Sein Trick: Die Zustellung der Klage vereiteln

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Selbst gegen eine gerichtliche Geltendmachung glaubt unser Schuldenkönig ein Mittelchen parat zu haben. Zunächst einmal scheint er allerdings nicht ganz auf dem Laufenden zu sein. Den sprichwörtlich blauen Brief gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Der blaue Brief hat mit der "Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren" (BGBl I 2002, 671, 1019) seine Farbe gewechselt und ist seither gelb.

Eine Gefahr droht dem Schuldenkönig insoweit, als ihm eine Klage zugestellt werden könnte und er das anrollende Verfahren, an dessen Ende ein rechtskräftiger Titel droht, nicht mehr aufhalten kann. Deshalb will er mit allen Mitteln die Zustellung einer Klage oder eines Mahnbescheides verhindern, indem er einfach "abwesend" ist.

Zitat "Schuldenkönig"

Eine Zustellung wird jetzt ausgehebelt, indem ein formloser Nachsendeantrag gestellt wird, der insbesondere auch Zustellurkunden mit einschließt (der Formdruck der Post reicht hierzu nicht aus). Der Nachsendeantrag erfolgt an Postamt B. Bei Postamt B wird ein Nachsendeantrag an Postamt C gestellt, von C an D, von D an E etc. pp. Als "ehemalige" und "zukünftige" Anschriften wählen Sie Hochhäuseranschriften ohne Apartmentnummer. Findet der Postbote Ihren Namen nicht auf den Briefkästen, nimmt er den "Blauen Brief" wieder mit, um ihn dann gemäß Nachsendeantrag weiterzuleiten. Wenn sich die Apartmenthäuser in der gleichen Stadt, aber in verschiedenen Postbezirken befinden, verletzten Sie durch einen "Umzug" keine dieser lächerlichen deutschen Meldevorschriften (Meldevorschriften gibt es sonst in keinem "freien" Land weder in England noch in den USA).

Versucht sich der Schuldenkönig einer Zustellung durch diverse Nachsendeaufträge zu entziehen, die auch Postzustellungsaufträge umfassen, dann stellt die Rechtsprechung klar, dass der Empfänger auch dann an der neuen Anschrift "wohnt", wenn er sich dort tatsächlich gar nicht aufhält (BFH NJW 1988, 1999). Eine Zustellung gilt in diesem Fall als wirksam. Spätesten unter der letzen Anschrift "wohnt" der Schuldenkönig, sodass dort eine Zustellung erfolgen kann. Aber es geht ja noch weiter: