Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2009 - 2011Dieser Tipp wurde mit 5 von 5 Sternen bewertet.

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Von Dietrich von Hase

Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2005 | Lohnpfändung | Kontopfändung | Pfändungstabelle

(05.06.2009) (aktualisiert) Zum 1. Juli 2005 wurde die Pfändungsfreigrenze einheitlich um fast sechs Prozent erhöht. Dadurch sollten die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland berücksichtigt werden. Nach § 850c Abs. 2a ZPO (Zivilprozessordnung) sind die Pfändungsfreigrenzen alle 2 Jahre anzupassen. Trotz Inflation und Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent behält der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenzen aus 2005 weiterhin bei. Grundlage für die Pfändungsfreigrenzen ist der steuerliche "Grundfreibetrag" gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (s. a. Bundesministerium der Justiz 1). Da dieser am Stich­tag 1. Ja­nu­ar 2009 identisch war mit dem am 1. Ja­nu­ar 2007, werden die Pfändungsfreigrenzen nicht erhöht und bleiben bis 30. Juni 2011 unverändert. Wir veröffentlichen und kommentieren die aktuelle Pfändungstabelle.

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Schuldner bei Pfändungen von ihren Gläubigern nicht "kahlgepfändet" werden. Daher werden Pfändungsfreigrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt. Sie sollen dem Schuldner und - bei Unterhaltspflicht - auch seinen Angehörigen das Existenzminimum sichern.

Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es zunächst den Pfändungsfreibetrag. Was beim Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird zunächst bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt. So soll der Schuldner motiviert werden, mehr Einkommen zu erzielen. Davon profitieren beide, der Schuldner und die Gläubiger. Über der Einkommensobergrenze wird der volle Mehrbetrag an die Gläubiger abgeführt, bis deren Forderungen ausgeglichen sind.

Diese amtlich über die Pfändungstabelle festgesetzten Pfändungsfreigrenzen werden in Zeitabständen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Zum 01.07.2005 trat die neue aktualisierte Pfändungstabelle in Kraft. Achtung: Bei Lohn- und Gehaltspfändungen sind einige Zusatzvergütungen und Vorsorgebeiträge zusätzlich nicht pfändbar - näheres dazu sowie Tipps finden Sie in Kapitel 62 unseres Infopakets Lohnpfändung und Lohnabtretung3.

Achtung: Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab 2007 durch zusätzliche Vorsorge-Pfändungsgrenzen nach Inkrafttreten des "Gesetzes zum Pfändungsschutz für die gesetzliche Altersvorsorge". Dadurch erhöht sich vielfach die Pfändungsfreigrenze! Die zusätzlich anzurechnenden Vorsorge-Pfändungsfreibeträge finden sich in dieser Vorsorge-Pfändungstabelle4.

Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2005

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO5 geregelt. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu. Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (s. § 850f ZPO6).

Überschreitet das Einkommen den jeweiligen Freibetrag, so wird zunächst gemäß Tabelle nur ein Teil des Mehreinkommens gepfändet. Alles, was über 3.020,06 Euro pro Monat liegt, wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.

Lohnpfändung

Arbeitgeber, die für Gläubiger Lohnpfändungen durchführen müssen, sind verpflichtet, ihre Zahlungen an Schuldner und Gläubiger an die jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenzen anzupassen.

Zahlt der Arbeitgeber dem gepfändeten Arbeitnehmer versehentlich zu wenig aus, haftet er gegenüber dem Arbeitnehmer für die Differenz! Der Arbeitgeber kann den an den Gläubiger irrtümlich überzahlten Betrag jedoch wieder zurückfordern oder die Überzahlung bei der nächsten Überweisung vom monatlichen Pfändungsbetrag abziehen.

Kontopfändung

Wer als Schuldner über den Arbeitgeber gepfändet wird, kann sich über die automatische "Gehaltserhöhung" bei Anpassung der Pfändungsfreigrenzen freuen. Wird dem Schuldner das Gehalt jedoch über sein Girokonto und nicht direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss der Schuldner zunächst beim Amtsgericht formlos beantragen, dass die erhöhten Pfändungsfreigrenzen bei der Pfändung seines Kontos berücksichtigt werden.

Mehr zum Thema Kontopfändung erfahren Sie hier: Bei Kontopfändung richtig reagieren7

Pfändungstabelle

Im Folgenden finden Sie die genauen Pfändungsbeträge, die seit Juli 2005 bis 30. Juni 2011 gültig sind. Wir haben die Tabelle für Sie auch als PDF-Datei, wahlweise als Excel-Datei zum Herunterladen bereitgestellt:

Pfändungstabelle als PDF-Datei8
Pfändungstabelle als Excel-Datei9

Monatliches Einkommen
(netto)

Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen

0 Personen

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

von Euro

bis Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

0,00

989,99

0,00

0

0

0

0

0

990,00

999,99

3,40

0

0

0

0

0

1.000,00

1.009,99

10,40

0

0

0

0

0

1.010,00

1.019,99

17,40

0

0

0

0

0

1.020,00

1.029,99

24,40

0

0

0

0

0

1.030,00

1.039,99

31,40

0

0

0

0

0

1.040,00

1.049,99

38,40

0

0

0

0

0

1.050,00

1.059,99

45,40

0

0

0

0

0

1.060,00

1.069,99

52,40

0

0

0

0

0

1.070,00

1.079,99

59,40

0

0

0

0

0

1.080,00

1.089,99

66,40

0

0

0

0

0

1.090,00

1.099,99

73,40

0

0

0

0

0

1.100,00

1.109,99

80,40

0

0

0

0

0

1.110,00

1.119,99

87,40

0

0

0

0

0

1.120,00

1.129,99

94,40

0

0

0

0

0

1.130,00

1.139,99

101,40

0

0

0

0

0

1.140,00

1.149,99

108,40

0

0

0

0

0

1.150,00

1.159,99

115,40

0

0

0

0

0

1.160,00

1.169,99

122,40

0

0

0

0

0

1.170,00

1.179,99

129,40

0

0

0

0

0

1.180,00

1.189,99

136,40

0

0

0

0

0

1.190,00

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143,40

0

0

0

0

0

1.200,00

1.209,99

150,40

0

0

0

0

0

1.210,00

1.219,99

157,40

0

0

0

0

0

1.220,00

1.229,99

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0

0

0

0

0

1.230,00

1.239,99

171,40

0

0

0

0

0

1.240,00

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178,40

0

0

0

0

0

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1.259,99

185,40

0

0

0

0

0

1.260,00

1.269,99

192,40

0

0

0

0

0

1.270,00

1.279,99

199,40

0

0

0

0

0

1.280,00

1.289,99

206,40

0

0

0

0

0

1.290,00

1.299,99

213,40

0

0

0

0

0

1.300,00

1.309,99

220,40

0

0

0

0

0

1.310,00

1.319,99

227,40

0

0

0

0

0

1.320,00

1.329,99

234,40

0

0

0

0

0

1.330,00

1.339,99

241,40

0

0

0

0

0

1.340,00

1.349,99

248,40

0

0

0

0

0

1.350,00

1.359,99

255,40

0

0

0

0

0

1.360,00

1.369,99

262,40

2,05

0

0

0

0

1.370,00

1.379,99

269,40

7,05

0

0

0

0

1.380,00

1.389,99

276,40

12,05

0

0

0

0

1.390,00

1.399,99

283,40

17,05

0

0

0

0

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1.409,99

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0

0

0

0

1.410,00

1.419,99

297,40

27,05

0

0

0

0

1.420,00

1.429,99

304,40

32,05

0

0

0

0

1.430,00

1.439,99

311,40

37,05

0

0

0

0

1.440,00

1.449,99

318,40

42,05

0

0

0

0

1.450,00

1.459,99

325,40

47,05

0

0

0

0

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0

0

0

0

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1.479,99

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0

0

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0

0

0

0

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0

0

0

0

1.500,00

1.509,99

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72,05

0

0

0

0

1.510,00

1.519,99

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77,05

0

0

0

0

1.520,00

1.529,99

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0

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1.989,99

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312,05

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0

1.990,00

1.999,99

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0

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2.019,99

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724,40

332,05

183,01

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337,05

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2.069,99

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2.070,00

2.079,99

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0

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183,29

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20,79

2.400,00

2.409,99

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84,88

21,79

2.410,00

2.419,99

997,40

527,05

339,01

192,29

86,88

22,79

2.420,00

2.429,99

1.004,40

532,05

343,01

195,29

88,88

23,79

2.430,00

2.439,99

1.011,40

537,05

347,01

198,29

90,88

24,79

2.440,00

2.449,99

1.018,40

542,05

351,01

201,29

92,88

25,79

2.450,00

2.459,99

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207,29

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34,79

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2.549,99

1.088,40

592,05

391,01

231,29

112,88

35,79

2.550,00

2.559,99

1.095,40

597,05

395,01

234,29

114,88

36,79

2.560,00

2.569,99

1.102,40

602,05

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237,29

116,88

37,79

2.570,00

2.579,99

1.109,40

607,05

403,01

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38,79

2.580,00

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45,79

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46,79

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2.669,99

1.172,40

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2.670,00

2.679,99

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2.680,00

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447,01

273,29

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1.193,40

667,05

451,01

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50,79

2.700,00

2.709,99

1.200,40

672,05

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279,29

144,88

51,79

2.710,00

2.719,99

1.207,40

677,05

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282,29

146,88

52,79

2.720,00

2.729,99

1.214,40

682,05

463,01

285,29

148,88

53,79

2.730,00

2.739,99

1.221,40

687,05

467,01

288,29

150,88

54,79

2.740,00

2.749,99

1.228,40

692,05

471,01

291,29

152,88

55,79

2.750,00

2.759,99

1.235,40

697,05

475,01

294,29

154,88

56,79

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2.769,99

1.242,40

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297,29

156,88

57,79

2.770,00

2.779,99

1.249,40

707,05

483,01

300,29

158,88

58,79

2.780,00

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1.256,40

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160,88

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717,05

491,01

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162,88

60,79

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1.270,40

722,05

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309,29

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312,29

166,88

62,79

2.820,00

2.829,99

1.284,40

732,05

503,01

315,29

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1.291,40

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507,01

318,29

170,88

64,79

2.840,00

2.849,99

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742,05

511,01

321,29

172,88

65,79

2.850,00

2.859,99

1.305,40

747,05

515,01

324,29

174,88

66,79

2.860,00

2.869,99

1.312,40

752,05

519,01

327,29

176,88

67,79

2.870,00

2.879,99

1.319,40

757,05

523,01

330,29

178,88

68,79

2.880,00

2.889,99

1.326,40

762,05

527,01

333,29

180,88

69,79

2.890,00

2.899,99

1.333,40

767,05

531,01

336,29

182,88

70,79

2.900,00

2.909,99

1.340,40

772,05

535,01

339,29

184,88

71,79

2.910,00

2.919,99

1.347,40

777,05

539,01

342,29

186,88

72,79

2.920,00

2.929,99

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345,29

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2.949,99

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357,29

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2.979,99

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812,05

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363,29

200,88

79,79

2.990,00

2.999,99

1.403,40

817,05

571,01

366,29

202,88

80,79

3.000,00

3.009,99

1.410,40

822,05

575,01

369,29

204,88

81,79

3.010,00

3.019,99

1.417,40

827,05

579,01

372,29

206,88

82,79

3.020,00

3.020,06

1.424,40

832,05

583,01

375,29

208,88

83,79

Alle Beträge über 3.020,06 Euro sind voll pfändbar! Achtung: In der Tabelle sind unpfändbare oder nur teilweise pfändbare Einkommensbestandteile oder die ab 2007 möglichen Einzahlungen in die pfändungsgeschützte Altersvorsorge (als private Rentenversicherungsbeiträge) nicht berücksichtigt, die speziell für Selbstständige und ältere Arbeitnehmer interessant sind. Mehr dazu in den entsprechenden Beiträgen bei akademie.de.

Letzte Aktualisierung: 08.01.2007

Vorhandene URLs:

(1): http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Pfaendungsfreigrenzen_bu.html
(2): http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/
kurse/lohnpfaendung-und-lohnabtretung/
pfaendbares-und-nicht-pfaendbares-einkommen.html
(3): http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/
kurse/lohnpfaendung-und-lohnabtretung/index.html
(4): http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/
tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/
vorsorge-pfaendungstabelle-pfaendungsfreigrenzen.html
(5): http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html
(6): http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850f.html
(7): http://www.akademie.de/direkt?pid=27972
(8): http://www.akademie.de/dateien/tipps/27402_Pfaendungstabelle.pdf
(9): http://www.akademie.de/dateien/tipps/27402_Pfaendungstabelle.xls

Kommentieren, bewerten, Fragen an den Autor: " Pfändungstabelle 2009"

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Leser haben folgende Kommentare abgegeben:

Am 18.03.2010 13:24:12 schrieb brianja:
Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen keine Rechtsauskunft geben können.

Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und das auch tatsächlich tun, wird das in der Pfändungstabelle berücksichtigt.

Die Unterhaltspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig (s. § 1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.") und Ehegatten sind verpflichtet, gemeinsam für den Familienunterhalt zu sorgen (s. § 1360 BGB).

Wenn Sie dem Sohn Ihrer Frau gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet sind, wird er auch nicht berücksichtigt. Müsste der leibliche Vater nicht eigentlich für den Unterhalt seines Sohn aufkommen?

Genauere Auskunft kann Ihnen eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe geben (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php).

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 17.03.2010 14:27:10 schrieb <Anonym>:
Ich bin verheiratet, meine Frau hat aus erster Ehe einen Sohn (14) und wir haben zusammen auch einen Sohn (3). Sie hat kein Einkommen, muss aber an das Jug.Amt für ihren Sohn rückwirkend Raten i.H. von 50 EUR monatlich für den Unterhalt zurück zahlen. Zählt er auch als "unterhaltspflichtige" Person zu unserem Haushalt? Oder zählen die 50 EUR monatlich als "Rückzahlung von Schulden"? Danke vorab!

Am 17.03.2010 13:36:04 schrieb brianja:
Hallo, Hartz IV ist als Sozialleistung grundsätzlich nicht pfändbar. Es gibt aber die Möglichkeit der Aufrechnung, allerdings in engen Grenzen. Eine Aufrechnung ist z. B. dann zulässig, wenn Leistungen zu unrecht gezahlt wurden ("Überzahlung"), weil der/die Leistungsbezieher/in "vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben" (s. § 43 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__43.html) gemacht hat.

Genaueres erfahren Sie in einer Beratungsstelle.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 16.03.2010 16:54:06 schrieb <Anonym>:
Hallo
Frage: Darf die ARGE bei einer Überzahlung von meinem Hartz 4 Pfänden

Am 15.03.2010 17:05:29 schrieb brianja:
Hallo, Altersrenten sind grundsätzlich ebenso pfändbar wie Erwerbseinkommen. Der Gläubiger müsste allerdings zunächst eine Zusammenrechnung beider Renten beantragen - aber genaueres dazu erfahren Sie in einer Schuldnerberatung (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php).

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

---------------------------------------
Am 11.03.2010 09:24:50 schrieb <Anonym>:
Meinem Schwiegervater wird schon ein Teil seiner gesetzlichen Rente gepfändet. Kann auch seine Betriebsrente gepfändet werden?

Am 15.03.2010 15:56:55 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 11.03.2010:

Die Nachzahlung ist zunächst ein Guthaben und damit pfändbar. Sie haben allerdings sieben Tage Zeit, um Sozialleistungen, die auf das Konto gehen, abzuheben.

Mehr zur Kontopfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktion von akademie.de

Am 15.03.2010 14:07:47 schrieb brianja:
Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und das auch tatsächlich tun, wird das in der Pfändungstabelle berücksichtigt.

Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig und Ehegatten füreinander. Ein Zusammenleben dürft dem nicht entgegenstehen - sondern eher den Regelfall darstellen?

Bei einer Gehaltspfändung wenden Sie sich am besten schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 14.03.2010 20:13:01 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,wohne mit meiner Tochter und Frau zusammen und habe nun eine Gehaltspfändung bekommen.Bin ich meiner Tochter und/oder meiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig auch wenn ich mit Ihnen zusammen wohne?
Danke im vorraus für Ihre Antwort.

Am 11.03.2010 18:43:56 schrieb <Anonym>:
Ich habe mal eine Frage..
Mei Konto wurde gepfändet u ich müsste ab april endlich Elterngeld beziehen.
Ich warte noch auf meinen Bescheid, doch wenn ich richtig liege, müsste ich noch eine Nachzahlung bekommen und mein Elterngeld müsste monatlich 466 euro betragen.. kann die Nachzahlung gefändet werden?

Am 11.03.2010 09:24:50 schrieb <Anonym>:
Meinem Schwiegervater wird schon ein Teil seiner gesetzlichen Rente gepfändet. Kann auch seine Betriebsrente gepfändet werden?

Am 08.03.2010 18:31:16 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 08.03.2010 13:00:25:
Bitte beachten Sie, dass bei Unterhaltsschulden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nicht gelten. Ihrem Mann steht ein sog. Selbstbehalt zu, der vom Gericht festgelegt wird.

Mehr zum Unterhalt erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=47854&tid=42287
http://www.akademie.de/direkt?pid=51865&tid=42287

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
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Am 08.03.2010 18:23:23 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 05.03.2010 11:42:40:

Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und das auch tatsächlich tun, wird das in der Pfändungstabelle berücksichtigt.

Die Unterhaltspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig (s. § 1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.") und Ehegatten sind verpflichtet, gemeinsam für den Familienunterhalt zu sorgen (s. § 1360 BGB).

Mit freundlichen Grüßen
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Am 08.03.2010 13:00:25 schrieb <Anonym>:
hallo. ich möchte natürlich anonym bleiben und schreibe mit einverständnis meines mannes. seine firma hat ein gerichtl. lohnpfändungsbescheid erhalten ( wegen unterhalt seiner nichtehelichen tochter) worin zwar steht, dass er noch 2 eheliche kinder ( 13 und 2 Jahre ), aber nicht das er verheiratet ist. das jugendamt hat einen Bterag in höhe von 900€ festgesetzt ( Gesamtforderung 10300€ ). er hat im monat ca.1900€ lohn und laut ihrer tabelle ist das nicht pfändbar.oder??? wir brauchen dringend ihren rat. bitte helfen sie uns

Am 05.03.2010 18:38:58 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Moin,
Da ich seit letztem Jahr nicht mehr Zahlungsfähig bin habe ich mich für das Insolvenzverfahren entschieden und wurde auch anfang des Jahres eröffnet.
In diesem Verfahren wurden auch eine Eigentumswohnung berücksichtigt, die von meinem IV anschließend frei gegeben worden ist.
Jetzt verlangt die Wohnugsverwaltung von mir die bereits "angemeldeten Forderungen" und die laufenden Kosten und weiß nicht mehr weiter. Mein Lohn wird gepfändet, die Mieteinnahmen hat der IV einbehalten und die Mieter sind ausgezogen. Nach Rücksprache mit dem IV möchte dieser ab Datum der Eröffnung bis Auszug der Mieter die laufenden Kosten der Wohnungsverwaltung auskehren und den Rest solle ich selbst aufbringen. Er wies mich auch darauf hin, wenn die angemeldeten Forderungen von mir gezahlt werden, dann sieht er schwarz in meinem Verfahren. Das Ende vom Lied ist, dass jetzt die Wohnungsverwaltung ein Mahnverfahren eingeleitet hat.
Wer kann mir Infos geben wie ich weiter verfahren soll? Brauche dringend Infos!!!
Habe auch versucht mich mit der finanzierenden Bank in Verbindung zu setzten um die Objekte so schnell wie möglich los zu werden. Aber da kennt man mich plötzlich nicht mehr und lässt mich im Regen stehen. Habe noch nicht mal die Möglichkeiten die Objekt auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für zahlreiche Kommentare

Am 05.03.2010 11:42:40 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,wohne mit meiner Tochter und Frau zusammen und habe nun eine Gehaltspfändung bekommen.Bin ich meiner Tochter und/oder meiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig auch wenn ich mit Ihnen zusammen wohne?
Danke im vorraus für Ihre Antwort.

Am 01.03.2010 14:45:02 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 28.02.2010:

Nach dem Schlusstermin käme evt. noch eine Nachtragsverteilung in Betracht, s. § 203 InsO (http://bundesrecht.juris.de/inso/__203.html).

Genaueres erfahren Sie in einer Schuldnerberatung (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder von einem insolvenzerfahrenen Anwalt (z. B. http://www.akademie.de/direkt?pid=29235).

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 01.03.2010 14:38:23 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 26.02.2010:
Die Pfändungsgrenze hängt von der Höhe des Einkommens und der Zahl der Unterhaltsberechtigten ab. Wenn Sie bis zu 990 Euro verdienen, ist nichts pfändbar. Wenn Sie mehr verdienen, sind drei Zehntel davon unpfändbar (bei 0 Unterhaltsberechtigten). Die genauen Zahlen können Sie der Tabelle oben entnehmen.

Wenn es allerdings um Unterhaltszahlungen geht, gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht, dann verbleibt Ihnen der "Selbstbehalt", s. http://www.akademie.de/direkt?pid=51886&tid=22061

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 28.02.2010 11:59:31 schrieb <Anonym>:
Hallo. Ich bin momentan im Privatinsolvenzverfahren, dieses dauert noch gut 6 Jahre. Momentan verdiene ich weniger als 960,- € netto im Monat. Ich bin noch nicht verheiratet und habe auch keine unterhaltspflichtigen Kinder. Wie sieht es rechtlich aus, wenn nach 6 Jahren das Insolvenzverfahren beendet wird, ich mich aber jahrelang vor einem verwaltungsgericht und Arbeitsgericht herumschlagen mußte, weil mein Arbeitgeber zu wenig gezahlt. Im Klartext meine ich, ich müßte eigentlich gut 1550,- € netto im Monat verdienen. Was passiert, wenn ich einen Großteil oder batzen Geld nach Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens zugesprochen bekomme. Hochgerechnet wäre das eine Summe von über 40000,- €. Ist dieser Betrag nach dem Insolvenzverfahren noch pfändbar, weil ich ja eigentlich den Betrag in der Wohlverhaltensphase verdient habe? Oder ist es so wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist Schluß???
Wer kann mir guten teuren Rat geben???

Am 26.02.2010 14:49:54 schrieb <Anonym>:
Ich hab mal ne Frage...
Mein Gehalt ist bis zur Grenze gepfändet. Ca. 1200€. Nun habe ich eine Kontopfändung bekommen und das Amtsgericht erzählt mir, die können mir noch mehr Pfänden bis 990€. Ja was denn nun?! Is die Grenze jetzt 1200€ oder 990€?! Ich check das irgendwie nich...

Bitte antwortet schnell, bin ich verzweifelt...

Am 25.02.2010 12:29:34 schrieb brianja:
Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keine Auskunft geben können.
Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei einer Lohnpfändung berücksichtigt.
Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Dass diese nicht berücksichtigt werden sollen, muss der Gläubiger bei Gericht beantragen (§ 850 c Abs. 4 ZPO).

Lohnpfändungen sind oft kompliziert zu berechnen; da kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Am besten lassen Sie eine Lohnpfändung von einem Fachmann überprüfen, also einem Schuldnerberater (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder einem fachkundigen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 25.02.2010 11:02:32 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,habe gerade ein schrieben bekommen über eine Lohnpfändung.Meine Frage dazu wäre nun,da ich eine Tochter von einem Jahr habe,verheiratet bin und zusammen mit meiner Familie lebe,wie das dann berechnet wird.Verdiene ca.2000€ netto.
Vielen dank im vorraus

Am 24.02.2010 11:55:02 schrieb <Anonym>:
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Auskunft geben können. Lohnpfändungen sind oft kompliziert zu berechnen; da kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Am besten lassen Sie die Lohnpfändung von einem Fachmann überprüfen, also einem Schuldnerberater (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder einem fachkundigen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 23.02.2010 18:11:12 schrieb <Anonym>:
Hallöchen,
Danke für die gute Antwort, da habe ich gleich noch eine Frage:
Meine Lohnpfändung ging im Oktober beim Arbeitgeber ein. Gleichzeitig wurden in diesem Monat aufgrund von Lohnsteuerklassen-Änderung Lohn-Neuberechnungen von Jan. bis Okt. durchgeführt und mir somit ein höherer Betrag im Oktober ausgezahlt. Entsprechend wurde gepfändet, obwohl ich - bei Umrechnung auf die einzelnen Monate - unterhalb der Pfändungsgrenze gelegen hätte. War das Rechtens vom AG oder hätte er den Betrag anteilig in die Berechnung fließen lassen müssen?
Besten Dank

Am 23.02.2010 15:10:18 schrieb <Anonym>:
hallo,
ich habe meine Insolvenzberaterin angerufen und ich soll die 12 Kopien meiner Abrechnungen an den Awalt schicken, es kann passieren, das ich dann ein Schreiben bekommen werde, und einen pfändbaren Betrag vom letzten Jahr zahlen muß.
Ich führe den pfändbaren Betrag selbst ab.

Am 23.02.2010 14:26:08 schrieb brianja:
Hallo, Verletztenrenten sind grundsätzlich pfändbar, allerdings muss der Gläubiger die Zusammenrechnung mit dem Arbeitseinkommen beantragen. Beachten Sie jedoch, dass wir im Einzelfall keine Auskunft geben können. Genaueres erfahren Sie in einer Schuldnerberatung (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php).

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Am 22.02.2010 12:27:44 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich beziehe eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft. Wird diese Rente zum Einkommen dazugerechnet oder nicht? Bein Finanzamt z.B. nicht aber bei der Berechnung für den Kindesunterhalt schon.

Am 23.02.2010 14:12:19 schrieb brianja:
Hallo Uwe, am besten lassen Sie auch den pfändbaren Betrag durch einen Fachmann berechnen, also einen Schuldnerberater (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder fachkundigen Anwalt.
Welchen Treuhänderbericht meinen Sie? Hat der Treuhänder die Abtretungserklärung beim Arbeitgeber vorgelegt oder führen Sie den pfändbaren Betrag selbst ab?

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 23.02.2010 14:00:14 schrieb brianja:
Hallo, der Arbeitgeber haftet als Drittschuldner für Fehler, die sich aus einer Falschberechnung des pfändbaren Betrages ergeben und macht sich schadensersatzpflichtig. Am besten lassen Sie die Lohnpfändung von einem Fachmann überprüfen, also einem Schuldnerberater (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php), vom zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht oder einem Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

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Am 22.02.2010 22:14:02 schrieb <Anonym>:
Hallo und Danke für die super Informationen.
Mein Arbeitgeber hat wg. Lohnpfändung mein Gehalt falsch berechnet und dem Gläubiger zu Unrecht Geld überwiesen. In dem Artikel steht, dass er sich das fälschlich überwiesene Geld vom Gläubiger zurückholen und an mich überweisen muss. Das hatte ich meinem AG mitgeteilt, aber bisher nichts weiter gehört - und auch das Geld nicht gesehen. Können Sie mir einen Paragraphen benennen, auf den ich mich hierzu beziehen kann?

Besten Dank & weiter so !

Am 23.02.2010 13:25:53 schrieb <Anonym>:
Moin
Ich hab aufgrund meines "Restschuldbefreiungsverfahren" ein schreiben bekommen, wo ich nun meinem Anwalt die letzten 12 Monatsabrechnungen vorlegen muß. Ich habe ein unterhaltspflichtiges Kind und wäre laut Tabelle bei 1359,99Euro pfähndungsfrei.
Nun bin ich in 3 Monaten drüber und in den anderen Monaten mal mehr mal weniger drunter. Das ist ein Baulohn, der immer varriert.
Ist das schlimm, da diese Infos auch im Treuhändlerbericht beim Amtsgericht eingereicht werden?

Danke im Vorraus, Uwe

Am 22.02.2010 22:14:02 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo und Danke für die super Informationen.
Mein Arbeitgeber hat wg. Lohnpfändung mein Gehalt falsch berechnet und dem Gläubiger zu Unrecht Geld überwiesen. In dem Artikel steht, dass er sich das fälschlich überwiesene Geld vom Gläubiger zurückholen und an mich überweisen muss. Das hatte ich meinem AG mitgeteilt, aber bisher nichts weiter gehört - und auch das Geld nicht gesehen. Können Sie mir einen Paragraphen benennen, auf den ich mich hierzu beziehen kann?

Besten Dank & weiter so !

Am 22.02.2010 12:27:44 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich beziehe eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft. Wird diese Rente zum Einkommen dazugerechnet oder nicht? Bein Finanzamt z.B. nicht aber bei der Berechnung für den Kindesunterhalt schon.

Am 18.02.2010 14:35:32 schrieb brianja:
Hallo, bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen keine Rechtsberatung leisten können.

Die unpfändbaren Bezüge sind in § 850a ZPO aufgeführt (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html). Dort werden Treuegelder genannt, aber keine Anwesenheitsprämien. Diese wären demnach pfändbar.

Aber eine Schuldnerberatung kann Ihnen da sicher genauer Auskunft erteilen:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 18.02.2010 07:29:45 schrieb <Anonym>:
In meiner Firma wird am Jahresende eine Anwesenheitsprämie gezahlt.
Zählt diese Prämie zu den Treugeldern, oder ist sie voll pfändbar????

Am 15.02.2010 12:33:53 schrieb brianja:
Hallo!
Sie meinen vermutlich eine betriebsbedingte Kündigung? Den Bankkredit müssen Sie natürlich erstmal weiter bedienen. Sie könnten versuchen, die monatlichen Raten zu reduzieren. Aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keine Beratung anbieten können.

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 13.02.2010 15:03:30 schrieb <Anonym>:
Hallo!
Ich musste durch eine betriebsgerechte Kündigung Hartz4 beantragen. Gekündigt zum 30.09.09, eine Woche vor Beginn meines Mutterschutes. Das ich noch immer auf die endgültige Bewilligung warte lass ich hier mal Außen vor! Meine Frage bezieht sich auf meinen Bankkredit, der noch bis 2013 läuft und den ich monatlich mit 191 Euro bediene...
Muss ich diesen Betrag weiterhin zahlen so lange ich H4 beziehe? Ich werde vorraussichtlich 790 Euro bekommen und habe ein Kind im Alter von 3 Monaten.
Vielen Dank im Vorraus für eine hilfreiche Antwort!

Am 05.02.2010 17:36:14 schrieb <Anonym>:
Hallo. Ich stelle nächste Woche den Insolvenzantrag. Im Moment habe ich eine Frage:

Ich besitze eine Auto, Golf III, Bj. 94, 240.000 km

Darf ich den Wagen behalten?
Ich muss täglich damit zur Arbeit fahren...

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
LG Sandra

Am 04.02.2010 13:10:36 schrieb brianja:
Hallo, beim Thema "Auto in der Insolvenz" sollten Sie auf jeden Fall einen Schuldnerberater oder fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen.

Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Sie können sich auch an das Anwaltsbüro Heckmann wenden:
http://www.akademie.de/direkt?pid=29235


Im eröffneten Insolvenzverfahren kann der Treuhänder das Auto zur Insolvenzmasse ziehen und verwerten.
Es kann durch die Zahlung eines zu bestimmenden Wertes aus der Insolvenzmasse wieder herausgekauft werden.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ein Auto benötigen, steht Ihnen in der Regel ein Gebrauchtwagen zu, im Wert von ungefähr 1.000 bis 2.000 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 04.02.2010 12:57:25 schrieb <Anonym>:
Darf man,wenn man in die Insolvenz geht ein Auto haben,wenn es 12 Jahre oder älter ist?
vielen Dank im Voraus

Am 03.02.2010 11:36:47 schrieb brianja:
Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keinen Rechtsberatung anbieten können.

Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei einer Lohnpfändung berücksichtigt.
Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Dass diese nicht berücksichtigt werden sollen, muss der Gläubiger bei Gericht beantragen (§ 850 c Abs. 4 ZPO).

Um genauere Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich am besten an einen Schuldnerberatung in Ihrer Nähe: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 02.02.2010 22:28:09 schrieb <Anonym>:
Ich habe ein Lohn -und Kontopfändung. Zu meiner Situation ,
Frage.
Ich habe 3 Kinder, für meinen Sohn (6 Jahre) muss ich Unterhalt leisten da er bei seiner Mama im Haushalt lebt. Ich bin verheiratet und habe gemeinsame Kinder mit meiner Ehefrau die in unserem Haushalt leben, Alter 3 Jahre und 1 Jahr alt. Meine Frau geht nicht arbeiten wegen Erziehungsurlaub, wieviele Unterhaltsberechtigte Personen müssen bei der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden ? Nur meine 3 Kinder oder zählt auch meine Ehefrau ?

Am 29.01.2010 13:20:01 schrieb brianja:
Hallo, bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen keine Rechtsberatung leisten können.

Wenn die Lebensversicherung nicht in eine pfändungsgeschützte private Rentenversicherung umgewandelt wurde, ist sie u. U. voll pfändbar. Mehr dazu finden Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=41711&tid=27962

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Bei einer Pfändungsdauer von bereits 15 Jahren, wäre da ein Insolvenzverfahren nicht vielleicht die bessere Lösung?
Vielleicht kann Ihnen unser Beitrag:
"Erfolgreich aus der Schuldenkrise: Anwalt hilft mit Schuldnerberatung und Rechtshilfe bei Gläubigervergleich und Insolvenz" (http://www.akademie.de/direkt?pid=29235) da weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 29.01.2010 08:32:58 schrieb <Anonym>:
Hallo.

Meine Mutter wird seit mehr als 15 Jahren gepfändet, bis vor kurzem mit einer Lohnpfändung. Nun ist sie Rentnerin und fällt unter die Pfändungsgrenze. Vor ca 10 Jahren hat Ihre Chefin eine private Rentenversicherung für sie abgeschlossen (soweit mir bekannt als Kapitalleben. Dort sind jetzt ca 11000 Euro angespart welche auch direkt ausgezahlt werden könnten. Kann sie dieses machen ohne das der Betrag gepfändet wird? Wie sieht es aus wenn der Betrag auf ein drittes Konto ausgezahlt wird? Wenn gepfändet werden könnte, wieviel würden Ihr ca übrig bleiben?

Vielen Dank

Am 26.01.2010 16:00:56 schrieb brianja:
Hallo, solange das Finanzamt nicht einer Ihrer Gläubiger ist, sehe ich da kein Problem. Vielleicht fragen Sie direkt beim Finanzamt nach, welche Möglichkeiten der Auszahlung es gibt? Bei einer Barauszahlung könnten allerdings zusätzliche Kosten anfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Brian Janssen
Redaktion von akademie.de


Am 26.01.2010 15:44:27 schrieb <Anonym>:
auch ich bin von einer Kontopfändung betroffen.
kurze, knappe Frage:
kann ich mein Lohnsteuerjahresausgleich auf ein anderes Konto überweisen lassen oder wird das FA nur auf mein eigenes Überweisen. Und daruas resultiert auch eine weitere Frage: gibt es beim FA auch andere Auszhalungszahungsmöglichkeiten wie Scheck oder nur Überweisungen ?

Am 22.01.2010 19:17:36 schrieb <Anonym>:
Moin,
Da ich seit vorletztem Jahr nicht mehr Zahlungsfähig bin habe ich mich für das Insolvenzverfahren entschieden und wurde auch anfang 2009 eröffnet.
In diesem Verfahren wurden auch zwei Eigentumswohnungen berücksichtigt, die von meinem IV anschließend frei gegeben worden sind.
Jetzt verlangt die Wohnugsverwaltung von mir die angemeldetetn Forderungen und die laufenden Kosten und weiß nicht mehr weiter. Mein Lohn wird gepfändet, die Mieteinnahmen hat der IV einbehalten und die Mieter sind ausgezogen. Nach Rücksprache mit dem IV möchte dieser ab Datum der Eröffnung bis Auszug der Mieter die laufenden Kosten der Wohnungsverwaltung auskehren und den Rest solle ich selbst aufbringen. Er wies mich auch darauf hin, wenn die angemeldeten Forderungen von mir gezahlt werden, dann sieht er schwarz in meinem Verfahren. Das Ende vom Lied ist, dass jetzt die Wohnungsverwaltung ein Mahnverfahren eingeleitet hat.
Wer kann mir Infos geben wie ich weiter verfahren soll? Brauche dringend Infos!!!
Habe auch versucht mich mit der finanzierenden Bank in Verbindung zu setzten um die Objekte so schnell wie möglich los zu werden. Aber da kennt man mich plötzlich nicht mehr und lässt mich im Regen stehen. Habe noch nicht mal die Möglichkeiten die Objekt auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für zahlreiche Kommentare

Am 14.01.2010 13:08:59 schrieb brianja:
Hallo, wenn auf Ihrem Konto nur Sozialleistungen eingehen, haben Sie sieben Tage Zeit, das Geld vom Konto abzuheben (§ 55 Sozialgesetzbuch I (SGB I)). Das müssen Sie dem Geldinstitut gegenüber nachweisen, also alle Bescheide etc. vorlegen. Mehr über die Kontopfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972

Sie sollten zudem schnellstmöglich eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen. Einen Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Wenn Sie ein Insolvenzverfahren anstreben, können Sie sich auch an das Anwaltsbüro Heckmann wenden:
http://www.akademie.de/direkt?pid=29235

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 14.01.2010 12:46:29 schrieb <Anonym>:
Ich habe heute ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß bekommen. Was ist die Grenze? Ich habe da nur sozialgelder auf dem Konto. das heißt halbwaisenrente, Kindregeld, Alg und Alg2. Wie ist das dann mit der Pfändung. Außerdem habe ich ein Kleinkind im Alter von 2 Jahren. Dann möchte ich in die Privatinsolvenz. Wo muss ich mich da hinwenden??

Am 12.01.2010 12:26:08 schrieb brianja:
Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keinen Rechtsberatung anbieten können. Um genauere Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich am besten an einen Schuldnerberatung in Ihrer Nähe: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Zur Frage nach der Unterhaltsverpflichtung:
Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei einer Lohnpfändung berücksichtigt.
Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Eine Nichtberücksichtigung kann allerdings auf Antrag des Gläubigers erreicht werden, s. § 850 c Abs. 4 ZPO.

Mehr zum Unterhalt finden Sie in unseren Beiträgen:
"Düsseldorfer Tabelle": http://www.akademie.de/direkt?pid=51865
"Das neue Unterhaltsrecht": http://www.akademie.de/direkt?pid=47854

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 11.01.2010 21:34:04 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Kindesunterhalt.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Ich habe eine Uneheliche Tochter, geb. August 2002 (7 Jahre alt)
Mittlerweile bin ich verheiratet und habe eine Tochter, 4 Jahre alt.

Ich verdiene ca. 2100 Euro nett.

Meine Fragen sind nun :
- Wieviel Unterhalt muß ich für meine uneheliche Tochter zahlen ?
- Wird die Pfändungstabelle mit in der Unterhaltszahlung eingebunden ?
- Wieviele Unterhaltspflichtige Personen habe ich ?

Am 11.01.2010 16:02:36 schrieb brianja:
Hallo, sicher, wenn Sie ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze haben, sollten Sie überlegen, wie Sie Ihre Schulden bezahlen. Sie können den Gläubigern Ratenzahlungen anbieten, um eine Lohnpfändung zu verhindern. Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Vielleicht helfen Ihnen auch unsere Beiträge erst einmal weiter:
Grundkurs: Erste Hilfe in der Schuldenkrise (http://www.akademie.de/direkt?pid=28244)
Lohnpfändung und Lohnabtretung (http://www.akademie.de/direkt?pid=28200)

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 07.01.2010 21:04:07 schrieb <Anonym>:
HALLO

ab nächsten monat bekomme ich einen 2 jahresvertrag durch die arge mein verdienst wird bei 1360 euro durch meine arbeitslosigkeit kam es bei mir zu schulden versandhäuser und noch ein alter gredit bei der bank,durch das hartz 4 war es mir nicht möglich das zu bezahlen....
meine frage wenn ich jetzt einkommen haben werde muss ich dann bezahln? Ich lebe von hartz 4 und kann nicht zahlen fällt ja dann flach aber wie siehtes damit aus das es nur ein 2 jahres vertrag ist????? Hoffe ihr könnt mir helfen

Am 07.01.2010 14:36:14 schrieb brianja:
Hallo, während der Laufzeit der Abtretungserklärung haben Sie von einer Erbschaft die Hälfte an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Wegen des Mehraufwandes könnten Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen (s. § 850f).

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

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Am 07.01.2010 07:50:50 schrieb <Anonym>:
Hallo,
bin in gerichtlicher Privatinsolvenz seit einem Jahr.
Habe jetzt eine Erbschaft von 1000,-Euro bekommen. Ist die gesamte Summe pfändbar?
Bin Berufsunfähig und seit Monaten im Krankenstand. Habe auch viel Mehraufwand:Fahrkosten, Medikamente usw.
Danke für eine Antwort

Am 07.01.2010 13:29:04 schrieb brianja:
Hallo, bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Auskünfte geben können. Sie sollten sich daher an eine Schuldnerberatung wenden, um genauere Auskünfte zu erhalten. Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Die Berechnung des Unterhalts ist kompliziert.

"Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen." (http://www.akademie.de/direkt?pid=51865)

Mehr zum Unterhalt finden Sie in unseren Beiträgen:
"Düsseldorfer Tabelle": http://www.akademie.de/direkt?pid=51865
"Das neue Unterhaltsrecht": http://www.akademie.de/direkt?pid=47854

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 07.01.2010 07:50:50 schrieb <Anonym>:
Hallo,
bin in gerichtlicher Privatinsolvenz seit einem Jahr.
Habe jetzt eine Erbschaft von 1000,-Euro bekommen. Ist die gesamte Summe pfändbar?
Bin Berufsunfähig und seit Monaten im Krankenstand. Habe auch viel Mehraufwand:Fahrkosten, Medikamente usw.
Danke für eine Antwort

Am 07.01.2010 01:17:09 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Hallo!
Ich hoffe hier kann man mir helfen oder sagen wo ich mich hinwenden kann.

Meine Frage:
Mein Ex-Mann muss Schmerzensgeld an mich zahlen, eine Lohnpfändung läuft. Er ist mir und unserem Sohn Unterhaltspflichtig. Zahlen tut er allerdings nur den Kindesunterhalt. Der Arbeitgeber überweist aber nur das Geld was laut Pfändungsfreigrenzetabelle bei 2 unterhaltspflichtigen noch übrig bleibt,obwohl er ja vielmehr hat da er mir meinen Unterhalt seit 2Jahren schuldig bleibt. Leider scheint mein Anwalt etwas überfordert zu sein und macht gar nichts.
Müsste ich nicht mehr bekommen wen er den Unterhaltsforderungen nicht nachkommt?

Liebe Grüsse und mit besten Dank im vorraus.
CH.

Am 06.01.2010 14:28:02 schrieb brianja:
Hallo, bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Auskünfte geben können. Das kann am besten eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Zur Frage nach der Unterhaltsverpflichtung:
Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei der Lohnpfändung berücksichtigt. Wenn die Kinder bei der Mutter leben, leistet diese Unterhalt in Form von Unterkunft, Verpflegung etc.

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Am 06.01.2010 13:28:12 schrieb <Anonym>:
Guten Tag
Meine Frage:
Zählen Kinder, die bei der Mutter leben aber vom Vater Unterhalt bekommen, gegenüber der Mutter auch als unterhaltsberechtigte Personen?
vielen Dank
M.

Am 06.01.2010 13:28:12 schrieb <Anonym>:
Guten Tag
Meine Frage:
Zählen Kinder, die bei der Mutter leben aber vom Vater Unterhalt bekommen, gegenüber der Mutter auch als unterhaltsberechtigte Personen?
vielen Dank
M.

Am 21.12.2009 14:30:29 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 20.12.2009 09:11:23:
Guten Tag, wie Sie bei einer Kontopfändung vorgehen, beschreibt unser Beitrag:
"Bei Kontopfändung richtig reagieren":
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972

"Geht auf dem zu pfändenden Girokonto Arbeitseinkommen ein, gilt nach § 350 k ZPO und § 835 Abs. 3, Satz 2 ZPO für die Bank nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zunächst eine Auszahlungssperre von zwei Wochen. Erst danach darf die Bank vom gepfändeten Konto Geld an den Gläubiger überweisen. In diesen 14 Tagen wird das Konto aber auch für den Kontoinhaber gesperrt - es werden eventuell also auch wichtige Daueraufträge oder Bankeinzüge nicht ausgeführt. Der benachrichtigte Schuldner muss hier immer sofort beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen!"

Ihre Redaktion von akademie.de

Am 21.12.2009 09:03:37 schrieb <Anonym>:
Moin, dies ist mein zweiter Versuch!!
Da ich seit letztem Jahr nicht mehr Zahlungsfähig bin habe ich mich für das Insolvenzverfahren entschieden und wurde auch anfang des Jahres eröffnet.
In diesem Verfahren wurden auch zwei Eigentumswohnungen berücksichtigt, die von meinem IV anschließend frei gegeben worden sind.
Jetzt verlangt die Wohnugsverwaltung von mir die angemeldetetn Forderungen und die laufenden Kosten und weiß nicht mehr weiter. Mein Lohn wird gepfändet, die Mieteinnahmen hat der IV einbehalten und die Mieter sind ausgezogen. Nach Rücksprache mit dem IV möchte dieser ab Datum der Eröffnung bis Auszug der Mieter die laufenden Kosten der Wohnungsverwaltung auskehren und den Rest solle ich selbst aufbringen. Er wies mich auch darauf hin, wenn die angemeldeten Forderungen von mir gezahlt werden, dann sieht er schwarz in meinem Verfahren. Das Ende vom Lied ist, dass jetzt die Wohnungsverwaltung ein Mahnverfahren eingeleitet hat.
Wer kann mir Infos geben wie ich weiter verfahren soll? Brauche dringend Infos!!!
Habe auch versucht mich mit der finanzierenden Bank in Verbindung zu setzten um die Objekte so schnell wie möglich los zu werden. Aber da kennt man mich plötzlich nicht mehr und lässt mich im Regen stehen. Habe noch nicht mal die Möglichkeiten die Objekt auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für zahlreiche Kommentare

Am 20.12.2009 09:11:23 schrieb <Anonym>:
Guten Tag!

Hoffe das mir auf diesem Wege jemand schnell weiterhelfen kann!

Ich habe Gestern eine Kontopfändung erhalten.
Dort steht das die Freigrenzen laut § 850 c ZPO zu beachten sind.
Heißt das jetzt das ich für meinen Lohn keinen extra Pfändungschutz beantragen muss, da sich meine Bakn bei eingehenden Lohn an die Pfändungsgrenzen zu halten hat?

Am 16.12.2009 11:57:12 schrieb brianja:
Hallo, bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Auskünfte geben können. Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe (http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder an einen auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt (s.: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962).

Zur Frage nach der Unterhaltsverpflichtung:
Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei der Lohnpfändung berücksichtigt.
Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Eine Nichtberücksichtigung kann allerdings auf Antrag des Gläubigers erreicht werden, s. § 850 c Abs. 4 ZPO ("Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.")

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
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Am 14.12.2009 14:48:49 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich befinde mich derzeit im vierten Jahr der Regelinsolvenz, und verdiene monatl. 2130€ netto und meine Frau 680€ netto.Unsere Warmmiete kommt auf ca.700€.Zählt hierbei meine Frau noch als Unterhaltspflichtige Person????
Falls nicht mehr, wann wird Sie wieder als Unterhaltspflichtige Person gerechnet???
Bin also verheiratet habe eine Frau und zwei minderjährige Kinder die in ein und denselben Haushalt wohnen.
Danke im Voraus für die Bemühungen.

Am 15.12.2009 18:09:23 schrieb <Anonym>:
Hallo
ich habe jetzt meinen lohn für november erhalten bin auch in der privatinsolvenz von 3715€ wurden 1836€ an den insolvenzverwalter überwiesen 1286€ auf mein konto und 374€ an meine ex-frau kindesunterhalt in der abrechnung sind 1401€ sachwert stromdeputat soll aber auch 1200€ miete zahlen ich frage mich wo von und ob das alles seine richtigkeit hat mein arbeitgeber sagt es wäre durch das stromdeputat ein steuer vorteil der mir voll angerechnet würde ich habe 3 kinder ich frage mich was wir über den monat essen und trinken sollen und wer die versicherungen zahlt wer kann mir auskunft geben
mfg

Am 14.12.2009 14:48:49 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich befinde mich derzeit im vierten Jahr der Regelinsolvenz, und verdiene monatl. 2130€ netto und meine Frau 680€ netto.Unsere Warmmiete kommt auf ca.700€.Zählt hierbei meine Frau noch als Unterhaltspflichtige Person????
Falls nicht mehr, wann wird Sie wieder als Unterhaltspflichtige Person gerechnet???
Bin also verheiratet habe eine Frau und zwei minderjährige Kinder die in ein und denselben Haushalt wohnen.
Danke im Voraus für die Bemühungen.

Am 09.12.2009 16:01:16 schrieb <Anonym>:
ganz kurz
ich habe im märz insolventantrag stellen müßen der mittlerweile auch eröffnet ist
ich war selbständig im gastronomiebereich
momentan finde ich keine arbeit
schon wenn ich mich bewerbe und des thema anspreche kommen zweifel
wie verhalte ich mich beim gespräch
warum bekomme ich momentan keine chance
kann ich mich wieder selbst. machen
und wie ist das dann

Am 27.11.2009 10:30:52 schrieb <Anonym>:
Moin,
Da ich seit letztem Jahr nicht mehr Zahlungsfähig bin habe ich mich für das Insolvenzverfahren entschieden und wurde auch anfang des Jahres eröffnet.
In diesem Verfahren wurden auch zwei Eigentumswohnungen berücksichtigt, die von meinem IV anschließend frei gegeben worden sind.
Jetzt verlangt die Wohnugsverwaltung von mir die angemeldetetn Forderungen und die laufenden Kosten und weiß nicht mehr weiter. Mein Lohn wird gepfändet, die Mieteinnahmen hat der IV einbehalten und die Mieter sind ausgezogen. Nach Rücksprache mit dem IV möchte dieser ab Datum der Eröffnung bis Auszug der Mieter die laufenden Kosten der Wohnungsverwaltung auskehren und den Rest solle ich selbst aufbringen. Er wies mich auch darauf hin, wenn die angemeldeten Forderungen von mir gezahlt werden, dann sieht er schwarz in meinem Verfahren. Das Ende vom Lied ist, dass jetzt die Wohnungsverwaltung ein Mahnverfahren eingeleitet hat.
Wer kann mir Infos geben wie ich weiter verfahren soll? Brauche dringend Infos!!!
Habe auch versucht mich mit der finanzierenden Bank in Verbindung zu setzten um die Objekte so schnell wie möglich los zu werden. Aber da kennt man mich plötzlich nicht mehr und lässt mich im Regen stehen. Habe noch nicht mal die Möglichkeiten die Objekt auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für zahlreiche Kommentare

Am 19.11.2009 12:15:52 schrieb brianja:
Der PKW fällt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Masse und wird verwertet, es sei denn, sie benötigen ihn beruflich, was Sie nachweisen müssen. Der Wert müsste dann "angemessen" sein. Sie können ihn allerdings auch dem Treuhänder wieder abkaufen. Sie können Ihren PKW auch vorher verkaufen. Wenn Sie ihn im Zeitraum von zwei Jahren vor Eröffnung an ein Familienmitglied verkaufen, kann der Vertrag allerdings angefochten werden (§ 133 Abs. 2 InsO: http://dejure.org/gesetze/InsO/133.html).

Genauere Auskünfte im Einzelfall kann Ihnen eine Schuldnerberatung oder ein auf das Insolvenzverfahren spezialisierter Anwalt (z. B. hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235) geben. Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

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Am 18.11.2009 18:56:55 schrieb <Anonym>:
Stehe kurz vor Eröffnung der Privatinsolvenz. Mein Problem dürfte mein Privat-PKW werden. Wieviel Euro darf der PKW
noch an Wert besitzen ? Wäre es möglich es an meinen Schwiegervater zu verkaufen

Am 18.11.2009 19:39:10 schrieb <Anonym>:
Sie schrieben am 17.11.2009 13:31:04 schrieb <Anonym>:
"Es steht eine Pfändung an und ich möchte meine kürzlich ausgezahlte Direktversicherung in Höhe von € 50.000 vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Kann ich diesen Betrag komplett in eine pfändungsgeschützte privat Rentenversicherung nach $ 851c ZPO als Einmalzahlung einzahlen ??? ich bin im Moment im 61. Lebensjahr. Oder ist der ausgezahlte Betrag aus der Direktversicherung generell vor der Pfändung geschützt."

Hallo, das sieht nicht gut aus! Eine ausgezahlte Direktversicherung ist keine Versicherung mehr, sondern ein Cashbetrag. Als solcher wäre er voll pfändbar. Ob Sie den Betrag jetzt noch durch Einzahlung in eine private Rentenversicherung schützen könnten sollten Sie unbedingt mit einem im Insolvenzrecht kompetenten Anwalt besprechen. Die normale Umwandlung besteht jedenfalls darin, dass eine Kapitalversicherung direkt in eine inso-geschützte Rentenversicherung gewandelt wird. Also ohne den Umweg einer Barauszahlung an den begünstigten Versicherten.

Am 18.11.2009 18:56:55 schrieb <Anonym>:
Stehe kurz vor Eröffnung der Privatinsolvenz.Mein Problem dürfte mein Privat-PKW werden.Wieviel Euro darf der PKW
noch an Wert besitzen ? Wäre es möglich es an meinen Schwiegervater zu verkaufen

Am 18.11.2009 11:52:19 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 18.11.2009 09:36:25:

Wenn Sie sich nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens selbstständig machen möchten, müssen Sie die Gläubiger so stellen, als ob Sie angestellt wären. Sie müssen also abschätzen, wie viel Sie verdienen könnten, wenn Sie einen Vollzeit-Arbeitsplatz finden würden und danach die Pfändungsfreigrenze ermitteln. Den pfändbaren Betrag bieten Sie dann den Gläubigern an. Auf Ihren Umsatz kommt es dabei nicht an. (s. § 295 II InsO) Das heißt allerdings auch, dass Sie diesen Betrag immer zahlen müssen, unabhängig von Ihrem Umsatz bzw. Gewinn. Sie können die selbstständige Tätigkeit allerdings auch jederzeit wieder beenden. Eine Zustimmung des Treuhänder ist dabei nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Brian Janßen
Redaktion von akademie.de

Am 18.11.2009 09:36:25 schrieb <Anonym>:
Guten Tag alle zusammen,

ich habe eine Frage zur Pfändungsgrenze in der Wohlverhaltensphase. Ich habe Insolvenz beantragt und bekomme einfach keine Arbeit, Jetzt bin ich am Überlegen ob ich mich wieder Selbstständig machen soll. Wie ist das dann mit Pfändung oder dem Insolvenzberater was würde mir von meinem Monatlichen Umsatz dann bleiben, könnte mir da jemand Auskunft geben,vielen Dank.

R.W.

Am 17.11.2009 13:31:04 schrieb <Anonym>:
Es steht eine Pfändung an und ich möchte meine kürzlich
ausgezahlte Direktversicherung in Höhe von € 50.000 vor dem
Zugriff der Gläubiger schützen.
Kann ich diesen Betrag komplett in eine pfändungsgeschützte privat Rentenversicherung nach $ 851c ZPO als Einmalzahlung
einzahlen ??? ich bin im Moment im 61. Lebensjahr.
Oder ist der ausgezahlte Betrag aus der Direktversicherung
generell vor der Pfändung geschützt.

S aus O

Am 17.11.2009 11:38:30 schrieb brianja:
Hallo Tanja,

das 13. Monatsgehalt ist wie Weihnachtsgeld zu behandeln, wenn es den gleichen Zweck erfüllt und in zeitlicher Nähe zu Weihnachten gezahlt wird (s. a. Kommentar „Forderungspfändung“ von Kurt Stöber, 14. Auflage, Rdn. 999a).

Hinweise zur Berechnung finden Sie hier:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/weihnachtsgeld.htm

Mehr zum pfändbaren/unpfändbaren Einkommen finden Sie in unserem Beitrag zur Lohnpfändung:
http://www.akademie.de/direkt?pid=28222

Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen keine Auskunft geben können. Am besten wenden Sie sich daher an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
Brian Janßen
Redaktion von akademie.de





Am 17.11.2009 11:02:46 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 16.11.2009:

Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Eine Nichtberücksichtigung kann allerdings auf Antrag des Gläubigers erreicht werden, s. (850 c Abs. 4 ZPO: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html).
Um das genau zu klären, wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Sie müssen die Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse auf jeden Fall Ihrem Treuhänder mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de


Am 16.11.2009 19:31:37 schrieb <Anonym>:
Hallo!
Ich möchte mal was fragen!
Mein Mann und ich sind beide getrennt in der Privaten Insolvenz.
Wir haben 2Kinder und bis Dato war ih Hausfrau.Ab Montag habe ich aber eine Teilzeitstelle,bei der ich Netto 600Euro verdiene.Falle ich bei meinem Mann als Unterhaltspflichtige Person weg?
LG und Danke schonmal für Antworten

Am 16.11.2009 15:24:47 schrieb <Anonym>:
Ich befinde mich noch gut 2 Jahre in der Privatinsolvenz. Seit 1/2 Jahr habe ich einen neuen Job, wo ich ein 13. Gehalt beziehe sowie auch Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Wie verhält es sich nun mit dem pfändbaren Anteil des Einkommen? Im §§ 850ff ZPO ist nichts über derartige Leistungen zu finden (wären somit voll pfändbar). Im Übrigen habe ich Artikel von RAen gefunden, sie besagen, dass das 13. Gehalt wie Weihnachtsgeld (also 50%) pfändbar ist und die betriebl. Altersvorsorge gar nicht. Gibt es hierz vielleicht etwas aus der Rechtsprechung ??? Vielen Dank für die Hilfe - Tanja aus Berlin

Am 09.11.2009 19:32:53 schrieb <Anonym>:
Hallo hab mal eine Frage. Bekomme monatlich 586,50 Euro Harz4. Habe noch einen Nebenverdienst auf 165,00 Euro Basis, also zusammen 751,50 Euro. Hab jetzt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Jugendamt bekommen. Dürfen die mir die 165,00 Euro wegnehmen? Das Arbeitsamt zieht auch schon 53,00 Euro ab, weil ich bei meinem Nebenverdienst "zu viel" verdiene. Ist ja auch zu verstehen, bei einem Stundenlohn von 3,00 Euro!!!
Wird man noch bestraft wenn man arbeiten geht!!
Würde mich über eine Antwort freuen bevor ich auswander.
Gruß Jens

Am 05.11.2009 14:11:05 schrieb brianja:
Der Gläubiger kann beim Vollstreckungsgericht beantragen, beide Einkommen zusammenzurechnen.
(s. § 850e ZPO: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850e.html)

Am 05.11.2009 14:02:38 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Ich bin Arbeitslos und bekomme im Moment 850€ und eine Witwenrente in Höhe von530€. Das finanzamt hat eine Pfändung
beantragt. meine Frage werden beide Einkommen zusammen gerechnet?

Am 02.11.2009 12:06:42 schrieb brianja:
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html) geregelt. Demnach erhöhen sich diese um 370,76 Euro monatlich für die erste und um 206,56 Euro monatlich für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Bei mehr als 5 unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (§ 850f ZPO). Sie müssten also beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen stellen, wenn Sie mehr als 5 Personen unterhaltspflichtig sind und den Unterhalt auch wirklich leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Brian E. Janßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 31.10.2009 22:11:08 schrieb <Anonym>:
Hallo eine frage wer kann mir helfen ??? wie ist die Freigrenze bei 6 Personen die Tabelle geht nur bis 5 Personen !!!!

Am 30.10.2009 12:42:45 schrieb brianja:
Eigentlich hat der Treuhänder Ihren Arbeitgeber über die Abtretung ("Lohnpfändung") zu unterrichten. Sie können ihm aber vorschlagen, die Beträge selbst abzuführen, sodass Ihr Arbeitgeber davon nichts erfährt. (http://dejure.org/gesetze/InsO/292.html)

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Am 30.10.2009 06:57:57 schrieb <Anonym>:
Morgen,
Darf ein Insolvenzverwalter, ohne vorher mich zu informieren, dem Arbeitgeber ein Lohnpfändung vorlegen, oder besteht die Möglichkeit, Beträge die sich aus der Tabelle ergeben persönlich einzuzahlen??
Danke

Am 30.10.2009 12:29:51 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 30.10.2009 um 06:49:20:
Guten Tag,
Sie können auf der Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen. Das erhöht das Netto und damit zwar auch den pfändbaren Betrag, aber ein Teil davon kommt bei Ihnen an. Außerdem können Sie versuchen, die Pfändungsfreigrenze hochsetzen zu lassen:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html

Genaueres erfahren Sie bei einem Anwalt (z. B. http://www.akademie.de/direkt?pid=29235) oder einer Schuldnerberatung: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Am 30.10.2009 06:57:57 schrieb <Anonym>:
Morgen,

Darf ein Insolvenzverwalter, ohne vorher mich zu informieren, dem Arbeitgeber ein Lohnpfändung vorlegen, oder besteht die Möglichkeit, Beträge die sich aus der Tabelle ergeben persönlich einzuzahlen??

Danke

Am 30.10.2009 06:49:20 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
Ich bin in Privatinsolvenz in in der Phase der Restschuldbefreiung, die Insolvenz läuft bis Mai 2010.
Ich habe vor ca einem Jahr eine Vollzeitstelle angenommen, fahre täglich ca 70 km, die Fahrtkosten betragen ca 300 Euro monatlich. Kann diese erhöhte Belastung auf die Bemessungsgrenze angerechnet werden?

Am 26.10.2009 13:18:11 schrieb brianja:
Hallo, die Frage lässt sich ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes nicht beantworten:

Um welche Art von Pflegegeld handelt es sich?

Pflegegeld in Form von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an Pflegebedürftige ist nach § 54 III Nr. 3 SGB I unpfändbar.

Als Lohn für eine Pflegeperson wäre es Einkommen und damit möglicherweise pfändbar.

Genauere Auskunft kann Ihnen ein Anwalt oder ein Schuldnerberater geben. Eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.

Mit freundlichen Grüßen

Brian E. Janßen
Redaktion von akademie.de


Am 23.10.2009 18:45:25 schrieb <Anonym>:
Ist eine Pflegegeld nachzahlung vom treuhänder pfändbar?

Am 22.10.2009 12:04:25 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 21.10.2009:

Hallo, im eröffneten Insolvenzverfahren kann der Treuhänder das Auto zur Insolvenzmasse ziehen und verwerten. Wenn das Insolvenzverfahren beendet ist, besteht das Problem nicht mehr, dann dürfen Sie Neuanschaffungen tätigen. Also entweder warten Sie, bis das Insolvenzverfahren beendet ist oder Ihre Mutter behält das Auto und Sie nutzen es lediglich.

Am 21.10.2009 21:15:27 schrieb <Anonym>:
Hallo! Ich bin vor ein paar Monaten in die Privatinsolvenz gegangen, mein Mann hat mich da rein geritten, lange Geschichte... Ich bin alleinerziehend mit 2 Kd. und hatte bisher einen alten Polo Bj. 89 (geschätzter Wert 400€) der vor kurzem frei gegeben wurde. Jetzt hat er einen Motorschaden und meine Mutter hat mir einfach so ein neues Auto (Renault Clio) im Wert von 1500€ geschenkt. Ich müsste ja jetzt den Polo ab und den Renault anmelden. Jetzt meine Frage: Darf ich den Wagen denn überhaupt behalten? Ich arbeite noch nicht, bin aber arbeitssuchend! Weiß da jemand denn etwas genaueres? Ich bedanke mich schonmal!

Am 19.10.2009 12:34:26 schrieb brianja:
Guten Tag, wenn Sie nicht der Schuldner sind, kann Ihr Konto auch nicht gepfändet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Herausgabeanspruch des Schuldners, also Ihres Lebensgefährten, gegen Sie als Kontoinhaberin zu pfänden. Sie sollten also unbedingt einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung (http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) zu Rate ziehen.

Mehr zur Kontopfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 15.10.2009 20:25:06 schrieb <Anonym>:
Guten Abend.

Ich habe heute ein Formular bekommen, indem heraus geht, dass mir das Konto gepfändet werden soll. Normalerweise bin nicht ich der Schuldner, sondern mein Lebensgefährte. Meine Kontonummer wurde jedoch damals angegeben und so wurde die Vollstreckung für mein Konto angekündigt. Ich bekomme jedoch im Moment nur Elterngeld (300,-€) und Kindergeld für meine beiden Kinder (328,-€). Nun ist mein Angst, dass mir das Geld gepfändet wird, da ich darauf angewiesen bin.Im Internet habe ich gelesen, Beträge, bis 300,-€, werden wohl nicht gepfändet. Trotzdem habe ich ja monatlih 628,-€. Ich kenne mich weder mit der Rechtslage, noch mit den Gesetzen aus und würde mich über einen Rat freuen.

Am 05.10.2009 14:26:38 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 23.09.2009:

Die Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO gelten nur für das laufende Arbeitseinkommen. Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung des Arbeitgebers und daher voll pfändbar. Man kann aber einen Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO stellen.

Am 05.10.2009 14:07:01 schrieb brianja:
An Anonym vom 22.09.2009:

Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei der Lohnpfändung berücksichtigt. Wenn Sie also zwei Kinder haben, für die Sie Unterhalt zahlen, werden in der Pfändungstabelle auch zwei Kinder berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen und das unsere Antwort auf Ihre Frage keine rechtsverbindliche Auskunft darstellt.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Am 30.09.2009 16:16:59 schrieb <Anonym>:
Hallo. Kann die Nachzahlung von einer Witwenrente gepfändet werden? Liben Gruß und danke schonmal

Am 24.09.2009 19:39:33 schrieb <Anonym>:
Hallo.

Ich bin mit meiner Verlobten und ihrem Sohn zusammen gezogen und da ich zu viel Nettoeinkommen habe,bekommt sie keine Unterstützung mehr vom Staat,also ALGII fällt bei ihr weg.Mein NettoEinkommen liegt bei 1625,84€.Durch mein zu Hohes Einkommen muss ich jetzt für beide sorgen.Meine Frage wieviel darf mir gepfändet werden?Oder darf überhaupt was gepfändet werden,weil ich hab im Internet rechachiert und bin dabei auf einen Rechner gekommen,wo angezeigt wurde das mir nichts gepfändet werden darf.Meine Verlobte bekommt im Dezember ein Kind von mir und unsere sorge ist nun das wir nicht genug Geld haben um unserem Kind ein gutes zu Hause bieten können.

Am 23.09.2009 14:09:52 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Private Insolvenz: Abfindung von nicht genommenen Urlaub. Ist diese voll pfändbar?

Am 22.09.2009 20:23:12 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage, wie die Unterhaltsberechtigung berechnet wird. Irgendwann, als ich mal Lohnbuchhaltung gelernt habe, zugegebenermassen schon länger her, habe ich gelernt, dass alle auf der Steuerkarte eingetragenen Personen als unterhaltsberechtigt gelten. Nun wurde mir von unserer Lohnbuchhalterin gesagt, dass meine zwei Kinder, die jeweils mit einem halben Kinderfreibetrag eingetragen sind, nur als eine unterhaltsberechtigte Person gewertet werden. Nebeninfo: Steuerklasse IV/1,0. Wie wird denn richtig gerechnet?

Danke für eine klare Info ;o)

Am 16.09.2009 12:21:37 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
In wqie fern darf ich Vermögen ansparen in Bezug auf Kaution für eine Wohnung, Prämiensparen fürs Kind usw.???

Am 13.09.2009 18:03:21 schrieb <Anonym>:
Hallo,
mein Mann hat grade Insolvenz angemeldet. Ich werde meine Privatinsolvenz Anfang Oktober bei Gericht abgeben,weil meine Inso Akte noch nicht komplett ist. Ich habe 2 Kindern und wir sind beide berufstätig.Sind aber nicht die leiblichen meines jetzigen Mannes. Jetzt meine Fragen. Wie muß ich jetzt die Pfändungstabelle lesen. Bei meinem Mann und mir jeweils 2 unterhaltsberechtigte Personen (die Kinder) oder werden die 2 Kinder aufgeteilt und jeder hat nur 1 unterhaltsberechtigte Person. Was ist wenn der leibliche Vater Unterhalt zahlt, kann mein jetziger Mann kein Kind in der Pfändungstabelle mit anführen?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Am 12.09.2009 11:56:20 schrieb <Anonym>:
hallo wie kann mann pfändunsgrenze erhöhen macht mann das auf formloses blatt...wo macht mann das ........und wie lange dauert es bis es durch ist ....und wenn es durch ist gibt mann es beim chef ab ich möchte es nämlich auf lohnbscheinnigung.........mein mann wird nämlich eine sonderprämie erhalten wegen einem vorschlag in der arbeit ,,,,,aber in pfändunggrenze steht immer über 3020 wird gepfändet auch wenn ich die grenze höher mache ...danke für die antwort wusste nicht wenn ich fragen könnte!

Am 10.09.2009 13:51:51 schrieb brianja:
Die Pfändungsgrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt: § 850c regelt die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese erhöhen sich um 195 Euro monatlich für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Bei mehr als 5 unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (§ 850f ZPO). Sie müssten also beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen stellen, wenn Sie mehr als 5 Personen unterhaltspflichtig sind und den Unterhalt auch wirklich leisten.

Ihre Redaktion von akademie.de
Brian E. Janßen

Am 10.09.2009 13:13:52 schrieb <Anonym>:
hallo auf der pfändungstabelle steht immer bis zu 5 personen was ist bei 7 parsonen sind dann die pfändung trotzdem gleich ,,,,,,,,und wie ist das mit der pfändung auf der lohnbescheinigung bis wieviel euro dürfen die bei 7 personen pfänden ,danke

Am 24.08.2009 13:54:10 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 24.08.2009:

Hallo, das sind ja wirklich jede Menge Fragen. Um auf diese eine befriedigende Auskunft zu erhalten, sollten Sie sich lieber an eine Schuldnerberatung wenden - das ist im Rahmen eines Online-Kommentars nicht zu leisten.

Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Zur Unterhaltspflicht finden Sie hier bereits einige Beiträge, so zuletzt am 29.07.2009:
"Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei der Lohnpfändung berücksichtigt. Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Eine Nichtberücksichtigung kann allerdings auf Antrag des Gläubigers erreicht werden, s. 850 c Abs. 4 ZPO."

Am 24.08.2009 08:34:18 schrieb <Anonym>:
Guten Morgen!
Ich habe eine Frage zur Berechnung unserer Insolvenz,da ich leider vom Insolvenzverwalter keine genaue und richtige Auskunft zur Eigenberechnung bekomme...Warum auch immer...die sollten es doch eigentlich wissen...
Vorerst...Verheiratet seit 2001 2 Kinder,eines davon hat einen anderen Vater,er zahlt monatlich Unterhalt.Wir gehen beide arbeiten,einmal Vollzeit Steuerkl.3 und ich habe einen minijob.Es sind so wie ich es verstanden habe,weil auch 2 Aktenzeichen,zwei getrennte Insolvenzen.
Vor ein paar Tagen kam ein Brief vom Insoverw. das mein Gatte berechnen soll,wieviel er abgeben muss...Zudem wurde nach dem 0,5 Kinderfreibetrag gefragt,der zusätzlich zu unserem leiblichen Kind auf der Karte erscheint.
Nun stellt sich die Frage:Wer bekommt hier von wem Unterhalt?Muss ich das ganze Einkommen zusammenrechnen,und alle per Pfändungstabelle berechnen?Komme ich für mich,mein Mann für sich und unseren gem. Sohn,und der Älteste für sich wegen dem Unterhalt selbst auf?Was ist mit der Miete bei der Berechnung?Wird diese durch 4 geteilt?Wir haben eine Stromheizung..Wie ists damit?Wir brauchen das KFZ damit wir beide arbeiten können,habe ich Freibeträge?Schulanfang,Kaution...Fragen über fragen...Wer kann helfen?Wäre sehr dankbar!
Ich habe so viele Fragen und keiner kann mir helfen...

Am 23.08.2009 23:48:55 schrieb <Anonym>:
Zitat:

Am 21.07.2009 11:52:11 schrieb <Anonym>:
<Anonym> (derzeit in Verbraucherinsolvenz) schreibt:
> nun ist es so das ich von meinem Chef ein Firmen Auto bekonmmen habe und
> durch die 1% Reglung muss ich für das Auto 694&#8364; monatlich versteuern.

Wie weit geht in Deutschland eigentlich das Anspruchdenken noch? Privat in Verbraucherinsolvenz, aber vom Arbeitgeber einen Dienstwagen, der fast 70.000 &#8364; wert ist??? Entschuldigung, wenn Ihnen damit aufgrund der zusätzlichen Steuerlast bzw. dem zugehörigen "virtuellen Einkommen" die Privatinsolvenz bzw. Restschuldbefreiung auf die Füße fällt, dann wäre ich nicht traurig.

Und die nächste Gehaltserhöhung lassen Sie sich am besten wieder ganz normal auszahlen, damit auch die Gläubiger davon etwas abbekommen. Schließlich haben die ja auch einen berechtigten Grund für ihre Geldforderung :-)

Zitat Ende

Einfach mal das Gehirn einschalten. Wer einen solchen Dienstwagen bekommt, nimmt vermutlich in der Firma auch eine entsprechende Position ein, und braucht diesen Wagen um die Firma entsprechend zu repräsentieren.
Als "versteckte" Einkommensaufwertung kann das wohl kaum gelten, wenn hier die Ein Prozent Regelung solche Konsequenzen hinterlässt, da wäre eine Lohnerhöhung wohl besser gewesen.

Beispiel;

Verdienst:

3020 Euro netto, 2 Personen
Auszahlung ohne Dienstwagen: 3020 Euro Abzügl. Pfändungsbetrag an IV: 2189 Euro Auszahlung
Auszahlung mit Dienstwage: 2326 Euro Abzügl. Pfändungsbetrag an IV: 1495 Euro Auszahlung.

Hätte er brutto eine Gehaltserhöhung in dieser Höhe erhalten, würde er sich deutlich besser stehen.

Der zitierte Kommentar ist imho unangemessen.

Und nein, ich bin leider nicht der Herr mit dem tollen Dienstwagen.

Am 17.08.2009 14:39:56 schrieb <Anonym>:
bei mir wurde die zwangsverwaltung meiner vermieteten wohnung aufgehoben und soll nun wieder alles selber zahlen (grundsteuer,nebenkosten) wie soll ich das ohne einkommen tun wenn der verwalter trotzdem die miete behält

Am 13.08.2009 11:53:56 schrieb <Anonym>:
Das Problem: Die Pfändungsfreigrenzen gelten nur für Arbeitseinkommen. Mieteinnahmen dürften kaum dazu zählen.

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Am 13.08.2009 07:24:46 schrieb <Anonym>:
meine frage ist ich bin nicht berufstätig habe als einnahmen nur 328 euro kindergeld und mieteinnahmen von 424 euro die jetzt der treuhänder einzieht darf er das laut pfändungsgrenze

Am 29.07.2009 17:06:39 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 22.07.2009:
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Beratung leisten können.
Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten und dieses auch tatsächlich tun, wird das bei der Lohnpfändung berücksichtigt.
Ehepartner/Kinder zählen auch bei eigenem Verdienst als unterhaltsberechtigt. Eine Nichtberücksichtigung kann allerdings auf Antrag des Gläubigers erreicht werden, s. (850 c Abs. 4 ZPO:
"Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt;")
Um das genau zu klären, wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Am 29.07.2009 11:59:00 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 28.07.2009:

Hallo, während des laufenden Insolvenzverfahrens zieht der Insolvenzverwalter die Steuererstattung zur Masse. Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, steht das Geld Ihnen zu, es sei denn, Sie haben Schulden beim Finanzamt, dann kann das Finanzamt das aufrechnen.

Im Aufhebungsbeschluss steht, ob eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, steht das Geld Ihnen zu. Sonst geht der Anteil bis zum Datum des Beschlusses an den Treuhänder.

Mit freundlichen Grüßen
Brian E. Janßen
Redaktion akademie.de

Am 28.07.2009 23:08:24 schrieb <Anonym>:
Bin seit 2004 in der Privatinsolvenz. Bekomme jetzt eine Lonsteuererstattung für das Jahr 2008, aber das Finanzamt überweist den Bertrag zu meinem Insolvenzverwalter. Habe beim Finanzamt keine Schulden. Kann ich da was gegen machen?

Am 28.07.2009 18:13:38 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 28.07.2009:
Lohn- und Kontopfändung sind zwei unterschiedliche Dinge: Wenn Ihr Lohn auf dem Konto eintrifft, ist er Guthaben und somit pfändbar. Sie müssen dann zum Amtsgericht und die Freigabe beantragen. Bis das Geld freigegeben ist, kommen Sie nicht an das Konto, d. h., das ist erst mal gesperrt, Daueraufträge werden nicht ausgeführt etc. Mehr zur Kontopfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962

Mit freundlichen Grüßen
Brian E. Janßen
Redaktion von akademie.de



Am 28.07.2009 17:52:00 schrieb <Anonym>:
Hallo,

also jetzt bitte mal für ganz blöde;
wenn ich unter dem Pfändungsfreibetrag verdiene, muss ich dann diesen Antrag zum Pfändungsschutz beim Amtsgericht trotzdem stellen, oder nicht?
Und wie ist das da mit diesen 14Tagen, wo das Konto evtl. eingefroren ist? Komme ich, wenn ich drunter liege, weiter sofort an mein Geld vom Konto?
Mir flatterte heute die Kontopfändung ins Haus und ich bin gerad etwas überfordert.
Ich verdiene weit unter 989€, da ich nur Teilzeit arbeite.

Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.

Am 28.07.2009 11:37:55 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 28.07.2009:

Wieviel von der Rente pfändbar ist, kommt immer auch auf den Einzelfall an. Laut Tabelle wären 45,40 Euro pfändbar, wenn keine Unterhaltspflicht besteht. Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php, die kann Ihnen da genauer Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen
Brian E. Janßen
Redaktion akademie.de




Am 28.07.2009 00:21:09 schrieb <Anonym>:
Hallo, meine Mutti hat für meinen Bruder im Alter von 77 jahren einen Kredit bei Mercedes aufgenommen! Nun zahlt mein Bruder die Raten nicht mehr an meine Mutti und Sie kann die auch nicht begleichen! Wenn wir das Auto jetzt zurückgeben, kann man Ihr den Restbetrag pfänden? Sie bekommt eine Rente von 1050 €. ielen ank für Infos.

Am 23.07.2009 09:15:52 schrieb <Anonym>:
antoworten bekommt man hier auch nicht schade

Am 22.07.2009 19:29:22 schrieb <Anonym>:
ist das der sinn einer insolvenz famielien zuzerstören?

Am 22.07.2009 19:23:32 schrieb <Anonym>:
wenn ich für meine tochter nicht mehr unterhaltspflichtig bin soll ich sie dann vor die tür setzen ebenso meinen sohn dann lasse ich mich scheiden dann stehe ich mir finanziel ja wieder viel besser

Am 22.07.2009 18:26:50 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
eine frage bin privat insolvent meine frau verdient 400€ meine tochter auch mein sohn ist beim bund für ihn bekomme ich kein kindergeld mehr er bekommt 260€ und mein kleister geht noch zur schule ich bekomme für meine tochter 150 €kindergeld wem von den 4 bin ich unterhalts verpflichtet?

Am 21.07.2009 11:52:11 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
<Anonym> (derzeit in Verbraucherinsolvenz) schreibt:
> nun ist es so das ich von meinem Chef ein Firmen Auto bekonmmen habe und
> durch die 1% Reglung muss ich für das Auto 694€ monatlich versteuern.

Wie weit geht in Deutschland eigentlich das Anspruchdenken noch? Privat in Verbraucherinsolvenz, aber vom Arbeitgeber einen Dienstwagen, der fast 70.000 € wert ist??? Entschuldigung, wenn Ihnen damit aufgrund der zusätzlichen Steuerlast bzw. dem zugehörigen "virtuellen Einkommen" die Privatinsolvenz bzw. Restschuldbefreiung auf die Füße fällt, dann wäre ich nicht traurig.

Und die nächste Gehaltserhöhung lassen Sie sich am besten wieder ganz normal auszahlen, damit auch die Gläubiger davon etwas abbekommen. Schließlich haben die ja auch einen berechtigten Grund für ihre Geldforderung :-)


Jag

Am 20.07.2009 13:08:15 schrieb brianja:
An <Anonym> vom 18.07.2009:
Wenn Sie Ihrer Tochter gegenüber unterhaltsverpflichtet sind und den Unterhalt auch leisten, wird sie in der Tabelle als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt.

Ihre Redaktion von akademie.de
Brian E. Janßen

Am 18.07.2009 21:30:10 schrieb <Anonym>:
Bin seit 4 Jahren in der Privatinsolvenz. Meine Frage: Bin alleinerziehend, meine Tochter wird demnächst volljährig, sie geht aber noch ca. 3 Jahre zur Schule- Oberstufe-Abitur. Wird sie ohne Einkommen in der Tabelle als unterhaltsberechtigt eingestuft? Oder darf ich nur noch 989€ verdienen?

Am 15.07.2009 18:08:49 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Vielen Dank, ich werde Neuigkeiten hier veröffentlichen.
Gruß

Am 15.07.2009 14:03:22 schrieb brianja:
Sie müssen nur http://www.akademie.de/direkt?pid=50023 im Adressfeld Ihres Browsers eingeben. Der Leitfaden hat öffentlich zugängliche Probekapitel. Wenn Sie den ganzen Kurs lesen möchten, müssen Sie sich auf akademie.de anmelden: http://www.akademie.de/direkt?pid=13786.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Brian E. Janßen

Am 15.07.2009 12:06:48 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich freue mich über jede Möglichkeit und Chance. Wie komme ich daran? Danke Simon.
Gruß

Am 15.07.2009 10:28:06 schrieb _simon:
@anonym vom 14.07.: Vielleicht ist der "Leitfaden Forderungsverkauf und Kreditverkauf: Wenn das Immobiliendarlehen in fremde Hände gerät" für Sie von Interesse?
http://www.akademie.de/direkt?pid=50023&tid=27962

Am 14.07.2009 20:05:43 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Seit 4 Jahren kämpfe ich gegen eine amerikanische Inkassobank. Meine Darlehen fürs Haus wurden von meiner damaligen Bank, an diese Betrüger verkauft, obwohl ich rund 50000 € mehr getilgt habe, als ich sollte! meine Rechtschutzversicherung winkte ab: Nicht zuständig! Meinen Anwalt Darf ich jetzt bezahlen. Erreicht hat er, das mei Haus jetzt 3 Jahre später Zwangsversteigert werden soll. Also Jetzt! Seit heute ist ein sparbuch von mir gepfändet, auf dem jeden Monat Kindergeld eingeht.Ich habe 4 Kinder und eine zu 80% schwerbehinderte Frau. Ich war nie arbeitslos. 28 Jahre nicht. Von meinem Einkommen ist nichts pfändbar. Ist das Deutschland? Kann mir hier jemand WIRKLICH helfen???? Eure Seiten geben mir wieder ein wenig Mut.

Am 13.07.2009 14:27:52 schrieb brianja:
Hallo Gabriela, das lässt sich so pauschal natürlich nicht beantworten, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung, um die Lohnpfändung überprüfen zu lassen. Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
Brian E. Janßen
Redaktion akademie.de

Am 13.07.2009 14:21:29 schrieb <Anonym>:
Hallo,

ich habe einen Nettoverdienst von € 1637,85 und bekomme jeden Monat von meinem Gehalt € 446,29 gepfändet.
Ist das in Ordnung?

MfG

Gabriela

E-Mail : teddele@yahoo.de

Am 07.07.2009 17:16:08 schrieb brianja:
@<Anonym> vom 07.07.2009:

Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten können. Im konkreten Einzelfall kann Ihnen nur eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt weiterhelfen.

Der Gläubiger muss immer erst beantragen, dass beide Einkommen zusammengerechnet werden. Sonst zählt jedes Ihrer Einkommen einzeln. Sie sind beide einem gemeinsamen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Sie beide überschuldet sind, also beide die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhalten haben, müssen Sie auch beide ein Insolvenzverfahren einleiten. Ob sich die Privatinsolvenz lohnt, kommt auf den Einzelfall an und lässt sich ohne genaue Kenntnis der Situation auch nicht beantworten.

Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php
und vereinbaren einen Termin.

Ihre Redaktion von akademie.de
Brian E. Janßen

Am 07.07.2009 16:49:29 schrieb <Anonym>:
hallo mein Mann war selbst. wir haben lange versucht das Unternehmen zu erhalten, nun hat er vor paar Wochen die eidest. Versicherung abgegeben, er arbeitet bei Zeitarbeit und hat ca 950 €, ich bin angestellt und habe 1700 € wir haben ein Kind, nun habe ich ebenfalls eine Ladung zur eidest. Ver. erhalten. Wie werden die Gehaltspfändungsgrenzen berechnet, hat jeder Arbeitnehmner seine 950 € frei + Kind? Es geht um ca. 30.000 € und wir zahlen bereits an paar Stellen ab. Währe das priv. Insolvenz nicht besser? Gilt diese für Ehapartner oder pro Person?

Am 07.07.2009 14:57:31 schrieb <Anonym>:
"Wenn Sie aus beruflichen Gründen ein Auto benötigen, steht Ihnen in der Regel ein Gebrauchtwagen zu, im Wert von ungefähr 1.000 bis 2.000 Euro."
Und das bei 2500 Euro Abwrackprämie? Solche billigen Gebrauchtwagen gibt es nicht mehr.

Am 01.07.2009 12:43:04 schrieb brianja:
Die Frage nach der Unfallrente ist nicht so einfach zu beantworten. Eigentlich ist sie unpfändbar(§ 850b ZPO), aber manchmal dann doch:
"(2) Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht." (3) Das Vollstreckungsgericht soll vor seiner Entscheidung die Beteiligten hören.

Der Gläubiger muss beantragen, dass die Rente mit Ihrem Einkommen zusammengerechnet wird. Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Am 01.07.2009 07:48:57 schrieb <Anonym>:
Ich bekomme von der Post AG eine Unfallrente, da ich vor über 20 Jahren mal einen Verkehrsunfall (unverschuldet) hatte. Kann diese gepfändet werden? Zählt sie zum pfändbaren Einkommen? Eigentlich ist es doch eine Sozialleistung, bzw. ein Leistung zum Ausgleich meiner qualitativen Lebenseinschränkung.

Am 29.06.2009 16:39:29 schrieb brianja:
zur Frage nach dem Verletztengeld:
Verletztengeld zählt als Einkommen und wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Am 29.06.2009 15:43:46 schrieb brianja:
Der geldwerte Vorteil für die Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstautos ist in voller Höhe pfändbar: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/lohnpfaendung.htm

Am 26.06.2009 09:45:47 schrieb <Anonym>:
@anonym vom 25.06.09 - zur Frage des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen-Überlassung.

Vorweg - ich bin kein Anwalt. Aber meines Wissens zählt der geldwerte Vorteil tatsächlich zum pfändbaren Einkommen dazu, wenn dieser per 1%-Regelung angesetzt wird, bricht einem das also schnell das Genick. Alternativ besteht allerdings ja die Möglichkeit, die tatsächliche private Nutzung per Fahrtenbuch anzusetzen - dazu finden Sie hier weitere Informationen bei uns

"Steuerrecht bei Firmenwagen: Einzelnachweis aller Fahrten"
http://www.akademie.de/direkt?pid=36332&tid=11598

"Halbautomatisches Fahrtenbuch"
http://www.akademie.de/direkt?pid=9527

Im Jurathek-Forum wird empfohlen, in diesem Fall beim Insolvenzgericht die Erhöhung der Pfändungsgrenze zu beantragen, wenn das Auto "dienstliche Pflicht" sei - zu den Erfolgsaussichten kann ich leider nichts sagen: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=31381

viel Erfolg wünscht
S. Hengel
Redaktion akademie.de

Am 25.06.2009 11:45:00 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guten Tag,

ich bin seit 2006 in der Verbraucherinsolvenz bfinde mich zur Ueit im Restschuldbefreiungsverfahren, nun ist es so das ich von meinem Chef ein Firmen Auto bekonmmen habe und durch die 1% Reglung muss ich für das Auto 694€ monatlich versteuern. Nun ist die Situation aber so ich bekomme ja diese 694€ auf mein Brutto gezahlt und das wird mir vom Netto wieder abgezogen.
Mein IV nimmt aber genau dieses netto inkl. der Firmenwagen kosten als Grundlage zur Pfändung. Ich komme nun Monatlich so weit runter das ich vom Gehalt her weit unterhalb der Pfänungsgrenze für 2 Unterhaltspflichtige Personen, es reicht also nicht zum Leben.
Darf er das oder muss er nicht das Nettogehalt nehemen was mir Tatsächlich bleibt?

Am 25.06.2009 09:53:53 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,

zu Ihrer Frage: "kriegt die neue Bank wenn ich mich unauffällig verhalte was von meiner Privatinsolvenz mit?"

Ja, der Bank bleibt das nicht verborgen. Und zwar unabhängig davon, wie Sie sich ihr gegenüber verhalten. Kreditinstitut verfügen über eine Vielzahl an Netzwerken und Datenbanken, die permanent abgeglichen werden. Spätestens, wenn Sie einen Eintrag bei der Schufa haben, wird Ihre Bank aufmerksam. Meistens aber schon eher. Das muss aber keineswegs automatisch von Nachteil sein. Sie als Kunde verfügen ja auch über Rechte (wenngleich Banken das gern bestreiten).

Besten Gruß
Redaktion akademie.de

Am 24.06.2009 18:48:58 schrieb <Anonym>:
Hallo!
Ich habe vor Privatinsolvenz zu beantragen,leider Schulden dank meiner Eltern ich bin total verzweifelt.Habe schonmal ein anderen Konto eröffnet leider mit Visa Karte und 600 Dispo ich finde es ziemlich wichtig da das Geld nie pünktlich da ist und die Daueraufträge nicht überwiesen werden.Nun zu meiner Frage kriegt die neue Bank wenn ich mich unauffällig verhalte was von meiner Privatinsolvenz mit!Ich bin so verzweifelt ......Danke om Voraus für die Hilfe

Am 23.06.2009 11:27:10 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,

Ich habe mal eine dringende Frage, Ich bin aufgrund eines Arbeitsunfalles wärend meiner selbstständigkeit arbeitsunfähig geworden. Ich musste meine Firma aufgeben und habe danach Privatinsolvenz angemedet. Mir hätte in der Ziet Verletzengeld von der BG zugestanden. Nach nunmehr 2 Jahren st es der BG endlich gelungen einen Beschluss zu erstellen. Mir wurde jetz mittgeteilt das ich das Verletzengeld für einen Zeitraum von 6 Monaten nachgezahlt bekomme. Meine Frage nun, kann ich daraf bestehen das man mir das Geld in Monatlichen Raten auszahlt, oder geht das nur in einer Summe? Ich bin ja immernoch arbeitslos bzw. Hartz 4 Empfänger. Ist Verletzengeld pfändungsfrei? Oder muss ich dieses Geld, welches mir ja eigentlich als monatlicher Lebensunterhalt zugestanden hätte, meinem Insolvenzverwalter weiterleiten?

Ich danke schon im Vorraus...

Am 19.06.2009 08:46:40 schrieb <Anonym>:
Auch das Finanzamt kann nur bis zur Höhe der gesetzlich vorgegebenen Pfändungsgrenzen pfänden. Bei bestehenden Steuerguthaben (z.B. aktuelle Umsatzsteuerrückerstattung) kann bei gleichzeitig bestehenden Steuerschulden (Altschulden) das Finanzamt intern aufrechne. Es muss dann nichts auszahlen, auch wenn der Betroffene unter der Pfändungsgrenze verdient. Das wäre aber keine Pfändung, sondern Verrechnung zwischen Guthaben und Verbindlichkeiten.

Am 18.06.2009 23:20:12 schrieb <Anonym>:
O.K., die Bundesregierung hat auch 2009 die Pfändungstabelle nicht den seit 2005 gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt. Vermutlich wird sie dies auch 2011 nicht tun.
Für die Gläubiger finde ich das wirklich o.K.
Nicht o.K. finde ich jedoch, daß dieselben Staatsdiener ihr Salär seitdem nachweislich aufgebessert haben. Warum können sie nicht von den damaligen Einkünften heute genauso bequem leben?

Am 18.06.2009 20:50:10 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich habe auch mal eine Frage und hoffe mir kann geholfen werden :-)
Ich war bis Mai Selbständig und habe dann meine Firma zugemacht weil mir das Finanzamt die Konten gepfändet hat (wegen Steuerrückständen). Seit einer Woche habe ich wieder einen Festen Job und bekomme da Netto ca. 1100 Euro raus. Meine Frage, kann das Finanzamt auch nur bis zur Pfändungsfreigrenze pfänden?

Besten Dank im Voraus!!!

Am 18.06.2009 12:14:13 schrieb brianja:
Im Insolvenzverfahren müssen Sie beachten, dass Ihnen, als dem Schuldner, jegliche Verfügungen über künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis untersagt sind (§ 81 Abs. 2 InsO). Daher ist der Abschluss einer Direktversicherung während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht zulässig.
Genauere Auskunft kann Ihnen da eine Schuldnerberatungsstelle geben: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php
oder ein im Insolvenzrecht erfahrener Anwaltsbüro, wie z. B. die Kanzlei Heckmann:
http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962

Am 17.06.2009 16:11:24 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,

ich befinde mich seit 10/05 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Einen Antrag auf Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge hat mein Arbeitgeber abgelehnt, mit der Begründung, er würde Gefahr laufen, er könnte für den Wegfall der Pfändungsbeträge haftbar gemacht werden da sich ja durch die Entgeltumwandlung das Netto verringert. Ich habe bislang nicht weiter unternommen. Würde jetzt allerdings gerne wissen, ob diese Vorgehensweise rechtens ist oder ob ich eine Chance habe meine Ansprüche durchzusetzen?

Am 05.06.2009 13:15:48 schrieb brianja:
Am 03.06.2009 18:55:33 schrieb <Anonym>:
... meiner frage:
kann das amt jetzt ohne vorwahrnung meinen lohnsteuerausgleich zusätzlich noch pfänden???.
------------------------------------
Die Steuerrückerstattung ist in voller Höhe pfändbar und und damit auch aufrechenbar, d. h., das Finanzamt kann die Steuererstattung mit den Schulden beim Jugendamt verrechnen. Genauere Auskunft kann Ihnen eine Schuldnerberatung (s. http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder ein auf das Unterhaltsrecht spezialisierter Anwalt geben.

Am 05.06.2009 12:12:54 schrieb brianja:
Am 04.06.2009 20:19:44 schrieb <Anonym>:
Wer kann mir bitte mal Auskunft geben?
Ich bin seit 4 Jahren in der Insolvenz...habe eine Nachzahlung vom Wohngeldamt bekommen..das ab dem 01.01.2009 in Kraft getreten ist)steht mir das Geld zu..oder muss ich es meinem Treuhändler mittteilen..er hat heute gerade von mir meine neue Rentenbescheinigung gefordert...
-------------------------------------------------
Wohngeld ist nicht pfändbar (s. § 54 SGB I). Sie können das dem Treuhänder ruhig mitteilen, müssen aber nicht.

Am 04.06.2009 20:19:44 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Wer kann mir bitte mal Auskunft geben?
Ich bin seit 4 Jahren in der Insolvenz...habe eine Nachzahlung vom Wohngeldamt bekommen..das ab dem 01.01.2009 in Kraft getreten ist)steht mir das Geld zu..oder muss ich es meinem Treuhändler mittteilen..er hat heute gerade von mir meine neue Rentenbescheinigung gefordert.
Bedanke mich im voraus..

Am 03.06.2009 18:55:33 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
durch langjährige arbeitslosigkeit haben sich ca.6000 € unterhaltsschulden angestaut.ich arbeite jetzt seit ca.1 jahr,doch seit jan.2009 herrscht kurzarbeit.ich habe bisher 250,-€monatlich abbezahlt,aber seit märz sind nur noch 100,-€möglich(dank der wirtschaftskrise).mein sohn 5 jahre bekommt noch unterhaltsvorschuß vom jugendamt.das amt war auch mit einer vorrübergenden senkung der rate einverstanden.nun zu meiner frage:
kann das amt jetzt ohne vorwahrnung meinen lohnsteuerausgleich zusätzlich noch pfänden???.diese auszahlung könnte meine durch die kurzarbeit entstandenen großen löcher wieder ausgleichen.ich wohne auch noch 100km von der arbeit weg.(Große Unkosten).Ich bitte um baldige antworten.Ich kann deshalb kaum noch schlafen.diese ungewissheit macht irre!!

Am 27.05.2009 20:07:23 schrieb <Anonym>:
Am 18.05.2009 16:36:09 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,

ich bin Freiberufler und stehe mit rund 10.000 € beim Finanzamt in der Kreide.

Ich habe seit Januar in Absprache mit dem FA 1.600 € mtl. bezahlt. Im April sogar 2.500 € aufgrund der guten Auftragslage im März. ...Hat hier jemand einen Tipp für mich?? Danke im Voraus dafür!!
-------------------

Ja, Du hast Neider. Am besten solltest Du nicht vielen erzählen wie viel Du verdienst und deine Verdienste im Ausland parken, nur einen Teil in Deutschland und bescheiden leben. Bis 2000,- € monatlich fällt es nicht so auf, und das Finanzamt könnte nicht auf die Idee kommen, eine Pfüb bei dir durchzuführen. Vor allem in schwierigen Zeiten - Kündigungen auch bei den Ämtern - verdächtigen die einen unnötig, um dessen Job kaputt zu machen.

Am 27.05.2009 18:41:35 schrieb <Anonym>:
Hallo, am besten Ihr stellt euere Probleme nicht mehr ins Internet, denn die, die das machen, können es lesen und wenden es dann auch an. Was meint Ihr, warum Internet in manchen Ländern inzwischen verboten ist?

Am 19.05.2009 10:58:14 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo,

@Freiberufler (18.05.09)

Sie waren beim Finanzamt mit 10.000 Euro im Minus und haten von Januar bis April schon 7.300 Euro gezahlt und dann kommen die Plötzlich mit Pfändung?? Und Ihr Steuerberater geht gleichzeitig auf Tauchstation? Da muss es ja einen Grund geben.


Graf Habenichts

Am 18.05.2009 16:36:09 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,

ich bin Freiberufler und stehe mit rund 10.000 € beim Finanzamt in der Kreide.

Ich habe seit Januar in Absprache mit dem FA 1.600 € mtl. bezahlt. Im April sogar 2.500 € aufgrund der guten Auftragslage im März.

Nun ist das Finanzamt plötzlich der meinung, das es viel besser wäre, meinem Hauptauftraggeber einen PfÜb zu senden und sich alles Geld zu holen, was ich dort erwirtschafte. Das ist derzeit meine einzige Einnahmequelle, da ich dort in soviele Projekte involviert bin, dass ich dort zwischen 180 und 220 Stunden im Monat arbeite.

nach Info durch den Auftraggeber über den PfÜb habe ich beim FA angerufen und dieses erklärt. man rückte nicht von der PfÜb ab, obwohl ich dann schon 2.000 € mtl. als Rate anbot.

Nun bin ich ind er Situation, das ich trotz intensiver Akquise neben dem Hauptjob keine weiteren Aufträge erhalten habe. Daher habe ich beim Landkreis vorgesprochen, wie ich denn nun Miete, Krankenversicherung und die weiteren Kosten deckeln soll. Rücklagen habe ich keine mehr.

Die wirklich nette Dame vom Sozialen Dienst des Landkreises hat mich nun wieder zum FA geschickt, mit der Begründung, dass ich nur bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden darf. Vom Landkreis würde ich wohl nichts erhalten.

ich bin gerade etwas gaga deswegen, weil ich mich damit gar nicht auskenne und mein Steuerberater ständig in Besprechungen ist.

Hat hier jemand einen Tipp für mich?? Danke im Voraus dafür!!

Am 18.05.2009 11:58:46 schrieb brianja:
Hallo Fam. Müller,
beim Thema "Auto in der Insolvenz" sollten Sie auf jeden Fall einen Schuldnerberater oder fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen.

Es kommt nämlich immer darauf an, wem das Auto gehört, was es wert ist und ob Sie es beruflich benötigen.

Liegt der Brief bei der Bank? Dann haben Sie Schulden bei der Bank, die Bank ist also ein Gläubiger und wird das Auto zurückverlangen. Wenn das Auto Ihnen gehört, kommt es auf den Wert an und ob Sie es beruflich benötigen. Sonst fällt es in die Insolvenzmasse und wird verwertet. Ein Fahrzeug kann auch durch eine Zahlung eines zu bestimmenden Wertes aus der Insolvenzmasse herausgekauft werden.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ein Auto benötigen, steht Ihnen in der Regel ein Gebrauchtwagen zu, im Wert von ungefähr 1.000 bis 2.000 Euro.

Am 17.05.2009 23:55:45 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo, wir haben eine Frage, wir überlegen uns ein Verbraucherinsolvent zu beantragen. Meine Frage ist, wir haben ein Auto auf Raten finanziert, was geschiet mit dem Auto bzw. muß ich das Auto verkaufen oder zurück geben. Danke. Fam. Müller

Am 11.05.2009 13:44:30 schrieb brianja:
Am 10.05.2009 20:03:11 schrieb <Anonym>:
Und zwar bin ich in der Wohlverhaltensphase (Privat-Insolvenz).
Noch in Ausbildung und zahle bereits 20€ pro Monat an meine Treuhänderin.
Nun habe ich direkt nach meiner Ausbildung eine neue Arbeit gefunden, möchte aber, das der neue Chef nichts davon mitbekommt und mein Konto bzw Lohn nicht gepfändet wird.
-------------------------

Sie sollten mit dem Treuhänder reden: In der Regel ist es möglich, dass Sie den pfändbaren Betrag direkt an ihn überweisen, ohne dass Ihr Chef etwas davon erfährt. Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, pünktlich und in voller Höhe zu zahlen, da der Treuhänder sich sonst doch an Ihren Arbeitgeber wenden wird. Wenn Ihr Verdienst unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, müssen Sie nur die Vergütung für den Treuhänder aufbringen. Und in der Regel empfiehlt sich eher, den Chef über die finanzielle Probleme bzw. das Insolvenzverfahren zu informieren, s. a.: http://www.akademie.de/direkt?pid=47228

Am 11.05.2009 13:24:11 schrieb brianja:
Am 08.05.2009 12:56:21 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mit meiner Firma in die Insolvenz gegangen. Habe dabei Verbindlichkeiten mit den Krankenkassen nicht ausgleichen koennen. Bekomme jetzt Altersrente. Die Krankenkassen wollen jetzt mir meine Rente kuerzen, obwohl diese unterhalb der Pfaendungsgrenze fuer Einkommen liegt. Ist dies zulaessig ?
---------------------
Die Rentenversicherung verrechnet anscheinend die Forderung der Krankenkasse mit Ihren Rentenansprüchen (§ 52 SGB I). Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall zulässig ist, sollten Sie durch einen Anwalt oder einen Schuldnerberater klären lassen.

Am 11.05.2009 13:17:05 schrieb brianja:
"Berufbedingt soll ich in 2 Monaten nach Afghanistan, Auslandseinsatz der Bundeswehr. Vorraussichtliche Rückkehr nach 4-5 Monaten.
Dies habe ich dem IV bereits mitgeteilt. Pro Tag steht mir eine Gefahrenzulage der Stufe 6 in Form von AVZ (Auslandsverwendungszuschlag, Gefahrenzulage die nicht versteuert werden!!) zu. Dies ist nach §850 ZPO nicht pfändbar und wurde mir in mündlicher Form vom IV auch bestätigt...
PS: Möchte mein Leben nicht auf´s Spiel setzen, wenn ich von dem Geld nichts habe!"

