Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

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Die eidesstattliche Versicherung - häufiger auch mit EV abgekürzt - ist eine gesetzlich geregelte, durch das Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger die Eintreibung seiner Forderungen erleichtern. Der Schuldner wird gezwungen, genaue Auskünfte über seine aktuellen Vermögensverhältnisse zu geben.

Wann darf eine EV beantragt werden? Normalerweise beantragt der Gläubiger beim Gericht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zusammen mit dem Antrag auf Pfändung. Für den Fall, dass die Forderung bei der Pfändung nicht erfolgreich vollstreckt werden kann, soll der Schuldner dann die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Verlief die Pfändung erfolglos, kann der Gerichtsvollzieher schon direkt im Anschluss die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn der Gläubiger dies so beantragt hat. Dem kann der Schuldner jedoch widersprechen. Der Schuldner sollte dies auch tun, da - wie später beschrieben wird - die Abgabe sorgfältig und in Ruhe vorbereitet sein sollte. Widerspricht der Schuldner lädt ihn der Gerichtsvollzieher zur Abnahme der EV in zwei Wochen vor.

 

Tipp: Durch rechtzeitige Einleitung der Verbraucherinsolvenz Pfändungen und EV vermeiden!

Wer bereits vorher weiss, dass er seine Schulden nicht bezahlen kann, sollte rechtzeitig aktiv werden. Der Überschuldete sollte  schnellstmöglich seine Verbraucherinsolvenz starten, bevor der Gläubiger nach erfolglosem Mahnbescheid oder einer erfolglose Klage einen Vollstreckungstitel in der Hand hat und loslegt. Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Schuldner nämlich vor allen Pfändungen und eidesstattlichen Vers geschützt. Die Gläubiger dürfen sich nur noch an den vom Gericht eingesetzten Treuhänder für den Schuldners wenden. Zusätzlich ist der Schuldner nach sechs Jahren seine Schulden los. Leider verharren die meisten Schuldner in Passivität, statt vorteilhaft die eigene Zukunft zu gestalten. Am schnellsten startet man die Verbraucherinsolvenz über die anwaltliche Rechtshilfe. Die Tätigkeit des Anwalts ist dabei kostenlos, wenn man sich vorher einen kostenlosen Beratungshilfeschein besorgt. Mehr zur Verbraucherinsolvenz finden Sie in den Tipps "Fallbeispiele", "Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz" und "Erfolgreich aus der Schuldenkrise per Anwalt".

Die Aufforderung zur Abgabe der EV kann aber auch unabhängig von der Pfändung später schriftlich erfolgen. Der vom Gericht beauftragte Gerichtsvollzieher schickt dem Schuldner eine Terminvorladung. Mit der Ladung erhält der Schuldner das Formular für das Vermögensverzeichnis. In dieses muss der Schuldner wahrheitsgemäß seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse eintragen. Das Formular und Merkblatt für die eidesstattliche Versicherung können Sie sich hier als PDF herunterladen: Vermögensverzeichnis und Merkblatt. Zum Termin hat der Schuldner das ausgefüllte und unterschriebene Vermögensverzeichnis abzugeben.

Auch das Finanzamt kann direkt vom Schuldner die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, falls Steuerschulden oder andere öffentlich rechtliche Forderungen - beispielsweise nicht gezahlte Beiträge zu gesetzlichen Krankenkassen - bestehen. Das Finanzamt muss für Pfändungen oder die eidesstattliche Versicherung kein Amtsgericht bemühen.Das Finanzamt verfügt über eine eigene Vollstreckungsabteilung, die meist sehr schnell aktiv wird.