Durchschnittliche Bewertung: ![]()
Anzahl der Bewertungen: 72
Die Kontopfändung ist eines der härteren Geschütze der Gläubiger, um ihr Geld vom Schuldner zu erhalten. Wir erläutern zunächst, wie die Kontopfändung funktioniert. Danach werden die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Schuldners, der Bank und des Gläubigers im Rahmen einer drohenden oder tatsächlichen Kontopfändung dargestellt.
Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Kontopfändung - was tun?" (16 Seiten) zur Verfügung.
Dieser Beitrag umfasst 4 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen und Verfahren der Kontopfändung
Will ein Gläubiger das Konto seines Schuldners pfänden, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Gläubiger muss gegen den Schuldner einen vollstreckbaren Titel besitzen und beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - den so genannten PfÜB - beantragen. - Das Katz und Maus-Spiel bei der Kontopfändung
Ohne Angabe der Bank, bei der der Schuldner sein Konto führt, kann der Gläubiger beim Gericht keinen Antrag auf Kontopfändung stellen. Daher nutzen vorher die Gläubiger und teilweise die Gerichtsvollzieher verschiedene Tricks, um die Bankverbindung in Erfahrung zu bringen. - Strategie und Taktik des Schuldners bei drohender Kontopfändung
Der Schuldner kann Maßnahmen treffen, um eine drohende Kontopfändung zu vermeiden oder durch Antrag auf Pfändungsschutz sein pfändungsfreies Einkommen sichern. Wer hier aber zu spät kommt, wird die Fristen für den Pfändungsschutz versäumen. - Was tun bei tatsächlicher Kontenpfändung?
Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Für den Antrag ist professionelle Hilfe gang und gäbe. Aber einen Anwalt müssen Sie nicht immer aus eigener Tasche bezahlen.
Kommentieren, bewerten, Fragen an den Autor: "Kontopfändung - was tun?"
Am 19.10.2009 16:21:02 schrieb brianja:
Hallo cardamon, wichtig wäre erst einmal, zu klären, ob der Förderbetrag überhaupt pfändbar ist. Der Gründungszuschuss bspw. unterliegt als regelmäßig wiederkehrendes Einkommen den Regeln der allgemeinen Lohnpfändung (Pfändungstabelle). Dann sollten Sie klären, wie Sie sich trotz drohender Kontenpfändungen durch das Finanzamt überhaupt selbstständig machen können. Wäre es nicht sinnvoller, sich vorher mit dem Finanzamt zu verständigen? Eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen scheint mir in diesem Fall angebracht.
Die Adresse einer Schuldnerberatung in Ihrer Nähe erhalten Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Am 19.10.2009 12:58:46 schrieb <Anonym>:![]()
Danke erst einmal für Ihr informatives Forum!
Auch ich habe vom Finanzamt eine Kontopfändung.
Erhalte auf mein Konto SGBII Leistung, die ich innerhalt 7 Tagen abhebe.
Nun will die Arge meine geplante Selbständigkeit mit einem Betrag fördern (kein Darlehen).
Diesen Förderbetrag kann sie mir aber nur überweisen.
Wenn das Geld auf mein Konto überwiesen wird ist es aufgrund der Pfändung verloren.
Eröffne ich ein zusätzliches Geschäftskonto, werden auch die dortigen Geldeingänge vom Finanzamt gepfändet.
Welche Möglichkeit gibt es die Förderung nun doch selbst zu erhalten?
Vielen Dankt im Vorraus!
Grüße, cardamon
Am 06.10.2009 11:56:08 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr informativ!
Schön, dass man als Schuldner nicht ganz im Regen steht.
Gut gemachte Seite!
Besten Dank!
Am 22.04.2009 13:04:16 schrieb <Anonym>:![]()
sehr informativ, das ganze. besten dank dafür
Am 13.03.2009 17:35:45 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr gute Schnellinfo!
Am 02.03.2009 07:58:16 schrieb <Anonym>:![]()
Ausgezeichnete Informationen, wirklich sehr hilfreich!
