muss ich für drei „Hörplätze“ Rundfunkgebühr bezahlen, ich kann ja entweder nur in der Wohnung, im Büro oder im Auto Radio hören, nie an zwei und drei Stellen gleichzeitig. Total hirnrissig, hanebüchen und weltfremd.
mediko(at)web.de

Am 11.10.2007 18:31:27 schrieb <Anonym>:
Die GEZ kann doch ziemlich einfach für Jahre lahmgelegt werden: jeder, der einen (nicht eingeschriebenen) Brief von der GEZ kriegt, reagiert darauf, indem er sich aus einer Telefon-CD einen Namensvetter in einer x-beliebigen Stadt aussucht und das GEZ-Schreiben mit dem Vermerk "Adressat verzogen" und der Angabe der "neuen" Adresse des Namensdoppelgängers an die GEZ retourniert.

Selbst wenn die GEZ einen unmittelbaren Zugang zu den Daten der Meldeämter hat, kann die GEZ aufgrund dieser Daten nicht feststellen, ob der Adressat nun tatsächlich umgezogen ist oder nicht, denn er könnte ja die An- und Abmeldung beim Meldeamt "vergessen" haben, d.h. die GEZ muss nun in jedem Einzelfall eine mühsame manuelle Überprüfung einleiten, wo denn nun die besagte Person wohnt. Namensgleichheiten bringen noch jede Behörde an den Rand des Wahnsinns und zu chaotischem Verhalten, wie ich aus eigener Erfahrung mit anderen Behörden weiss:-)))

Im übrigen können nicht eingeschriebene Schreiben der GEZ ungestraft ignoriert werden, denn im Zweifelsfall muss die GEZ den Zugang der Briefes beweisen, was sie nur bei eingeschriebenen Briefen kann, aber nicht bei sonstigen.

Und gerade im Fall der umstrittenen PC-Gebühr kann es Sinn machen, einfach nur Zeit zu gewinnen, um den Umweg über Vorbehalte und Erstattungsanspruch zu sparen und solange toter Mann zu spielen, bis demnaechst die Gerichte über die Sache entschieden haben.

Am 11.10.2007 14:58:46 schrieb <Anonym>:
es ist in dieser Gebührenordnung explizit von "PC" die Rede. Nun bin ich der Meinung, dass ein internetfähiger Laptop/Notebook kein PC ist. Somit nicht meldepflichtig. Liege ich da richtig?

Am 09.10.2007 11:31:44 schrieb <Anonym>:
Guten Teg, ich habe mal etwas schönes im Internet gelesen:
An die GeEZet Zahlt man für die MÖGLICHKEIT etwas sehen zu können.
->Fazit:
Dann kann ich ja auch Kindergeld beantragen. Schließlich besteht ja auch die MÖGLICHKEIT, dass meine Freundin schwanger wird.

Ich finde da wird großes Schindluder mit uns betrieben.

Am 09.10.2007 11:24:46 schrieb <Anonym>:
Kommentar:

Guten Tag, ich habe mich auch mal gefragt ob ich meinen Laptop und MP3-Player (mit Radio) und mein Handy anmelden muss. Darauf hin habe ich mir mal den Gezetzestext (RGebStV) durchgelesen und bin auf den §5 Abs.1 Satz 2 gestoßen. Ich verstehe das so, das zweitgeräte, welche ihres Zweckes nach transportabel und rundfunkempfangsbereit sind und teils außerhalb der Wohnung betrieben oder aufbewahrt werden, meldefrei sind. Stimmt das so? dann brauche ich mainen Laptop und mein Handy und MP3-Player nicht anmelden, da sie alle ihrer Zweckbestimmung nach tragbar sind und Im Sinne der GEZ auch rundfunkempfangsbereit. Ich bin kein Rechtsgelehrter aber ich würde diesen § so deuten.
Übrigens finde ich toll, dass es so eine Seite gibt.
Liebe Grüße

Am 08.10.2007 10:03:20 schrieb Dietrich:
Der Musterbrief eignet sich sowohl bei rein private als auch für nicht nur privat genutzte PCs und Handys. Bei den rein privat genutzten "neuartigen Rundfunkgeräten" kommt wesentlich das Argument der Verfassungswidrigkeit der PC-Gebühr zum Tragen.