Die Entscheidung, für eine Gefahrenzulage Ihr Leben aufs Spiel zu setzten, kann Ihnen niemand abnehmen. Sie müssen auf jeden Fall den Treuhänder über den Auslandseinsatz informieren. Genauere Auskünfte kann Ihnen eine Schuldnerberatungsstelle geben; wo sich in Ihrer Nähe einen Schuldnerberatung befindet, erfahren Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php
Eine andere Frage wäre, ob Sie in der Privatinsolvenz überhaupt für einen Auslandseinsatz in Frage kommen. Das müssten Sie erst einmal mit Ihren Vorgesetzten klären.

Am 10.05.2009 20:03:11 schrieb <Anonym>:
Erstmal ein großes Lob an die Seite. Sowas ist echt hilfreich und hat mir schon einige fragen beantwortet.

Aber eine habe ich dennoch:

Und zwar bin ich in der Wohlverhaltensphase (Privat-Insolvenz).
Noch in Ausbildung und zahle bereits 20€ pro Monat an meine Treuhänderin.
Nun habe ich direkt nach meiner Ausbildung eine neue Arbeit gefunden, möchte aber, das der neue Chef nichts davon mitbekommt und mein Konto bzw Lohn nicht gepfändet wird.

Ich habe vor, monatlich dann 400€ abzuzahlen, obwohl ich mich netto unter 1000€ befinden werde. Mit etwas glück auch netto unter 989€.

Wenn ich also unter der Pfändungsgrenze liege und dennoch 400€ pro monat zahle, muss der Chef unbedingt etwas davon mitbekommen? Kann ich das irgendwie vor ihm verheimlichen?

Meine Eltern wären bereit, einen Kredit für meine kompletten schulden aufzunehmen und sofort abzuzahlen. Was ich aus persönlichen Gründen aber eher nciht möchte. Wie schnell wäre die Pfändungsgeschichte damit dann behoben? Kann der Chef dann ncoh etwas mitbekommen?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Am 08.05.2009 12:56:21 schrieb <Anonym>:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mit meiner Firma in die Insolvenz gegangen. Habe dabei Verbindlichkeiten mit den Krankenkassen nicht ausgleichen koennen. Bekomme jetzt Altersrente. Die Krankenkassen wollen jetzt mir meine Rente kuerzen, obwohl diese unterhalb der Pfaendungsgrenze fuer Einkommen liegt. Ist dies zulaessig ?
Es geht um einen Betrag von ca. 30.000,- EUR.
Danke fuer Ihre Antwort, Horst D.

Am 07.05.2009 17:07:55 schrieb <Anonym>:
Hallo, brauche ganz dringend ne Info, habe den Beitrag bereits schon einmal geschrieben:

Berufbedingt soll ich in 2 Monaten nach Afghanistan, Auslandseinsatz der Bundeswehr. Vorraussichtliche Rückkehr nach 4-5 Monaten.
Dies habe ich dem IV bereits mitgeteilt. Pro Tag steht mir eine Gefahrenzulage der Stufe 6 in Form von AVZ (Auslandsverwendungszuschlag, Gefahrenzulage die nicht versteuert werden!!) zu. Dies ist nach §850 ZPO nicht pfändbar und wurde mir in mündlicher Form vom IV auch bestätigt.

Dazu meine Fragen:

In wieweit darf die Bank das Geld zurückhalten?
Darf der IV über das Geld verfügen?
Brauche ich in der hinsicht eine weitere Freigabe vom IV?
Und was darf ich mit dem Geld anfangen ohne das ich eine Zustimmung vom IV benötige (Sparen, Anlegen oder Sachgüter höheren Geldwertes darf ich nicht machen, das ist mir bekannt)?
Muss ich alle Gläubiger über den Auslandsaufenthalt der Bw informieren (Wohnsitz in Deutschland bleibt bestehen!)?
Ich möchte hier auch noch kurz hinweisen, dass ich zurzeit noch nicht in der WP bin!!!
Vielen dank für euer Bemühen!

PS: Möchte mein Leben nicht auf´s Spiel setzen, wenn ich von dem Geld nichts habe!

Am 06.05.2009 18:47:05 schrieb <Anonym>:
Hallo Anna

schau hier einfach mal rein, vielleicht hilft dir das weiter.

"Bei Kontopfändung richtig reagieren": http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962

"Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Bei einem Konto mit Arbeitseinkommen darf die Bank erst zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen. Das Konto ist in diesen 14 Tagen aber auch für den Schuldner gesperrt - seine Guthaben sind also eingefroren. In dieser Zeit fällige Daueraufträge wie Miete usw. werden nicht ausgeführt."

Viel Glück

Am 06.05.2009 17:44:02 schrieb <Anonym>:
Hallo ich bin es mal wieder Anna!
Das letzte mal ging es um eine Kontopfändung.Alles lief erst gut doch nun der Hammer :
Ich hab mich mit der fahrschule also dem Gläubiger geeinigt das ich 100 Euro monatlich bezahle so das es zu keiner Lohnpfändung kommt. Ich für meinen Teil habe mich dran gehalten und die ersten 100 Euro gezahlt.Gestern kam der Postbote und brachte mir einen gelben Brief mit einer Lohnpfändung.Daraufhin habe ich mit dem Gläubiger gesprochen der meinte er könnte weder die Kontopfändung rückgänig machen noch die Lohnpfändung. Ich bin total verzweifel erstens macht es beim Arbeitgeber einen schlechten eindruck und zweitens wollte ich noch einen minijob annehmen wo ich aber ankreuzen muß ob eine lohnpfändung bevor steht.Mit beiden jobs zusammen hätte ich im monat circa 450 Euro zusammen. Mein Problem besteht darin das ich absolut nicht weiß was ich machen soll, insbesondere ob ich beim zweiten Arbeitgeber die Lohnpfändung ankreuzen soll........???????

Ich bitte um schnelle Hilfe....Tausend Dank im vorraus. Ihr habt mir beim letzen mal super geholfen....dafür noch mal ein lob...... Lieben Gruß Anna

Am 06.05.2009 15:51:03 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Vielen dank für die schnelle Info.
Bezugnehmend meines Schreibens vom 04.05.09 um 18:50 Uhr möchte ich noch folgendes hinzufügen.
Ich selbst habe den Tag drauf ein Rückruf von der Bank erhalten bezüglich meines Kontos.
Folgender Sachstand:
Da ich bei der Bank noch so eine Art Sparbuch habe, auf den jeden Monat 25€ eingezahlt werden (dieses ersetzt die Kontoführungsgebühren), wurde mir mitgeteilt, dass sich der IV noch nicht geäußert hat, was mit dem Guthaben von 100€ geschehen soll (rechne bereits damit, dass die 100€ in die Masse einfliesen). Erst nach Rücksprache mit IV wird das Konto auch für Daueraufträge, Online-Banking usw. frei gegeben werden. Danach ist wieder alles wie beim Alten, nur dass ich bei anderen Banken nichts bekomme. Da lasse ich mich überraschen, wie lange das noch dauert. Bis dahin kann alles nur mit Überweisungsträger tätigen.

Leider habe ich schon wieder das nächste Problem:

Berufbedingt soll ich in 2 Monaten nach Afghanistan, Auslandseinsatz der Bundeswehr. Vorraussichtliche Rückkehr nach 4-5 Monaten.
Dies habe ich dem IV bereits mitgeteilt. Pro Tag steht mir eine Gefahrenzulage der Stufe 6 in Form von AVZ (Auslandsverwendungszuschlag, Gefahrenzulage die nicht versteuert werden!!) zu. Dies ist nach §850 ZPO nicht pfändbar und wurde mir in mündlicher Form vom IV auch bestätigt.

Dazu meine Fragen:

In wieweit darf die Bank das Geld zurückhalten?
Darf der IV über das Geld verfügen?
Brauche ich in der hinsicht eine weitere Freigabe vom IV?
Und was darf ich mit dem Geld anfangen ohne das ich eine Zustimmung vom IV benötige (Sparen, Anlegen oder Sachgüter höheren Geldwertes darf ich nicht machen, das ist mir bekannt)?
Muss ich alle Gläubiger über den Auslandsaufenthalt der Bw informieren (Wohnsitz in Deutschland bleibt bestehen!)?
Ich möchte hier auch noch kurz hinweisen, dass ich zurzeit noch nicht in der WP bin!!!
Vielen dank für euer Bemühen!

Am 06.05.2009 12:14:15 schrieb brianja:
Moin, vielleicht sollten Sie versuchen, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen. Ihre Bank verhält sich da ganz unvernünftig: Wenn das Insolvenzverfahren erst mal läuft, sind keine Kontopfändungen mehr möglich und alles geht wieder seinen geregelten Gang. Das sollten Sie vielleicht mal den Bankmitarbeitern erklären. Sie werden allerdings keine EC-Karte mehr erhalten und Ihr Konto nur auf Guthabenbasis führen können - immerhin sind Sie in der InsO nicht kreditwürdig. Aber Online-Banking, Abhebungen an Geldautomaten und Überweisungen sollten eigentlich möglich sein.

Ab Mitte nächsten Jahres steht dann evt. das neue P-Konto zur Verfügung: http://www.akademie.de/direkt?pid=27952&tid=27962

Am 04.05.2009 18:50:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Moin, habe da mal so Grundfragen zur Inso.
Meine Inso ist am 24.02.09 eröffnet worden. Prüftermin ist der 20.05.09. In der 2.April-Woche wurde meine Bank vom IV angeschrieben worden. Dieses Schreiben wurde von meinem Bankbearbeiter weitergeleitet worden. Erst am 27.04.09 wurde mein Konto gesperrt und unterlag der Prüfung. Ich habe eine Service-Hotline-Nummer erhalten auf der ich auch mehrmals angerufen habe um zu erfahren, wie es mit meinem Konto weiter geht. Heute Nachmittag wurde mir am Telefon erklärt, dass ich doch über da Konto auf Guthabenbasis weiter verfügen kann. Ich also los zur Bank und wollte ein Teil von meinem Gehalt holen, sowie Überweisungen tätigen. Leider nur mit geringem Erfolg. Die Auszahlung wurde zurückgehalten und musste von seitens meiner Bank nochmals über die Service-Hotline geprüft werden. Alle Überweisungen werden ebenfalls nochmals geprüft (Trotz freigebe des IV auf Gutenhabenbasis!!!!!)
Des weiteren wurde mir mitgeteilt, dass meine EC-Karte nicht mehr zur Verfügung steht und ich eine S-Karte erhalte, d.h. keine Abhebung am Geldautomaten, alle Daueraufträge werden gelöscht und muss jeden Monat Überweisugnsträger zur Bank bringen (die ebenfalls überprüft werden sollen; mit Zeitverzug von ca 3-5Tagen). Die Bank konnte mir heute nochnicht mal mitteilen, ob ich mit der neuen S-Karte meine Kontoauszüge vom Automaten ausdrucken kann!!! Traurig!
Da ich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bin, bekommt die Kindsmutter ihr Geld jetzt auch viel später (1.Mai keine Zahlung, Überweisungsträger bei der Bank, Bank will überprüfen, Kindsmutter ist auf´s Geld angewiesen, Telefon nervt schon langsam, Drohung mit Anwalt wegen nicht Zahlung von Unterhalt!!!! und heute ist erstmal der 04.05.09).
Hier zu meinen Fragen:
Darf die Bank das oben geschriebene?
Warum darf ich am Geldautomaten am Wochenende kein Geld abheben (trotz Guthaben)?
Warum darf ich in der Inso kein Online-Banking durchführen?
Soll ich die Bank wechseln (natürlich nur mit einer Kontofreigabe auf Guthabenbasis vom IV)?
Wer kann mir Helfen, dass ich wieder über ein normales Konto verfügen kann?
Ich bedanke mich schon jetzt im Vorraus für eure Mühe.

Am 30.04.2009 13:21:40 schrieb brianja:
Eigentlich darf nach 6 Jahren, also der Laufzeit der Abtretungserklärung, niemand mehr pfänden (von den Altgläubigern). Grundsätzlich gilt also: Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch das Finanzamt. Was dann, nach Erteilung der Restschuldbefreiung, tatsächlich passiert, bleibt abzuwarten. Ob das Finanzamt weiterhin aufrechnen darf, ist zumindest strittig. Ein Urteil des BGH in der Angelegenheit steht wohl noch aus.

Am 29.04.2009 22:49:39 schrieb <Anonym>:
Hallo,
meine Privatinsolvenz dauert noch ca. 3,5 Jahre. U.a. sind 2 Finanzämter Gläubiger. Wie lange dürfen sie nach Ablauf der 6 Jahre Insolvenzlaufzeit noch bei mir pfänden (z.B. Lohnsteuerjahresausgleich)?

Am 29.04.2009 17:15:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Erst mal Gratulation zu dieser Seite. Nun habe ich eine Frage. Mein Lebensgefährte hat Schreiben von der Stadtkasse erhalten, dass diese eine Pfändungs-und Einziehungsverfügung erlassen haben über einen Betrag von 71, Euro (Die Hundesteuer wurde vergessen, sollte am Monatsanfang beglichen werden, aber ok...). Die Stadtkasse will auch nur diesen Betrag. Geldeingang hat er nun zum Monatsersten (also wahrscheinlich wird der Lohn am 30.04 auf dem Konto sein. Rund 1400 Euro) Die Forderung wird dann ja beglichen. Die Bank schreibt, dass sie aufgrund der gesetzlichen Pflicht gezwungen sind, die von der vorgenannten MAßnahme betroffenen Werte gesperrt zu halten.

Betroffen sind meiner Meinung nach die 71 Euro nicht mehr. Auf Nachfrage bei der Bank wurde ihm erklärt, dass erst die Stadt auch nach Zahlung das Konto wieder freigeben muss.
Er das ja auch beschleunigen kann, in dem er erklärt, dass er zahlen will und die Überweisung tätigt (die aber auch nicht ausgeführt werden kann weil, das komplette Konto und nicht nur der geforderte Betrag gesperrt worden sind)

Nun wundern wir uns zum einen über die Formulierung der Bank "die von der vorgenannten Maßnahme betroffenen Werte" und über die Tatsache, dass doch mehr Werte gesperrt gehalten werden.

Die Stadtkasse hat in der Pfändungsverfügung auch nur diesen Betrag gefordert.

Die Verfügung wurde der Bank am 21.04 zugestellt nun pochen die auf die 14 Tage... und darauf, dass sie auch wenn das dann an die Stadtkasse angewiesen worden ist. Die Kontofreigabe von der Stadt brauchen.

Irgendwie halten wir das aber für nicht richtig.
Wir möchten dies morgen bei der Bank noch mals persönlich besprechen daher wäre ich für eine kurze Info, was denn nun richtig ist, dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Bobby

Am 29.04.2009 10:09:39 schrieb brianja:
Zum Kommentar vom 25.04.2009 09:09:06:
Ihre Freundin müsste einen Umzug (Wohnortwechsel) auf jeden Fall der Treuhänderin mitteilen. Natürlich kann sie nicht zum Umzug gezwungen werden.
Sie sollte mit der Treuhänderin reden bzw. bei einer Schuldnerberatung nachfragen; was genau zu tun ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Natürlich kann Ihre Freundin sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Der Steuerfreibetrag entspricht in etwa der Summe, die man sonst nach Ablauf des Kalenderjahres als Steuerrückerstattung erhält. Darüber sollte sie die Treuhänderin informieren.

Am 28.04.2009 11:04:19 schrieb brianja:
Hallo "Zaubermaus", eine Kreditkarte zu haben, ist im Insolvenzverfahren nicht verboten, sondern schwer zu bewerkstelligen, da die meisten Banken die Karten sperren und man bei negativer Schufa kaum eine neue erhält. Insofern hatte ihr Lebenspartner Glück. Oder ist es vielleicht eine Prepaid-Karte?

Am 25.04.2009 09:13:01 schrieb <Anonym>:
Mein Lebenspartner hat Privatinsolvenz und jetzt habe ich festgestellt, daß er noch eine Kreditkarte hat. Kreditrahmen 1.000 Euro. Darauf zahlt er noch regelmäßig ein und tätigt darüber aber auch seine Ausgaben. Ist das nicht verboten in der PI?
Danke für Eure Infos, Gruß Zaubermaus

Am 25.04.2009 09:09:06 schrieb <Anonym>:
Hallo,
bei meiner Freundin ist seit einigen Wochen eine Privatinsolvenz eröffnet. Jetzt wurde sie von ihrem Dienstherrn versetzt. Sie ist Single, 50 J., und ihr Arbeitgeber hat ihr eine Umzugskostenvergütung angeboten.Sie wird aber in den letzten Jahren öfter versetzt und möchte daher ihren Wohnort aus sozialen Gründen nicht aufgeben. Mit Rücksicht auf den Berufsverkehr kann sie Autobahn fahren, dann wäre die Strecke aber 77 km, die kürzeste - Landstraßen tlw. nur 54. Eine mittlere Lösung 65 km.
a) kann man eine Reduzierung des pfändbaren Betrages nach § 850 ff. ZPO beantragen? oder
b) kann man den Eintrag eines Steuerfreibetrages beantragen?
Muß die Treuhändlerin zu b) gefragt werden?
Kann meine Freundin über einen evtl. Umzug selbst entscheiden oder kann die Treuhändlerin sie dazu "zwingen"?
vielen Dank

Am 21.04.2009 11:14:57 schrieb brianja:
Zunächst einmal gilt: Sie dürfen auch weiterhin verdienen, soviel Sie wollen bzw. können; Ihr Lohn/Gehalt ist jedoch pfändbar. Um das Existenzminimum zu sichern, wurden die oben aufgeführten Pfändungsfreigrenzen eingeführt. Dabei handelt sich um das Nettoeinkommen. Berücksichtigt wird, wem gegenüber Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind und ob Sie diese auch wirklich leisten.
§ 850 c Abs. 4 ZPO:
"Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt;"

Es gibt dann noch zahlreiche Sonderregelungen. Mehr dazu finden Sie z. B. hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=28200

Eine Schuldnerberatung kann Ihnen da sicher genauer Auskunft geben.
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Am 20.04.2009 21:00:28 schrieb <Anonym>:
Hallo, habe nachfolgendes Problem : Mein Mann hat geschäftliche / private Insolvenz angemeldet. Es ist noch nicht klar, ob ich ihm auch folgen muß, da ich bei den Banken mit gebürgt habe.
Wir haben ein Kind.
Mein Mann arbeitet und ich arbeite auch.
Bis jetzt konnte mir weder unser Anwalt noch unser Steuerberater sagen, wieviel Geld wir beide zusammen verdienen dürfen.
Kann mir jemand helfen ?????

Am 14.04.2009 13:49:33 schrieb brianja:
Wenn Ihr Ehepartner Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist und diesen auch leistet, muss das berücksichtigt werden: "Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist..." (§ 850 c ZPO)

Wenn Sie eigene Einkünfte haben, werden diese berücksichtigt. Ihr Ehepartner muss dies sowie die Heirat dem Treuhänder melden (nicht den Gläubigern), da sich dadurch seine Pfändungsfreigrenze ändert.

Am 10.04.2009 09:17:33 schrieb <Anonym>:
Mein Partner befindet sich in der Wohlverhaltensphase (noch zwei Jahre) nun wollen wir im Juni 2009 heiraten, ich bin selbstständig.1.Zählt nach der Heirat jetzt die Tabelle eine zu berücksichtigende Person oder gibt es da Verdienstgrenzen und müssen wir die Gläubier von der Heirat in Kenntnis setzen ?
2. im Moment bin ich krank und zwar auf längere Zeit..vom Amt bekomme ich keine Unterstützung, da wir seit über einem Jahr zusammen wohnen...kann er auch jetzt vor der Heirat mich bei der Berechnung berücksichtigen?
Danke im Voraus

Am 07.04.2009 22:04:43 schrieb <Anonym>:
Hallo bin seit 7 Jahren in privater Insolvens Ich wäre laut Gerichtsbeschluß in Dezember 2008 fertig gewesen. jetzt heißt es ich muß noch über 1 Jahr machen.Im Januar 2008
wurde etwas geändert wer kann mir etwas genaueres sagen?

Am 03.04.2009 15:24:42 schrieb brianja:
Hallo Marko, mehr zur Pfändbarkeit von Urlaubs- und Weihnachtsgeld finden Sie in unserem Beitrag: Lohnpfändung und Lohnabtretung: http://www.akademie.de/direkt?pid=28222&tid=27962. Die Berechnung insbesondere des Weihnachtsgeldes ist nicht einfach. Schauen Sie in die FAQs: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/faqindex.htm

Ob Sie eine Rückerstattung Ihrer Lohnsteuer erhalten, hängt von mehreren Faktoren ab: Wenn das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, zieht der Treuhänder diese zur Masse. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens können Sie die Erstattung behalten - es sei denn, das Finanzamt ist einer Ihrer Gläubiger, dann kann das Finanzamt das aufrechnen.

Die sogenannten Wohlverhaltensperiode beträgt derzeit sechs Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, verkürzte sich die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre (Art. 107 EGInsO) in Verfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden. Das war danach strittig (s. BGH Beschluss IX ZB 274/03 vom 21. Mai 2004). Art. 107 EGInsO wurde 2007 ganz gestrichen. Die Verkürzung musste allerdings bei der Eröffnung des Verfahrens beantragt werden. Wenn der Beschluss ("beträgt 6 Jahre") bereits vorliegt, dürfte es zu spät sein.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion akademie.de
B. Janßen

Am 03.04.2009 13:54:52 schrieb brianja:
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Am 03.04.2009 07:35:58 schrieb <Anonym>:
Hallo,ich bin im letzten Jahr meiner Wohlverhaltensphase und arbeite im Angestelltenverhältnis. Bei meinem Einkommenssteuerausgleich bekomme ich seit 2 Jahren Rückzahlungen für Fahrkosten, Umzug ect.vom Finanzamt auf mein Konto überwiesen. Kann ich diese Rückzahlungen eigentlich ofiziell behalten? Der pfändbare Teil meines Einkommens wird ja immer abgeführt. Vielen Dank für die Antwort.
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Wenn Ihr Insolvenzverfahren beendet ist, haben Sie genau das abzuführen, was in der Abtretungserkärung aufgeführt ist, nämlich den pfändbaren Teil Ihres Einkommens. Demnach dürfen Sie die Erstattung behalten. Wenn das Finanzamt allerdings zu Ihren Gläubigern gehört, kann es die Erstattung aufrechnen. Bei Problemen wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
B. Janßen

Am 03.04.2009 11:08:26 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich bin seit Sommer 2004 im Verbraucher-Insolvenzverfahren und seit Feb 2004 in der Wohlverhaltensphase. dazu habe ein paar Fragen
- ich habe gehört Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld sind nicht oder nur teilweise pfändbar... Was stimmt?
- gehört der Lohnsteuerjahresausgleich zum Einkommen oder zum Vermögen? Kann ich eine Rückzahlung behalten oder nur teilweise?
- Ich habe bemerkt dass in meinen Antrag von 2004/ Anlage 3A "Erklärung zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode" das jeweilige Kreuz durch meine Schuldnerberaterin nicht gesetzt wurde... Und in Beschluss von 2007 heißt es: beträgt 6 Jahre und nicht 5... kann ich noch verkürzen?
Vielen Dank, Marko aus Osnabrück...

Am 03.04.2009 07:35:58 schrieb <Anonym>:
Hallo,ich bin im letzten Jahr meiner Wohlverhaltensphase und arbeite im Angestelltenverhältnis. Bei meinem Einkommenssteuerausgleich bekomme ich seit 2 Jahren Rückzahlungen für Fahrkosten, Umzug ect.vom Finanzamt auf mein Konto überwiesen. Kann ich diese Rückzahlungen eigentlich ofiziell behalten? Der pfändbare Teil meines Einkommens wird ja immer abgeführt. Vielen Dank für die Antwort.

Am 27.03.2009 12:19:36 schrieb brianja:
Achtung: "Speziell nach Kontopfändungen kommt es häufiger vor, dass die Bank dem Betroffenen das Girokonto kündigt." Mehr zum Thema Kontopfändung erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27976&tid=27962

Am 27.03.2009 07:39:02 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Für mich wird wohl Option B in Frage kommen hier stehen echt super Tips drin. Ich werde dann natürlich einen kleinen Betrag auf das Konto gehen lassen weil ich die Schulden ja auch loswerden möchte. Ratenzahlung wollten sie ja nicht und kriegen sie jetzt trotzdem...
Eine kleine frage noch: Sobald die Schulden bezahlt sind kann ich dann wieder über mein Konto verfügen oder wird es dann wieder freigegeben oder muß ich dafür dann auch einen Antrag stellen???

Ihr habt mir super geholfen Danke nochmals dafür.

Liebe Grüße und schönes Wochenende Anna

Am 26.03.2009 17:11:04 schrieb brianja:
Was Sie bei einer Kontopfändung tun können, erfahren Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27976&tid=27962

"Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Bei einem Konto mit Arbeitseinkommen darf die Bank erst zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen."

Mit freundlichen Grüßen
B. Janßen
Redaktion akademie.de

Am 26.03.2009 16:52:32 schrieb <Anonym>:
Also ich hab folgendes Problem.....eine Kontopfändung. Ich bin verheiratet (2Kinder) und wir haben getrennte Konten!(Mein mann bekommt Arbeitslosengeld und hat mit meinen schulden auch nix zu tun)Ich kriege unterschiedlich lohn (zwischen 200 und 300 Euro) und kindergeld. Das sie das kindergeld nicht pfänden können weiß ich schon (fällt unter sozialleistungen) Es geht um eine summe von 767 Euro(von ursprünglich 481) und zwar meine fahrschule.....leider wollten die sich auf raten zahlungen nicht einlassen und ich hatte nicht mal ebend 481 Euro zuhause liegen. Jetzt möchte ich gern wissen ob ich mir mein geld auszahlen lassen kann??? welche möglichkeiten gibt es da für mich? muß ich auch einen antrag 14 tage vor lohnzahlung stellen?? Ich wollte nämlich heute mein geld holen und die bank meinte das ginge nicht außer das kindergeld!? Bin etwas ratlos!?
Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann!? Achja vielleicht ist es erwähnenswert das von meinem konto KEINE miete und kein strom oder der gleichen abgeht (nur bei meinem Mann)

Ich bedanke mich für die hilfe schon mal im vorraus....

Liebe grüße anna

Am 24.03.2009 21:15:35 schrieb <Anonym>:
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort. Das Insolvenzverfahren wurde vor drei Jahren eröffnet und ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Das heißt: pfändbares Einkommen trete ich an den Treuhänder (Insolvenzverwalter) ab. Bin jedoch mit meinen Einkünften unter der Pfändungsfreigrenze. Den Rat meinen IV direkt zu fragen würde ich gern beherzigen, doch aus der Erfahrung der letzten drei Jahre weiß ich, dass ich dort eh keine Antwort erhalte. Bis zum heutigen Tag bin ich ihm selbst noch nie begegnet und habe noch nie mit ihm gesprochen. Einzige Kontaktpersonen sind verschiedene Vorzimmerdamen, welche keine Auskünfte geben können oder wollen. Aber ich denke die Info reicht erst einmal aus. Mir ist nur wichtig, dass mein Kind seine "Lehrlingsrente" nicht auch noch, wenn auch nur teilweise, opfern muss. Bei dem Kindesunterhalt war ich mir eigentlich relativ sicher.

Am 24.03.2009 11:56:31 schrieb brianja:
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Doch jetzt verlangt er von mir den Nachweis über die Zahlungseingänge des Unterhalts für eines meiner Kinder und die schrftliche Abrechnung der Ausbildungsvergütung meines anderen Kindes. Beide Kinder leben in meinem Haushalt. Ich versteh nicht was er damit will. ...

Besteht die Möglichkeit, dass einerseits der Unterhalt als Einkommen gewertet und angerechnet wird und andererseits die Ausbildungsvergütung ganz oder teilweise mit als mein Einkommen gewertet wird.
----------------

Warum der Treuhänder das verlangt, darüber lässt sich nur spekulieren. Sie sollten daher den Treuhänder einfach fragen bzw. die von ihm verlangten Unterlagen hinschicken und abwarten. Die Ausbildungsvergütung ist Einkommen Ihres Sohnes und der Unterhalt für Ihr Kind ebenfalls nicht pfändbar.

Ist Ihr Insolvenzverfahren denn bereits beendet? Vielleicht benötigt der Treuhänder die Unterlagen für den Abschluss des Insolvenzverfahrens? Aber fragen Sie Ihn das doch einfach selbst.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 23.03.2009 19:37:46 schrieb <Anonym>:
Hallo zusammen. Bin seit drei Jahren in der privaten Insolvenz. Von meinem IV höre ich so gut wie nie etwas. Doch jetzt verlangt er von mir den Nachweis über die Zahlungseingänge des Unterhalts für eines meiner Kinder und die schrftliche Abrechnung der Ausbildungsvergütung meines anderen Kindes. Beide Kinder leben in meinem Haushalt. Ich versteh nicht was er damit will. Nach meiner Kenntnis ist Kindesunterhalt nicht pfändbar, hat somit keinen Einfluss auf meine Pfändungsfreigrenze und das andere Kind, welches sich in der Lehrausbildung befindet, wird ohnehin schon nicht mehr als Unterhaltsberechtigt bewertet, das heisst wird bei der Berechnung meiner Pfändungsfreigrenze nicht berücksichtigt.
Besteht die Möglichkeit, dass einerseits der Unterhalt als Einkommen gewertet und angerechnet wird und andererseits die Ausbildungsvergütung ganz oder teilweise mit als mein Einkommen gewertet wird.

Am 19.03.2009 14:30:41 schrieb brianja:
Die Witwenrente Ihrer Mutter liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ob sie für die Rentenüberzahlung aufkommen muss, müssten ein Anwalt klären. Am besten holen Sie sich einen Beratungshilfeschein und gehen damit zu einem Anwalt. Wie das geht, steht hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=43395.

Am 19.03.2009 14:07:21 schrieb <Anonym>:
Ich habe da mal ne frage meine Mutter soll für ne Rentenüberzahlung meines Vaters aufkommen obwohl mein Vater seit fast 3 Jahren Tod ist Sie erhält eine gesammte rente mit witwenrente 871 Euro

Am 19.03.2009 14:06:00 schrieb brianja:
Das Pflegegeld ist als Sozialleistung unpfändbar; bei der EU-Rente gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen wie bei der Altersrente auch, nämlich die für Einkommen aus Erwerbstätigkeit (s. Pfändungstabelle).

Mit freundlichen Grüßen
B. Janßen
Redaktion akademie.de

Am 18.03.2009 17:56:10 schrieb <Anonym>:
Wie ist es mit Pflegegeld stufe 1 für ein Geistig behindertes Kind,und wie ist es wenn ich EU rente bekomme?Was ist wenn ich vom Pflegegeld vor Iso antrag wohnung neu ausstatte weil zu viel Kapput ist?Was ist wenn ich schwerbehindertenausweis habe?

Am 17.03.2009 11:21:30 schrieb <Anonym>:
Mit 580 Euro liegen Sie unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Kindergeld ist unpfändbar und wenn Sie alleiniger Schuldner sind, kann das Einkommen Ihrer Frau auch nicht gepfändet werden.

Am 16.03.2009 18:14:35 schrieb <Anonym>:
ich habe meine rente und meine frau will arbeite gehen wie zählt das zusammen und in welcher spalte muß ich guken und habe zwei kinder die im haus leben zählt das zu unterhaltskinder ich bekomme 580€und sie bekommt 1200€ und zählt das kindergeld dazu

Am 16.03.2009 10:19:51 schrieb <Anonym>:
Ja, Sie können einen 400-Euro-Job machen: Sie liegen damit immer noch weit unter der Pfändungsgrenze (s. o.) Das Einkommen Ihres Mannes hat mit Ihren Altschulden nichts zu tun.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 15.03.2009 22:24:28 schrieb <Anonym>:
hallo zusammen, ich habe eine frage. ich hatte schulden, noch bevor ich geheiratet habe, also hat mein mann nichts mit den schulden am hut. mittlerweile haben wir ein kind und ich musste die eidesstattliche Versicherung abgeben. Leider kommen wir nicht so über die runden.Kann ich einen 400 euro job machen, ohne das mir das geld gepfändet wird? ist das geld meines Mannes pfändbar? oder werden die zwei gehalte zusammen gelegt und dann ein pfändungsbetrag ermittelt?
vielen dank schon mal im vorraus.
mfg

Am 13.03.2009 17:03:13 schrieb <Anonym>:
Am 12.03.2009 14:08:46 schrieb <Anonym>:
Hallo, verdiene 1.248.- Euro netto im hauptjob und 400.- Nebenverdienst... Denn die ersten beiden Pfändungen werden ja wohl nicht angerührt das es Unterhalt und eine andere Sache ist...
-----------------

Bei Unterhaltsschulden gelten andere Pfändungsfreigrenzen, es bleibt Ihnen nur der sogenannte Eigenbedarf (Selbstbehalt). Die 400 sind nicht pfändbar (unterhalb der Freigrenze), es sei denn, der Gläubiger beantragt die Zusammenrechnung beider Einkommen.
zum Selbstbehalt: http://www.akademie.de/direkt?pid=51865
Erfolgreich aus der Schuldenkrise: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235

Am 13.03.2009 16:47:43 schrieb <Anonym>:
Zunächst einmal sind Sie Ihrem Ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig. (in der Tabelle: "Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen"). Der pfändende Gläubiger muss beantragen, dass der Ehepartner aufgrund des eigenen Einkommens nicht berücksichtigt wird. (s. a. Antwort vom 18.02.2009 11:26:37)

Am 13.03.2009 09:13:09 schrieb <Anonym>:
Ich habe noch ca.25000 Schulden.Habe seit 10 Jahren Lohnpfändung und bin geschieden.Möchte gerne in diesem Jahr wieder heiraten.Wie sieht das dann mit dem Pfändungsfreibetrag aus wir arbeiten beide.Mein Partner hätte dann Lohnsteuerklasse 3 ich 5 er verdient ca 1700 netto ich ca.1300.Wäre schön wenn sie mir die4se Frage beantworten könnten.Vielen Dank.

Am 12.03.2009 14:08:46 schrieb <Anonym>:
Hallo, verdiene 1.248.- Euro netto im hauptjob und 400.- Nebenverdienst. Auf ersten Job liegen zwei Pfändungen einmal mit 288.-Euro und einmal 136,26 Euro. Bleiben 810.- Euro. Der Dritte Gläubiger will an den Nebenverdienst ran. Jetzt wird was zusammen gerechnet/gelegt? Meine 1248.- und die 400.- Euro oder die 810.- und die 400.- Euro?
Denn die ersten beiden Pfändungen werden ja wohl nicht angerührt das es Unterhalt und eine andere Sache ist.

Am 02.03.2009 14:01:58 schrieb <Anonym>:
Hallo,

ich habe ein Kind, für das ich Unterhalt zahle - jedoch "nur" 200 Euro/Monat. Die Differenz in der Pfändungstabelle zwischen keinem- und einem Unterhaltsberechtigen ist 369,- Euro, also mehr, als ich tatsächlich für Unterhalt aufwenden muß. Was passiert mit den restlichen 169,- Euro?

Danke im Vorasu und viele Grüße

Am 25.02.2009 16:49:09 schrieb brianja:
Es kommt es darauf an, ob das Verfahren noch läuft oder Sie sich nach Beendigung des Verfahrens in der sog. Wohlverhaltensperiode befinden.

Im laufenden Insolvenzverfahren erhält der Treuhänder das Geld, d.h. er zieht es zur Insolvenzmasse und verteilt es dann an die Gläubiger.
Falls Sie jedoch Schulden beim Finanzamt haben, wird das damit verrechnet, d. h. das Finanzamt rechnet das auf und Sie erhalten auch wieder nichts.

Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens, in der sog. Wohlverhaltensperiode, erhalten Sie die Erstattung, es sei denn, das Finanzamt kann das aufrechnen.

Am 25.02.2009 16:25:57 schrieb <Anonym>:
Hallo... Bei mir läuft seit 3 Jahren eine private Insolvenz. Nun wollte ich mal fragen wenn ich einen Lohnsteuerjahreausgleich beim meinem Steuerberater einreiche ob ich das Geld dann bekomme oder ob es gleich zum Treuhänder übergeht?
Danke...

Am 23.02.2009 12:34:13 schrieb brianja:
Am 20.02.2009 08:25:38 schrieb <Anonym>:
<und würde jetzt gerne wissen, ob mit unterhaltspflichtige Person meine Tochter gemeint ist und ich <somit in der Tabelle bei bis 1069,99 und bei 1 Person gucken muss oder bei 0 Personen.
---------------

Gegenüber Kindern besteht eine Unterhaltspflicht (§ 1601 BGB: Unterhaltsverpflichtete: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.) Wenn Sie den Unterhalt tatsächlich leisten, wird das bei der Pfändung natürlich berücksichtigt.

Am 20.02.2009 08:25:38 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich lebe von meinem Mann getrennt und mit meiner 12 jährigen Tochter zusammen. Ich verdiene netto ca 1.065,00 € und würde jetzt gerne wissen, ob mit unterhaltspflichtige Person meine Tochter gemeint ist und ich somit in der Tabelle bei bis 1069,99 und bei 1 Person gucken muss oder bei 0 Personen.
Vielen Dank schon mal.

Am 19.02.2009 18:08:54 schrieb <Anonym>:
Hallo ich habe 3 Kinder, 2 aus erster Ehe und eins mit dem ich mit meiner neuen Ehefrau zusammen lebe. Von meinem Gehalt wird der UNterhalt für miene Kinder aus erster Ehe gepfändet. Ich verdiene 1747€ netto und mir werden 500€ vom Gehalt gepfändet. Gilt meine jetztige Ehefrau und mein Kind als 2 Unterhaltspflichtige Personen??? Wie viel darf denn nun laut der Tabelle gepfändet werden??? Wer kann mir weiter helfen???

Am 19.02.2009 10:50:46 schrieb <Anonym>:
Können die Einkommen auch dann zusammengelegt werden, wenn das Einkommen des Ehepartners nur minimal ist? Liegt das im Ermessen Vollstreckungsstelle?

Am 18.02.2009 11:26:37 schrieb brianja:
Zunächst einmal sind Sie Ihrer Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig. Das wird in der Pfändungstabelle berücksichtigt ("Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen"). Wenn Ihre Frau ein eigenes Einkommen hat, muss der Gläubiger beantragen, das zu berücksichtigen.

§ 850 c Abs. 4 ZPO:
"Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt;"

Am 17.02.2009 22:00:27 schrieb <Anonym>:
Kann der Gläubiger, zur Berechnung des pfändbaren Einkommens, die Zusammenlegung der Einkünfte beantragen? Ich erhalte eine Rente die höher ist als der nicht pfändbare Teil, meine Frau wenig über 500 Euro. Wenn ja, wie kann ich das verhindern?

Am 05.02.2009 16:31:55 schrieb brianja:
Bei zwei Arbeitseinkommen muss der Gläubiger die Zusammenrechnung beantragen. Der Pfändungsbetrag wird dann von diesem höheren Betrag berechnet.

Am 05.02.2009 13:55:30 schrieb <Anonym>:
Hallo,
ich bin berufstätig und liege mit meiném Gehalt etwas über der Pfändungsgrenze. Nun habe ich die Möglichkeit einen zweiten Job anzunehmen und muss hierzu einen Nebenverdienst angeben. Ist der Lohn auch komplett oder teilweise pfändbar?

Am 24.01.2009 12:04:14 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guten Tag.
Ich bin alleinerziehender Vater eines 12 jährigen Kindes. Z.Z. arbeite ich in Teilzeit und habe dabei ein Nettoeinkommen von 1032 &#8364;.
Dazu kommen Kindergeld und Kindergeldzuschuß in Höhe von 274 &#8364;.
Dh. damit bin ich bei rund 1300 &#8364; monatlich.
Meine Frage ist, wird das Kindergeld dem Einkommen zugerechnet, oder könnte ich um unter der Pfändungsfreigrenze zu bleiben bis 1350 &#8364; netto verdienen + Kindergeld ?
LG Peter

Am 15.01.2009 10:32:31 schrieb brianja:
Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen zählen die Personen, für die tatsächlich Unterhaltspflicht besteht und für die auch Unterhalt gezahlt wird. (s. a.: http://www.akademie.de/direkt?pid=28222) Auch ein auf der Lohnsteuerkarte mit 0,5 eingetragener Kinderfreibetrag bedeutet eine Unterhaltspflicht für eine Person.


Am 15.01.2009 09:49:46 schrieb <Anonym>:
Was ist, wenn auf der Lohnsteuerkarte nur 0,5 Kinder eingetragen sind? Gilt dann der selbe Freibetrag wie bei einem Kind?

Am 05.01.2009 11:20:47 schrieb brianja:
Das Pflegegeld ist als Sozialleistung eigentlich unpfändbar; wg. der Nachzahlung empfiehlt es sich, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php, ein insolvenzerfahrenes Anwaltsbüro hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235

Mit freundlichen Grüßen
B. Janßen
Redaktion akademie.de

Am 03.01.2009 01:04:08 schrieb <Anonym>:
habe auch eine frage.Bei mir startet erst in vielleicht ein paar Monaten die verb.Insolvenz.Ich habe ein Geistig behindertes Kind.nach 2jahren Kampf vorm Sozialgreicht bekomme ich bald stufe 1 für mein sohn(pflegegeld)Wirde das gepfändet.was ist wenn es vor dem Insolvenzgericht kommt(also die Nachzahlung vom Pflegegeld)?Ich brauche hier in der Whg einfach zuviele neue sachen auch kleidung usw.(lebe von ALG2)

Am 24.12.2008 11:58:08 schrieb <Anonym>:
HALLO!Ich hätte da mahl eine frage,bei 2200euro netto /uterhalt 1kind was würde mir im falle einer insolvenz im monat bleiben.Habe ca.35000euro schulden .Bin zwar bereit alles zu bezahlen,kommen jetzt aber alle auf einmahl 500,bank,300GV,260inkasso,miete telef usw.kann mir jemand einen rat geben wie ich die insolvenz vermeiden kann,war schon bei schuldnerberatung keinen termin seit 5 monaten,bank will jeden monat ihre 500euro haben aberder rest auch. nach allen abzügen bleiben mir im moment ca.400 euro zu wenig,bin für jeden ratschlag dankbar.

Am 08.12.2008 12:07:06 schrieb brianja:
Mehr zur Kontopfändung erfahren Sie in unserem Beitrag:
"Bei Kontopfändung richtig reagieren": http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962

"Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Bei einem Konto mit Arbeitseinkommen darf die Bank erst zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen. Das Konto ist in diesen 14 Tagen aber auch für den Schuldner gesperrt - seine Guthaben sind also eingefroren. In dieser Zeit fällige Daueraufträge wie Miete usw. werden nicht ausgeführt."

Eine Kontopfändung erlischt, wenn die Forderung erledigt ist, also bezahlt wurde. Es dauert allerdings in der Regel ein paar Tage, bis das Konto wieder freigegeben wird und Sie müssen mit der Kündigung des Dispo oder auch gleich der Kontoverbindung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
B. Janßen
Redaktion akademie.de

Am 07.12.2008 01:32:05 schrieb <Anonym>:
Hallo! Ich hab da mal ne Frage. Erlischt eigendlich eine Kontopfändung von einem Girokonto irgendwann. Danke im Vorraus.

Am 04.12.2008 21:12:16 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo, ich verdiene ca. 950 bis 1050 euro in monat. seit 4 jahren habe ich eine privatinsolvenz. was darf von meinen konto gepfändet werden (neue schulden)? über eine schnele antwort würde ich mich sehr freuen, danke.

Am 02.12.2008 15:28:32 schrieb Dietrich:
Bitte beachten Sie, dass die in der Tabelle enthaltenen Pfändungsfreigrenzen nicht für den Fall Unterhaltspflicht gilt - letztere liegt darunter.

Am 02.12.2008 08:45:09 schrieb <Anonym>:
Hallo L.G.

per "Ferndiagnose" können wir leider nicht viel sagen. Helfen bzw. beraten können Sie aber die Schuldnerberatungsstellen ( http://www.forum-schuldnerberatung.de/index.htm) - die sind aber meist ziemlich überlaufen. Oder Sie holen sich einen Beratungshilfeschein und gehen damit zu einem Anwalt, wie das geht, steht hier: http://www.akademie.de/direkt?pid=43395&tid=27962 .

Alles Gute
Simon Hengel
Redaktion akademie.de

Am 01.12.2008 20:29:33 schrieb <Anonym>:
Hallo! Ich habe mal eine Frage: Also, mein Lebensggefährte hat ein Einkommen von 1200 Euro netto. Er hat zwei Kinder mit seiner Exfrau. Daher hat er auch Unterhaltsschulden. Vor zwei Monaten hat er mit dem Jugendamt abgeklärt,dass er monatlich 240 Euro zahlt. Das war auch okay, aber jetzt kam zu seinem Chef ein Brief, von wegen, dass sein Lohn gepfändet wird und er nur noch 820 Euro hat. Das klappt aber alles nicht. Er zahlt Miete und Nebenkosten für unsere Wohnung. Ich lebe von Hartz IV Habe einen fast sechsjährigen Sohn. Da wir nun zusammen wohnen, kriege ich vom Amt schon Mal locker 150 Euro weniger, vomWohngeld ganz zu schweigen. Wenn die jetzt noch (diesen Monat zum ersten Mal) pfänden, bleibt uns ja garnichts mehr! Ist das denn so alles rechtens? Bitte um ganz schnelle Antwort!!!

Danke!

L.G.

Am 05.11.2008 21:23:06 schrieb <Anonym>:
Während des Insolvenzverfahrens darf Ihr Konto eigentlich nicht gepfändet werden, es sei denn, es handelt sich um neue Schulden.

Am 05.11.2008 20:05:29 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo, ich verdiene ca. 950 bis 1050 euro in monat. seit 4 jahren habe ich eine privatinsolvenz. was darf von meinen konto gefändet werden? über eine schnele antwort würde ich mich sehr freuen, danke.

Am 31.10.2008 08:43:17 schrieb <Anonym>:
Hallo, befinde mich seit gut einem Jahr in Privater Insolvenz, ich habe ein Kind was nicht bei mir lebt für das ich Unterhaltspflichtig bin. Meine Frage mein Insolvenzverwalter will jetzt auf einmal die Nachweise das ich im Letzten halben Jahr Kindergeldgezahlt habe, sonst müsste ich da ich 1300euro netto verdiehne für ein Halbes Jahr den Pfänbaren betrag nachzahlen.
Ist das tatsächlich so, denn einen Nachweis das ich gezahlt habe kann ich nicht erbringen!?
Danke für die Hilfe!

Am 29.10.2008 12:05:21 schrieb brianja:
zum Beitrag von <Anonym> am 28.10.2008 23:51:26:
Sie könnten auch erst einmal beispielsweise im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz?) versuchen, Ihre finanzielle Situation soweit "in den Griff" zu bekommen, dass keine Pfändungen mehr zu befürchten sind, bevor Sie sich selbständig machen.
Erfolgreich aus der Schuldenkrise: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962
Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php


Am 29.10.2008 11:16:10 schrieb <Anonym>:
Hallo,
allgemeine Pfändungsfreigrenzen für Selbstständige gibt es m. W. nicht. Lohn- und Gehaltspfändungen sind nur bei Arbeitnehmern möglich. "Vergütungen für Dienstleistungen" unterliegen grundsätzlich aber auch den Pfändungsschutzregelungen der §§ 850 sowie 850a bis 850i ZPO
http://bundesrecht.juris.de/zpo/__850.html
Bei Zwangsvollstreckungen müssen Sie ggf. Antrag auf Pfändungsschutz stellen und darin plausibel machen, dass Sie bei einer Pfändung Ihrer Einnahmen aus der Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Was tun bei tatsächlicher Kontenpfändung?"
http://www.akademie.de/direkt?pid=27976
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Am 28.10.2008 23:51:26 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich würde mich gerne Selbständig machen, gelten dann die gleichen Regelungen, oder darf man dann mehr verdienen, da man ja auch mehr Ausgaben hat? Oder ist das Pech für denjenigen? Danke JF

Am 28.10.2008 13:02:16 schrieb brianja:
Hallo Dani, bevor Sie die Ratenzahlung einstellen, sollten Sie sich unbedingt an eine Schuldnerberatung wenden. Dass das Gehalt Ihres Mannes nicht pfändbar ist, entbindet Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung; d. h. der Gläubiger wird versuchen, an sein Geld zu kommen. Wenn der Gerichtsvollzieher nichts pfänden konnte sowie Lohn- und Kontopfändungen erfolglos verlaufen sind, wird der Gläubiger die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ("Offenbarungseid") beantragen. Mehr zum Thema finden Sie auch in unserem Beitrag: "Eidesstattliche Versicherung - was tun?" (http://www.akademie.de/direkt?pid=27880).

Am 27.10.2008 20:08:06 schrieb <Anonym>:
halli hallo mein mann hatte eine lohnpfändung er verdient aber nur 1360 euro wir sind eine 4 köpfige famiele und und müssen jeden monat ein erate von 100 euro zahlen.dieses geld fehlt uns in unserer haushaltskasse. kann oder darf ich die raten zahlung einstellen.

mfg dani

Am 19.10.2008 17:29:29 schrieb <Anonym>:
Ich habe eine laufende Konto-Pfändung aus dem Jahr 08, die Beschlüsse von dem Amtsgericht schon alles erledigt, die höhe des monatlichen nicht Pfändbaren betrag ist bekannt, nun habe ich vom Finanzamt eine Einkommenserstattung von 2007 erhalten!! und aus Konto eingegangen , ist dieser Betrag auch Pfänungsfrei, oder muß erneut die prozedur zum Amt.Gericht...... und ein antrag gestellt werden,???
Danke. Pitchen76

Am 19.10.2008 14:35:23 schrieb <Anonym>:
hallo ich verdiene 1200€ netto im monat
nun habe ich eine lohnpfändung erhalten darin steht das mir vom nettolohn nur 700€ ausgezahlt würden,habe 2 unthaltspflichtige kinder die beiner ex frau leben bin neu verheiratet und es leben in der neuen gemeinschaft auch 2 kinder aber nicht meine eigenen,wenn ich nur 700€ bekomme muss ich mein job kündien da ich das nicht mehr machen kann

Am 30.09.2008 14:10:11 schrieb <Anonym>:
Selbständigkeit bei Privatinsolvenz?

Gelten dort andere Pfändungsgrenzen, wenn ja was muss ich beachten ....

Habe vor mir ein kleingewerbe anzumelden ...

Am 24.09.2008 19:26:50 schrieb <Anonym>:
Wir haben eine 20 jährige Tochter für die wir unterhaltsverpflichtet sind. Sie ist in der Ausbildung und bekommt Bafög das sie aber komplett für die Finanzierung ihrer Ausbildung benötigt.
FRAGE: Wird ihr Bafög bei unserem Verbraucherinsolvensverfahren als einkommen angerechnet?

Am 24.09.2008 11:21:04 schrieb <Anonym>:
Habe bisher aus meinem Netto-Einkommen laut Pfändungstabelle (bei 3 unterhaltspflichtigen Personen) 159,29 Euro an den Insolvenzverwalter überwiesen. Weil meine Probezeit vorbei ist, erhalte ich jetzt im September Urlaubsgeld. Die Nettoauszahlung wir voraussichtlich über 3020 Euro liegen. Muss ich jetzt die 375,29 + den 3020 Euro übersteigenden Betrag überweisen?

Am 23.09.2008 16:47:33 schrieb <Anonym>:
Hallo Ich habe mal eine Frage ich bin gerade in einer schulischen ausbildung und bekomme kein geld für die ausbildun ich bekommen halweisenrente von 154 euro und kindergeld von 154 euro ich wollte mir ein job suchen auf 400 euro basis leider bin ich in totalen schulden muss ich die privat insolvenz beaantragen. meine frage hierzu ich habe einen computer und den brauch ich weil ich meine hausaufgaben meistens aus dem internet was raus holen muss extra für die aufgaben. wird der compuer dann gepfändet er ist nicht gerade der neuste. Auch nicht mit flachbildschirm und sowas. Über eine antwort würde ich mich sehr freuen

Am 19.09.2008 09:08:28 schrieb <Anonym>:
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage und hoffe mir kann Jemand eine Antwort darauf geben. Ich bin erwerbstätig mit ca. 1300€ netto und lebe mit einen Mann zusammen der eine arbeitsamgeförderte Umschulung macht (ca. 650€). Jetzt wird es wohl darauf hinauslaufen dass mein Lebensgefährte Privatinsolvenz anmelden muss. Werde ich bzw. mein Gehalt mit veranschlagt? und was ist wenn wir wärend des gesamten Verfahrens heiraten würden?

Am 18.09.2008 21:45:18 schrieb <Anonym>:
Hallo
ich habe mal eine frage habe heute mein Kredit kündigung bekommen 43000 Euro (Lohnfändung) habe 3 unterhaltspflichtige personen verdiene 2500 Netto lt. Tabelle dürfen sie ca. 220 Euro pfänden
ich frage mich was hat die Bank davon hatte eine rate von 773 euro die ich eigentlich seit 2 mon. zahle nur davor hatte ich 3 mon. nicht gezahlt hatte mit der Bank gesprochen aber die wollen die rückstände auf einmal habe das kann ich nicht zahlen. Wie läuft das jetzt ab

Am 16.09.2008 17:56:07 schrieb <Anonym>:
Eine Nebenkostenerstattung ist kein Einkommen, damit gilt die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO) nicht.

Ob Sie das Geld behalten dürfen, hängt davon ab, ob das Insolvenzverfahren beendet ist:

Im eröffneten Insolvenzverfahren müssen Sie die Erstattung komplett abzuführen, da Massezuwachs. In der Wohlverhaltensphase können Sie die Erstattung behalten.

Am 15.09.2008 17:55:28 schrieb <Anonym>:
Hallo
Ich habe als monatliches Einkommen etwa 750 Euro Rente. Von meinem Vermieter bekomme ich 400 Euro Nebenkosten vom vergangenem Jahr zurück erstattet. Somit habe ich in diesem Monat 1150 Euro an " Einkommen ". Da mein Vermieter durch meinen Insolvebzverwalter über meine Privatinsolvenz in Kenntnis gesetzt wurde, hat mein Vermieter den gesammten Betrag an ein Insolvebzkonto überwiesen. Steht mir von den 400 Euro Nebenkostenzahlung ein nicht pfändbarer Anteil zu? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Am 13.09.2008 10:15:53 schrieb <Anonym>:
Meine Frau verdient 1.429 Euro und ich erhalte keinerlei Einkünfte. Wir befinden uns beide in Verbr.Insolv. Meine Frau bezahlt monatlich 37.05 Euro an den Inso. Anwalt.
Nun hätte ich die Chance einen 400 Euro-job (Minijob) anzunehmen.Werden diese in die Berechnung der monatlichen Zahlung anteilsmäßig eingerechnet? Wenn ja, wie berechnet man das?

Danke im Voraus

Am 10.09.2008 11:15:56 schrieb brianja:
Wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten, wird dieses in der Pfändungstabelle berücksichtigt. Der Gläubiger muss ggf. beantragen, das eigene Einkommen der Person, der Unterhalt gewährt wird, anzurechnen.

s. § 850 c Abs. 4 ZPO:
"Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt;"

Am 10.09.2008 10:55:14 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,
wann wird mir eine Unterhaltspflichtige Person angerechnet? Ich bin alleinerziehend, mein Sohn wird im Dez. 17 und hat jetzt mit seiner Ausbildung begonnen, lebt auch noch in meinem Haushalt. Aus beruflichen Gründen werde ich meinen jetzigen Wohnort verlassen müssen, mein Sohn wird jedoch (wg. Ausbildung) nicht mitkommen. Fällt er dann aus den Berechnungen raus?

Am 05.09.2008 07:18:41 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich habe Privat insolvenz beantragt und das ganze läuft schon ein Jahr, jetzt wird mir bis auf 1085 € alles was drüber geht vom Lohn abgezogen, mein mann ist arbeitslos und verdient nichts ist das ok?

Am 28.08.2008 17:43:04 schrieb brianja:
Kindesunterhalt und Kindergeld sind nicht pfändbar. Bei einem Nettolohn von 1.423 Euro und einer unterhaltspflichtigen Person sind laut Pfändungstabelle 32,05 Euro/Monat pfändbar. Darüber, was genau bei Ihnen gepfändet werden kann, kann Ihnen am besten eine Schuldnerberatungsstelle Auskunft geben. Eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php
Weitere Infos zur Lohnpfändung finden Sie auf akademie.de: http://www.akademie.de/direkt?pid=28200

Am 28.08.2008 17:11:38 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich lebe mit meinem Sohn (15j) alleine und Verdiene 1423 euro im Monat , Unterhalt für den Sohn sind 231 euro und Kindergeld dann nochmal 154 euro. Zum einen würde ich gerne wissen ob Unterhalt und Kindergeld gepfändet werden darf bzw mitgezählt wird und zum anderen möchte ich gerne was denn nun genau gepfändet werden kann bei mir(Laut Tabelle 32,05 euro) der Lohn von 1423 ist der Netto lohn.

Am 19.08.2008 16:11:31 schrieb brianja:
"Für Guthaben des Schuldners auf Sparbüchern, Tages-, Festgeld-, Bauspar- oder Wertpapierkonten, für Lebensversicherungen usw. existiert keinerlei Pfändungsschutz! Ein Pfändungsbeschluss für solche Konten führt dazu, dass bis zum Ausgleich der Forderung alle Guthaben vollständig abgeräumt werden.": http://www.akademie.de/direkt?pid=27974&tid=27962

Am 19.08.2008 12:42:34 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich würde gerne wissen wie und ob ich bei einer Kontopfändung das Sparbuch auch mit einem Beschluß etc. vom Gericht schützen lassen kann oder wie ich sonst mein Geld davon abheben kann und ob das überhaupt möglich ist ?!

Am 13.08.2008 16:53:33 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
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Am 11.08.2008 15:24:07 schrieb <Anonym>:
hallo
mein mann verdient 1300 euro auf die hand ich selber arbeite auf einen 2 euro job 14 stunden die woche nun kommt das jugend amt und will über 1200 euro haben bzw. haben jetzt 340 euro lohnpfändung gemacht dürfen die das wir haben nichts mehr den monat da ja laufende kosten auch noch da sind wie miete strom usw. bitte hilft mir ich bin am verzeifeln.
gruss conny

Am 08.08.2008 15:47:21 schrieb brianja:
Bei Pfändungen wg. Unterhaltsansprüchen gilt die Pfändungstabelle nicht. Ihnen ist genug für den notwendigen Lebensunterhalt zu belassen und zur Erfüllung Ihrer laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten. Bei der Berechnung kann Ihnen einen Schuldnerberatungsstelle helfen: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php oder ein auf Unterhaltsrecht spezialisierter Anwalt.

Am 08.08.2008 00:16:54 schrieb <Anonym>:
Kann mir jemand einen Rat geben? Habe ca. 1100 - 1200 € im Juli verdient und anfang juli eine EV abgegeben und trotzdem will das Jugendamt bei meinem Arbeitgeber meinen Lohn komplett pfänden! Haben Die das Recht dazualles einzunehmen? Warte jetzt schon über eine Woche auf mein Geld , mein Vermieter wartet auch nicht ewig habe nicht mal was um mir paar kerzen zu kaufen da ich meine Energiekosten auch nicht zahlen kann. Muß dazu sagen das ich mit meiner Ex ein gemeinsames konto hatten da ich viel auf montage war. geblieben ist mir nichts außer die Gewißheit das es ihrer Familie besser ging. durch die ganze lauferei (Behörden und Ämter) habe ich eins gelernt: sobald eine Frau auf die tränensäcke drückt hast du als Mann das Recht keine Rechte zu haben, es wird sofort auf Amazone umgeschalten ohne sich ein Vollständiges Bild zu machen. Für Ratschläge bin ich dankbar.

Am 04.08.2008 10:35:32 schrieb brianja:
Die Pfändungstabellen sind lt. § 850c Abs. 2a ZPO alle 2 Jahre anzupassen. Das Bundesministerium der Justiz gibt die maßgebenden Beträge im Bundesgesetzblatt bekannt. Am 22.1.07 gab die Bundesministerin für Justiz bekannt, dass die Pfändungsfreigrenzen vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2009 unverändert bleiben: Nach 850c Abs. 2a ZPO ändern sich die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser wurde jedoch nicht erhöht. Das bedeutet, dass auch die Pfändungsfreigrenzen nicht erhöhen wurden. Die nächste Anpassung erfolgt somit voraussichtlich zum 01.07.2009.

Am 03.08.2008 22:51:10 schrieb <Anonym>:
Alles wird teurer, Strom, Gas, Wasser. Gewerkschaften kämpfen für höhere Löhne und Gehälter. Wann wird die Pfändungstabelle angepasst? Gültig seit 2005 ??? Ich habe eine feste Arbeit und eine Sichere. Jeden Monat wird ein Teil meines Gehaltes einbehalten (nach Tabelle). Die 6 Jahre beiß ich mich durch aber es ist verdammt schwer nach Abzug von Miete usw. mit 250 Euro im Monat leben zu müssen. Von dem Geld muss ich in die Arbeit kommen, soll leben und anständig gekleidet sein. Die verdammte Tabelle MUSS angepasst werden und zwar schnellstens. Dass hier bei einigen Menschen kriminelle Gedanken aufkommen kann ich gut verstehen. Falls es jemand interessiert wie ich ins Insolvenz geraten bin? Weil ich gebürgt hatte.

Am 28.07.2008 17:44:59 schrieb <Anonym>:
Hallo zusammen, wer kann mir bitte folgende beantworten. Ist es rechterns das wenn ich unter der Pfändungsfreigrenze verdiehne, die erklärung an Eidestatt dem Gerichtsvollzieher abgeben zu müssen. Denn diese würde mich sofort in die Arbeitslosigkeit bringen, da ich Beruflich mit Bargeld zu tuen habe, darf mich der Arbeitgeber sofort kündigen. Somit müsste dann der Staat für mich aufkommen, nur um einen Gläubiger zu befriedigen. Heist es nicht Allgemeinwohl geht vor eigenwohl????

Am 28.07.2008 17:12:31 schrieb <Anonym>:
Montag, 28.07.2008

Hallo Wissende!

Ich verdiene knapp 4.300,00 netto. Seit April Pfändung beim Arbeitgeber und bei der Bank liegt vor von zukünftiger Exfrau für sich und 2 Kinder von 2.126,00 monatlich. Ich muss monatlich 805,00 Euro private Krankenversicherunh zahlen für mich und die zwei Kinder. Weiterhin eheprägende Darlehensraten für DHH von 1800,00 abzahlen die ich seit Auszug der zukünftigen Exfrau und der Kinder zum neuen Lebenspartner alleine bewohne. Im PfÜb wurde als Selbstbehalt 800,00 Euro angegeben.

Im Mai wurden mir nur noch 955,00 Euro vom Arbeitgeber ausbezahltt, da Pfändungen für April und Mai abgezogen wurden. Im Juni wurden mir 2.200,00 Euro auf das gepfändete Konto überwiesen.

Seit 4 Monaten kann ich die RAte für die DHH nicht bedienen. Seit 4 Monaten kann ich die Krankenkasse nicht bezahlen.

Die ec-Karte wurde gesperrt, alle Daueraufträge gelöscht und alle Einzugsermächtigungen werden nicht mehr ausgeführt.

Was ist pfändungsfrei bei meinem Einkommen. Habe sonst niemandem gegenüber unterhaltsverspflichtungen ausser der zukünftigen Ex und den Kindern.

Bitte keine Verurteilungen: Zukünftige Ex hat mich monatelang betrogen und belogen und weiter auf meine Kosten gelebt. Als das Fremdgehen nicht mehr zu verheimlichen war, habe ich klare Verhältnisse geschaffen und bin in den Keller meines eigenen Hauses gezogen. Erst sechs Monate später ist die "Gute" zum neuen Lover gezogen und hat meine Kinder mitgenommen. Trennungsjahr wurde von mir wegen meiner Gutmütigkeit vor Gericht auf den Auszugstag gelegt, damit endlich ein Scheidungstermin ergehen konnte. Ergebnis. Scheidungstermin im April wurde von der "Guten" mit Anträgen belegt, dass nicht geschieden werden konnte und dann habe ich nur den TRENNUNGS-Unterhalt gestoppt.Für die Kinder etc. habe ich ganz normal weiter gezahlt. Aber seit April pfändet die "Gute" einfach ALLES was sie kreigen kann.

Sie hat sich von mir getrennt, aber längst nicht von meinem Geldbeutel.

Ich wehre mich gegen so viel Ungerechtigkeit. Wird da Ja-Wort so bestraft. ich bereue es geheiratet zu haben. ich habe einen gültigen Ehevetrag, aber das interessiert nicht einmal das Gericht. Die "Gute" stellt einfach einen Antrag nach dem anderen... um so länger TRENNUNGS_Unterhalt zu kassieren, denn Scheidungsfolgeunterhalt steht ihr nicht zu.

Wenn Unrecht zu Recht wird - wird Widerstand zur Pflicht.
ihr falsch Seitdem "verschleppt" die "Gute" die Scheidung.

Nun wurde mir im Mai

Am 26.07.2008 14:25:59 schrieb <Anonym>:
Hallo,
habe ein Problem, bin in Privatinsolvenz und bin getrenntlebend. Mein Sohn ,l4 Jahre alt, lebt bei mir. Allerdings ist auf der Steuerkarte nur 1/2 kind eingetragen, mein Mann zahlt auch Unterhalt für seinen Sohn.Mein Insolvenzvervalter sagt nun ich dürfte nicht mehr als 1000€ netto im Monat verdienen sonst würde gepfändet!!! Ich verdiene aber 1300€ netto, dürfen die 300€ gepfändet werden?

Am 16.07.2008 14:08:48 schrieb brianja:
Hallo Herr Ochs, die Pfändungstabelle gilt selbstverständlich auch in Bayern! Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, und zwar in § 850c: http://www.bundesrecht.juris.de/zpo/__850c.html:

Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es ... nicht mehr als 985,15 Euro monatlich, 226,72 Euro wöchentlich oder 45,34 Euro täglich beträgt. Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten... Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist, auf bis zu 2.182,15 Euro monatlich.

Schönen Gruß
B. Janßen
Online-Redaktion
akademie.de

Am 16.07.2008 12:46:33 schrieb <Anonym>:
Wichtig: EILT

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe gestern einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu meinem Arbeitgeber bekommen. Ich verdiene aber nur Netto 930,00 €, und meine Ehefrau bezieht ALG 1 in Höhe von 537,00 €. un meine Frage. Darf mir überhaupt was gepfändet werden, und wenn ja, wieviel. Ich habe eine Miete in Höhe von 413,00 € zu zahlen. Und, glit Ihre Tabelle für ganz Deutschland, oder hat Bayern eine eigene Tabelle. Sollte es diese geben, bitte ich Sie um den entsprechenden Link dazu.
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort von Ihnen, da mir der erste Pfändungsbetrag beriets zum nächsten ersten abgezogen werden soll.
Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüssen

Armin Ochs

Am 22.06.2008 12:21:23 schrieb <Anonym>:
ich war mal selbstständig vor,aber seit 6 jahren nicht mehr. auf einmal bekomme ich ein
schreiben von einer genossenschaft das ich noch beiträge schulde.1361.oo€ von 2001.
und jetzt kommt es. ich habe nie eine mahnung bekommen nichts und nie. und auf einmal
wollen die 3149.00€ haben, nach 7 jahren und haben meinen arbeitgeber angewiesen die
rückstände mir vom gehalt abzuziehen. dürfen die das oder ist es besser mir ein anwalt zu nehmen. lohnt sich der aufwand und habe ich chancen dagegen einspruch zu erheben?

Am 31.05.2008 21:56:42 schrieb <Anonym>:
Hallo,
vermutlich werde ich vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen.
Meine zu erwartende Rente wird etwa bei 1600 Euro liegen.
Meine Ehefrau ist halbtags beschäftigt und verdient ca. 600 Euro.
Mit 2200 Euro könnte man gut auskommen, wären da nicht Darlehen in Höhe von etwa montlich 1200 Euro zurückzuzahlen.
Desweiteren müsste ich von meiner Rente etwa 150 Euro für meine private Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen.
Die Restschuldversicherung würde zwar bei Arbeitsunfähigkeit die Raten übernehemen, meines Wissens aber nicht beim vorzeitigen Eitritt in die Rente.
Wenn dem tatsächlich so ist, habe ich ein großes finanzielles Problem.
Wie hoch wäre dann der max. pfändbare Betrag ?

Am 31.05.2008 17:47:39 schrieb <Anonym>:
Hallo,

mein Sohn(18 J.) noch Gymnasialschüler, hat bereits imletzten Jahr auf einen Teil seines Kindesunterhaltes vomVater verzichtet, damit Dieser weiterhin sein haus finanzieren kann. Leider kommt der Vater trotzdem seinen Unterhaltspflichten schon seit Monaten nicht mehr nach.
Aus diesem Grund hat mein Sohn jetzt den vollstreckbaren Titel dem Gerichtsvollztieher übergeben und auch um Kontopfändung gebeten. Der Vater hat bereits mehrfach damit gedroht eine Privatinsolvenz abzugeben, damit er keinen Kindesunterhalt mehr bezahlen muss. Für mich stellt sich daher die Frage, ob bei einer Privatinsolvenz auch kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss und ob ich, als Mutter, somit dann auch für die Finanzierung des angestrebten Studiums allein verantwortlich bin? Außer meinem Sohn gibt es übrigens keine weiteren Unterhaltsberechtigten Personen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

MfG

Am 16.05.2008 22:41:36 schrieb <Anonym>:
Hallo, wollte mal wissen wenn ich 1.600 Euro verdiene, bin alleinerziehend, meine beiden Kinder 8 und 10 Jahre bekommen 308 Euro Kindergeld und 454 Euro vom Vater Unterhalt - jetzt ziehe ich mit meinem neuem Partner, der auch Geld verdient zusammen. Beim Haus mit einer Schuld von ca. 140.000 EURO muss wohl in die Zwangsversteigerung. Was kann man mir pfänden? Kann man auch Geld von meinem neuen Partner pfänden? Vielen Dank für eine Antwort!

Am 07.05.2008 15:39:01 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Was darf bei eine Privatinsolvenz gepfändert werden,
wenn mann mit Frau und ein Kind lebt.
Mann meldet Insolvenz
Frau verdient ca. 500 € netto.
Mann ca. 1600 € netto.
Welche gehalt darf gepfädert werden und in welcher höhe?
Beide haben gemeinsamme Konto.
kann der gemeinsamme Konto gepfändert werden ?
Private PKW von ca. 9000 € ist auf die Eherfrau zugelassen.
darft das PKW gepfändert werden ?
Kann sacheigentum gepfändert werden.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich sehr und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

S.V

Am 04.05.2008 13:30:25 schrieb <Anonym>:
hallo

ich bräuchte mal eure hilfe bzw ein paar infos...

also ich stehe in arbeit und verdiene ca 1400 euro netto.-bin verheiratet und meine frau ist rentnerin(ca 800 euro rente)..

meine insolvenz beginnt in ca 3 wochen.ich gebe ja dann den pfändbarenteil von meinem gehalt an den insolvenzverwalter ab...

meine frage ist nun die:

ich hatte einen arbeitsunfall und es wird jetzt ein rentengutachten durch die bg gemacht bei mir...
und es sieht so aus das ich eine verletztenrente bekomme nachdem das insolvenzverfahren begonnen hat.

muß ich diese verletztenrente nachträglich dem insolvenzverwalter melden? bzw kann man mir diese rente auch wegnehmen? oder darf ich diese dann behalten wenn sie gezahlt wird?ich zahl ja dann auch schon von meinem gehalt meine schulden ab gruebel

für infos wäre ich sehr dankbar

lg markus

Am 04.05.2008 10:55:11 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, ich bin in einer Privatinsolvenz und arbeite der Zeit als Kraftfahrer. Ich weiß jetzt zwar durch den Gehaltsrechner was ich Netto raus habe, aber was ist mit meinen Spesen die ich bekomme, bekommt mein Insolvenzverwalter davon auch noch was ab?????

Am 29.04.2008 14:32:23 schrieb <Anonym>:

"Habe heute die Zustellungsurkunde für eine Kontenpfändung erhalten.Muß aber dazu sagen,daß ich am 13.02.08 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.Darf mein Konto trotzdem gepfändet werden?Bitte um schnelle Antwort."

na klar:

"Konto-Pfändung
Schuldner in Pfändung können sich über diese automatische "Gehaltserhöhung" freuen. Wird der Schuldner jedoch über das Girokonto und nicht direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss der Schuldner zunächst beim Gericht beantragen, dass die erhöhten Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005 bei der Pfändung seines Kontos berücksichtigt werden."

Also schnellst möglich zum Amtsgericht (wo auch der Gerichtsvollzieher sitzt, bei dem der Offenbahrungseid geleistet wurde)!!!
Pfändungsfreigrenze beantragen.
Mit dem Schreiben (Pfändungsfreigrenze)schleunigst zur Bank.(Die Bank bekommt ja auch nur ein Schreiben vom Gericht, wonach sie gesetzlich verplichtet ist das Konto zu sperren) Weil Kontosperrung bis zur Freigrenze aufgehoben werden muss! Sonst Kontosperrung bis zur Bezahlung der Schuld.


Am 29.04.2008 13:54:58 schrieb brianja:
Der Zweck der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist es gerade, dass Ihre Gläubiger erfahren, über welches Vermögen, also auch über welche Bankverbindung Sie verfügen. Sie versichern an Eides statt, dass das Vermögensverzeichnis, das Sie abgegeben haben, richtig und vollständig ist. Dadurch erhalten die Gläubiger Aufschluss über etwaige Pfändungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen zur Kontopfändung erhalten Sie im Beitrag: Bei Kontopfändung richtig reagieren:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962

Am 29.04.2008 12:48:24 schrieb <Anonym>:
Habe heute die Zustellungsurkunde für eine Kontenpfändung erhalten.Muß aber dazu sagen,daß ich am 13.02.08 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.Darf mein Konto trotzdem gepfändet werden?Bitte um schnelle Antwort.

Am 24.04.2008 10:40:54 schrieb brianja:
Ob Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, hängt davon ab, ob Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben: http://www.akademie.de/direkt?pid=34323&tid=13080. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllen, also in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de. Informationen zu "Hartz IV" erhalten Sie in unserem Beitrag: http://www.akademie.de/direkt?pid=23252&tid=11598, ebenfalls bei der arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf) oder auch hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de.

Am 23.04.2008 17:51:50 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
ich bin selbstständig, muss wahrscheinlich insolvenz anmelden. Kann mir jemand sagen, ob mir nach der insolvenz Arbeitslosengeld zusteht, oder wovon soll man künftig leben?

Am 23.04.2008 12:21:15 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
ich bin ab Mai wieder arbeitssuchend und bekomme ca. 340 Euro monatlich,ist mein Mann mir dann wieder Unterhaltsverpflichtet?

Am 22.04.2008 18:12:08 schrieb <Anonym>:
Vermögenswirksamen Leistungen, also die Beiträge selbst, sind unpfändbar; allerdings kann der VL-Vertrag gepfändet werden, wenn es zur Auszahlung kommt (z. B. nach 7 Jahren). s.
http://www.akademie.de/direkt?pid=28222&tid=27962

Am 22.04.2008 15:05:15 schrieb <Anonym>:
Kann mir jemand sagen ob bei einer Pfändung bzw. Eidesstattlichen Versicherung ein bestehender VL-Vertrag gepfändet werden kann.

Am 21.04.2008 16:59:02 schrieb brianja:
Im Beitrag "Das Verfahren zur Restschuldbefreiung und mögliche Versagungsgründe: Ihre Rechte als Gläubiger" (http://www.akademie.de/direkt?pid=48223&tid=41923) können Sie nachlesen,
was Sie als Gläubiger tun können, wenn Ihr Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstrebt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de

Am 21.04.2008 16:51:04 schrieb <Anonym>:
Ich habe Geld verborgt und bekomme es nicht zurück. Er geht jetzt ins Privatinsolvenz. Durch die Privatinsolvenz komme ich in große finanzielle Schwierigkeiten.Ich kann meine eigenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ich muss deswegen auf mein Haus einen zusätzlichen Kredit neben meiner Hypothek aufnehmen. Kann ich verhindern, dass er sich auf meine Kosten saniert?

Am 21.04.2008 16:25:22 schrieb brianja:
Die aktuelle monatliche Pfändungsfreigrenze beträgt 989,99 Euro, bei keiner Unterhaltspflicht. Unterschiede zwischen Ost und West gibt es dabei nicht mehr.

Am 21.04.2008 15:52:49 schrieb <Anonym>:
Wie hoch ist die Pfändungsgrenze bei einer Person? Gibt es Unterschiede zwischen Ost und West? Wenn einer aus Ost in West arbeitet, liegt die Pfändungsgrenze auch bei 890 €?

Am 21.04.2008 15:46:58 schrieb <Anonym>:
Hat auch jemand an die Gläubiger gedacht? Ich habe einem Bekannten Geld geborgt. Er zahlt nichts zurück. Jetzt geht er in Privatinsolvenz. Und ich muss zusehen, wie ich klar komme. Das Gesetz finde ich ungerecht.

Am 15.04.2008 17:51:10 schrieb <Anonym>:
ich verdiene 1664,00 netto,
zahle unterhalt an meine zwei kinder

gelten meine kinder dann bei der berechnung als unterhaltspflichtig oder nicht?
danke im voraus

Am 15.04.2008 17:49:51 schrieb <Anonym>:
ich verdiene 1664,00 netto,
zahle unterhalt an meine zwei kinder

gelten meine kinder dann bei der berechnung als unterhaltspflichtig oder nicht?
danke im voraus

Am 15.04.2008 14:59:47 schrieb brianja:
Während einer Privatinsolvenz ist im Falle einer Erbschaft grundsätzlich die Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben, s. § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Obliegenheiten des Schuldners). Sie sollten unverzüglich Ihrem Treuhänder mitteilen, dass Sie geerbt haben.

Am 15.04.2008 13:44:05 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich bin seit 2006 in Privatinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung!
Ich habe 250,00€ als Mitglied einer BG der Arge in einer Lebensgemeinschaft. Im November 2007 ist meine Mam verstorben und hinterläßt mir ein Guthaben mit 5000,00€ und Miet-, Sozialversicherungs- und Nebenkostenschulden. Frage kann ich die Schulden begleichen und gehört der Rest von ca. 3000,00€ mir, oder muß ich diese Angelegenheit meinen Insolvenzverwalter überlassen?
Ich muß vierteljährlich rechenschaft über mein Einkommen abgeben z.Z. monatl. 250,00€.
Mfg.

Am 14.04.2008 18:12:57 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich habe eine Kontopfändung.Mein 16 Jähriger Sohn hat ein Konto von dem ich jetzt meine Überweisungen tätige.Jetzt hat die Bank gesagt das das nicht ginge! Stimmt das??

Am 08.04.2008 21:29:06 schrieb <Anonym>:
Wir haben auch eine Frage:
Ich habe Schulden aus meiner ersten Ehe. Ich habe schon einmal die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Nun steht der Gerichtsvollzieher wieder vor meiner Tür. Ich bin nun wieder verheiratet und habe mit meinem jetztigen Mann zwei Kinder. Kann etwas aus unser gemeinsam eingerichteten Wohnung gepfändet werden und wo werden die Kinder zur Berechnung der Freigrenze angerechnet.Ich habe ein eigenes Einkommen.

Am 17.03.2008 22:46:17 schrieb <Anonym>:
Grundsätzlich sind Sozialleistugen innerhalb von 7 Tagen nach Zahlung pfändungsfrei. Für die Gehltszahlungen rate ich an dringend beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungsschutz gemäß § 850 ff. ZPO zu beabtragen, Dann kann nichts passieren.

Am 05.03.2008 20:53:46 schrieb <Anonym>:
Hallo.ich habe da mal eine frage.ic habe eine pfändung auf dem kto.wir sind 2erw&3kinder)ich arbeite zwar aber wir bekommen zusammen noch anteilig alg2.wie komm ich an meinen lohn ran?bitte dringend um rückantwort.danke

Am 04.03.2008 15:24:20 schrieb brianja:
Wenn Sie über eigenes Einkommen verfügen, kann der pfändende Gläubiger beantragen, dass Sie bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens Ihres Mannes zumindest teilweise nicht mehr berücksichtigt werden (850c Abs. 4 ZPO).

Am 04.03.2008 14:32:53 schrieb <Anonym>:
Hallo! Habe eine Frage: Mein Mann verdient ca. 1600 Euro netto, wir haben zwei Kinder. Wie sieht es aus, wenn ich jetzt auf 400-Euro-Basis arbeiten gehe, wird alles über 1779 Euro gepfändet? Oder wird so gerechnet, dass mein Mann 2 unterhaltspflichtige Personen hat und ich für mich selbst verantwortlich bin?

Am 26.02.2008 23:03:47 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, zählen Spesen( Fahrtkosten vom Arbeitgeber) auch mit zum pfändbaren Anteil bei Privatinsolvenz? 5 Personenhaushalt.danke

Am 24.02.2008 11:00:07 schrieb <Anonym>:
Dürfen wir bei Privatinsolvenz über ein Schmerzensgeld für unseren Sohn ( 5 Jahre alt) frei verfügen?

Am 20.02.2008 18:02:29 schrieb <Anonym>:
Sie sollten zunächst natürlich versuchen, sich mit dem pfändenden Gläubiger dahingehend zu einigen, dass er die Kontopfändung aufhebt, z. B. durch Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Die Pfändungsfreigrenzen gelten nicht für Selbstständige; mit der geplanten Einführung des P-Kontos würde erstmalig auch für die Konten von Selbstständigen ein Pfändungsschutz eingeführt. Wenn Ihr Lebensbedarf gefährdet ist, können Sie die Freigabe des für Sie und Ihre Kinder notwendigen Unterhalts beim Amtsgericht beantragen (s. § 850i).

Bei drohender oder bereits vorhandener Zahlungsunfähigkeit sollten Sie baldmöglichst eine Schuldnerberatung bzw. einen kompetenten Anwalt aufsuchen, um ggf. ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Ihr Angestellter könnte dann Konkursausfallgeld beantragen.

Genauere Informationen dazu finden Sie hier: Was tun bei tatsächlicher Kontenpfändung? (http://www.akademie.de/direkt?pid=27976) bzw. hier:
Drohende Zahlungsunfähigkeit? Handeln statt hadern! (http://www.akademie.de/direkt?pid=48162)




Am 18.02.2008 18:04:43 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich bin selbstständig und habe einen Angestellten. Nun habe ich eine Kontopfändung bekommen. Ich habe 3 Kleinkinder. Inwieweit komme ich an das Geld zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Gehalt und Steuern, neben meiner Pfändungsgrenze?

Am 15.02.2008 21:06:40 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich habe eine Frage wenn die Agentur für Arbeit eine Kontopfändung veranlasst, auf der alle Ein- und Ausgänge sind.
ist dass rechtens? Somit kommt man aus der Schuldenspirale nicht mehr raus.

Am 07.02.2008 16:17:03 schrieb brianja:
Grundsätzlich zählen bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen alle Personen, für die tatsächlich Unterhaltspflicht besteht und für die auch Unterhalt gezahlt wird (s. http://www.akademie.de/direkt?pid=28222). 850c Abs. 4 ZPO besagt:
"Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt". In welchem Umfang Ihr Einkommen zu berücksichtigen ist, ist strittig, dafür gibt es keine festen Grenzen.
Da Ihr Mann bereits im Insolvenzverfahren ist, müsste der Treuhänder Ihnen genauer Auskunft darüber geben können.

Am 07.02.2008 14:56:10 schrieb <Anonym>:
Hallo,wir sind schon im insolvenzverfahren,meine Frage :wir sind verheiratet haben ein Kind und ich habe einen Minijob,mein Mann verdient 1700€ netto,gelte ich auch als unterhaltspflichtige Person oder nur unser Kind ? es geht um die Pfändungsgrundlage für den Lohn meines Mannes,hat er eine oder zwei Unterhaltspflichtige personen?

Am 06.02.2008 12:13:41 schrieb _simon:
an meinen Vorredner: Lesen Sie sich doch mal den Beitrag "Erfolgreich aus der Schuldenkrise: Anwalt hilft mit Schuldnerberatung und Rechtshilfe bei Gläubigervergleich und Insolvenz" http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962 durch - Sie haben vermutlich Anspruch auf einen Beratungshilfeschein. Eine andere Möglichkeit: Schuldnerberatungsstellen, diese haben allerdings oft längere Wartefristen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php

Ich wünsche Ihnen alles Gute, werfen Sie nicht die Flinte ins Korn - mit fachkundiger Beratung werden Sie bestimmt sehen, dass es einen Weg gibt, der aus dem Schlamassel herausführt, auch wenn er nicht einfach ist.

Simon Hengel
Redaktion akademie.de

Am 05.02.2008 16:27:57 schrieb <Anonym>:
Hallo
Ich bin verheiratet habe selbst 2 Kinder im Haushalt.Aus einer damaligen Beziehung gehen noch 2 Kinder hervor.
Meine damalige stimmte bei einen Kind (99)der Vaterschaftsanerkennung nicht zu.Diese habe ich dann wiederrufen.Seit 2005 besteht Urteil rechtskräftig Vaterschaft.
Mein Problem jetzt ist ich verdiene monatl.1536 Euro netto für einen 4 Personen Haushalt.Drücke 2 mal 175 Euro Unterhalt Mangelfallberechnung ab.
Finanziell geht es mir sehr schlecht,und hatte heute Besuch vom Gerichtsvollzieher der vor 2005 Unterhaltskosten haben will.
Dieser drohte mir heut schon mit eidesstaatlicher Versicherung.
Das dürfte dann mein persönlicher Untergang sein,da ich 2005 auch Eigenheim gegründet habe -Verschuldet ohne Ende.
Wie sollte ich nun vorgehen??
Oder ist es defenetiv so das ich mir gleich den Strick nehmen kann,da ich dies alles gar nicht bremsen oder aufhalten kann??
Kann mir jemand einen Rat geben??Dieser sollte natürlich gesetzlich auch umzusetzen sein
danke

Am 28.01.2008 10:51:35 schrieb brianja:
Wenn Sozialleistung auf das Konto eingehen, können Sie in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang darüber verfügen. (s. dazu auch den Beitrag: Was tun bei tatsächlicher Kontenpfändung? http://www.akademie.de/direkt?pid=27976&tid=27962)

Sie müssen also der Bank gegenüber nachweisen, dass es sich um Sozialleistungen handelt, also die entsprechenden Belege, wie z. B. den Hartz-IV-Bescheid, bei der Bank vorlegen. Die Bank muss das Geld dann auszahlen. Nach 7 Tagen wird das Geld allerdings an den Gläubiger überwiesen.

Zudem besteht die Gefahr, dass die Bank Ihnen das Konto kündigt. Wie Sie gegen die Kündigung ihres Girokontos durch die Bank vorgehen oder ein anderes Konto bei einer anderen Bank trotz Schufa-Eintrag erhalten können, erfahren Sie im Info-Paket Girokonto: Was tun bei Kündigung oder Verweigerung durch die Bank (http://www.akademie.de/direkt?pid=27952&tid=27962).

Sie sollten sich schnellstmöglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um die Kontopfändung aufzuheben. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen sicher dabei helfen, mit dem Gläubiger zu verhandeln; Adressen von Schuldnerberatungen finden Sie z. B. hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php

Am 28.01.2008 00:46:13 schrieb <Anonym>:
hallo,ich nochmal...ich möchte sie bitten das sie uns schnell antworten,da wir uns montag schon um alles kümmern wollen...vielen dank im vorraus.Lg D

Am 28.01.2008 00:40:31 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,meine Frage...hab eine rechnung von 2700euro zu begleichen und nun wollen die mein konto pfänden.problem ist das unser familien einkommen alles auf mein konto geht und mein freund sein konto leer steht.wir bekomm rund 1200euro hartz4,300 erziehungsgeld und 308 kindergeld.mein freund zählt bei mir mit im hatz4.was wäre da pfändbar.an wenn müssen wir uns jetz zuerst wenden?gläubiger oder amtsgericht?bitte helfen sie uns.wir wissen echt nicht mehr weiter...danke D

Am 25.01.2008 16:46:35 schrieb brianja:
<zitat>
ich verdiene Momentan ca. 1500,- netto und jetzt werde ich warscheinlich die eidestatliche Versicherung abgeben müssen. Desweitern erwarte ich im April mein erstes kind, ich lebe mit meiner verlobten in einem Haushalt. Das bedeutet, momentan sind wir zwei personen und ab April 3 Personen, wie viel kann mir definitiv gepfändet werden.
----------------------
Bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind und der Mutter des Kindes kann ich Ihnen nur raten, sich schleunigst an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden und die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens in Betracht zu ziehen, damit Sie zukünfig in der Lage sind, Ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.

Unterhaltspflicht besteht auch gegenüber eingetragenen Lebenspartnern oder einem nicht verheirateten Elternteil, das ein Kind bis zum dritten Lebensjahr betreut. (s. http://www.akademie.de/direkt?pid=28222&tid=27962)

Bei Unterhaltspflicht für zwei Personen wäre bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro nichts pfändbar.

Am 25.01.2008 15:29:50 schrieb <Anonym>:
Hallo an die Birne die am 19.01.08`um 5:28 sein blöden Kommemtar abgegeben hat.Es gibt mehr als genug Menschen die durch anderer Profitgier und Egoismus in solche Notlagen geraten sind.Wahrscheinlich bist du auch so einer von denen,die absolut Realitätsfremd sind.Es kann ja wohl nicht sein wenn jemand sein Job verliert (unverschuldet)und er seine Raten nicht mehrzahlen kann,von so einem Möchtegern so defarmiert wird.Diese Leute haben sicher nicht darum gebeten das es ihnen so mies geht.Ich kann mir gut vorstellen das die Meisten alles versuchen, um aus der Miesere rauszukommen.Ich wünsche niemanden was schlechtes aber solche Dödels wie du,sollten so auf den Arsch fallen,so das sie sich nicht mehr erholen. Schön Tag noch!!!

Am 24.01.2008 08:59:04 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Schönen guten Tag ich verdiene Momentan ca. 1500,- netto und jetzt werde ich warscheinlich die eidestatliche Versicherung abgeben müssen. Desweitern erwarte ich im April mein erstes kind, ich lebe mit meiner verlobten in einem Haushalt. Das bbedeutet, momentan sind wir zwei personen und ab April 3 Personen, wie viel kann mir definitiv gepfändet werden.
Danke für Ihre ANtwort

Am 22.01.2008 17:47:22 schrieb <Anonym>:
Selbstverständlich müssen Sie bei einer Privatinsolvenz Unterhalt zahlen. Gerade durch ein Insolvenzverfahren erhalten Sie ja wieder die Möglichkeit, Ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, weshalb ein Insolvenzverfahren gerade im Fall von Unterhaltsverpflichtungen angeraten ist. Insbesondere, da gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht besteht. Bei einer Unterhaltspflicht für 1 Kind wäre bei Ihnen vermutlich nichts pfändbar. Grundsätzlich berechnet sich der Unterhalt für minderjährige Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle, die Höhe hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab. Wenn Sie erwerbstätig sind, muss Ihnen ein sogenannter Mindestselbstbehalt verbleiben, der bei ca. 890 Euro liegt. Genauere Auskünfte kann Ihnen ein Schuldnerberater oder auf das Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt geben.
Die Adressen von Schuldnerberatungen in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.
Ein in Insolvenz- und Pfändungsfragen sehr guter Anwalt ist z. B. RA Heckmann: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&amp;tid=27962.

Am 22.01.2008 15:47:12 schrieb <Anonym>:
Hallo.
Eine frage habe schulden leider zu viele und denke über eine private Insolvenz nach.
Und ich bekomme jetzt 1060 Euro netto und habe ein Kind die 7 Jahre alt und lebe aber alleine
Bin ledig und muss
Bei einer privaten Insolvenz noch unterhalt zahlen oder wie verhalt sich das?
Vielen dank schon mal für die antwort.

Am 19.01.2008 05:28:07 schrieb <Anonym>:
Hallo ,

eine sehr gute Seite interessant fand ich den beitrag ---Am 30.11.2007 00:07:27 schrieb <Anonym>---Mann, ich verstehe nicht wie es sein kann, das man ein Insolvenzverfahren einfach so machen kann. Da kann ich gut verstehen das man Schulden macht,zurückzahlen tun ja nur die Dummen. Leute mit Schulden find ich echt nicht arm, sind ja selber Schuld an ihrer Misere. Nie zurückstecken wollen, das neuste Auto muss her und auch immer noch das neueste Handy dazu,...usw. Ja, ich habe das Recht mich darüber zu beschweren, denn schluss endlich trifft es wieder den fleissigen kleinen Arbeiter. Denn wenn ein Gläubiger nur einen kleinen Teil von dem austehenden Geld zurückbekommt,muss er den Verlust eben wieder wo anders wett machen, und zwar bei seinen Mitarbeitern. Ich verdiene mein Geld schwer,mit körperlicher Arbeit wo viel Blut und Schweiss fliesst, und bin nicht gewillt einen Teil(auch wenn nur ein bruchtteil) meines Geldes für solche Leute zu opfern.

Gegen Arbeitslose hab ich nix,sofern sie einen guten Grund haben zuhause zu bleiben,ausserdem zahlt man ja auch genügend Steuern für den Fall, das man mal ein paar Monate keine Arbeit hat oder findet.
---


ich stimme zu das es zu viele gibt die unbedacht schulden machen und die grenze nicht ziehen. und nicht jeder ist unverschuldet an dem was ist, ich bekam eine arbeit(öffentlicher dienst),hatte mir ein auto gekauft,nicht teuer,ein kleiner kredit,bin noch jung habe immer gezahlt und bin schwer erkrankt und bekomme kein geld das ausreicht die forderungen zu begleichen und bin bald rentner mit 30. ,ich habe natürlich eine restschuldversicherung abgeschlossen,aber das ist ein kampf mit denen. ich würde sofort wieder arbeiten und alles zaheln,das auto gab ich schon ab,und eine insolvenz ist eine gute lösung denn man muss ja auch mal bedenken was es bedeutet 30 jahre ,oder jetzt wohl 27,schuldner zu sein,es gibt genug menschen die sich das leben nehmen und keinen ausweg mehr sehen,daher ist eine inso eine gute hilfe,aber und das stimmt,sie sollte wohl überlegt sein

Am 18.01.2008 09:57:29 schrieb <Anonym>:
Ich bin geschätsführender Gesellschafter in einer oHG und daher selbständig.
Gelten für mich bei einem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss die gleichen Pfändungsfreibeträge wie bei einem Angestellten ?

Am 16.01.2008 08:37:51 schrieb <Anonym>:
Frage zur pfändbare und unpfändbare Zusatzvergütungen. Ich bin ausländische Arbeitnehmer in Deutschland und bekomme eine Auslandszulage. Es steht geschrieben das Aufwandsentschädigungen uns sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen nicht pfändbar sind, hat Jemand Erfahrung damit und stimmt dieses und ist eine Auslandszulage vergleichbar mit Zulage für auswärtige Beschäftigung?

Am 15.01.2008 13:11:29 schrieb brianja:
Sie sollten jetzt auf keinen Fall den Kopf verlieren. Jeder kann in eine finanzielle Krise geraten, das geht oft ziemlich schnell. Werfen Sie mal einen Blick in den Grundkurs: "Erste Hilfe in der Schuldenkrise": http://www.akademie.de/direkt?pid=28244&tid=27962 und in die anderen Beiträge hier auf akademie.de.
Gerichtsvollzieher pfänden Ihnen nicht die Wohnung kahl, einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs sind pfändungssicher.
Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in einer Schuldnerberatung, um zu erfahren, welche Dinge in Ihrer Wohnung evt. pfändbar wären und um Hilfe bei Regulierung der Schulden zu erhalten. Die Adressen von Schuldnerberatungen in Ihrer Nähe finden Sie z. B. hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.
Ein in Insolvenz- und Pfändungsfragen sehr guter Anwalt ist auch RA Heckmann
aus Berlin: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962.

Am 15.01.2008 04:09:34 schrieb <Anonym>:
ich habe mein job verloren und kann meine schulden nicht begleichen.
jetzt droht mir der gerichtsvollzieher mit vollstreckung, will in meine wohnung wo fast nichts drin ist.
ich besitze ein laptop den ich mit ratenkauf erworben habe aber bin noch am abzahlen.
kann er das laptop mitnehmen? was darf er überhaupt noch machen wenn ich nicht in der lage bin meine schulden zu bezahlen? von dem offenen betrag habe ich bis jetzt 50% abbezahlt rest war in raten vereinbart... doch es dauert bis ich mein bescheid vom arbeitsamt habe das ich geld bekomme usw. momentan bin ich echt verzweifelt...

Am 10.01.2008 16:40:37 schrieb brianja:
Die Frist von 30 Jahren, von der Sie gehört haben, bezieht sich auf Schuldtitel wie z. B. den Vollstreckungsbescheid. Dieser hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, d. h. aus diesem kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert 6 Jahre. Sie müssen damit rechnen, dass die erteilte Restschuldbefreiung noch 3 Jahre lang bei der Schufa eingetragen ist, d. h., dass Sie danach wahrscheinlich mindestens 3 Jahre lang nicht kreditwürdig sind. Aber möchten Sie sich denn nach einer Restschuldbefreiung wirklich wieder neu verschulden?

Schauen Sie doch mal in unseren Grundkurs: Erste Hilfe in der Schuldenkrise: http://www.akademie.de/direkt?pid=28244&tid=27962
Vielleicht hilft Ihnen das erst mal weiter?

Wenn Sie ein privates Insolvenzverfahren eröffnen möchten, können Sie auch mit der Kanzlei Heckmann Kontakt aufnehmen, kurz Ihr Problem beschreiben oder eine Frage stellen: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962

Oder sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe wenden: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php

Am 10.01.2008 14:58:39 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo,
ich bin 19 und habe mich mit 20000 euro verschuldet und sehe als einzigen ausweg nur noch die privat inso! ich hatte gehört das man 30 jahre dannch kein kredit oder sonstige finanzierungen bekommt! stimmt das? oder ist nach den 6 jahren alles vorbei und wann wird das insolvenzverfahren aus der schufa gelöscht?
danke im voraus
mfg

Am 07.01.2008 11:23:55 schrieb <Anonym>:
noch ne frage :)
zwecks kosten ersparniss möchten wir ein neues konto eröffnen,das kostenfrei ist(sparen dadurch ca.30€ im quartal) ist das ohne weiteres möglich in der insolvenz(3.jahr)?
danke fuer die antwort

Am 07.01.2008 11:21:15 schrieb <Anonym>:
hallo,sind beide in insolvenz und haben 2 kinder,war bisher allein verdiener,also 3 unterhaltspflichtige personen.laut tabelle bedeutet das 1770 € freigrenze.wenn meine bessere hälfte nun eine arbeit aufnimmt,bei ca.900€ netto,bedeutet dass dann fuer mich 2 unterhaltlspflichtige und 1570€ freigrenze und für ihn 989 freigrenze oder werden beide einkommen zusammen gerechnet?
danke fuer die antwort

Am 19.12.2007 13:09:08 schrieb <Anonym>:
Hallo, ich habe eine Frage: Mein Mann hat selber 3 Unterhaltspflichtige Kinder (aus 1. Ehe) für die ihm der Unterhalt vom Lohn gepfändet wird. Jetzt meine Frage, wir haben geheiratet und ich selbst habe 4 Kinder, vom Finanzamt wurden auf seine Lohnsteuerkarte nun 4 Halbe, sprich 2 Kinder eingetragen. Gelte ich und die 2 Kinder auf der Lohnsteuerkarte jetzt auch als Unterhaltspflichtig, erhöht sich dann also die Pfändungsgrenze, oder nicht? Wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, wie viele Personen jetzt Unterhaltspflichtig sind... mit lieben Grüßen

Am 04.12.2007 15:40:16 schrieb <Anonym>:
Ich hätte da mal ne Frage. Ich gehe habe Tage arbeiten, verdiene 1000 Euro und habe diesen Monat mit Weihnachtsgeld 1950 Euro. Da ich zwei Kinder habe und ja beim Weihnachtsgeld nen Freibetrag von 500 Euro habe, dürfte man mir meiner Meinung nach nichts abziehen weil ich mit 1450 Euro unter der Pfändungsgrenze liege. Fakt ist aber das man mir,. ich meine 110 Euro abgezogen hat.

Ist das richtig so?

Am 02.12.2007 12:47:16 schrieb <Anonym>:
Staatliche Gläubiger haben bei ir in einer Forderungsangelegenheit 2Pfändungen vorgelegt,
1. beim Arbeitgeber
2. bei der kontoführenden Bank
Intressant ist hierbei jedoch, das obwohl es nur ein Aktenzeichen gibt in den Pfändungsverfügungen unterschiedliche Beträge angegeben sind, der Unterschied beträgt ca. 35%.

Beim Arbeitgeber liege ich unter Bezug einer Unterhaltsverpflichtung unter der Pfändungsfreigrenze.
Wie es bei der kontoführenden Bank aussieht kann sich jeder denken, da eine Rechtsbehelfsbelehrung nach 850 ZPO ja nicht erfolgt, desweiteren beansprucht der Gläubiger die Vorlage des Antrages nach 850c ZPO, und die daraus erfolgende Entscheidungsgrundlage.
Nach einer Kündigung aus anderen Gründen, wäre bei Erfolg der Kündigungsschutzklage eine Abfindung in Höhe von ca. 12.500 bis 15.000 netto zu erwarten.
Meine Frage ist wo bzw. wie kann ich errechnen was von diesem Betrag in etwa gepfändet würde.

Am 30.11.2007 00:07:27 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Mann, ich verstehe nicht wie es sein kann, das man ein Insolvenzverfahren einfach so machen kann. Da kann ich gut verstehen das man Schulden macht,zurückzahlen tun ja nur die Dummen. Leute mit Schulden find ich echt nicht arm, sind ja selber Schuld an ihrer Misere. Nie zurückstecken wollen, das neuste Auto muss her und auch immer noch das neueste Handy dazu,...usw. Ja, ich habe das Recht mich darüber zu beschweren, denn schluss endlich trifft es wieder den fleissigen kleinen Arbeiter. Denn wenn ein Gläubiger nur einen kleinen Teil von dem austehenden Geld zurückbekommt,muss er den Verlust eben wieder wo anders wett machen, und zwar bei seinen Mitarbeitern. Ich verdiene mein Geld schwer,mit körperlicher Arbeit wo viel Blut und Schweiss fliesst, und bin nicht gewillt einen Teil(auch wenn nur ein bruchtteil) meines Geldes für solche Leute zu opfern.

Gegen Arbeitslose hab ich nix,sofern sie einen guten Grund haben zuhause zu bleiben,ausserdem zahlt man ja auch genügend Steuern für den Fall, das man mal ein paar Monate keine Arbeit hat oder findet.

Aber das schlimmste finde ich, das im deutschen Fernsehen solche Sendungen wie "Raus aus den Schulden" laufen, in denen den Leuten gezeigt wird wie leicht man da wieder rauskommt, und Schulden als kleines Delikt ausgelegt wird.

Man bin ich froh das ich nicht in Deutschland lebe.