Am 04.02.2009 11:05:21 schrieb <Anonym>:![]()
hallo zusammen! ich bin empfänger von alg 2. hier in deutschland und habe aber noch alte schulden aus einer geschäftsbeziehung. wie vom blitz getroffen überraschte mich die konto-pfändung zu einem zeitpunkt der sehr ungünstig war. es war monatsende der 30. aber am 1. Tag des neuen monats sind zahlungen wie miete, strom usw. zu leisten. nichts ging mehr. also habe ich mir das geld auszahlen lassen und muss mir nun ein neues giro-konto aufbauen. euer kleiner gratis-kurs hat mir sehr geholfen. prima
Am 16.01.2009 10:17:26 schrieb <Anonym>:
Wenn das Ihre Schulden sind und nicht des Sohnes dann kann das Geld nicht gepfändet werden.Haben Sie nur eine Vollmacht das Konto mit nutzen zu können so müssen sie es nicht angeben.
Am 16.01.2009 10:12:56 schrieb <Anonym>:![]()
Habe eine Kontopfändung.Durch meien Finanzielle Not gab ich mein Auto ab und erhielt eine Gutschrift von der KFZ-Steuer auf das gepfändete Konto.Gibt es eine möglichkeit an das Geld zu kommen oder ist es verloren??????????????Ich danke für jede Hilfe
Am 11.12.2008 08:33:06 schrieb <Anonym>:
Hallo ,ich hätte eine Frage ich habe leider auch ein wenig Schulden(unverschuldet)Ich habe mit m Sohn ein gemeinsames Konto eingerichtet.Frage:muss ich das bei der Eidestatlichen V. angeben.kann d Geld m.Sohnes gefändet werden, Im vorraus vielen dank L.G.
Am 08.11.2008 18:08:28 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr interessant und beruhigend.
Am 27.10.2008 16:30:30 schrieb <Anonym>:![]()
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Am 22.07.2008 10:32:31 schrieb <Anonym>:![]()
Ich danke Ihnen nochmals für die schnellen Informationen.
Am 21.07.2008 16:00:27 schrieb brianja:
Wenn die Pfändung erledigt ist, gibt die Bank das Konto in der Regel wieder frei. Dies kann allerdings je nach Bank ein paar Tage dauern. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass der Dispo gekündigt wird oder die Bank Ihnen sogar das Konto kündigt.
Wenn die Forderung erledigt ist, sollten Sie den Gläubiger auffordern, Ihnen den Titel, aus dem vollstreckt wurde (z. B. Vollstreckungsbescheid) zuzusenden.
Genaueres zur Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis und von Schufa-Einträgen finden Sie hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=27898 bzw. hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=41333&tid=27962
Am 21.07.2008 12:47:38 schrieb <Anonym>:![]()
Dies ist wirklich ein sehr guter Kurs, wo das Prozedure sehr detailreich beschrieben ist, danke.
Dazu habe ich aber ebenfalls eine Frage. Wenn der Pfänder das Geld über die Bank des Schuldners vollständig erhalten hat, ist dies dann erledigt (die Pfändung aufgehoben) oder müssen noch Anträge z.B. bei dem Amtsgericht gestellt oder andere Schriftsätze aufgesetzt werden?
danke nochmal
Am 14.07.2008 21:04:03 schrieb <Anonym>:![]()
Gute Seite, nun zu meiner Frage. Ich bekomme Arbeitslosengeld zwei, kann ich eine Kontopfändung bekommen. Wenn ja, was kann ich dagegen machen.
Am 10.06.2008 22:55:01 schrieb <Anonym>:![]()
Super informativ und gut geschrieben!!!
Am 30.05.2008 19:17:12 schrieb <Anonym>:![]()
ich hab mal eine frage..
zählt denn bei einer kontopfändung nicht der mindestsatz zum leben?darf mir echt alles geld vom konto gepfändet werden,und ich muss zusehen wo ich geld herbekomme???
was kann ich tun??
gruß f...
Am 25.05.2008 16:27:17 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr gute Darstellung.
Am 17.03.2008 09:50:35 schrieb <Anonym>:![]()
Klasse Informationen
Am 05.02.2008 11:17:12 schrieb brianja:
Ihr Mann sollte dringend ein eigenes Konto eröffnen, da die Pfändung des Auszahlungsanspruches Ihres Mannes Ihnen gegenüber droht. Ihr Konto kann natürlich nicht gepfändet werden, da Sie und nicht Ihr Mann Kontoinhaber sind. Die Kontopfändung ginge demnach ins Leere.
