Lohnpfändung und Lohnabtretung Dieses Infopaket wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Dietrich von Hase

Jährlich werden in Deutschland millionenfach Lohn und Gehalt gepfändet oder abgetreten. Was sind die rechtlichen Grundlagen? Ist die Lohnpfändung ein Kündigungsgrund? Welche vorbeugenden Klauseln empfehlen sich für den Arbeitsvertrag? Und mit welchen Tricks und Gegenmitteln arbeiten Schuldner und Gläubiger? Antworten zu diesen und anderen Fragen finden Sie in diesem Infopaket. Wie immer mit praktischen Tipps und fachlichen Hintergründen.

Unseren zahlenden Mitgliedern steht eine PDF-Version von "Lohnpfändung und Lohnabtretung" (16 Seiten) zur Verfügung.

Dieser Beitrag umfasst 7 Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen von Lohnpfändung und Gehaltspfändung
    Dass die Lohn- und Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber erfolgen darf, regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Der Arbeitgeber gilt dabei als so genannter "Drittschuldner". Doch wie sieht das rechtliche Verfahren aus?
  2. Kündigungsgefahr bei Lohnpfändung
    Viele Arbeitnehmer empfinden eine Lohnpfändung als Blamage und fürchten sogar eine Kündigung. Wegen Lohnpfändung darf jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer speziellen Vertrauensstellung wie Kassierer oder Prokurist, gekündigt werden.
  3. Verhalten der Gläubiger bei der Lohnpfändung
    Für den Gläubiger ist bei der Lohnpfändung nicht nur wichtig, dass er an der Quelle pfändet. Er muss auch möglichst schnell pfänden, damit ihm eventuelle andere Gläubiger nicht zuvorkommen. Dabei wird auch schon mal ein bisschen Detektiv gespielt.
  4. Lohnabtretung
    Eine Lohn- oder Gehaltsabtretung kann sich prinzipiell jeder vom Schuldner unterschreiben lassen, dem er Geld leiht. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber offenlegen.
  5. Reihenfolge von Lohnabtretungen und Lohnpfändungen
    Bei Lohnabtretungen und Lohnpfändungen ist eine bestimmte Reihenfolge zu beachten, in der der Arbeitgeber die Ansprüche der Gläubiger zu bedienen hat.
  6. Pfändbares und nicht pfändbares Einkommen
    Zusätzlich zum regulären Gehalt können im Arbeitsvertrag Sondervergütungen vereinbart sein oder werden gesetzlich gewährt. Einige unterliegen voll der Pfändung, andere nicht oder nur teilweise.
  7. Schuldner-Tricks und die Gegenmaßnahmen
    Von einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung betroffene Arbeitnehmer versuchen oft, die Pfändung oder Abtretung durch Tricks zu unterlaufen. Sie sind jedoch rechtlich unwirksam und teilweise sogar strafbar. Aufmerksamen Gläubigern stehen rechtliche Gegenmittel zur Verfügung.

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Anzahl der Bewertungen: 9

Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 30.10.2008 09:52:12 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr gute Zusammenstellung aller wesentlichen Aspekte.

Am 18.08.2008 12:13:04 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr gute, anwenderfreundliche Erklärungen, die man auch
direkt an die Mitarbeiter weiterleiten kann, ohne vorher
die Texte zu dolmetschen.

Am 18.12.2007 23:09:44 schrieb <Anonym>:
Wie ist es bei der Mehrarbeit, es wird ja die hälfte gepfändet.

Wie kann ich bei einem Verdienst von 200 Euro Brutto (überstunden) herrausrechnen was mir übrig bleibt.

ich muss ja das geld noch versteuern und sozialabgaben leisten

Am 18.12.2007 10:21:47 schrieb brianja:
Bei der Frage der Pfändbarkeit spielt natürlich auch eine Rolle, ob das 13. Monatsgehalt überhaupt als Weihnachtsvergütung betrachtet werden kann: Dabei ist u. a. der zeitliche Zusammenhang zum Weihnachtsfest ausschlaggebend, ob es als Weihnachtsgratifikation bezeichnet wird und ob es dazu gedacht ist, die erhöhten Aufwendungen an Weihnachten zu kompensieren. Und natürlich kommt es, wie sonst auch, auf die Umstände des Einzelfalles an.

Weihnachtsvergütungen sind bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, nicht pfändbar. (s. a. http://www.akademie.de/direkt?pid=28222). Genauere Informationen, auch zur Berechnung, finden Sie u. a. im Forum Schuldnerberatung: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/weihnachtsgeld.htm.

Am 18.12.2007 09:35:51 schrieb _simon:
Weihnachtsgeld ist vor Pfändung geschützt, und zwar bis zur Hälfte des Monatseinkommens, höchstens aber 500 Euro. Das steht in § 850 a ZPO ( http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html ).

Am 17.12.2007 19:48:55 schrieb <Anonym>:
Hallo,
>
> ich hätte eine Frage zur dem 13. Monatsgehalt.
>
> Wie hoch dürfen die bei dem 13. Monatsgehalt pfänden ?
>
> Ich habe gelesen das sie bis 500 Euro nicht pfänden können stimmt das ?
>
> Sind diese 500 Euro in Netto ?
>
> Wir bekommen 110% des Einkommens als 13. Monatsgehalt, wie hoch können die dabei pfänden ?
>
>
> Ich würde mich freuen wenn sie mir eine Antwort schreiben würden.
>

Am 13.11.2007 13:08:40 schrieb <Anonym>:
Ich denke die Menschen sollten nicht über ihr finanzielles hinaus leben und dann passieren solche Dinge auch nicht ... es gibt so viele einfach nur freche (und das ist noch ein harmloses Wort) Leute, die einfach anderes Eigentum nicht schätzen und die auch keine Mahnung, kein Mahnbescheid und keinen Gerichtsvollzieher "fürchten" .. ich verstehe das nicht ... das geht doch so nicht, wie kann man nur so leben ... und dass sehe ich n icht nur aus beruflichem Aspekt sondern ich muss auch meine Rechnungen Privat bezahlen ...

Am 30.07.2007 14:44:34 schrieb Schnappi:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr hilfreich und informativ, ***** gibts von mir für eine hervorragende Leistung bzw.Zusammenstellung

Am 16.06.2006 12:47:29 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Meine Rente ab 2007 beträgt € 817,33. Eine
Versicherung hat einen Pfändungsbeschluss eintragen lassen. Bitte
behandeln Sie bei Ihrer Tehamtik auch einmal die Renten- Danke

Am 07.02.2006 08:26:24 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Seher hilfreiche seihte

Am 28.09.2005 20:46:30 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
endlich können die Mittellose anfangen zum leben.Die Banken müsste man bestraffen für so viel Armut bei der Gegenseite /Schuldner/.
Vielleicht kann auch ich etwas normal leben und ruhiger schlafen.Ich hoffe.
Mein Dank an d.Richter.

Am 25.09.2005 18:00:02 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Super Seite hat mir wirklich sehr geholfen.

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