Bei den nicht nur privat genutzten PCs und Handys besteht zusätzlich das Argument, dass die Geräte bereits nach § 5 Abs. 3 RGebStV gebührenbefreit sind, weil auf dem Grundstück schon andere Rundfunkgeräte existieren.

Man beachte auch, dass wohl die meisten PC- und Handy-Nutzer ihr Gerät auch nicht privat nutzen. Beispielsweise beruflich oder für den Verein. Dann wird das Gerät nicht ausschließlich privat genutzt - also kann auch hier mit der Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3, RGebStV argumentiert werden.

Am 08.10.2007 09:34:42 schrieb <Anonym>:
Wie sieht denn generell die Verfassungskonformität mit den GEZ-Gebühren aus? Habe ich im Gegensatz zu früher nicht ganz andere Möglichkeiten. In Australien oder Afrika kann ich über PC ZDF gucken oder deutsches Radio hören. Da bezahle ich aber keine Gebühren für irgendwas! Im übrigen wird heute auch in den öffentlich-rechtlichen Anstalten soviel Werbung gemacht (insbesondere Sponsoring diverser Sendungen), dass ich nicht verstehe, warum sich die Sendeanstalten nicht wie private auch selbst finanzieren können. Es wäre Zeit für eine Reform dieser Dinge (z.B. man zahlt, wenn man sich eine Sendung im Internet ansieht aber nicht für die Möglichkeit!)

Am 06.10.2007 20:30:44 schrieb <Anonym>:
die GEZ schwafelt wohlweislich vom "Ehepartner" und benachteiligt damit nichteheliche Lebensgemeinschaften. Schon alleine aus diesem Grunde werde ich jedwede Auskunft an die GEZ strikt verweigern.

Am 06.10.2007 16:06:33 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Die PC-Gebühr dürfte zukünftig über das Dreifache kosten; dann sollen Sie jährlich über 200 Euro pro Jahr zahlen.

"jährlich über 200 EUR pro Jahr zahlen"

Entweder jährlich oder pro Jahr aber beides passt nicht so recht ;)

Am 05.10.2007 15:40:29 schrieb <Anonym>:
Auf der Webseite der GEZ findet man den folgenden Wortlaut:

[...]"3. Rundfunkgeräte im Privathaushalt

Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?
Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden."[...]

M.a.W. heißt das, wenn man bereits ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet hat, ist man nicht betroffen.

Am 05.10.2007 09:34:41 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Zunächst meinen Dank für Ihre Mühen...

Eine Frage habe ich allerdings noch: Sie heben hier in Ihren Erläuterungen insbesondere die Gebührenbefreitheit gewerblich genutzter PCs hervor, aus dem unten angeführten Zitat glaube ich jedoch schließen zu können, dass die Gebühr auf "neuartige Rundfunkgeräte" generell und nicht nur bei gewerblicher Nutzung umstritten ist. Ist es also auch bei privater Nutzung sinnvoll, dieses Schreiben zu verwenden?

"Sollten die Gerichte später feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys verfassungswidrig sind oder PCs oder Handys in mit unserem Fall vergleichbaren Fällen nach § 5 RGebStV gebührenbefreit sind [...]"

Dank im Vorraus...

Am 04.10.2007 20:44:10 schrieb <Anonym>:
Sorry, verschrieben: 1 BvR 829/06

Am 04.10.2007 20:43:34 schrieb <Anonym>:
Das Aktenzeichen des BVerfG ist 1 BvR 829/<b>o0</b>! (Verfahren aus dem Jahre 2006, nicht 2002)

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