Das bedeutet aber, dass Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten können und daraufhin dann das Geld Ihres Mannes, das auf Ihr Konto eingeht, an die Gläubiger zahlen müssten. Dabei gelten keine Pfändungsfreibeträge, der ganze Anspruch wäre pfändbar!
Da es bei negativer Schufa-Auskunft immer noch schwierig ist, ein Konto zu erhalten, sollten Sie bzw. Ihr Mann sich am besten schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung wenden, da die Ihnen dabei in der Regel weiterhelfen kann.
Am 04.02.2008 20:33:36 schrieb ndarmell:![]()
Mein Mann droht eine Kontopfändung. Aber ich bin die Kontoinhaberin und nicht mein mann. Kommen sie trotzdem an unser Konto ran? Mein Mann hat nur die Vollmacht und ist nicht der Kontoinhaber.
Am 29.01.2008 16:56:24 schrieb <Anonym>:![]()
Klasse Seite, hab alles erfahren was ich wissen will.
Am 20.01.2008 21:41:36 schrieb <Anonym>:
Gute Seite aber was mich noch sehr interessiert ist ob man geld in 7 tagen oder 7 werktagen abholen soll???
Am 07.11.2007 21:10:29 schrieb <Anonym>:![]()
wenn kunden nicht zahlen wirt man schell vom gläubiger zum schuldner, naja trotzdem habe ich hier einige info´s bekommen wie ich mich gegen meine gläubiger verhalten kann, bis ich meine schulden zurückzahlen kann
Am 02.11.2007 12:42:39 schrieb <Anonym>:![]()
Die Strategie des Kontos, das vorhanden ist, aber nie benutzt wird, ist in der EDV-Sicherheit schon lange bekannt und wird dort 'honeypot' genannt. Der honeypot (Honigtopf) ist ein mit Absicht zur Schau gestelltes System (Konto), das als Angriffsziel (Pfändungsziel) von Hackern (Gläubigern) dienen soll. Diese stürzen sich auf den honeypot und werden somit von den wichtigen Systemen (echtem Konto) abgelenkt.
Am 23.10.2007 11:16:18 schrieb brianja:
Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Konto bei der Deutschen Bank auch gepfändet wird. Versuchen Sie zunächst, mit dem Gläubiger zu verhandeln, wenn möglich, mit Unterstützung durch eine Schuldnerberatung. Wenn das nicht hilft, könnten Sie noch ein Insolvenzverfahren in Betracht ziehen (s. http://www.akademie.de/direkt?pid=28649). Was Sie tun können, wenn eine Kontopfändung droht, wird in diesem Beitrag ausführlich beschrieben: Strategie und Taktik des Schuldners bei drohender Kontopfändung: http://www.akademie.de/direkt?pid=27975
Die Problematik von Kontopfändungen hat der Gesetzgeber erkannt und plant daher die Einführung eines sogenannten P-Kontos, das im Falle einer Pfändung automatisch mindestens im Umfang von 985,15 Euro genutzt werden kann. (s. "Mehr Schutz bei Kontopfändungen - Das neue P-Konto": http://www.bmj.bund.de)
Am 17.10.2007 21:15:00 schrieb <Anonym>:
aber hab nochmal eine Frage... weiss zufällig jemand.. ich habe eine Pfändung auf mein Konto bei der Sparkasse bekommen was mir nun gekündigt wurde.. nun besitze ich ein Konto bei der Deutschen Bank.. kann ich nun was tun damit mir dieses Konto nicht auch noch gekündigt wird ? denn dann habe ich ja gar keines mehr wo mein ALG2 hingehen kann..
als alleinerziehende mama echt dumm gelaufen.. =(
Am 08.10.2007 18:41:01 schrieb <Anonym>:![]()
Super Informationen, es ist schön zu wissen, das man als Schuldner nicht nur der Gebeutelte ist, sondern sich auch erfolgreich wehren kann.
Am 08.10.2007 10:29:52 schrieb <Anonym>:![]()
Tolle Seite!
Vielen dank für die hilfreichen Tips.
Am 01.10.2007 00:40:10 schrieb <Anonym>:![]()
ich muss sagen, die seite hat hilfreiche tipps...ich bin z.bsp. "unschuldig" zur ev gekommen...einmal naiv, immer bestraft...bin damals aus gemeinsamer wohnung ausgezogen und habe "versäumt" aus dem mietvertrag raus zu gehen...danach hat mein ex keine miete mehr bezahlt, räumungsklage, maler reingeschickt, inkassodienst beauftragt und etliche gerichtskosten...und zu guter letzt musste ich am letzten freitag die ev abgeben...nun, hoffe ich auf die zipps dieser seite, wenn sich die folgen aus der ev bemerkbar machen...
vielen dank an die macher diese seite
Am 28.08.2007 13:53:17 schrieb brianja:![]()
Zunächst einmal sind Sozialleistungen (wie Hartz IV) grundsätzlich nicht pfändbar und Sie haben 7 Tage Zeit, diese vom Konto abzuheben. Wenn Arbeitseinkommen auf dem Konto eingeht, muss im Fall einer Kontopfändung beim Amtsgericht innerhalb von 14 Tagen die Freigabe beantragt werden (Freigabeantrag nach § 850 k ZPO). S. a. "Bei Kontopfändung richtig reagieren": http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962
Dass Sie das Konto gekündigt haben, verkompliziert die Situation; ich würde mich an einen auf solche Fälle spezialisisierten Anwalt wenden (s. z. B. http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962) oder an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php.
Am 28.08.2007 12:47:55 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 27.07.07
ein Schreiben meiner damaligen Hausbank, Postbank, bekommen, das das Finanzamt Freiburg eine Kontopfändung in Höhe von 428,12 zuzüglich Zinsen und Kosten, verfügt hat. Meine Fragen: Ich bin Hartz-IV-Empfänger mit einem Nebenjob, der normalerweise 5 - 6 Stunden die Woch umfaßt. Ich wiß natürlich, das ich das Geld von Hartz IV innerhalb von 7 Werktagen abheben kann. Nun wurde mir am 23.07. Alg II überwiesen. Ich wollte daraufhin am "7.07.07 diese Summe von E 229,-- abheben. Mir wurde dann vorgerechnet, das ich ja die Tage vorher schon
so und soviel abgehoben hätte und dies damit die Summer des Alg II überstiegen hätte. Wie hätte ich denn zum Beispiel am Montag oder am Sonntag wissen sollen, das ich am Freitag diese Verfügung erhalte. Es
wurde mir auch von seitens des Finanzamtes nie mitgeteilt, das eine Kontopfändung im Raume steht. Ist das korrekt? Meiner Meinung nach geht da etwas nicht mit rechten Dingen zu! Bislang konnte mir auch noch niemand sagen, welche Pfändungsfreigrenzen es für
Hartz-IV-Empfänger gibt? Man ließt immer nur von der
Pfändungsfreigrenze für Arbeitnehmer. Ich habe dann am 27.07.07 von meiner Seite mein Konto bei der Postbank mit sofortiger Wirkung gekündigt. Wie gestaltet sich nun die Situation, da das Guthaben das noch auf dem Konto verblieben ist nach Ablauf von 2 Wochen an den
Gläubiger überwiesen werden soll, darf die Postbank diese Guthaben überhaupt, da ich nun nicht mehr Kontoinhaber bin, an den Gläubiger überweisen? Was passiert nun mit der erneuten Alg-II-Überweisung, die
nun am 31.07.07 ansteht, darf die Postbank die Überweisung noch verbuchen (Kündigung am 27. mit sofortiger Wirkung, Überweisung am 31.07.) oder geht die Überweisung an die Arge zurück? Vielen Dank für
die Beantwortung dieser doch sehr umfangreichen Mail. Mit freundlichen Grüßen XXX
Am 20.08.2007 20:14:27 schrieb sschrec1:![]()
Einfach gut - Denn (über)leben will man irgendwie schon. Vor allem wenn man trotz aussichtloser Situation von den Gläubigern immer wieder schikaniert wird. 3xEV etc....
Am 06.08.2007 13:33:01 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr gut!
Am 20.06.2007 21:04:15 schrieb <Anonym>:![]()
Das informativste, was ich bisher im Internet gefunden habe! Sehr gut!
Am 19.06.2007 17:32:22 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr guter Wegweiser nicht nur für den Laien.
Meine Anerkennung.
Am 15.02.2007 11:10:19 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo, Lob an Eure Seite!!!!
Ich bin bei überzogenen Kosten eher frech. Konto auf jemand anderes laufen lassen, irgendwann PI machen und danach l.m.a.a. Meinung leben. Soviel zum Thema Überzogene Zinsen von Gläubigern. Arbeit gibts eh keine und wenn dann liegen die Löhne unterhalb der Pfändungsgrenze :-) Also, kein Kopf machen!!!!!!!
Am 23.11.2006 17:02:42 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo Schuldner sowie Gläubige, das Schulden beglichen gehören ist vollkommen richtig. Doch das Pfändungsgrenzen nicht für Konten gelten finde ich eine Frechheit. Der Gesetztgeber kann dann auch seine Unterscheidung zwischen Lohn- und Kontopfändung aufheben. Das solche eine Situation auch die Selbstmordrate nach oben treibt und es leute gibt, die dann noch sagen "Tja er hätte doch nur..." ist grauenhaft. Man sollte eine Form finden die beiden Seiten grecht wird und das entstehen bekämpft bzw. verhindert. Sorry aber mir fehlt der mensch in der ganzen Diskussion, aber der Beitrag ist als solches trotzdem super.
Am 16.11.2006 11:47:42 schrieb <Anonym>:
Hallo, eine Frage an den Autor von "...Trotzdem waren Schulden zeitweise leider nicht vermeidbar...". Könnten Sie mir kurz erläutern wie man z.B. als Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV, wobei die Miete und Krankenversicherung vom Staat gezahlt wird und dazu dann ein entsprechender Betrag für Sie bzw. vielleicht auch für Frau und Kind(er) zum Lebensunterhalt bezahlt wird, Schulden "nicht vermeidbar waren"? Ich kann mir das nur so erklären, dass Sie in diesem Fall halt mehr ausgegeben haben, das Sie an Geld zur Verfügung hatten - und das geht ganz einfach nicht. Das geht ja schließlich auch dann nicht, wenn man einen Job hat. Auch dann kann ich ganz einfach nicht mehr ausgeben, als ich nun einmal verdiene! Hier würde ich um eine kurze Aufrechnung bitten, wie denn Ihr Ihnen zur Verfügung sthendes Geld wirklich nur für Miete, Lebensmitten, Kleidung usw. und eben nicht für Luxus ausgegeben wurde und trotzdem nicht gereicht hat. Wenn Sie oder ein anderer Betroffener hier eine kurze, grobe Ausgabenliste veröffentlichen könnten, hätte ich vielleicht auch mehr Verständnis - momentan kann ich mir das aber einfach nicht vorstellen.
Am 21.08.2006 13:48:34 schrieb <Anonym>:
Hallo "Anonym", für das, was Du hier von Dir gibst, fehlt mir jedes Verständnis. Es ist doch nicht so, dass sich Schulden einfach so ergeben. Man muß dazu schon einige Zeit über seine Verhältnisse leben. Und in unserem Sozialstaat ist das auch nicht so ganz einfach. Du solltest auch bedenken, dass für Deine ungetilgten Schulden und die damit verbundenen Kosten andere aufkommen müssen, nämlich andere Personen, von denen Du Dir das Geld "geliehen" hattest oder die Gesamtheit der Kunden der Bank oder des Versandhauses, bei der/dem Du die Schulden hast. Immer verlieren andere ihr sauer verdientes Geld an Dich, und das nicht etwa vom Bruttolohn, sondern von dem, was nach Steuern und den zum Leben notwendigen Fixkosten noch übrig ist. Du nimmst mit Deinen Schulden also Leuten von dem wenigen, was dazu dienen soll, das Leben etwas lebenswerter zu machen weg. Schäm Dich! Und versuch Deine Einstellung zum Eigentum anderer zu ändern.
Am 02.08.2006 16:14:54 schrieb <Anonym>:![]()
Interessante und praktisch verwertbare Tipps zur Kontenpfändung, vielen Dank!
Am 10.07.2006 12:01:37 schrieb <Anonym>:
Ich lese hier gerade mehrere Reaktioen, in denen es heißt, man solle das doch auch aus der Sicht der Gläubiger betrachten und Schuldner würden teil in Saus und Braus leben. Da platzt mir ehrlich gesagt der Kragen. Ich bin jetzt seit mehreren Jahren arbeitslos und froh über jede Möglichkeit, mir etwas dazuzuverdienen (1€-Jobs usw.).