Am 29.11.2007 08:47:50 schrieb <Anonym>:
Der meiner Tochter zahlt keinen Unterhalt. Jetzt soll er gepfändet werden und zwar mit
Unterhaltstitel. Er verdient monatlich 1400 Euro.Er streubt sich mit Händen und Füßen dagegen, lebt mit seiner Freundin nicht schlecht. Er ist der Meinung, meine Tochter würde sich an seinem Geld unberechtigt bereichern. Wovon sie den Monat lebt fragt er nicht. Es
gibt auch solche miesen Typen. Die wundern sich dann, wenn ihre Kinder, sie nicht mehr ansehen. Solche Leute sollen sich nur noch schämen, einfach nur schäbig. Hoffendlich bekommt der mal seine gerechte Strafe

Am 27.11.2007 10:17:58 schrieb <Anonym>:
meine von mir seit über 4jahren getrennt lebende ehefrau ist in die private insolvenz. wir besitzen .wegen ehe....gemeinsamer güterstand .... ein zweifamilienhaus welches vermietet ist. der insolvenzverwalter hat die gesamte miete eingefordert und bekommt diese auch. bin ich damit automatisch auch in der insolvenz. denn die kosten des hauses muß ich alleine tragen.außerdem stehen die gläubiger meiner frau bei mir an und fordern gelder ein.

Am 26.11.2007 21:40:16 schrieb <Anonym>:
Hallo,
habe eine insolvenz laufen und möchte bei unseren zweiten kind das neue elterngeld/elterzeit in aspruch nehmen. (bin männlich)Kann ich dies in anspruch nehmen oder nicht? keiner kann mir eine Antwort geben.Währe das ewentuell auch nachteilig für meine insolvenz ? Wo kann kann ich mich hinwenden ?

Am 26.11.2007 21:18:48 schrieb <Anonym>:
ist es strafbar bzw. legal, bei drohender kontopfändung das konto vorher zu leeren?

Am 26.11.2007 21:05:13 schrieb <Anonym>:
können guthaben auf einem konto gepfändet werden obwohl diese für brennstoffe oder z.b. strom-jahresabrechnungen als vorhalt benötigt werden?

Am 22.11.2007 06:03:29 schrieb <Anonym>:
Zur Frage: "...Mutter hat Privatinsolvenz angemeldet und verdient ca. 1200 EUR netto. Sie lebt zusammen mit meiner Schwester, welche ca. 500 EUR netto ..."

Da mit 500 Euro/mtl. die Tochter nicht ausreichend für den eigenen Lebensunterhalt verdient bleibt die Mutter unterhaltspflichtig. Sie wird aber beim Amtsgericht jedoch einen Nachweis vorlegen müssen, dass sich die Tochter derzeit in Ausbildung befindet.

Am 22.11.2007 05:58:29 schrieb <Anonym>:
zur Frage Insoverwalter räumt Konto Hartz IV-Empfänger: Zunächst wäre zu klären, ob es sich um einen Treuhänder (Verbraucherinsolvenzverfahren) handelt oder um eine "Regelinsolenz" (Schuldner ist kein Verbraucher). Bei Selbstständigen-Insolvenz kann Insoverwalter meist rigider vorgehen, es wurde schon ein Fall zitiert, wo dieser den Schäferhund vom Schuldner als Vermögensmasse eingezogen und verkauft hat (200 Euro). Richtig ist, wenn es auch unfair erscheint, dass er Vermögensmasse (Kontoguthaben) einziehen darf. Dass er das Konto des Schuldner auflösen darf erscheint jedoch fraglich.

Am 22.11.2007 05:37:02 schrieb <Anonym>:
Antwort zu: "Jetzt habe ich eine Nachzahlung zur Witwenrente bekommen in Höhe von 2800 € ...."

Der Inso-Verwalter darf den größten Teil der Nachzahlung pfänden, es kommt auf den Zeitpunkt des Eingangs des Geldes an. Ein Teil muss er wohl ausschütten.

Am 17.11.2007 20:30:35 schrieb <Anonym>:
Ich bin in Insolvenz (noch nicht Ruheperiode), Hartz 4 und nebenbei selbstst., und mein Treuh. macht mit mir,was er will. Ein 2. (gemeldetes) Konto wurde ohne Vorwarnung seitens Th gekündigt,das Guthaben (über 200 Euro) einbehalten. Obwohl ich unterh. Pfändungsgrenze bin- er sagt,es sei Vermögensmasse und kein Einkommen. Jetzt habe ich für ein ehem. Konto aus 1998 Mitgleidschaftsanteile 53 € überwiesen bekommen. Will der Th ebenfalls haben zur Verwertung. Ob das normal ist,dass die einem Hartz 4-er alles,was sie wollen,wegnehmen können ? Und nun meine Frage : was ist mit Nachzahlungen aus Pauschalen z.B. Strom oder Gasrückerstattungen? Können diese auch weggenommen werden? Bitte Antwort! Danke!

Am 13.11.2007 19:59:25 schrieb <Anonym>:
Hallo,
Mein Mutter hat Privatinsolvenz angemeldet und verdient ca. 1200 EUR netto. Sie lebt zusammen mit meiner Schwester, welche ca. 500 EUR netto in Ihrer Ausbildung verdient. Ist meine Mutter meiner Schwester noch unterhaltspflichtig und somit pfändungsfrei oder muss man davon ausgehen, dass meine Schwester sich im Notfall selbst unterhalten muss? Wäre um einen hilfreichen Tipp sehr dankbar, müssen nämlich beim Amtsgericht einen Widerspruch einlegen. Danke.

Am 12.11.2007 15:17:55 schrieb <Anonym>:
Ich habe folgendes Problem: Ein Insolvenzverfahren ist eröffnet. Jetzt habe ich eine Nachzahlung zur Witwenrente bekommen in Höhe von 2800 €. Davon wurde mir zunächst nur die Hälfte überwiesen. Die Rentenversicherung hat bereits monatlich den pfändbaren Teil an den Insolvenzverwalter abgeführt (10,20€). Auf Anfrage hat mir der Insolvenzverwalter mitgeteilt, daß mir die Nachzahlung in voller Höhe auf mein monatliches Einkommen im November angerechnet wird. Ist das so korrekt ? Was kann ich dafür, wenn die Rentenstelle so lange braucht, um die Rente zu berechnen ? Gut wäre es, wenn mir jemand die gesetzlichen Grundlagen sagen könnte.

Am 06.11.2007 18:10:13 schrieb <Anonym>:
Wie können die PKW Kosten als Freibetrag gestellt,und in welcher Höhe.

Am 24.10.2007 07:57:27 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo an alle, ich habe ein frage, ich gehe Arbeiten und habe mit meiner Ex Freundin einen Sohn.
Ich habe eine Vereinbarung mit meine Ex das ich kein Unterhalt zahlen brauch für meinen Sohn, dafür kaufe ich Ihn Sachen usw.Meine Ex Freundin Bezieht jetzt Harz4 und Ihr wird der Unterhalt angerechnet denn ich nicht Zahle.Meine Ex hat der Arge es schon sagt und geschrieben, das sie eine Vereinbarung mit mir hat und das Sie kein Unterhalt bekommt.
Ich habe von Arge Unterhaltüberprüfung bekommen undwenn ich keine Auskunft gebe, wollen Sie mir mein Lohn Pfänden.Das Rechtes und kann das die Arge auch wenn Ich kein Geld von denn Beziehe.

Am 21.10.2007 13:58:43 schrieb <Anonym>:
Was ändert sich bei Hochzeit und Steuerklassenänderungen, wenn Gehaltspfändung vorliegt?

Am 17.10.2007 15:49:18 schrieb brianja:
Der Ehepartner/-in zählt auch bei eigenem Verdienst (in beliebiger Höhe!) als unterhaltsberechtigt. Eine Nichtberücksichtigung kann allerdings auf Antrag des Gläubigers erreicht werden, s. (850 c Abs. 4 ZPO:
"Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt;")

Am 17.10.2007 15:06:58 schrieb <Anonym>:
zählt die Ehefrau, auch wenn Sie arbeiter, auch zu den unterhaltspflichtigen Personen ???
gruss

Am 15.10.2007 16:33:42 schrieb <Anonym>:
Informationen zur Kontopfändung finden Sie im Beitrag: "Bei Kontopfändung richtig reagieren": http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962
Interessant sind auch die Kommentare zum Kurs.

Sozialleistungen (wie Hartz IV) sind grundsätzlich nicht pfändbar. Sie haben 7 Tage Zeit, diese vom Konto abzuheben. Wenn Arbeitseinkommen auf dem Konto eingeht, muss im Fall einer Kontopfändung beim Amtsgericht innerhalb von 14 Tagen die Freigabe beantragt werden (Freigabeantrag nach § 850 k ZPO).

Da Sie für den "Ein-Euro-Jobs" lediglich eine "angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen" erhalten und kein Arbeitsentgelt, müsste die Regelung für Sozialleistungen hier greifen. Allerdings scheinen einige Banken das anders zu sehen.

Vielleicht sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php.
Oder an einen Anwalt: http://www.akademie.de/direkt?pid=43395&tid=27962

Am 15.10.2007 16:01:00 schrieb <Anonym>:
Ich bin total verwirrt :(
Ich bin Hartz4 Empfänger und habe in einen 1€ Job in den letzten 6 Monaten gearbeitet, was mir ca. 200€ mehr pro Monat gebracht hat.
Nun habe ich noch 100€ auf meinem Konto und es wurde eine Pfändung veranlasst.
Mein Konto ist gesperrt und cih weis nicht wie ich den Monat überleben soll. Meine Frage ist:

Können die einfach meine letzten 100€ einfrieren ? Handelt es sich um Sozialleistungen ? Was kann cih tun ? Muss ich zum Amtsgericht ?

Bitte um kurze Hilfe !!

Vielen Dank

Am 15.10.2007 15:20:18 schrieb <Anonym>:
Zunächst einmal sind Sozialleistungen (wie Hartz IV) nicht pfändbar. In Ihrem Fall scheint es sich jedoch um eine Aufrechnung zu handeln. Lt. § 43 SGB II können "Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat." Ich würde mich an eine kompetente Hartz-IV-Beratungsstelle wenden und die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung überprüfen lassen.

Am 15.10.2007 14:53:57 schrieb <Anonym>:
Mein Mann ist Hartz4-Empfänger, bekommt aber vom Arbeitsamt monatlich noch zum Hartz4 230.-€ durch eine zuvielzahlung hat nun die Arge die 230€ einfach gepfändet bzw. einbehalten. Meine Frage darf sie das ohne vorankündigung.

Am 14.10.2007 12:20:40 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guten Tag,

Ich hätte da eine frage bezüglich der kontenpfändung.

Einkommen staatlich gefördert(bafög)+nebenjob ca. 800 Euro - Schulden 219 Euro, aufgrund von verspäteten zahlungen kann erst später gezahlt werden, ende des monats.

Darf in dem falle überhaupt eine Kontenpfändung stattfinden?
Termin wurde verinbart nur leider sind bis dahinkeine zahlungen drauf und konto steht im minus! was soll dort gepfändet werden?


gruss

Am 12.10.2007 15:26:25 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Lt. Pfändungstabelle sind von Ihrem Gehalt 850,40 Euro pfändbar, bei einer Unterhaltsverpflichtung (Ehefrau) wären das noch 422,05. Hinzu kämen evt. Freibeträge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. s.a.: http://www.akademie.de/direkt?pid=28200&tid=27962

Dabei zählt aber nur die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung (gegenüber der Ehefrau), was Sie freiwillig zahlen, wird nicht berücksichtigt. Soweit ich weiss, sind Sie Ihren Schwiegereltern gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet? Sie sollten sich vielleicht an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe wenden:
http://www.amtsgerichte.de/pages/index.htm. Oder einen Anwalt um Rat fragen: http://www.akademie.de/direkt?pid=43395, http://www.akademie.de/direkt?pid=29235

Informationen zur Kontopfändung erhalten Sie hier: Bei Kontopfändung richtig reagieren:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962



Am 10.10.2007 21:06:16 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
meine frage währe wenn ich verheiratet bin wieviel wird von meinem netto verdienst in höhe von 2200 euro gepfändet und wird weniger gepfändet wenn ich die eltern meiner frau finanziell unterstütze im ausland lebend und wie soll ich beweisen das meine schwiegereltern von mir unterstützt werden?

Am 08.10.2007 17:49:42 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guten Tag,
muß ich bei einem feststehenden Pfändungsfreibetrag mein konto nach sieben tagen leer gemacht haben?
mfg

Am 04.10.2007 19:17:06 schrieb <Anonym>:
Ich habe da mal eine Frage kann mir mein Privatwagen bei einem privaten Verbraucherinsolvenzverfahren gepfändet werden?

Wert des Auto ca. 4000,00 EUR

Am 04.10.2007 11:08:26 schrieb <Anonym>:
Geld, das auf Ihrem Girokonto eingeht, ist Guthaben und mithin grundsätzlich pfändbar. Sie haben 14 Tage Zeit, um beim Amtsgericht zu beantragen, dass der unpfändbare Teil Ihres Lohnes freigegeben wird. ("Freigabeantrag nach § 850 k ZPO") Ihr Konto ist in dieser Zeit gesperrt.
Das Gericht errechnet den freizugebenden Betrag aufgrund Ihrer Unterlagen - Einkommensbescheinigungen, Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen etc.
Nach Ablauf von 14 Tagen wird das Geld an den Gläubiger überwiesen - wenn Sie keine Freigabe beantragt haben. Beachten Sie, dass selbst mit der Freigabe durch das Gericht das Konto weiterhin gepfändet bleibt und Sie keine Überweisungen tätigen können, Daueraufträge nicht ausgeführt werden etc.

Die Freigabe müssen Sie jedesmal, wenn sich die Höhe Ihres Gehaltes ändert und bei jeder Pfändung einzeln beantragen.

Sie sollten daher versuchen, sich mit dem pfändenden Gläubiger zu einigen (Ratenzahlung?). Der Gläubiger kann dann die Pfändung ruhend stellen, so dass wieder frei über das Konto verfügt werden kann.

Die Bundesregierung will Inhaber von Girokonten zukünftig besser vor Pfändungen schützen: Auf Antrag müssen Banken künftig auf einem Konto mindestens 985,15 Euro freistellen, die für den Gläubiger automatisch gesperrt bleiben. Dieses Gesetzt tritt allerdings voraussichtlich erst Ende 2008 in Kraft.

Was tun bei tatsächlicher Kontenpfändung?
http://www.akademie.de/direkt?pid=27976&tid=27962

Gesetzentwurfder Bundesregierung:
https://www.bmj.de/files/-/2472/RegE%20Reform%20Kontopf%E4ndungsschutz.pdf

Am 28.09.2007 23:37:44 schrieb <Anonym>:
Hallo habe 4Pfändungen auf meinem Konto lebe mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern zusammen wir leben von meinem Einkommen wo liegt da die Pfändungsgrenze Danke für eure Antworten die mir hoffentlich weiterhelfen

Am 27.09.2007 19:57:06 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo !
Guten abend ich habe bereits Lohnpfändung laufen kann parallel dazu auch das Konto gepfändet werde ?
Es handelt sich doch um bereits gepfändetes Gehalt oder?

Am 21.09.2007 19:58:03 schrieb <Anonym>:

eine Frage habe ich mal....

Ich beginne bald eine Umschulung und bekomme dann etwas mehr Geld und Fahrtkosten. Leider habe ich noch einige finanzielle Verpflichtungen, die ich momentan nicht bedienen kann.

Sind Fahrtkosten pfändbar ? Und muss man die dem Gläubiger gegenüber angeben ?

Danke !

Am 21.09.2007 12:07:18 schrieb <Anonym>:
Ja, man kann sich auch in Verbraucherinsolvenz selbständig machen. Aber man sollte unbedingt die Verbraucherinsolvenz beantragt haben beim Gericht, bevor man sich selbstständig gemacht hat. Also noch als "Verbraucher" die Insolvenz beantragen, nicht erst als "Unternehmer", weil man dann nicht mehr als Verbraucher gilt und die dann angesagte persönliche Regelinsolvenz wohl eher härter und weniger erprobt ist.

Technisch ist es natürlich etwas schwieriger als Selbstständiger in Verbraucherinsolvenz, weil man eine Berichtspflicht mehr hat (neben der Steuer muss auch dem Treuhänder als "Verbraucherinsolvenzverwalter" über Einkommen und Geschäft berichtet werden. Auch muss man mehr aufpassen, dass man nicht ungewollt zu viel verdient und zu wenig abgeführt hat und dann seine Restschuldbefreiung später verliert. Aber es ist durchaus möglich und funktioniert. Wer sich nicht selbst sehr gut auskennt braucht dafür aber Hilfe (Schuldnerberatungsstelle oder Anwalt mit Themenschwerpunkt Inso / Verbraucherinso).

Am 17.09.2007 15:31:56 schrieb <Anonym>:
Selbstständigkeit und Insolvenz ist ein schwieriges Thema. Eine Privatinsolvenz kommt nicht in Frage, wenn Sie selbstständig sind; Sie müssten dann ein Regelinsolvenzverfahren beantragen. Als Arbeitsloser können Sie natürlich jederzeit Privatinsolvenz beantragen und sich anschließend selbstständig machen. Allerdings gehören Einkünfte, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, in vollem Umfange zur Insolvenzmasse. Sie müssten beantragen, dass von Ihren Einkünften ein pfandfreier Anteil belassen wird. (Die Pfändungstabelle gilt nicht für Selbstständige.)
Ich würde Ihnen raten, das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten und sich erst in der so genannten "Wohlverhaltensperiode" selbstständig machen.
Genaueres erfahren Sie in einer Schuldnerberatungsstelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php
Sie können auch einen Beratungshilfeschein beantragen: http://www.akademie.de/direkt?pid=43395&tid=27962
oder einen Anwalt fragen: http://www.akademie.de/direkt?pid=29235&tid=27962

Am 17.09.2007 12:53:40 schrieb <Anonym>:
Also..bin reinzufällig hier drauf gestossen und habe Tatsache ne Frage.Also folgendes Problem.....Haber aus erste Ehe Schulden und hab über eine Privatinsolvenz nachgedacht.Naja nun bin ich schon länger arbeitslos und arbeit ist wie manch einer kennt aussichtslos.Nun wollt ich mich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen(hab alles dafür da...muss also nichts dafür anschaffen)...kann ich denn trotzdem eine Privatinsolvenz machen?

Am 11.09.2007 23:35:47 schrieb <Anonym>:
meine frage ist
ich habe eine tochter an die ich 117.60 euro zahle. ich habe aber jest wieder geheiratet und meine neue frau bekommt nichtz mehr . also habe ich ja 2unterhaltzplichtige perssonen .wie wird das jest berechnet ,mit der pfändungsfreigrenze und wie hoch ist diese überhaubt. da bei mir eine unterhaltzpfändung bei meinen arbeitgeber über den laufenden unterhalt vorliegt.

Am 11.09.2007 09:19:07 schrieb <Anonym>:
Mein sohn ist 20 wohnt noch zuhause und verdient jetzt in einer maßnahme des arbeitsamtes 190 euro Er hat jetzt eine kontopfändung wegen 400 euro schulden bei vodafon und bekommt seine 190 euro bis auf weiteres gepfändet .ist das zulässig

Am 04.09.2007 19:16:23 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
antwort auf anonym vom 07.08. 13.18 uhr
dein mann hat einen pfändungsfreibetrag von min. 1556 euro
bei 2 unterhaltspflichtigen.
habe selbst einen gerichtsbeschluss beantragt und mit dieser auskunft erhalten gerichtlich betsätigt.

Am 04.09.2007 09:12:46 schrieb <Anonym>:
Wir haben letztes jahr private insolvenz anmelden müssen . Zu der zeit habe ich noch knapp 400 Euro dazuverdient .Wir haben zwei Kinder wobei meine 13-jährige Tochter nicht die leibliche tochter meines mannes ist und von Ihrem "Erzeuger "ganze 96 Euro Unterhalt bekommt.Jetzt haben sich meine Arbeitszeiten geändert und ich bekomme noch 310 Euro . Vorher wurde bei meinem Mann nur eine Unterhaltspflichtge Person ( mein Sohn) berechnet weil ich mit meinem einkommen über der hartz 4 Grenze lag und dadurch meiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet war, ändert sich das durch das geringere Einkommen ?

Am 02.09.2007 23:11:08 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
volker-seeberg@kabelmail.de
Frage:
Habe einen Gerichtsbeschluß über
990,- € Freibetrag, mein Gehalt bewegt sich zwischen 750 - 850 € netto. Erhalte ergänzende Sozialleistungen (ALG II) v. z.Z.
190,- €. Sind diese in den 990.-€ entahlten, oder heißt es 990.- plus Sozialleistung ???
Danke für eine schnelle Rückmeldung.
mfG Volker Seeberg

Am 28.08.2007 09:39:00 schrieb <Anonym>:
Hallo, ob und wenn ja wieviel Sie nun bei drei Kindern als Pfändungsfreibetrag behalten können, sollten Sie mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt durchgehen. Gerade auch, wenn es sich um 120.000 Euro Schulden handelt. Denn trotz eventeuller Pfändung dürfte der Schuldenberg wegen laufender Zinsen und Zinseszinsen nur immer weiter wachsen! Hier könnte ein Verbraucherinsolvenzverfahren empfehlenswert sein, damit Sie nach rund 7 Jahren endgültig schuldenfrei sind. Auch deshalb sollten Sie daher eine Schuldnerberatungsstelle (kostenlos)oder einen einschlägig erfahrenen Anwalt (ohne Beratungshilfeschein kostenpflichtig) aufsuchen.

Am 24.08.2007 22:37:36 schrieb <Anonym>:
Hallo, wir haben unser häuschen gepfändet bekommen und noch gute 120000 € Schulden. Die ganze Zeit lang war ich alleinverdiener ca 1700 € für unsere Familie + Kindergeld. Wir haben drei Kinder. Nun hat meine Frau Arbeit gefunden und verdient in Zukunft so ca 900€. Wieviel müssen wir nun on unserem Verdienst abführen.
Ich mß dazu sagen das wir zur zeit Mietfrei bei meinen Eltern leben aber im Gegenzug das Haus Renovieren.

Am 21.08.2007 13:14:48 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich würde von den 35.000 € die Schulden bezahlen und das Verfahren beenden. Wo ist das Problem? ;-)

Am 21.08.2007 12:42:34 schrieb <Anonym>:
Für den Erbschaftsfall ist im Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen, dass 50% des ererbten Vermögens an die Gläubiger gehen. Von der 35.000 Euro-Erbschaft müssen also 17.500 Euro an den Treuhänder zur Weiterverteilung abgegeben werden. Wobei man möglicherweise überlegen könnte, ob man dann nicht besser gleich die gesamten 20.000 Euro Schulden erledigt, um das Verfahren schuldenfrei zu beenden. Vorsicht: Würde die Erbschaft einfach kammheimlich eingestrichen ohne die 50% abzuführen oder die Erbschaft dem Treuhänder zu melden, ginge die Restschuldbefreiung verloren, wenn das später herauskommt. Da womöglich später zur Befreiung der Restschuldbefreiung noch diverse Erklärungen und Versicherungen abzugeben sind, könnte man sich möglicherweise wegen Falschaussagen gegenüber dem Gericht sich noch größeren Ärger einhandeln.

Am 19.08.2007 09:44:43 schrieb <Anonym>:
Wie sieht es aus, wenn man 20.000€ Schulden hat ( habe private Insolvenz) und man erhält ein Erbe von 35.000€? Wieviel darf man davon behalten?

Am 15.08.2007 22:09:16 schrieb <Anonym>:
hallo
mein freund und ich erwaten in wenigen tagen unser erstes kind! da er auf monatge ist und wir nächstes jahr eventuell heiraten möchten will ich nun von ihen wissen wie hoch der pfändbare betrag für mich ist und wie hoch wenn wir verheiratet sind und ob es für montagearbeiter sowas wie monatge zuschuß oder sowas ähnliches gibt! auf baldige antwort wartend verbleibe ich c.hamburger

Am 15.08.2007 17:21:57 schrieb brianja:
Das kommt auf die Art der Spesen an. Genaueres finden Sie im Beitrag "Lohnpfändung und Lohnabtretung" unter: "Pfändbare und unpfändbare Zusatzvergütungen". In § 850a ZPO sind die unpfändbare Bezüge aufgeführt; zudem sollte der Treuhänder im Insolvenzverfahren Ihnen darüber Auskunft geben können.

Am 15.08.2007 16:34:25 schrieb <Anonym>:
Hallo!
Habe die private Insolvenz angemeldet.
Bin als Kraftfahrer beschäftigt und verdiene montl. ca 1900 Euro netto plus ca 400 Euro Spesen. Meine Frage ist nun,werden die Spesen zum Nettolohn angerechnet,oder sind diese pfändungsfrei. Habe 5 unterhaltspflichtige Personen und laut Tabelle würde ich ab 2190 Euro netto etwas abgezogen bekommen. Danke im voraus für die Hilfe.

Am 07.08.2007 16:14:49 schrieb <Anonym>:
Hallo, nach Pfändungstabelle bleibt bei drei unterhaltspflichtigen Personen von den 1.200 Euro / mtl. Gehalt nichts mehr übrig, was gepfändet werden könnte.

Am 07.08.2007 13:38:18 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, habe heute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, bei dem der Arbeitgeber meines Mannes 1682 EUR an den Gläubiger zahlen soll. also der Lohnmeines Mannes gepfändet werden soll. Er verdient aber nur 1200 EUR und hat drei Unterhaltspflichtige Personen. Heißt das nun dass nichts gepfändet werden kann?

Am 31.07.2007 08:58:16 schrieb <Anonym>:
Hallo und Guten Morgen, kann mir jemand sagen ob der Unterhalt vom Kind mit in den Pfändungsbetrag eingerechnet werden kann. Kindergeld ist ja geschützt-aber meiner Meinung steht der Kindesunterhalt dem Kind zu, oder ?

Am 23.07.2007 14:29:31 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,find diese Seite nicht schlecht.Wir haben jetzt das proplem mit der privatinsolvenz.Lange haben wir versucht unsere Schulden zu bezahlen aber vergebens.Es wird Tag für Tag mehr,Ratenvereinbarungen können wir nicht mehr einhalten.(ca.350.000Euro Schulden)Der letzte Ausweg ist die private Insolvenz leider!

Am 18.07.2007 10:49:33 schrieb <Anonym>:
Ein eigenes Auto kann immer gepfändet werden, auch wenn das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen sollte. Ein Auto ist ja ein pfändbarer Vermögensgegenstand. Pfändungsausnahmen: Zwingend erforderlich wegen Behinderung, usw.

Man muss ein Auto nicht besitzen, um Auto zu fahren. Das könnte einem Partner oder Freund gehören, dem es verkauft wird, da man selbst Geld braucht.

Am 17.07.2007 20:36:44 schrieb <Anonym>:
Hallo.Habe jezt so ca. 6000,- Euro Privat-Schulden gesamt,würde das gerne begleichen ohne eine eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz ablegen zu müssen.Habe mich schon mit manchen Gläubigern geeinigt,bloß ist es mir manchmal echt nicht möglich die mtl. Ratenzahlng einzuhalten.Komme überhaupt nicht mehr klar.Wer kann mir helfen und wo kann ich mich hinwenden?Mir wurde auch gerade ein Vollstreckungsbescheid geschickt.Kann mir bei 920,-netto mein Auto gepfändet werden?Werde vorraussichtlich zum 01.08.2007 arbeitssuchend sein,dafür brauche ich das Auto und Miete+Strom sind auch schon 350,00.Brauche echt schnelle Hilfe

Am 23.06.2007 10:06:37 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Wenn Gläubiger einen Vergleich ablehnen und somit eine O-Insolvenz ermöglichen,sind sie selbst schuld,wenn sie leer ausgehen.Manche Menschen wollen für ihre Fehler geradestehen und es wird ihnen Stein um Stein zwischen die Füße geworfen.Sie dafür jedoch in einen Topf mit miesen Betrügern zu werfen finde ich aüßerst unfair.Jeder hat schon mal Fehler gemacht,egl in welcher Hinsicht.

Am 23.06.2007 09:44:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Prizipiell ist gegen eine solche Tabelle nichts einzuwenden.Viele Menschen,die in ihrer Naivität Unterschriften geleistet haben und somit hafbar gemacht wurden,sei es auch für Lebenspartner,bekommen somit eine 2.Chance.
Die Kontrollen während der Wohlverhaltensphase sollten intensiver betrieben werden um faule Eier aus dem Verkehr zu ziehen.
Insolvenz heißt noch lange nicht schuldenfrei zu werden.Viele erreichen das Ziel mangels Durchhaltevermögens nicht.Wer diese hilfreiche Lösungsmögichkeit seiner Probleme ernst nimmt,der steht die Zeit durch und wird sich hüten je wieder Schulden zu machen.

Am 18.06.2007 20:28:58 schrieb <Anonym>:
es fällt vielen nicht besonders schwer einen haufen Schulden zu machen und sich dann auch noch frecherweise unter den Deckmäntelchen der Privatinsolvenz zu verstecken.....armes Deutschland

Am 15.06.2007 08:58:04 schrieb <Anonym>:
Die Privatinsolvenz hat regulär wohl keine Folgen für den neuen Ehepartner, die über die normalen gegenseitigen Unterhaltspflichten in der Ehe hinausgehen. Der Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen, es sei denn, dass er gegenüber dem Gläubiger selbst mithaftend etwas unterschrieben hat (z.B. bei Kreditverträgen, etc.).

Am 14.06.2007 20:41:35 schrieb <Anonym>:
Meine Freundin hat private Insolvenz anmelden müssen. Hat es Folgen für mich im Fall einer Eheschließung?

Am 05.06.2007 16:15:28 schrieb <Anonym>:
Kann ein Wochenendgrundstück, welches auf den Namen der Ehefrau läuft, bei privater Insolvenz des Ehemannes mit in die Insolvenzmasse einbezogen werden?

Am 24.05.2007 16:33:30 schrieb <Anonym>:
Die Gläubiger können nicht so leicht das Konto eines Dritten pfänden. Wenn aber der Freund gepfändet wird, räumen die Gläubiger natürlich dann auch die 900 Euro ab, die einem selbst dorthin als Einkommen überwiesen wurden. Ob man sich das Geld vom Pfändenden zurückholen kann, sollte ein Anwalt beantworten - etwas nervig dürfte das auf alle Fälle werden.

Am 24.05.2007 14:21:49 schrieb <Anonym>:
hallo bei mir läuft gerade das insolvenzverfahren an, habe jetzt arbeit und das geld geht auf das konto von meinem freund ca. 900 euro verdienst , und mein freund 315 euro hartz4.können die das konto sperren oder pfänden .

Am 19.05.2007 08:47:52 schrieb <Anonym>:
Innerhalb 2 Wochen beim Gericht einen "Kontonschutz" beantragen. In deinem Fall so schnell wie möglich. Danach empfiehlt sich eine Ratenzahlungs abkommen mit dem Anwalt treffen. z.B. auf 4 Monate à 117,50€.

Am 10.05.2007 22:46:02 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich beziehe ALG 1 und mir wurde nun mein Konto gepfändet. Meine Bank tätigt keine Überweisung bevor nicht eine schriftliche Aufhebung der Pfändung durch den ausführenden Anwalt gekommen ist. Darf die Bank das überhaupt ? Ich kann jetzt weder Miete zahlen noch lebensmittel einkaufen und der Anwalt hebt die Pfändung erst auf wenn der komplette betrag (470 €)auf seinem konto eingegangen ist. Solange habe ich keine Möglichkeit an Geld zu kommen.

Am 07.05.2007 09:44:00 schrieb Dietrich:
Die volle Miete ist vom ungepfändeten Einkommen zu zahlen. Spezielle Ausnahme: Der Arbeitgeber könnte gegebenenfalls das Arbeitszimmer des Arbeitnehmers von ihm anmieten, für den Fall, dass der Arbeitnehmer auch zu Hause für den Arbeitgeber arbeitet. So würde der Arbeitgeber einen Teil der Wohnungsmiete übernehmen, wobei die erzielten Mieteinnahmen natürlich auch voll steuerlich absetzbar sind. Voll jedenfalls dann, wenn zum Selbstkostenpreis weitervermietet wird. Mehr dazu im Beitrag: http://www.akademie.de/direkt?pid=43226 bei akademie.de.

Am 06.05.2007 19:06:23 schrieb <Anonym>:
Hallo!Hab gerade mit einer Arbeit gegonnen.Muss mit einer Lohnpfändung rechnen.Muss die Miete von dem verbleibenden 985,15Euro gezahlt werden?

Am 05.05.2007 17:13:18 schrieb <Anonym>:
Hallo kann mir jemand helfen???
Habe ein Pfändung auf meinem Konto dieses Konto läuft auf meinem Ehemann und auf mich.Mein Mann verdient in etwas 1200€ wo am 15. immer aufs konto kommt ich verdiene ca. 300€ (Barscheck). Was soll ich jetzt tun um mein konto wieder frei zu bekommen und wieviel darf dann gepfändet werden??? bitte um antwort weiss nicht mehr weiter!!! Danke

Am 04.05.2007 14:43:34 schrieb <Anonym>:
ich bin hartz empfänger habe ein sparbuch wo jeden monat 40 euro vom hartz drauf gekommen sind. nun habe ich aber eine pfändung. wie komme ich an das geld ran ist für mich doch eine menge und ist ja nur hartz geld gewesen.

Am 25.04.2007 20:03:37 schrieb <Anonym>:
ist eine abfindung voll pfändbar ?

Am 19.04.2007 14:45:43 schrieb <Anonym>:
Hallo,ich habe folgendes Problem und hoffe das mir jemand helfen kann?!
Ich beziehe HARTZ IV und mir wurde das Konto gepfändet.Geld konnte ich jedoch wärend der Frist herunter holen.
Das Problem was ich nun habe ist,ich habe einen Antrag beim Gericht auf wider Freistellung meines Kontos gestellt,trotteligerweise natürlich den falschen nämlich für arbeitende...und er wurde natürlich abgelehnt.
Meine Frage ist nun, Wie bekomme ich mein Konto wider "frei" geschaltet.gibt es dafür auch einen bestimmten Antrag? Brauche dringend hilfe,bin mit meinem Latein am Ende.