Trotzdem waren Schulden zeitweise leider nicht vermeidbar. Ich hatte Ratenzahlungsvereinbarungen, die nicht einmal mehr zuließen, in der zweiten Monatlhälfte noch Lebensmittel einzukaufen. Ich gehe nicht aus, rauche und trinke nicht, habe kein Auto und leiste mir auch sonst keinen Luxus.
Nun ist mir trotz aller Bemühungen zum zweiten Mal mein Konto gesperrt und daraufhin gekündigt worden. Ich weiß nicht mehr, wie es noch weiter gehen soll.
Schuld daran sind unter anderem die Gläubiger, sich mit kleinen Raten nicht zufrieden geben, die kleine Rückstände an Inkassoinstitute weitergeben und somit so in die Höhe treiben, daß man beispielsweise statt 50,-€ nun 200,-€ zahlen soll.
Glauben diese Leute denn wirklich, daß man das zahlen kann, wenn man schon 50€ nicht hatte?
Am 30.05.2006 15:35:25 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo,
wirklich sehr schön... Nun weiß ich wie mein Schuldner sich so gut vor der Zahlung drücken konnte und mich selber in Zahlungsschwierigkeiten brachte. "Schade" nur das ich so ehrlich war und vor einem Vollstreckungsbescheid auf eine Einigung hinwirkte...
Da ich nach 2 Jahren Vollstreckungsbescheid gegen meinen Gläubiger ganze 100€ erhalten habe und nun seine Tricks kenne weiß ich ja wie man auch dagegen vorgehen kann...
Hier wäre eine deutlichere Beleuchtung noch wünschenswert.
Am 30.05.2006 14:57:09 schrieb <Anonym>:![]()
Hallo,
ich bin mit Ihren Informationen für Schuldner durchaus einverstanden und hoffe, dass viele Besucher Ihrer Seite den Weg aus Ihrer schwierigen Situation finden.
Ich finde es jedoch unfair und bedenklich, wie Sie hier z.B. Tipps veröffentlichen, wie Schuldner ihr Geld vor den (immerhin berechtigten) Forderungen der Gläubiger beispielsweise über Konten von Bekannten verstecken können.
Ich bitte zu bedenken, dass sich auch hinter dem Gläubiger nicht notwendigerweise ein Milliardär a la Bill Gates verbirgt. Wir selbst kämpfen teilweise mit Schuldnern, die sich mit allen Mitteln der Zahlung entziehen und deren Pfändungsfreibetrag sogar über dem Betrag liegt, den ich mir persönlich als Gehalt aus meiner Firma auszahlen kann. Auch ich habe Frau und zwei kleine Kinder zu versorgen.
Es würde mich also sehr freuen, wenn sich diese Seite nicht ausschließlich mit dem Abwenden und Herauszögern des Begleichens von Forderungen beschäftigen würde, sondern einerseits zwar den Schuldnern ermöglicht, ein wieder sorgenfreies Leben zu erreichen, andererseits aber vielleicht auch etwas mehr Energie darauf verwendet, Schulden auch zu begleichen und einen Vergleich zu suchen, der auch den Gläubiger zufriedenstellen kann. Ich bin mir sicher, dass sich auf Ihrer Internetseite auch Leute einfinden, die aufgrund nicht beglichener Forderungen selbst in die Insolvenz getrieben wurden. Es sollte daher meiner Meinung nach nicht in Ihrem Interesse liegen, möglichst viele Schuldner ständig auf einen Fluchtweg weg von den Gläubigern zu schicken und damit für noch mehr Insolvenzen zu sorgen.
e-Mail: g_gans@hotmail.com
Am 27.05.2006 16:31:52 schrieb <Anonym>:
Ja. Schön,aber nicht so schön ist wohl der Umsatnd, dass ein Schuldner (Eidesstattliche Versicherung) ein Gewerbe anmelden kann (jedenfalls in Detmold), den daraus durch unfachmännisches Arbeiten entstandenen Schaden nicht finanziell korrigieren muss (weil er nicht kann!!), seine Dienstleistungen bar kassiert und keinem der Gläubiger Rechenschaft schuldig ist: "Er" lebt in Saus und Braus und all die, denen er Geld schuldet sind die Dummen (bis hin zur Firmenpleite und Ehescheidung)... auch so etwas gibt es. Meine eMail: gesundheitsreform@t-online.de
Am 12.05.2006 16:20:24 schrieb rhoppe:![]()
Wir sind in ähnlicher Lage, finden die Ausführungen sehr gut, wir wissen jetzt was wir tun müßen und können dementsprechend reagieren.
Am 11.05.2006 21:25:51 schrieb <Anonym>:![]()
passt auf vor der pfändung!!!! danach nix mehr möglich. keine überweisung, keine ec-karte! absolute schickane des gläubigers!
Am 03.05.2006 21:18:05 schrieb <Anonym>:![]()
einfach spitze
Am 29.04.2006 15:12:14 schrieb <Anonym>:![]()
eine ganz hervorragend gemachte Site, weiter so!
Am 23.04.2006 22:14:46 schrieb <Anonym>:![]()
DANKE
Am 28.03.2006 22:16:39 schrieb <Anonym>:![]()
Ich bin so dankbar das es diese seite gibt, sonst wäre ich total ahnungslos gewesen und so konnte ich mich gut vorbereiten... danke
Am 25.03.2006 18:52:20 schrieb <Anonym>:![]()
Vielen Dank für die guten und sofort umsetzbaren Informationen. Eine Oase in Rechtsfragen und tolle Seite für alle in finanzielle Nöte geratenen Schuldner. Spitze! Macht so weiter!
Am 23.02.2006 21:24:12 schrieb mama0802:![]()
Diese Seite hat mir durch Rat und Tat sehr geholfen. So weiss ich, was ich unternehmen kann und auch werde. Danke für die Hilfe in einer sehr ernsten Situation
Am 18.02.2006 20:09:19 schrieb <Anonym>:
Klasse
Am 26.01.2006 13:18:57 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr gut,
den heute die Inkassodienste usw. mit ihren übertriebenen Zinsen und Gebühren, lassen ja einem schon fast keine Chance mehr aus der Schuldenfalle heraus zukommen.
Leider gibt es viel zuwenig Aüf-
klärung welche Möglichkeiten man dem Gläubiger gegenüber hat.
gute infos und macht weiter so
Gruß
Gerd
Am 26.01.2006 13:11:50 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr gut,
den heute die Inkassodienst usw. mit ihren übertriebenen Zinsen und Gebühren, lassen ja einem schon fast keine Chance mehr aus der Schuldenfalle heraus zukommen.
Leider gibt es viel zuwenig Aüf-
klärung welche Möglichkeiten man dem Gläubiger gegenüber hat.
Am 05.01.2006 01:53:09 schrieb <Anonym>:![]()
Super,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gekommen und mir sind 1000 Steine vom Herzen gefallen als ich die Kurse EV, Kontopfändung und Auslandskonten gelesen habe.
Danke!!!
Am 16.10.2005 10:24:05 schrieb <Anonym>:![]()
Ich stehe kurz vor dem schweren Gang in die Einleitung der Privatinsolvenz - Dank diesen Erläuterungen und Tipps werde ich doch ruhiger schlafen können.
Am 14.10.2005 17:38:16 schrieb <Anonym>:
Die Seite hat mir echt geholfen. Leider weiss man selber viel zu wenig, um sich zu wehren. Man fühlt sich als Versager und Schuldner. Vor allem wusste ich nicht, dass dass Gehalt auch auf ein anderes Konto gehen kann, wo der Gläubiger nicht pfänden kann.
Am 04.10.2005 22:48:10 schrieb <Anonym>:![]()
gute infos
danke
Am 26.09.2005 09:33:03 schrieb <Anonym>:![]()
Ich glaube ich habe sehr viel gelernt!! Ist ja kaum zu glauben was man alles beachten muß.
Ich bin auf die hier genannten
Tricks der Gläubiger (Rückzahlung von überbezahlten Rentenbeiträgen der Bfa) wirklich reingefallen.
Am 25.09.2005 20:32:56 schrieb <Anonym>:![]()
Sehr gut,
es ist wirklich schön zu wissen, das man als Schuldner nicht nur der Gelackmeierte ist, sondern auch sich erfolgreich gegen wehren kann.
Eine Bewertung können Sie auf der Seite "Infopaket bewerten" vornehmen.