Am 14.04.2007 18:59:32 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo
mein freund hat folgendes problem.er war verheiratet und hat aus dieser ehe 3 kinder,nun ist er aber geschieden und hat eine neue partnerin die er geheiratet hat,diese hat 2 kinder mit in die ehe gebracht.nun hat er gestern eine lohnpfändung erhalten wegen unterhaltrückstand,er bekommt nur noch 847,50 euro ausbezahlt.die familie hat nun 847,50 euro gehalt + kindergeld für 2 kinder und davon muß er stromm und miete zahlen das geht der lohn schon fast bei drauf.
frage 1. dürfen die überhaupt soweit sein gehalt pfänden und wo kann die familie unterstützung bekommen in finanzieller sicht,harz4 bekommen sie nicht weil die kinder bei ihm nicht angerechnet werden.ich hoffe hier kann mir jemand helfen damit ich meinen freund weiterhelfen kann.
mfg
thomas

Am 14.04.2007 10:53:48 schrieb <Anonym>:
Mutterschutzgeld ist eine Krankenversicherungs-Leistung und als Sozialleistung eine Woche nach Kontoeingang unpfändbar - die Bank muss das selbst prüfen. Selbst muss man aber in dieser ersten Woche das Geld vom Konto holen - sonst kann es gepfändet werden. Alternativ könnte man vielleicht vorsorglich einen Antrag beim Amtsgericht stellen, dass im Falle eines Antrags auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontopfändung) kein Kontopfändungsbeschluss erfolgen soll, weil das Arbeitseinkommen insgesamt unter der Pfändungsgrenze liegt. Man könnte auch die Gläubiger kontaktieren und ihnen mitteilen, wie aktuell die finanziellen Verhältnisse (Mutterschaftsgeld) liegen und ihnen sagen, dass man unter der Pfändungsgrenze liegt und bei einer Kontopfändung nichts herauskommen würde und man notfalls alle Rechtsmittel einlegen würde. Auch die Gläubiger wollen meist nicht vergeblich Pfändungsversuche starten, das kostet nur Geld. Ein Konto darf immer nur im Guthaben gepfändet werden, die Bank darf wegen einer Kontopfändung das Konto weder überziehen noch weiter überziehen.

Schuldnerberatungsstellen beraten kostenlos - auch wenn es teilweise Monate dauert, bis man dran kommt. Bei Krisenfällen wird auch mal eine Ausnahme gemacht. Es wäre vielleicht sinnvoll, sich dort anzumelden und weitergehende Beratung einzuholen, wie man selbst von den Schulden runterkommt.

Am 14.04.2007 03:49:22 schrieb <Anonym>:
Hallo Ich habe folgende Situation.
Ich habe die letzten Monate Gearbeitet und ca. 780€ dann zum leben gehabt davon gehen miete usw.
Jetzt bin ihc seit 17.3 Im mUtterschutz. D.h ich bekomme diesen Monat 177€ Lohn, da ich krankgeschirben war und dann Mutterschutzgeld von der versicherrung und arbeitgeber....
Darf man mir das Pfänden? Ist Mutterschutz geld Pfändbar?????
Und achtet die Bank selbst darauf das es evetuell nicht pfändbar ist? oder muss ich mich ggf drum Kümmern? ausserdem, ausserdem mal angenommen man hat 400€ schulden auf dem Konto gehen 800 ein werden dann nur 400€ gepfändet?????

Am 27.03.2007 18:41:21 schrieb <Anonym>:
Gehört das Kindergeld auch zum pfändbaren Einkommen?

Am 05.03.2007 10:08:41 schrieb <Anonym>:
hallo,
ich verdiene im monat 1000€ netto..davon soll ich, für meine 17 jährige tochter einen monatlichen unterhalt in höhe von 269 € zahlen..die unterhaltshöhe ist aber nicht machbar, auf grund von festen ausgaben wie u.a. miete, strom, fahrkosten zur arbeit etc...wer kann mir auskunft geben wie hoch mein freibetrag ist..möchte erwähne das der unterhalt nach naumburger tabelle errechnet wurde
vielen dank

Am 05.03.2007 10:03:35 schrieb <Anonym>:
hallo,
ich verdiene im monat 1000€ netto..davon soll ich, für meine 17 jährige tochter einen monatlichen unterhalt in höhe von 269 € zahlen..die unterhaltshöhe ist aber nicht machbar, auf grund von festen ausgaben wie u.a. miete, strom, fahrkosten zur arbeit etc...wer kann mir auskunft geben wie hoch mein freibetrag ist..möchte erwähne das der unterhalt nach naumburger tabelle errechnet wurde
vielen dank

Am 28.02.2007 20:52:27 schrieb <Anonym>:
Bekommt man hier auch Antworten, oder eher nicht.

Wer kann mir sagen, ab welchem Betrag ich meiner Frau zum Unterhalt verpflichtet bin? Um in die nächst höhere Pfändungsfreigrenze zu kommen. Mit anderen Worten, wieviel darf meine Frau verdienen, damit ich ohne Probleme in die nächste Stufe komme.....

Am 03.02.2007 09:52:15 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Bitte beantworten Sie mir doch folgende Frage:

Neben meinem Giro-Konto habe ich ein Extra-Konto bei einer Online-Bank, auf das ich monatlich einen kleinen Betrag einzahle.Währe im Falle einer Konto-Pfändung auch dieses Extra-Konto betroffen oder eben nur das Giro-Konto, auf das im Übrigen z.Zt. nur Leistungen der Arbeitsagentur eingehen? Danke für Ihre Beantwortung.

Am 03.02.2007 08:00:15 schrieb <Anonym>:
Hallo.
wie ist das mit Pfändungen bei Rentnern???? die Rentenhöhe beträgt ca. 620€ monatlich und sie bekommt alle drei monate eine sonderzahlung so das sie dann ca 1083 € hat.
kann die Rente gepfändet werden?????
bitte um schnelle antwort.

Am 02.02.2007 04:37:06 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Guten Tag, die Bank ist nur ausführendes Organ des Staates, denn lt. Überweisungs/Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht wird sie handeln. Diesen Beschluss hat der Gläubiger, der Partei/Organisation der Sie Geld schulden erwirkt, auf Grund der Nichtzahlung und Nicht-Reaktion des Schuldners. Jeder Schuldner hat die Möglichkeit reglemässiges Einkommen (Lohn/Gehalt) schützen zu lassen bis zu dem ihm zustehenden Pfändungsfreibetrag lt. obenstehender Tabelle. (bitte Lohnabrechnungen u. Kontoauszüge komplett der letzten 3 Mon. mitnehmen zum Amtsgericht, auch Mietvertrag und Nachweis für evtl. Unterhaltszahlungsverpflichtung) Das Amtsgericht wird dann, nach Antragsstellung von Ihnen (FÜR JEDEN GLÄUBIGER - der der auf eine Pfändung auf Ihr Konto veranlasst hat, EINZELN) einen Beschluss/Bescheid erlassen, aus dem hervorgeht wieviel mtl. pfändungsfrei ist für Sie bzw. was Ihnen die Bank aushändigen muss. Mit diesen Beschlüssen/Bescheiden gehen Sie zu Ihrer Bank und legen diese Bescheide vor zur Kopie für ihre Bank und diese wird dann den aus den Beschlüssen vorgeschriebenen Betrag an Sie auszahlen. Sozialleistungen (Kindergeld, ALG II, Pflegegeld ...) können Sie sich auch ohne Pfändungsschutzantrag innerhalb von 7 Tagen durch Ihre Bank bar auszahlen lassen. (bitte nicht wieder Geld einzahlen - denn das wäre sofort weg und wird an die Gläubiger überwiesen). Nachzahlungen/Sonderzahlungen stehen nicht unter dem Pfändungsschutz und werden sofort an die Gläubiger überwiesen. Achten sie bitte darauf, dass Sie kein Geld durch 3 auf Ihr Konto einzahlen oder überweisen lassen. Denn das ist sofort weg. Sollten Sie ein gut gefülltest Sparbuch haben oder ein volles Konto, rate ich Ihnen sich sofort mit dem Gläubiger in Verbinudng zu setzen und eine Ratenzahlungvereinbarung zu treffen (bieten Sie ihm eine Sofortzahlung von 10% an) - nur wenn dies auch realisierbar ist und bitten Sie den Gläubiger die Pfändung sofort ruhend zu stellen bzw. auszusetzen. Halten Sie für ein solches Gespräch das Aktenzeichen des Pfändungsbeschlusses bereit und nennen Sie dem Gläubiger die Anschrift bzw. vorab eine Faxnummer Ihres Kreditinstitutes um den Vorgang zu beschleunigen und Ihr Konto steht Ihnen dann wieder solang die Pfändung ruht zur vollen Verfügung und Sie können Ihre Guthaben abheben ;-) Bitte vergessen Sie nun nicht die vereinbarte Sofortzahlung auch wirklich sofort zu überweise, um dem Vorwurf des Eingehungsbetruges vorzubeugen. All das muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Pfändungsbeschlusses bei Ihnen im Briefkasten passiert sein, denn in dieser Zeit darf die Bank noch nichts von Ihrem Geld an die Gläubiger überweisen. Sie sollten nun der vereinbarten Ratenzahlung nachkommen und Sie ersparen sich die Wege zum Gericht und zur Bank und Ihr Konto funktioniert wieder als wäre nichts passiert. Wenn Sie die Forderung zu 100% beglichen haben lassen Sie sich das bitte schriftlich bestätigen und bestehen Sie auf die Aushändigung des Vollstreckungsbescheids u. Pfändungsbeschluss, sollte der Gläubiger die SCHUFA informiert haben und einen Eintrag bewirkt haben, bitten Sie den Gläubiger auch die Erledigung der SCHUFA zu melden. Damit ein Vermerk als "erledigt" gesetzt wird. Das Motto im Leben sollte jedoch sein, unsinnige Schulden gar nicht erst entstehen zu lassen. Viel Glück u. ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Am 30.01.2007 15:31:57 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
hallo, darf der Arbeitgeber meine Abfindung die ich erhalten sollte der bank überweisen, steht der Bank eigentlich nicht nur der Pfändbare Betrag zu??? Bitte um eine baldige Antwort.. MfG

Am 28.01.2007 16:13:28 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo zu erst ich möchte nur mal eine kleinigkeit loswerden. An ALLE die ALG II bekommen, selbst wenn 50 konto Pfändungen auf eurem Konto sind ist die Bank (egal welche) dazu verpflichtet, den konto eigentümer 7 Werktage frei über sein geld verfügen zu lassen.

Am 24.01.2007 10:52:51 schrieb <Anonym>:
Ob die Rentenversicherung 50% abziehen darf, hängt davon ab, wieviel Einkommen man monatlich insgesamt erzielt. Liegt das Einkommen über der Pfändungsgrenze, darf der Mehrbetrag gepfändet werden. Wenn nicht, sollten Sie sich womöglich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht vor Ort besorgen, damit Sie ein Anwalt kostenlos berät, damit diese Pfändungen abgestellt werden. Mehr zum Thema Beratungshilfeschein bei akademie.de unter http://www.akademie.de/direkt?pid=28063. Oder es hilft eine Schuldnerberatungsstelle.

Am 24.01.2007 07:50:43 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Darf von 265Euro Rente die Rentenversicherung die hälfte auf Grund von Pfändungen einfach abziehen ?

Am 22.01.2007 21:48:57 schrieb <Anonym>:
zu meinen Einkommen erhalte ich eine Unfallrente ist diese Pfändbar

Am 17.01.2007 14:48:14 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
folgendes: finanzamt hat konto gepfändet und hat sich in kürzester zeit( abstand von 14 tagen einmal 3500.- und 3400.- Euro ) kassiert ohne darauf zu achten das der freibetrag besteht und zusätzlich unterhalt für 4 kinder zu zahlen ist. welche rechtlichen schritte gibt es. tilgungsangebot lag bei 300 euro montlich.

Am 16.01.2007 12:52:30 schrieb <Anonym>:
hallo, wer kann mir weiter helfen??
Ich Verdiene 1900,-Euro/monat und meine Frau verdient 1050,-Euro/monat, muss ich jetz in der Pfändungstabelle bei 1900,- schauen oder bei 2950,-.

Am 16.01.2007 00:48:48 schrieb <Anonym>:
also Offen geredet!!
forderrung 380Euro
Vergleich 280Euro
um pfändung ruhen zulassen sofort 100Euro
Welchen weg soll mann gehen , welche möglichkeiten habe ich!einkommen Harz4
Geld vom Sparbuch habe ich nicht mehr bekommen.auch nicht durchs Amtsgericht.

Am 15.01.2007 13:10:42 schrieb <Anonym>:
Wenn das Sparkonto nicht gepfändet wurde, sondern sich die Pfändung nur auf das Girokonto bezieht, sollten Sie das Geld dort abheben können. Ich würde es einfach sofort versuchen. Verschlimmern kann man damit ja nichts.

Am 14.01.2007 16:44:42 schrieb <Anonym>:
habe gestern post bekommen über kontopfändung.Nu meine frage meinGirokonto ist bis auf 2,..euro leer nur habe ich bei der selben bank noch ein sparbuch wo noch etwas geld drauf iss ca. 60euro komme ich da noch dran ? bekomme hatz 4

Am 28.12.2006 07:03:29 schrieb <Anonym>:
meine ehefrau verdient monatlich 640,00€ ,bin ich ihr unterhaltspflichtig (wegen meiner insolvenz. für klare antwort bin ich dankbar.

Am 11.12.2006 12:35:37 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Hallo, mich interessiert mal, was unterhaltspflichtige Personen sind. Mein Mann hatte 2002 eine Firmeninsolvenz-zu der Zeit hatten wir gerade unser 3. Baby bekommen. Wir haben nie irgendwoh Gelder beantragt, wir haben immer alles irgendwie selbst finanziert. Und es hat offensichtlich funktioniert. Doch jetzt kommen wir an unsere Grenzen. Mein Mann ist weiterhin selbstständig-allerdings im Kleinen. Und ich habe die Möglichkeit, nach meiner Elternzeit wieder in eine Anstellung zu gehen. Deshalb habe ich auch Steuerklasse 3 mit 3 Kindern. Ist mein Mann uns jetzt trotzdem unterhaltspflichtig? Oder bin womöglich ich ihm unterhaltspflichtig? Wie geht das Ganze? Für eine klärende Antwort bedanke ich mich im voraus.

Am 07.12.2006 20:19:09 schrieb <Anonym>:
Er bekommt Erwebsunfähigkeitsrente.Von dieser wird gepfändet(Unterhalt).Er hat 3 Kinder.Ihm bleiben 800 Euro.Seine Frau arbeitet täglich 4 Std.und verdient ca.500 Euro.Sie hat 2 Kinder,die aber im Ausland leben,aber von ihr finanziell unterstützt werden.Frage:Darf ihr was gepfändet werden für die Schulden des Mannes?

Am 04.12.2006 11:41:21 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Darf ich einen Minijob 400.-Eur trotz insolvenz arbeiten ( Dazuverdienen )??? und was sind bzw Unterhaltspflichtige Personen? ( Oma ,Opa,Tanten die im Ausland leben )???

Am 22.11.2006 09:24:51 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Ich habe eine Lebensparnerschaft abgeschlossen. Falls der Partner arbeitslos ist, bin ich unterhaltspflichtig und kann dies in der Tabelle berücksichtigen. Ist das korrekt?

Am 21.11.2006 21:28:21 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,mein Mann und ich bekommen Hartz 4.Beide zusammen haben Wir 468 Euro zum Leben.Ich habe drei Kinder mit in die Ehe gebracht.Nun habe ich eine Kontopfaendung.Nein,die Kinder leben nicht zuhause,sonden in einer Behinderteneinrichtung u.das dritte Kind hat Ihre eigene Wohnung.
Nun habe ich Aussicht auf einen Teilzeitarbeitsplatz,wo ich ca.800 Euro verdienen werde.Was darf bzw.darf ueberhaupt gepfaendet werden?
Da meine beiden behinderten Kinder ( 13u.15 Jahre) in einer anderen Stadt wohnen,kann u.daf ich Sie nur alle 4 Wochen Fuer ein paar Stunden besuchen.Das kostet auch nicht gerade wenig.
Habe ich eine Chance Kontopfaendungsschutz zu beantrgen und diesen auch genehmigt zu bekommen?
Ueber eine baldige Antwort wuerde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus fuer Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruss
B.St.aus Bi

Am 08.11.2006 15:09:27 schrieb <Anonym>:
Mein Freund hat private Insolvenz angemeldet.
Er ist gegenüber zwei Kinder unterhaltspflichtig.
Sein Netto beträgt ca 1300EUR.
Von Seiten des Jugendamts auf 750EUR runtergepfändet.
Ist das korrekt?
Er liegt unter der Mindestgrenze und weiss oft nicht wie er den Monat über die Runden kommen soll...

Am 30.10.2006 23:34:56 schrieb <Anonym>:
darf ich von mein weihnachtsgeld etwas für mich behalten? ich habe eine kontopfändung und beziehe zu meinen gehalt ergänzende hilfe zum lebensunterhalt vom jobcenter.

Am 28.09.2006 20:03:48 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Ich habe folgende probleme:
Voe einigen Monaten habe ich einen Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Ich habe so ca. 12 schuldnern die mich trotz der Eidesstattliche Versicherung nicht in ruhe lassen.
Koennen die meinen Konto sperren obwohl ich nur SGBII bekomme? gilt die versicherung nicht fuer alle glaeubigern ?kann ich im ausland arbeiten ohne dass die auf meinen einkommen zugreifen koennen?danke fuers antwort.

Am 26.09.2006 21:46:54 schrieb <Anonym>:
Hallo,
meine Partnerin ( nicht verheiratet ), unser gemeinsames Kind und ich leben in einem Haushalt. Meine Partnerin bezieht ALG 2, ich beziehe einen Existenzgründungszuschuss. Alles auf das Konto meiner Parttnerin. Nun hat Sie eine Kontopfändung bekommen. Ist ein Ding das 14 Jahre her ist. Zahlen können wir das nicht, aber wie kommen wir an unser Geld das wir zum Leben brauchen.
Wäre für jaden Tip dankbar
Viele Grüße Michel

Am 25.09.2006 12:57:49 schrieb <Anonym>:
Hallo zusammen ,ich habe einige Dummheiten begangen wofür ich auch zweifellos grade stehen will.Ich möchte so schnell wie möglich alles aus der Welt schaffen nur das kann ich nunmal nicht alles aufeinmal.Ich habe mich mit einigen Gläubigern geeinigt,aber bei einem hab ich die Eidstaatliche-Versicherung abgeben müssen das ich nicht noch eine weitere Ratenzahlung leisten konnte.Nun ist aber so das das ein anderer Gläubiger mir jetzt das Konto gepfändet hat,was kann ich noch tun ob das zuverhindern,um das mir nicht jetzt auch noch das Konto gekündigt wird.Ich bin total hilflos und verzweifelt ich habe noch nie eine Kontopfändung gehabt.Ich danke Euch schonmal für die Antworten oder Tipps die ihr mir geben könnt.

Am 14.09.2006 08:21:58 schrieb _simon:
Wie bzw. ob Sie Ihr Konto "freibekommen", sollten Sie am besten mit dem Anwalt klären. Wenn Sie kein Geld haben für den Anwalt, hilft der Beratungshilfeschein. Wie Sie den bekommen steht hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=28063&tid=27962


(oder "Beratungshilfeschein" ins Suchfeld oben eingeben.

Am 11.09.2006 11:01:10 schrieb <Anonym>:
Hallo,

das Finanzamt hat mir mein Privatkonto am 06.09.2006 gepfändet, wie bekomme ich dieses wieder schnellste möglich frei? Mein monatl. Einkommen beträgt zur Zeit ca. 900,00 Euro. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Am 25.08.2006 19:26:54 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Generell bin ich selbst zu der Meinung gekommen das zum Thema Schulden unser Staat noch mehr tun müsste. Vor allem müsste den Personen geholfen werden die Ihre Schulden nicht selbst verursacht haben. Sofortiger Schuldenerlass nach Richterurteil oder so. (Beispielsweise Bürgschaft, Scheidung, Unwetterschäden und co.)

Am 07.08.2006 12:05:13 schrieb <Anonym>:
Keine Freigrenzen????
Blödmänner, sollen Schuldner auf Staatskosten leben, bloss damit irgendwelche Gläubiger (Geschäftemacher) hinterher problemlos an den Profit kommen?
Der Staat ist wenigstens hier so schlau und sorgt dafür, dass die Schuldner noch genügend Geld zum Lerben haben.

Am 26.07.2006 15:51:17 schrieb <Anonym>:
leider kann ich nicht verstehen, wie einige Menschen meinen, daß jeder der Schulden hat und diese nicht mehr bezahlen kann ein Verbrecher ist.
1. Schulden hat z.B. jeder der ein Haus kauft (fast jeder..) und was passiert bei einer Scheidung? Die wohnung wird meist unter Wert verkauft!
2. Jemand zahlt nach der Trennung einfach seinen Teil nicht mehr und macht Privatinsolvenz!
Ich könnte noch weitere Bsp. aufzählen und immer ist einer nicht Schuld an der Inso.
Auch die Banken, die das Geld geben - prüfen doch kaum, ob dieser es wieder zurück zahlen kann.
Leute die alle - die eine Insol machen müßen auf den selben Kamm ziehen haben einfach keine Ahnung.

Am 25.07.2006 12:34:27 schrieb <Anonym>:
Unter 15% Kreditzinsen sind gewiss nicht sittenwidrig, sondern entsprechen aktuellen Überziehungskrediten von Girokonten im Juli 2006.

Am 24.07.2006 14:59:32 schrieb <Anonym>:
Ist ein Zinssatz in Höhe von 13,98 % für einen Kredit sittenwidrig?

Am 10.07.2006 09:46:42 schrieb <Anonym>:
Wenn man das hier liest, sträuben sich mir die Haare. Ich behaupte einfach mal, wenn Dummheit weh tun würde, würde ein bestimmter Teil der "einfacheren Leute", die sich überhaupt nicht informieren haben, nur ihrer seltsamen Logik folgen, den halben Tag laut schreien.
In vielen Foren musste ich leider feststellen, dass anscheindend nur die "einfachen" Leute dort schreiben, weil sie die meiste Zeit haben und damit das Image der Deutschen stark beschädigen, denn die Masse ist nicht so dumm.

Am 07.07.2006 13:58:14 schrieb <Anonym>:
Am 03.03.2006 04:19:48 schrieb <Anonym>:
Pfändungsgrenze 985,-
Welche Rechenkünstler haben dann für Harz4 das Lebensminimum auf 340,- angesetzt.
Wer Schulden macht, obwohl er weiß daß er nicht bezahlen kann, und auch nicht gepfändet werden kann gehört in den Schuldenturm oder öffentlich ausgepeitscht.
Es hat etwas mit guter Erziehung und Anstand zu tun keine Schulden zu machen.
Wer Teilzahlungsgeschäfte anbietet begünstigt zwangsläufig Betrug.
Albert

Wo Leben Sie eigentlich, offensichtlich nicht in einem Rechtsstaat?
Sie haben sich einen Titel beschafft?
Auf wessen Kosten?
Wissen Sie das erst der Rechtsanwalt,Greichtskosten, Kosten für den Gerichtsvolzierangerechet werden bevor der Gläubiger einen müten Euro sieht ?
Sie sind selbst schuld wenn sie erst den Wasserkopf Justiz finanzieren als an Ihre Forderung zu denken

Am 04.07.2006 16:01:36 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Hallo,
1. darf der Fahrtkostenzuschuss (bei 30 km --> 18,60 Euro pro Arbeitstag) des Arbeitgebers gepfändet werden, da es sich ja um einen Kostenersatz handelt, hoffe ich, dass es unpfändbar ist. Beläuft sich auf 365 Euro p.M., woduch ich über die Pfändungsfreigrenze von 1360 Euro p.M. komme. Ohne FKZ komme ich nur auf knappp über 1000 Euro p.M.

2. Darf der Kindergartenbeitrag, den ich direkt vom AG erhalte und an den Kiga weiterbezahle, gepfändet werden?

Herzlichen Dank und beste Grüße

Am 04.07.2006 09:31:06 schrieb <Anonym>:
Hallo
Durch einen Handyvertrag liefen ca. 1500€ Schulden auf.Da ich umgezogen bin kam Post auch nicht bei mir an.Jetzt wurde mein Konto gepfändet. Monatlich bekomme ich 1077 € ,davon muß ich mit meinem Partner leben.Darf die Bank das einfach so tun und welche Grenze gibt es ? Was kann ich tun damit das Konto wieder freigegeben wird ? Danke

Am 26.06.2006 16:16:27 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Sehr gute Tabelle!
Grundsätzlich sollte dieser Wildwuchs mit Lohn- und Kontopfändungen aufhören! Das deutsche Rechtssystem benachteiligt sehr oft auch die Schuldner, sodass die garnicht zu geregelten Abzahlungen kommen können!! Wer da einmal drin ist, kann sich oft schon die Kugel geben!

Am 22.06.2006 15:03:48 schrieb <Anonym>:
>>
Also kann Hartz 4 kontogefändet werden ja oder nein bzw. was kann ich jetzt noch dagegen tun ?
<<

Grundsätzlich kann jeder alles pfänden, wenn er einen Titel hat.
Grundsätzlich ist Hartz IV nicht pfändbar - aber z.B. Nachzahlungen sind es, ebenso beim Kindergeld.

Liegen Pfändungen von Hartz IV vor, so gilt es zum Amtsgericht zu gehen um die Gelder frei zu bekommen, muß aber sofort passieren. M.W. gibt es da eine 7-Tages-Frist, in der nicht gepfändet werden darf.

Anschließend sofort klären, so dass die Pfändung ruht. Sonst macht es das Kreditinstitut auch nicht lange mit...

Gruß K

Am 05.06.2006 18:28:34 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Gute Sache, dass sich jemand kümmert und hilft, hier sind Informationen Wichtig !

Am 31.05.2006 12:48:22 schrieb <Anonym>:
Ich Habe eine Kontopfändung ! Ich habe bis jetzt einen Ratenvertrag mit den Leuten gehabt ! Und konnte meine Rate nur nicht bezahlen weil ich vom Arbeitsamt kein Geld bekommen Habe ! Kann mir jemand sagen ob die pfändung rückgängig gemacht werden kann ?

Am 31.05.2006 12:43:24 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 3 von 5 Sternen bewertet.
Kann ich die Pfändung rückgängig machen ? Irgendwie ?

Am 26.05.2006 10:36:54 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Weiß jemand, wie es mit der Pfändungsfreigrenze bei doppelverdienenden Ehepaaren ohne Kinder aussieht? Wird hier beides Einkommen zusammen addiert und dann der Höchstsatz (0 Unterhaltsperson) gerechnet oder zählt der unter der pfändungsgrenze liegende Ehepartner (Einkommen 630 Euro) als unterhaltspflichtige Person?

PS: Es gibt viele Varianten in Schulden zu geraten, eine Pauschalisierung mancher hier schreibender Zeitgenossen ohne Hintergrundwissen ist daher nicht objektiv!

Am 03.05.2006 01:52:43 schrieb <Anonym>:
Ein Bekannter von mir ist durch eine Scheidung und die Scheidungsfolgekosten, sowie den Verlust seines Arbeitsplatzes in Schulden geraten. Ein Jahr nach Abgabe der eidestattlichen Versicherung hat er eine erfolgreiche Selbstständigkeit begonnen und konnte die ersten kleineren Schulden abbezahlen, für die größeren Schulden hat er begonnen Raten zu begleichen. Ein gieriger Gläubiger hat ihn dann - trotz Ratenvereinbarung und pünktlich gezahlter Raten - gepfändet, worauf ihm sein wichtigster Vertragspartner wegen einiger Rücklastschriften gekündigt hat. Die Selbständigkeit kann er nun vergessen, die hat sich für ihn erledigt und er wird die letzten Jahre bis zur Rente nur noch dem Staat zur Last fallen, sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen, und sich ggf. nebenbei ein Zubrot verdienen. Der gierige Gläubiger wird von ihm nun gar nichts mehr bekommen und das ist auch gut so!

Am 23.04.2006 16:19:36 schrieb <Anonym>:
Guten Tag,
viele meiner Informationen finde ich u.A. von dieser Seite und ich kann einige Kommentare hier nicht nachvollziehen.

Es gibt in D eine Reihe von Rechtshilfen die der Staat Rechtsbrechern von unserem Steuergeldern bezuschusst oder bezahlt.

Eines müßte vielen klar sein, dass eine solche Vorgehensweise unsozial ist. Auf Kosten des Staates solche Mittel in Anspruch zu nehmen zahlt letztendlich jeder Steuerzahler.
Einige leben auf diese Art nicht schlecht.

mfG
Johann Zöchling
www.dls-24.de

Am 19.04.2006 15:38:42 schrieb <Anonym>:
Noch mal zur Sicherheit:
ich bekomme 2300€ und habe ein Kind zu versorgen. Das bedeutet, dass ich jeden Monat ca. 500€ meines Geldes an die Schuldner abführen muss, bzw. 1800€ behalten darf??

Am 11.04.2006 13:31:22 schrieb <Anonym>:
auch ein schuldner muß rechte haben und es ist ok wenn ein schuldner mit list und tricks dem gläubiger ein schnäppchen schlägt.

Am 21.03.2006 22:49:45 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 2 von 5 Sternen bewertet.
Eigentlich betrachte ich akadademie.de als ein lehrreiches, sehr informatives und empfehlenswertes Informationsportal. Doch ein Vorfall hat meine Sichtweise betrübt:
Wieso wird dem Betroffenen zum Thema "Insolvenzverfahren" der ausgesprochen wichtige Hinweis vorenthalten, daß der hoffnungsvolle Beratungshilfeschein nur in einigen Bundesländern ausgestellt wird??
Sowas sollte ein Anwalt, der seine Dienste Deutschlandweit anbietet doch wissen bzw. in seinem Beitrag erwähnen...
Zwei Anwälten, einem Richter, diversem Personal der öffentlichen Rechtsberatung sowie dem Amtsgericht in HH war jedenfalls der Begriff "Beratungshilfeschein" ein völliges Fremdwort.
Diese fehlende Information hat mich am Ende viel verlorene Zeit & Geld gekostet. Wirklich schade liebes akademie.de-Team... :-(

Am 19.03.2006 17:32:38 schrieb <Anonym>:
diese Tabelle ist doch einfach Quatsch
bei mir hat das gericht bei einen netto einkommen vom 920€ einen Freibetrag von
685€ beschloßen d.H. 235€ wurden mir Gepfändet
damit liegt das mir Verbleibende einkommen unter ALG2
ist doch dann komisch diese Tabelle wenn die Gericht sich daran nicht halten??

Am 03.03.2006 04:19:48 schrieb <Anonym>:
Pfändungsgrenze 985,-
Welche Rechenkünstler haben dann für Harz4 das Lebensminimum auf 340,- angesetzt.
Wer Schulden macht, obwohl er weiß daß er nicht bezahlen kann, und auch nicht gepfändet werden kann gehört in den Schuldenturm oder öffentlich ausgepeitscht.
Es hat etwas mit guter Erziehung und Anstand zu tun keine Schulden zu machen.
Wer Teilzahlungsgeschäfte anbietet begünstigt zwangsläufig Betrug.
Albert

Am 21.02.2006 01:07:35 schrieb Dietrich:
Neue Pfändungstabellen werden nur alle paar Jahre herausgegeben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Im Jahr 2006 ist hier also erst einmal nichts zu erwarten.

Am 17.02.2006 00:14:47 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Gibt es ab 2006 wieder neue Pfändungstabelle, oder bleibt die von 2005 weitere Jahre bestehen ?
Wenn ja wie Hoch wird die Grenze sein ?

Am 30.01.2006 15:17:59 schrieb <Anonym>:
Alle Personen, denen die neuen Pfändungsfreigrenzen noch nicht weit genug gehen, sollten sich einmal vorstellen, dass sie selbst gegen solche geschützten Persoenen ihre eigenen Ansprüche druchsetzen müssten.
Da würde sich der Standpunkt sehr schnell ändern, wenn man seine eigenen Ansprüche wegen Pfändungsschutz nicht mehr durchsetzen kann.

Am 30.12.2005 15:22:18 schrieb _simon:
Betriebsrenten, Renten und auch Abfindungen können wie "normales" Einkommen gepfändet werden, im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsgrenzen.

Am 29.12.2005 19:52:38 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 4 von 5 Sternen bewertet.
Können Gläubiger auch die Betriebsrente pfänden???

Am 25.11.2005 19:13:21 schrieb <Anonym>:
In Zeiten, wo Mobbing und Stalking verboten sind, dürfen Gläubiger so vorgehen...
Hier ist akuter Handlungsbedarf seitens der Gesetzgebung.

Am 29.10.2005 11:44:13 schrieb <Anonym>:
wie war des bei Hartz 4 ? kann da eine kontopfändung gemacht werden oder nicht ? habe nämlich von einem gewissen i-net anbieter mit F...... bzw. von deren obergerichtsvollzieher nen schicken brief bekommen das die an mein konto wollen obwohl ich einspruch und mit denen telefoniert habe. Aber der Hammer ist das nie diesen I-net anbieter in ansruch genommen habe.

Also kann Hartz 4 kontogefändet werden ja oder nein bzw. was kann ich jetzt noch dagegen tun ?

Am 23.10.2005 21:35:42 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
durch kriminalität in schulden geratenen menschen müßte mehr geholfen werden und nicht noch mehr bestraft werden, Jürgen

Am 15.10.2005 16:22:19 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Mir platzt der Arsch, wenn ich sehe, wie schwer man trotz Urteil an sein Geld kommt.

Am 15.10.2005 11:37:16 schrieb Dietrich:
Zur Po**bank: Wird die Freigabe wegen tel. Nichterreichbarkeit verunmöglicht, sofort per Fax (mit Faxprotokollausdruck) an die Zentrale zu Händen Rechtsabteilung schreiben. Im Brief Vorgang kurz mitteilen sowie erklären, dass die Bank für den Pfändungsbetrag haftet, wenn nicht unverzüglich binnen 24 Stunden Freigabe erfolgt. Wenn dann noch gepfändet wird, Beratungshilfeschein besorgen und Anwalt das Geld zurückholen lassen (Schadensersatz).

Am 12.10.2005 14:03:47 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
alles schön und gut , nützt ein hartz 4 empfänger garnix wenn sich P*****nk
für solche kunden eine tel.nr zur freigabe bereit hält und durch nichterreichbarkeit die 7 tagefrist versteichen lässt.

Am 10.10.2005 13:08:53 schrieb <Anonym>:
Komentar zum Spruch vom 23.09.05 9:12:55 Uhr.Schulden kommen nur dann zu stande wenn nicht genug Bargeld vorhanden ist. Wie will jemnand, der kein Bargeld hat seine Schulden besser regulieren???????

Am 05.10.2005 14:43:07 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
danke aus hamburg 05.10.05

Am 05.10.2005 14:43:05 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
danke aus hamburg 05.10.05

Am 05.10.2005 10:05:56 schrieb <Anonym>:
schlimm genug, dass betrüger/gauner auch noch "geschützt" werden....

Am 23.09.2005 09:12:55 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
Prima endlich kann der Schuldner mal aufatmen und jetzt jedoch besser seine Schulden regulieren

Am 14.09.2005 23:43:10 schrieb <Anonym>:Dieser Leser hat mit 5 von 5 Sternen bewertet.
super die neuen Freigrenzen zum wohl des schuldners

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